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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Römische Geschichte - S. 89

1896 - Dresden : Höckner
— 89 — Hierdurch gewann Cäsar zur Sicherung seiner weiteren Absichten die Möglichkeit, sich kriegerische Lorbeeren und die Ergebenheit eines kriegsgeübten Heeres zu erwerben. 4. Zu Konsuln für das folgende Jahr wurden zuverlässige Anhänger der Machthaber gewählt (Cäsars Schwiegervater Piso und Gabinius). Zur Wahrung seines Einflusses in der Stadt während seiner Abwesenheit und zur weiteren Bekämpfung der Aristokratie bestimmte Cäsar insbesondere den mit der Senatspartei und besonders mit Cicero zerfallenen Volkstribunen P. Clodius Pülcher, einen frechen Demagogen patriüfchen Standes, welchem er selbst als Oberpontifex den Übertritt zur Plebs erleichtert hatte. Derselbe brachte nach einer Reihe agitatorischer Gesetze noch vor Cäsars Abreise den auf den lästigen Redner Cicero gemünzten Antrag ein: ut, qui civem Romanum indemnatum interemisset, ei aqua et igni interdiceretur, vor dessen Annahme Cicero die Stadt verließ (58). Darauf wurde feine Verbannung durch Volks-befchluß zu einer gesetzlichen gemacht, sein Vermögen eingezogen, sein Haus niedergerissen. Den anderen Vorkämpfer der Senatspartei, Cato, wnßte er durch einen außerordentlichen Auftrag des Volkes (Einrichtung Cyperns als Provinz) aus Rom zu entfernen. 5. Die Eroberung Galliens durch Cäsar 58—51. Das noch unabhängige Gallien war das Hauptland der längst im Sinken begriffenen keltischen Macht und Kultur. Die Gallier waren in viele kleine Stämme zerspalten, die bei aller Lebendigkeit des Nationalgefühls nicht nur jedes festeren politischen Zusammenhanges (Gauverfassung), sondern auch der Eintracht innerhalb der einzelnen Gaue,. Gemeinden und Familien entbehrten (Vorherrschen der kriegerischen Ritterschaft über das in Hörigkeit versunkene Volk). Das einzige, doch lockere Band zwischen den kleinen gallischen Staaten bildete die Priesterherrschaft der Druiden (Aberglaube, Menschenopfer). Tapfer, aber unbesonnen und wankelmütigen Sinnes, suchten die Gallier in einem abenteuerlichen Kriegerleben am liebsten Befriedigung ihrer Ruhmsucht und Eitelkeit. 1. Bei feiner Ankunft in Gallien fand Cäsar zwei Nachbarvölker in einer auch seiner Provinz gefährlichen Bewegung begriffen. Die keltischen Helvetier hatten ihre bisherigen Wohnsitze zwischen Genfer- und Bodensee verlassen, um im westlichen Gallien neue zu suchen, und die von den Sequa-nern gegen die Hädner herbeigerufenen Heerhaufen des germanischen Suebenfürsten Ariovist hatten diese zwar besiegt, aber einen großen Teil des Landes selbst eingenommen. Cäsar schlug 58 die Helvetier bei Bibracte (Autuu), den Ario- 58

3. Römische Geschichte - S. 42

1896 - Dresden : Höckner
— 42 — 7. Mühelos sonnte Rom nun die unglücklichen Bundesgenossen des Pyrrhns vollends unterwerfen; 272 ergab sich auch Tarent. Mit der Überwältigung und furchtbaren Züchtigung der empörten Legion zu Nhegium und der Besiegung der Picenter, Sallentiner (Brundnsium) und Sarsinaten in Um-266 brien 266 war die Eroberung Italiens vollendet (Kolonien Paestum in Lucanien, Ariminum im ager Galliens, Beneven-tum in Samninm u. ct.). Rom trat nunmehr als ebenbürtige Großmacht ein in den Kreis der großen politischen Beziehungen, welche das Mittelmeer, die Machtgebiete der Karthager und hellenistischen Könige des Ostens, umspannten (Gesandtschaft der ägyptischen Lagiden 273). 6. Die Einigung Italiens und die Grundlegung der italischen Nationalität. 1. An die Stelle des aufgelösten klinischen Bundes trat zunächst ein erweiterter, festgefügter italischer Bundesstaat unter der Hegemonie Roms, die sich jedoch immer mehr zur thatsächlichen Oberherrschaft ausbildete. Die Ausbildung einer solchen und damit auch die Entwickelung eines gewissen italischen Nationalgefühls wurde gefördert, abgesehen von der Stammesgemeinschaft, durch die verschiedene Rechtsstellung der einzelnen Bundesglieder zu Rom, durch die Umbildung der übrigens selbständigen lokalen Verfassungen in römischaristokratischem Sinne, durch die planmäßige Anlage von Militärkolonien und Militärstraßen, durch die allmähliche Ausbreitung römifch-latinischer Sprache und Sitte (269 Centralisierung der Silberprägnng in Rom: Denar im Werte der attischen Drachme), vor allem aber durch den gemeinsamen Heeresdienst und die gemeinsam geführten Kriege. Rom als Vormacht lag die Vertretung nach außen, die Führuug im Felde, die Schlichtung innerer Streitigkeiten und die Sorge für Aufrechterhaltung des Lanbfriebens ob. 2. Die Glieber des italischen Bundes waren: a) Römische Bürger. 1. Das volle römische Bürgerrecht hatten sowohl die römischen Bürgerkolonien, wie diejenigen latinischen und sabinischen Gemeinden, denen dasselbe erteilt worden war. 2. Nur ein beschränktes Bürgerrecht (civitas sine suffragio) genossen die Munieipien (municipia), welche zwar alle Lasten der römischen Bürger (des. Steuerzahlung u. Heeresdienst) zu tragen, aber bei kommunaler Selbstverwaltung nur deren privatrechtliche Privilegien (conu-bium und commercium), nicht das aktive und passive Wahlrecht (ius suf-

4. Griechische Geschichte - S. 64

1896 - Dresden : Höckner
— 64 — Karthager erwehrt. Diese erlagen — nach der Überlieferung am Schlachttage von Salamis — dem Angriffe Gelons von Syrakus (S. 60) und des ihm befreundeten und verschwägerten Tyrannen Theron von Agrigent in der Schlacht bei Himera und mußten sich mit ihren früheren Besitznugen auf ©teilten fortan begnügen. Der kluge Gelon aber benutzte die Begeisterung der Syrakusier, um nunmehr durch Beschluß des Volkes seine Tyrannis zu einem legitimen Königtum erheben zu lassen. 3. Angriffskriege gegen die Perser unter Athens Kegemonie. 479 — 449 fr. Chr. 1. Die Bildung des delischen Bundes. 1. Das Hauptverdienst an der Rettung der griechischen Freiheit und der griechischen Kultur gebührte der patriotischen Hingebung und festen Haltung der Athener. Nichtsdestoweniger schien Sparta seine Stellung als Vormacht auch jetzt noch behaupten zu sollen; denn die unbesiegliche Abneigung und wachsende Eifersucht der Peloponnesier und aller Aristokraten Griechenlands gegen das ionische und demokratische Athen wie das Gedächtnis der glänzenden Waffenthaten der Spartaner drängten die Erinnerung an deren selbstsüchtige und unzuverlässige Politik zunächst noch zurück. Unterdessen gingen die Athener unter Themistokles' Leitung nicht nur an die Wiederherstellung ihrer Stadt und ihres Wohlstandes, sondern auch trotz des augenblicklichen Notstandes über das Bedürfnis der Gegenwart hinaus an den Wiederaufbau ihrer Stadt- und Hafenmauern in erweitertem Umfange, welchen die von den neidischen Seestaaten des Peloponnes (namentlich Ägina und Korinth) aufgehetzten Spartaner vergeblich (List des Themi-stokles) mit nichtigen Gründen zu hindern versuchten. Hierdurch, insbesondere aber durch die Schöpfung des Piräus mit seinen großartigen Anlagen (S. 73) und die fortgesetzte Vermehrung der Flotte gewann Athen die Grundlage für seine zukünftige, von Sparta unabhängige Großmachtsstellung. 2. Dem Ursprung derselben entsprechend schloß sich hieran nun auch eine Umgestaltung seiner staatlichen Verfassung im demokratischen Sinne. In gerechter Rücksicht auf die zahlreichen Handel- und Gewerbtreibenden, welche in der gemeinsamen Not mit den bisher bevorrechteten Vermögensklassen in Tapferkeit und Hingebung gewetteisert hatten, wurde jetzt auf

5. Griechische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 — Hafen- und städtereichen Landschaft Argolis, der Jnachusebene, gelegene Stadt Argos. 2. Ein festgeschlossener Einheitsstaat hatte sich noch nirgends gebildet, und die wachsende Zersplitterung der griechischen Stämme und Städte bedrohte das Hellenentum mit völligem politischem Zerfalle. Dagegen waren, abgesehen von dem sich immer schärfer ausprägenden Nationalbewußtsein allen Nichtgriechen („Barbaren") gegenüber, in der Mitte der hellenischen Welt mehrere durch die Volksreligion hervorgerufene oder geheiligte Einungen erwachsen, welche die zerstreute Nation wenigstens geistig zusammenhielten: a) Die älteste Form einer engeren Vereinigung verschiedener Gemeinwesen in größerem Umfange und ohne Rücksicht auf Stammesverwandtschaft war die der Amphiktyonie, ein Verband von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein gemeinsames Heiligtum, zu desfeu Schutze und zur Begründung eines friedlichen Verkehrs. Am bedeuteudsteu wurde die Delphische Amphiktyonie, deren Bundesversammlungen im Frühling bei dem Tempel des pythischeu Apollo zu Delphi, im Herbst bei dem Tempel der Demeter zu Anthela (bei den Thermopylen) stattfanden. Jedes der zugehörigen 12 Völker, darunter Dorier und Joner, Thessaler, Böoter, Phoeier, Lokrer, hatte eine Doppelstimme und übte sein Stimmrecht durch Abgeordnete (Hieromnemonen und Pylagoren). Die Amphiktyonen verpflichteten sich eidlich, keine der amphiktyonischen Städte zu zerstören oder des fließenden Wassers, weder im Kriege noch im Frieden, zu berauben. b) Ein weitreichender politischer Einfluß ging feit den Wanderungen und Siegen der Dorier von dem religiösen Mittelpunkt dieser Amphiktyonie durch das Delphische Orakel aus. Schon seit uralter Zeit befand sich hier eine Kult- und Orakelstätte der Erdgöttin Gäa und des Poseidon. Der Kultus des Poseidon wurde dann wie anderwärts durch den des väterlicher und gesetzlicher waltenden Zeus und seines Sohnes Apollo, des reinigenden. Lichtgottes, verdrängt. Die Pythia, eine Jungfrau, später eine Matrone aus dem Bürger- oder Bauernstande, ließ sich auf einem bronzenen Dreifuß über dem Erdschlund im Adyton des Tempels nieder und verkündete, durch die aus der Tiefe dringenden betäubenden Dämpfe in prophetische Begeisterung versetzt, die oft abgerissenen und dunklen Aussprüche des Lichtgottes, welche von den fünf aus einer Anzahl alter Adelsgeschlechter Delphis ernannten „Heiligen" unter Vorsitz des Propheten in eine bestimmte, später gewöhnlich hexametrische Form gekrackt und den das Orakel Befragenden mitgeteilt wnrden. Auch wurde Delphi der Mittelpunkt eines bedeutenden Geldverkehrs, seitdem viele Gemeinden hier unter dem Schutze des Gottes große Schätze niederlegten (Schatzhäuser). c) Am belebendsten wirkten die vier großen National feste auf das hellenische Volksbewußtsein. Die bis zur höchsten kuustmäßigen Vollendnng gesteigerte Pflege körperlicher Übungen, ein hochgespannter Ehrgeiz und die heitere Freude am Schönen im Reiche der Natur und des Geistes machten die mit denselben verbundenen Wettkämpfe immer mehr zu einem Baude völkerrechtlicher Gemeinschaft unter den griechischen Staaten. Überdies bot neben der festlichen Lust das sichere Geleit des Gottesfriedens

6. Griechische Geschichte - S. 25

1896 - Dresden : Höckner
— 25 — Diensten verwendet. Die größte taktische Heeresabteilung war früher der Lochos, später die Mora. Der Angriff der in tiefen geschlossenen Reihen vorrückenden Hopliten erfolgte unter den Klängen der Flöten und dem Gesänge eines Marschpäans in langsamem Schritt. Wer nicht als Sieger mit dem Schild heimkehrte, verfiel einer harten Atimie. 2. Die messenischen Kriege. Messenien, die sübwestliche, von dem wasserreichen Pamisus burchstrvmte Abbachnng des peloponnesischcn Berglanbes, mit der sich baran-schließenben kleineren westlichen Halbinsel, wirb etwa in der Mitte durch die von Westen und Osten bis auf eine enge Schlucht zusammentreiben Bergzüge in zwei Ebenen geteilt, die obere, rings von Gebirgen umschlossene Binnenebene von Stenyklarus und die Küstenebene Makaria. Diese beiben so scharf getrennten, aber durch den gemeinsamen Fluß verbunbenen Ebenen bilben den Kern des Landes. Das Hochlanb von Eira im Nor-ben, die natürliche Feste des Landes, wehrt den rauhen Lüften Arkabiens; es spenbet reichliche Wasserabern und bietet der Viehzucht fette Tristen. Milbe des Klimas, in dem selbst bic Dattel reift, Wasserfülle und Ergiebigkeit des Alluvialbobens machen die ganze Lanbfchaft zur gesegnetsten (Wein-unb ©etreibebau), aber feine Geschichte zur bürftigsten und unglücklichsten Griechenlanbs; benn unter den milberen Westabhängen des Taygetus verweichlichte der borische Charakter des Volkes in bemselben Grabe, wie er am jenseitigen Abhange einer großartigeren und rauheren Natur gegenüber im Kriegs- und Jagbleben erstarkte. 1. Der durch die Lykurgische Gesetzgebung nengeordnete und gekräftigte spartanische Staat sah sich auf der Bahn der Eroberung weitergetrieben, da die Zahl der berechtigten Vollbürger die der Landlose bald überstieg. So folgte der Unterwerfung des Restes der lakonischen Landschaft die des benachbarten Messeniens. Bei der auf friedliche Weise vollzogenen Einnahme des Landes durch die Dorier (von Stenyklarus aus) war die einheimische Bevölkerung im wesentlichen im Besitz ihres Grundeigentums geblieben und hatte gleiche politische Rechte mit den Eroberern empfangen. Indem beide dann mehr und mehr verschmolzen, hatten sich die letzteren ihren lakonischen Stammesgenossen entfremdet und die Entwickelung eines messe-nischen Nationalbewußtseins schließlich zu einem feindlichen Gegensatz zu Sparta geführt, welcher durch die Verbindung der meffenifchen Herrscher mit den Sparta feindlichen Stämmen des südlichen Arkadiens, sowie durch Greuzstreitigkeiten immer mehr verschärft, endlich in offenen Kampf ausbrach. 2. Den letzten Anstoß zum Ausbruch des 1. Messe-nischen Krieges, 743 — 724, gab eine Gewaltthätigkeit 743—724. bei dem beiden Völkern gemeinsamen Stammesheiligtum der

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 69

1891 - Dresden : Höckner
— 69 — schritte machte der Zerfall des Reiches unter seinen entarteten Nachfolgern, zumal als es anfing, infolge fortschreitender Abnahme seiner kriegerischen Überlegenheit durch Anwerbung türkischer und berberischer Söldner des nationalen Rückhaltes zu entbehren. 4. Als die Erben der antiken (byzantinischen) und der persisch-indischen Bildungselemente, die sie in national-arabischem Geiste umgestalteten, schufen die Araber in duldsamem Zusammenwirken mit den Eingeborenen der unterworfenen Lander eine eigenartige, hochentwickelte Kultur, welche dem christlichen Abendlande auf verschiedenen Gebieten lange Zeit weit überlegen blieb. Ihr durch künstliche Bewässerung geförderter Land bau verpflanzte eine Reihe orientalischer Kulturpflanzen nach den Ländern des Mittelmeers (Reis, Zuckerrohr, Dattelpalme, Baumwolle, Südfrüchte und Zierpflanzen). Ihr mit einer reichentwickelten Industrie verbundener Handel umspannte von Bagdad und Bassora aus aus zahlreichen Karawanenstraßen unermeßliche Gebiete Asiens und Europas und beherrschte ebenso das mittelländische Meer wie den indischen Ocean. 5. Die größte Förderung dankt ihnen die Wissenschaft, insbesondere Astronomie und Mathematik, Geographie und Medizin. Dagegen beschränkten sie sich in der bildenden Kunst im wesentlichen auf die Baukunst, da der Koran die Nachbildung der menschlichen Gestalt vetbot, schufen aber auch hier, nur zum Teil im Anschluß an byzantinische Vorbilder, ihrem Wesen entsprechende eigentümliche Formen (Bogen und Säulen, „Arabesken" in Moscheen und Palästen). Vi. Abschnitt. Die Entstehung der geistlich-weltlichen Uninersalmonarchie des Mittelalters 714—814. 1. Karl Mnrtell und die Wiederherstellung der Reichseinheit 714—741. 1. Die vormundschastliche Regierung seiner Gemahlin Plek-trudis, welche Pippin der Mittlere 714 für seinen von ihm zum 714 Hausmeier ernannten 6 jährigen Enkel bestellt hatte, hatte sofort gegen eine Erhebung der mit den Herzögen von Friesland und Aquitanien verbundenen nenstrischen Nationalpartei zu kämpfen. Da errang an der Spitze des austrasischen Adels der ursprünglich von der Nachfolge ausgeschlossene Sohn Pippins Karl Marte ll (714 — 741) nach schweren Kämpfen die Anerkennung als rechtmäßiger Nachfolger seines Vaters, als erblicher Herzog und Fürst von Anstrasien und zugleich Majordomus von Neustrien und Burgund. 2. Karl sicherte noch rechtzeitig durch eine Reihe siegreicher Feldzüge gegen die abgefallenen Herzöge von Aquitanien, Baiern, Alamannien, sowie gegen die räuberischen Sachsen die Einheit

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 31

1891 - Dresden : Höckner
— 31 — aber auch die Trennung in ein hellenisches Ost» und ein romanisches West reich vorbereitet. Zur Sicherung der kaiserlichen Macht stellte Diocletian die geheiligte Person des absoluten Herrschers durch ein orientalisches Hofceremoniell (Diadem und Purpurmantel, „dominus“, Adoration) gleicherweise über Volk und Heer. 4. Im Jahre 305 legten Diocletian (t 313 zu Salona-Spalatro in 305-Dalmatien) und Maximian die Regierung nieder, und an ihre Stelle traten als Augusti Galerius und Constantius, an deren Stelle als Cäsares aber nicht die Söhne jener, sondern Daja Maximinus, ein Neffe des Galerius, für den Orient und der Illyrier Severus für Italien und Afrika. Aus den nach Constantius' Tode 306 ausbrechenden Thronkämpfen gegen Maxentius, Maximians Sohn, ging schließlich 312 (Schlacht bei Saxa 312-rubra oder an der mulvischen Brücke in der Nähe Roms, Legende vom Kreuzeszeichen), dessen Sohn (Konstantin als Beherrscher des Westens hervor und zwar wesentlich durch die Tapferkeit seiner germanischen Hilfstruppen. Im Osten behauptete sich zunächst noch der grausame Licinius, bis auch er (bei Adrianopel und Chrysopolis) 324 gegen (Konstantin unterlag. Seitdem 324 vereinigte dieser das ganze Reich unter seiner Herrschaft und sicherte es auch nach außen in glücklichen Kämpfen gegen die Germanen. 5. Konstantin der Große (324—337) vollendete die diocletianische Verfassung?- und Verwaltungsreform Das ganze Reich zerfiel nunmehr in die 4 Präfekturen Oriens, Jllyricum, Jtalia, Gallia (unter je einem praefectus praetorio) und diese wieder in 13 aus mehreren verkleinerten Provinzen (zusammen 116) zusammengesetzte Diöcesen (unter je einem vicarius). Die Grundlage der jetzt vollendeten absoluten Monarchie bildete ein zahlreiches, streng gegliedertes Beamtentum, welches die bürgerliche Selbstverwaltung der Stadtgemeinden ausschloß. Hierbei wurde die schon längst vorbereitete Trennung der Civil- und Militärgewalt völlig durchgeführt und der schon durch Gallienus von allen höheren Stellen ausgeschlossene Senat lediglich auf eine formale Beteiligung an der Reichsverwaltung und ans die Bedeutung einer städtischen Behörde beschränkt. Wohlthätig wirkte insbesondere eine Neuordnung des Steuerwescns auf Grund der Gleichstellung Italiens mit den Provinzen (15jährige Jndik-tionscyklen seit dem 1. September 312) und in Verbindung damit auch des Münzwesens. Die äußere Vollendung der neuen Reichsordnung fand ihren Ausdruck in der Anlage der neuen Reichshauptstadt Constantinopel (Byzanz) 330. 6. Die fortschreitende Christianisierung und Germanifierung des Reiches. 1. Constantius Siege über seine Mitbewerber waren zugleich auch Siege des Christentums gewesen. Der griechisch-römische Götterglaube war, durch Aufnahme fremdartiger, besonders orientalischer Kulte seines nationalen Inhalts beraubt, durch eine zweifelsüchtige Philosophie zersetzt, schon längst zum äußern Formendienst oder zu wüstem Wunderglauben herabgesunken. Dagegen war das Christentum trotz aller Verfolgungen (nament-

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 49

1891 - Dresden : Höckner
— 49 — Ii. Abschnitt. Der Untergang der siidgermanischen Staaten im Zeitalter Justinians I. 527—565. 1. Der Aufschwung des byzantinischen Reiches. 1. Trotz beispielloser Gefahren und großer Verluste hatte das byzantinische Reich inzwischen einen weitreichenden Einfluß auch über den abendländischen Westen bewahrt, nicht nur weil es auf einer wesentlich gleichartigen, griechischen oder hellenifierten Bevölkerung beruhte, sondern auch vermöge seiner absolutistischen Verfassung und straff centralisierten Beamtenregierung (Bedeutung Konstantinopels als Hauptstadt). Außerdem stützte es sich auf eine mächtige Hierarchie, eine tüchtige Armee und Flotte und eine geschulte Diplomatie. Die Lebenskraft einer überlegenen Kultur inmitten minder entwickelter Rassen bot für alle diese Vorzüge die sichere Grundlage. 2. Doch hatten innere Entzweiungen, Thronstreitigkeiten und insbesondere kirchliche Kämpfe (zwischen Katholiken und Monophysiten) mehr noch als die Angriffe äußerer Feinde (im Osten der Perser, im Norden und Nordosten neuerdings der Slawen, Bulgaren und Avaren) das Reich schwer erschüttert, als die Legionen den Obersten der Leibwache, den thatkräftigen und schlauen Justin I. (518—527) zum Kaiser ausriefen. Von ihm ging die kaiserliche Würde auf seinen Neffen Jnstinian (527—65) über, der, an natürlichen Anlagen und politischer Thatkraft dem Oheim gleich, an Bildung ihm weit überlegen, schon zu dessen Lebzeiten die Seele der Regierung gewesen war. 3. Im Innern suchte er zuvörderst im Sinne orientalischer Autokratie, d. h. einer engen Verbindung der weltlichen 'und der geistlichen und zwar orthodoxen Gewalt die vorhandenen Gegensätze auszugleichen. Deshalb verfolgte er die letzten Reste des Heidentums (Schließung der Philosophenschule zu Athen 529) und maß sich selbst die letzte Entscheidung über die christliche Rechtgläubigkeit bei. Demnächst schuf er ein einheitliches Gesetzbuch für das ganze Reich (Corpus iuris civilis) und gab dadurch dem römischen Recht diejenige Gestalt, in der es später auf das Abendland übergegangen ist. Der gefährliche Nikaaufstand (die „Grünen" und die „Blauen", Parteien des Cirkus) wurde 532 blutig niedergeschlagen (Hagia Sophia). Mit der Centralisierung des Reiches verband sich auch ein materieller Aufschwung desselben (Einführung des Seidenbaues). 4. Nach außen erstrebte Justinian die Wiederherstellung der römischen Weltherrschaft. Das gelang ihm zwar nicht im Osten gegen die Perser, die unter dem großen Chosroes I. eben damals im Orient eine Großmachtsstellung ohne Gleichen gewannen, wohl aber im Westen in Verbindung mit einer großen romanischen Gegcnbewegung gegen das niedergehende Germanentum. 2. Das Reich der Vandalen in Afrika 429—534. 1. Das Vandalenreich in Afrika, lange der Schrecken aller .Küsten des Mittelmeeres, offenbarte nach dem Tode Geiserichs (477) Äämmel u. Ulbricht, Grundzüge Ii. 4

10. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 55

1891 - Dresden : Höckner
— 55 — der 3 Teilreiche unter Chlotar Ii. von Nenstrien (613—628), 613 dem Enkel des ersten, und eine entschiedene Beschränkung der königlichen Gewalt herbei. Denn das vom König auf der großen geistlich-weltlichen Reichsversammlung zu Paris 614 be- 614 stätigte Reichsgrundgesetz (constitutio perpetua) beschränkte das Recht des Königs, die Grafen zu ernennen, auf die in dem betreffenden Gau angesessenen Großgrundbesitzer und erkannte die freie Wahl der Bischöfe durch Geistlichkeit und Volk unter Vorbehalt der königlichen Bestätigung an. 2. Das merowingische Staätswesen. a) Wirtschaftsleben. 1. Nach wie vor blieb fast ausschließlich die Naturäl-wirtschaft die Grundlage des fränkischen Wirtschaftslebens. Auch die römisch-keltischen Städte verloren mit dem Rückgang von Handel und Gewerbe ihr bisheriges Übergewicht über das platte Land oder wurden von den Germanen in Dörfer verwandelt. Nur hier und da am Rhein (Straßburg, Köln, Worms, Mainz), im Innern Nordgalliens und noch mehr im Süden erhielten sich einigermaßen Handwerk und Handelsverkehr. 2. Der Grundbesitz Galliens war hauptsächlich in den Händen des Staates, d. h. des Königs (vgl. S. 58), der Kirche und einer nicht sehr zahlreichen, aber mächtigen Grundaristokratie, d. H. der alteingesessenen senatorischen Geschlechter und der vornehmen Franken, die der König für geleistete Dienste mit Grund und Boden belohnt hatte. Die großen Güter wurden meist von Kolonen und Sklaven bebaut; doch gab es auch Pacht- und Leihverhältnisse, welche freie Leute namentlich der Kirche gegenüber eingingen (S. 56). Diese gallischen Zustände wirkten allmählich auch auf das Wirtschaftsleben der deutschen Stämme ein. 3. In den deutschen Stammlanden hatte sich inzwischen die Landwirtschaft bedeutend gehoben. Nicht mehr die Weidewirtschaft, sondern der Ackerbau stand im Mittelpunkte, und neben dem Getreidebau wurde auch bereits Wiesenkultur, Garten-und Weinbau getrieben. Das Ackerland war jetzt von dem Wald- und Weideland (Almende) grundsätzlich geschieden und allmählich dauernd in Sonderbesitz und Eigentum übergegangen. Da aber die Feldstücke jedes einzelnen Besitzes in der ganzen Dorfflur zerstreut lagen (Gewanneinteilung), so ergab sich daraus
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