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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 83

1852 - Koblenz : Bädeker
Die deutsche Litteratur. 85 5. Die deutsche Litteratur hat von allen neuern Littera- turen die frühesten schriftlichen Denkmäler aufzuweisen. Zwar sind die ältesten Volkslieder der heidnischen Germanen, welche sie zum Lobe ihrer Götter und Helden, theils vor der Schlacht, theils beim Male zu singen pstegten, gänzlich untergegangen, und von der reichen Volksdichtung, welche die an die Völkerwanderung geknüpfte deutsche Heldensage (die gothische, fränkische, bnrgundische und hun- nische) behandelte, hat sich nur das Hildebrandlied in einzelnen Bruchstücken erhalten. Dagegen sind von den frühen Versuchen der Geistlichen, das Christenthum durch Verbreitung christlicher Schrif- ten in der Volkssprache fester zu begründen, noch mehrfache Ueber- reste vorhanden, theils in Prosa, namentlich die schon aus dem 4. Jahrh. herrührende gothische Bibelübersetzung des Bischofs Ulfilas, theils in poetischer Form, so zwei Evangelienharmonien, eine ge- reimte althochdeutsche (der „Krist" vom Weißenburger Mönch Ot- fried) und eine niederdeutsche (der „Helsand" von unbekanntem Ver- fasser). — Um die Mitte des 12. Jahrh. begann eine Umgestaltung der deutschen Nationaldichtung durch a) den Gebrauch der mittel- hochdeutschen („schwäbischen") Sprache, b) die Einführung des Reims statt der bloßen Allitteration, e) die größere Mannigfaltigkeit des Inhaltes. Ihre erste Blüteperiode erlebte die deutsche Dichtkunst im Zeitalter der Hohenstaufen, und zwar sowohl die epische als die lyrische. Jene behandelte theils die in zahlreichen Liedern im Munde des Volkes fortlebende deutsche Heldensage, in- dem diese Lieder, gesammelt und vermittelst Einschiebung größerer oder kleinerer Verbindungsglieder zu größern Gedichten, wie „der Nibelungen Noth", „Gudrun" u. s. w. vereinigt wurden, theils fremde Sagen, sowohl antike (vom trojanischen Krieg, von Aeueas, von Alexander dem Gr.), als mittelalterliche (vom h. Gral, vom britischen Könige Artus und seiner F^felrunde, beide vereinigt im Parzival des Wolfram von Eschenbach), in umfangreicherer Dar- stellung, daneben aber auch kürzere Stoffe, sowohl religiöse (Legen- den) als weltliche (poetische Erzählungen). Die Hauptgattung der lyrischen Poesie war der Minnegesang (nicht bloß Liebeslieder, sondern auch politische und religiöse Lieder), welcher vorzüglich im südlichen Deutschland in den höher» Kreisen des Lebens, auf den Burgen der Fürsten und des Adels und von diesen selbst (Kaiser Heinrich Vi., Heinrich von Veldeke, Walther von der Vogelweide u. s. w.) ausgeübt wurde, während das Volk sich an den epischen

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 85

1852 - Koblenz : Bädeker
Malerei. Handel. 85 reich und tu England angewendete Stil erhielt seine höchste Vollen- dung in Deutschland, namentlich in dem Kölner Dom *) (angefangen 1248), dem Straßburger - Münster (des Erwin dort Steinbach), der Stephanskirche in Wien, detn Münster zu Freiburg int Breisgau, der Cathedrale zu Antwerpen, den Domkirchen zu Ulm, Regensburg u. s. w. Die Bildner ei und Malerei, namentlich auch die Glasmalerei, standen in der engsten Verbindung mit der Architek- tur und dienten hauptsächlich zur Ausschmückung der Domkirchen. Erst gegen Ende des Mittelalters entwickelte sich, wie in Jtaliett, so auch in Deutschland die Oelmalerei als eilte selbstständige ànsi, und man unterschied diesseits der Alpen a) die altkölnische Schule (Meister Wilhelm), b) die stamändische Schule (die Brüder Hubert und Joh. van Eyck) und e) die oberdeutsche Schule (Holbein der Aeltere, Albrecht Dürer, Lucas Kckanach). Die Kupferstech er kunst ist eine deutsche Erfindung des 15. Jahrh., die sich wahrscheinlich aus der Holzschneidekunst entwickelt hat. 7. Handel und Gewerbfleiß nahmen erst einen höhern Aufschwung, als durch die Kreuzzüge eine lebhaftere Verbindung mit dem Oriente eingetreten war. Der Geist politischer Geitossenschaften, welcher in der zweiten Hälfte des Mittelalters alle Verhältnisse durchdrülgt und sich in den geistlichen Orden, dein Ritterthum, den Baubrüderschaftert und Malervereinen u. s. w. offenbart, zeigt sich auch in den Hansen der Kausteute, den Gilden und Zünften der Handwerker. Diese Hansen waren Vereine der Großhändler enter oder mehrerer Städte zum Betreibet! des Handels im Auslattde, wo sie sich Privilegien und Räume zu Versammlungen uttd Waarennie- derlagen erwarben. Aus solcheu einzelnen Vereütett bildete sich seit der Mitte des 13. Jahrh. die große deutsche Hanse, ein Verein von beinahe 80 niederländischen, ttorddetitschen und preußische!! Städten zur Behauptung ihrer Handelsrechte wider Seeraub und Faustrecht. Anfangs in Drittheile, später in Viertel oder Quartiere - getheilt (das westphälische mit dein Hauptorte Köln, das preußische mit Dan- zig, das wendische mit Lübeck, das sächsische mit Braunschweig) hatte derselbe in Brügge, in Nowgorod und in allen Seehäfen der Nord- und Ostsee, selbst in Spanien seine Comptoire und führte mit ganzen Flotten Kriege. Lübeck erhielt allmählig die Leitung des ganzen Bundes, die ihm lange von Köln streitig gemacht wurde. — Eine *) S. mein deutsches Lesebuch sür mittlere Klassen S. 59.

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 158

1852 - Koblenz : Bädeker
Litteratur. ii>8 waren, aber im 17. Jahrh. war die Poesie durch sclavische Nach- ahmung fremder, besonders französischer Vorbilder, durch die herr- schende Richtung zu falschem Pathos oder breiter Nüchternheit gänz- lich in Verfall gerathen. Seit dem Anfang des 18. Jahrh. began- iien die vielseitigsten Versuche theils durch eigene Productionen, theils durch Kritik einen einfachem, geläuterten Geschmack auf dem Gebiete der Poesie herbeizuführen. Die eigentliche Emancipation unserer Literatur vom Auslande und die Periode des Strebens nach Origi- nalität begann aber erst mit Klopstock (1724— 1803) und Wie- land (1733—1813). Jener fand in Religion, Vaterlandsliebe und Freundschaft hinreichenden Stoff zu poetischen Originalwerken (Messias, Oden) und schuf uns eine neue, durch Gedrängtheit, Kraft und Kühnheit des Ausdrucks ausgezeichnete, freilich auch mitunter dunkle Dichtersprache, welcher Wieland eine größere Beweglichkeit und An- muth verlieh. Doch erst Lessing (1729 — 1781) führte uns zu uns selbst zurück und ward sowohl Begründer einer wissenschaftlichen Kritik, wie Schöpfer einer gediegenen deutschen Prosa. Gleichzeitig wirkte Herder (1744— 1803) entschieden auf die neue Gestaltung der Nationallitteratur und zwar weniger durch eigene Dichtungen, welche meist allegorischer Art und von didaktischer Tendenz waren, als durch Kritik und besonders durch eine Reihe von Uebersetzungen, Bearbeitungen und Nachbildungen der Volkspoesie fast aller Völker und Zeiten, so wie auch durch eine philosophische Auffassung und Behandlung der Geschichte. Der Göttinger „Hainbund", dessen eigentliche Seele Joh. Heinr. Voß war, bildete theils Klopstock's Richtungen weiter aus (so die Gebrüder Stolberg), theils erneute er die Volksdichtung (so Bürger), theils gab er der Sprache und Verskunst eine bedeutende Entwickelung, so namentlich Voß durch seine Uebersetzungen. Die höchste Blüte erlebte unsere Nationaldich- tung in Weimar, wo durch das Zusammentreffen von Wieland, Herder, Goethe (1749 — 1831), Schiller (1759 — 1805) u. a. ein Verein von talentvollen Männern sich bildete, die in vollendeten poetischen Productionen wetteiferten und sich gegenseitig über die höchsten Forderungen der Kunst aufklärten. Am entschiedensten wirkten Göthe und Schiller aus ihre Nation ein. Jener, besonders nachdem er während seines Aufenthaltes in Italien das wahre Prin- zip der Kunst nicht in der Nachahmung der gewöhnlichen Natur, sondern in der Idealität der Auffassung erkannt hatte, weckte durch Werke der verschiedensten Art, welche mit dem würdigsten menschli-

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 159

1852 - Koblenz : Bädeker
Kunst. 1 o9 chen Gehalte die vollendetste Form vereinigten, den Sinn für das Schöne, wie dieser durch den tiefen Ernst und die edle Gesinnung in seinen lyrischen und dramatischen Werken den Sinn für das Edle und Gute. Auch das beuachbarte Jena ward ein Mittelpunkt wis- senschaftlicher und literarischer Thätigkeit 'durch die Stifter der ro- mantischen Schule (Aug. Wilhelm von Schlegel und sein Bru- der Friedrich, Tieck, Novalis, welchen sich später Jos. Görres, L. Achim von Arnim u. A. anschlossen). Sie war von dem größten Ein- stusse für die Läuterung des Geschmackes, für die Erforschung der Theorie und Geschichte der Kunst, wie für die Aneignung der litte- rarischen Schätze ferner Nationen und Zeiten. Die Freiheitskriege führten die Poesie wieder der Gegenwart zu und begeisterten Körner (ck 1813), Arndt, Rückert u. A. zu echt patiotischen Kriegs- und Siegesliedern. Aber auch nach den Befreiungskriegen blieb die ly- rische Poesie vorzugsweise den Verhältnissen der Gegenwart zuge- wendet, so bei Uhland (nicht in seinen Balladen, aber in vielen Lie- dern), Graf Platen (f 1835), Chamisso (f 1838), Zedlitz, Lenau (ck 1850), und nahm im letzten Decennium selbst einen polemischen Charakter an (bei Heine, Anast. Grün, Freiligrath u. A.). Die dra- matische Litteratur hatte mit Schiller ihren Glanzpunkt erreicht und seine Nachfolger (Z. Werner, Müllner, Grabbe, Jmmermann, Rau- pach, Gutzkow, Laube) gewannen eine zum Theil nur vorübergehende Bedeutung. Die Lieblingslectüre des größeren Publikums ward die Poesie im Gewände der Prosa, der Roman und die Novelle, welche Gattung von Jean Paul Friedrich Richter (f 1825) und L. Tieck, Jmmermann (I 1840) und einer großen Menge meist sehr fruchtbarer Schriftsteller und Schriftstellerinnen bearbeitet wurde, während zugleich eine Flut von Uebersetzungen der ausländischen Ro- manlitteratur in alle Kreise Eingang fand. 6) Kunst. Die schöne Blütezeit, welche die deutsche Malerei in der ersten Hälfte des 16. Jhdrts., besonders in: südlichen Deutsch- land erlebt hatte (s. S. 85), fand bald ihr Ende durch die Reli- gionsstreitigkeiten und die Schrecknisse des 30jährigen Krieges, und erst das 19. Jhdrt. sah ein neues Aufleben dieser Kunst, wie der bildenden Künste überhaupt. Insbesondere ward München durch König Ludwig von Baiern ein Hauptmittelpunkt der modernen^Kunst- bestrebungen, die sich die Griechen und die Altdeutschen zum Vorbild nahmen. Baukunst, Bildhauerei, Erzguß, Fresco- und Glasmalerei fanden hier Gelegenheit zu großartigen Schöpfungen und gediehen

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 190

1852 - Koblenz : Bädeker
1810 Napoleon, von Josephine geschieden, heirathet Maria Louise, Erzherzogin von Oesterreich. 1810—22 Hardenberg, Staatskanzler in Preußen, bewirkt eine Um- gestaltung der Verwaltung. 1810 — 13 Größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs. 1812 Napoleon's Feldzug gegen Rußland. 1813 Der große Freiheitskampf der Verbündeten gegen Napoleon. 1813 Aufruf Friedrich Wilhelm's Ilk. an sein Volk und Heer. Landwehr und Landsturm in Preußen. Napoleon besiegt die Preußen und Russen bei Großgörfchen oder Lützen, dann bei Bauzeit und Wurschen. Waffenstillstand. Oe- sterreichs Theilnahme. Napoleon siegt noch bei Dresden, dagegen seine Feldherren geschlagen: Oudinot bei Großbee- ren von Büloiv, Macdonald bei Wahlstatt von Blücher, Vandamme bei Culm, Ney bei Dennewitz. Entschei- dung in der großen Völkerschlacht bei Leip- zig. Kampf bei Hanau. 1814 Einfall der Verbündeten in Frankreich. Blücher siegt bei la Rochiere und bei Laon. Einnahme von Paris. Na- poleon's Absetzung und Abreise nach Elba. 1815 Napoleon's Rückkehr und Herrschaft während der 100 Tage. — Der letzte Kampf der Verbündeten gegen Napo- leon. Blücher bei Ligny geschlagen, Ney kämpft ohne Erfolg bei Quatrebras. Wellington und Blücher ent- scheiden den Krieg bei Waterloo. Zweite Abdankung Napoleon's. — Der heilige Bund zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen. — Der zweite Pariser Friede. (1817) Vereinigung der lutherischen und reformirten Kirche zu einer evangelischen. 1818 Der Monarchencongreß zu Aachen beschließt die Räu- mung Frankreichs. 1820 Schlußacte des deutschen Bundes. 1823 Provinziallandtage in Preußen eingeführt. 1830—31 Unruhen in Braunschweig, Sachsen, Hessen-Kassel, Han- nover. 1834 Der deutsche Zollverein. 1835-48 Ferdinand I., Kaiser von Oesterreich. 1837 Trennung Hannovers von England. 1840 Friedrich Wilhelm Iv., König von Preußen. 1847 Vereinigter Landtag in Preußen.
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