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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 28

1852 - Koblenz : Bädeker
28 Kriege mit normannischen n. slavischen Völkern. Karl röm. Kaiser. 6) Krieg gegen die Avaren (791 — 799). Als Baiern (nach der Absetzung des Herzogs Tassilo) auch den letzten Schein von Unabhängigkeit verloren hatte und Karl's Reich im O. an das der Avaren grenzte, unternahm er die gänzliche Vernichtung dieses Volkes, das über zwei Jahrhunderte die Plage des Abendlandes und Morgenlandes gewesen war. Das eroberte und verheerte Land suchte er durch deutsche Kolonisten wieder anzubauen und durch Er- richtung einer Markgrafschaft (die Ostmark) zu schützen. — Während dieses Krieges versuchte Karl eine Verbindung des Rheines mit der Donau durch einen Kanal zwischen Rednitz und Altmühl, wovon noch Spuren vorhanden sein sollen. e) Kriege mit normannischen und slavischen Völkern zur Sicherung der nördlichen und östlichen Grenze des Reiches. Durch die Ausdehnung des fränkischen Reiches bis an die Grenze der Slaven und Normannen gerieth Karl der Gr. auch mit einzelnen Stämmen dieser beiden Hanptvölker des Ostens und Nor- dens in Fehde. Die normannische Völkerwelt behauptete ihre Unabhängigkeit und blieb in ihrer drohenden Stellung an der Nord- grenze des fränkischen Reiches, wozu vertragsmäßig die Eider be- stimmt wurde. Dagegen kam ein nicht unbedeutender Theil der Slaven an der ganzen Ostgrenze entlang, von der Halbinsel Jüt- land am baltischen Meere bis zur Halbinsel Jstria am adriatischen Meere, in größere oder geringere Abhängigkeit von der fränkischen Herrschaft. Wiederherstellung des weströmischen Kaiserthums 800. Als Papst Leo der Iii. von einer republikanischen Partei in Rom bei einem feierlichen Aufzuge schimpflich mißhandelt worden war, begab er sich ans den Reichstag zu Paderborn und veranlaßte Karl, die Schuldigen zu bestrafen und selbst nach Rom zu kommen. Nachdem dieser dnrch Wiederherstellung der Ruhe die (vom griech. Kaiser längst vernachlässigte) Pflicht eines Schirmvogtes der Kirche ausgeübt hatte, erhielt er am Weihnachtsfeste 800 von dem Papste auch Titel und Krone des römischen Kaisers. Seitdem erschien er nicht mehr blos in seinem Frankenreiche, sondern in der ganzeir katholischen Christenheit als oberster weltlicher Machthaber. Das Verhältniß zwischen Kaiser und Papst war nicht das eines Vasallen zu einem Lehnsherrn, sondern bestand in einer doppelten höchsten Macht aus Erden, einer höchsten geistlichen des Papstes und einer höchsten weltlichen des Ka/sers. Diese Macht wurde gegenseitig anerkannt, indem der Papst als

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 29

1852 - Koblenz : Bädeker
Karl's Staatsverwaltung. Seine Sorge für Wissenschaft und Kunst. 29 Wiederhersteller der abendländischen Kaiserwürde das Recht der Kaiserkrönung hatte und dabei vom Kaiser den Eid der Ergebenheit empfing, dagegen aber auch kein Papst ohne Zustimmung und Bestätigung des Kaisers eingesetzt wurde. Beide Mächte sollten in Einklang handeln und sich gegenseitig unterstützen. Karl's Staatsverwaltung. Diejenigen Völker, welche noch keine geschriebenen Gesetze hat- ten, erhielten nun solche auch, und die schon früher abgefaßten Gesetze wurden durch Zusätze ergänzt. Die Verwaltung des Reiches beruhte ganz ans der Ein- theilnng in Gaue; in jedem Gau hatte ein vom König ernannter Graf die gesammte Civil- und Militär-Verwaltung, wozu namentlich Rechtspflege und Heerbann gehörten. Nur an den bedrohten Gren- zen sah sich Karl genöthigt, einem einzelnen Beamten größere Macht anzuvertrauen und mehrere Grafschaften zu einer sog. Mark zu vereinigen, die ein Markgraf verwaltete. Um fortwährend eine genaue Keniltniß von dem Zustande der einzelner: Provinzen zu erhalterr und um Einheit und Ordnrirrg in die Reichsverwaltung zu bringen, schickte Karl Send grafen oder Sendboten, einen Geist- lichen rnld einen Weltlichen, in gewisse Sprengel (deren jeder meh- rere Grafschaften umfaßte), welche sich voir den einzelnen Zweigen der Verwaltung Rechenschaft geben ließen und den Zustand der Pro- vinz untersuchten. Alle wichtigen Reichsangelegenheiten wurden mit den Reichs- ständen, d. h. den Bischöfen, Aebten und dem Adel (denjenigen, welche Hof- oder Staatsämter bekleideten) auf den mit den: Mai- felde verbundenen jährlichen Reichstagen berathen. Ein eifriger Freund und Beförderer w i ssen sch aftli ch er B ild u ug um- gab Karl sich mit den vorzüglichsten Gelehrten seiner Zeit (Alcuin, Eginhard, Paul Warnefried u. s. w.), welche an seinem Hofe eine kleine Akademie bildeten. Mit diesen besprach er sich über die Ausbildung der Muttersprache, die Erzie- hung der Jugend und insbesondere der Geistlichen. Bei der Errichtung der Schulen, welche Karl mit den bischöflichen Kirchen und Klöstern verband, ließ er sich vorzüglich von dem angelsächsischen Geistlichen Alcuin leiten, der seine Schule zu Tours zu einer Musterschnle für alle übrigen des fränkischen Reiches erhob. Die Baukunst erhielt Gelegenheit zu neuen Schöpfungen, wie dem Dom zu Aachen, den Palästen (Pfalzen) zu Aachen, Ingelheim, Nymwegen. Das altfränkische Herkommen, daß beim Tode eines Königs seine Söhrre zu gleichen Theilen die Länder des Vaters erbten, schieil seit der Erneuerung des abendländischen Kaiserthums rricht mehr anwendbar. Doch wagte Karl der Große nicht eine solche durch die Um-

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 54

1852 - Koblenz : Bädeker
Der lombardische Städtebund. 64 dinälen eine kaiserliche und eine antikaiserliche Partei, diese wählte Alexander Ii!., jene Paschal Ii!., wodurch ein 18jähriges (1159—77) Schisma entstand. Friedrich wollte als Schirmvogt der Kirche eine Ausgleichung herbeiführen, allein Alexander sprach ihm das Recht dazu ab und verband sich mit den Städten Oberitaliens gegen ihn. Auf einem 3. Zuge nach Italien (1163) ohne Heer suchte der von Aleranker Ui. mit dem Kirchenbanne belegte Kaiser die Unzufriedenheit, welche sich über die Härte der von ihm eingesetzlen Beamten geäußert hatte, zu be- schwichtigen. Auf dem 4. italienischen Zuge (1166 — 68) zwang Frie- drich die Römer (durch einen Sieg bei Tusculum), den Papst Pa- schal Hl. anzuerkennen und ließ sich nebst seiner Gemahlin von ihm krönen. Damals stand er auf dem Gipfel seiner Macht — aber nur für kurze Zeit. Denn da sein Heer durch eine pestartige Krank- heit fast gänzlich aufgerieben wurde, floh er verkleidet und fast ganz allein über die Alpen. Die lombardischen Städte aber, deren Be- schwerden über die kaiserlichen Statthalter keine Abhülfe gefunden hatten, waren in einen großen Bund zusammen getreten, sie führten die Mailänder in ihre Stadt zurück und erbauten eine Festung als Schutzwehr gegen die Deutschen, die sie dem Kaiser zum Trotz Alessandria nannten. Als Friedrich diese auf dem 5. italienischen Zuge (1174 — 78) belagerte, fiel Heinrich der Löwe von ihm ab (weil er diesem die für seine Hülfs- leistnng geforderte Abtretung der Stadt Goslar nicht bewilligte). Bittend soll der Kaiser sich dem stolzen Herzog zu Füßen geworfen haben, um ihn zu fernerm Beistand zu bewegen — aber vergebens. Ehe er neue Verstärkungen erhalten hatte, wurde er von den er- muthigten Lombarden bei Leg nano 1176 angegriffen und so ent- schieden geschlagen, daß er sich genöthigt sah, mit Alexander Iii. zu Venedig Frieden und mit den Lombarden zuerst einen Waffenstill- stand auf 6 Jahre und nach dessen Ablauf einen förmlichen Frie- den zu Constan.; zu schließen 1183, in welchem er den Städten gegen einen Geldzins einen großen Theil der Hoheitsrechte überließ. Nach Deutschland zurückgekehrt, sprach Friedrich über Heinrich den Löwen, der ihn in Italien verlassen hatte und auf eine fünf- malige Vorladung nicht erschienen war, die Reichsacht aus, und zersplitterte dessen Besitzungen, indem er Baiern dem Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach (dessen Nachkommen noch heute in Baiern regieren), das westliche Sachsen dem Erzbischöfe von Köln, das öst-

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 57

1852 - Koblenz : Bädeker
37 Heinrich Vi. Philipp von Schwaben u. Otto I V. Landes gegen die Einfälle der heidnischen Preußen dem Orden das Kulmerland - (nebst dem Gebiete vor: Löbau) abzutreten, an. Nach einem 53 jährigen Kampfe gelangte der Orden zur Herrschaft über Preußen. Als Akkon, nachdem es gerade 100 Jahre der Hauptsitz des Ordens gewesen, an den Sultan von Aegypten verloren ging 1291, zog der Hochmeister (Konrad von Feuchtwangen) nach Vene- dig, und als diese Stadt sich den päpstlichen Bann zugezogen hatte (wegen der Eroberung Ferraras), ward der Hauptsitz nach Marien- burg verlegt (1309). 3. Heinrich Vi. 1190 — 1197, der schon während des Kreuzzuges seines Vaters die Reichsverwal- tung geführt hatte, folgte ohne weitere Anerkennung von Seiten der Fürsten wie in einem Erbreiche. Nach den: Aussterben des norman- nischen Königshauses ging er nach Italien, ließ sich in Rom krönen und hoffte das Erbe seiner Gemahlin, Apulien und Sicilien, in Besitz zu nehmen. Aber die Sicilianer hatten aus Abscheu gegen die deutsche Herrschaft den Grafen Tankred und nach dessen Tode seinen Sohn Wilhelm Iii. zun: Könige ernannt. Diese machten den: Kaiser sein Erbland noch 5 Jahre lang streitig. Eine angebliche Verschwörung diente ihm zum Vorwände, an seinen Gegnern die grausamste Rache zu nehmen, die Ersten der Geistlichkeit und des Adelstandes wurden gehenkt, verbrannt, oder, wie König Wilhelm, verstümmelt und geblendet; deshalb, so wie wegen Richard's Löwen- herz Behandlung sprach der Papst den Bann über ihn aus. Als er im Begriffe war, einen Kreuzzug anzutreten, überraschte ihn der Tod (zu Messina) zur allgemeinen Freude der Italiener. Heinrich der Löwe war aus England zurückgekehrt und hatte vielen Anhang gefunden, aber alle Versuche, seine früheren Besitzungen wieder zu gewinnen waren erfolglos; er starb 1195 zu Braunschweig. 4. Philipp von Schwaben 1198 — 1208 und Otto Iv. 1198 — 1215. Nach Heinrich's Vi. Tode trennten sich die deutschen Fürsten in Bezug auf eine neue Wahl in zwei Parteien: eine hohenstaufensche, welche Heinrich's jüngsten Bruder Philipp von Schwaben (Hein- rich's Sohn Friedrich war erst 3 I. alt), und eine welfische, welche Otto, den zweiten Sohn Heinrich's des Löwen, wählte. Die letz- tere übertrug die Entscheidung dem Papste Innocenz Hi., welcher nach vergeblichen Vermittelungsversuchen den Otto als König aner-

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 59

1852 - Koblenz : Bädeker
Friedrich 31. 69 als Sklaven (»ach Alexandria) verkauft; von 20000 deutschen Knaben kehrte ein großer Ttieil bald zurück, die übrigen kamen auf der Reise durch Italien aus Mangel um oder fanden doch keine Mittel zur Weiterreise. 5. Friedrich Ii. 1215—1250. Obgleich er dem Papste Innocenz Iii., seinem Wohlthäter und Oberlehnsherrn, versprochen hatte, 1) die sicilische Krone seinem schon als König von Sicilien gekrönten Sohne Heinrich abzutreten, und 2) einen Krenzzug zu unternehmen, so beschloß er doch nun Deutschland als Nebenland an seinen Sohn zu gebeu und Italien zum Hauptsitz seiner Macht zu inacheu, und ließ deshalb seinen Sohn Heinrich zum Nachfolger im deutscheil Reiche wählen und zum römi- scheu Könige krönen, wofür er den Fürsten eine Menge von Reichs- rechten preisgab. Wiederholt und dringend wurde er vom Papste (Honorius Iii.) aufgefordert, den bei seiner Tbroilbesteigung und nochmals bei seiner Kaiserkrönung versprochenen Kreuzzug anzutreten. Allein die An- ordnung der innern Angelegenheiten Deutschlands und Italiens nö- thigten den Kaiser sich vom Papste die Frist dreimal verlängern zu lassen und zuletzt (im Vertrage von St. Germano 1226) zuzngeben, daß er, wenn er den Kreuzzug uicht in zwei Jahren antrete, dadurch ohne weiteres in den Bairn verfalle. Kaum hatte er ihn angetreten, so kehrte er wegen Krankheit zurück. Der Papst Gregor Ix. hielt die Krankheit für Verstellung und sprach den Banil über den Kaiser aus. Dieser ging 1228 wirklich nach Palästina und erhielt in einem Vertrage mit dem Sultan Kamel von Aegypten und Jerusalem, wo er sich selbst krönte, nebst dem umliegenden Gebiete bis nach Tyrus, Akkon und Sidon. Doch führte eine Verletzung des Waffenstillstan- des durch einige Pilger bald abermals den Verlust Jerusalems her- bei (1239), und ailch die beiden vom französischen Könige Ludwig Ix. oder dem Heiligen später unternommenen Kreuzzüge nach Aegypten (1248) und nach Tunis (1270) blieben ohne wesentlichen Erfolg. Nach seiner Rückkehr aus Palästina kam durch Vermittelung des Deutschmeisters Hermann von Salza eine Aussöhnung zwischen Papst und Kaiser zu Staude. Nachdem dieser in seinen Erblanden mit der Gesetzgebung eine gänzliche Reform vorgenommen hatte (s. §. 30), ging er nach Deutschland zurück, setzte seinen Sohn Heinrich ab, der sich vom Vater unabhängig inacheu wollte und sich deshalb mit den

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 61

1852 - Koblenz : Bädeker
Friedrichs Absetzung und Gegenkönige. Das Interregnum. 61 wich. Von hier aus versuchten sie zwar noch einmal nach Oesterreich vorzudringen, als aber ihnen dort ein großes christliches Heer unter dem Könige (Wenzel) von Böhmen und den Herzögen von Oesterreich und Kärnthen entgegentrat, kehrten sie zurück und räumten auch Un- garn auf die Nachricht von deni Tode ihres Groß-Khans. Nachdem Gregor Ix., fast 100 Jahre alt, gestorben, erhielt Friedrich einen noch heftigern Gegner in dessen zweitem Nachfolger, Innocenz Iv. Dieser sprach über den Kaiser, der dem Papste sein Land vorenthielt, zu Lyon, wohin er eine allgemeine Kirchenversamm- lung (1245) berufen hatte, auch die Absetzung aus und forderte die deutschen Fürsten zu einer neuen Wahl auf, ohne Rücksicht auf den schon früher zum römischen Könige gewählten zweiten Sohn Fried- rich's, Konrad. Aber fast nur geistliche Fürstelt wählten den (frühern Regenten für Konrad) Landgrafen Heinrich Raspe von Thü- ringen zum Gegenkönig (1246), und als dieser (schon 1247 auf der Wartburg) starb, erhoben die rheinischen Erzbischöfe im Einver- ständniß mit einigen weltlicheil Fürsteil eilten neuen Gegenkönig in der Person des (20jährigen) Grafen Wilhelm von Holland. Während Deutschland zwischen den beiden jungen Königen Konrad und Wilhelm getheilt war, setzte Friedrich betx Kampf gegen die Lombardell mit immer mehr abnehmendem Glücke fort bis zu seinem Tode 1250. 6. Konrad Iv. 1250—54. Wilhelm —1256. Konrad ging bald (gleich seinem Vater die Herrschaft in Ita- lien der in Deutschland vorziehend) nach Apulien, welches sein Bru- der Manfred als Statthalter gegen den Papst behauptet hatte. Hier starb er schon 1254, mit Hinterlassung eines zweijährigen Sohnes Konradin. Wilhelm von Holland blieb auf einem Zuge gegen die Westfriesen, die er ju einem Tribute zwingen wollte, mit seinem Pferde im Eise steckeil und ward von einigen Friesen, die ihn nicht kanntell, erschlagen. 8- 14- Das Interregnum 1237—1273. Da nach Wilhelm's Tode der Papst (Alexander Iv.) die - Wahl Konradin's bei Strafe des Bannes verboten und der Köllig Ottokar von Böhmen die ihm angebotene Krone abgelehnt hatte, so wählte ein Theil der bestochenen deutschen Fürsten den Grafen Richard von Cornwallis, Andere den König Alfons X. von Ca-

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 109

1852 - Koblenz : Bädeker
Fünfter Zeitraum. — Vom westfälischen Frieden bis zur Auflösung des deutschen Reiches 1648—1806. 8- 22. Vertheidigungskrieg gegen Frankreich und die Türken. Schon während des dreißigjährigen Krieges hatte der franzö- sische Premierminister, Cardinal Richelieu, die Politik befolgt, das Haus Habsburg, dessen Macht durch den vollständigen Sieg über den Protestantismus seit 1629 bedeutend gestiegen war, zu schwä- chen. Deshalb hatte er die Protestanten in Deutschland erst insge- heim, später öffentlich unterstützt und war mit Schweden und mit Wallenstein gegen den Kaiser in Verbindung getreten. Nachdem nun Frankreich im westphälischen Frieden nicht nur die längst besetzten lothringschen Bisthümer behalten, sondern auch die habsburgischen Besitzungen im Elsaß gewonnen hatte, machte Ludwig Xiv. (reg. 1643—1715) nach dem Tode Ferdinand's Iii. sogar den Versuch die deutsche Krone zu erhalten und hatte die drei geistlichen Kurfür- sten und Baiern für diesen Plan gewonnen. Aber die protestanti- schen Kurfürsten, namentlich Friedrich Wilhelm von Branden- burg, bewirkten, daß die Wahl auf Ferdinands Sohn Leopold I. 1658-1705 fiel; doch setzte der französische Einfluß durch, daß der Kaiser in einer Wahlcapitulation sich neue Beschränkungen seiner Gewalt ge- fallen lassen, und das Versprechen, den Feinden Frankreichs keinen Vorschub zu thun, geben mußte. Zugleich reizte der französische Ge- sandte den türkischen Sultan zum Kriege gegen Oesterreich, weil die- ses die Fürsten von Siebenbürgen, in dem Versuche sich von der türkischen Oberherrschaft zu befreien, unterstützte. Die Türken rück- ten daher (1664) aus Niederungarn, welches ganz in ihrem Besitze

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 110

1852 - Koblenz : Bädeker
110 Le»vvld I. war, gegen die Grenze Oberungarns vor und gingen bei der Cister- zienser-Abtei St. Gotthardt über die Raab, aber Montecucnli erfocht hier einen glänzendern Sieg, als seit 3 Jahrhunderten christ- liche Truppen in offener Feldschlacht gegen die Osmanen gewonnen hatten, ohne daß derselbe jedoch weiter benutzt wurde. Der Reichs- tag in Regensburg, der dem Kaiser die Hülfe gegen die Tür- ken bewilligt hatte, erhielt immerwährende Dauer und ward fortan nicht mehr vom Kaiser rmd den Reichsständen persönlich be- sucht, sondern jeder Reichsfürst und jede Reichsstadt hielt (seit 1667) beständig einen Gesandten in Regensburg, der den Sitzungen im Namen seines Herrn beiwohnte. Während seiner langen Regierung war Leopold mit einem drei- fachen Kampfe beschäftigt: a) gegen die Vergrößerungssucht Frank- reichs, b) gegen die abermals das christliche Europa bedrohenden Türken, e) gegen die mißvergnügten ungarischen Magnaten. Erster Reichskrieg gegen Ludwig Xiv. 1674—1678. Nach dem Tode seines Schwiegervaters, Pbilipp's Iv. von Spanien, machte Ludwig Xiv., trotz der Verzichtleistung seiner Ge- mahlin, aus ihr mütterliches Erbe in den Niederlanden Anspruch und nahm mehrere belgische Festungen weg; allein die (durch den holländischen Rathspensionär Joh. de Witt veranlaßte) Tripel- allianz zwischen Holland, England und Schweden bewog ihn, den Frieden zu Aachen (1668) einzugeheu und sich mit den eroberten Plätzen in Flandern zu begnügen. Um au der holländischen Repu- blik durch Demüthigung oder Vernichtung derselben Rache zu neh- men für die Stiftung der Tripelallianz, zog Ludwig ihre Bundes- genossen, England und Schweden, in sein Interesse, fiel mit zwei Heeren in Holland ein, und nur die künstliche Ueberschwemmung des Landes hinderte ihn au dessen gänzlicher Eroberung. Da trat der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und auch bald der Kaiser und der König von Spanien für Holland auf. So groß aber auch die Zahl der Feinde Frankreichs war, so wurden doch ihre Un- ternehmungen durch Uneinigkeit, gegenseitige Eifersucht und Langsam- keit so sehr gehemmt, daß Ludwig neue Eroberungen machen konnte, welche ein reichlicher Ersatz für die aufgegebenen holländischen Pro- vinzen waren. Im Jahre 1674 stellte er drei Heere ins Feld: das eine unter des Königs eigenem Oberbefehle eroberte die Franche- Comte, das zweite (unter Conde) kämpfte gegen die Uebermacht des
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