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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 110

1852 - Koblenz : Bädeker
110 Le»vvld I. war, gegen die Grenze Oberungarns vor und gingen bei der Cister- zienser-Abtei St. Gotthardt über die Raab, aber Montecucnli erfocht hier einen glänzendern Sieg, als seit 3 Jahrhunderten christ- liche Truppen in offener Feldschlacht gegen die Osmanen gewonnen hatten, ohne daß derselbe jedoch weiter benutzt wurde. Der Reichs- tag in Regensburg, der dem Kaiser die Hülfe gegen die Tür- ken bewilligt hatte, erhielt immerwährende Dauer und ward fortan nicht mehr vom Kaiser rmd den Reichsständen persönlich be- sucht, sondern jeder Reichsfürst und jede Reichsstadt hielt (seit 1667) beständig einen Gesandten in Regensburg, der den Sitzungen im Namen seines Herrn beiwohnte. Während seiner langen Regierung war Leopold mit einem drei- fachen Kampfe beschäftigt: a) gegen die Vergrößerungssucht Frank- reichs, b) gegen die abermals das christliche Europa bedrohenden Türken, e) gegen die mißvergnügten ungarischen Magnaten. Erster Reichskrieg gegen Ludwig Xiv. 1674—1678. Nach dem Tode seines Schwiegervaters, Pbilipp's Iv. von Spanien, machte Ludwig Xiv., trotz der Verzichtleistung seiner Ge- mahlin, aus ihr mütterliches Erbe in den Niederlanden Anspruch und nahm mehrere belgische Festungen weg; allein die (durch den holländischen Rathspensionär Joh. de Witt veranlaßte) Tripel- allianz zwischen Holland, England und Schweden bewog ihn, den Frieden zu Aachen (1668) einzugeheu und sich mit den eroberten Plätzen in Flandern zu begnügen. Um au der holländischen Repu- blik durch Demüthigung oder Vernichtung derselben Rache zu neh- men für die Stiftung der Tripelallianz, zog Ludwig ihre Bundes- genossen, England und Schweden, in sein Interesse, fiel mit zwei Heeren in Holland ein, und nur die künstliche Ueberschwemmung des Landes hinderte ihn au dessen gänzlicher Eroberung. Da trat der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und auch bald der Kaiser und der König von Spanien für Holland auf. So groß aber auch die Zahl der Feinde Frankreichs war, so wurden doch ihre Un- ternehmungen durch Uneinigkeit, gegenseitige Eifersucht und Langsam- keit so sehr gehemmt, daß Ludwig neue Eroberungen machen konnte, welche ein reichlicher Ersatz für die aufgegebenen holländischen Pro- vinzen waren. Im Jahre 1674 stellte er drei Heere ins Feld: das eine unter des Königs eigenem Oberbefehle eroberte die Franche- Comte, das zweite (unter Conde) kämpfte gegen die Uebermacht des

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 111

1852 - Koblenz : Bädeker
Frieden zu Nimwegen. 111 Prinzen von Oranien ohne Entscheidung, das dritte (unter Turenne) verhinderte in diesem und dem folgenden Jahre durch meist siegreiche Kämpfe bald auf der rechten, bald auf der linkeu Seite des Ober- rheius die Eroberung des Elsasses durch den kaiserlichen Feldherrn Montecuculi und den Kurfürsten von Brandenburg, bis Turenne bei dem Dorfe Sasbach beim Recognoscireu durch eine Kanonenkugel getödtet wurde. Zugleich gelang es Ludwig seinen thätigsten Geg- ner von der ferneren Theilnahme am Kriege gegen Frankreich abzu- halten, indem er die Schweden zu einem Einfalle in Brandenburg bewog; der Kurfürst wurde dadurch genöthigt mit seinem Heere in sein eigenes Land zurückzukehren, aber die Schweden wurden bei Fehrbellin 1675 geschlagen und verloren sogar Vorpommern. In den beiden letzten Jahren wurde der Krieg noch in den spanischen Niederlanden mit geringem Erfolge fortgesetzt und gleichzeitig Frie- densunterhandlungen zu Nimwegen angeknüpft, bei welchen Lud- wig Xiv. die kluge Politik befolgte, mit jedem Gegner besonders Frieden zu schließen, so daß die Allianz gegen ihn immer mehr ab- nahm und die zurückbleibenden sich immer härtere Bedingungen ge- fallen lassen mußten. So verlor Holland, welches zuerst den Frie- den abschloß, nichts, Spanien aber 14 zum Theil feste Plätze in den Niederlanden und die Franche-Comte, die nun vom deutschen Reiche (wozu sie als Bestandtheil des burgundischen Kreises gehört hatte) getrennt wurde. Der Kurfürst von Brandenburg, jetzt von seinen Bundesgenossen verlassen, mußte den Schweden im Frieden zu St. Germain en Laye (1679) den größten Theil seiner Eroberungen zurückgeben. Doch bald fand Ludwig ein Mittel, auch im Frieden zu erobern, indem er drei Gerichtshöfe unter dem Namen Neunions- kammern (zu Metz, Breisach und Besançon) einsetzte, um zu unter- suchen, was jemals zu den ihm in den 4 letzten Friedensschlüssen ab- getretenen Ländern und Plätzen gehört hätte. Dieses zog er sogleich ein, besetzte auch die Festungen Straßburg und Luxemburg, und bot dem Kaiser einen Waffenstillstand (auf 20 I.) an, den dieser (für das Reich und für den König von Spanien) annahm, um den in- zwischen ausgebrochenen Krieg mit den Türken fortsetzen zu können. Zweiter Türkenkrieg 1683—1699. Während nämlich im W. Ludwig Xiv. Elsaß abriß, wurden im O. die Türken noch einmal furcht- bar. Sowohl der ungünstige Friede nach dem vorigen Türkenkriege, als das Zurückbleiben deutscher Trruppen in Ungarn und die er-

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 118

1852 - Koblenz : Bädeker
118 Die pragmatische Sanction. Savoyen bewährte sein Feldherrntalent von Neuem in der glänzend- sten Weise, indem er zwei so bedeutende Siege, den einen bei Peterwar- dein, den andern bei Belgrad erfocht, daß die Türken im Frieden (zu Passarowitz) dem Kaiser alles Eroberte (den Banat, Theile von Ser- vien und der Wallachei) lassen mußten. Einen so vortheilhaften Frie- den hatte Oesterreich noch nicht mit den Türken geschlossen. So konnte sich der Kaiser gegen Spanien wenden, und er schloß mit Frankreich und Großbritannien, unter Voraussetzung des (später er- folgten) Beitrittes Hollands, die sog. Quadrupelallianz zur Auf- rechthaltung des Utrechter Friedens, dessen Bestimmungen nur dahin abgeändert wurden, daß Savoyen für Sicilien vom Kaiser Sardi- nien als Königreich erhielt. 2) Die pragmatische Sanction. Die Macht des Hauses Habsburg stand damals ans ihrem Gipfel. Durch die neuen Erwer- bungen seit dem Utrechter Frieden war Oesterreich mehr als je der Mittelpunkt des europäischen Continents geworden, da es ans der einen Seite an die östlichen Staaten reichte und auf der andern Ita- lien und Belgien in eine so nahe Berührung mit dem westlichen und südlichen Europa kam, daß es von jedem bedeutenden Ereignisse noth- wendig mit berührt werden mußte. Karl's Hauptsorge während sei- ner übrigen Regierungszeit war, beim Mangel an männlichen Nach- kommen diese aus so weit von einander getrennten und aus so ver- schiedenartigen Bestandtheilen zusammengesetzte Ländermasse auch nach seinem Tode seinem Hause zu erhalten, da eine Untheilbarkeit nicht gesetzlich feststand. Zu diesem Zwecke erließ er unter den: Namen pragmatische Sanction eine Erbfolgeordnung, welche 3 Punkte festsetzte: 1) die sämmtlichen zur österreichischen Monarchie gehörigen Länder sollen nie getheilt werden, 2) dieselben fallen in Ermangelung männlicher Nachkommen an Karl's Töchter und deren Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt, 3) stirbt diese Linie ans, so erben die Töchter Joseph I. und deren Descendenten. Das Hauptziel sei- ner Politik war, dieser pragmatischen Sanction im In- und Aus- lande Anerkennung zu verschaffen. Dem Beschlüsse, wodurch das deutsche Reich dieselbe anerkannte, widerspra- chen Baicru und Sachsen. Letzteres suchte er durch seine Unlerstützung bei der Bewerbung um die Krone Polens zu gewinnen und verwickelte sich dadurch in einen Krieg, durch welchen er einen Theil der gegen vielsache Opfer garantirten Länder verlor.

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 122

1852 - Koblenz : Bädeker
422 Der zweite und dritte schlesische Krieg. den zweiten schlesischen Krieg 1744—r?45 zu beginnen, indem er in Böhmen einfiel und Prag einnahm, während Karl nach Baiern zurückkehrte. Als dieser aber starb, entsagte sein Sohn (Maximilian Joseph) im Frieden (zu Füssen 1745) allen Ansprüchen auf die österreichische Erbschaft, und der Gemahl der Maria The- resia, der Großherzog von Toscana, folgte als Franz I. 1745—1765. Die Oesterreicher hatten die Preußen nicht nur aus Böhmen vertrieben, sondern waren auch in Oberschlesien vorgedrungen, wur- den aber von Friedrich (bei Hohenfriedberg) besiegt, nach Böhmen verfolgt und hier nochmals (bei Sorr) geschlagen. Auch ihr Plan, mit den Sachsen in des Königs Länder einzufallen, ward durch des alten Dessauers Sieg bei Kesselsdorf vereitelt, und der Friede zu Dresden 1745 bestätigte Friedrich Ii. den Besitz von Schle- sien und Glatz. Nur Frankreich und Spanien setzten den Krieg noch fort, jenes in den österreich. Niederlanden, welche von dem Marschall von Sach- sen fast ganz erobert wurden: beide in Italien, jedoch ohne bleiben- den Erfolg. Als die russische Kaiserin Elisabeth ein Heer nach dem Rhein sandte, kam der Friede zu Aachen 1748 zu Stande, in welchem Frankreich alle Eroberungen zurückgab. Oesterreich trat Parma und Piacenza an einen spanischen Jn- fanten (Don Philipp) ab. §. 26. Der dritte schlesische oder siebenjährige Krieg 1736—1763. Umgestaltung der europäischen Politik. Bald nach dem Dresdener Frieden war zwischen Maria The- resia und der durch Friedrich's Spottreden persönlich beleidigten rus- sischen Kaiserin ein geheimer Bund abgeschlossen worden, welcher die Wiedereroberung Schlesiens und die Demüthigung Preußens bezweckte, und dem auch der auf Preußens Erhebung eifersüchtige sächsische Hof beitrat. Nach dem Aachener Friedeir gelang es dann dem Grafen Kaunitz, Oesterreich und Frankreich auszusöhnen und mit einander zu verbünden, während England, als es wegen der Grenzbestimmung des im Utrechter Frieden gewonnenen Acadien in einen Krieg mit Frankreich geraten war, um seine deutschen Länder zu schützen, sich

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 123

1852 - Koblenz : Bädeker
Der siebenjährige Krieg. 125 mit Preußen verbündete. So schnell war das politische System der europäischen Hauptmächte umgestaltet. Das Jahr 1756. Friedrich, welcher die gegen ihn gefaßten Anschläge erfahren hatte, kam dem Angriffe seiner Gegner zuvor, indem er uoch in demselben I. unvermuthet in Sachsen eiufiel, Dres- den besetzte und eine in der Eile zusammengebrachte sächsische Armee in ihrem festen Lager bei Pirna eiuschloß, um sie durch Hunger zur Uebergabe zu zwingen. Als ein österreichisches Heer (unter Brown) zur Befreiung der Sachsen heranrückte, ging er diesem mit einem Theile seines Heeres nach Böhmen entgegen, schlug dasselbe bei Lo- wo sitz (1. Oct.), zwang dann die bei Pirna eingeschlossenen Sach- sen sich als Kriegsgefangene zu ergeben, und blieb den Winter über in Sachsen. Das Jahr 1757. Friedrich's Einfall in Sachsen ward für eine Verletzung des Landfriedens erklärt, als dessen Bürge Frank- reich auftrat und sich mit Oesterreich, Rußland und dem deutschen Reiche zu einem allgemeinen Kriege gegen Preußen vereinigte. Auch Schweden ließ sich durch die Aussicht auf die Erwerbung von Preu- ßisch-Vorpommern zur Theilnahme am Kriege bewegen. Während Friedrich seinen wenig zahlreichen Bundesgenossen (England, Hessen- Cassel, Braunschweig und Gotha) die Abhaltung der Franzosen über- ließ und einen Theil seines Heeres den Russen und Schweden ent- gegensandte, wandte er seine Hauptmacht gegen Oesterreich, rückte in Böhmen ein und erfocht den Sieg bei Prag (6. Mai), verlor aber seinen Feldmarschall Schwerin, der die schwankende Schlacht entschieden hatte. Ein großer Theil des geschlagenen Heeres rettete sich nach Prag, welches Friedrich nun belagerte. Als er aber dem zum Enffatze Prags heranrückenden Feldmarschall Daun entgegenging und diesen in seiner festen Stellung bei Kollin (18. Juni) angriff, ward er zum ersten Male geschlagen, mußte die Belagerung von Prag aufheben und Böhmen verlassen. Diese Niederlage des Kö- nigs bewog auch die bisher unthätigen Bundesgenossen Oesterreichs einen entscheidenden Schlag zu wagen: die Franzosen (100,000 M.) drangen bis zur Weser vor und schlugen Friedrich's Verbündete (40,000 M.) bei Hastenbeck; die Russen (ebenfalls 100,000 M.) rückten in Ostpreußen ein und schlugen den Feldmarschall Lehwald bei Großjägerndorf, erhielten aber unerwartet Befehl aus Preu- ßen zurückzukehren. Als Friedrich erfuhr, daß auch die Reichsarmee

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-
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