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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 95

1852 - Koblenz : Bädeker
Schmalkaldischer Krieg. 96 Parteien die Unvereinbarkeit der Ansprüche beider Confessionen dargethan. Nachdem aber Karl mit Frankreich Frieden, und mit den Türken einen Waffenstillstand geschloffen hatte, suchte er auch die Einigung in Deutschland herzustellen. Das allgemeine Con- cilium, worauf man so oft hingewiesen hatte, war endlich kurz vor Luther's Tode (ff 1546) zu Trient eröffnet worden. Allein da die Protestanten im Voraus einsahen, daß die Majorität des Conciliums aus Gegnern der neuen Lehre bestehen würde, so weigerten sie sich, nach Luther's Rath, dasselbe zu besuchen und verlangten ein Conci- lium deutscher Nation. Als der Kaiser nun aller Hoffnung entsagte, den Religionsstreit in friedlichem Wege zu Ende zu bringen und des- halb mit Krieg drohte, traten mehrere protestantische Fürsten vom Schmalkaldischen Bunde zurück; aber die Häupter desselben, der Kur- fürst (Johann Friedrich) von Sachsen und der Landgraf Philipp von Hessen, rüsteten sich zur Gegenwehr, versäumten jedoch durch Unent- schlossenheit und Uneinigkeit den günstigen Zeitpunkt, als Karl noch wenig gerüstet war, so daß dieser sich ungehindert (aus Italien, Un- garn und den Niederlanden) verstärken konnte. Karl, der den Her- zog Moritz von Sachsen durch Zusicherung der Stifter Magdeburg und Halberstadt und der sächsischen Kurwürde gewonnen hatte, er- klärte, als er hinlänglich gerüstet war, die beiden Häupter des Schmalkaldischen Bundes in die Acht und begann den Schmalkal- dischen Krieg 1546 mit der Unterwerfung der Bundesglieder in Süddeutschland und am Rhein, während zugleich der Herzog Moritz von Sachsen tit die Länder des Kurfürsten von Sachsen einfiel. Zwar eroberte der Kurfürst sein Land wieder, wurde aber von: Kai- ser selbst bei Mühlberg (24. April) 1547 angegriffen, gefangen und zur Abtretung der Kurwürde sammt den meisten Kurländern an den Herzog Moritz gezwungen. So ging die Kurwürde für immer aus der Ernestinischen Linie in die Albertinische *) über. Aus dem Reste des Kurlandes, den Moritz den Kindern des gefangenen Kurfürsten lassen mußte, siud nachher die jetzigen sächsischen Herzogthümer entstanden. Auch der Landgraf unterwarf sich dem Kaiser, that zu Halle fuß- *) Friedrich Ii. Kurf. 1428—1464. Ernst, Kurf, t I486. Albert f 1510. Friedrich d. Weise Johann Georg. Heinrich. Kurs, i 1525. Kurf. 4 1532. ----—~ Moritz Johann Friedrich Kurf. 1547—1553. Kurf. b. 1547.

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 114

1852 - Koblenz : Bädeker
114 Kampf um die Erbfolge in Spanien. letzter männlicher Nachkomme des spanisch-österreichischen Hauses, dem Tode nahe und ohne Kinder war, so machten ans die spanische Monarchie Ansprüche: 1) Ludwig Xiv. (als Gemahl der ältesten Schwester des Erblassers) für seinen 2. Enkel Philipp, Herzog von Anjou, wobei die Verzichtleistung seiner Gemahlin (s. S. 79) als ungültig für ihre Nachkommen erklärt wurde. 2) Leopold I. (als Gemahl der jüngsten Schwester des Erblassers, die nicht Verzicht geleistet hatte) für seinen jüngern Sohn Karl. 3) Der Kurprinz vor: Baiern. Karl Ii. setzte durch Testament den Kurprinzen von Baiern, und als dieser unerwartet noch vor ihm starb, Philipp von Anjou zun: Universalerben seiner Länder ein, der auch bald nach Karl's Tode als Philipp V. in Spanien austrat. Die Seemächte aber verpflichteten sich in einer Allianz mit dem Kaiser, dem Hause Oesterreich die spanischen Besitzungen in den Niederlanden und in Italien wieder zu verschaffen und nie die Vereinigung Spaniens und Frankreichs zu Einem Reiche zuzugeben. Um die Ansprüche des Kurfürsten von Baiern, welcher damals Statthalter der spanischen Niederlande war, zu befriedigen, wurde ihm von Ludwig Xiv. der Besitz dieser Niederlande zuerkannt, wofür er nebst seinem Bruder, dem Kur- fürsten von Köln, sich mit Frankreich verbündete. A. Kampf in Italien und Deutschland, vorzüglich um Mailand (1701 — 1701). 1) In Italien. Der Kaiser, unterstützt von den beiden deutschen Fürsten, die ihm ihre Standeserhöhung verdankten, dem Könige von Preußen und dem Kurfürsten von Hannover, sandte ein Heer unter dem Prinzen Eugen von Savoyen, welcher sich schon bei dem Entsätze Wiens und in den folgenden Türkenkriegen, sowie im 3. französischen Kriege ausgezeichnet hatte, nach Italien, wo bereits ein französisches Heer ((unter Catinat) angelangt war. Eugen eröffnete nach einem kühnen Zuge über die Tiroler Alpen den Krieg mit zwei Siegen über die Franzosen, kämpfte aber dann gegen die überlegene Truppenzahl des Herzogs von Vendöme ohne Enffcheidung. 2) In Deutschland. Die Engländer begannen den Krieg in den spanischen Niederlanden unter dem Graser:, nachmaliger: Her- zoge vor: Marlborough, welcher sich 1704 unerwartet mit Eugen vereinigte, und beide besiegten die Baiern und Franzosen bei Höch- st ädt an der Donau (und Blenheim) so entscheidend, daß kaum ein Drittheil des französischer: Heeres den Rhein erreichte, ganz Baiern

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 115

1852 - Koblenz : Bädeker
Joseph I. Kampf in Spanien, den Niederlanden und Italien. L16 wurde besetzt und zur Aufbringung der Rüstungen für der: nächsten Feldzug angehalten, die Kurfürsten von Baiern und Köln abgesetzt und vom Kaiser Joseph I. (reg. 1705 — 1711) mit Zustimmung des Kurfürstencollegiums in die Reichsacht erklärt. B. Kampf in Spanien, den Niederlanden und Italien wegen der gesammten spanischen Monarchie (1704—1711). 1) In Spanien selbst begann der Krieg erst 1704, als der Erzherzog Karl mit Engländern und Holländern an der portugiesi- schen Küste landete. Im ersten I. ward nur Gibraltar vor: beu Engländern weggenommen, als aber 4 Provinzen (Catalonien, Va- lencia, Aragonien und Navarra) sich für Karl Hi. erklärten, begann ein greuelvoller Bürgerkrieg, welcher mit abwechselitdem Glücke fortdauerte, bis Karl nach dem Tode seines Bruders, des Kaisers Joseph I., nach Deutschland zurückkehrte 1711. 2) In den Niederlanden und Italien. Eugen und Marl- borough hatten sich nach dem Siege bei Höchstädt wieder getrennt, jener ging nach Italien, dieser nach den Niederlanden zurück; beide kämpften mit unerwarteten: Glücke und eroberten die wichtigsten Nebenländer Spaniens. Marlborough vereitelte den Plan der Fran- zosen in Holland einzufallen durch den glänzenden Sieg bei Ra- millies 1706, worauf er mehrere niederländische Provinzen unter- warf und Karl Iii. huldigen ließ. Noch folgenreicher war Eugen's- Feldzug in Italien. Die Franzosen wollten Turin erobern und da- durch den Herzog von Savoyen bestimmen, die Allianz mit dem Kaiser aufzugeben Eugen aber vernichtete mit Hülse der Preußen unter Leopold von Dessau nach einem höchst verwegenen Zuge auf dem rechten Poufer im Angesichte des Feindes das französische Heer, welches Turin belagerte, vertrieb die Franzosen aus der ganzen Lombardei und ließ auch hier Karl Iii. huldigen. Ein von ihm nach Neapel gesandtes Heer ward mit dem größten Jubel ausge- nommen, und den Spaniern blieb von allen ihren europäischen Nebenländern nur Sicilien (da die Engländer auch Sardinien eroberten). Als der Krieg in Italien beendet war, vereinigte sich Eugen wieder mit dem von einem neuen französischen Heere bedrängten Marlborough, beide schlugen jenes Heer bei Oudenarde an der Schelde 1708 und eroberten die für unüberwindlich gehaltene Festung

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 116

1852 - Koblenz : Bädeker
H6 Demüthigung Ludwig's Xlv. Friedensschlüsse. Ryssel (Lille). Ludwig Xiv., nach so vielen Unfällen erschöpft und durch beit darauf folgenden ungewöhnlich strengen Winter der Mittel zu einem neuen Feldzuge beraubt, knüpfte Friedensunterhandlnngen an und hatte sich schon bereit erklärt, auf die ganze spanische Mo- narchie zu verzichten und den einzelnen Alliirten noch besondere Bor- theile zu bewilligen. Als aber die durch seine Nachgiebigkeit immer kühner gewordenen Verbündeten verlangten, daß er selbst Truppen geben sollte, um seinen eigenen Enkel aus Spanien zu vertreiben, brach er die Unterhandlungen ab und bot mit der äußersten Anstren- gung ein neues Heer (unter Villars) auf. Nachdem auch dieses von Eugen und Marlborough bei Malplaquet 1709 geschlagen war, machte Ludwig neue Friedeusversuche und erklärte sich schon bereit, bedeutende Hülfsgelder zur Vertreibung seines Enkels zahlen zu wollen, als drei wichtige Ereignisse zusammentrafen, um ihn aus dieser verzweifelten Lage zu retten. 6. Wendung des Glücks. Friedensschlüsse zu Utrecht, Rastadt und Baden ((1711 — 1714)). Der Sturz des Ministeriums Marlborough (des Oberhauptes der Whigs) durch das Eintreten der Tories in das Cabinet der Königin Anna von England, der Tod des Kaisers Joseph, dem der Erzherzog Karl als Erbe der österreichischen Länder und als Kaiser folgte, und die Siege des Herzogs von Vendóme in Spanien, ver- schafften Ludwig Xiv. am Ende seines Lebens noch einen unerwartet günstigen Frieden. Zuerst schloß er mit den Seemächten, welche die Wiedervereinigung der österreichischen Länder mit der spanischen Monarchie auch nicht wünschten, Frieden zu Utrecht 1713: Philipp V. ward als König von Spanien und dessen außereuropäischen Be- sitzungen anerkannt unter der Bedingung, daß die Kronen Frankreichs und Spaniens nie vereinigt würden, England erhielt von Spanien Gibraltar (und Minorka); Preußen gewann Obergeldern und die allgemeine Anerkennung seiner neuen Königswürde, Savoyen bekam Sicilien als Königreich, welches er bald darauf gegen Sardinien vertauschte. Der Kaiser trat diesem Frieden zu Rastadt 1714 bei und erhielt die spanischen Nebenländer: die Niederlande, Neapel, Mailand und Sardinien; die Kurfürsten von Baiern und Köln wur- den wieder in ihre Würden eingesetzt. Dieser von Eugen unterhan- delte Friede wurde von demselben in Baden im Aargau auch für das deutsche Reich vollzogen.

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 172

1852 - Koblenz : Bädeker
172 Friedrich I Friedrich Wilhelm I. er den Titel eines Königs in Preußen an und setzte sich und seiner Gemahlin am 18. Januar 1701 zu Königsberg die Krone auf, nachdem er am Tage vorher den schwarzen Adlerorden — wahr- scheinlich im Gegensätze zum polnischen weißen — gestiftet. Eine Versammlung von gelehrten Männern in Berlin, die der König beru- fen hatte, um über die vom Reichstage beschlossene Einführung des verbesserten Kalenders zu berathen, gab Veranlassung zur Stiftung der Sorietät (später Aka- demie der Wissenschaften (1700) nach einem Gutachten von Leibnitz. Dritter Zeitraum. Preußen ein Königreich seit 1701. 1) Friedrich I., als König 1701 —1713, unterstützte den Kaiser und dessen Bundesgenossen im spanischen Erbfolgekriege mit Hülfs- truppen, welche unter dem Fürsten Leopold von Dessau an den Schlachten bei Höchstädt und Turin, so wie (unter Lottum) an den Schlachten bei Ramillies, Ondenarde und Malplaquet ruhmvollen Antheil nahmen. Er erhielt (als Sohn der altern Schwester Kö- nigs Wilhelm Iii. von England) aus der Oranischen Erbschaft: die Grafschaften Lingen und Meurs und die Fürstenthümer Neuen- burg und Valendis (Neufchätel und Valengin). — Sein Sohn 2) Friedrich Wilhelm I., 1713—1740, führte sofort die größte Einfachheit und Sparsamkeit in der Hofhaltung ein und ver- wandte die dadurch erzielten Ersparnisse zur Vermehrung (von 30,000 auf 80,000 M.) und Vervoükomnmung des Heeres; er begründete ein neues System der Finanz- und Justizverwaltung, sammelte einen bedeu- tenden Schatz und kannte keinen andern Aufwand als für sein, zum Theil gewaltsam aus allen Ländern Europas zusammengebrachtes Leibre- giment der Riesen. Die Bevölkerung stieg (auf 2'/t Mill. Einw.) durch Unterstützung fremder Ansiedler (die Salzburger), neue Städte wurden erbaut, alte, namentlich Berlin und Potsdam, erweitert und ver- schönert. Im Utrechter Frieden erhielt er Obergeldern; im nordi- schen Kriege schloß er sich den Feinden Schwedens an und gewann Stettin mit den wichtigen Odermündungen. Friedrich des Großen Jugend. Wie Friedrich Wilhelm I. einen außer- ordentlichen Gegensatz gegen seinen Vater bildete, so war der Contrast zwischen ihm und seinem Sohne Friedrich nicht minder grell: alle Bemühungen des Va- ters ihm Geschmack an dem Mechanismus der damaligen Kriegsübungen beizu- bringen waren vergeblich, und der Vater verzweifelte eben so sehr aus ihm einen tüchtigen Soldaten als einen frommen und sparsamen Regenten zu bilden. Des
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