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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 95

1852 - Koblenz : Bädeker
Schmalkaldischer Krieg. 96 Parteien die Unvereinbarkeit der Ansprüche beider Confessionen dargethan. Nachdem aber Karl mit Frankreich Frieden, und mit den Türken einen Waffenstillstand geschloffen hatte, suchte er auch die Einigung in Deutschland herzustellen. Das allgemeine Con- cilium, worauf man so oft hingewiesen hatte, war endlich kurz vor Luther's Tode (ff 1546) zu Trient eröffnet worden. Allein da die Protestanten im Voraus einsahen, daß die Majorität des Conciliums aus Gegnern der neuen Lehre bestehen würde, so weigerten sie sich, nach Luther's Rath, dasselbe zu besuchen und verlangten ein Conci- lium deutscher Nation. Als der Kaiser nun aller Hoffnung entsagte, den Religionsstreit in friedlichem Wege zu Ende zu bringen und des- halb mit Krieg drohte, traten mehrere protestantische Fürsten vom Schmalkaldischen Bunde zurück; aber die Häupter desselben, der Kur- fürst (Johann Friedrich) von Sachsen und der Landgraf Philipp von Hessen, rüsteten sich zur Gegenwehr, versäumten jedoch durch Unent- schlossenheit und Uneinigkeit den günstigen Zeitpunkt, als Karl noch wenig gerüstet war, so daß dieser sich ungehindert (aus Italien, Un- garn und den Niederlanden) verstärken konnte. Karl, der den Her- zog Moritz von Sachsen durch Zusicherung der Stifter Magdeburg und Halberstadt und der sächsischen Kurwürde gewonnen hatte, er- klärte, als er hinlänglich gerüstet war, die beiden Häupter des Schmalkaldischen Bundes in die Acht und begann den Schmalkal- dischen Krieg 1546 mit der Unterwerfung der Bundesglieder in Süddeutschland und am Rhein, während zugleich der Herzog Moritz von Sachsen tit die Länder des Kurfürsten von Sachsen einfiel. Zwar eroberte der Kurfürst sein Land wieder, wurde aber von: Kai- ser selbst bei Mühlberg (24. April) 1547 angegriffen, gefangen und zur Abtretung der Kurwürde sammt den meisten Kurländern an den Herzog Moritz gezwungen. So ging die Kurwürde für immer aus der Ernestinischen Linie in die Albertinische *) über. Aus dem Reste des Kurlandes, den Moritz den Kindern des gefangenen Kurfürsten lassen mußte, siud nachher die jetzigen sächsischen Herzogthümer entstanden. Auch der Landgraf unterwarf sich dem Kaiser, that zu Halle fuß- *) Friedrich Ii. Kurf. 1428—1464. Ernst, Kurf, t I486. Albert f 1510. Friedrich d. Weise Johann Georg. Heinrich. Kurs, i 1525. Kurf. 4 1532. ----—~ Moritz Johann Friedrich Kurf. 1547—1553. Kurf. b. 1547.

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 97

1852 - Koblenz : Bädeker
Cemcilium zu Trient. Kart's V. Abdankung. 97 sie zur protestantischen Confession übergingen, ihr Amt und dessen Einkünfte verlieren sollten, konnte man sich nicht einigen. Die Anhänger Zwingli's, so wie die Bekenner der von Genf aus (seit 1536) verbreiteten Lehre Joh. Calvin's waren in diesem Frieden nicht mit einbegriffen. Dem Concilium zu Trient 1545 — 1563 gelang es zwar eben so wenig als den frühern Kirchenversammlnngen, diejenigen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, wieder mit derselben zu vereinigen, aber in den 25 Sitzungen desselben ward eine Reihe der katholischen Kirche wohlthätiger Einrichtungen getroffen, indem sowohl ihre Dogmen durch genaue, unzweideutige Entscheidungen bestätigt als auch die verfallene kirchliche Disciplin hergestellt wurde. Den Beschlüssen dieses Concils allenthalben Anerkennung zu verschaffen und der Ausbreitung des Protestantismus entgegen zu wirken, war eine Hauptaufgabe der (1534) vou dem spanischen Edelmann Igna- tius von Loyola gestifteten Gesellschaft Jesu, die sich bis um die Mitte des 18. Jahrh. über alle katholische Länder Europa's (in Deutschland seit 1552) und über das spanische Amerika ausbreitete Die Mitglieder derselben übten als Prediger, Beichtväter und Lehrer der Jugend eine sehr einflußreiche Wirksamkeit. §. 20. Dom Augsburger Religionsfrieden bis zum dreißigjährigen Religionskriege 1333-1618. Karl's V. Abdankung. Als Karl alle seine Bemühungen um die Wiedervereinigung beider Religionsparteien gescheitert sah, und die Abnahme seiner Kräfte fühlte, übergab er 1555 die Herr- schaft über Neapel, Mailand und die Niederlande und 1556 auch die Kaone Spaniens seinem Sohne Philipp, leistete auf die Kaiser- krone Verzicht zu Gunsten seines ihm stets ergebenen Bruders Fer- dinand und bezog in Spanien eine einfache Wohnung bei dem Hie- ronymitenkloster St. Just, wo er sich mit geistlichen Uebungen, Musik, Gartenbau und ^Verfertigen hölzerner Uhren beschäftigte und, nachdem er schon bei seinem Leben sein eigenes Leichenbegängniß ge- feiert hatte, starb 1558 (21. September). Ferdinand I. 1556 — 1564, durch seine Gemahlin König von Böhmen und Ungarn und schon seit 1531 römischer König, ward ohne Widerspruch in der ihm von Pütz, deutsche Gesch. 5. Aufl. <y

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 54

1852 - Koblenz : Bädeker
Der lombardische Städtebund. 64 dinälen eine kaiserliche und eine antikaiserliche Partei, diese wählte Alexander Ii!., jene Paschal Ii!., wodurch ein 18jähriges (1159—77) Schisma entstand. Friedrich wollte als Schirmvogt der Kirche eine Ausgleichung herbeiführen, allein Alexander sprach ihm das Recht dazu ab und verband sich mit den Städten Oberitaliens gegen ihn. Auf einem 3. Zuge nach Italien (1163) ohne Heer suchte der von Aleranker Ui. mit dem Kirchenbanne belegte Kaiser die Unzufriedenheit, welche sich über die Härte der von ihm eingesetzlen Beamten geäußert hatte, zu be- schwichtigen. Auf dem 4. italienischen Zuge (1166 — 68) zwang Frie- drich die Römer (durch einen Sieg bei Tusculum), den Papst Pa- schal Hl. anzuerkennen und ließ sich nebst seiner Gemahlin von ihm krönen. Damals stand er auf dem Gipfel seiner Macht — aber nur für kurze Zeit. Denn da sein Heer durch eine pestartige Krank- heit fast gänzlich aufgerieben wurde, floh er verkleidet und fast ganz allein über die Alpen. Die lombardischen Städte aber, deren Be- schwerden über die kaiserlichen Statthalter keine Abhülfe gefunden hatten, waren in einen großen Bund zusammen getreten, sie führten die Mailänder in ihre Stadt zurück und erbauten eine Festung als Schutzwehr gegen die Deutschen, die sie dem Kaiser zum Trotz Alessandria nannten. Als Friedrich diese auf dem 5. italienischen Zuge (1174 — 78) belagerte, fiel Heinrich der Löwe von ihm ab (weil er diesem die für seine Hülfs- leistnng geforderte Abtretung der Stadt Goslar nicht bewilligte). Bittend soll der Kaiser sich dem stolzen Herzog zu Füßen geworfen haben, um ihn zu fernerm Beistand zu bewegen — aber vergebens. Ehe er neue Verstärkungen erhalten hatte, wurde er von den er- muthigten Lombarden bei Leg nano 1176 angegriffen und so ent- schieden geschlagen, daß er sich genöthigt sah, mit Alexander Iii. zu Venedig Frieden und mit den Lombarden zuerst einen Waffenstill- stand auf 6 Jahre und nach dessen Ablauf einen förmlichen Frie- den zu Constan.; zu schließen 1183, in welchem er den Städten gegen einen Geldzins einen großen Theil der Hoheitsrechte überließ. Nach Deutschland zurückgekehrt, sprach Friedrich über Heinrich den Löwen, der ihn in Italien verlassen hatte und auf eine fünf- malige Vorladung nicht erschienen war, die Reichsacht aus, und zersplitterte dessen Besitzungen, indem er Baiern dem Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach (dessen Nachkommen noch heute in Baiern regieren), das westliche Sachsen dem Erzbischöfe von Köln, das öst-

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 100

1852 - Koblenz : Bädeker
100 Matthias. Böhmischer Krieg. der Herzog (Johann Wilhelm) von Jülich, Cleve und Berg *) ohne Kinder starb, entstand zwischen den Nachkommen seiner Schwestern, dem Kurfürsten Johann Sigmund von Brandeitburg und dem Pfalz- grafen (Wolfgang) von Neuburg (nach einer vorübergehenden Eini- gung gegen die übrigen Prätendenten), der Jülich sch e Erbfolge- streit 1609, welcher (definitiv erst 1666) mit einem Vergleich endete, wonach die beiden Prätendenten sich in die Länder theilten: Cleve, die Grafschaften Mark und Ravensberg kamen au Brandenburg, Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg. Nachdem Rtidolf seinem Bruder auch noch Böhmen hatte über- lassen müssen mtd die Kurfürsten schon einen Tag zur Wahl eines römischen Königs bestimmt hatten, starb er, und ihm folgte Matthias 1612 — 1619. Da dieser keine Kinder hatte, seine Brüder ebenfalls nicht, so mußte die seit Ferdinand's I. Tode zersplitterte österreichische Haus- macht früher oder später au seinen Vetter Ferdinand (Herzog von Steiermark, Kärnthen und Kram) fallen. Nun entsagten die beiden Brüder des Matthias schon jetzt ihren Rechten auf die Erbfolge und so wurde Ferdinand König von Böhmen und Ungarn. Der dreißigjährige Krieg 1618 —1648. A. Böhmisch-pfälzischer Krieg 1618 — 1622. Obgleich in Rudolfs Ii. Majestätsbriefe die Erbauung prote- stantischer Kirchen nur den drei weltlichen Ständen in Böhmen be- willigt worden war, so machten doch auch protestantische Unterthanen geistlicher Stände diese Befugniß für sich geltend und erbauten sowohl in der dem Erzbischof von Prag gehörigen Stadt Klostergrab als in der dem Abt von Braunau untergebenen Stadt Braunau eine Kirche. *) Johann Iii. Herzog zu Cleve und Graf von der Mark, verm. mit Maria, Erbin von Jülich, Berg und Ravensberg. Wilhelm, Herzog, -f 1592. Joh. Wilhelm, Maria Eleonore Anna Herzog, 11609. Gem. Albert Friedr. G. Ph. Ludw., Hzg. v. Preußen. Pflzgr.zuneub. Sibylla Anna verm. mit verm. mit Joh. Friedrich Heinrich Viii. Ks.v. Sachsen. K.v. England. Anna Wolfgang, Gem. Joh. Sigmund Psalzgraf v. Brandenburg. zu Neuburg.

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 57

1852 - Koblenz : Bädeker
37 Heinrich Vi. Philipp von Schwaben u. Otto I V. Landes gegen die Einfälle der heidnischen Preußen dem Orden das Kulmerland - (nebst dem Gebiete vor: Löbau) abzutreten, an. Nach einem 53 jährigen Kampfe gelangte der Orden zur Herrschaft über Preußen. Als Akkon, nachdem es gerade 100 Jahre der Hauptsitz des Ordens gewesen, an den Sultan von Aegypten verloren ging 1291, zog der Hochmeister (Konrad von Feuchtwangen) nach Vene- dig, und als diese Stadt sich den päpstlichen Bann zugezogen hatte (wegen der Eroberung Ferraras), ward der Hauptsitz nach Marien- burg verlegt (1309). 3. Heinrich Vi. 1190 — 1197, der schon während des Kreuzzuges seines Vaters die Reichsverwal- tung geführt hatte, folgte ohne weitere Anerkennung von Seiten der Fürsten wie in einem Erbreiche. Nach den: Aussterben des norman- nischen Königshauses ging er nach Italien, ließ sich in Rom krönen und hoffte das Erbe seiner Gemahlin, Apulien und Sicilien, in Besitz zu nehmen. Aber die Sicilianer hatten aus Abscheu gegen die deutsche Herrschaft den Grafen Tankred und nach dessen Tode seinen Sohn Wilhelm Iii. zun: Könige ernannt. Diese machten den: Kaiser sein Erbland noch 5 Jahre lang streitig. Eine angebliche Verschwörung diente ihm zum Vorwände, an seinen Gegnern die grausamste Rache zu nehmen, die Ersten der Geistlichkeit und des Adelstandes wurden gehenkt, verbrannt, oder, wie König Wilhelm, verstümmelt und geblendet; deshalb, so wie wegen Richard's Löwen- herz Behandlung sprach der Papst den Bann über ihn aus. Als er im Begriffe war, einen Kreuzzug anzutreten, überraschte ihn der Tod (zu Messina) zur allgemeinen Freude der Italiener. Heinrich der Löwe war aus England zurückgekehrt und hatte vielen Anhang gefunden, aber alle Versuche, seine früheren Besitzungen wieder zu gewinnen waren erfolglos; er starb 1195 zu Braunschweig. 4. Philipp von Schwaben 1198 — 1208 und Otto Iv. 1198 — 1215. Nach Heinrich's Vi. Tode trennten sich die deutschen Fürsten in Bezug auf eine neue Wahl in zwei Parteien: eine hohenstaufensche, welche Heinrich's jüngsten Bruder Philipp von Schwaben (Hein- rich's Sohn Friedrich war erst 3 I. alt), und eine welfische, welche Otto, den zweiten Sohn Heinrich's des Löwen, wählte. Die letz- tere übertrug die Entscheidung dem Papste Innocenz Hi., welcher nach vergeblichen Vermittelungsversuchen den Otto als König aner-

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 59

1852 - Koblenz : Bädeker
Friedrich 31. 69 als Sklaven (»ach Alexandria) verkauft; von 20000 deutschen Knaben kehrte ein großer Ttieil bald zurück, die übrigen kamen auf der Reise durch Italien aus Mangel um oder fanden doch keine Mittel zur Weiterreise. 5. Friedrich Ii. 1215—1250. Obgleich er dem Papste Innocenz Iii., seinem Wohlthäter und Oberlehnsherrn, versprochen hatte, 1) die sicilische Krone seinem schon als König von Sicilien gekrönten Sohne Heinrich abzutreten, und 2) einen Krenzzug zu unternehmen, so beschloß er doch nun Deutschland als Nebenland an seinen Sohn zu gebeu und Italien zum Hauptsitz seiner Macht zu inacheu, und ließ deshalb seinen Sohn Heinrich zum Nachfolger im deutscheil Reiche wählen und zum römi- scheu Könige krönen, wofür er den Fürsten eine Menge von Reichs- rechten preisgab. Wiederholt und dringend wurde er vom Papste (Honorius Iii.) aufgefordert, den bei seiner Tbroilbesteigung und nochmals bei seiner Kaiserkrönung versprochenen Kreuzzug anzutreten. Allein die An- ordnung der innern Angelegenheiten Deutschlands und Italiens nö- thigten den Kaiser sich vom Papste die Frist dreimal verlängern zu lassen und zuletzt (im Vertrage von St. Germano 1226) zuzngeben, daß er, wenn er den Kreuzzug uicht in zwei Jahren antrete, dadurch ohne weiteres in den Bairn verfalle. Kaum hatte er ihn angetreten, so kehrte er wegen Krankheit zurück. Der Papst Gregor Ix. hielt die Krankheit für Verstellung und sprach den Banil über den Kaiser aus. Dieser ging 1228 wirklich nach Palästina und erhielt in einem Vertrage mit dem Sultan Kamel von Aegypten und Jerusalem, wo er sich selbst krönte, nebst dem umliegenden Gebiete bis nach Tyrus, Akkon und Sidon. Doch führte eine Verletzung des Waffenstillstan- des durch einige Pilger bald abermals den Verlust Jerusalems her- bei (1239), und ailch die beiden vom französischen Könige Ludwig Ix. oder dem Heiligen später unternommenen Kreuzzüge nach Aegypten (1248) und nach Tunis (1270) blieben ohne wesentlichen Erfolg. Nach seiner Rückkehr aus Palästina kam durch Vermittelung des Deutschmeisters Hermann von Salza eine Aussöhnung zwischen Papst und Kaiser zu Staude. Nachdem dieser in seinen Erblanden mit der Gesetzgebung eine gänzliche Reform vorgenommen hatte (s. §. 30), ging er nach Deutschland zurück, setzte seinen Sohn Heinrich ab, der sich vom Vater unabhängig inacheu wollte und sich deshalb mit den

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 61

1852 - Koblenz : Bädeker
Friedrichs Absetzung und Gegenkönige. Das Interregnum. 61 wich. Von hier aus versuchten sie zwar noch einmal nach Oesterreich vorzudringen, als aber ihnen dort ein großes christliches Heer unter dem Könige (Wenzel) von Böhmen und den Herzögen von Oesterreich und Kärnthen entgegentrat, kehrten sie zurück und räumten auch Un- garn auf die Nachricht von deni Tode ihres Groß-Khans. Nachdem Gregor Ix., fast 100 Jahre alt, gestorben, erhielt Friedrich einen noch heftigern Gegner in dessen zweitem Nachfolger, Innocenz Iv. Dieser sprach über den Kaiser, der dem Papste sein Land vorenthielt, zu Lyon, wohin er eine allgemeine Kirchenversamm- lung (1245) berufen hatte, auch die Absetzung aus und forderte die deutschen Fürsten zu einer neuen Wahl auf, ohne Rücksicht auf den schon früher zum römischen Könige gewählten zweiten Sohn Fried- rich's, Konrad. Aber fast nur geistliche Fürstelt wählten den (frühern Regenten für Konrad) Landgrafen Heinrich Raspe von Thü- ringen zum Gegenkönig (1246), und als dieser (schon 1247 auf der Wartburg) starb, erhoben die rheinischen Erzbischöfe im Einver- ständniß mit einigen weltlicheil Fürsteil eilten neuen Gegenkönig in der Person des (20jährigen) Grafen Wilhelm von Holland. Während Deutschland zwischen den beiden jungen Königen Konrad und Wilhelm getheilt war, setzte Friedrich betx Kampf gegen die Lombardell mit immer mehr abnehmendem Glücke fort bis zu seinem Tode 1250. 6. Konrad Iv. 1250—54. Wilhelm —1256. Konrad ging bald (gleich seinem Vater die Herrschaft in Ita- lien der in Deutschland vorziehend) nach Apulien, welches sein Bru- der Manfred als Statthalter gegen den Papst behauptet hatte. Hier starb er schon 1254, mit Hinterlassung eines zweijährigen Sohnes Konradin. Wilhelm von Holland blieb auf einem Zuge gegen die Westfriesen, die er ju einem Tribute zwingen wollte, mit seinem Pferde im Eise steckeil und ward von einigen Friesen, die ihn nicht kanntell, erschlagen. 8- 14- Das Interregnum 1237—1273. Da nach Wilhelm's Tode der Papst (Alexander Iv.) die - Wahl Konradin's bei Strafe des Bannes verboten und der Köllig Ottokar von Böhmen die ihm angebotene Krone abgelehnt hatte, so wählte ein Theil der bestochenen deutschen Fürsten den Grafen Richard von Cornwallis, Andere den König Alfons X. von Ca-

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 107

1852 - Koblenz : Bädeker
Ferdinand Iii. Westphölischer Friede. 107 Ferdinand Hi. 1637—1657. Als der neue Kaiser darauf auch den Gallas vom Rheine ab- rief und gegen Bauer sandte, konnte Bernhard von Weimar wieder über den Rhein gehen; aber bei seinem (schon 1639 plötzlich erfol- genden) Tode bemächtigten sich die Franzosen (durch Bestechung der Anführer) seiner Eroberungen und seiner Armee. Auf dem nörd- lichen Schauplatze übernahm nach Baner's Tode der kranke aber kühne Torsten so n den Oberbefehl, welcher 1612 in Schlesien und Mähren einstel, und seinen Untcrfeldherrn Wränget sogar bis in die Nähe von Wien Vordringen ließ, dann aber, um Verstärkungen an sich zu ziehen, zurückkehrte und die ihm folgenden Kaiserlichen (unter Piccolomini) bei Leipzig schlug, worauf er abermals Wien bedrohte. Zwar ward er beim Ausbruche eines Krieges zwischen Schweden und Dänemark auf kurze Zeit aus Deutschland abberufen, aber bald kehrte er zum dritten Male in die kaiserlichen Erblande zurück, siegte (bei Jankau) in Böhmen (1645), mußte jedoch wegen Krankheit den Oberbefehl niederlegen, den nun Wrangel erhielt. Dieser vereinigte sich mit den Franzosen zweimal zu einem Angriffe auf Baiern, sie drangen zwar das zweite Mal bis zur Isar vor, mußten sich aber auch wieder nach dem Lech zurückziehen. Der schwedische General Königsmark trennte sich von dem Hauptheere, zog nach Böhmen und hatte schon die sog. kleine Seite von Prag genommen, als nach fünf- jährigen Unterhandlungen der durch die immer gesteigerten Forderun- gen der Fremden verzögerte E. westphä lische Friede, abgeschlossen zu Münster (zwischen Deutschland und Frankreich) und Osnabrück (zwischen den Schweden und Protestanten einerseits, dem Kaiser und den Katholiken andererseits) 1648 (24. October) dem Kriege ein Ende machte. Friedensbedingungen: a) Kirchliche Gegenstände. Der Passauer Vertrag und der Augsburger Religionsfriede wurden bestätigt und auch auf die Calvinisten oder „Reformirten" ausgedehnt; als Normaljahr für die Beibehaltung der eingezogenen geistlichen Güter (so wie für das ju8 reformandi der Landesherren in Deutschland) wurde das Jahr 1624 angenommen: in allen Reichsverhältnissen sollten beide Reli- gionstheile einander gleich stehen.
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