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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 117

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilnahme deutscher Fürsten am nordischen Kriege. 117 $• 24. Karl Vi. 1711—1740. Air dem nordischen Kriege gegen Karl Xii. von Schweden (1700—1721) war von den dentschen Fürsten zunächst der Kurfürst voll Sachsen August Ii. als König von Polen betheiligt. Er hatte sich mit Dänemark und Rußland verbunden, um die Jugend Karl's Xii. zu benutzerl, den Schweden frühere Eroberungen zu entreißen und namentlich für Polen die beiden Provinzen Esthlaild uild Lief- laild wieder zu gewinnen. Dieser Versuch war aber so unglücklich abgelaufeu, daß August Ii. darüber den politischen Thron selbst ver- loren hatte, und durch einen Einfall der Schweden in Sachsen ge- zwungen worderr war, den unter schwedischem Einflüsse gewählten Stanislaus Lesczinsky als König von Polen (im Altranstädter Frie- deil) anzuerkennen. Doch als Karl Xi!. feinen tollkühnen Versuch den Czaar Peter I. vom russischen Throne zu stoßen mit der Nieder- lage bei Pultawa (1709) gebüßt hatte und als Flüchtling in der Türkei lebte, gewann August Ii. durch Vertreibung des Stanislaus Lesczinsky sein polnisches Reich wieder, und die Schweden verloren den größten Theil ihrer im westphälischen Frieden erhaltenen deut- schen Besitzungen, indem der König von Dänemark Bremen itnb Ver- den eroberte und diese beideir Fürstenthümer an Georg, Kurfürsten von Hannover und zugleich König von Ellgland, verkaufte, der Kö- nig von Preußen aber sich eines Theiles von Vorpommern bemäch- tigte. Nachdem Karl Xii in einem Kdiege gegen Norwegen bei der Belagerung der Festung Friedrichshall, wahrscheinlich durch die Hand eines Meuchelmörders und als Opfer einer Verschwörung, umgekom- men war, trat Schweden im Frieden (1720) gegen eine Geldent- schädigung an Hannover: Bremen und Verden, an Preußen: Stettin und Vorpommern bis an die Peene nebst den Inseln Usedom und Wollin ab. So behielt Schweden in Deutschland nur Vorpommern llördlich von der Peene nebst der Insel Rügen. 2) Als Karl Vi. sich in einen Krieg mit den Türken (1714—1718) eingelassen hatte, um den Venetianern die (ihnen im Carlowitzer Frieden abgetretene, aber bald nachher wieder entrissene) Halbinsel Morea wieder zu verschaffen, benutzte der spanische Mini- mster Cardinal Alberoni diesen Umstand zu einem Versuche, die ita- lienischen Nebenländer wieder an die spanische Krone zu bringeu und ließ Sicilien und Sardinien besetzen. Aber der Prinz Eugen von

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 118

1852 - Koblenz : Bädeker
118 Die pragmatische Sanction. Savoyen bewährte sein Feldherrntalent von Neuem in der glänzend- sten Weise, indem er zwei so bedeutende Siege, den einen bei Peterwar- dein, den andern bei Belgrad erfocht, daß die Türken im Frieden (zu Passarowitz) dem Kaiser alles Eroberte (den Banat, Theile von Ser- vien und der Wallachei) lassen mußten. Einen so vortheilhaften Frie- den hatte Oesterreich noch nicht mit den Türken geschlossen. So konnte sich der Kaiser gegen Spanien wenden, und er schloß mit Frankreich und Großbritannien, unter Voraussetzung des (später er- folgten) Beitrittes Hollands, die sog. Quadrupelallianz zur Auf- rechthaltung des Utrechter Friedens, dessen Bestimmungen nur dahin abgeändert wurden, daß Savoyen für Sicilien vom Kaiser Sardi- nien als Königreich erhielt. 2) Die pragmatische Sanction. Die Macht des Hauses Habsburg stand damals ans ihrem Gipfel. Durch die neuen Erwer- bungen seit dem Utrechter Frieden war Oesterreich mehr als je der Mittelpunkt des europäischen Continents geworden, da es ans der einen Seite an die östlichen Staaten reichte und auf der andern Ita- lien und Belgien in eine so nahe Berührung mit dem westlichen und südlichen Europa kam, daß es von jedem bedeutenden Ereignisse noth- wendig mit berührt werden mußte. Karl's Hauptsorge während sei- ner übrigen Regierungszeit war, beim Mangel an männlichen Nach- kommen diese aus so weit von einander getrennten und aus so ver- schiedenartigen Bestandtheilen zusammengesetzte Ländermasse auch nach seinem Tode seinem Hause zu erhalten, da eine Untheilbarkeit nicht gesetzlich feststand. Zu diesem Zwecke erließ er unter den: Namen pragmatische Sanction eine Erbfolgeordnung, welche 3 Punkte festsetzte: 1) die sämmtlichen zur österreichischen Monarchie gehörigen Länder sollen nie getheilt werden, 2) dieselben fallen in Ermangelung männlicher Nachkommen an Karl's Töchter und deren Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt, 3) stirbt diese Linie ans, so erben die Töchter Joseph I. und deren Descendenten. Das Hauptziel sei- ner Politik war, dieser pragmatischen Sanction im In- und Aus- lande Anerkennung zu verschaffen. Dem Beschlüsse, wodurch das deutsche Reich dieselbe anerkannte, widerspra- chen Baicru und Sachsen. Letzteres suchte er durch seine Unlerstützung bei der Bewerbung um die Krone Polens zu gewinnen und verwickelte sich dadurch in einen Krieg, durch welchen er einen Theil der gegen vielsache Opfer garantirten Länder verlor.

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 119

1852 - Koblenz : Bädeker
Krieg wegen Polen und Italien. Türkenkrieg. 119 3) Der Krieg wegen Polen und Italien 1733—38. Als August Ii., König von Polen, gestorben war, bewog Ludwig Xv. von Frankreich einen großen Theil des polnischen Adels, seinen Schwiegervater Stanislaus Leszinsky wieder auf den Thron zu er- heben, während eine andere, von Rußland und dem Kaiser unterstützte Partei den Sohn des verstorbenen Königs, den Kurfürsten von Sach- sen, August Iii. wählte. Stanislaus ward durch ein russisch-sächsi- sches Heer vertrieben, aber Ludwig Xv. und die ihm verwandten Könige von Spanien und Sardinien nahinen sich seiner an und er- klärten dem Kaiser beit Krieg, dessen Schauplatz Italien und der Oberrhein war. Lothringen, dessen Herzog Franz Stephan Gemahl der Maria Theresia werden sollte, die österreichische Lombardei, Ne- apel und Sicilien wurden von den Alliirten besetzt; am Rhein be- hauptete sich der schlecht unterstützte Eugen wenigstens in der Defen- sive und bewahrte den Kaiser vor auffallendem Unglück, wogegen die kaiserlichen Feldherren in Italien Alles bis auf Mantua verloren. Nach langen Unterhandlungen kam der Friede zu Wien 1738 zu Stande: Stanislaus verzichtete auf den Thron und erhielt als Ent- schädigung Lothringen und Bar mit der Bedingung, daß diese Her- zogthümer nach seinem Tode als Erbtheil seiner Tochter an Frank- reich fallen sollten, der Herzog von Lothringen Franz Stephan er- hielt das durch das Aussterben des Hauses Medici (1737) damals erledigte Großherzogthum Toscana; der Kaiser trat das Königreich beider Sicilien an den Jnfanten Don Carlos gegen Parma und Piacenza ab, wofür Frankreich sich zur Garantie der pragmatischen Sanction verstand. 4) Krieg der Türken gegen Rußland und Oesterreich (1736—1739). Tie russische Kaiserin Anna benutzte einen zwischen den Türken und Persern ausgebrochenen Krieg, um das von Peter d. Gr. im Frieden am Pruth abgetretene Asow wieder zu gewin- nen, welches auch gelang. Desto unglücklicher aber war ihr Bundes- genosse Kaiser Karl, welcher an dem Kriege Theil nahm in der Hoff- nung, durch Eroberungen in der Türkei den Verlust von Neapel und Sicilien zu ersetzen, die Türken waren den schwachen und seit Eu- gen's Tode (f 1736) schlecht angeführten österreichischen Heeren in 3 Feldzügen stets überlegen und erhielten im Belgrader Frieden (1739) einen großen Theil der früheren Verluste zurück, indem die Donau und Sau als Grenze beider Reiche festgesetzt wurde; Ruß- land behielt Asow.

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 122

1852 - Koblenz : Bädeker
422 Der zweite und dritte schlesische Krieg. den zweiten schlesischen Krieg 1744—r?45 zu beginnen, indem er in Böhmen einfiel und Prag einnahm, während Karl nach Baiern zurückkehrte. Als dieser aber starb, entsagte sein Sohn (Maximilian Joseph) im Frieden (zu Füssen 1745) allen Ansprüchen auf die österreichische Erbschaft, und der Gemahl der Maria The- resia, der Großherzog von Toscana, folgte als Franz I. 1745—1765. Die Oesterreicher hatten die Preußen nicht nur aus Böhmen vertrieben, sondern waren auch in Oberschlesien vorgedrungen, wur- den aber von Friedrich (bei Hohenfriedberg) besiegt, nach Böhmen verfolgt und hier nochmals (bei Sorr) geschlagen. Auch ihr Plan, mit den Sachsen in des Königs Länder einzufallen, ward durch des alten Dessauers Sieg bei Kesselsdorf vereitelt, und der Friede zu Dresden 1745 bestätigte Friedrich Ii. den Besitz von Schle- sien und Glatz. Nur Frankreich und Spanien setzten den Krieg noch fort, jenes in den österreich. Niederlanden, welche von dem Marschall von Sach- sen fast ganz erobert wurden: beide in Italien, jedoch ohne bleiben- den Erfolg. Als die russische Kaiserin Elisabeth ein Heer nach dem Rhein sandte, kam der Friede zu Aachen 1748 zu Stande, in welchem Frankreich alle Eroberungen zurückgab. Oesterreich trat Parma und Piacenza an einen spanischen Jn- fanten (Don Philipp) ab. §. 26. Der dritte schlesische oder siebenjährige Krieg 1736—1763. Umgestaltung der europäischen Politik. Bald nach dem Dresdener Frieden war zwischen Maria The- resia und der durch Friedrich's Spottreden persönlich beleidigten rus- sischen Kaiserin ein geheimer Bund abgeschlossen worden, welcher die Wiedereroberung Schlesiens und die Demüthigung Preußens bezweckte, und dem auch der auf Preußens Erhebung eifersüchtige sächsische Hof beitrat. Nach dem Aachener Friedeir gelang es dann dem Grafen Kaunitz, Oesterreich und Frankreich auszusöhnen und mit einander zu verbünden, während England, als es wegen der Grenzbestimmung des im Utrechter Frieden gewonnenen Acadien in einen Krieg mit Frankreich geraten war, um seine deutschen Länder zu schützen, sich

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 190

1852 - Koblenz : Bädeker
1810 Napoleon, von Josephine geschieden, heirathet Maria Louise, Erzherzogin von Oesterreich. 1810—22 Hardenberg, Staatskanzler in Preußen, bewirkt eine Um- gestaltung der Verwaltung. 1810 — 13 Größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs. 1812 Napoleon's Feldzug gegen Rußland. 1813 Der große Freiheitskampf der Verbündeten gegen Napoleon. 1813 Aufruf Friedrich Wilhelm's Ilk. an sein Volk und Heer. Landwehr und Landsturm in Preußen. Napoleon besiegt die Preußen und Russen bei Großgörfchen oder Lützen, dann bei Bauzeit und Wurschen. Waffenstillstand. Oe- sterreichs Theilnahme. Napoleon siegt noch bei Dresden, dagegen seine Feldherren geschlagen: Oudinot bei Großbee- ren von Büloiv, Macdonald bei Wahlstatt von Blücher, Vandamme bei Culm, Ney bei Dennewitz. Entschei- dung in der großen Völkerschlacht bei Leip- zig. Kampf bei Hanau. 1814 Einfall der Verbündeten in Frankreich. Blücher siegt bei la Rochiere und bei Laon. Einnahme von Paris. Na- poleon's Absetzung und Abreise nach Elba. 1815 Napoleon's Rückkehr und Herrschaft während der 100 Tage. — Der letzte Kampf der Verbündeten gegen Napo- leon. Blücher bei Ligny geschlagen, Ney kämpft ohne Erfolg bei Quatrebras. Wellington und Blücher ent- scheiden den Krieg bei Waterloo. Zweite Abdankung Napoleon's. — Der heilige Bund zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen. — Der zweite Pariser Friede. (1817) Vereinigung der lutherischen und reformirten Kirche zu einer evangelischen. 1818 Der Monarchencongreß zu Aachen beschließt die Räu- mung Frankreichs. 1820 Schlußacte des deutschen Bundes. 1823 Provinziallandtage in Preußen eingeführt. 1830—31 Unruhen in Braunschweig, Sachsen, Hessen-Kassel, Han- nover. 1834 Der deutsche Zollverein. 1835-48 Ferdinand I., Kaiser von Oesterreich. 1837 Trennung Hannovers von England. 1840 Friedrich Wilhelm Iv., König von Preußen. 1847 Vereinigter Landtag in Preußen.
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