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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 28

1852 - Koblenz : Bädeker
28 Kriege mit normannischen n. slavischen Völkern. Karl röm. Kaiser. 6) Krieg gegen die Avaren (791 — 799). Als Baiern (nach der Absetzung des Herzogs Tassilo) auch den letzten Schein von Unabhängigkeit verloren hatte und Karl's Reich im O. an das der Avaren grenzte, unternahm er die gänzliche Vernichtung dieses Volkes, das über zwei Jahrhunderte die Plage des Abendlandes und Morgenlandes gewesen war. Das eroberte und verheerte Land suchte er durch deutsche Kolonisten wieder anzubauen und durch Er- richtung einer Markgrafschaft (die Ostmark) zu schützen. — Während dieses Krieges versuchte Karl eine Verbindung des Rheines mit der Donau durch einen Kanal zwischen Rednitz und Altmühl, wovon noch Spuren vorhanden sein sollen. e) Kriege mit normannischen und slavischen Völkern zur Sicherung der nördlichen und östlichen Grenze des Reiches. Durch die Ausdehnung des fränkischen Reiches bis an die Grenze der Slaven und Normannen gerieth Karl der Gr. auch mit einzelnen Stämmen dieser beiden Hanptvölker des Ostens und Nor- dens in Fehde. Die normannische Völkerwelt behauptete ihre Unabhängigkeit und blieb in ihrer drohenden Stellung an der Nord- grenze des fränkischen Reiches, wozu vertragsmäßig die Eider be- stimmt wurde. Dagegen kam ein nicht unbedeutender Theil der Slaven an der ganzen Ostgrenze entlang, von der Halbinsel Jüt- land am baltischen Meere bis zur Halbinsel Jstria am adriatischen Meere, in größere oder geringere Abhängigkeit von der fränkischen Herrschaft. Wiederherstellung des weströmischen Kaiserthums 800. Als Papst Leo der Iii. von einer republikanischen Partei in Rom bei einem feierlichen Aufzuge schimpflich mißhandelt worden war, begab er sich ans den Reichstag zu Paderborn und veranlaßte Karl, die Schuldigen zu bestrafen und selbst nach Rom zu kommen. Nachdem dieser dnrch Wiederherstellung der Ruhe die (vom griech. Kaiser längst vernachlässigte) Pflicht eines Schirmvogtes der Kirche ausgeübt hatte, erhielt er am Weihnachtsfeste 800 von dem Papste auch Titel und Krone des römischen Kaisers. Seitdem erschien er nicht mehr blos in seinem Frankenreiche, sondern in der ganzeir katholischen Christenheit als oberster weltlicher Machthaber. Das Verhältniß zwischen Kaiser und Papst war nicht das eines Vasallen zu einem Lehnsherrn, sondern bestand in einer doppelten höchsten Macht aus Erden, einer höchsten geistlichen des Papstes und einer höchsten weltlichen des Ka/sers. Diese Macht wurde gegenseitig anerkannt, indem der Papst als

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 29

1852 - Koblenz : Bädeker
Karl's Staatsverwaltung. Seine Sorge für Wissenschaft und Kunst. 29 Wiederhersteller der abendländischen Kaiserwürde das Recht der Kaiserkrönung hatte und dabei vom Kaiser den Eid der Ergebenheit empfing, dagegen aber auch kein Papst ohne Zustimmung und Bestätigung des Kaisers eingesetzt wurde. Beide Mächte sollten in Einklang handeln und sich gegenseitig unterstützen. Karl's Staatsverwaltung. Diejenigen Völker, welche noch keine geschriebenen Gesetze hat- ten, erhielten nun solche auch, und die schon früher abgefaßten Gesetze wurden durch Zusätze ergänzt. Die Verwaltung des Reiches beruhte ganz ans der Ein- theilnng in Gaue; in jedem Gau hatte ein vom König ernannter Graf die gesammte Civil- und Militär-Verwaltung, wozu namentlich Rechtspflege und Heerbann gehörten. Nur an den bedrohten Gren- zen sah sich Karl genöthigt, einem einzelnen Beamten größere Macht anzuvertrauen und mehrere Grafschaften zu einer sog. Mark zu vereinigen, die ein Markgraf verwaltete. Um fortwährend eine genaue Keniltniß von dem Zustande der einzelner: Provinzen zu erhalterr und um Einheit und Ordnrirrg in die Reichsverwaltung zu bringen, schickte Karl Send grafen oder Sendboten, einen Geist- lichen rnld einen Weltlichen, in gewisse Sprengel (deren jeder meh- rere Grafschaften umfaßte), welche sich voir den einzelnen Zweigen der Verwaltung Rechenschaft geben ließen und den Zustand der Pro- vinz untersuchten. Alle wichtigen Reichsangelegenheiten wurden mit den Reichs- ständen, d. h. den Bischöfen, Aebten und dem Adel (denjenigen, welche Hof- oder Staatsämter bekleideten) auf den mit den: Mai- felde verbundenen jährlichen Reichstagen berathen. Ein eifriger Freund und Beförderer w i ssen sch aftli ch er B ild u ug um- gab Karl sich mit den vorzüglichsten Gelehrten seiner Zeit (Alcuin, Eginhard, Paul Warnefried u. s. w.), welche an seinem Hofe eine kleine Akademie bildeten. Mit diesen besprach er sich über die Ausbildung der Muttersprache, die Erzie- hung der Jugend und insbesondere der Geistlichen. Bei der Errichtung der Schulen, welche Karl mit den bischöflichen Kirchen und Klöstern verband, ließ er sich vorzüglich von dem angelsächsischen Geistlichen Alcuin leiten, der seine Schule zu Tours zu einer Musterschnle für alle übrigen des fränkischen Reiches erhob. Die Baukunst erhielt Gelegenheit zu neuen Schöpfungen, wie dem Dom zu Aachen, den Palästen (Pfalzen) zu Aachen, Ingelheim, Nymwegen. Das altfränkische Herkommen, daß beim Tode eines Königs seine Söhrre zu gleichen Theilen die Länder des Vaters erbten, schieil seit der Erneuerung des abendländischen Kaiserthums rricht mehr anwendbar. Doch wagte Karl der Große nicht eine solche durch die Um-

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 109

1852 - Koblenz : Bädeker
Fünfter Zeitraum. — Vom westfälischen Frieden bis zur Auflösung des deutschen Reiches 1648—1806. 8- 22. Vertheidigungskrieg gegen Frankreich und die Türken. Schon während des dreißigjährigen Krieges hatte der franzö- sische Premierminister, Cardinal Richelieu, die Politik befolgt, das Haus Habsburg, dessen Macht durch den vollständigen Sieg über den Protestantismus seit 1629 bedeutend gestiegen war, zu schwä- chen. Deshalb hatte er die Protestanten in Deutschland erst insge- heim, später öffentlich unterstützt und war mit Schweden und mit Wallenstein gegen den Kaiser in Verbindung getreten. Nachdem nun Frankreich im westphälischen Frieden nicht nur die längst besetzten lothringschen Bisthümer behalten, sondern auch die habsburgischen Besitzungen im Elsaß gewonnen hatte, machte Ludwig Xiv. (reg. 1643—1715) nach dem Tode Ferdinand's Iii. sogar den Versuch die deutsche Krone zu erhalten und hatte die drei geistlichen Kurfür- sten und Baiern für diesen Plan gewonnen. Aber die protestanti- schen Kurfürsten, namentlich Friedrich Wilhelm von Branden- burg, bewirkten, daß die Wahl auf Ferdinands Sohn Leopold I. 1658-1705 fiel; doch setzte der französische Einfluß durch, daß der Kaiser in einer Wahlcapitulation sich neue Beschränkungen seiner Gewalt ge- fallen lassen, und das Versprechen, den Feinden Frankreichs keinen Vorschub zu thun, geben mußte. Zugleich reizte der französische Ge- sandte den türkischen Sultan zum Kriege gegen Oesterreich, weil die- ses die Fürsten von Siebenbürgen, in dem Versuche sich von der türkischen Oberherrschaft zu befreien, unterstützte. Die Türken rück- ten daher (1664) aus Niederungarn, welches ganz in ihrem Besitze

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 110

1852 - Koblenz : Bädeker
110 Le»vvld I. war, gegen die Grenze Oberungarns vor und gingen bei der Cister- zienser-Abtei St. Gotthardt über die Raab, aber Montecucnli erfocht hier einen glänzendern Sieg, als seit 3 Jahrhunderten christ- liche Truppen in offener Feldschlacht gegen die Osmanen gewonnen hatten, ohne daß derselbe jedoch weiter benutzt wurde. Der Reichs- tag in Regensburg, der dem Kaiser die Hülfe gegen die Tür- ken bewilligt hatte, erhielt immerwährende Dauer und ward fortan nicht mehr vom Kaiser rmd den Reichsständen persönlich be- sucht, sondern jeder Reichsfürst und jede Reichsstadt hielt (seit 1667) beständig einen Gesandten in Regensburg, der den Sitzungen im Namen seines Herrn beiwohnte. Während seiner langen Regierung war Leopold mit einem drei- fachen Kampfe beschäftigt: a) gegen die Vergrößerungssucht Frank- reichs, b) gegen die abermals das christliche Europa bedrohenden Türken, e) gegen die mißvergnügten ungarischen Magnaten. Erster Reichskrieg gegen Ludwig Xiv. 1674—1678. Nach dem Tode seines Schwiegervaters, Pbilipp's Iv. von Spanien, machte Ludwig Xiv., trotz der Verzichtleistung seiner Ge- mahlin, aus ihr mütterliches Erbe in den Niederlanden Anspruch und nahm mehrere belgische Festungen weg; allein die (durch den holländischen Rathspensionär Joh. de Witt veranlaßte) Tripel- allianz zwischen Holland, England und Schweden bewog ihn, den Frieden zu Aachen (1668) einzugeheu und sich mit den eroberten Plätzen in Flandern zu begnügen. Um au der holländischen Repu- blik durch Demüthigung oder Vernichtung derselben Rache zu neh- men für die Stiftung der Tripelallianz, zog Ludwig ihre Bundes- genossen, England und Schweden, in sein Interesse, fiel mit zwei Heeren in Holland ein, und nur die künstliche Ueberschwemmung des Landes hinderte ihn au dessen gänzlicher Eroberung. Da trat der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und auch bald der Kaiser und der König von Spanien für Holland auf. So groß aber auch die Zahl der Feinde Frankreichs war, so wurden doch ihre Un- ternehmungen durch Uneinigkeit, gegenseitige Eifersucht und Langsam- keit so sehr gehemmt, daß Ludwig neue Eroberungen machen konnte, welche ein reichlicher Ersatz für die aufgegebenen holländischen Pro- vinzen waren. Im Jahre 1674 stellte er drei Heere ins Feld: das eine unter des Königs eigenem Oberbefehle eroberte die Franche- Comte, das zweite (unter Conde) kämpfte gegen die Uebermacht des

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 69

1852 - Koblenz : Bädeker
Erste deutsche Universität. Eidgenossenschaften der Städte u. des Adels. 69 b) Könige aus dem Hause Böhmen-Luxemburg 1347 — 1437. 1. Karl Iv. 1347— 1378. Karl's Wirken beschränkte sich fast aus sein Erbland, Böh- men, womit er durch eine Erbverbrüderung die Mark Branden- burg und die Lausitz, und durch seine zweite und dritte Gemahlin einen Theil der Oberpfalz und Schlesien vereinigte. Dieses Land suchte er auf jede Weise emporzubringen: durch die Stiftung der ersten deutschen Universität zu Prag 1348, welche bald 7000 Studirende zählte, durch Verbesserung der Gesetze und Rechtspflege, Vermehrung der Kirchen und Klöster, Beförderung des Handels, Berg- und Weinbaues u. s. w. Für das deutsche Reich that er nichts Wesentliches, als daß er, um den Streitigkeiten, welche die unbestimmte Form der Kaiserwahl so häufig veranlaßt hatte, ein Ende zu machen, 1356 auf dem Reichstage zu Metz die goldene Bulle erließ, ein Reichsgesetz hauptsächlich über die Kaiserwahl, worin festgesetzt wurde, daß nach dem Tode eines Kaisers der Erzbischof von Mainz in 3 Monaten die Kurfürsten zu Frankfurt zu einer neuen Wahl versammeln sollte, daß Stimmenmehrheit entscheiden, die Krönung zu Aachen geschehen, die Kurländer untheilbar und die der vier weltlichen nach dem Recht der Erstgeburt erblich sein sollten. Das Wahlrecht oder die Kur- würde erhielten die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sach- sen und der Markgraf von Brandenburg. Nachdem schon seit Heinrich Ii. die Kaiser immer Landfriedens- gesetze gegeben hatten, ohne deren Befolgung allgemein durchsetzen, zu können, versuchten einzelne Reichsstände durch freie Uebereinkunft einen Friedenszustand zu begründen. So entstanden a) die Eidgenossenschaften der Städte, deren es am Ende von Karl's Regierung 5 gab: 1) die deutsche Hanse (vgl. §. 18), in dieser Zeit auf dem Gipfel ihrer Blüte, 2) die Eidge- nossenschaft der 7 friesischen Seelande zur Behauptung ihrer Freiheit gegen die benachbarten Fürsten, 3) der gegen Han- delsbedrückung durch neue Rheinzölle (1247) entstandene rheini- sche Städtebund, wozu nicht nur die Rheinstädte von Basel bis Wesel gehörten, sondern auch entferntere (wie Nürnberg, Regens- burg), 4) die schweizerische Eidgenossenschaft, welche sich durch den allmäligen Beitritt der Städte Luzern, Zürich, Zug,

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 75

1852 - Koblenz : Bädeker
Karl der Kühne. 73 des tapfern Johann Hunyadi, der als Reichsverweser während La- dislav's Minderjährigkeit durch siegreiche Kämpfe gegen die Osma- nen Ungarn einer starken Schntzwehr der Christenheit gegen die östlichen Feinde gemacht hatte und wenige Tage nach einem glänzen- den Siege über die Türken (bei Belgrad 1456) gestorben war. Der Kaiser sah sich genöthigt, beide anzuerkennen. Nicht einmal das Herzogthum Oesterreich, welches ihm als dem Aeltesten des Hauses zugefallen war, konnte er behaupten. Sein Bruder Albrecht und sein Vetter Sigmund zwangen ihn zu einer Theilung des Herzogthums, Friedrich mußte sich mit Niebcrösterreich begnügen, und, als er hier das Volk durch neue Steuern drückte und vom Adel angemaßte Güter zurückforderte, entstand eine Empörung gegen ihn, sein eigener Bruder Albrecht schloß sich den Mißvergnüg- ten an und betrieb eifrig die Belagerung des Kaisers in seiner Burg zu Wien 1462. In dieser Noth erschien der König von Böhmen Georg Podiebrad zum Entsatz und vermittelte einen Frieden, wodurch Albrecht auch Niederösterreich (nebst Wien) erhielt. Doch starb dieser schon im nächsten Jahre (1463), und dadurch ward Kaiser Friedrich wieder Herr aller österreichischen Lande außer Ti- rol, welches Sigmund besaß. Glücklicher als im östlichen Theile seines Reiches gestalteten sich im westlichen die Aussichten zur Vermehrung seiner Hausmacht. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts (1384) war das Herzog- thum Burgund (Bourgogne) und die Freigrafschaft Bur- gund (Franche-Comte), welche beiden Länder sich längst von dem mit dem deutschen Reiche vereinigten Königreiche Burgund unabhän- gig gemacht hatten, durch Erbschaft vereinigt worden. Im Laufe des 15. Jahrh. wurden die Besitzungen der Herzöge von Burgund durch Heirath, Kauf, Erbschaft um fast sämmtliche Provinzen der damals höchst blühenden Niederlande vermehrt. Der letzte Herzog von Burgund, Karl der Kühne (1467—77), ging mit dem Plane um, aus seinem von der Nordsee bis zu den Alpen reichenden Ge- biete ein eigenes Königreich zwischen Deutschland und Frankreich zu errichten. Der Kaiser kam seinem Verlangen entgegen in der Hoff- nung, Karl's Erbtochter Maria für seinen Sohn, den Erzherzog Maximilian, zu erhalten. Aber bei einer persönlichen Zusammen- kunft beider Fürsten zu Trier wollte jeder seine Forderungen zuerst erfüllt sehen: der Kaiser die Vermählung, der Herzog die Krönung, die er schon vorbereitet hatte. Dieses gegenseitige, durch die Ein- flüsterungen des Königs von Frankreich noch gesteigerte Mißtrauen zerschlug die Sache einstweilen. Der Kaiser reiste plötzlich ab unter dem Vorwände, Streitigkeiten zwischen dem Erzbischöfe (Ruprecht)

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 137

1852 - Koblenz : Bädeker
Die Auflösung des deutschen Reiches. 137 Belohnung seiner Bundesgenossen benutzte Napoleon den Sieg zur Ausstattung seiner Verwandten und seiner wichtigsten Diener mit Ländern: Weil Neapel die Landung einer russisch-englischen Macht während des Krieges nicht verhindert hatte, entsetzte Napoleon den König von Neapel, der sich nur in Sicilien behauptete, und gab das Reich seinem ältern Bruder Joseph. Seinem jüngern Bruder Lud- wig gab er die batavische Republik als Königreich Holland, seinem Schwager Joachim Murat Cleve und Berg (nebst dem von Baiern abgetretenen Jülich) als Herzogthum, und seinen: Marschall Berthier das Fürstenthum Neufchatel. Am 12. Juli 1806 erfolgte auch die Auflösung des deut- schen Reichskörpers, indem 16 Fürsten des südlichen und west- lichen Deutschlands (Baiern, Würtemberg, der Kurerzkanzler von Mainz, jetzt Fürst Primas genannt, der Kurfürst von Baden, der Landgraf von Hessen-Darmstadt und der Herzog von Cleve-Berg, welche alle 3 zu Großherzögen erhoben wurden, die Fürsten von Nassau u. s. w.) sich vom deutschen Reiche und dessen Gesetzen los- sagten und den Rheinbund schlossen, zu dessen Protector sich Napoleon erklärte. Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten sollten auf einer Bundesversammlung zu Frankfurt a. M. unter dem Vorsitze des Fürsten Primas entschieden werden. Die verbündeten Fürsten verpflichteten sich in einer Allianz mit Frankreich an jedem Continen- talkriege dieser Macht mit einem bestimmter: Contingente Theil zu nehmen. Franz Ii., der schon 1804, um mit Rußland und Frank- reich in gleichem Range zu stehen, den Titel eines erblichen Kaisers von Oesterreich als Franz I. angenommen hatte, verzichtete nun auf die Würde des Reichsoberhauptes; die Reichsgerichte zu Wetzlar und Wien, so wie die Reichsversammlung zu Regensburg lösten sich auf. Eine Menge bisher reichsunmittelbar gewesener Stände wurde für mediatisirt erklärt und mit Hülfe französischer Truppen der Souverainetät der Mitglieder des Rheinbundes unterworfen; sich dagegen erhebende Stimnien aber gewaltsam zum Schweigen ge- bracht (Buchhändler Palm erschossen).
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