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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Geschichts-Bilder - S. 410

1878 - Langensalza : Greßler
410 Wege im Schnee saßen und mit den Geberden des Wahnsinns an ihren eigenen, schon vom Froste schwarzen Fingern nagten — &on der großen französischen Armee, die ein halbes Jahr zuvor m stolzen Erwartungen den Niemen überschritten hatte, erreichte am 19. Dezember ein Troß von 20,000 »von jedem irdischen b/ladenen« Menschen die russisch-preußische Grenze. Diese Heeres dtmm?en toaren der ganze Rest des einst so mächtigen Mit tiefem Schauder wendet sich die Seele von solchen Bildern hinweg; sie sind entsetzlicher, als die Einbildungskraft sie zu erfinden vermag. Als schreckliche Warnungszeichen gegen Uebermuth und Frevel stehen sie da, um die ungestüme Leidenschaft in des Menschen Herzen zu brechen. Stein.*) Karl Freiherr vom und zum Stein wurde am 26. Oktober 1757, wenige Tage vor der Schlacht bei Roßbach, zu Nassau an der Lahn geboren. Seine Abstammung aus einer alten reichsfreiherrlichen Familie gewährte ihm die Begünstigung, daß er schon in seiner Jugend den Geist altgermanischer Freiheit und Selbstständigkeit in sich aufnahm und gleichsam mit der Luft einathmen konnte. Die Sicherung einer unabhängigen Stellung trug dazu bei, die Grundzüge in Steins Charakter, ein freimüthiges, männliches und entschiedenes Wesen ungehemmt zu entwickeln, wogegen die Berührung einer sanften, frommen Mutter einen mildernden Einfluß ausübte, wenn jene Eigenschaften bei dem Knaben in Trotz überzugehen drohten. Nachdem er die vorbereitende Bildung von einem Hauslehrer auf dem Familienschlosse empfangen, ging er in feinem 17. Jahre nach der Universität Göttingen und widmete sich hier dem Studium des deutschen Rechts, der Staatswiffenfchaften und der Geschichte. Nach den Universitätsjahren machte er eine Reife durch Deutschland, hielt sich namentlich eine Zeit lang in Wien auf und bildete sich sodann, wie auch Hardenberg und andere angehende Staatsmänner thaten, bei dem höchsten deutschen Gerichtshöfe, dem Reichskammergerichte zu Wetzlar, in praktischer Thätigkeit aus. Er entschied sich daraus, obgleich feine Angehörigen wünschten, er möchte, dem Herkommen der Familie gemäß, in österreichische Dienste treten, für Preußen, welches damals durch feinen philosophischen König großen Glanz erlangt hatte und auf alle jugendliche und starke Geister eine Anziehungskraft ausübte. Er begab sich des-balb nach Berlin und erlangte im Jahre 1780 eine Anstellung zu Wetter in der Grafschaft Mark. In diese Stellung arbeitete er sich sehr bald hinein und erwarb sich in ihr besonders dadurch die allgemeine Achtung, daß er seinem ganzen Charakter gemäß überall *) Nach H. Schmidt.

3. Geschichts-Bilder - S. 484

1878 - Langensalza : Greßler
484 Seit 1865 ist das Herzogthum Lauenburg in den Besitz der preußischen Krone gekommen, während Schleswig von Preußen, Holstein dagegen von Oesterreich bis auf Weiteres verwaltet wurde. Eingedenk der beiden großen Waffenthaten hat das deutsche Volk den gefallenen Heldenbrüdern auf Düppel und Alsen zwei Denkmäler gesetzt, deren Hülle unter angemessener Feierlichkeit am 30. Sept. 1872 gefallen ist. Preußens Feldzüge gegen Oesterreich und dessen Verbündete im Jahre 1866.*) Veranlassung des Krieges. Im Jahre 1865 am 14. August wurde zwischen Oesterreich und Preußen zu Ga st ein ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem die befreiten Elbherzogthümer von den beiden Großmächten gemeinschaftlich verwaltet werden sollten. Dieser Vertrag schien anfangs friedliche Verhältnisse anzubahnen. Oesterreich ernannte den Feldmar-schall-Lieutenant Gablenz zum Statthalter von Holstein, Preußen den General-Lieutenant v. Manteusfel zum Statthalter Schleswigs. Es zeigte sich aber bald für jeden Unbefangenen deutlich, daß die österreichische Regierung beim Abschluß des Vertrages nichts weiter im Sinne gehabt, als nur um so ungehinderter den Bestrebungen Preußens entgegenwirken' zu können. Mit allerlei Hintergedanken rückte Oesterreich anfänglich ins Feld. Preußen hatte in dem Kriege gegen Dänemark die größte Arbeit gethan, und dennoch wurde es fortwährend in Ausführung seiner Pläne von dem Mitbesitzer, Oesterreich, gehemmt und gestört. Dazu kam, daß der Prinz Friedrich von Auguftenburg ebenfalls den Mitbesitzer spielte, obgleich es ihm an jeder Anerkennung fehlte. In seinem Bestreben aber fand er bei Oesterreich Schutz und Hülfe. Der alte Neid und die über-lieferungsweise Herrschsucht von Seiten Oesterreichs waren auch hier wieder die Triebfedern zum Streit. Daher betrachtete denn Preußen schon seit geraumer Zeit den österreichischen Einfluß auf die deutschen Verhältnisse als einen Hemmschuh gedeihlicher Entwicklung, und aus diesem Grunde war es unablässig bemüht, im wahren Interesse Deutschlands, diesen unberechtigten und nachtheiligen Einfluß immer mehr zu beschränken. Die Gelegenheit hierzu wurde aber von unserm friedliebenden König nicht leichtfertig oder aus bloßer Ruhmsucht herbeigeführt, sondern ihm durch die Mißgunst und Leidenschaftlichkeit feiner Gegner aufgedrungen. *) Nach den zuverlässigsten Quellen bearbeitet.

4. Geschichts-Bilder - S. 156

1878 - Langensalza : Greßler
156 Da schalt ihn bte Frau bei der Rückkehr einen faulen Gesellen, der nur Brot zu essen, aber nicht zu backen verstehe. 'v^m höchsten Frühjahr (878) erbaute der König mit feinen Gefährten, die sich nach und nach um ihn gesammelt hatten, in einer walbtgen Moorgegenb eine Verschanzung und unternahm von hier au§ ©tretfzüge gegen die Dänen. Nach biesem glücklichen Ansang begab ]tch Alsreb, als Harfner verkleibet, in das normannische Lager. Währenb er bier seine Lieber sang, forschte er die Schwächen des Lagers aus urtb belauschte die Gespräche der Feinde. Nachbem er zu den Seinen zurückgekehrt war, erließ er ein Aufgebot an alle streitbaren Englänber. Erstaunt und erfreut, daß ihr König noch lebe, kamen sie voll Muth und Streitlust. Jetzt Überfiel Alsreb das bantfche Lager und erfocht (880) einen vollstänbigen Sieg. In Folge beffen ließ sich der Dänenkönig taufen, wobei Alsreb selbst peuge war. Als abhängiger Lehensfürst regierte nun der König in den ihm von Alsreb angewiesenen Lanbestheilen. Noch einmal kam eine große Gefahr über Alfreb's Reich. Ein gewaltiges Heer von Normannen lanbete im Jahre 893 an Eng-lanb» Küsten. Aber die bebrängten Bewohner erhoben sich auf's Neue gegen ihren Feind und überwanben ihn nach einem brei-jährigen blutigen Kampfe. kein Frieden, der von nun an mit wenigen Unterbrechungen herrschte, zeigte sich die Wirksamkeit des großen Königs noch segensreicher. Jrtbern er die alten angelsächsischen Einrichtungen erneuerte und verbesserte, theilte er das ganze Land zur Erleichterung der -Verwaltung in Zehnten, Hunbertfchaften und Grafschaften, setzte Grafen und Lanbvoigte ein, die unter Zuziehung von Schöffen das Recht wahrten, und sorgte auch für einen Reichstag, die sogenannte ^er ^bifen, berert Mitglieber, aus Abgeorbneten der Geistlichkeit, des Abels und der Freien bestehenb, jährlich zwei Mal nach Lonbon berufen würden, um mit dem Könige die Angelegenheiten des Reiches zu berathen und zu entfcheiben. Dies ist der Ursprung der mit Recht so hoch berühmten Rechts- und Staatsverfaff ung Englanbs, burcfi die es so groß und mächtig geworben ist. Selbst bei Angelegenheiten, welche in den untern Gerichtshöfen entfchieben würden, war er unablässig bemüht, die Grünbe der gefällten Urtheile zu vernehmen und zu untersuchen, woburch er häufig Anlaß fanb, die Richter besser zu belehren. Durch Verbesserung tn der^Gerichtsverfassung überhaupt brachte Alsreb feinem Reiche solche Sicherheit, daß erzählt wirb, daß der Reifenbe, welcher feine Börse auf der Lanbstraße verlor, ohne Zweifel biefe nach Monats-frt[t unberührt finben konnte. Man sagte sogar, der König habe

5. Geschichts-Bilder - S. 485

1878 - Langensalza : Greßler
485 Preußens Bestreben ging darauf hin, Deutschlands Macht nach Außen, sein gedeihliches Emporblühen nach Innen durch Einheit zu stärken, was aber nur möglich war durch Beschränkung der Einzelstaaten. Oesterreich dagegen war es darum zu thun, Deutschland in seiner alten Zersplitterung zu erhalten. Darum wollte es in den befreiten Elbherzogthümern unter der Herrschaft des Prinzen von Augustenburg einen neuen deutschen Kleinstaat mit unverkürzten Regentenrechten ins Leben treten lassen. Obgleich Preußen bis jetzt nirgends eine bestimmte Erklärung gegeben hatte, daß es die Elbherzogthümer sich einverleiben wollte, so sehen wir doch an der Gerechtigkeitsliebe des Königs Wilhelm, daß, bevor er diesen Schritt thun wollte, er die ersten Juristen des Landes berief, um die Rechte des Prinzen von Augustenburg mit aller Gründlichkeit zu prüfen und ein Gutachten darüber abzugeben. Der Ausspruch der Juristen fiel gegen den Augustenburger aus. Die Anhänget* des Prinzen fuhren nun fort, die Landeshoheitsrechte, welche Preußen und Oesterreich thatsächlich und rechtlich besaßen, anzuzweifeln und jede Thätigkeit und Wirksamkeit der preußischen Regierungsbevollmächtigten zu untergraben. Die preußische Regierung that beshalb nur, was jebe Regierung ihrem Lanbe schulbig ist: sie suchte die Aufrechthaltung der Ordnung zu schützen. Oesterreich dagegen schlug einen andern Weg ein. Es erließ einseitig und ohne den König von Preußen, als rechtlichen Mitbesitzer beider Elbherzogthümer, irgend wie zu beachten, an den Feldmarschall-Lieute-nant Gablenz den Befehl, sofort zur Einberufung der holsteinischen Stände zu schreiten, »um dft Stimme des Landes über sein künftiges Geschick zu hören.« — Dieser von der österreichischen Regierung angekündigte Schritt erfolgte wirklich. Am 11. Juni 1866 sollten sich die Stände in der Stadt Itzehoe einfinden. Oesterreich hatte durch diesen Befehl den Gasteiner Vertrag verletzt; denn es heißt ausdrücklich in demselben, »daß Oesterreich und Preußen die Elbherzogthümer gemeinsam besetzen und verwalten, auch die künftigen Verhältnisse derselben nur im gegenseitigen Einverständnisse feststellen.« Preußen legte gegen die Einberufung der Stände Verwahrung ein, welche allen Gesandten in Frankfurt mitgetheilt wurde. Außerdem erhielt der General Mantenffel den Befehl, mit den preußischen Truppen in Holstein einzurücken, um die gemeinsame Regierung Schleswig-Holsteins mit dem Feldmarschall-Lieutenant Gablenz in Holstein zu vereinbaren. Da aber Gablenz die gemeinsame Verwaltung Schleswig-Holsteins ablehnte, so wurde der Baron von Scheel-Plessen preußischerseits mit der Verwaltung der nunmehr vereinigten beiden Herzogtümer beauftragt und der Zusammentritt der holsteinischen Stände untersagt.

6. Geschichts-Bilder - S. 379

1878 - Langensalza : Greßler
379 und- ging ohne Zögern an die Arbeit. Bis gegen 9 Uhr war er thätig, dann frühstückte er wenige Minuten und arbeitete dann wieder fleißig fort. Von Stunde zu Stunde begab er sich auf die Galerie, hörte die Leute an, die ihn sprechen wollten, und nahm ihnen eigenhändig ihre Gesuche ab. Jede Bittschrift wurde rasch beantwortet, und binnen 8 Tagen hatte Jeder seinen Bescheid. — Um Mittag, nur von einem einzigen Bedienten begleitet, ging, ritt oder fuhr er spazieren, worauf er sich zu Tische setzte. Er genoß die einfachsten Gerichte und trank nie Wein. Die Stunde nach dem Tische widmete er der Musik und ging dann abermals an die Arbeit oder ertheilte Audienz. Um 7 Uhr Abends besuchte er das Theater oder eine Gesellschaft, welche in der Regel immer aus denselben Personen bestand und in der sich Joseph als der liebenswürdigste Privatmann zeigte. Wenn er zurückkehrte, arbeitete er abermals, indem er eingelaufene Berichte und Depeschen durchflog und Ausfertigungen unterzeichnete. Gegen 11 Uhr begab er sich zu Bette, wenn nicht wichtige Geschäfte den Schlaf ihm verscheuchten. Gab es viel zu thun, so arbeitete er tief in die Nacht hinein und mußte oft von seinen Dienern erinnert werden, seine Gesundheit nicht ganz und gar zu vergessen. Wenn Gefahr war, z. B. Feuersnoth, eilte er stets zur Hilfe herbei, griff eifrig mit an, ermunterte die Umstehenden und leitete die Rettungsanstalten mit bewunderungswürdiger Besonnenheit. Dann vertheilte er Geld unter die Leute, wie er denn nie ausging, ohne eine Summe von 100 Dukaten beizustecken, die im Laufe des Tages an Arme oder Leidende gespendet wurden. — Joseph liebte sein Volk und wünschte von ihm geliebt zu werden. So öffnete er den bisher nur dem Adel zugänglichen Augarten allem Volke zur Belustigung und setzte über den Eingang die Inschrift: »Allen Menschen gewidmeter Erlustigungsort von ihrem Schätzer.« Als die adeligen Herren sich beklagten, daß sie nun nirgend mehr ein Plätzchen hätten, wo sie ganz ungestört unter sich sein könnten, erwiderte Joseph: »Wenn ich immer nur unter meines Gleichen leben wollte, so müßte ich in die Kapuzinergruft hinabsteigen, wo meine todten Ahnen ruhen, um hier meine Tage zuzubringen.« Niemand von seinen Umgebungen vermochte so viel zu leisten, wie er; er regierte allein, und fünf Kabinetssekretäre vollzogen seine Befehle und schrieben seine Diktate nieder. Bei dieser Thätigkeit, die immer nur das Beste des Volkes bezweckte, war es nicht zu verwundern, daß das Volk seinen Herrscher liebte; aber der Adel und die Geistlichkeit glaubten, ihn fürchten zu müssen. Joseph hob die Verbindung zwischen den Ordensleuten und dem Papste auf, verminderte zum Theil die früher ausgesetzten Pensionen, verbesserte die Lage der Juden, vernichtete die letzten Spuren der Leibeigenschaft und zog eine Menge Klöster ein. Alle Zweige der

7. Geschichts-Bilder - S. 455

1878 - Langensalza : Greßler
455 aller Staaten vollständig und bilden 70 Stimmen, so daß die kleineren Staaten wenigstens eine, die größeren höchstens 4 Stimmen ein jeoer haben. Der Bundestag soll sich zuerst mit der Abfassung der Grundgesetze und seiner organischen Einrichtung in Bezug auf seine auswärtigen, kriegerischen und inneren Verhältnisse beschäftigen.« »Alle Bundesglieder versprechen mit einander gegen jeden Angriff zu stehen, und wenn der Bundeskrieg erklärt ist, keine einseitige Unterhandlung mit dem Feinde einzugehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden zu schließen. Ebenso wollen sie unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der Bundesversammlung vorbringen. Diese soll entweder vermitteln ober richten, und die streitenden Theile sollen ihrem Ausspruche gehorchen.« »In allen Bunbesstaaten wirb eine lanbstänbische Verfassung stattfinden.« »Die christlichen Religionsparteien genießen gleiche Rechte. Wie eine Verbesserung der Israeliten in bürgerlicher Hinsicht zu bewirken sei, wirb die Bunbesversammlung berathen.« »Die Unterthanen der deutschen Fürsten haben das Recht, aus einem Sande frei in das anbere wegzuziehen und bort Grundeigenthum zu erwerben, bürgerliche ober Kriegsbienste zu nehmen, wenn keine Verbindlich-feit zum Kriegsdienst gegen das bisherige Vaterland im Wege steht.« »Die Bundesversammlung wirb sich mit Abfassung gleichförmiger Gesetze über die Preßfreiheit und den Nachbruck, sowie über Handel und Verkehr zwischen den Bunbesstaaten beschäftigen.« »Die sämmtlichen Bunbesstaaten stellen ein Bundesheer von 300,000 Mann. Der Bunbesseldherr wird von der Bundesversammlung erwählt.« Freiheitskampf der Griechen. Seit dem Jahre 1453, in welchem das griechische Kaiserthum zerstört worden war, schmachtete das griechische Volk unter dem harten Joche der türkischen Herrschaft. Natürlich mußten vorzugsweise die gebildeten Griechen um so schwerer dieses Joch empfinden, wenn sie der hohen Bildung, der ausgezeichneten Tapferkeit ihrer Vorfahren und alles dessen gedachten, was von Griechenland aus für die ganze gebildete Welt geschehen war. — Von den rohen Türken getrennt durch ihre geschichtlichen Erinnerungen, durch ihre , Sprache, durch ihre Religion, leidend unter einer abscheulichen Willkürherrschaft. wandten sich ihre Blicke nach Hülfe allen denen zu, welche die Macht der Türken zu brechen suchten, ganz besonders aber seit dem Beginne des 18. Jahrhunderts nach Rußland, welches namentlich unter Katharina Ii. deutlich verrathen hatte, daß seine Pläne darauf hinausgingen, die Eindringlinge aus Asien wieder aus Europa hinauszuwerfen. Um so mehr richteten sich ihre Blicke nach Rußland, da die Russen demselben Glaubensbekenntniß zugethan sind, wie die Griechen. Katharina Ii. hatte diese Hoffnungen schon

8. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

9. Charakterbilder für den biblischen Geschichtsunterricht - S. 47

1887 - Langensalza : Greßler
konnte das Gesetz Mosis wieder zu Ansehen gelangen. Großartige Opfer folgten, dargebracht an der Thür des prächtigen Zeltes, unter welchem die Lade niedergesetzt war. Doch Michal, des Königs erste Frau, die Tochter Sauls, sah sein Thun mit Verachtung an, weil ihr Davids Begeisterung und heilige Freude unverständlich blieb. Der König aber, dessen Lebensaufgabe die Rettung des Jehovahdienstes und die Einheit der Gottesverehrung war, hatte mit Recht an diesem Tage den schönsten Feiertag seines Lebens. Aus innerstem Drang des Herzens segnete er das Volk (vgl. 4 Mos. 6, 23 ff.; Ps. 134, 3; 1 Kön. 8, 55) und bewirtete die große Menge festlich. Da er aber wieder in sein Haus zurückkehrte, wollte ihm die Tochter Sauls, die gleich ihrem unglücklichen Vater nur weltliche Fürstengröße kannte, Vorwürfe machen, daß er sich seines Königsschmuckes entäußert und getanzt habe. Doch David gab eine Antwort, welche nicht treffender und schöner den theokratischen König charakterisieren konnte: «Ich will vor dem Herrn spielen, der mich erwählet hat vor deinem Vater und vor all' seinem Hause, daß er mir besohlen hat ein Fürst zu sein über das Volk des Herrn, über Israel. Und ich will noch geringer werden, denn also, und will niedrig sein in meinen Augen, und mit den Mägden, davon du geredet hast, zu Ehren werden.« (2 Sam. 6, 21-23.) Unermübet beschäftigte sich David mit der Verbesserung des Gottesdienstes. Die Einrichtung und das Gebeihen besselben in ganz Israel: das war seine Lebensaufgabe. Unterstützt vom Rate der Propheten teilte er zuvörberst die gesamte Priesterschaft in 24 Klaffen, von benen 16 aus Eleasars Linie waren, acht aus Jthamars Nachkommen; von jenen war Zabok, von diesen Abjathar das Oberhaupt. Über die Reihenfolge biefer Klaffen entfchieb das Los (vgl. 1 Chron. 25). Jene vierundzwanzig Priester, welche den einzelnen Priesterorbnungen vor-stanben, waren gleichsam Oberpriester und bitbeten mit dem Hohenpriester den Rat »der Obersten des Heiligtums«. In regelmäßigem Wechsel lösten die einzelnen Klaffen im Dienste Jehovahs sich ab, an den hohen Festen mußte aber die ganze Priesterschaft fungieren. Auch die Leviten erhielten durch David eine bestimmte Organisation (1 Chron. 24—27). Ihre Zahl belief sich auf 38000, und diese würden in vier Klassen geteilt, und zwar so, daß 24000 in die erste Klasse der Priester bien er kamen (je 1000 Leviten zu einer der 24 Priesterklassen), die mit den Priestern an jedem Sabbath ihren

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit
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