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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. IV

1852 - Koblenz : Bädeker
Iv übrigen Völker ist nur so viel ausgenommen, als für das Verständniß der deutschen nöthig oder förderlich schien. Wie bei der Darstellung der Universalgeschichte, so war auch bei der der vaterländischen Geschichte meine Absicht, neben dem Hauptzwecke, ein der Fassungsgabe der Mittlern Bildungsstufe angepaßtes und mit sorgfältigster Berücksichti- gung der neuesten Forschungen ausgearbeitetes Lehrbuch zu liefern, noch zwei vielfach gefühlten Bedürfnissen abzuhelfen. Das erste ist die Vermeidung alles Gehässigen bei der un- vermeidlichen Berührung kirchlicher Verhältnisse. Der zweite Punkt ist die engere Verbindung der Geogra- phie mit der Geschichte, auf welche der Schüler unab- lässig hingewiesen werden muß, wenn anders er irgend eine lebendige Anschauung von den Weltbegebenheiten erhalten soll. Zu diesem Zwecke sind nicht nur drei Uebersichten von dem geographischen Zustande Deutschlands im 1., im 16. und im 19. Jhrdrt. in den Text ausgenommen, sondern auch die beiden ersten durch zwei beigegebene, dem Texte genau entsprechende Karten versinnlicht. Außerdem enthält die letz- tere (größere) Karte sämmtliche im Texte vorkommenbe und daher geschichtlich merkwürdige Orte und Laudestheile, sowohl in Deutschland als in den angrenzenden Ländern, insofern sie nicht schon aus der ersten Karte aufgesührt sind. Möchte die Absicht, den Schüler dadurch zu veranlassen und zu ge- wöhnen, die Geschichte nicht ohne fortwährende geographische Anschauung zu erlernen, durch die stete Hinweisung auf die- selbe Seitens des Lehrers, erreicht werden! Für die preußi- schen Lehranstalten wird die Beifügung einer nicht zu dürfti- gen Uebersicht der braudenburgisch-preußischen Geschichte als eine die Brauchbarkeit des Buches unter- stützende Zugabe bezeichnet werden dürfen.

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 97

1852 - Koblenz : Bädeker
Cemcilium zu Trient. Kart's V. Abdankung. 97 sie zur protestantischen Confession übergingen, ihr Amt und dessen Einkünfte verlieren sollten, konnte man sich nicht einigen. Die Anhänger Zwingli's, so wie die Bekenner der von Genf aus (seit 1536) verbreiteten Lehre Joh. Calvin's waren in diesem Frieden nicht mit einbegriffen. Dem Concilium zu Trient 1545 — 1563 gelang es zwar eben so wenig als den frühern Kirchenversammlnngen, diejenigen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, wieder mit derselben zu vereinigen, aber in den 25 Sitzungen desselben ward eine Reihe der katholischen Kirche wohlthätiger Einrichtungen getroffen, indem sowohl ihre Dogmen durch genaue, unzweideutige Entscheidungen bestätigt als auch die verfallene kirchliche Disciplin hergestellt wurde. Den Beschlüssen dieses Concils allenthalben Anerkennung zu verschaffen und der Ausbreitung des Protestantismus entgegen zu wirken, war eine Hauptaufgabe der (1534) vou dem spanischen Edelmann Igna- tius von Loyola gestifteten Gesellschaft Jesu, die sich bis um die Mitte des 18. Jahrh. über alle katholische Länder Europa's (in Deutschland seit 1552) und über das spanische Amerika ausbreitete Die Mitglieder derselben übten als Prediger, Beichtväter und Lehrer der Jugend eine sehr einflußreiche Wirksamkeit. §. 20. Dom Augsburger Religionsfrieden bis zum dreißigjährigen Religionskriege 1333-1618. Karl's V. Abdankung. Als Karl alle seine Bemühungen um die Wiedervereinigung beider Religionsparteien gescheitert sah, und die Abnahme seiner Kräfte fühlte, übergab er 1555 die Herr- schaft über Neapel, Mailand und die Niederlande und 1556 auch die Kaone Spaniens seinem Sohne Philipp, leistete auf die Kaiser- krone Verzicht zu Gunsten seines ihm stets ergebenen Bruders Fer- dinand und bezog in Spanien eine einfache Wohnung bei dem Hie- ronymitenkloster St. Just, wo er sich mit geistlichen Uebungen, Musik, Gartenbau und ^Verfertigen hölzerner Uhren beschäftigte und, nachdem er schon bei seinem Leben sein eigenes Leichenbegängniß ge- feiert hatte, starb 1558 (21. September). Ferdinand I. 1556 — 1564, durch seine Gemahlin König von Böhmen und Ungarn und schon seit 1531 römischer König, ward ohne Widerspruch in der ihm von Pütz, deutsche Gesch. 5. Aufl. <y

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 116

1852 - Koblenz : Bädeker
H6 Demüthigung Ludwig's Xlv. Friedensschlüsse. Ryssel (Lille). Ludwig Xiv., nach so vielen Unfällen erschöpft und durch beit darauf folgenden ungewöhnlich strengen Winter der Mittel zu einem neuen Feldzuge beraubt, knüpfte Friedensunterhandlnngen an und hatte sich schon bereit erklärt, auf die ganze spanische Mo- narchie zu verzichten und den einzelnen Alliirten noch besondere Bor- theile zu bewilligen. Als aber die durch seine Nachgiebigkeit immer kühner gewordenen Verbündeten verlangten, daß er selbst Truppen geben sollte, um seinen eigenen Enkel aus Spanien zu vertreiben, brach er die Unterhandlungen ab und bot mit der äußersten Anstren- gung ein neues Heer (unter Villars) auf. Nachdem auch dieses von Eugen und Marlborough bei Malplaquet 1709 geschlagen war, machte Ludwig neue Friedeusversuche und erklärte sich schon bereit, bedeutende Hülfsgelder zur Vertreibung seines Enkels zahlen zu wollen, als drei wichtige Ereignisse zusammentrafen, um ihn aus dieser verzweifelten Lage zu retten. 6. Wendung des Glücks. Friedensschlüsse zu Utrecht, Rastadt und Baden ((1711 — 1714)). Der Sturz des Ministeriums Marlborough (des Oberhauptes der Whigs) durch das Eintreten der Tories in das Cabinet der Königin Anna von England, der Tod des Kaisers Joseph, dem der Erzherzog Karl als Erbe der österreichischen Länder und als Kaiser folgte, und die Siege des Herzogs von Vendóme in Spanien, ver- schafften Ludwig Xiv. am Ende seines Lebens noch einen unerwartet günstigen Frieden. Zuerst schloß er mit den Seemächten, welche die Wiedervereinigung der österreichischen Länder mit der spanischen Monarchie auch nicht wünschten, Frieden zu Utrecht 1713: Philipp V. ward als König von Spanien und dessen außereuropäischen Be- sitzungen anerkannt unter der Bedingung, daß die Kronen Frankreichs und Spaniens nie vereinigt würden, England erhielt von Spanien Gibraltar (und Minorka); Preußen gewann Obergeldern und die allgemeine Anerkennung seiner neuen Königswürde, Savoyen bekam Sicilien als Königreich, welches er bald darauf gegen Sardinien vertauschte. Der Kaiser trat diesem Frieden zu Rastadt 1714 bei und erhielt die spanischen Nebenländer: die Niederlande, Neapel, Mailand und Sardinien; die Kurfürsten von Baiern und Köln wur- den wieder in ihre Würden eingesetzt. Dieser von Eugen unterhan- delte Friede wurde von demselben in Baden im Aargau auch für das deutsche Reich vollzogen.

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 82

1852 - Koblenz : Bädeker
82 Ritterwesen. Wissenschaften. Universitäten. Buchdruckerkunsi. Ritterstand mit den 3 Abstufungen des Edelknaben (vom 7.-14. Jahre), des Knappen und des Ritters, und der Verpflichtung, die Kirche und die Schwächer» zu beschützen, das diesen widerfahrne Unrecht zu rächen, die eigene Ehre unverletzt zu erhalten und gegen die Damen ein bescheidenes, höfliches Wesen zu beobachteu. Die Aufnahme in den Ritterstand geschah durch den mit besonderir Feier- lichkeiten verbundenen Ritterschlag. Am glänzendsten trat das Ritter- thum in den ans Waffenspielen hervorgegangenen Turnieren her- vor, welche im 11. Jahrh. durch bestimmte Vorschriften eine feste Gestalt erhielten. Eine Verbindung des Ritterthums mit dem Mönchthum erscheint in den geistlichen Ritterorden. Zur Theilnahme an den Turnieren wurde Ritterbürtigkcit und ein un- tadeliger Ruf verlangt. Die bei denselben gebräuchlichen Waffen waren Anfangs hölzerne Schwerter mit eisernen, nicht geschärften Spitzen, später die gewöhn- lichen Schwerter, jedoch nicht geschliffen, und die Lanze. Der Kampf bestand theils im Gefechte ganzer Haufen gegeneinander, theils in Einzelkämpfen; der Sieg entschied sich dadurch, taß der Gegner aus dem Sattel gehoben wurve. Den Dank, gewöhnlich in kostbaren Waffen, in goldenen Arm- oder Halsketten oder in goldenen Ringen bestehend, empfing der Sieger aus der Hand vornehmer Frauen. Angesehene Ritter wachten als Turnicrrichter über die Beobachtung der Turniergesetze. 4. Mit den Wissenschaften beschäftigten sich in der ersten Hälfte des Mittelalters nur die Geistlichen, und die Kloster-, Dom- und Stiftsschulen (zu St. Gallen, Corvey, Fulda, Paderborn, Hildesheim) wurden die Pflanzschulen der wissenschaftlichen Bildung. In der zweiten Hälfte des Mittelalters aber wurden die Wissen- schaften auch außerhalb der Klöster gelehrt, selbst von Laien fleißig betrieben, von geistlichen und weltlichen Fürsten gefördert, am meisten aber durch die Vermehrung der Schulen und später auch durch die Entstehung der Universitäten (Prag 1348, Wien, Heidelberg, Köln, Erfurt, Würzburg, Leipzig, Rostock, Greifswalde, Freiburg, Trier, Ingolstadt, Mainz, Wittenberg) ausgebildet und verbreitet. Das wichtigste Beförderungsmittel für schnellere und allgemeinere Verbreitung der Wissenschaften war die der Anwendung des Lum- penpapiers bald folgende Erfindung der Buchdruckerkunst durch Joh. Gänßfleisch genannt Gutenberg ans Mainz, welcher während seines Aufenthaltes zu Straßburg schon Versuche im Drucken gemacht hatte, als er, nach seiner Vaterstadt znrückkehrend, mit Hülfe des reichen Goldschmids Joh. Faust und des Peter Schöffer die Sache zur Ausführung brachte um 1450. Das erste gedruckte Werk war die Guteuberg'sche lateinische Bibel.

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 169

1852 - Koblenz : Bädeker
Vereinigung Brandenburgs mit Preußen. Der große Kurfürst. t6k Spaltung zwischen den, eifrig lutherischen Volke und der reformirten Regierung beunruhigt war, zu behaupten. Er wurde bald ganz ab- hängig von seinem Minister, dem katholischen Grafen Adam von Schwarzenberg, dessen Einfluß die Politik Brandenburgs beherrschte. Dieses blieb nämlich so lange neutral, bis Gustav Adolf durch sein Erscheinen vor Berlin den Kurfürsten zu einem Bündnisse zur Ver- theidigung der gemeinsamen (protestantischen) Sache zwang (1631), doch nahm er nur einen sehr unbedeutenden Antheil au dem Kriege, und als Sachsen mit dem Kaiser den Prager Frieden schloß, setzte Schwarzenberg es durch, daß Brandenburg diesen: Frieden beitrat (1635). Zwei Jahre spater trat der.kurfürst sogar in enge Ver- bindung mit dem Kaiser gegen die Schweden, weil diese Pornmern, worauf er bei dem jetzt erfolgten Ausfterben der ponmierschen Her- zoge (1637), gemäß eines frühern Erbvertrages, Ansprüche hatte, nicht räumen wollten. Die erfolglosen Versuche Pornmern den Schweden zu entreißen rächten diese durch die fürchterlichste Verhee- rung der Mark. Sein Sohn 2. Friedrich W:lhelm, der große Kurfürst, 1640—88 schloß mit Schweden Waffenstillstand und suchte durch Neutralität die Gei- ßel des Krieges von seinem Lande abzuhalten. In dem westphä- lischen Frieden 1648 mußte er Vorpommern nebst Rügen und einen Theil Hinterponunerns den Schweder: lasser: und sich mit dem Reste von Hinterpommern, den: Erzbisthun: Magdebrirg und den Bisthümern Halberstadt, Minden, Kamin (in Pommern) begnügen. Die Zeit des Friedens benutzte er zur Reorganisation des zer- rütteten Staates: er legte den ersten Grund zum stehender: Heere, dessen stets steigende Zahl und Vervollkommr:ur:g in jeder Waffen- gattung seinem Staate eine höhere Bedeutung verschaffte, er machte sich frei von dem Steuerbewilligungsrechte der Stände, suchte eine feste Ordnung in die gesammte Verwaltung, bauptsächlich aber ir: die der Finanzen zu bringen, die schweren Auflagen auf angemessene Weise zu vertheilen und erträglich zu machen, das verwüstete Land durch Colonisten (Aufnahme der aus Frankreich geflüchteten Huge- notten) anzubauen, der: Ertrag der Domaiuen durch verbesserte Wirth- schaft zu erhöhen, Gewerbe und Handel, Künste und Wissenschaften zu beleben und allenthalben neue Erwerbsquellen (sogar durch Nie- derlassungen an der Küste von Guinea) zu eröffnen. — Durch die Einmischung in die politischen Verhältnisse des Ostens und zwar durch Theilnahme an einem Kriege zwischen Schweden
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