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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 22

1852 - Koblenz : Bädeker
22 Karl Martell. lossagen wollten (wie die Thüringer, Alemannen und Baiern), theils feindlich gegen dieselben auftraten, wie die Sqchsen und Friesen. Kaum war sein Reich im Innern beruhigt, als die Araber unter Abderrhaman (mit 400,000 M.) durch die baskischen Pässe in Aqui- tanien einfielen, alle Festungen eroberten, die Einwohner niedermach- ten und den Herzog von Aquitanien durch eine Niederlage nöthigten, bei Karl Schutz zu suchen. Dieser bot schleunigst den Heerbann auf und nach siebentägigen kleinern Gefechten setzte er durch den entschei- denden Kampf zwischen Tours und Poitiers (732) den Eroberun- gen der Araber ein Ziel und befestigte durch diesen glänzenden Sieg die Macht des karolingischen Hauses für immer. Um aber mit der Macht auch die Würde eines Königs zu verbinden, ließ sein Sohn Pipin, nachdem der Adel und die Geistlichkeit für den Plan gewon- nen waren, mit Zustimmung des (von den Longobarden bedrängten) Papstes (Zacharias), bxtrcf) einen Reichstag der Bischöfe und welt- lichen Großen und eine Volksversammlung zu Soissons den blöd- sinnigen Childerich Iii. absetzen und in ein Kloster verweisen, sich selbst aber als König der Franken („von Gottes Gnaden") aner- kennen. 8- 6. Culturzustand Deutschlands zur Zeit der Merovinger. I. Religion. a) Die Einführung des Christenthums unter den germa- nischen Völkern ist das wichtigste Ergebniß der Wanderungen im 3. bis 6. Jahrh. Die Gothen haben von allen deutschen Völkern zu- erst die christliche Religion angenommen. Schon auf dem Concilium zu Nicäa (325) erscheint ein gothischer Bischof (Theophilus), dessen Nachfolger Ulfilas die Bibel in's Gothische übersetzte und sich um die Verbreitung der Lehre des Arius bemühte, welche bald bei den Westgothen, Ostgothen, Burgundern, Vandalen und Longobarden die herrschende wurde; bei den Ostgothen und Vandalen hörte sie erst mit der Auflösung ihrer Reiche auf, die übrigen bekehrten sich später zur katholischen Lehre. Diese war auch von den Franken nach ihrem Siege über die Alemannen angenommen worden, allein die fränki- schen Könige bemühten sich nicht um die Bekehrung der abhängigen Völker in Deutschland, welchen erst im 7. Jahrh. Glaubensboten oder Missionäre aus Irland das Evangelium verkündeten, so der h. Columban und dessen Schüler Gallus den Alemannen, der h. Kilian

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 88

1852 - Koblenz : Bädeker
88 Luther. Reichstag in Worms. zu Leipzig hielt, keine Einigung herbeiführte, vielmehr Luther in sei- nen Schriften sich immer weiter von den Lehren der katholischen Kirche entfernte; so erschien auf Eck's Vorstellungen eine Bulle, welche 41 aus Luther's Schriften gezogene Sätze als ketzerisch verdammte und ihn mit dem Kirchenbanne bedrohte, wenn er nicht innerhalb 60 Tage widerrufen würde. Diese Bulle nebst dem kanonischen Rechte und einigen Schriften des Dr. Eck verbrannte Luther vor dem (Elster-) Thore zu Wittenberg (Io. Dec. 1520), worauf er nebst seinen An- hängern nun wirklich mit dem Kirchenbanne belegt wurde. Inzwischen war nach Maximilian's I. Tode und ohne Rück- sicht auf die Bewerbung und die Versprechungen des Königs Franz I. von Frankreich der Enkel des verstorbenen Kaisers, Karl I. von Spa- nien und dessen Nebenländern in und außer Europa, atlch zum deut- schen Könige als Karl V. 1519—1556 gewählt worden. Als dieser seinen ersten Reichstag in Worms hielt 1521, wurde auch Luther unter Zusicherung sicheren Geleites dahin berufen, und als er sich weigerte, seine Lehren zu widerrufen, in die Reichsacht erklärt, seine Lehre verboten und seine Schriften zum Feuer verdammt. Da nun Kurfürst Friedrich von Sachsen ihn nicht mehr öffentlich beschützen durfte, so ließ er ihn auf dem Rück- wege von Worms aufhebeu und (als Ritter Georg) auf die Wart- burg bei Eisenach bringen, noch ehe die Acht durch das sog. Worm- ser Edict bekannt gemacht worden war. Hier beschäftigte sich der Geächtete mit der deutschen Uebersetzung der Bibel, während seine Lehre an Philipp Melanchthon einen gelehrten Vertheidiger, dagegen an dem Könige Heinrich Viii. von England, der selbst eine Wider- legung der lutherischen Lehre von den Sakramenten schrieb, und an Andern entschiedene Gegner fand. Als der rasche Reformationseifer seiner Anhänger Unruhen erregte und die in Zwickau enfftandene Secte der Wiedertäufer, welche die Kindertaufe verwarf, Mißver- ständnisse seiner Lehre veranlaßt, verließ Luther die Wartburg, und richtete einen Gottesdienst mit deutscher Liturgie und Empfang des Abendmahls unter beiderlei Gestalten ein. So kam jene Lehre auch zur Ausübung, zunächst im Kurfürstenthum Sachsen und der Land- grafschaft Hessen. Gleichzeitig ward aber auch schon ein geistlicher Fürst, der Hochmeister des deutschen Ordens, Albrecht von Bran- denburg, für dieselbe von Luther selbst gewonnen und verwandelte

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 93

1852 - Koblenz : Bädeker
Wiedertäufer. Zug gegen Tunis. 95 Zugleich machten sich die Protestanten verbindlich, dem Kaiser Hülfe gegen die Türken zu leisten. Bald wurde die Ruhe abermals durch die Wiedertäufer gestört. Diese schon im Anfang der Reformation gestiftete Sekte war von den deutschen Regie- rungen beiderlei Konfession, besonders aber in den katholischen Ländern, mit aller Strenge verfolgt worden und schien seit Thomas Münzer's Tode ausgerottet, als sie plötzlich sich in Münster auf eine furchtbare Weise erhob. Ein Prophet dieser Secte, der Bäcker Johann Matthys aus Hartem, kam mit seinem eifrigsten Apostel Jan Dockelsohn (früher Schneider, dann Schenkwirth und Dichter) aus Leiden (1534) nach Münster, wo kurz vorher die Protestanten sich der Herrschaft bemächtigt hatten; sie machten sich durch ihren zahlreichen Anhang nach Ver- treibung der Behörde zu unumschränkten Herren der Stadt, welche nun der Schauplatz der unsinnigsten Ausschweifungen und Frevel wurde. Nachdem Mat- thys bei einem verwegenen Ausfälle aus der vom Bischöfe belagerten Stadt um- gekommen war, wurde Bockelsohn zum Könige des „neuen Zion" ausgerufen, welcher Apostel nach allen Weltgegenden aussandte und außer der Gütergemein- schaft auch Vielweiberei einführte. Der Bischof, von einigen Fürsten unterstützt, eroberte die ausgehungerte Stadt, Bockelsohn nebst seinen Helfern Knipperbolling und Krechting wurde nach schrecklichen Martern hingerichtet und der Katholicis- mus hergestellt. Karl's Zug gegen Tunis 1535. Muley Hassan, König von Tunis, war von Chaireddin Barbarossa, einem Vasallen Soly- mans Ii. und Anführer von Seeräubern, der sich schon früher in Algier festgesetzt hatte, vertrieben worden. Als dieser die Küsten Spaniens und Süditaliens durch Seeräubereien heimsuchte und den Johannitern, denen Karl nach dem Verluste von Rhodus bei seiner Kaiserkrönung 1530 Malta, Gozzo und Tripoli in Afrika unter der Bedingung eines beständigen Kampfes gegen die Ungläubigen und Seeräuber als Lehen eingeräumt hatte, überlegen war, landete Karl mit einer spanisch-italienischen Flotte (von 420 Segeln), erstürmte Chaireddin's Hauptfestung Goletta, schlug sein Landheer vor Tunis, eroberte auch dieses, unterstützt durch die in der Stadt aus ihren Gefängnissen hervorbrechenden Christensclaven, gab das Innere des Landes dem Muley Hassan zurück und behielt für sich selbst Goletta und die Küste. Dritter Krieg mit Franz I. 1536 — 1538. Als 'Franz Sforza von Mailand kinderlos gestorben war und den Kaiser zum Erben eingesetzt hatte, erneuerte Franz I. seine Ansprüche auf Mai- land und verbündete sich mit dem türkischen Sultan zum Krieg ge- gen den Kaiser. Karl stel in Südfrankreich ein, mußte aber, da

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 72

1852 - Koblenz : Bädeker
72 Joh. Huß. Hieronymus von Prag. Brandenburg an Hohenjoller». der Behauptung, er sei der einzige wahre Papst, und da durch die Absetzung und Entlassung seiner Gegner auch das Schisma factisch aufgehoben sei, so brauche man ihn nur überall anzuerkennen, um die Einheit der Kirche herzustellen. Doch auch dessen Absetzung wurde durch das Concilium ausgesprochen und Martin V. erwählt. — Zugleich versuchte dieses Concilium die Ausrottung der Leh- ren des Johann Huß, welcher die vom Papste für ketzerisch er- klärten Grundsätze des Oxforder Theologen Johann Wycliff, trotz aller Verbote des Erzbischofes von Prag und des Papstes, in Böh- men verbreitete. Da Huß und sein Freund Hieronymus Faulfisch, der zuerst Wycliff's Schriften nach Prag gebracht hatte, auch einen vom Papste Johann Xxiii. verkündeten Ablaß bekämpften, die Ab- laßbulle unter dem Galgen verbrennen ließen und die Ablaßprediger verspotteten und mißhandelten, so sprach der Papst den Bann über Huß und das Jnterdict über Prag aus. Huß wurde vor das Con- cilium geladen und er erschien dort, nachdem ihn der Kaiser zu sei- ner persönlichen Sicherheit mit einem Geleitsbriefe versehen hatte. Als alle Versuche, ihn zum Widerruf seiner Lehren zu bewegen, scheiterten, erklärte das Concilium ihn als Ketzer und übergab ihn zur Bestrafung dem Kaiser, welcher ihn gemäß einer Bestimmung des Schwabenspiegels verbrennen ließ 1415. Die Aufregung, welche in Böhmen bei der Nachricht von Huß' Tode entstand, hielt das Conciliuin nicht ab, auch den Prozeß des Hieronymus von Prag vorzunehmen, der zur Vertheidigung seines Freundes ebenfalls nach Constanz gekommen war; dieser widerrief alle seine dem katho- lischen Glauben widersprechende Lehren, nahm aber den Widerruf zurück und starb ebenfalls den Feuertod. Auf diesem Concilium geschah 1417 auch die feierliche Beleh- nung des Burggrafen Friedrich Vi. von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern mit der Mark Brandenburg, welche Sigmund diesem schon einige Jahre vorher verpfändet und dann als Tilgung einer Schuld von 400,000 ungarischen Gulden über- tragen hatte. Der Hussitenkrieg 1419 — 1436. Als ein päpstlicher Legat in Böhmen erschien, um die Anhän- ger des Huß mit Hülfe des weltlichen Armes der Kirche wieder zu unterwerfen, nahm sich Wenzel Anfangs der Hussiteu oder Cali;- / tiner (wie man sie nach dem von Jacob von Mies eingeführten

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 83

1852 - Koblenz : Bädeker
Die deutsche Litteratur. 85 5. Die deutsche Litteratur hat von allen neuern Littera- turen die frühesten schriftlichen Denkmäler aufzuweisen. Zwar sind die ältesten Volkslieder der heidnischen Germanen, welche sie zum Lobe ihrer Götter und Helden, theils vor der Schlacht, theils beim Male zu singen pstegten, gänzlich untergegangen, und von der reichen Volksdichtung, welche die an die Völkerwanderung geknüpfte deutsche Heldensage (die gothische, fränkische, bnrgundische und hun- nische) behandelte, hat sich nur das Hildebrandlied in einzelnen Bruchstücken erhalten. Dagegen sind von den frühen Versuchen der Geistlichen, das Christenthum durch Verbreitung christlicher Schrif- ten in der Volkssprache fester zu begründen, noch mehrfache Ueber- reste vorhanden, theils in Prosa, namentlich die schon aus dem 4. Jahrh. herrührende gothische Bibelübersetzung des Bischofs Ulfilas, theils in poetischer Form, so zwei Evangelienharmonien, eine ge- reimte althochdeutsche (der „Krist" vom Weißenburger Mönch Ot- fried) und eine niederdeutsche (der „Helsand" von unbekanntem Ver- fasser). — Um die Mitte des 12. Jahrh. begann eine Umgestaltung der deutschen Nationaldichtung durch a) den Gebrauch der mittel- hochdeutschen („schwäbischen") Sprache, b) die Einführung des Reims statt der bloßen Allitteration, e) die größere Mannigfaltigkeit des Inhaltes. Ihre erste Blüteperiode erlebte die deutsche Dichtkunst im Zeitalter der Hohenstaufen, und zwar sowohl die epische als die lyrische. Jene behandelte theils die in zahlreichen Liedern im Munde des Volkes fortlebende deutsche Heldensage, in- dem diese Lieder, gesammelt und vermittelst Einschiebung größerer oder kleinerer Verbindungsglieder zu größern Gedichten, wie „der Nibelungen Noth", „Gudrun" u. s. w. vereinigt wurden, theils fremde Sagen, sowohl antike (vom trojanischen Krieg, von Aeueas, von Alexander dem Gr.), als mittelalterliche (vom h. Gral, vom britischen Könige Artus und seiner F^felrunde, beide vereinigt im Parzival des Wolfram von Eschenbach), in umfangreicherer Dar- stellung, daneben aber auch kürzere Stoffe, sowohl religiöse (Legen- den) als weltliche (poetische Erzählungen). Die Hauptgattung der lyrischen Poesie war der Minnegesang (nicht bloß Liebeslieder, sondern auch politische und religiöse Lieder), welcher vorzüglich im südlichen Deutschland in den höher» Kreisen des Lebens, auf den Burgen der Fürsten und des Adels und von diesen selbst (Kaiser Heinrich Vi., Heinrich von Veldeke, Walther von der Vogelweide u. s. w.) ausgeübt wurde, während das Volk sich an den epischen

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-
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