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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit

4. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei

5. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 110

1880 - Essen : Bädeker
r Ho Die neueste Zeit. vor: Statthaltern regiert wurden. Als nun das englische Parlament diesen Kolonieen willkürlich Steuern und Zölle auflegte betrachteten dies die Amerikaner als einen Eingriff in ihre Reckte^ und namentlich verhaßt war ihnen der eingeführte Theezoll.^ Als ihre Beschwerden keine Berüch'ichtigung fanden, erklärte ein Kongreß zu Philadelphia (1776) die 13 vereinigten Pro-vinzen Amerikas für unabhängig von England. In dem nun ausbrechenden Kriege zeichnete sich besonders der amerikanische Anführer Georg Washington aus/wahrend Benjamin Franklin, der Erfinder des Blitzableiters, Frankreich und Spanien zum Beistände bewog. Das bei aller Begeisterung für ihre Freiheit doch ruhige und besonnene Auftreten der Amerikaner fand in ganz Europa, sogar auch teilweis in England (Pitt), Be-1783. Minderung. Endlich erkannte England im Frieden zu Versailles die Unabhängigkeit der nordamerikanischen Freistaaten an. Der nordamerikanische Unabhängigkeitskrieg war das erste Ringen der jungen Freiheit gegen die alten Rechte und Einrichtungen, deshalb hat er für Europa so große Bedeutung. Iv. Abschnitt. P i c neueste e i t. Bis 1871. A. Die französische Revolution. §• 93. Die Anfänge der Revolution öis zur Atuchl Ludwigs Xyi. Durch Ludwig Xv. war das Königtum allgemeiner Verachtung preisgegeben worden; dazu kam noch, daß geistreiche Schriftsteller wie Voltaire, Montesquieu und Roufseau in ihren Schriften, welche gierig gelesen wurden, das Königtum überhaupt als eine unnatürliche Einrichtung angriffen und ebenso die Religion und die bestehenden bürgerlichen Einrichtungen anfeindeten. Dadurch untergruben sie Sitte und Ordnung und verwirrten Glauben und Gewissen. Diese sogenannte „Aufklärung" verbreitete sich von Paris aus nicht nur über Frankreich, sondern über ganz Europa; ihre Wurzel aber hatte keine sittliche Kraft, sondern ihr Streben ging nur auf Zerstörung alles Bestehenden, und darum hat nur weniges von den Einrichtungen jener Zeit steh erhalten können. Die sittliche Kraft und Vaterlandsliebe der Fürsten und Völker trat der französischen Revolution entgegen und vernietete ihren Einfluß.

6. Theil 2 - S. 508

1827 - Leipzig : Fleischer
508 des Eulengebirges die Festung Suberberg an, ließ in Ober- schlesien viele neue Dörfer erbauen, und schenkte dem verarm- ten Adel 300,000 Rthlr. Da aber diese Summe nicht hin- reichte, den sehr verschuldeten Gutsbesitzern aufzuhelfen, so be- willigte er, daß sie insgesammt Pfandbriefe auf die Hälfte des Werths ihrer Güter ausstelltcn. Im Jahre 1771 und 72 ent- stand eine große Hungcrsnoth in den meisten Gegenden Deutsch- lands, und nun hatte Friedrich Gelegenheit, sich recht als Va- ter seines Volks zu zeigen. Die Noch war so groß, daß in manchen Gegenden Gras gekocht, Baumrinde gemahlen, und die ekelhafteste Nahrung nicht verschmäht wurde. Zn Sachsen allein starben 150,000 Menschen vor Hunger oder an den dar- aus entstandenen Seuchen. Friedrich hatte die Gewohnheit, irr wohlfeilen Jahren seine Magazine für das Heer mit Ge- tueide zu füllen. Jetzt öffnete er sie, und verkaufte an die Soldaten und an die armen Leute das Korn zu wohlfeileren P-reisen. Das lockte an 40,000 Menschen aus dem Auslande herbei, um an dieser Wohlthat Theil zu nehmen. Dies sind nur einige wenige seiner verdienstvollen Unternehmungen und Einrichtungen. Nur eine Unternehmung kann keineswegs gebilligt wer- den — die Theilung Polens — und eben darum sind auch die Folgen davon für Preußen höchst nachtheilig gewesen. Polen hatte zwar einen König, war aber dennoch eine Repu- blik. Der König war ohne Gewalt, der Bürger ohne Anschn, und der Bauer ein elender Leibeigener. Alle Macht war in den Händen des Adels. Die Edelleute wählten den König, der oft aus ihrer Mitte genommen wurde; auf ihren Gütern waren sie unumschränkte Herren; sie geboten über ihrer Bauern Leben und Tod, und waren allein zu allen geistlichen und weltlichen Ehrenämtern berechtigt. Bei einer so unklugen Ver- faffung konnte es nicht ohne viele Unordnungen abgehen, be- sonders da ein großer Theil der Edelleute so bettelarm war, daß sie bei den reicheren als Knechte dienen mußten, und also ganz abhängig von ihnen waren. Auf dem Reichstage ging es so tumultuarisch her, daß man ihn als Sprichwort gebrauchte, und von einer recht tollen Verwirrung zu sagen pstegte, cs

7. Theil 2 - S. 555

1827 - Leipzig : Fleischer
555 zu legen, auch auf die des hohen Adels und der Geistlichkeit, die bisher davon frei gewesen waren. Aber davon wollten die Notabeln nichts wissen, und so wurden sie, ohne Hülfe ge- schafft zu haben, entlassen. Ein neuer Minister wurde ernannt, der eben so wenig als alle vorhergehende Nach zu schaffen ver- mochte, und immer lauter wurde der Wunsch des Volks, nach Zusammenberufung der Reichsstände, die seit 1614 nicht ver- sammelt gewesen waren. Dazu konnte sich aber der König nicht gleich entschließen; denn es ließ sich voraussehen, daß sie Über die schlechte Verwaltung Klage führen, und manches an der Verfassung würden verändern wollen. Dagegen ernannte er zum Finanzminisiec einen Mann, der schon früherhin Mini- ster gewesen war, und das ganze Vertrauen des Volks besaß, Necker aus Genf. Da dieser Mann die Volksliebe sich zu erhalten wünschte, so brachte er cs dahin, daß der König die Reichsstände zusammenzurufen öffentlich versprach. Darüber entstand im ganzen Königreiche ein allgemeiner Jubel. So- gleich setzte eine Menge von Schriftstellern ihre Federn in Be- wegung, um dem Volke zu beweiset, wie nöthig cs sey, daß eine neue Negicrungsform cingeführt werde. Der böse Orleans suchte insgeheim das Mißvergnügen gegen die Negierung zu vermehren, und die Gemüther Aller waren in der äußersten Spannung, welche Wirkungen die Reichsstände Hervorbringen würden. Wie hochgespannt aber auch die Erwartungen Vieler waren, so ahnte doch Keiner die ungeheure und gänzliche Um- wälzung, die durch die Reichsstände nachher eingeleitet wurde. Schon die Anzeigen, die der Eröffnung der Versammlung vorangingen, waren beunruhigend. Es wurde bestimmt, daß der dritte Stand so viele Deputirte stellen sollte, als der Adel und die Geistlichkeit zusammen. Diese beiden Stände hielten ihre Vorrechte schon im voraus für verloren, und ließen den Muth sinken, während der dritte Stand voll Kühnheit sich rü- stete, den Adel und die Geistlichkeit zu demüthigen. Zu De- putirten waren meist Leute ohne Grundeigenthum gewählt, die also bei einer Umwälzung nichts zu verlieren, aber alles zu gewinnen hatten, meist Advocatcn, Leute von Talent und Be- redsamkeit, begierig, sich durch kräftigen Widerstand gegen die

8. Theil 2 - S. 559

1827 - Leipzig : Fleischer
559 einen Laternenpfahl aufgchcnkt wurden. Fast an allen Orten wurden die bisherigen Obrigkeiten abgeschafft, und Bürgcrmili- zcn oder, wie sie genannt wurden, Nationalgarden, errich- tet; denn was Paris zuvorthat, ahmte das ganze Land nach. Die Nationalversammlung machte, ehe sie zu der Ausarbei- tung einer neuen Verfassung schritt, eine Erklärung der Men- schen- und Bürgerrechte bekannt, welche dieser zum Grunde lie- gen sollten. Sie enthielten allcs das, was jeder Mensch und Bürger mit Recht von dem Andern, namentlich auch von dce Obrigkeit fordern könne. Das war zwar recht gut gemeint, wurde aber von dem unwissenden Volke gcmißbraucht, sich frei von jeder Pfticht des Gehorsams zu dünken. Die Mitglieder dec Nationalversammlung waren meist von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, dem Volke eine es beglückende Verfassung zu geben; nuc einige Wenige suchten absichtlich alle Ordnung zu untergraben. Am 4ten August trat der Vicomte von Noailles, aus einer vor- züglich bevorrechteten alten Familie, auf, und verlangte, daß die Versammlung die Abschaffung aller persönlichen Vorrechte aus- sprechen möchte. Er selbst entsagte dec seinigen auf eine edel- müthige Weise. Die Versammlung stimmte ihm, wie vom Schwindel ergriffen, augenblicklich bei, ohne zu bedenken, welche große Veränderung das im ganzen Lande Hervorbringen müsse. Es wurde beschlossen, daß von nun an Alle gleich seyn sollten, und nun war Freiheit und Gleichheit im Munde eines Jeden. Das Volk weigerte sich nun, der Obrigkeit zu gehorchen; denn Alle wären ja frei und einander gleich, und wehe dem Lan- de, wo dec Pöbel nicht mehr gehorcht. Bewaffnete Banden zo- gen, vom Herzoge von Orleans angestiftct, im Lande umher, plünderten die Schlösser der Edelleute, und begingen andere Ge- waltthätigkeitcn, während er selbst ausbreitetc, der Hof sey an dem allen Schuld. Zugleich ließ er die Felder verwüsten, damit bei dem eintretenden Getreidcmangcl der Haß gegen die könig- liche Familie noch größer werde. Ludwig bat die Nationalver- sammlung, den täglich wachsenden Unordnungen Einhalt zu thun; aber zu spät sah diese nun ein, daß sie zu voreilig gewesen sey, und nicht mehr den einmal losgclassencn Strom aufhalten könne. Damit aber das Uebcl noch größer werde, entstanden

9. Theil 2 - S. 568

1827 - Leipzig : Fleischer
sich befleckt hat. Durch jene Lobpreiset verbreitete sich nun iner mehr ein Haß gegen die bevorrechteten Stände, und die Idee, daß daö Volk gewisse Rechte habe, die ihnen die Fürsten nicht vorenthalten dürften. Auch hierbei zeigten sich die Deut- schen als die Vernünftigsten. Fast nirgends zeigten sich hier gewaltsame Auflehnungen gegen die Obrigkeit, wogegen in Holland und England der revolutionäre Geist kaum mit Waf- fengewalt niedergehalten werden konnte. So endigte sich das erste Jahr der Revolution. Das Jahr 1790 brach unter trüben Aussichten an. Der König, den es betrübte, daß man allgemein in seinen guten Willen Mißtrauen setzte, begab sich am 4ten Februar in die National- versammlung, ohne alles Gepränge, nur von wenigen Mini- stern begleitet, und hielt eine herzliche Rede, in welcher er sei- nen Wunsch aussprach, daß die Versammlung recht bald die neue Verfassung vollenden, und mit ihm vereint alles anwcn- den sollte, das Volk über seinen wahren Vortheil aufzuklärcn; er gelobe zugleich, treu die Verfassung zu beobachten. Die Rede wurde mit oft wiederholtem Jubel angehört, und sein guter, redlicher Wille anerkannt; aber — die Jakobiner arbei- teten schnell der allgemeinen Rührung entgegen, stellten das Benehmen des Königs als ausgesuchte Heuchelei dar, und setz- ten ihn in den Augen des Volks wieder herab. Nun wurden auch alle geistlichen Orden aufgehoben, eine Menge Nationalgüter, d. i. solche, welche sonst der Geistlichkeit gehört hatten, verschleudert, dem Könige eine bestimmte jähr- liche Summe bewilligt, und der gesummte Erbadel abgeschafft. Die Benennung Hlonsieur wurde in Ciloyen verwandelt, die Wappen und die Bedientcnlivrcen verboten, die Sclavenfiguren an der Bildsäule Ludwigs 14. wcggeriffen, und überhaupt alles, was an Auszeichnung und an Knechtschaft erinnern konnte, zerstört. Indessen waren alle edeln Empfindungen in den Herzen der Franzosen noch nicht untcrgegangcn. Sie wa- ren zwar von einem Schwindclgeiste ergriffen, aber für erha- bene und rührende Scenen noch empfänglich. Dies zeigte sich besonders bei dem sogenannten großen Bundcsfeste, wo- mit am 14ten Juli 1790 das Andenken an die vorjährige Zer-

10. Theil 2 - S. 764

1827 - Leipzig : Fleischer
764 noch im Schlosse Valencay in Frankreich unter Aufsicht gelebt hatte, wieder frei. Er reiste schon am 13ten Marz nach Spa- nien ab. Dies Land war in den letzten Jahren von den Cortes — so hießen hier die Neichsstände — regiert worden. Diese hatten eine neue Verfassung entworfen, wonach der Kö- nig durch sie beschränkt werden sollte. Als nun Ferdinand unter unendlichem Jubel in Spanien erschien, verlangten die Cortes, daß er die neue Verfassung bestätigen sollte, während Viele vom alten Adel und vom Heere ihm zuredeten, es nicht zu thun, sondern die bisherige unumschränkte Regierung bcizu- behalten. Hätte Ferdinand die Zeit seiner Gefangenschaft zum Nachdenken über die Art, wie er sein Volk glücklich machen könnte, benutzt, so würde er diesem Nathe nicht gefolgt seyn, sondern den Spaniern eine neue, liberale Verfassung, nach dem Muster der französischen, gegeben haben; aber cs schmei- chelte seinem Stolze mehr, unumschränkt zu regieren. Daher verwarf er jene Verfassung, und verfolgte die Cortes aufs härteste. 3a es zeigte sich bald, daß alle Erfahrungen der letz- tern Jahre für ihn ganz vergebens gewesen waren. Er stellte die unter Joseph aufgehobenen Klöster wieder her, führte die verhaßte Inquisition wieder ein/ wüthete gegen die Freimau- rer, verbot eine Menge Bücher, und folgte nur dem Nathe der Pfaffen, so daß sich die Spanier, die doch seit 5 Jahren Gut und Blut für ihn dahin gegeben hatten, recht unglücklich fühlten. Zu den vielen durch Napoleons Absetzung bewirkten Ver- änderungen gehörte auch, daß das bisherige Königreich Italien mit dem östreichischen Staate vereinigt, daß Tos- cana wieder hergestellt, und dem früher vertriebenen Groß- herzog Ferdinand, einem Bruder des Kaisers Franz, zurückge- geben wurde, daß Napoleons Gattin, Marie Luise, Parma erhielt, daß Savoyen und Piemont wieder unter die Herrschaft des Königs von Sardinien kam, und daß Papst Pius 7., der zuletzt in Fontainebleau gelebt hatte, nach dem Kirchenstaate zurückkehrte. Ueberhaupt trat nun fast Alles wieder in seinen vorigen rechtmäßigen Zustand zurück, und die
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