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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 155

1852 - Koblenz : Bädeker
Versuche zur Umgestaltung der Bundesverfassung. 133 Während der Umgestaltung der Verfassung in den Einzelstaaten hatte eine aus Abgeordneten von ganz Deutschland (einschließlich der Provinzen Ost- und Westpreußen, Schleswigs und des deutschen Theiles von Posen) gebildete „verfassunggebende Versamm- lung" in Frankfurt eine provisorische Centralgewalt für das ge- sammte Deutschland gebildet und den Erzherzog Johann von Oester- reich zum Reichsverweser für Deutschland gewählt. Die Versamm- lung beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Feststellung der Grundrechte des deutschen Volkes und mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige von Preußen angebotene erbliche Kaiserwürde wurde von diesem nicht an- genommen und die Versammlung durch Abberufung der Abgeord- neten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich für die Durchführung der Reichsverfassung sich in Sachsen, der Pfalz und Baden erhebender Aufstand wurde von preußischen Truppen schnell unterdrückt. S- 36. Culturzustand Deutschlands in neuerer Zeit. 1) Kirchliche Verhältnisse. Die Stiftung neuer Orden, wie der Capuziner, Ursulinerinnen u. s. w. uitb die Reform schon bestehender förderte die seit dem Tridentiner Concilium begonnene Verbesserung des Klosterlebens. Am einflußreichsten wirkte die von Ignatius Loyola gestiftete Gesellschaft Jesu (s. S. 97), bis Papst Clemens Xiv. sich von den Bourbonischen Höfen bewegen ließ, den Orden aufzuheben (1773), den jedoch Pius Vh. wiederherstellte (1814). Die Säcularisation der geistlichen Herrschaften, welche seit der Reformation begonnen hatte, durch den westphälischen Frieden , und durch Joseph Ii. erneuert worden war, kam durch den Reichs- deputationshauptschluß vollständig zur Ausführung. — In der pro- testantischen Kirche entstand zu Herrnhut in der Lausitz 1722 durch die Bemühungen des Grafen von Zinzendorf die evangelische Brü- dergemeine der Herrnhuter. Eine Vereinigung (Union) der lutheri- schen und reformirten Kirche zu einer evangelischen erfolgte bei der Feier des dritten Reformations-Jubiläums (31. Oct. 1817) zuerst in Nassau und Preußen, bald darauf auch in andern Staaten. 2) Die wesentlichen Veränderungen, welche die Reichs Ver- fassung durch den westphälischen Frieden, die Stiftung des Rhein-

4. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 75

1876 - Leipzig : Bädeker
Wilhelm I. Der deutsch-französische Krieg. §. 16. <0 19. Jan.) fein Einhalt geschehen. Daher erschien Jules Favre, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, im deutschen Hauptquartier zu Versailles, und schloß mit dem deutschen Bundeskanzler, Graf Bismarck, einen Waffenstillstand (auf drei Wochen) ab (28. Jan.), demzufolge den deutschen Truppen die sämmtlichen?yorts um ^aris^eingeräumt, die Linientruppen, Marinesoldaten und Mobilgarden in Paris aber entwaffnet wurden. Ganz ohne Erfolg war der Versuch, mit einem Theile der französischen Flotte (7 Panzerschiffen) die deutsche Küste an der Nord- und Ostsee zu bedrohen und in Verbindung mit Dänemark Preußen zu nöthigen, eine bedeutende Armee im Norden aufzustellen, um die Landung eines französischen Heeres abzuwehren. Die Thätigkeit der Flotte beschränkte sich auf die Blocade der deutschen Handelshäfen und die Wegnahme vereinzelter deutscher Handelsschiffe. Bei Ablauf des (inzwischen verlängerten) Waffenstillstandes wurden zwischen dem von einer (nach dem Wahlgesetze von 1s4s berufenen) Nationalversammlung in Bordeaux zum „Chef der Executiv-Gewalt der französischen Republik" ernannten ehemaligen Minister Thiers und dem Grafen Bismarck die Friedenspräliminarien dahin verabredet, daß Frankreich Elsaß ohne Belfort und Deutsch-Lothringen mit Metz (263 Dm. mit V/2 Mill. Einwohner) an das erneuerte deutsche Reich (s. unten) abtreten und 5 Milliarden Francs Kriegskosten in 3 Jahren zahlen sollte. Die Nationalversammlung in Bordeaux genehmigte mit überwiegender Stimmenmehrheit diese Bestimmungen (1. März), die auch die Grundlagen des zu Frankfurt am Main (10. Mai) abgeschlossenen Definitivfriedens bildeten. Nur ein kleiner Theil des deutschen Heeres (etwa 30,000 M.) war, zur Beschleunigung der Ratification der Friedenspräliminarien durch die National-Versammlung, am 1. März in den westlichen Theil von Paris eingerückt, hatte dasselbe aber schon am 3. März, nach erfolgter Ratification, wieder verlassen. c. Die Erneuerung des deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde. Der kriegerischen Einigung von Nord- und Süddeutschland folgte noch während des glorreichen Feldzuges die politische Einigung, so daß Napoleon durch diesen frevelhaften Krieg gerade das zur Reife brachte, was er hatte verhindern wollen. Gemäß besonderer Verträge mit den vier süddeutschen Staaten (von denen sich Baiern wichtige Particularrechte vorbehielt) ward der Norddeutsche Bund zu

5. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 76

1876 - Leipzig : Bädeker
76 Wilhelm I. Erneuerung der deutschen Kaiserwürde. §. 16. einem Deutschen Bunde erweitert, diesem auf Vorschlag des Königs Ludwig Ii. von Baiern der Name des Deutschen Reiches beigelegt und von dem Oberhaupte desselben, dem Könige Wilhelm, der (erbliche) Titel eines Deutschen Kaisers angenommen, 18. Jan. 1871. Der erste deutsche Reichstag (21. März bis 15. Juni) genehmigte die vom Bundesrathe ihm vorgelegte Deutsche Reichsverfassung, der die (1867 beschlossene) Verfassung des Norddeutschen Bundes als Grundlage'diente. Das Bundesgebiet besteht aus den 25 deutschen Staaten und dem unmittelbaren deutschen Reichslande Elsaß-Lothringen. Die Reichsgesetze, welche den Landesgesetzen vorgehen, werden beschlossen durch den Bundesrath und den Reichstag; die-Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern (Bevollmächtigten) der Mitglieder des Bundes, welche im Ganzen 58 Stimmen führen (das 1866 erweiterte Preußen 17). Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Er hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg (mit Zustimmung des Bundesrathes) zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen; ihm steht es zu, den alljährlich zusammentretenden Bundesrath und Reichstag zu berufen, zu vertagen und zu schließen. Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte desselben steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. Der Kaiser ver-künbet die Bunbesgesetze und überwacht beren Ausführung. Der Reichstag (bestehenb aus 397 Abgeorbneten) geht aus allgemeinen und birecten Wahlen auf 3 Jahre mit geheimer Abstimmung hervor. Die Kriegs-Marine des Reiches ist eine einheitliche unter dem Oberbefehle des Kaisers. Ebenso tobet die gesammte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, welches im Krieg und Frieden unter bent Befehle des Kaisers steht.

6. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

7. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 65

1876 - Leipzig : Bädeker
Wilhelm I. Der deutsche Krieg. §. 16. 60 Schanzen, gegenüber der Insel Alsen, zurück. Diese wurden von den Preußen (unter dem Prinzen Friedrich Karl) erstürmt und nach einem kühnen Uebergange über den Alsensund die Insel Alsen besetzt, woraus beide Heere bis in Nord^ütland vordrangen. Die furcht vor einer Bereinigung der preußischen und österreichischen Flotille, wodurch Kopenhagen bedroht schien, bewog den König von Dänemark im Frieden zu Wien (30. Oct. 1864) auf Schleswig - Holstein und Lauenburg zu Gunsten der beiden Großmächte zu verzichten. L a u e n b u r g ging in den alleinigen Besitz des Königs Wilhelm über, wofür Oesterreich eine Entschädigung in Geld erhielt. Ueber die gemeinsame Regierung der beiden anderen Herzoglhümer einigten sich die erobernden Mächte in der Gasteiner Convention (Aug. 1865) vorläufig so, daß Oesterreich die Verwaltung Holsteins, Preußen die Schleswigs erhielt. Die weitere Behandlung der Schleswig-Holsteinschen Frage wollte Oesterreich dem Bundestage anheimstellen, Preußen aber erklärte dieses für einen Bruch der Gasteiner Convention und brachte damit die Reform der deutschen Bundesverfassung in Verbindung. Der deutsche Kriegs) 1866. In Folge des Einrückens preußischer Truppen (unter General von Manteuffel) in das unter österreichischer Verwaltung stehende Holstein beantragte Oesterreich beim Bundestage Mobilmachung der gesammten Bundesarmee gegen Preußen. Als dieser Antrag von der (zweifelhaften) Majorität angenommen war, erklärte Preußen mit der Minorität seinen Austritt aus dem Bunde (14. Juni), und der preußische Ministerpräsident Graf Bismarck legte die Grundzüge zu einem neuen deutschen Bunde mit Ausschluß Oesterreichs vor. Da sowohl diese als die den anderen deutschen Staaten angebotene Neutralität abgelehnt wurden, so besetzte Preußen sofort die unmittelbaren Nachbarstaaten unter feinen Gegnern: Sachsen (damit es den. Oesterreichern nicht als Operationsbasis diene), Hannover und Kur-' Hessen (welche beide Preußens Verbindungen mit seinen westlichen Provinzen bedrohen konnten). Während es den Kurhessen gelang durch schleunigen Rückzug (nach Hanau) sich mit dem süddeutschen Bundes-Armee-Corps zu vereinigen, wurden die Hannoveraner bei dem Versuch, sich zu den Baiern durchzuschlagen, von den Preußen aufgehalten, und obgleich sie diesen bei Langensalza (27. Juni) durch ihre Uebermacht schwere Verluste beibrachten, capitulirte die hannoversche Armee nach dem Eintreffen bedeutender preußischer *) A. Borbstädt, Preußens Feldzüge gegen Oesterreich und dessen Verbündete im I. 1866. Pütz, prenß. Geschichte. ^

8. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 68

1876 - Leipzig : Bädeker
68 Wilhelm I. Norddeutscher Bund. §. 16. durch eine Reihe nur während der Nacht unterbrochener Gefechte aus ihrer Stellung hinter der Tauber bis gegen Würzburg hin und hatte schon ein heftiges Feuer gegen die Feste Marienberg eröffnet, als die aus Böhmen eintreffende Nachricht von dem (yi Wifntaftm-g.) abgeschlossenen Waffenstillstände den Krieg auch aus dem westlichen Schauplatze beendete. Bei den einzelnen Friedensschlüssen mit den süddeutschen Staaten verloren Baiern und Hessen-Darmstadt kleine Gebietstheile auf der rechten Mainseite an Preußen, alle aber mußten ein (Anfangs geheim gehaltenes) Schutz- und Trutzbündniß mit Preußen eingehen und Hessen-Darmstadt außerdem zugeben, daß die Provinz Oberhessen dem Norddeutschen Bunde beitrete und die bisherige Bundesfestung Mainz ausschließlich von preußischen Truppen besetzt werde. Durch die Einverleibung von Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau, der freien Stadt Frankfurt nebst Gebiet, der ehemaligen Landgrafschaft Hesseu-Homburg, sowie der kleinen baierischen und barm stäbtischen Gebiete erhielt der preußische Staat nicht nur eine bebeuteube Erweiterung (von 1306 □ Meilen mit 41/* Mill. Einwohnern), fonbern auch einen ununterbrochenen Zusammenhang feiner östlichen mit den westlichen Provinzen und für feine Marine mehrere Häsen theils an der Ostsee, theils an der Norbfee, wo bisher der Kriegshafen am Jahbebnfen ein isolirt vorgeschobener Punkt gewesen war. Dazu übernahm Preußen die diplomatische und miti-tairische Leitung von ganz Norbbeutschlanb durch die Constitnirung des Neriiiiewelcher die sämmtlichen 21 Staaten des nördlichen und mittlern Deutschlands nebst der Provinz Oberhessen umfaßte. Ein aus birecten Wahlen mit allgemeinem Stimmrechte heroorgegangener (conftituirenber) Reichstag (1867) genehmigte den ihm vorgelegten Entwurf einer Verfassung des Norbbettffchen Bnnbes mit geringen Mobificationen. Der deutsch-französische Krieg 1870—1871. Napoleon Iii., welcher von den übrigen Großmächten England» zum Verbünbeten gewonnen, Rußland, durch den Krimkrieg, Oesterreich durch die Eroberung der Lombarbei (für das Königreich Italien) geschwächt hatte, war im Kriege Preußens gegen Oesterreich (1866) neutral geblieben, in der sichern Voraussetzung, daß die kleinste der Großmächte ihrem mächtigern Gegner unterliegen ober daß beibe Gegner sich wechselseitig erschöpfen würden. Die unerwarteten Erfolge *) Der deutsch - französische Krieg 1870—71, redigirt von der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des Großen Generalstabes.

9. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 69

1876 - Leipzig : Bädeker
Wilhelm I. Der deutsch-französische Krieg. §. 16. 69 Preußens in jenem Kriege veranlaßten ihn aber nicht nnr zur Einmischung in die diplomatischen Verhandlungen über den Frieden (s. S. 67), sondern auch zur Forderung einer Kompensation für die, ohne Frankreichs Zustimmung erfolgte, Erweiterung Preußens, durch Abtretung einer deutschen Bundesfestung (Mainz, später Luxemburg). Auch versuchte er, Preußen zu einer Allianz mit Frankreich zu verlocken, derzufolge Preußen für die Ausdehnung des Norddeutschen Bundes auf Süddeutschlaud (ohne Oesterreich) die Franzosen in der Eroberung des neutralen Belgiens unterstützen sollte. Preußen gab, um den Frieden zu erhalten, sein Besatzungsrecht in Luxemburg auf, wies aber alle übrigen Anträge Frankreichs zurück. Deshalb drängte die (sog. chauvinistische) Kriegspartei (Ollivier und Herzog von Gramont) in Frankreich den Kaiser Napoleon zum Entschlüsse, wenn nicht mit Hülfe Preußens, dann durch Kampf gegen Preußen die Grenzen Frankreichs (bis zum Niederrheine) zu erweitern und den Norddeutschen Bund vor seiner Erstarkung zu einem allgemeinen Deutschen Bunde aufzulösen. Einen Vorwand zum Kriege fand man in der (von den constituirenden Cortes in Madrid) dem Erbprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen angebotenen Thronfolge in Spanien, und als dieser Vorwand durch freiwillige Verzichtleistung des Erbprinzen auf die Kandidatur schnell beseitigt war, verlangte der französische Botschafter (Graf Benedetti), im Aufträge seines Kaisers, von dem (im Bade Ems weilenden) Könige Wilhelm mit äußerster Zudringlichkeit das schriftliche Versprechen, niemals seine Einwilligung zu jener spanischen Thron -Kandidatur geben zu wollen, falls dieselbe erneuert werden sollte. In Folge der eben so entschiedenen als würdevollen Abweisung dieser auf Demüthigung Preußens berechneten Forderung ward von dem französischen Ministerium in Uebereinstimmung mit der (von der Kriegspartei beherrschten) Kammer der Krieg gegen Preußen mit überstürzender Eile beschlossen (15. Juli). Sofort erhob sich nicht nur der Norddeutsche Bund, sondern, nach Baierns Vorgang, auch Süddeutschland, auf dessen Neutralität Napoleon gerechnet hatte (eben so wie auf den Abfall der jüngst von Preußen annectirten Länder), zur gemeinsamen Vertheidigung der nationalen Ehre und Unabhängigkeit. König Wilhelm von Preußen übernahm den Oberbefehl über die gefammten (innerhalb 10 Tagen mobil gemachten) Streitkräfte Deutschlands und erneuerte für diesen Krieg den Orden vom eisernen Kreuze. Die übrigen europäischen Großmächte nahmen eine abwartende Stellung ein.

10. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 81

1876 - Leipzig : Bädeker
Zeittafel. 81 Ney bei Dennewitz. Entscheidung in der großen Völkerschlacht bei Leipzig. Kampf bei Hanau. 1814 Einrücken der Verbündeten in Frankreich. Blücher siegt bei la Rochiere und bei Laon. Einnahme von Paris. Erster Pariser Friede. Congreß zu Wien. 1815 Der letzte Kampf der Verbündeten gegen Napoleon. Blücher bei Ligny geschlagen. Wellington und Blücher entscheiden den Krieg bei Waterloo. — Der heilige Bund zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen. Der zweite Pariser Friede. 1818 Der Monarchencongreß zu Aachen beschließt die Räumung Frankreichs. Stiftung der Universität Bonn. 1823 Die Provinziallandtage eingeführt. 1834 Der deutsche Zollverein. 840—1861 Friedrich Wilhelm Iv. 1847 Erster vereinigter Landtag in Preußen. 1848 Preußische Nationalversammlung. Erster Krieg mit Dänemark wegen Schleswig-Holsteins. 1849 Die Aufstände in Sachsen, der Pfalz, Baden mit preußischen Truppen unterdrückt. — Die beiden Fürsteuthümer Hohenzollern an Preußen. 1850 Vollendung der preußischen Verfassung. 1858 Der Prinz von Preußen übernimmt die Regentschaft. 1861 Wilhelm I. Reorganisation des Heeres. 1864 Zweiter Krieg mit Dänemark wegen Schleswig-Holsteins. 1866 Der deutsche Krieg. Sieg bei Königgrätz. Friede zu Prag. Erweiterung und Abrundung des preußischen Gebietes durch Einverleibung von Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt a. M. u. s. w. 1867 Constituirung des Norddeutschen Bundes. 870—1871 Der deutsch-französische Krieg. 87 0 Aug. 4.—6. Siege bei Weißenburg und Wörth über Mac Mahon, bei Spicheren über Frossard. „ 14.—18. Drei Siege bei Metz über Bazaine (bei Eolombey-Nouilly, bei Mars-la-Tour, bei Gravelotte). „ 30. Sieg über Mac Mahon bei Beaumont. Sept. 1. Sieg über Mac Mahon bei Sedan. Napoleon gefangen. „ 19. (—28. Jan.) Einschließung von Paris. (Bombardement der Forts seit 27. December, der Stadt seit 5. Januar). „ 27. Kapitulation von Straßburg. £)ct. 27. Kapitulation von Metz. Die ganze Bazaine'sche Armee kriegsgefangen. Nov. 27. Erster Sieg über die Nordanuee bei Amiens. „ 28. Sieg über die Loire-Armee bei Beanne la Rolande.
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