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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 76

1852 - Koblenz : Bädeker
76 Dreimaliger Krieg mit Ungarn. von Köln und seinem Domcapitel (welches dessen Absetzung bewirkt hatte) zu schlichten. Da die Kölner den Kaiser zu Hülfe riefen, so nahm sich Karl der Kühne des Erzbischofs an, vermochte jedoch die kleine Stadt Neuß durch eine eilfmonatliche Belagerung und unzäh- lige Stürme nicht zur Uebergabe zu bringen, und schloß Frieden mit" dem Kaiser, um Lothringen zu erobern und die Schweizer für einen Einfall in die Freigrafschaft Burgund zu züchtigen. Die Eroberung Lothringens war in kaum 3 Monaten vollendet. Aber von den Schweizern wurde er zweimal, bei Gran so n und bei Murten, geschlagen (1476), und der Herzog (Renatus) von Lothringen eroberte sein Land wieder. Der Versuch Karl's, Nancy wieder zu gewinnen, führte hier eine dritte Schlacht herbei, in welcher er selbst fiel (1447). Nach seinem Tode kam die Vermählung Maximilian's mit Maria doch zu Staude, aber über die reiche Erbschaft entstand ein Krieg mit Frankreich, in welchem Maximilian (durch den Sieg bei Guinegate 1478) die Oberhand behielt. Zwar mußte er im Frieden (zu Arras) Ludwig das von diesem (nach Karl's Tode so- fort) in Besitz genommene Herzogthum Burgund lassen, aber später (im Frieden zu Senlis 1493) erhielt er auch den Rest der burgun- dischen Erbschaft. Dazu gewann Maximilian Tirol, indem die tiro- ler Stände von dem Erzherzog Sigmund, der die meisten österrei- chischen Besitzungen in der Schweiz durch Kriege verloren, das kle- brige verkauft und sich durch seine elende Verwaltung verhaßt ge- macht hatte, abfielen und sich an Maximilian anschlossen, weshalb der kinderlose Sigmund ihm (1490) das Land abtrat, welches ihm ohnehin anheim gefallen wäre. Dreimaliger Krieg mit Ungarn. Papst Pius Ii., obgleich er einst selbst zu den Baseler Compactaten mitgewirkt hatte, wodurch den Utraquisten der Gebrauch des Kelches gestattet worden war, faßte den Entschluß, die Hussiten wieder mit der römischen Kirche zu vereinigen; sein Nachfolger Paul >>. ver- suchte die Ausführung desselben und bewog den König Matthias Corvinus von Ungarn durch das Versprechen der böhmischen Krone, ihm beizustehen. So ent- stand ein verheerender Krieg zwischen Böhmen und Ungarn, in welchem Kaiser Friedrich für Böhmen Partei nahm. Als Friedrich dem ungarischen Kö- nig nicht nur seine Tochter (Kunigunde) als Gemahlin verweigerte, sondern auch den polnischen Prinzen Wladislaw feierlich mit Böhmen belehnte, obgleich er frü- her diese Belehnung dem Matthias für geleistete Hülfe versprochen hatte, so fielen die Ungarn in Oesterreich ein, verwüsteten dus Land und zwangen die Einwoh- uer, ihrem Könige Treue zu schwören. Der Kaiser mußte ihren Abzug mit groß- ßen Versprechungen erkaufen (1477). Bald erneuerte sich der Krieg, als Frie- drich den (aus unbekannten Ursachen) zu ihm entflohenen Erzbischof von Gran

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 190

1852 - Koblenz : Bädeker
1810 Napoleon, von Josephine geschieden, heirathet Maria Louise, Erzherzogin von Oesterreich. 1810—22 Hardenberg, Staatskanzler in Preußen, bewirkt eine Um- gestaltung der Verwaltung. 1810 — 13 Größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs. 1812 Napoleon's Feldzug gegen Rußland. 1813 Der große Freiheitskampf der Verbündeten gegen Napoleon. 1813 Aufruf Friedrich Wilhelm's Ilk. an sein Volk und Heer. Landwehr und Landsturm in Preußen. Napoleon besiegt die Preußen und Russen bei Großgörfchen oder Lützen, dann bei Bauzeit und Wurschen. Waffenstillstand. Oe- sterreichs Theilnahme. Napoleon siegt noch bei Dresden, dagegen seine Feldherren geschlagen: Oudinot bei Großbee- ren von Büloiv, Macdonald bei Wahlstatt von Blücher, Vandamme bei Culm, Ney bei Dennewitz. Entschei- dung in der großen Völkerschlacht bei Leip- zig. Kampf bei Hanau. 1814 Einfall der Verbündeten in Frankreich. Blücher siegt bei la Rochiere und bei Laon. Einnahme von Paris. Na- poleon's Absetzung und Abreise nach Elba. 1815 Napoleon's Rückkehr und Herrschaft während der 100 Tage. — Der letzte Kampf der Verbündeten gegen Napo- leon. Blücher bei Ligny geschlagen, Ney kämpft ohne Erfolg bei Quatrebras. Wellington und Blücher ent- scheiden den Krieg bei Waterloo. Zweite Abdankung Napoleon's. — Der heilige Bund zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen. — Der zweite Pariser Friede. (1817) Vereinigung der lutherischen und reformirten Kirche zu einer evangelischen. 1818 Der Monarchencongreß zu Aachen beschließt die Räu- mung Frankreichs. 1820 Schlußacte des deutschen Bundes. 1823 Provinziallandtage in Preußen eingeführt. 1830—31 Unruhen in Braunschweig, Sachsen, Hessen-Kassel, Han- nover. 1834 Der deutsche Zollverein. 1835-48 Ferdinand I., Kaiser von Oesterreich. 1837 Trennung Hannovers von England. 1840 Friedrich Wilhelm Iv., König von Preußen. 1847 Vereinigter Landtag in Preußen.

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. III

1852 - Koblenz : Bädeker
Vorwort. Dieser besondere Abdruck der deutschen Geschichte aus meinem Grundrisse der Geographie und Geschichte für mittlere Klassen (2. Abtheilung 6. Ausl, und 3. Abtheilung 5. Ausl.) ist für diejenigen Lehranstalten bestimmt, wo die mittlere Bildungsstufe einen zweijährigen Cursus umfaßt und wo der geschichtliche Unterricht in der Weise vertheilt ist, daß die alte Geschichte in die erste Hälfte jenes Cursus (also auf die Quarta) fällt und die zweite Hälfte (in Tertia), nament- lich bei drei oder gar nur zwei wöchentlichen Lehrstunden, nicht ausreicht, um das ganze Gebiet der Mittlern und neu- ren Geschichte aufzunehmen. Bei dieser Organisation wird es zweckmäßiger sein, dem Zöglinge ein vollständig abgeschlos- senes und bis zu einem mäßigen Detail ausgesührtes Bild der Geschichte eines Volkes, und zwar vor Allem des Vol- kes, welchem er selbst angehört, zu geben, als ihn mit einem Haufen von abgerissenen Bruchstücken aus der Geschichte der verschiedenen Völker, die zum Theil auf dem Schauplatze der Weltbegebenheiten nur verhältnißmäßig kurze Zeit eine be- deutende Rolle gespielt haben, zu überladen. Daher erscheint hier die deutsche Geschichte als alleinige Aufgabe für die be- zeichnete Bildungsstufe (Tertia), und von der Geschichte der

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 43

1852 - Koblenz : Bädeker
Heinrich Iv. 43 der Kirche her durch Absetzung der drei damals von verschiedenen Adelsfactionen gleichzeitig erhobenen Päpste und Einsetzung eines neuen (des Bischofs von Bamberg als Clemens Ii.). Auch die drei folgenden (deutschen) Päbste wurden auf den ausdrücklichen Antrag der Römer von dem Kaiser eingesetzt und betrieben gemeinschaftlich mit ihm die Abstellung der in der Kirche eingerissen Mißbräuche, namentlich der Simonie. Obgleich Heinrich in Deutschland durch seine Willkühr, beson- ders in Besetzung der Herzogthümer, vielfaches Mißvergnügen erregt hatte, so wagte doch Niemand zu widersprechen, als er seinen Sohn Heinrich schon im dritten Lebensjahre zum Könige erwählen ließ. 3) Heinrich Iv. 1056 — 1106. a) Vormundschaftliche Regierung (1056—1065.) Die Reichsverwaltung und die Erziehung des beim Tode seines Vaters noch nicht sechsjährigen Königs wurde seiner Mutter Agnes von den Fürsten übertragen; später bemächtigte sich der Erzbischof Hanno von Köln durch Entführung des jungen Königs der Reichs- Verwaltung, die er aber bald mit dem Erzbischof Adalbert von Bremen theilen mußte. Dieser gewann schnell die Oberhand und ließ, um Hanno's Einfluß zu vernichten, den König schon in seinem fünfzehnten Jahre wehrhaft machen und mündig erklären. Dem Namen nach hörte die Vormundschaft nun auf, aber Adalbert behielt die Leitung der Geschäfte, indem er den König seinen jugendlichen Ausschweifungen überließ. Zwar wußten die auf Adalbert's Einfluß und Macht eifersüchtigen Fürsten den König durch Androhung der Absetzung zu bewegen, Adalbert zu entfernen; doch erschien dieser nach 3 Jahren wieder am Hofe und suchte nun seine Gegen- partei zu vernichten: Otto von Baiern warb eines Mordanschlags auf den König beschuldigt und abgesetzt, das Herzogthum Baiern aber besten Schwieger- sohn Welf (dem Stammvater der noch jetzt blühenden jüngern welfischen Linie) übertragen; Otto's Bruder Magnus, der seinem eben verstorbenen Vater im Herzogthum Sachsen folgen sollte, wurde, weil er nicht auf das Herzogthum und seine Erbländer verzichten wollte, fortwährend gefangen gehalten, und Heinrich ließ eine Menge fester Schlösser in Sachsen erbauen, in der Absicht, das Land sich unmittelbar zu unterwerfen. d) Krieg mit den Sachsen 1073 — 1075. Als die drückende Hofhaltung des Königs auf der Harzburg, seine überinüthige Behandlung der versammelten sächsischen Großen und das willkührliche Verfahren der königl. Besatzungen in den von

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 44

1852 - Koblenz : Bädeker
44 Gregors Vii. Plan. Jnvestiturstreit. ihm angelegten Burgen die Sachsen zum Aufstande gebracht hatte, und etwa 60,000 M. gegen Goslar und die Harzburg heranrück- ten, mußte Heinrich (im Lager an der Werra) einen demüthigenden Frieden eingehen, den Sachsen alle Forderungen bewilligen und seine Burgen der Zerstörung preisgeben; Otto erhielt wieder sein Herzog- thum Baiern und Magnus seine Freiheit. Aber d?r Uebermuth der Sachsen, namentlich bei der Zerstörung der Harzburg, veranlaßte die oberdeutschen und rheinischen Fürsten auf des Königs Seite zu treten, der nun ein allgemeines Aufgebot gegen die Sachsen erließ und sie (durch den Sieg bei Hohenburg an der Unstrut) unterwarf. Die sächsischen Großen (auch Magnus) ergaben sich gegen das Versprechen, daß ihr Besitz und ihre Ghre unverletzt bleiben sollte. Aber der König, dessen Nachsucht noch nicht befriedigt war, behielt sie treuloser Weise gefangen und ließ die zerstörten Burgen wieder aufbauen, deshalb wandten die Sachsen sich mit ihren Klagei^an den Papst. c) Kampf gegen Gregor Vu. und die deutschen Fürsten 1073 — 1085. Hildebrand hatte schon unter 5 Päpsten (als Archidiaconus und Kanzler der römischen Kirche) die päpstlichen Geschäfte geleitet und die ersten Schritte gethan zur Ausführung seines großen Planes: die Wahl des Papstes vom Kaiser unabhängig zu machen, die geistliche Gewalt über die weltliche zu erheben und mit der so selbstständig gewordenen Kirche eine Verbesse- rung vorzunehmen. Als er 1073 unter dem Namen Gregorzvll. selbst Papst ge- worden, that er den letzten wichtigen Schritt zur Emanzipation der Kirche vom Staate, indem er nicht nur auf einer Kirchenversammlung in Nom (1074) die Gesetze gegen die Priesterehe schärfte und die gegen die Simonie erneuerte, sondern auch den Bischöfen und Aebteu verbot, sich von den weltlichen Fürsten die Investitur (Belehnung mit Ring und Stab) ertheilen zu lassen. Dies Verbot blieb der eigentliche Gegenstand des fast fünfzigjährigen Streites zwischen dem deutschen Könige und dem Papste. Da Heinrich Iv., unbe- kümmert um jenes Verbot, mit der Vergebung der Bisthümer und Abteien fortfuhr, und die Sachsen sich mit Klagen gegen den König an den Papst wandten, so ließ Gregor ihn unter Androhung des Bannes vor eine Synode zu Rom laden, um sich zu verant- worten; Heinrich ließ dagegen auf einer Kirchenversammlung der
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