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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 109

1852 - Koblenz : Bädeker
Fünfter Zeitraum. — Vom westfälischen Frieden bis zur Auflösung des deutschen Reiches 1648—1806. 8- 22. Vertheidigungskrieg gegen Frankreich und die Türken. Schon während des dreißigjährigen Krieges hatte der franzö- sische Premierminister, Cardinal Richelieu, die Politik befolgt, das Haus Habsburg, dessen Macht durch den vollständigen Sieg über den Protestantismus seit 1629 bedeutend gestiegen war, zu schwä- chen. Deshalb hatte er die Protestanten in Deutschland erst insge- heim, später öffentlich unterstützt und war mit Schweden und mit Wallenstein gegen den Kaiser in Verbindung getreten. Nachdem nun Frankreich im westphälischen Frieden nicht nur die längst besetzten lothringschen Bisthümer behalten, sondern auch die habsburgischen Besitzungen im Elsaß gewonnen hatte, machte Ludwig Xiv. (reg. 1643—1715) nach dem Tode Ferdinand's Iii. sogar den Versuch die deutsche Krone zu erhalten und hatte die drei geistlichen Kurfür- sten und Baiern für diesen Plan gewonnen. Aber die protestanti- schen Kurfürsten, namentlich Friedrich Wilhelm von Branden- burg, bewirkten, daß die Wahl auf Ferdinands Sohn Leopold I. 1658-1705 fiel; doch setzte der französische Einfluß durch, daß der Kaiser in einer Wahlcapitulation sich neue Beschränkungen seiner Gewalt ge- fallen lassen, und das Versprechen, den Feinden Frankreichs keinen Vorschub zu thun, geben mußte. Zugleich reizte der französische Ge- sandte den türkischen Sultan zum Kriege gegen Oesterreich, weil die- ses die Fürsten von Siebenbürgen, in dem Versuche sich von der türkischen Oberherrschaft zu befreien, unterstützte. Die Türken rück- ten daher (1664) aus Niederungarn, welches ganz in ihrem Besitze

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 110

1852 - Koblenz : Bädeker
110 Le»vvld I. war, gegen die Grenze Oberungarns vor und gingen bei der Cister- zienser-Abtei St. Gotthardt über die Raab, aber Montecucnli erfocht hier einen glänzendern Sieg, als seit 3 Jahrhunderten christ- liche Truppen in offener Feldschlacht gegen die Osmanen gewonnen hatten, ohne daß derselbe jedoch weiter benutzt wurde. Der Reichs- tag in Regensburg, der dem Kaiser die Hülfe gegen die Tür- ken bewilligt hatte, erhielt immerwährende Dauer und ward fortan nicht mehr vom Kaiser rmd den Reichsständen persönlich be- sucht, sondern jeder Reichsfürst und jede Reichsstadt hielt (seit 1667) beständig einen Gesandten in Regensburg, der den Sitzungen im Namen seines Herrn beiwohnte. Während seiner langen Regierung war Leopold mit einem drei- fachen Kampfe beschäftigt: a) gegen die Vergrößerungssucht Frank- reichs, b) gegen die abermals das christliche Europa bedrohenden Türken, e) gegen die mißvergnügten ungarischen Magnaten. Erster Reichskrieg gegen Ludwig Xiv. 1674—1678. Nach dem Tode seines Schwiegervaters, Pbilipp's Iv. von Spanien, machte Ludwig Xiv., trotz der Verzichtleistung seiner Ge- mahlin, aus ihr mütterliches Erbe in den Niederlanden Anspruch und nahm mehrere belgische Festungen weg; allein die (durch den holländischen Rathspensionär Joh. de Witt veranlaßte) Tripel- allianz zwischen Holland, England und Schweden bewog ihn, den Frieden zu Aachen (1668) einzugeheu und sich mit den eroberten Plätzen in Flandern zu begnügen. Um au der holländischen Repu- blik durch Demüthigung oder Vernichtung derselben Rache zu neh- men für die Stiftung der Tripelallianz, zog Ludwig ihre Bundes- genossen, England und Schweden, in sein Interesse, fiel mit zwei Heeren in Holland ein, und nur die künstliche Ueberschwemmung des Landes hinderte ihn au dessen gänzlicher Eroberung. Da trat der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und auch bald der Kaiser und der König von Spanien für Holland auf. So groß aber auch die Zahl der Feinde Frankreichs war, so wurden doch ihre Un- ternehmungen durch Uneinigkeit, gegenseitige Eifersucht und Langsam- keit so sehr gehemmt, daß Ludwig neue Eroberungen machen konnte, welche ein reichlicher Ersatz für die aufgegebenen holländischen Pro- vinzen waren. Im Jahre 1674 stellte er drei Heere ins Feld: das eine unter des Königs eigenem Oberbefehle eroberte die Franche- Comte, das zweite (unter Conde) kämpfte gegen die Uebermacht des

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 111

1852 - Koblenz : Bädeker
Frieden zu Nimwegen. 111 Prinzen von Oranien ohne Entscheidung, das dritte (unter Turenne) verhinderte in diesem und dem folgenden Jahre durch meist siegreiche Kämpfe bald auf der rechten, bald auf der linkeu Seite des Ober- rheius die Eroberung des Elsasses durch den kaiserlichen Feldherrn Montecuculi und den Kurfürsten von Brandenburg, bis Turenne bei dem Dorfe Sasbach beim Recognoscireu durch eine Kanonenkugel getödtet wurde. Zugleich gelang es Ludwig seinen thätigsten Geg- ner von der ferneren Theilnahme am Kriege gegen Frankreich abzu- halten, indem er die Schweden zu einem Einfalle in Brandenburg bewog; der Kurfürst wurde dadurch genöthigt mit seinem Heere in sein eigenes Land zurückzukehren, aber die Schweden wurden bei Fehrbellin 1675 geschlagen und verloren sogar Vorpommern. In den beiden letzten Jahren wurde der Krieg noch in den spanischen Niederlanden mit geringem Erfolge fortgesetzt und gleichzeitig Frie- densunterhandlungen zu Nimwegen angeknüpft, bei welchen Lud- wig Xiv. die kluge Politik befolgte, mit jedem Gegner besonders Frieden zu schließen, so daß die Allianz gegen ihn immer mehr ab- nahm und die zurückbleibenden sich immer härtere Bedingungen ge- fallen lassen mußten. So verlor Holland, welches zuerst den Frie- den abschloß, nichts, Spanien aber 14 zum Theil feste Plätze in den Niederlanden und die Franche-Comte, die nun vom deutschen Reiche (wozu sie als Bestandtheil des burgundischen Kreises gehört hatte) getrennt wurde. Der Kurfürst von Brandenburg, jetzt von seinen Bundesgenossen verlassen, mußte den Schweden im Frieden zu St. Germain en Laye (1679) den größten Theil seiner Eroberungen zurückgeben. Doch bald fand Ludwig ein Mittel, auch im Frieden zu erobern, indem er drei Gerichtshöfe unter dem Namen Neunions- kammern (zu Metz, Breisach und Besançon) einsetzte, um zu unter- suchen, was jemals zu den ihm in den 4 letzten Friedensschlüssen ab- getretenen Ländern und Plätzen gehört hätte. Dieses zog er sogleich ein, besetzte auch die Festungen Straßburg und Luxemburg, und bot dem Kaiser einen Waffenstillstand (auf 20 I.) an, den dieser (für das Reich und für den König von Spanien) annahm, um den in- zwischen ausgebrochenen Krieg mit den Türken fortsetzen zu können. Zweiter Türkenkrieg 1683—1699. Während nämlich im W. Ludwig Xiv. Elsaß abriß, wurden im O. die Türken noch einmal furcht- bar. Sowohl der ungünstige Friede nach dem vorigen Türkenkriege, als das Zurückbleiben deutscher Trruppen in Ungarn und die er-

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 112

1852 - Koblenz : Bädeker
I 112 Die Türken vor Wien. neuerte Bedrückung der Protestanten veranlaßten eine Verschwörung ungarischer Magnaten gegen die deutsche Herrschaft, welche jedoch entdeckt und mit der Hinrichtung der (4) Häupter derselben bestraft wurde. Die wichtigste Folge derselben war, daß der Kaiser eine Ab- änderung mit der ungarischen Verfassung vornahm, indem er die Würde des Palatinus aufhob und einen Deutschen zum Statthalter ernannte. Dies rief einen neuen Aufstand hervor, an dessen Spitze sich Graf Emmerich Tökely stellte. Zu spät suchte der Kaiser durch Herstellung der alten Verfassung und der Religionsfreiheit die Ge- müther zu beruhigen; Tökely wandte sich an den Sultan um Hülfe. Dieser, zugleich vom französischen Gesandten aufgereizt, schickte den Großvezier Kara Mustapha mit mehr als 200,000 Streitern gegen Wien 1683. Aber Graf Rüdiger von Stahremberg vertheidigte (mit 21,000 M., theils Linientruppen, theils Bürgern) die Hauptstadt, bis ein deutsch-polnisches Heer unter Anführung des Polen-Königs Johann Sobiesky zum Entsätze herbeikam, das türkische Belagerungs- heer in die Flucht schlug und so das Schicksal Oesterreichs und Deutschlands entschied. Ungarn, wo Tökely's Anhang rasch abnahm, wurde durch Karl von Lothringen größtentheils vom türkischen Joche befreit und ein Reichstag zu Preßburg (1687) übertrug dem öster- reichischen Manns-Stamme die erbliche Thronfolge. Nachdem die Kämpfe zwischen Oesterreich und den Türken während 150 I. aus ungarischem Boden ausgefochten worden, brachen Karl von Lothrin- gen, Prinz Ludwig von Baden, der Kurfürst von Baiern und Prinz Eugen von Savoyen in Bosnien und Serbien ein und setzten den Krieg mit solchen: Glücke fort, daß man nach der Einnahme der Hauptfestung Belgrad schon an eine Theilung der türkischen Provin- zen gedacht haben soll. Aber Frankreichs Politik und namentlich der 3. Raubkrieg Ludwig's Xiv. verhinderte die Vertreibung der Türken aus Europa. Doch der glänzende Sieg des Prinzen Eugen von Savoyen bei Zentha, wo der Sultan über die Theiß gehen wollte (1697), führte den Frieden zu Carlowitz 1699 herbei, in wel- chem der Kaiser Siebenbürgen, welches der Großfürst (schon 1696) an ihn, als seinen Schntzherrn, abgetreten hatte, behielt; von Un- garn blieb den Türken nur der Theil auf den linken Ufern der Maros und der Theiß, so daß auch das früher (vor 1526) zu Un- garn gehörende und in diesem Kriege wiedereroberte Slavonien bei Oesterreich blieb.

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 117

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilnahme deutscher Fürsten am nordischen Kriege. 117 $• 24. Karl Vi. 1711—1740. Air dem nordischen Kriege gegen Karl Xii. von Schweden (1700—1721) war von den dentschen Fürsten zunächst der Kurfürst voll Sachsen August Ii. als König von Polen betheiligt. Er hatte sich mit Dänemark und Rußland verbunden, um die Jugend Karl's Xii. zu benutzerl, den Schweden frühere Eroberungen zu entreißen und namentlich für Polen die beiden Provinzen Esthlaild uild Lief- laild wieder zu gewinnen. Dieser Versuch war aber so unglücklich abgelaufeu, daß August Ii. darüber den politischen Thron selbst ver- loren hatte, und durch einen Einfall der Schweden in Sachsen ge- zwungen worderr war, den unter schwedischem Einflüsse gewählten Stanislaus Lesczinsky als König von Polen (im Altranstädter Frie- deil) anzuerkennen. Doch als Karl Xi!. feinen tollkühnen Versuch den Czaar Peter I. vom russischen Throne zu stoßen mit der Nieder- lage bei Pultawa (1709) gebüßt hatte und als Flüchtling in der Türkei lebte, gewann August Ii. durch Vertreibung des Stanislaus Lesczinsky sein polnisches Reich wieder, und die Schweden verloren den größten Theil ihrer im westphälischen Frieden erhaltenen deut- schen Besitzungen, indem der König von Dänemark Bremen itnb Ver- den eroberte und diese beideir Fürstenthümer an Georg, Kurfürsten von Hannover und zugleich König von Ellgland, verkaufte, der Kö- nig von Preußen aber sich eines Theiles von Vorpommern bemäch- tigte. Nachdem Karl Xii in einem Kdiege gegen Norwegen bei der Belagerung der Festung Friedrichshall, wahrscheinlich durch die Hand eines Meuchelmörders und als Opfer einer Verschwörung, umgekom- men war, trat Schweden im Frieden (1720) gegen eine Geldent- schädigung an Hannover: Bremen und Verden, an Preußen: Stettin und Vorpommern bis an die Peene nebst den Inseln Usedom und Wollin ab. So behielt Schweden in Deutschland nur Vorpommern llördlich von der Peene nebst der Insel Rügen. 2) Als Karl Vi. sich in einen Krieg mit den Türken (1714—1718) eingelassen hatte, um den Venetianern die (ihnen im Carlowitzer Frieden abgetretene, aber bald nachher wieder entrissene) Halbinsel Morea wieder zu verschaffen, benutzte der spanische Mini- mster Cardinal Alberoni diesen Umstand zu einem Versuche, die ita- lienischen Nebenländer wieder an die spanische Krone zu bringeu und ließ Sicilien und Sardinien besetzen. Aber der Prinz Eugen von

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 118

1852 - Koblenz : Bädeker
118 Die pragmatische Sanction. Savoyen bewährte sein Feldherrntalent von Neuem in der glänzend- sten Weise, indem er zwei so bedeutende Siege, den einen bei Peterwar- dein, den andern bei Belgrad erfocht, daß die Türken im Frieden (zu Passarowitz) dem Kaiser alles Eroberte (den Banat, Theile von Ser- vien und der Wallachei) lassen mußten. Einen so vortheilhaften Frie- den hatte Oesterreich noch nicht mit den Türken geschlossen. So konnte sich der Kaiser gegen Spanien wenden, und er schloß mit Frankreich und Großbritannien, unter Voraussetzung des (später er- folgten) Beitrittes Hollands, die sog. Quadrupelallianz zur Auf- rechthaltung des Utrechter Friedens, dessen Bestimmungen nur dahin abgeändert wurden, daß Savoyen für Sicilien vom Kaiser Sardi- nien als Königreich erhielt. 2) Die pragmatische Sanction. Die Macht des Hauses Habsburg stand damals ans ihrem Gipfel. Durch die neuen Erwer- bungen seit dem Utrechter Frieden war Oesterreich mehr als je der Mittelpunkt des europäischen Continents geworden, da es ans der einen Seite an die östlichen Staaten reichte und auf der andern Ita- lien und Belgien in eine so nahe Berührung mit dem westlichen und südlichen Europa kam, daß es von jedem bedeutenden Ereignisse noth- wendig mit berührt werden mußte. Karl's Hauptsorge während sei- ner übrigen Regierungszeit war, beim Mangel an männlichen Nach- kommen diese aus so weit von einander getrennten und aus so ver- schiedenartigen Bestandtheilen zusammengesetzte Ländermasse auch nach seinem Tode seinem Hause zu erhalten, da eine Untheilbarkeit nicht gesetzlich feststand. Zu diesem Zwecke erließ er unter den: Namen pragmatische Sanction eine Erbfolgeordnung, welche 3 Punkte festsetzte: 1) die sämmtlichen zur österreichischen Monarchie gehörigen Länder sollen nie getheilt werden, 2) dieselben fallen in Ermangelung männlicher Nachkommen an Karl's Töchter und deren Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt, 3) stirbt diese Linie ans, so erben die Töchter Joseph I. und deren Descendenten. Das Hauptziel sei- ner Politik war, dieser pragmatischen Sanction im In- und Aus- lande Anerkennung zu verschaffen. Dem Beschlüsse, wodurch das deutsche Reich dieselbe anerkannte, widerspra- chen Baicru und Sachsen. Letzteres suchte er durch seine Unlerstützung bei der Bewerbung um die Krone Polens zu gewinnen und verwickelte sich dadurch in einen Krieg, durch welchen er einen Theil der gegen vielsache Opfer garantirten Länder verlor.

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 119

1852 - Koblenz : Bädeker
Krieg wegen Polen und Italien. Türkenkrieg. 119 3) Der Krieg wegen Polen und Italien 1733—38. Als August Ii., König von Polen, gestorben war, bewog Ludwig Xv. von Frankreich einen großen Theil des polnischen Adels, seinen Schwiegervater Stanislaus Leszinsky wieder auf den Thron zu er- heben, während eine andere, von Rußland und dem Kaiser unterstützte Partei den Sohn des verstorbenen Königs, den Kurfürsten von Sach- sen, August Iii. wählte. Stanislaus ward durch ein russisch-sächsi- sches Heer vertrieben, aber Ludwig Xv. und die ihm verwandten Könige von Spanien und Sardinien nahinen sich seiner an und er- klärten dem Kaiser beit Krieg, dessen Schauplatz Italien und der Oberrhein war. Lothringen, dessen Herzog Franz Stephan Gemahl der Maria Theresia werden sollte, die österreichische Lombardei, Ne- apel und Sicilien wurden von den Alliirten besetzt; am Rhein be- hauptete sich der schlecht unterstützte Eugen wenigstens in der Defen- sive und bewahrte den Kaiser vor auffallendem Unglück, wogegen die kaiserlichen Feldherren in Italien Alles bis auf Mantua verloren. Nach langen Unterhandlungen kam der Friede zu Wien 1738 zu Stande: Stanislaus verzichtete auf den Thron und erhielt als Ent- schädigung Lothringen und Bar mit der Bedingung, daß diese Her- zogthümer nach seinem Tode als Erbtheil seiner Tochter an Frank- reich fallen sollten, der Herzog von Lothringen Franz Stephan er- hielt das durch das Aussterben des Hauses Medici (1737) damals erledigte Großherzogthum Toscana; der Kaiser trat das Königreich beider Sicilien an den Jnfanten Don Carlos gegen Parma und Piacenza ab, wofür Frankreich sich zur Garantie der pragmatischen Sanction verstand. 4) Krieg der Türken gegen Rußland und Oesterreich (1736—1739). Tie russische Kaiserin Anna benutzte einen zwischen den Türken und Persern ausgebrochenen Krieg, um das von Peter d. Gr. im Frieden am Pruth abgetretene Asow wieder zu gewin- nen, welches auch gelang. Desto unglücklicher aber war ihr Bundes- genosse Kaiser Karl, welcher an dem Kriege Theil nahm in der Hoff- nung, durch Eroberungen in der Türkei den Verlust von Neapel und Sicilien zu ersetzen, die Türken waren den schwachen und seit Eu- gen's Tode (f 1736) schlecht angeführten österreichischen Heeren in 3 Feldzügen stets überlegen und erhielten im Belgrader Frieden (1739) einen großen Theil der früheren Verluste zurück, indem die Donau und Sau als Grenze beider Reiche festgesetzt wurde; Ruß- land behielt Asow.

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn
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