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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 28

1852 - Koblenz : Bädeker
28 Kriege mit normannischen n. slavischen Völkern. Karl röm. Kaiser. 6) Krieg gegen die Avaren (791 — 799). Als Baiern (nach der Absetzung des Herzogs Tassilo) auch den letzten Schein von Unabhängigkeit verloren hatte und Karl's Reich im O. an das der Avaren grenzte, unternahm er die gänzliche Vernichtung dieses Volkes, das über zwei Jahrhunderte die Plage des Abendlandes und Morgenlandes gewesen war. Das eroberte und verheerte Land suchte er durch deutsche Kolonisten wieder anzubauen und durch Er- richtung einer Markgrafschaft (die Ostmark) zu schützen. — Während dieses Krieges versuchte Karl eine Verbindung des Rheines mit der Donau durch einen Kanal zwischen Rednitz und Altmühl, wovon noch Spuren vorhanden sein sollen. e) Kriege mit normannischen und slavischen Völkern zur Sicherung der nördlichen und östlichen Grenze des Reiches. Durch die Ausdehnung des fränkischen Reiches bis an die Grenze der Slaven und Normannen gerieth Karl der Gr. auch mit einzelnen Stämmen dieser beiden Hanptvölker des Ostens und Nor- dens in Fehde. Die normannische Völkerwelt behauptete ihre Unabhängigkeit und blieb in ihrer drohenden Stellung an der Nord- grenze des fränkischen Reiches, wozu vertragsmäßig die Eider be- stimmt wurde. Dagegen kam ein nicht unbedeutender Theil der Slaven an der ganzen Ostgrenze entlang, von der Halbinsel Jüt- land am baltischen Meere bis zur Halbinsel Jstria am adriatischen Meere, in größere oder geringere Abhängigkeit von der fränkischen Herrschaft. Wiederherstellung des weströmischen Kaiserthums 800. Als Papst Leo der Iii. von einer republikanischen Partei in Rom bei einem feierlichen Aufzuge schimpflich mißhandelt worden war, begab er sich ans den Reichstag zu Paderborn und veranlaßte Karl, die Schuldigen zu bestrafen und selbst nach Rom zu kommen. Nachdem dieser dnrch Wiederherstellung der Ruhe die (vom griech. Kaiser längst vernachlässigte) Pflicht eines Schirmvogtes der Kirche ausgeübt hatte, erhielt er am Weihnachtsfeste 800 von dem Papste auch Titel und Krone des römischen Kaisers. Seitdem erschien er nicht mehr blos in seinem Frankenreiche, sondern in der ganzeir katholischen Christenheit als oberster weltlicher Machthaber. Das Verhältniß zwischen Kaiser und Papst war nicht das eines Vasallen zu einem Lehnsherrn, sondern bestand in einer doppelten höchsten Macht aus Erden, einer höchsten geistlichen des Papstes und einer höchsten weltlichen des Ka/sers. Diese Macht wurde gegenseitig anerkannt, indem der Papst als

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 29

1852 - Koblenz : Bädeker
Karl's Staatsverwaltung. Seine Sorge für Wissenschaft und Kunst. 29 Wiederhersteller der abendländischen Kaiserwürde das Recht der Kaiserkrönung hatte und dabei vom Kaiser den Eid der Ergebenheit empfing, dagegen aber auch kein Papst ohne Zustimmung und Bestätigung des Kaisers eingesetzt wurde. Beide Mächte sollten in Einklang handeln und sich gegenseitig unterstützen. Karl's Staatsverwaltung. Diejenigen Völker, welche noch keine geschriebenen Gesetze hat- ten, erhielten nun solche auch, und die schon früher abgefaßten Gesetze wurden durch Zusätze ergänzt. Die Verwaltung des Reiches beruhte ganz ans der Ein- theilnng in Gaue; in jedem Gau hatte ein vom König ernannter Graf die gesammte Civil- und Militär-Verwaltung, wozu namentlich Rechtspflege und Heerbann gehörten. Nur an den bedrohten Gren- zen sah sich Karl genöthigt, einem einzelnen Beamten größere Macht anzuvertrauen und mehrere Grafschaften zu einer sog. Mark zu vereinigen, die ein Markgraf verwaltete. Um fortwährend eine genaue Keniltniß von dem Zustande der einzelner: Provinzen zu erhalterr und um Einheit und Ordnrirrg in die Reichsverwaltung zu bringen, schickte Karl Send grafen oder Sendboten, einen Geist- lichen rnld einen Weltlichen, in gewisse Sprengel (deren jeder meh- rere Grafschaften umfaßte), welche sich voir den einzelnen Zweigen der Verwaltung Rechenschaft geben ließen und den Zustand der Pro- vinz untersuchten. Alle wichtigen Reichsangelegenheiten wurden mit den Reichs- ständen, d. h. den Bischöfen, Aebten und dem Adel (denjenigen, welche Hof- oder Staatsämter bekleideten) auf den mit den: Mai- felde verbundenen jährlichen Reichstagen berathen. Ein eifriger Freund und Beförderer w i ssen sch aftli ch er B ild u ug um- gab Karl sich mit den vorzüglichsten Gelehrten seiner Zeit (Alcuin, Eginhard, Paul Warnefried u. s. w.), welche an seinem Hofe eine kleine Akademie bildeten. Mit diesen besprach er sich über die Ausbildung der Muttersprache, die Erzie- hung der Jugend und insbesondere der Geistlichen. Bei der Errichtung der Schulen, welche Karl mit den bischöflichen Kirchen und Klöstern verband, ließ er sich vorzüglich von dem angelsächsischen Geistlichen Alcuin leiten, der seine Schule zu Tours zu einer Musterschnle für alle übrigen des fränkischen Reiches erhob. Die Baukunst erhielt Gelegenheit zu neuen Schöpfungen, wie dem Dom zu Aachen, den Palästen (Pfalzen) zu Aachen, Ingelheim, Nymwegen. Das altfränkische Herkommen, daß beim Tode eines Königs seine Söhrre zu gleichen Theilen die Länder des Vaters erbten, schieil seit der Erneuerung des abendländischen Kaiserthums rricht mehr anwendbar. Doch wagte Karl der Große nicht eine solche durch die Um-

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 20

1852 - Koblenz : Bädeker
20 Reich der Franken. Den Anfang zur Begründung eines fränkischen Reiches machte er mit der Besiegung des römischen Statthalters Syagrius bei Soissons (486), wodurch das römische Gebiet bis zur Seine ihm anheimfiel, und der letzte Rest römischer Herrschaft in Gallien auf- hörte. Das Land (der Armoriker) zwischen Seine und Loire unter- warf sich ihm erst später. Dann kämpfte Chlodwig gegen die Alemannen (wahrscheinlich die an der Westseite des Rheines an- gesiedelten), welche Plünderungszüge über die Mosel und Maas hinaus «rächten, und besiegte sie 496 in einer Schlacht, deren Stelle (bei Tolbiacnm oder Zülpich?) ungewiß ist. Der Tod ihres Königs in der Schlacht bewog die ausgezogenen alemannischen Kriegs- schaaren, sich dem Chlodwig zu unterwerfen, wodurch dessen Herr- schaft wahrscheinlich über das Land zwischen denr Rhein und den Vogesen erweitert wurde. Durch den Uebertritt zum Christenthunr und zwar zur katholischen Kirche (in Folge eines Gelübdes in jener Schlacht) bahnte sich Chlodwig den Weg zu neuen Eroberungen im südlichen Gallien. Sein Reich grenzte hier an das der West- gothen. Unter dem Vorwände, die katholischen Unterthanen des aria- nischen Westgothenkönigs Alarich zu beschützen, fiel er über die Loire in dessen Reich ein und eroberte in Folge des Sieges in der Ebene bei Vougle das südliche Gallien (mit Ausnahme des Küstenstriches am Mittelmeer vom Nordfuße der Pyrenäen bis zur untern Rhone). Sein letztes Werk war die Vereinigung der g e s a m m t e n fränkischen Macht in Gallien zu einem Reiche, indeni er sowohl die andern salischen Könige, deren Gebiete sich an der Schelde und an der flandrischen Küste befanden, als den ripuarischen König (Siegbert) und dessen Sohn durch Verrath und Meuchelmord aus dem Wege räunite. Nach Chlodwigs Tode regierten seine vier Söhne gemeinschaft- lich über das fortwährend noch einige fränkische Reich. Ihre Hof- lager waren in Metz (Anfangs in Rheims), Orleans, Paris, Sois- sons. Derzälteste und tüchtigste derselben, Dietrich zu Metz, erhielt das sogenannte austrasische Königreich, d. h. die älter« Sitze der Franken in Deutschland und den Niederlanden, nebst den eroberten alemannischen Ländern, das Uebrige hieß Nenstrien oder Neufranken. Die Söhne setzten das Werk des Vaters fort. Dietrich eroberte das thüringische Reich, während seine Brüder das Reich nach Süden hin erweiterten durch Verdrängung der burgundischen Dynastie.

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 24

1852 - Koblenz : Bädeker
24 Pipin der Kleine. mußte, bei peinlichen Sachen im Eid, den Eideshelfern und den Gottesur- theilen oder Ordalien, wodurch sich der Beklagte, vorzüglich der Unfreie reinigte. Sie bestanden theils in der Feuerprobe (die bloße Hand ins Feuer halten, durch einen brennenden Holzstoß gehen, ein glühendes Eisen mit bloßen Händen tragen oder mit bloßen Füßen betreten), theils in der Wasserprobe, bald mit siedendem (Kesselfang), bald mit kaltem (der Untersinkende war unschuldig und ward her- ausgezogen), theils in der Kreuzprobe (unbewegliches Stehen mit aufgehobenen Händen an einem Kreuze). Das berühmteste, bei den Freien häufigste Gottes- urtheil bestand im Zweikampf. 8- 7. Das fränkische Reich unter den Karolingern bis zur Theilung im Vertrage zu Verdun 732—843. 1) Pipin der Kleine 752 — 768. Als der Longobardenkönig Aistnlf von den Einwohnern Roms einen Tribut verlangte, weil ihm die Oberhoheit über Rom und die dazu gehörige Landschaft zukomme, itnb Rom selbst bedrängte, begab sich Papst Stephan Ii., da er voit dem byzantinischen Kaiser keine Hülse erlangen konnte, nach Gallien zu Pipin, der mit des vorigen Papstes Genehmigung König der Franken und deshalb eilt entschie- dener Freund des römischen Stuhles geworden war. Der Papst salbte ihn zu St. Denis, ernannte ihn zum Patrizius von Rom (wodurch er ihm die Schutzherrlichkeit über die Stadt und die öffent- liche Gewalt im römischen Ducat übertrug), verbot den Franken bei Strafe des Bannes künftig von Pipin's Nachkommenschaft abzuwei- chen und erhielt den verlangten Beistand gegen die Longobarden. Pipin nöthigte durch einen zweimaligen Feldzug nach Italien den Longobardenkönig, Ravenna nebst der Umgegend, so wie die be- setzten Theile der römischen Landschaft sreizugeben, und dies erhielt nicht der byzantinische Kaiser, sondern der päpstliche Stuhl, zu dessen weltlicher Macht durch diese Pipiusche Schenkung der Grund gelegt wurde. Vor dem zweiten italienischen Feldzuge verlegte Pipin das bis- herige Märzfeld (die Heerschau des zu einem Feldzuge aufgebotenen Volkes) auf den Anfang des Mai, damit das Volk nicht etwa wie- der auseinander gehe, bevor der Feldzug beginnen konnte. Bei sei- nem Tode theilte er mit Bewilligung der Vornehmsten sein Reich in ein nördliches für Karl und in ein südliches für Karlmann.

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 80

1852 - Koblenz : Bädeker
80 Vermehrung der Hausmacht Oesterreichs. Dagegen gelang es ihm nicht, für die Angelegenheiten Italiens die Fürsten und Städte des Reichs zur kräftigen Theil- nahme anfzuregen. Deshalb konnte er nicht verhindern, daß Lud- wig Xii. von Frankreich Mailand, worauf er als Enkel der Valen- tine Visconti Ansprüche machte, eroberte (1499), und mußte sich so- gar dazu verstehen, Ludwig, der den Oheim (Ludwig Moro) von Maximilian's Gemahlin gefangen mit nach Frankreich nahm, mit dem Herzogthum Mailand zu belehnen. Ja selbst als er, den Rö- merzug vorschützend, ihre Beihülfe begehrte, siel diese so unbedeutend aus, daß die Venetianer den Durchzug durch ihr Gebiet mit seinem Heere verweigerten. Deshalb nahm er den Titel eines erwählten römischen Kaisers an, und seine Nachfolger legten sich den kaiser- lichen Titel umnittelbar nach ihrer Krönung in Aachen bei, nur ein einziger (Karl V.) ist noch vom Papste gekrönt worden. Um sich aber an den Venetianern zu rächen, trat Maximilian der von Lud- wig Xii. gegen Venedig gestifteten Ligue zu Cambrai bei, die je- doch ihren Zweck, den Venetianern ihre Eroberungen auf dem festen Lande zu entreißen und unter die Verbündeten zu theilen, verfehlte. Am vollständigsten erreichte er seinen dritten Zweck, die Ver- mehrung der Haus macht Oesterreichs, durch vortheilhafte Verheirathung seiner männlichen Nachkommen *). Seinen Sohn Philipp vermählte er mit Johanna, der (später wahnsinnigen) Tochter Ferdinand des Katholischen und Erbin von Castilien, und dessen Sohn Karl ward, nach dem Tode Ferdinands des Katholi- schen, König des von nun an vereinigten Spaniens und seiner Ne- benländer in und außer Europa. Seinen zweiten Enkel Ferdi- nand vermählte Maximilian mit der Schwester (Anna) des letzten Königs von Böhmen und Ungarn (Lndwig's Ii.), wodurch diese bei- den Reiche für immer an Oesterreich kamen. 8- 18. Crilturzustand Deutschlands im Mittelalter. 1. Ausbreitung des Christenthums. Nachdem mit der Bekehrung der Sachsen durch Karl den Großen (s. S. 27) das Christenthnm bei allen Völkern deutschen Stammes eingeführt war, erhielten im 9. u. 10. Jahrh. die Slaven dasselbe theils vom griechischen Reiche her, so die Böhmen und Mähren durch Cyrillus *) S. die Stammtafel S. 79.

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 83

1852 - Koblenz : Bädeker
Die deutsche Litteratur. 85 5. Die deutsche Litteratur hat von allen neuern Littera- turen die frühesten schriftlichen Denkmäler aufzuweisen. Zwar sind die ältesten Volkslieder der heidnischen Germanen, welche sie zum Lobe ihrer Götter und Helden, theils vor der Schlacht, theils beim Male zu singen pstegten, gänzlich untergegangen, und von der reichen Volksdichtung, welche die an die Völkerwanderung geknüpfte deutsche Heldensage (die gothische, fränkische, bnrgundische und hun- nische) behandelte, hat sich nur das Hildebrandlied in einzelnen Bruchstücken erhalten. Dagegen sind von den frühen Versuchen der Geistlichen, das Christenthum durch Verbreitung christlicher Schrif- ten in der Volkssprache fester zu begründen, noch mehrfache Ueber- reste vorhanden, theils in Prosa, namentlich die schon aus dem 4. Jahrh. herrührende gothische Bibelübersetzung des Bischofs Ulfilas, theils in poetischer Form, so zwei Evangelienharmonien, eine ge- reimte althochdeutsche (der „Krist" vom Weißenburger Mönch Ot- fried) und eine niederdeutsche (der „Helsand" von unbekanntem Ver- fasser). — Um die Mitte des 12. Jahrh. begann eine Umgestaltung der deutschen Nationaldichtung durch a) den Gebrauch der mittel- hochdeutschen („schwäbischen") Sprache, b) die Einführung des Reims statt der bloßen Allitteration, e) die größere Mannigfaltigkeit des Inhaltes. Ihre erste Blüteperiode erlebte die deutsche Dichtkunst im Zeitalter der Hohenstaufen, und zwar sowohl die epische als die lyrische. Jene behandelte theils die in zahlreichen Liedern im Munde des Volkes fortlebende deutsche Heldensage, in- dem diese Lieder, gesammelt und vermittelst Einschiebung größerer oder kleinerer Verbindungsglieder zu größern Gedichten, wie „der Nibelungen Noth", „Gudrun" u. s. w. vereinigt wurden, theils fremde Sagen, sowohl antike (vom trojanischen Krieg, von Aeueas, von Alexander dem Gr.), als mittelalterliche (vom h. Gral, vom britischen Könige Artus und seiner F^felrunde, beide vereinigt im Parzival des Wolfram von Eschenbach), in umfangreicherer Dar- stellung, daneben aber auch kürzere Stoffe, sowohl religiöse (Legen- den) als weltliche (poetische Erzählungen). Die Hauptgattung der lyrischen Poesie war der Minnegesang (nicht bloß Liebeslieder, sondern auch politische und religiöse Lieder), welcher vorzüglich im südlichen Deutschland in den höher» Kreisen des Lebens, auf den Burgen der Fürsten und des Adels und von diesen selbst (Kaiser Heinrich Vi., Heinrich von Veldeke, Walther von der Vogelweide u. s. w.) ausgeübt wurde, während das Volk sich an den epischen

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:
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