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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. III

1852 - Koblenz : Bädeker
Vorwort. Dieser besondere Abdruck der deutschen Geschichte aus meinem Grundrisse der Geographie und Geschichte für mittlere Klassen (2. Abtheilung 6. Ausl, und 3. Abtheilung 5. Ausl.) ist für diejenigen Lehranstalten bestimmt, wo die mittlere Bildungsstufe einen zweijährigen Cursus umfaßt und wo der geschichtliche Unterricht in der Weise vertheilt ist, daß die alte Geschichte in die erste Hälfte jenes Cursus (also auf die Quarta) fällt und die zweite Hälfte (in Tertia), nament- lich bei drei oder gar nur zwei wöchentlichen Lehrstunden, nicht ausreicht, um das ganze Gebiet der Mittlern und neu- ren Geschichte aufzunehmen. Bei dieser Organisation wird es zweckmäßiger sein, dem Zöglinge ein vollständig abgeschlos- senes und bis zu einem mäßigen Detail ausgesührtes Bild der Geschichte eines Volkes, und zwar vor Allem des Vol- kes, welchem er selbst angehört, zu geben, als ihn mit einem Haufen von abgerissenen Bruchstücken aus der Geschichte der verschiedenen Völker, die zum Theil auf dem Schauplatze der Weltbegebenheiten nur verhältnißmäßig kurze Zeit eine be- deutende Rolle gespielt haben, zu überladen. Daher erscheint hier die deutsche Geschichte als alleinige Aufgabe für die be- zeichnete Bildungsstufe (Tertia), und von der Geschichte der

3. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. V

1873 - Elberfeld : Bädeker
Vorwort zur -weiten Auflage. Da das Buch, welches verschiedene sehr günstige Recensionen, unter anderen durch Prof. Dr. Herrig im Archiv für neuere Sprachen, B. 47, S. 170, wie in Keller's Schulzeitung, 1872, Nr. 9, erhalten hat, vergriffen war, so wurde eine zweite Auflage nothwendig, die sich von der ersten durch verschiedene Verbesserungen im Einzelnen, wie durch Hinzusügung von zwei neuen Paragraphen unterscheidet, sonst aber neben der ersten in Schulen gebraucht werden kann. Elberfeld, im Juni 1873. Der Merfasser.

4. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. V

1872 - Elberfeld : Bädeker
V Ich selbst habe dieselben fleißig zu Rathe gezogen und man wolle es mir nicht übel deuten, wenn ich in vielen Dingen ihrem Gange gefolgt bin, da sie des Trefflichen gar viel enthalten. Und so möge denn dieses Büchlein dieselbe freundliche Aufnahme finden, die den kleinen Lebensbildern aus dem Alterthum zu Theil geworden ist, über die man unter Andern das Urtheil von Professor Dr. Herrig im Archiv für neuere Sprachen, Band Xlvii., Heft 1 u. 2, S. 170, vergleichen wolle. *) Elberfeld, im Mai 1872. Der Verfasser. 9h 9*©€70°Utf’ "®eut^e Schulzeitung" von Fr. Ed. Keller (Berlin), 2. Jahrgang,

5. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit

7. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei

8. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 110

1880 - Essen : Bädeker
r Ho Die neueste Zeit. vor: Statthaltern regiert wurden. Als nun das englische Parlament diesen Kolonieen willkürlich Steuern und Zölle auflegte betrachteten dies die Amerikaner als einen Eingriff in ihre Reckte^ und namentlich verhaßt war ihnen der eingeführte Theezoll.^ Als ihre Beschwerden keine Berüch'ichtigung fanden, erklärte ein Kongreß zu Philadelphia (1776) die 13 vereinigten Pro-vinzen Amerikas für unabhängig von England. In dem nun ausbrechenden Kriege zeichnete sich besonders der amerikanische Anführer Georg Washington aus/wahrend Benjamin Franklin, der Erfinder des Blitzableiters, Frankreich und Spanien zum Beistände bewog. Das bei aller Begeisterung für ihre Freiheit doch ruhige und besonnene Auftreten der Amerikaner fand in ganz Europa, sogar auch teilweis in England (Pitt), Be-1783. Minderung. Endlich erkannte England im Frieden zu Versailles die Unabhängigkeit der nordamerikanischen Freistaaten an. Der nordamerikanische Unabhängigkeitskrieg war das erste Ringen der jungen Freiheit gegen die alten Rechte und Einrichtungen, deshalb hat er für Europa so große Bedeutung. Iv. Abschnitt. P i c neueste e i t. Bis 1871. A. Die französische Revolution. §• 93. Die Anfänge der Revolution öis zur Atuchl Ludwigs Xyi. Durch Ludwig Xv. war das Königtum allgemeiner Verachtung preisgegeben worden; dazu kam noch, daß geistreiche Schriftsteller wie Voltaire, Montesquieu und Roufseau in ihren Schriften, welche gierig gelesen wurden, das Königtum überhaupt als eine unnatürliche Einrichtung angriffen und ebenso die Religion und die bestehenden bürgerlichen Einrichtungen anfeindeten. Dadurch untergruben sie Sitte und Ordnung und verwirrten Glauben und Gewissen. Diese sogenannte „Aufklärung" verbreitete sich von Paris aus nicht nur über Frankreich, sondern über ganz Europa; ihre Wurzel aber hatte keine sittliche Kraft, sondern ihr Streben ging nur auf Zerstörung alles Bestehenden, und darum hat nur weniges von den Einrichtungen jener Zeit steh erhalten können. Die sittliche Kraft und Vaterlandsliebe der Fürsten und Völker trat der französischen Revolution entgegen und vernietete ihren Einfluß.

9. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 424

1863 - Essen : Bädeker
424 •mit heiligen Bildern zu schmücken, aber nur g Malte waren gestattet. Später kamen auch geschnitzte und gehauene Bilder hinein, wie man sie in den heidnischen Tempeln gehabt hatte, und wie es zur Heiden- zeit gewesen; man schrieb allmählichdiesen Biloern Wunderkräfte zu, als ob sie heilen, helfen könnten, als ob das vor ihnen ausgesprochene Gebet kräftiger und besonders verdienstlich sei. Auch die Reliquien (Überbleibsel heiliger Personen) wurden Gegenstände unchristlicher Ver- ehrung. Schon Muhamed konnte die Christen, und nicht mit Unrecht, der Götzendienerei zeihen. Die Geistlichkeit ließ es geschehen; denn schon hatte das Salz angefangen, dumm zu werden. Verständige Priester wollten dem abergläubischen Unfug steuern; da brachen furcht- bare Empörungen aus; man schrie, als sei das Christenthum in Ge- fahr, die Christen wütheten gegen einander, wie es kaum je die Heiden gegen sie gethan, bis endlich der Bilderdienst den Sieg davon trug, und zu Ehren dieses Sieges ein Fest der „Rcchtgläubigkeit" eingesetzt wurde (842). Das kam daher, weil weder das Volk, noch auch die Geistlichkeit im Allgemeinen ihre Nahrung aus der heiligen Schrift schöpften, und das Volk sich ganz der Leitung der Geistlichkeit überließ, diese aber nur darauf bedacht war, die unwissende Menge durch einen prunkvollen Gottesdienst an sich zu fesseln, und aus ihrem Aberglauben den möglichsten Vortheil zu ziehen. Für die Geistesbildung des Volkes geschah fast gar nichts mehr; wenn es nur treulich die heiligen Cere- monien mitmachte und vor Priestern und Mönchen sich verneigte, so war's genug. Der edle Kaiser Karl der Große wollte es gern anders haben; aber was er für den Volksunterricht that, verschwand wieder nach seinem Tode. Denn nun wurde der Gottesdienst im ganzen Abendlande in lateinischer Sprache gehalten, die selbst manche Geist- liche nicht verstanden, und die Predigt fiel allmählich ganz aus, da man an deren Stelle das sogenannte Meßopfer setzte. Unter den Geistlichen im Abendlande erfreute sich der Bischof von Rom eines vorzüglichen Ansehens. Denn derselbe behauptete, er sei der Nachfolger des Apostels Petrus, und den h. Petrus habe der Herr zum Fürsten der Apostel eingesetzt, und darum sei er der vornehmste unter allen Bischöfen; er nannte sich deshalb Papa (Papst), d. h. Vater (der Christenheit). Das glaubte man leicht, weil man die h. Schrift nicht kannte, die ja solchen Behauptungen geradezu widerspricht (Luc. 9, 46—48). Zudem war der Bischof von Nom von den christlichen Kaisern immer sehr begünstigt worden, weil sein Ansehen ihrer Herrschaft sehr förderlich sein konnte. Als nun Pipin auf des Papstes Rath seinen König des Thrones beraubt und sich zum Könige der Franken gemacht hatte, da ehrten ihn die fränkischen Könige auf alle Weise und schenkten ihm den ganzen Kirchenstaat. Endlich erkannten England, Deutschland und die skandinavischen Reiche ihn als ihren geistlichen Oberherrn an, da sie in seinem Namen be- kehrt worden waren. Anfangs war in jener rohen Zeit dies hohe Ansehen des Papstes der Kirche ein mächtiger Schutz; aber es machte

10. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 189

1853 - Essen : Bädeker
189 terjocht zu werden. Bis zum Rheine und zur Donau war Deutsch- land unter römische Herrschaft gekommen, und an deren Ufer hatten die Römer bereits Kolonien (Pflanzorte), Städte und Festungen angelegt. So sind die jetzigen Städte Köln, Koblenz, Mainz, Augsburg (d. i. Augustusburg) von den Römern erbaut worden. Man führte römische Gesetze ein und behandelte diese Länder als römische Provinzen. Aber damit begnügte sich der Kaiser Augustus nicht, er wollte auch das Innere der deutschen Wälder erobern. Er schickte darum seinen Stiefsohn Drusuö gegen die Katt en (Hessen), Brukterer, Mar- sen, Cherusker u. a. deutsche Völkerschaften. Schon war er tief ins Land gedrungen, als ein riesenhaftes Zauberweib sich vor ihn stellte und ihm drohend die Worte zurief: „Wohin noch strebst du, unersättlicher Drusus! Alle unsere Länder möchtest du sehen, aber das Schicksal will es nicht. Fliehe von dan- nen!" Geschreckt wich Drusus zurück, und mit seinem Rosse stürzend, fand er den Tod. Vergebens suchte sein Bruder Tiberius diese Völker an sich zu locken, und später wurde Varus als Statthalter an den Rhein geschickt. Dieser kluge Mann sollte die deutschen Wilden an römische Sitten gewöhnen, indem er hoffte, daß sie ihre Freiheit jener Cultur opfern würden. Varus verlegte sein Hauptlager auf das rechte Rheinufer, brachte ifyrten allerlei Geschenke und nahm viele in römische Kriegsdienste. Er ward aber bald dreister, verlegte sein Lager bis über die W es er ins Land der Cherusker und fing, durch S eg est, ein verrätherisches Ober- haupt dieses Volkes, unterstützt, sogar an, den Herrn zu spielen, römi- sches Gerichtswesen gewaltsam einzuführen und den freien Deutschen Stockschläge und Henkerbeil aufzudringen. Da regte sich der Groll betrogener Gutmüthigkeit bei dem Volke, und es dachte darauf, den zudringlichen Fremdling los zu werden. Unter dem Volke der Che- rusker stand ein Jüngling auf, der schon eine Zeit lang in römischen Heeren gedient, die Kunst des Krieges gelernt und selbst die römische Ritterwürde erlangt hatte. Er hieß Hermann oder Armin. Ein schöner und gewaltiger Held, edeln Geschlechtes, untadelig an Sitten, klug wie wenige seines Volkes, von feuriger Beredsamkeit und glühend für die Freiheit, gewann er leicht die Herzen aller freigesinnten Männer und Jünglinge, und war der Stifter einer großen Verschwörung. In einer nächtlichen Versammlung im Walde schwuren sie allen Römern in Deutsch- land den Untergang. So geheim indeß diese Unternehmung betrieben wurde, so erfuhr sie doch Segest, und weil dieser ehrgeizige Mann nichts so sehr als die Freiheit des Volkes haßte und überdem mit Armin, der ihm seine schöne und fteigesinnte Tochter Thusnelda ent- führt hatte, in bitterer Fehde lebte, so verrieth er sogleich das ganze Vorhaben. Varus aber lachte darüber und hielt die Deutschen für dümmer und sich für mächtiger, als daß er irgend eine Gefahr hätte fürchten dürfen.
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