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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 379

1906 - Langensalza : Gressler
379 damit jede Generation ihren Platz finde", schrieb Friedrich Ii. an seine Schwester, die Herzogin von Brannschweig. So groß auch seine Schmerzen waren, so klagte er doch selten und war in der Regel still und heiter. Bis zwei Tage vor seinem Tode betrieb er feine Geschäfte nach wie vor. Als er am 16. August 1786 mittags aus einem betäubenden Schlummer erwachte, fragte er zum erstenmal in feinem Leben nicht nach feinen Arbeiten, und dies hielten die Ärzte für ein untrügliches Zeichen des nahen Todes. Um 9 Uhr abends trat ein fortdauernder Husten mit starkem Röcheln ein, der das Atemholen immer mehr erschwerte, und am 17. August morgens um 2 Uhr 20 Minuten stand das Herz des großen Mannes still. Sein Leben hatte über 74, feine Regierung über 46 Jahre gewährt. Er liegt in der Garnisonkirche in Potsdam in einem Gewölbe unter der Kanzel begraben. Seine Untertanen betrauerten ihn wie einen Vater, und selbst die, welche im Leben seine Feinde gewesen waren, empfingen die Nachricht von feinem Tode mit Rührung. „Wann wird", sagte Fürst Kaunitz, der erste Minister Kaiser Josephs, „ein solcher König das Diadem wieder zieren?" Ta Friedrich keine Kinder hinterließ, so folgte ihm fein Neffe, Friedrich Wilhelm Ii., in der Regierung. 46. Der iwrdamerikaiiilche Befreiungskrieg. Zu der Zeit, wo Cortez Mexiko eroberte und Pizarro Peru einnahm, war der Teil von Nordamerika, der jetzt die Vereinigten Staaten von Amerika heißt, noch ganz unbekannt und nur von Wilden bewohnt. Erst unter der Königin Elisabeth von England gründete der berühmte Seefahrer Walter Rale > gh die erste Niederlassung auf jener Küste und nannte die Gegend Vtrginien. Aber die ersten Anbauer wurden teils ein Cpfer der Beschwerden, teils von Wilden erschlagen, und der kleine Überrest ließ sich von Francis Drake wieder nach England übersetzen. Doch unternahmen einzelne Schiffe neue Reifen nach Nordamerika und trieben einen äußerst einträglichen Pelzhandel mit den Eingeborenen, während die Franzosen aus demselben Grunde nach Kanada segelten und dort

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit

5. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei

6. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 110

1880 - Essen : Bädeker
r Ho Die neueste Zeit. vor: Statthaltern regiert wurden. Als nun das englische Parlament diesen Kolonieen willkürlich Steuern und Zölle auflegte betrachteten dies die Amerikaner als einen Eingriff in ihre Reckte^ und namentlich verhaßt war ihnen der eingeführte Theezoll.^ Als ihre Beschwerden keine Berüch'ichtigung fanden, erklärte ein Kongreß zu Philadelphia (1776) die 13 vereinigten Pro-vinzen Amerikas für unabhängig von England. In dem nun ausbrechenden Kriege zeichnete sich besonders der amerikanische Anführer Georg Washington aus/wahrend Benjamin Franklin, der Erfinder des Blitzableiters, Frankreich und Spanien zum Beistände bewog. Das bei aller Begeisterung für ihre Freiheit doch ruhige und besonnene Auftreten der Amerikaner fand in ganz Europa, sogar auch teilweis in England (Pitt), Be-1783. Minderung. Endlich erkannte England im Frieden zu Versailles die Unabhängigkeit der nordamerikanischen Freistaaten an. Der nordamerikanische Unabhängigkeitskrieg war das erste Ringen der jungen Freiheit gegen die alten Rechte und Einrichtungen, deshalb hat er für Europa so große Bedeutung. Iv. Abschnitt. P i c neueste e i t. Bis 1871. A. Die französische Revolution. §• 93. Die Anfänge der Revolution öis zur Atuchl Ludwigs Xyi. Durch Ludwig Xv. war das Königtum allgemeiner Verachtung preisgegeben worden; dazu kam noch, daß geistreiche Schriftsteller wie Voltaire, Montesquieu und Roufseau in ihren Schriften, welche gierig gelesen wurden, das Königtum überhaupt als eine unnatürliche Einrichtung angriffen und ebenso die Religion und die bestehenden bürgerlichen Einrichtungen anfeindeten. Dadurch untergruben sie Sitte und Ordnung und verwirrten Glauben und Gewissen. Diese sogenannte „Aufklärung" verbreitete sich von Paris aus nicht nur über Frankreich, sondern über ganz Europa; ihre Wurzel aber hatte keine sittliche Kraft, sondern ihr Streben ging nur auf Zerstörung alles Bestehenden, und darum hat nur weniges von den Einrichtungen jener Zeit steh erhalten können. Die sittliche Kraft und Vaterlandsliebe der Fürsten und Völker trat der französischen Revolution entgegen und vernietete ihren Einfluß.

7. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 424

1863 - Essen : Bädeker
424 •mit heiligen Bildern zu schmücken, aber nur g Malte waren gestattet. Später kamen auch geschnitzte und gehauene Bilder hinein, wie man sie in den heidnischen Tempeln gehabt hatte, und wie es zur Heiden- zeit gewesen; man schrieb allmählichdiesen Biloern Wunderkräfte zu, als ob sie heilen, helfen könnten, als ob das vor ihnen ausgesprochene Gebet kräftiger und besonders verdienstlich sei. Auch die Reliquien (Überbleibsel heiliger Personen) wurden Gegenstände unchristlicher Ver- ehrung. Schon Muhamed konnte die Christen, und nicht mit Unrecht, der Götzendienerei zeihen. Die Geistlichkeit ließ es geschehen; denn schon hatte das Salz angefangen, dumm zu werden. Verständige Priester wollten dem abergläubischen Unfug steuern; da brachen furcht- bare Empörungen aus; man schrie, als sei das Christenthum in Ge- fahr, die Christen wütheten gegen einander, wie es kaum je die Heiden gegen sie gethan, bis endlich der Bilderdienst den Sieg davon trug, und zu Ehren dieses Sieges ein Fest der „Rcchtgläubigkeit" eingesetzt wurde (842). Das kam daher, weil weder das Volk, noch auch die Geistlichkeit im Allgemeinen ihre Nahrung aus der heiligen Schrift schöpften, und das Volk sich ganz der Leitung der Geistlichkeit überließ, diese aber nur darauf bedacht war, die unwissende Menge durch einen prunkvollen Gottesdienst an sich zu fesseln, und aus ihrem Aberglauben den möglichsten Vortheil zu ziehen. Für die Geistesbildung des Volkes geschah fast gar nichts mehr; wenn es nur treulich die heiligen Cere- monien mitmachte und vor Priestern und Mönchen sich verneigte, so war's genug. Der edle Kaiser Karl der Große wollte es gern anders haben; aber was er für den Volksunterricht that, verschwand wieder nach seinem Tode. Denn nun wurde der Gottesdienst im ganzen Abendlande in lateinischer Sprache gehalten, die selbst manche Geist- liche nicht verstanden, und die Predigt fiel allmählich ganz aus, da man an deren Stelle das sogenannte Meßopfer setzte. Unter den Geistlichen im Abendlande erfreute sich der Bischof von Rom eines vorzüglichen Ansehens. Denn derselbe behauptete, er sei der Nachfolger des Apostels Petrus, und den h. Petrus habe der Herr zum Fürsten der Apostel eingesetzt, und darum sei er der vornehmste unter allen Bischöfen; er nannte sich deshalb Papa (Papst), d. h. Vater (der Christenheit). Das glaubte man leicht, weil man die h. Schrift nicht kannte, die ja solchen Behauptungen geradezu widerspricht (Luc. 9, 46—48). Zudem war der Bischof von Nom von den christlichen Kaisern immer sehr begünstigt worden, weil sein Ansehen ihrer Herrschaft sehr förderlich sein konnte. Als nun Pipin auf des Papstes Rath seinen König des Thrones beraubt und sich zum Könige der Franken gemacht hatte, da ehrten ihn die fränkischen Könige auf alle Weise und schenkten ihm den ganzen Kirchenstaat. Endlich erkannten England, Deutschland und die skandinavischen Reiche ihn als ihren geistlichen Oberherrn an, da sie in seinem Namen be- kehrt worden waren. Anfangs war in jener rohen Zeit dies hohe Ansehen des Papstes der Kirche ein mächtiger Schutz; aber es machte

8. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 51

1853 - Essen : Bädeker
51 die fast in der Form eines Halbkreises die ganze Landschaft einschließt. Das Geschlecht der Hohenzollern gehört zu den ältesten in Deutsch- land. Als den Ahnherrn desselben nennt man Thassilo, Grafen von Hohenzollern, der um das Jahr 800 gelebt haben soll. In der zwei- ten Hälfte des 12. Jahrhunderts lebte ein Nachkomme desselben, Graf Robert Ii., von dessen Söhnen Friedrich und Konrad die beiden Hanptlinien des Hauses Hohenzollern abstammen. Friedrich be- hielt die väterlichen Erbgüter in Schwaben, und von diesem stammen die jetzigen Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und Hohen- zollern-Sigmaringen ab; Konrad wurde der erste Burggraf zu Nürnberg und ist der Ahnherr der Könige von Preußen. Einer seiner Nachkommen, Friedrich Vi., hakte dem deutschen Kaiser Sigismund 150,000 Dukaten und nachher noch so viel Geld dazu geliehen, daß dieser ihm 400,000 Goldgulden, ungefähr 1,200,000 Thaler verschuldete. Daftir überließ ihm der Kaiser im Jahre 1415 die Mark Brandenburg erb- und eigenthümlich, und Friedrich Vi. ist der erste Markgraf von Brandenburg aus dem Hause der Ho- henzollern. — Die jetzigen Fürsten der beiden Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen haben ihre Hoheits rechte im Jahre 1850 an den König von Preußen, als an das Haupt des hohenzoller'schen Geschlechts, ab- getreten, und seit dieser Zeit gehören mm diese Ländchen zum preußi- schen Staate. "Wie viele Provinzen des preussischen Staates habt ihr früher kennen ge- lernt? — "Wie heissen sie? — "Welche von diesen gehören zum Osttheile des Staates? — "Welche zum "Westtheile? — "Wie liegen die Fürstenthümer Hohenzollern vom "Westtheile? — "Wie vom Osttheile? — Wie liegen sie vom ganzen Staate? — Seit wann ist das Geschlecht der Hohenzollern in der Geschichte bekannt? -— Wann wurde ein Nachkomme dieses Geschlechts Markgraf von Brandenburg? — Wie hies dieser? — Aus welchem Ge- schlechte stammen die Könige von Preussen ab ? — Seit wann sind die beiden Fürstenthümer Hohenzollern mit dem preussischen Staate vereinigt? — 39. Das Königreich Sachsen. Das Königreich Sachsen, südlich an Böhmen und nördlich an die preußischen Provinzen Schlesien und Sachsen grenzend, ist das kleinste Königreich in Deutschland, denn es umfaßt nur 272 Quadrat- meilen. Es ist aber, wie Würtemberg, sehr bevölkert, indem auf die- sem kleinen Flächenraum 1,900,000, also auf einer Qnadratmeile über 6000 Menschen wohnen. Diese starke Bevölkerung rührt von dem Gewerbsleiße der Gebirgsbewohner in Sachsen her. Denn das im südlichen Theile Sachsens liegende Erzgebirge, welches, wenn es von Viehzucht und Ackerbau treibenden Menschen bewohnt wäre, nur sehr dünn bevölkert sein könnte, ernährt wirklich eine sehr zahlreiche Einwohnerschaft von Bergleuten, Leinwebern, Spitzenklöpplern, Strumpfwebern und Verfertigern von wollenen Zeugen. Fehlt es nun an Absatz der dort gefertigten Waaren und somit an .. 4 *

9. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 30

1853 - Essen : Bädeker
30 liefert das Thier- und Pflanzenreich im Ganzen mehr, als der Bedarf der Bewohner erfordert. Und wenn auch die Ausbeute an edeln Metallen nicht sehr beträchtlich ist, so liefert doch das Mineralreich neben Silber im Mansfeldfchen und in Schlesien, vorzüglich Eisen und Steinkohlen in hinreichender Menge, besonders in Oberschlesien und und in den Flußgebieten der Ruhr, Sieg und Saar in Westphalen der Rheinprovinz. An Salz, woran besonders die Provinzen Sachsen und Westphalen reich sind, ist ein unerschöpflicher Ueberfluß vorhanden. 3. Einen großen Reichthum besitzt ferner der Staat an Gewäs- sern; denn außer der Ostsee und den unzähligen Landseen bewässern und befruchten das Land der Rhein, die Weser, die Elbe, die Oder, die Weichsel und die Memel. Sie nehmen auf ihrem Lause sehr viele Bäche und Nebenflüsse auf, und so ergießt sich von den Gebirgen aus nach dem Meere hin gleichsam ein Adergeflecht von Gewässern, die das Land befruchten, der Schifffahrt, dem Handel und dem Gewerbe dienen; und gering ist gegen diesen großen Nutzen der Schaden anzuschlagen, den sie, besonders die größern Flüsse, zur Zeit des Eisganges oft an Gärten, Aeckern und Wohnungen anrichten, wenn sie aus ihren Ufern treten und dann die Uferbewohner_ freilich nicht selten in große Noth bringen. Aber es wird immer mehr dafür ge- sorgt, durch Anlegung von Dämmen und Wehren solchen Ueber- schwemmungen vorzubeugen. 4. Die Bewohner des Staates sind fleißige Menschen; denn außer dem Ackerbau und der Viehzucht ist die Betriebsamkeit (Industrie) derselben sehr bedeutend. In den größeren Städten des Staates ist man fort und fort beschäftigt, aus den Rohstoffen der Natur Waa- ren der verschiedensten Art zu verfertigen. Nach dieser großen Verschie- denheit in der Beschäftigung kann man die Bewohner des Staates in verschiedene Berufsarten oder Stände eincheilen. Da giebt es Bauern und Bürger, Handwerker und Kaufleute, Künstler u. s. w. Einfacher ist aber die Eintheilung aller Bewohner in drei Haupt- stände: den Nähr-, Lehr- und Wehrftand. Der Nährstand ist der zahlreichste, denn zu ihm gehören alle diejenigen Bewohner des Staates, welche sich entweder mit der Ge- winnung oder mit der Verarbeitung der Naturprodukte oder mit dem Verkaufe der Natur- oder Kunstprodukte beschäftigen. Die Ge- winnung der Naturprodukte besorgen: die Bauern und Viehzüchter, die Obst-, Wein- und Blumengärtner, — die Jäger, Fischer und Vo- gelfänger, — die Berg- und Hüttenlente, die Steinbrecher, die Braun- kohlen-, Torf- und Lehmgräber. — Mit der Verarbeitung derselben beschäftigen sich: die verschiedenen Handwerker, als Zimmerleute, Schreiner, Schmiede, Schlosser, Schuster, Schneider u. s. w.; ferner die Fabrikanten, die Fabrik- und Manufakturarbeiter, wie Branntweinbrenner, Bierbrauer, Zuckcrsieder, Eisengießer, Glas- bläser, Papiermacher und Gerber — die Weber und anderen Arbeiter

10. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 31

1853 - Essen : Bädeker
31 in Leinen-, Tuch-, Seiden- und Baumwollenzeug oder in Kattunfabriken; endlich die K ü n st l e r, nämlich Gold- und Silberarbeiter, Metallgießer, Maler, Zeichner, Kupferstecher, Lithographen, Bildhauer, Baumeister, Maschinenbauer u. s. w. Sie alle heißen Gew erbt reib ende und diejenigen Produkte, die sie durch ihre Arbeiten hervorbringen, sind Kunsterzeugnisse oder Kunstprodukte. — Mit dem Verkaufe der Natur- und Kunstprodukte aber beschäftigen sich die Kauf- und Handelsleute, welche auch zu den Gewerbetreibenden gehören.— Während also die Einen in Feld, Flur und Wald, im Wasser oder gar im Schooße der Erde thätig sind, die Naturprodukte zu gewinnen — und während die Andern in ihren Werk- oder Fabrikstätten beschäftigt sind, diese Produkte durch den Fleiß und die Kunst ihrer Hand zu verarbeiten, sind die Kauf- und Handelsleute rastlos bemüht, mit den gefertigten Waaren Handel zu treiben und sie zu diesem Zwecke von einem Orte zum andern zu schaffen. Dieses geschieht zu Wasser durch die Schiff- fahrt und zu Lande auf Landstraßen und Eisenbahnen. Eine Ma- schine, Lokomotive genannt, eilt auf den Schienen der Eisenbahn dahin, wie ein Vogel in der Luft und zieht eine lange Reihe von Wagen hinter sich her. Sie wird durch Wasserdampf bewegt, den man unter- wegs durch ein wohl unterhaltenes Feuer fort und fort erzeugt. — Die Wasser- und Landstraßen so wie die Eisenbahnen verbinden die enfferntesten Theile des Staates mit einander, und die an den Ufern und Mündungen der Flüsse oder an den Landstraßen und Eisenbahnen gelegenen großen Städte treiben gewöhnlich bedeutenden Handel. Die Haupthandelsplätze des Staates sind: Köln, Elberfeld, Aachen, Magdeburg, Berlin, Frankfurt, Breslau, Stettin, Danzig und Königsberg. Im Handel wird überall im Staate nach Tha- lern, Silbergroschen und Pfennigen gerechnet und außer dem Gelde in Kupfer und Silber ist auch Gold- (Friedrichsd'or) und viel Papiergeld in Umlauf. Das Letztere nutzt sich zwar leicht ab, kann aber von Reisenden leicht fortgebracht werden und ist für Kaufleute ein bequemes Zahlungsmittel, da ein kleines Papier von 1, 5, 50, ja 100 Thalern leicht in einem Briefe weiter geschickt werden kann. Denn ein wichtiges Beförderungsmittel für Handel und Verkehr sind noch die Postwagen, welche nach allen Richtungen hin mit Geld- sendungen, Briefen, Paketen und Reisenden das Land durcheilen. — Ja, überall ist reges Leben, überall ist man bemüht, durch Arbeit, durch Gewerbe und Handel das nöthige Geld zu verdienen zur Be- schaffung von Nahrung, Kleidung und Wohnung, und der Nähr- stand ist es also, der ganz besonders für die leiblichen Bedürf- nisse des Menschen sorgt. Aber der Mensch hat nicht allein leibliche, er hat auch geistige Bedürfnisse; die Kräfte seines Geistes sollen in seiner Jugend geweckt, geübt und ausgebildet werden, und diejenigen Personen, welche "für die Ausbildung der Geisteskräfte der Jugend im Staate sorgen, bilden den
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