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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 102

1852 - Koblenz : Bädeker
102 Dänischer Krieg. Wallenstein. Die Reichsacht ward von der Liga vollzogen, indem Maxi- milian's Feldherr Tilly in Verbindung mit spanischen Truppen die pfälzischen Länder des flüchtigen Kurfürsten an der Donau und am Rhein eroberte, Maximilian erhielt die erledigte Kurwürde (und somit der Katholicismus das llebergewicht im Rathe der Kurfürsten), der Kurfürst von Sachsen die Lausitz. Die kostbare, von den pfälzi- schen Kurfürsten gesammelte Heidelberger Bibliothek schenkte Maximi- lian dem Papste. B. Dänischer Krieg 1625 — 1629. Der Krieg brach von Neuem aus, als Christian Iv., König von Dänemark, den die Stände des von Tilly bedrohten niedersäch- sischen Kreises zu ihrem Kreisobersten gewählt hatten, für seinen Schwager Friedrich V. und für die Sache der Protestanten auftrat. Inzwischen beschloß der Kaiser, um nicht mehr immer von der Liga und Maximilian abhängig zu sein, ein eigenes Heer aufzustellen. Dieses verschaffte ihm Albrecht von Waldstein oder Wallenstein, Fürst, später Herzog von Friedland (in Böhmen), welcher mit einem auf eigene Kosten schnell geworbenen Heere zur Unterstützung Tilly's in Niedersachsen einrückte, den Grafen Mansfeld (bei der Dessauer Brücke) schlug und (jedoch mit großem eigenen Verluste) durch Schlesien bis nach Ungarn verfolgte (wo Mansfeld sich mit dem Fürsten Bethlen Gabor von Siebenbürgen zu einem gemeinsamen Angriffe auf Oesterreich vereinigen wollte). Eben so glücklich waren die Waffen der Liga unter Tilly, welcher das dänische und nieder- sächsische Heer unter Christian Iv. bei Lutter am Barenberge im Braunschweigischen besiegte 1626 und sich mit dem aus Ungarn zurückgekommenen Wallenstein zu einem gemeinschaftlichen Angriffe auf die Länder des Königs von Dänemark vereinigte. Beide er- oberten Holstein, und Wallenstein allein Schleswig und Jütland. Eben so wurden die beiden Herzöge von Mecklenburg, weil sie den Dänen einige Unterstützung gewährt hatten, aus ihren Ländern ver- trieben und der Herzog von Pommern gezwungen, sein bisher fried- liches Land den Wallensteinschen Schaaren preiszugeben, nur die stark befestigte Hansestadt Stralsund., widersetzte sich der Aufnahme einer kaiserlichen Besatzung und hielt, von Dänemark und Schweden unterstützt, eine heftige Belagerung und die wiederholten Stürme der Gegner glücklich aus. Um jedoch eine Vereinigung Schwedens und Dänemarks zu hindern, wurde dem Könige Christian Iv. ein

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 104

1852 - Koblenz : Bädeker
104 Schwedischer Krieg. wogen fand, deren Sache zu ergreifen. Im Sommer 1630 landete er an der pommerschen Küste, vertrieb die Kaiserlichen aus Pommern und drang in die Mark Brandenburg vor, aber seiner an die deut- schen Reichsstände erlassenen Aufforderung, sich au ihn anzuschließen, entsprach zunächst nur die (durch das Restitutiousedict bedrohte) Reichsstadt Magdeburg. Diese ward daher von Tilly, der jetzt auch den Oberbefehl über das kaiserliche Heer hatte, in Vereinigung mit Pappenheim belagert. Zwar zog Gustav Adolf zum Entsatz der Stadt heran, aber der Kurfürst von Sachsen, der sich neutral ver- halten wollte, verweigerte ihm den Durchzug durch sein Land, und während der Unterhandlungen darüber erfolgte die Erstürmung und Plünderung Magdeburgs (20. Mai 1631); ein plötzlich allenthalben ausbrechendes (wahrscheinlich von den Vertheidigern angelegtes) Feuer verwandelte die Stadt größtentheils in Asche, wodurch Tilly's Plan sie zuin Stützpunkte seiner Operationen zu machen vereitelt wurde. Um nun die weitern Fortschritte der Schwe- den zu hemmen, glaubte Tilly sich vor Allem Kursachsens versichern zu müssen und begann dessen Unterwerfung; dies bewog aber den bisher zögernden Kurfürsten, bei den Schweden Rettung zu suchen. Daher erschien Gustav Adolf ebenfalls in Sachsen und schlug mit dem vereinigten schwedisch-sächsischen Heere die Kaiserlichen unter Tilly vor Leipzig bei Breitenseld 1631. Diese eine Niederlage entriß dem Kaiser plötzlich alle Vortheile des ganzen Krieges. Der siegende König verabredete mit dem Kurfürsten von Sachsen den Plan, daß dieser die unmittelbare Bekämpfung des Kaisers in dessen Erblanden (zunächst in Böhmen) übernahm, während er selbst West- und Süddeutschland durchziehen und die Liga vollends vernichten wollte. So drang er durch Thüringen und Frauken bis nach Mainz vor und zog von da nach Baiern, seinen Feldherren, namentlich dem Herzoge Bernhard von Weimar, die Fortsetzung der Eroberungen am Rhein überlassend. An der Grenze Baierus machte Tilly ihm den Uebergang über den Lech streitig, fiel aber selbst im Kampfe, worauf Gustav Adolf ganz Baiern einnahm und somit das ganze Reich bis auf die österreichischen Erblande in seiner Gewalt hatte. Inzwischen hatte Wallenstein sich bewegen lassen, ein neues Heer (von 40,000 Mann) zu werben, und hatte, mit dem unumschränkten Oberbefehl über dasselbe versehen, bereits die Sachsen, beinahe ohne Schwertstreich, aus.böhmen vertrieben. Dann vereinigte er sein Heer mit dem des Kurfürsten von Baiern und traf den Schweden-

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 107

1852 - Koblenz : Bädeker
Ferdinand Iii. Westphölischer Friede. 107 Ferdinand Hi. 1637—1657. Als der neue Kaiser darauf auch den Gallas vom Rheine ab- rief und gegen Bauer sandte, konnte Bernhard von Weimar wieder über den Rhein gehen; aber bei seinem (schon 1639 plötzlich erfol- genden) Tode bemächtigten sich die Franzosen (durch Bestechung der Anführer) seiner Eroberungen und seiner Armee. Auf dem nörd- lichen Schauplatze übernahm nach Baner's Tode der kranke aber kühne Torsten so n den Oberbefehl, welcher 1612 in Schlesien und Mähren einstel, und seinen Untcrfeldherrn Wränget sogar bis in die Nähe von Wien Vordringen ließ, dann aber, um Verstärkungen an sich zu ziehen, zurückkehrte und die ihm folgenden Kaiserlichen (unter Piccolomini) bei Leipzig schlug, worauf er abermals Wien bedrohte. Zwar ward er beim Ausbruche eines Krieges zwischen Schweden und Dänemark auf kurze Zeit aus Deutschland abberufen, aber bald kehrte er zum dritten Male in die kaiserlichen Erblande zurück, siegte (bei Jankau) in Böhmen (1645), mußte jedoch wegen Krankheit den Oberbefehl niederlegen, den nun Wrangel erhielt. Dieser vereinigte sich mit den Franzosen zweimal zu einem Angriffe auf Baiern, sie drangen zwar das zweite Mal bis zur Isar vor, mußten sich aber auch wieder nach dem Lech zurückziehen. Der schwedische General Königsmark trennte sich von dem Hauptheere, zog nach Böhmen und hatte schon die sog. kleine Seite von Prag genommen, als nach fünf- jährigen Unterhandlungen der durch die immer gesteigerten Forderun- gen der Fremden verzögerte E. westphä lische Friede, abgeschlossen zu Münster (zwischen Deutschland und Frankreich) und Osnabrück (zwischen den Schweden und Protestanten einerseits, dem Kaiser und den Katholiken andererseits) 1648 (24. October) dem Kriege ein Ende machte. Friedensbedingungen: a) Kirchliche Gegenstände. Der Passauer Vertrag und der Augsburger Religionsfriede wurden bestätigt und auch auf die Calvinisten oder „Reformirten" ausgedehnt; als Normaljahr für die Beibehaltung der eingezogenen geistlichen Güter (so wie für das ju8 reformandi der Landesherren in Deutschland) wurde das Jahr 1624 angenommen: in allen Reichsverhältnissen sollten beide Reli- gionstheile einander gleich stehen.

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 111

1852 - Koblenz : Bädeker
Frieden zu Nimwegen. 111 Prinzen von Oranien ohne Entscheidung, das dritte (unter Turenne) verhinderte in diesem und dem folgenden Jahre durch meist siegreiche Kämpfe bald auf der rechten, bald auf der linkeu Seite des Ober- rheius die Eroberung des Elsasses durch den kaiserlichen Feldherrn Montecuculi und den Kurfürsten von Brandenburg, bis Turenne bei dem Dorfe Sasbach beim Recognoscireu durch eine Kanonenkugel getödtet wurde. Zugleich gelang es Ludwig seinen thätigsten Geg- ner von der ferneren Theilnahme am Kriege gegen Frankreich abzu- halten, indem er die Schweden zu einem Einfalle in Brandenburg bewog; der Kurfürst wurde dadurch genöthigt mit seinem Heere in sein eigenes Land zurückzukehren, aber die Schweden wurden bei Fehrbellin 1675 geschlagen und verloren sogar Vorpommern. In den beiden letzten Jahren wurde der Krieg noch in den spanischen Niederlanden mit geringem Erfolge fortgesetzt und gleichzeitig Frie- densunterhandlungen zu Nimwegen angeknüpft, bei welchen Lud- wig Xiv. die kluge Politik befolgte, mit jedem Gegner besonders Frieden zu schließen, so daß die Allianz gegen ihn immer mehr ab- nahm und die zurückbleibenden sich immer härtere Bedingungen ge- fallen lassen mußten. So verlor Holland, welches zuerst den Frie- den abschloß, nichts, Spanien aber 14 zum Theil feste Plätze in den Niederlanden und die Franche-Comte, die nun vom deutschen Reiche (wozu sie als Bestandtheil des burgundischen Kreises gehört hatte) getrennt wurde. Der Kurfürst von Brandenburg, jetzt von seinen Bundesgenossen verlassen, mußte den Schweden im Frieden zu St. Germain en Laye (1679) den größten Theil seiner Eroberungen zurückgeben. Doch bald fand Ludwig ein Mittel, auch im Frieden zu erobern, indem er drei Gerichtshöfe unter dem Namen Neunions- kammern (zu Metz, Breisach und Besançon) einsetzte, um zu unter- suchen, was jemals zu den ihm in den 4 letzten Friedensschlüssen ab- getretenen Ländern und Plätzen gehört hätte. Dieses zog er sogleich ein, besetzte auch die Festungen Straßburg und Luxemburg, und bot dem Kaiser einen Waffenstillstand (auf 20 I.) an, den dieser (für das Reich und für den König von Spanien) annahm, um den in- zwischen ausgebrochenen Krieg mit den Türken fortsetzen zu können. Zweiter Türkenkrieg 1683—1699. Während nämlich im W. Ludwig Xiv. Elsaß abriß, wurden im O. die Türken noch einmal furcht- bar. Sowohl der ungünstige Friede nach dem vorigen Türkenkriege, als das Zurückbleiben deutscher Trruppen in Ungarn und die er-

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 169

1852 - Koblenz : Bädeker
Vereinigung Brandenburgs mit Preußen. Der große Kurfürst. t6k Spaltung zwischen den, eifrig lutherischen Volke und der reformirten Regierung beunruhigt war, zu behaupten. Er wurde bald ganz ab- hängig von seinem Minister, dem katholischen Grafen Adam von Schwarzenberg, dessen Einfluß die Politik Brandenburgs beherrschte. Dieses blieb nämlich so lange neutral, bis Gustav Adolf durch sein Erscheinen vor Berlin den Kurfürsten zu einem Bündnisse zur Ver- theidigung der gemeinsamen (protestantischen) Sache zwang (1631), doch nahm er nur einen sehr unbedeutenden Antheil au dem Kriege, und als Sachsen mit dem Kaiser den Prager Frieden schloß, setzte Schwarzenberg es durch, daß Brandenburg diesen: Frieden beitrat (1635). Zwei Jahre spater trat der.kurfürst sogar in enge Ver- bindung mit dem Kaiser gegen die Schweden, weil diese Pornmern, worauf er bei dem jetzt erfolgten Ausfterben der ponmierschen Her- zoge (1637), gemäß eines frühern Erbvertrages, Ansprüche hatte, nicht räumen wollten. Die erfolglosen Versuche Pornmern den Schweden zu entreißen rächten diese durch die fürchterlichste Verhee- rung der Mark. Sein Sohn 2. Friedrich W:lhelm, der große Kurfürst, 1640—88 schloß mit Schweden Waffenstillstand und suchte durch Neutralität die Gei- ßel des Krieges von seinem Lande abzuhalten. In dem westphä- lischen Frieden 1648 mußte er Vorpommern nebst Rügen und einen Theil Hinterponunerns den Schweder: lasser: und sich mit dem Reste von Hinterpommern, den: Erzbisthun: Magdebrirg und den Bisthümern Halberstadt, Minden, Kamin (in Pommern) begnügen. Die Zeit des Friedens benutzte er zur Reorganisation des zer- rütteten Staates: er legte den ersten Grund zum stehender: Heere, dessen stets steigende Zahl und Vervollkommr:ur:g in jeder Waffen- gattung seinem Staate eine höhere Bedeutung verschaffte, er machte sich frei von dem Steuerbewilligungsrechte der Stände, suchte eine feste Ordnung in die gesammte Verwaltung, bauptsächlich aber ir: die der Finanzen zu bringen, die schweren Auflagen auf angemessene Weise zu vertheilen und erträglich zu machen, das verwüstete Land durch Colonisten (Aufnahme der aus Frankreich geflüchteten Huge- notten) anzubauen, der: Ertrag der Domaiuen durch verbesserte Wirth- schaft zu erhöhen, Gewerbe und Handel, Künste und Wissenschaften zu beleben und allenthalben neue Erwerbsquellen (sogar durch Nie- derlassungen an der Küste von Guinea) zu eröffnen. — Durch die Einmischung in die politischen Verhältnisse des Ostens und zwar durch Theilnahme an einem Kriege zwischen Schweden
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