Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 95

1852 - Koblenz : Bädeker
Schmalkaldischer Krieg. 96 Parteien die Unvereinbarkeit der Ansprüche beider Confessionen dargethan. Nachdem aber Karl mit Frankreich Frieden, und mit den Türken einen Waffenstillstand geschloffen hatte, suchte er auch die Einigung in Deutschland herzustellen. Das allgemeine Con- cilium, worauf man so oft hingewiesen hatte, war endlich kurz vor Luther's Tode (ff 1546) zu Trient eröffnet worden. Allein da die Protestanten im Voraus einsahen, daß die Majorität des Conciliums aus Gegnern der neuen Lehre bestehen würde, so weigerten sie sich, nach Luther's Rath, dasselbe zu besuchen und verlangten ein Conci- lium deutscher Nation. Als der Kaiser nun aller Hoffnung entsagte, den Religionsstreit in friedlichem Wege zu Ende zu bringen und des- halb mit Krieg drohte, traten mehrere protestantische Fürsten vom Schmalkaldischen Bunde zurück; aber die Häupter desselben, der Kur- fürst (Johann Friedrich) von Sachsen und der Landgraf Philipp von Hessen, rüsteten sich zur Gegenwehr, versäumten jedoch durch Unent- schlossenheit und Uneinigkeit den günstigen Zeitpunkt, als Karl noch wenig gerüstet war, so daß dieser sich ungehindert (aus Italien, Un- garn und den Niederlanden) verstärken konnte. Karl, der den Her- zog Moritz von Sachsen durch Zusicherung der Stifter Magdeburg und Halberstadt und der sächsischen Kurwürde gewonnen hatte, er- klärte, als er hinlänglich gerüstet war, die beiden Häupter des Schmalkaldischen Bundes in die Acht und begann den Schmalkal- dischen Krieg 1546 mit der Unterwerfung der Bundesglieder in Süddeutschland und am Rhein, während zugleich der Herzog Moritz von Sachsen tit die Länder des Kurfürsten von Sachsen einfiel. Zwar eroberte der Kurfürst sein Land wieder, wurde aber von: Kai- ser selbst bei Mühlberg (24. April) 1547 angegriffen, gefangen und zur Abtretung der Kurwürde sammt den meisten Kurländern an den Herzog Moritz gezwungen. So ging die Kurwürde für immer aus der Ernestinischen Linie in die Albertinische *) über. Aus dem Reste des Kurlandes, den Moritz den Kindern des gefangenen Kurfürsten lassen mußte, siud nachher die jetzigen sächsischen Herzogthümer entstanden. Auch der Landgraf unterwarf sich dem Kaiser, that zu Halle fuß- *) Friedrich Ii. Kurf. 1428—1464. Ernst, Kurf, t I486. Albert f 1510. Friedrich d. Weise Johann Georg. Heinrich. Kurs, i 1525. Kurf. 4 1532. ----—~ Moritz Johann Friedrich Kurf. 1547—1553. Kurf. b. 1547.

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 97

1852 - Koblenz : Bädeker
Cemcilium zu Trient. Kart's V. Abdankung. 97 sie zur protestantischen Confession übergingen, ihr Amt und dessen Einkünfte verlieren sollten, konnte man sich nicht einigen. Die Anhänger Zwingli's, so wie die Bekenner der von Genf aus (seit 1536) verbreiteten Lehre Joh. Calvin's waren in diesem Frieden nicht mit einbegriffen. Dem Concilium zu Trient 1545 — 1563 gelang es zwar eben so wenig als den frühern Kirchenversammlnngen, diejenigen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, wieder mit derselben zu vereinigen, aber in den 25 Sitzungen desselben ward eine Reihe der katholischen Kirche wohlthätiger Einrichtungen getroffen, indem sowohl ihre Dogmen durch genaue, unzweideutige Entscheidungen bestätigt als auch die verfallene kirchliche Disciplin hergestellt wurde. Den Beschlüssen dieses Concils allenthalben Anerkennung zu verschaffen und der Ausbreitung des Protestantismus entgegen zu wirken, war eine Hauptaufgabe der (1534) vou dem spanischen Edelmann Igna- tius von Loyola gestifteten Gesellschaft Jesu, die sich bis um die Mitte des 18. Jahrh. über alle katholische Länder Europa's (in Deutschland seit 1552) und über das spanische Amerika ausbreitete Die Mitglieder derselben übten als Prediger, Beichtväter und Lehrer der Jugend eine sehr einflußreiche Wirksamkeit. §. 20. Dom Augsburger Religionsfrieden bis zum dreißigjährigen Religionskriege 1333-1618. Karl's V. Abdankung. Als Karl alle seine Bemühungen um die Wiedervereinigung beider Religionsparteien gescheitert sah, und die Abnahme seiner Kräfte fühlte, übergab er 1555 die Herr- schaft über Neapel, Mailand und die Niederlande und 1556 auch die Kaone Spaniens seinem Sohne Philipp, leistete auf die Kaiser- krone Verzicht zu Gunsten seines ihm stets ergebenen Bruders Fer- dinand und bezog in Spanien eine einfache Wohnung bei dem Hie- ronymitenkloster St. Just, wo er sich mit geistlichen Uebungen, Musik, Gartenbau und ^Verfertigen hölzerner Uhren beschäftigte und, nachdem er schon bei seinem Leben sein eigenes Leichenbegängniß ge- feiert hatte, starb 1558 (21. September). Ferdinand I. 1556 — 1564, durch seine Gemahlin König von Böhmen und Ungarn und schon seit 1531 römischer König, ward ohne Widerspruch in der ihm von Pütz, deutsche Gesch. 5. Aufl. <y

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 100

1852 - Koblenz : Bädeker
100 Matthias. Böhmischer Krieg. der Herzog (Johann Wilhelm) von Jülich, Cleve und Berg *) ohne Kinder starb, entstand zwischen den Nachkommen seiner Schwestern, dem Kurfürsten Johann Sigmund von Brandeitburg und dem Pfalz- grafen (Wolfgang) von Neuburg (nach einer vorübergehenden Eini- gung gegen die übrigen Prätendenten), der Jülich sch e Erbfolge- streit 1609, welcher (definitiv erst 1666) mit einem Vergleich endete, wonach die beiden Prätendenten sich in die Länder theilten: Cleve, die Grafschaften Mark und Ravensberg kamen au Brandenburg, Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg. Nachdem Rtidolf seinem Bruder auch noch Böhmen hatte über- lassen müssen mtd die Kurfürsten schon einen Tag zur Wahl eines römischen Königs bestimmt hatten, starb er, und ihm folgte Matthias 1612 — 1619. Da dieser keine Kinder hatte, seine Brüder ebenfalls nicht, so mußte die seit Ferdinand's I. Tode zersplitterte österreichische Haus- macht früher oder später au seinen Vetter Ferdinand (Herzog von Steiermark, Kärnthen und Kram) fallen. Nun entsagten die beiden Brüder des Matthias schon jetzt ihren Rechten auf die Erbfolge und so wurde Ferdinand König von Böhmen und Ungarn. Der dreißigjährige Krieg 1618 —1648. A. Böhmisch-pfälzischer Krieg 1618 — 1622. Obgleich in Rudolfs Ii. Majestätsbriefe die Erbauung prote- stantischer Kirchen nur den drei weltlichen Ständen in Böhmen be- willigt worden war, so machten doch auch protestantische Unterthanen geistlicher Stände diese Befugniß für sich geltend und erbauten sowohl in der dem Erzbischof von Prag gehörigen Stadt Klostergrab als in der dem Abt von Braunau untergebenen Stadt Braunau eine Kirche. *) Johann Iii. Herzog zu Cleve und Graf von der Mark, verm. mit Maria, Erbin von Jülich, Berg und Ravensberg. Wilhelm, Herzog, -f 1592. Joh. Wilhelm, Maria Eleonore Anna Herzog, 11609. Gem. Albert Friedr. G. Ph. Ludw., Hzg. v. Preußen. Pflzgr.zuneub. Sibylla Anna verm. mit verm. mit Joh. Friedrich Heinrich Viii. Ks.v. Sachsen. K.v. England. Anna Wolfgang, Gem. Joh. Sigmund Psalzgraf v. Brandenburg. zu Neuburg.

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 107

1852 - Koblenz : Bädeker
Ferdinand Iii. Westphölischer Friede. 107 Ferdinand Hi. 1637—1657. Als der neue Kaiser darauf auch den Gallas vom Rheine ab- rief und gegen Bauer sandte, konnte Bernhard von Weimar wieder über den Rhein gehen; aber bei seinem (schon 1639 plötzlich erfol- genden) Tode bemächtigten sich die Franzosen (durch Bestechung der Anführer) seiner Eroberungen und seiner Armee. Auf dem nörd- lichen Schauplatze übernahm nach Baner's Tode der kranke aber kühne Torsten so n den Oberbefehl, welcher 1612 in Schlesien und Mähren einstel, und seinen Untcrfeldherrn Wränget sogar bis in die Nähe von Wien Vordringen ließ, dann aber, um Verstärkungen an sich zu ziehen, zurückkehrte und die ihm folgenden Kaiserlichen (unter Piccolomini) bei Leipzig schlug, worauf er abermals Wien bedrohte. Zwar ward er beim Ausbruche eines Krieges zwischen Schweden und Dänemark auf kurze Zeit aus Deutschland abberufen, aber bald kehrte er zum dritten Male in die kaiserlichen Erblande zurück, siegte (bei Jankau) in Böhmen (1645), mußte jedoch wegen Krankheit den Oberbefehl niederlegen, den nun Wrangel erhielt. Dieser vereinigte sich mit den Franzosen zweimal zu einem Angriffe auf Baiern, sie drangen zwar das zweite Mal bis zur Isar vor, mußten sich aber auch wieder nach dem Lech zurückziehen. Der schwedische General Königsmark trennte sich von dem Hauptheere, zog nach Böhmen und hatte schon die sog. kleine Seite von Prag genommen, als nach fünf- jährigen Unterhandlungen der durch die immer gesteigerten Forderun- gen der Fremden verzögerte E. westphä lische Friede, abgeschlossen zu Münster (zwischen Deutschland und Frankreich) und Osnabrück (zwischen den Schweden und Protestanten einerseits, dem Kaiser und den Katholiken andererseits) 1648 (24. October) dem Kriege ein Ende machte. Friedensbedingungen: a) Kirchliche Gegenstände. Der Passauer Vertrag und der Augsburger Religionsfriede wurden bestätigt und auch auf die Calvinisten oder „Reformirten" ausgedehnt; als Normaljahr für die Beibehaltung der eingezogenen geistlichen Güter (so wie für das ju8 reformandi der Landesherren in Deutschland) wurde das Jahr 1624 angenommen: in allen Reichsverhältnissen sollten beide Reli- gionstheile einander gleich stehen.

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 190

1852 - Koblenz : Bädeker
1810 Napoleon, von Josephine geschieden, heirathet Maria Louise, Erzherzogin von Oesterreich. 1810—22 Hardenberg, Staatskanzler in Preußen, bewirkt eine Um- gestaltung der Verwaltung. 1810 — 13 Größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs. 1812 Napoleon's Feldzug gegen Rußland. 1813 Der große Freiheitskampf der Verbündeten gegen Napoleon. 1813 Aufruf Friedrich Wilhelm's Ilk. an sein Volk und Heer. Landwehr und Landsturm in Preußen. Napoleon besiegt die Preußen und Russen bei Großgörfchen oder Lützen, dann bei Bauzeit und Wurschen. Waffenstillstand. Oe- sterreichs Theilnahme. Napoleon siegt noch bei Dresden, dagegen seine Feldherren geschlagen: Oudinot bei Großbee- ren von Büloiv, Macdonald bei Wahlstatt von Blücher, Vandamme bei Culm, Ney bei Dennewitz. Entschei- dung in der großen Völkerschlacht bei Leip- zig. Kampf bei Hanau. 1814 Einfall der Verbündeten in Frankreich. Blücher siegt bei la Rochiere und bei Laon. Einnahme von Paris. Na- poleon's Absetzung und Abreise nach Elba. 1815 Napoleon's Rückkehr und Herrschaft während der 100 Tage. — Der letzte Kampf der Verbündeten gegen Napo- leon. Blücher bei Ligny geschlagen, Ney kämpft ohne Erfolg bei Quatrebras. Wellington und Blücher ent- scheiden den Krieg bei Waterloo. Zweite Abdankung Napoleon's. — Der heilige Bund zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen. — Der zweite Pariser Friede. (1817) Vereinigung der lutherischen und reformirten Kirche zu einer evangelischen. 1818 Der Monarchencongreß zu Aachen beschließt die Räu- mung Frankreichs. 1820 Schlußacte des deutschen Bundes. 1823 Provinziallandtage in Preußen eingeführt. 1830—31 Unruhen in Braunschweig, Sachsen, Hessen-Kassel, Han- nover. 1834 Der deutsche Zollverein. 1835-48 Ferdinand I., Kaiser von Oesterreich. 1837 Trennung Hannovers von England. 1840 Friedrich Wilhelm Iv., König von Preußen. 1847 Vereinigter Landtag in Preußen.
   bis 10 von 2018 weiter»  »»
2018 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 2018 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 86
1 28
2 58
3 46
4 95
5 354
6 22
7 283
8 35
9 15
10 422
11 24
12 40
13 34
14 46
15 33
16 72
17 4
18 29
19 110
20 54
21 49
22 46
23 54
24 77
25 138
26 35
27 95
28 65
29 197
30 91
31 61
32 0
33 125
34 78
35 44
36 41
37 941
38 131
39 271
40 13
41 74
42 29
43 73
44 3
45 264
46 43
47 54
48 42
49 43

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 22
1 258
2 10
3 55
4 237
5 22
6 57
7 41
8 44
9 81
10 35
11 47
12 72
13 35
14 42
15 51
16 310
17 912
18 15
19 72
20 52
21 189
22 26
23 135
24 83
25 30
26 34
27 13
28 123
29 39
30 12
31 32
32 17
33 7
34 39
35 18
36 186
37 26
38 64
39 273
40 181
41 43
42 81
43 47
44 50
45 310
46 31
47 9
48 30
49 40
50 33
51 29
52 69
53 5
54 86
55 77
56 28
57 8
58 27
59 34
60 119
61 88
62 10
63 15
64 78
65 36
66 22
67 34
68 83
69 25
70 46
71 106
72 98
73 27
74 41
75 50
76 66
77 455
78 28
79 56
80 23
81 14
82 124
83 31
84 98
85 47
86 132
87 126
88 67
89 5
90 77
91 86
92 668
93 5
94 408
95 45
96 39
97 5
98 230
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 271
1 419
2 213
3 307
4 100
5 236
6 323
7 153
8 21
9 188
10 120
11 93
12 592
13 374
14 55
15 28
16 77
17 36
18 89
19 184
20 4
21 123
22 60
23 14
24 443
25 167
26 129
27 69
28 427
29 65
30 113
31 33
32 158
33 1155
34 246
35 63
36 65
37 34
38 34
39 501
40 143
41 46
42 396
43 473
44 151
45 21
46 331
47 130
48 53
49 120
50 428
51 1224
52 806
53 14
54 81
55 122
56 83
57 50
58 136
59 1006
60 30
61 80
62 173
63 30
64 84
65 284
66 82
67 114
68 47
69 1
70 57
71 139
72 77
73 43
74 63
75 384
76 56
77 49
78 193
79 54
80 99
81 2468
82 36
83 85
84 292
85 70
86 63
87 24
88 83
89 286
90 23
91 111
92 3
93 90
94 75
95 97
96 35
97 87
98 36
99 124
100 1249
101 58
102 569
103 91
104 29
105 94
106 68
107 385
108 12
109 109
110 194
111 302
112 166
113 131
114 209
115 39
116 303
117 37
118 57
119 89
120 42
121 286
122 160
123 155
124 758
125 308
126 74
127 133
128 37
129 244
130 63
131 730
132 72
133 212
134 8
135 32
136 582
137 118
138 11
139 84
140 66
141 59
142 212
143 321
144 45
145 85
146 54
147 88
148 31
149 2
150 85
151 177
152 589
153 34
154 720
155 133
156 219
157 141
158 67
159 76
160 19
161 100
162 41
163 75
164 209
165 134
166 246
167 71
168 217
169 109
170 68
171 128
172 70
173 299
174 95
175 1600
176 124
177 423
178 12
179 457
180 80
181 61
182 199
183 1035
184 86
185 67
186 20
187 86
188 205
189 46
190 59
191 83
192 85
193 77
194 81
195 231
196 585
197 64
198 93
199 127