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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Geschichte des Mittelalters - S. 30

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 30 — 3. Der adlige Italiker ertrug mit Ingrimm die Schmach der Fremdherrschaft des an Gesittung weit niedriger stehenden Germanen. 4. Der kriegerische Germane blickte geringschätzig auf den verweichlichten, unkriegerischen Römer hinab. 96. Auf welche Weise gründete Theoderich einen germanischen Mittelmeerstaatenbund? 1. Er verknüpfte die übrigen germanischen Reiche mit dem seinigen durch Familienverbindungen : a) Seine Gemahlin war eine Schwester des Frankenkönigs (Chlodowech). b) Seine Töchter (Theodegotha und Ostrogotha) vermählte er mit dem Westgotenkönige (Alarich Ii.) und dem Burgunderkönige (Sigismund). c) Seine Schwester (Amalafreda) heiratete den Vandalenkönig (Thrasamund). d) Seine Nichte (Amalaberga) erhält den Thüringerherrscher (Hermanfrid) zum Gemahl. 2. Er sucht zwischen den einzelnen germanischen Reichen den F r i e d e n aufrecht zu erhalten. 3. Er tritt dem fast unaufhaltsamen Vordringen der Franken kraftvoll entgegen : a) Er unterstützt die Alamannen. b) Er beschützt die Westgoten. 97. Welches sind leitende Gesichtspunkte in der auswärtigen Politik Theoderichs? 1. Möglichste Versöhnung der romanischen Bevölkerung mit der germanischen. 2. Völlige Duldsamkeit gegen die katholischen Untertanen. 3. Gutes Einvernehmen mit dem oströmischen Reiche. 4. Weise Vorsicht gegenüber dem Frankenreiche. 98. Was verhinderte den dauernden Bestand eines germanischen Mittel-meerstaatenbundes ? 1. Die innere Lebensunfähigkeit der germanischen Mittelmeerstaaten [101]. 2. Die völlige Untüchtigkeit der Nachfolger Theoderichs. 3. Das unaufhaltsame Vordringen der F ranken. 99. Welche Bedeutung hat Theoderich der Große für das Germanentum? 1. Er ist der erste germanische Fürst, welcher den gemeinsamen Vorteil aller germanischen Stämme vertrat.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 32

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 32 — 1«. »•'•>«»« to, „ 2. Durch das Aufgehen germanischer Völkerschaften in roma-Natione"n Mischvölker: die romanischen a) d!ts Tittalil<ern' °Stg0ten ™d L“gobarden entwickelten sich aie 1 t a J i e n e r. b) Aus Keltiberern, Sueben, Alanen, Vandalen und Westgoten entstanden die Spanier. c) Aus Lusitaniern, Alanen und Sueben gingen die Portugiesen hervor. 6 d) hillf elt0nywfst§Sten’ Franken> Burgundern und Alamannen bildeten sich die Franzosen. 3. Durch dle Aufnahme germanischer Sprachelemente in die js4"Volkssprachen entwickelten sich letztere zu selben*?™ Bildungen: den romanischen Sprachen: zösiscy15 Spanisch, Portugiesisch, Fran- 104. Welche Bedeutung erlangte Konstantinopel tür das oströmische nach dem Untergange des weströmischen Reiches? 1. Die starke Befestigung und die günstige Lage ließen die Stadt alle Sturme glücklich überdauern ^Lm/l6ri/]ien Und die ideellen Schätze der alten Kultur fanden in ihr einen sicheren Hort Handel, Gewerbe und Verkehr blieben hier auf der Grundlage der Geld Wirtschaft bestehen. • Das Fortbestehen der Hauptstadt sicherte den Bestand des ganzen oströmischen Reiches. 10a. Inwiefern wurde die Macht der germanischen Könige eine immer unbeschränktere ? 1. Die germanischen Volksrechte gingen zum führer ^ Ü b 6 r : 0berste Richter, Priester, Heer- 2. Die romanischen Herrscherrechte traten als neue üinzu : Münzrecht, Besteuerungsrecht den Welschen gegenüber. 3' Iranische Erbadel hatte größtenteils in der Zeit der Wanderungen seinen Untergang gefunden. 4. Der romanische Hof- oder Dienstadel trat an seine Stelle: a) Germanische H e r z ö g e und G r a f e n wurden Unter-g e b e n e : Offiziere, Statthalter und Richter.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 54

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 54 — 4. Die drückende Macht des Hof- und Dienstadels nahm fortwährend z u. 5. Die absolute Gewalt des Königs wurde in demselben Maße gemindert. lfe. Wie ging eine Belehnung vor sich? \ 1. Der Lehnsmann mußte durch Handschlag geloben: treu, hold und gewärtig zu sein. 2. Der Lehnsherr mußte a) die Übertragung des Lehens ausdrücklich aussprechen, b) ein äußeres Zeichen der Belehnung überreichen (Fürst = Fahne; Adliger = Hut oder Handschuh; Gemeinfreier = Zweig oder Stück Torf; Geist-1 i c h e r = Ring oder Stab). 174. Inwiefern hob Karl d. Gr. die Kultur seines Landes? 1. Er förderte den Landbau [175, 176]. 2. Er unterstützte Handel und Verkehr [177, 178, 183]. 3. Er sorgte für geistige Bildung [181]. 4. Er befestigte das Christentum [182]. 5. Er pflegte Kunst und Wissenschaften [179, 180]. 175. Welchen persönlichen Anteil hatte Karl d. Gr. an der Förderung des Landbaues? 1. Er legte Musterwirtschaften auf seinen Gütern an: a) Er forderte genaue Buchführung und Rechnungslegung. b) Er schrieb den Anbau der Obstsorten und Blumenarten vor. c) Er bestimmte die Menge des Vorrates an Fleisch, Speck und Gemüse. 2. Er gab wertvolle allgemeine Verordnungen über Anbau des Landes, über Pferde- und Bienenzuc ht (capi-tulare de villis). 176. Welche Fortschritte machte die wirtschaftliche Entwickelung im Reiche Karls d. Gr.? 1. Der Handel und der Verkehr nahmen zu: a) Durch Ausbau und Sicherung der Handelsstraßen [178]. b) Durch die Einverleibung Italiens. 2. Die Landwirtschaft machte bedeutende Fortschritte: a) Durch Einführung neuer Kulturpflanzen: vor allem des Weinstockes und des Walnußbaumes.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 66

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 66 — 5. Franken: Mainz, Worms, Speyer — Frankfurt, Würzburg, Fulda. 214. Welche Bedeutung erlangte die Geistlichkeit für die Zeit des Verfalls ? 1. Die Geistlichkeit brauchte eine weltliche Zen- tralgewalt im Reiche zu erfolgreichem Wirken. 2 Die Geistlichkeit (namentlich unter Erzbischof Hatto von Mainz} wußte die Her zöge von der Notwendigkeit einer solchen zu überzeugen. 3. Die Geistlichkeit setzte die Wahl eines Herzogs zum Könige als gemeinsamem Oberhaupte durch. 4. Die Geistlichkeit machte dadurch Deutschland zum Wahl- reiche. 215. Welche Umstände begünstigten den Zusammenschluß zur Einheit? 1. Die tiefbegründete Verwandtschaft nach Blut, Sprache und Glauben. 2. Das schon erstarkte deutsche Nationalgefuhl. 3. Die bereits gewöhnte Zugehörigkeit zu einem mächtigen Staate. 4 Die ringsum drohenden Gefahren durch gemeinsame Feinde. 216 Inwiefern war die unbeschränkte königliche Gewalt fast vollständig auf weltliche und geistliche Große übergegangen? 1. Sie waren mit ausgedehntem Grundbesitze aus- f) Die Herzöge und Grafen besaßen Erbgüter und A m t s - b) dij1erzbischöfe, Bischöfe und Äbte hatten gewaltige „Sehe n-kungen“ zur Nutznießung. 2. Sie übten einen weitgehenden^ Einfluß auf die Massen aus: • . , a) Weltliche und geistliche Große waren die u n m i baren Lehnsherren der Vasallen und Aftervasallen. b) Beide waren die höchsten Vorgesetzten ihres Heeresaufgebotes. 3. Sie besaßen ein großes Maß von Selbständig- ^Weltliche und geistliche Große übten in ihren Gauen bezw. Sprengeln die Gerichtsbarkeit aus [131]. b) Beide führten ihr Heeresaufgebot dem Könige selbständig zu: a) Die Herzöge aus ihren Gauen, ß) die Bischöfe aus ihren Sprengeln.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 71

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 71 — 3. Sie machte die deutschen Kaufleute zuzwisch e n -händlern zwischen dem Morgenlande und dem Norden Europas. 4. Sie verpflanzte das Streben der italischen Städte nach bürgerlicher Freiheit auch auf die deutschen Städte. 5. Sie zog die deutschen Könige von der überlieferten nationalen Slawenpolitik ab. 6. Sie kostete dem deutschen Volke gewaltige Opfer an Kraft und Geld. 228. Welche Bedeutung hat der Sieg auf dem Lechfelde gehabt? 1. Die europäische Kultur war von jetzt an geschützt gegen die Bedrohung durch heidnische Völkerschaften aus dem Osten. 2. Das deutsche Reich wurde dadurch für immer von den Einfällen der Ungarn befreit. 3. Das germ a^h i s c h e Element begann, jenseits der Enns sich niederzulassen. 4. Die Ungarn wurden von nun an seßhaft. 5. Die Annahme des Christentums brachte das Volk allmählich in Zusammenhang mit den europäischen Vplkerfamilien. 229. Welches ist der allgemeine Verlauf der Politik Ottos I.? 1. Die Besiegung der aufständischen Herzöge und die Verleihung der Herzogtümer an Verwandte sicherte Otto I. den Besitz der königlichen Vollgewalt (um 945). 2. Der Treubruch seines Sohnes Liudolf und seines Schwiegersohnes Konrad des Roten brachte das—vum-Bi sch-r än kte Königtum ins W a n k e n {um 953). i£)ie Überzeugung von der Notwendigkeit einer zuverlässigen Stütze für das Königtum^iührte—zu--einer Verbindung Ottos mit der kirchlichen Gewalt (um 955). 3 Die Sicherstellung seines Einflusses auf die Papstwahl (962) verbürgte ihm den dauernden Einfluß auf die Kirche. 3. Der unsichere Bestand des deutsch-römischen Reiches unter den übrigen Ottonen. 230. Inwiefern bewahrte Otto Ii. die von seinem Vater übernommene unumschränkte Herrschaft ? 1. Durch den Wechselnden Aufenthalt in den verschiedensten Teilen seines Reiches übte er s e 1 b s t die oberste Aufsicht aus. /

7. Geschichte des Mittelalters - S. 95

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 95 — b) Ein starkes Söldnerheer leistete ihm den Treueid: a) es trat an die Stelle der Vasallenaufgebote, ß) es wurde in seinem Unterhalte auf die Steuern gegründet, y) es gewährte als stehende Land- und Seemacht wirksamen Schutz gegen innere und äußere Feinde. 2. Er schuf in der Zeit der unbedingten Abhängigkeit der Herrscher vom Vasallentume eine starke absolute Monarchie: a) Er verschaffte durch eine musterhafte Finanzwirtschaft dem Staate feste Einnahmen: a) aus den Erträgnissen der Krongüter, ß) aus direkten und indirekten Steuern : Grundsteuer, Akzise, Zölle, Staatsmonopole auf Rohseide, Salz und Getreide. b) Er herrschte durch Heer und Beamte im Lande nach den von i h m gegebenen Gesetzen. 3. Er schuf in der Zeit der scharfen Absonderung der einzelnen Stände deren rechtliche Gleichstellung: a) Alle Untertanen wurden ohne Ansehen der Person gerichtet. b) Alle Untertanen wurden unter dasselbe Recht gestellt: das römische. c) Alle Untertanen nahmen durch eine Volksvertretung an der Beratung der Staatsgesetze teil: jedoch ohne Beschlußfähigkeit. 305. Warum betrachtete Friedrich Ii. das normannische Erbreich als Heimat und Hauptland? 1. Er war mütterlicherseits ein sizilischer Normanne. 2. Er war im heiteren Palermo aufgewachsen und erzogen. 3. Er betrachtete das Erbreich als den geeignetstengrund-p f e i 1 e r für die Errichtung eines hohenstaufischen Weltreiches. 306. Inwiefern behandelte Friedrich Ii. das deutsche Reich als Nebenland und Fremde? 1. Er ließ es nacheinander durch seine Söhne Heinrich und Konrad verwalten. 2. Er beschränkte die aufstrebende Macht der Städte zugunsten der Fürsten („Wormser Privilegium“) [307]. 3. Er war nur selten in Deutschland (von 35 Regierungsjahren nur 7). 307. Welche Bedeutung hat das Wormser Privilegium? 1. Es wurden die Landstände geschaffen. 2. Es gehörten dazu die Ministerialen, die Ritter, die höhere Geistlichkeit und, die Städte.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 119

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 119 — 389. Welche Verdienste erwarb sich Rudolf um das deutsche Reieh ? 1. Er lebte in Frieden mit dem Papste: a) Er strebte nicht nach dem Besitze Italiens. b) Er verzichtete auf die römische Kaiserkrone. 2. Er blieb in gutem Einvernehmen mit den Fürsten. a) Rudolf läßt ihnen Selbständigkeit in den inneren Angelegenheiten ihrer Staaten. b) Die Fürsten bewilligten ihm die Zurücknahme aller seit 1245 durch Könige verschenkten Reichsgüter. 3. Er setzte einen allgemeinen Landfrieden durch. a) Er gab scharfe Gesetze gegen das Fehdewesen und die Ausübung des F austrechts. b) Er hielt auf strenge Durchführung dieser Ver Ordnungen. c) Er belebte dadurch wieder Handel und Verkehr. 390. Inwiefern ist Rudolf der Begründer der österreichisch-habsburgischen Hausmacht ? 1. Er vermählte seine Tochter Judith mit Ottokars Sohnwenzel und verschaffte dadurch seinem Hause Erb-ansprüche auf Böhmen und Mähren. 2. Er widmete sich in fünfjährigem Aufenthalte der Pflege der Lande Österreich und Steiermark. 3. Er belehnte unter Zustimmung der Kurfürsten a) seinen ältestensohnalbrechtmit Österreich, b) seinen jüngeren Sohn Rudolf mit Steiermark, c) seinen Getreuen M e i n h a r t von Görz und Tirol mit Kärnten. 391. Inwiefern war Albrecht I. ein bedeutender Herrscher? 1. Er erneuerte den allgemeinen Reichsfrieden Rudolfs von Habsburg. 2. Er verhinderte die unmenschlichen J udenverfol-g u ng e n. 3. Er berücksichtigte die veränderten Bedürfnisse der Stände [392]. 4. Er erkannte den Wert des Geldes als eines zeitgemäßen Machtmittels: a) Er war deshalb eifrig bemüht, durch Steuern seine Schatzkammer zu füllen, b) Er galt darum für geizig und war bei Geistlichen und Sängern wenig beliebt. 392. Inwiefern berücksichtigte Albrecht I. die veränderten Bedürfnisse der Stände? 1. Er förderte den Wohlstand der Städte:

9. Geschichte des Mittelalters - S. 125

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 125 — 4. Die Verleihung der Hoheitsrechte an die Kurfürstentümer rief bei den übrigen Ständen mit dem Wunsche nach gleichen Befugnissen Streitigkeiten und Kämpfe um deren Erlangung hervor [410—412], 410. Inwiefern suchten seit Karl Iv. alle Stände durch Einungen ihre Interessen zu wahren? 1. Die Städte vereinigten sich zu mächtigen Bünden: Schwäbischestädtebund — Rheinischestädte-bun d [411]. 2. Die Ritter bildeten jenen städtischen Mächten gegenüber Rittergesellschaften: Löwenbund in der Wetterau — Hörner in Hessen — Schleglerin Schwaben [412]. 411. Durch welche Einungen erreichten die Städte größere Macht? 1. 1376 schlossen sich 14 schwäbische Städte unter Ulms Führung zu dem „Schwäbischen Bunde“ zusammen: a) Er bezweckte die Wahrung städtischer Freiheiten und Rechte. b) Er besiegte mehrere Ritterheere (1377: Bayrische Ritter bei Alpeck — Eberhards Sohn Ulrich bei Reutlingen). c) Er erhielt schließlich die ausdrückliche Anerkennung durch Wenzel (im Vertrage zu Rothenburg a. d. Tauber 1378). 2. 1381 traten Straßburg, Weißenburg, Worms, Speyer, Frankfurt und Hagenau zu dem (zweiten) ,,R heinischen Bunde“ zusammen: a) Er bezweckte die Sicherung des Handels und Verkehrs auf der Rheinstraße. b) Er vereinigte sich bald (1381) mit dem schwäbischen Bunde. a) Beide sicherten sich gegenseitige Hilfe bei feindlichen Angriffen zu. ß) Beide wollten nur durch gemeinsamen Beschluß Friedensverträge und Neuaufnahmen in den Bund voll-führen. 412. Warum bildeten die Ritter Einungen? 1. Sie vereinigten sich zum Schutze gegen die F ü r s t e n , um sich den Besitz ihres Gutes und ihrer Freiheiten wahren zu können. 2. Sie vereinigten sich zum Kampfe gegen die Städte-bündnisse, um das angemaßte Faust- und Fehderecht auch weiterhin ausüben zu können. 413. Wodurch vermehrten die Städteeinungen ihre Macht? 1. Sie erreichten eine V erständigung und Vereinigung mit den norddeutschen Städten [414].

10. Geschichte des Mittelalters - S. 144

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 144 — 2. Staatsordnung. si“d«5474- In we,ehe,r *else ist der deutscl« Einheitsstaat aus dem Geschlechter-Staats- staate emporgewachsen? begriffe.. j j)je älteste staatliche Gemeinschaft war der Geschlechter (Sippen-) Staat: a) Die Gemein freien waren Träger des S t a a t e s und der V e r f a s s u n g [41]. b) Ein eigentliches Staatsgebiet war noch nicht vorhanden. c) Die Glieder der Gemeinschaft waren noch nomadisierende Hirten. („Was die Fackel nicht verzehrt, ist Fahrnis.“) 2. Die Festlegung der Donau- und Rheingrenze [29] bewirkte die Vereinigung zum Gemeindestaate: a) Die einzelnen Sippen vereinigten sich und siedelten , . !!. Weise an, wie sie miteinander gewandert waren b) Die Gemeinfreien wurden s e ß h a f t und gingen zum Ackerbau über (sie kommen in den Besitz eines Staatsgebietes). 6 c) Die Gehöfte vererbten sich auf den ä 11 e s t e n Sohn oder auf den Nachbarn, nie auf die Töchter (bei salischen rranken bis Ende des 6. Jhdts.). ■3. Das Vei langen nach Sicherheit und Schutz vereinigte oft mehrere Gemeindestaaten zum Gau Staate: a) Er wurde von Cäsar und Tacitus noch vorgefunden. b) Er umfaßte (bei den Cheruskern) höchstens 40 000 Krieger. 4. Die^ Zunahme der Bevölkerung führte die Zusammenfassung mehrerer Gaustaaten zum Völkerschaftsstaate herbei [72]. 0. Die stete Kriegsgefahr, der Andrang mächtiger Nachbarn und die 1 atkraft einzelner Edelinge vollbrachten den Zusammenschluß zum Stammes - (Volks-) Staate. (Alamannenkönige im Jahre 357 noch 12 — im Jahre 496 nur noch e i n König.) 6. Die Beseitigung der einzelnen Stammesfürsten durch List oder Gewalt ermöglichte die Begründung des E i n h e i t s s t a a t e s (Chlodowech, Karl der Große.) b'2e0hns- 475' Worauf slnd Veranlassung und Ursprung des Lehnswesens zurück-zuführen ? 1. Die Veranlassungdeslehnswesens war in den durch die Einführung des Reiterdienstes gesteigerten Anforderungen gegeben [121], 2. Der L rsprung des Lehnswesens lag in der Gefolgschaft, der V asallität und dem Benefizial-wesen begründet:
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