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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Lehrstoff der mittlern und obern Klassen - S. 20

1893 - Hannover : Hahn
20 B. Neu-Fundland, mit O-Labrador vereinigt, gehört nicht zum Bunde. — Fischfang. • St. Johns [bjchöits] (25 T. E.) Haupthafenort an der Ostecke. Den Engländern gehören in N.-Amerika auch die Bermuda- Inseln: angenehmes Klima. Dichte Bevölkerung. §. 7. 2. Die Vereinigten Staaten von Nord-Rmerika ca. 9 Mill. qkm (also etwas größer als Britisch N.-Amerika, 63 Mill. E.). Die V. St. bildeten sich aus englischen Kolonieen, welche an der Küste ö. der Atteghanies entstanden waren. Als diese nach dem „siebenjährigen Kriege" vom Mutterland besteuert wurden, erkämpften sie sich die Freiheit und vereinigten sich dauernd zu einem Bunde. Ausdehnung des Gebietes teils durch weitere Besiedelnng, teils durch Ankauf von Kolonialland. (Alaska.) Jetzt bestehen 44 Staaten, 6 Territorien^) und der Bundes- distrikt Columbia. — Die Centralregiernng — Präsident (alle 4 Jahre gewählt), 2 Häuser (Senat und Repräsentanten) — ist in * Washington [nofchmgtnj. Soweit es indessen das Gemeinwohl zu- läßt, und oft darüber hinaus, bleibt jedem Staat die Selbstregierung. — Die Territorien sind dagegen vollständig von der Bundesregierung abhängig. A. Die Atlantischen Staaten. Sie sind die wichtigsten. Großhandel und Großindustrie im N., Plantagenwirtschaft im S. * Boston [stn] (470 T. (S.2), Handelsstadt in Massachusetts ^mässätschüßetts^. Das „amerikanische Athen". Eigentlicher Sitz der „Iankees" [jänßs]. *Providence [wikns] (130 T. E.) in Rhode-Jsland [eiländ]. Handelsstadt. New-Iork (21/z Mill. E.) in New-Jork. Größte Stadt Amerikas. Zweite Handelsstadt der Welt. Drei vorzügliche Häfen und leichte Verbindung mit dem Binnenlande — Hudson- straße : * Montreal und * Buffalo [böffälo] —. Haupteingangs- thor zur Neuen Welt. Der Vorort Brooklyn [bruklm], der allein 950 T. E. zählt, liegt auf der Insel Long-Island [etlänb] und ist durch eine gewaltige Hängebrücke mit New-Jork verbunden. ') Das Territorium kann erst zum Staat erhoben werden, wenn es 60000 erwachsene (über 21 Jahre alte) männliche Einwohner hat. 2) Bei Berechnung der Einwohnerzahl sind die Vorstädte stets mitgerechnet.

2. Lehrstoff der mittlern und obern Klassen - S. 187

1893 - Hannover : Hahn
187 Die nichtslavische Bevölkerung bildet zusammen kaum x/4 der Be- wohner, zerfällt dabei noch in eine Menge verschiedener Stämme, so daß auf den einzelnen 1—4 Millionen kommen, während die Slaven über 60 Mill. ausmachen. — Hervorzuheben sind die Letten mit den Littauern und Kuren im Gebiete der Düna und des Njsmen, die Germanen besonders in den Ostseeprovinzen (herrschende Klasse der Bevölkerung), dann aber auch in zahlreichen Pflanzstätten Südrußlands und an der Wolga, die Rumänen im äußersten S.-W. — dann finden wir verschiedene Zweige der mongolenartigen Völker: Kirgisen, Kalmücken, Baschkiren in den s.-ö. Steppen; die Finnen im N.-W. politische Geographie. §. 79. Bildung des Staates: Das älteste geordnete Staatswesen größern Umfangs bildete sich um Kiew, löste sich aber in eine Reihe von Teilfürstentümern auf, als am Anfange des 13. Jahrh. die Mongolen hereinbrachen und mehr als zwei Jahrhunderte das Land drückten. Von Moskau, einem der Teilfürstentümer, ging eine neue Einigung des Reiches aus, das sich gegen Ende des Mittelalters vom Joch der Mongolen befreite. Peter d. G. (1689—1725) war dann bemüht, durch Eroberungen an der Ostsee dem Lande eine feste Basis zu seiner Entwickelung zu geben und ihm die Segnungen der europäischen Kultur zu teil werden zu lassen. Katharina Ii. hat es darauf durch die Erwerbung polnischer Länder und weiter Gebiete im S. W. (Türkenkriege) erweitert. Nach und nach hat sich Rußland in seinen Grenzen erweitert und in seinen innern Verhältnissen gebessert, doch steht es auch jetzt in der Kultur der Bevölkerung sowie in der Verwaltung des Landes noch weit hinter den übrigen europäischen Staaten zurück. Des Reich umfaßt 5400000 qkm und gegen 100 Mill. E. (mit den auswärtigen Besitzungen über 22 Mill. qkm mit 117 Mill. E.). Die herrschende Kirche ist die griechisch-katholische. Gewalt- maßregeln gegen die römisch-katholischen (Polen) und prote- st antischen (Ostseeprovinzen) Bewohner, welche indessen nur einige Mill. Köpfe zählen. Noch geringer an Zahl sind die Juden (diese namentlich im Weichselgebiet), Mohammedaner und Heiden. Die Verfassung ist ein absolutes, erbliches Kaisertum (gemischte Thronfolge); der Zar ist zugleich das Oberhaupt der griechisch-katholischen Kirche. Behufs der Verwaltung ist das Land

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

4. Abt. 2 - S. 865

1830 - Hannover : Hahn
Mexico. Einleitung. 865 wohl eingegangen sein. Die übrigen Indianer sind Nachkommen der alten Mexica ner, eines Volkes, welches schon vor 300 Jahren mit den jetzigen gebildeteren Asiatischen Völkern auf ziemlich gleicher Stufe der Cultnr stand. Sie sind jetzt Christen, treiben Handwerke, Acker- bau und alle Europäischen Gewerbe, sind aber höchst unwissend, voll Sklavensinn und bilden mit den Mischlingen größtentheils die niede- ren Stände der E., obgleich es unter ihnen auch einen Adel und oft sehr reiche Familien giebt. Der Europäer hat die Bildung seines Va- terlandes mit sich hierher gebracht und für Wissenschaften und Künste geschieht hier nicht weniger, als dort; ja von der hier eingetretenen neuen politischen Gestaltung der Dinge läßt sich jetzt noch mehr er- warten. Die kath olische Religion, welche sonst die einzige geduldete war, ist zwar noch jetzt die herrschende (es giebt einen Erzbischof und 9bischöfe); jedoch haben auch die Protestanten freie Ausübung ihres Gottesdienstes. Unter den hier statt findenden Beschäftigungen aller gebildeten Völker nimmt der Bergbau eine wichtige Stelle ein; Fabri- ken und Handel, die unter der alten Verfassung zu sehr beschränkt wurden, haben jetzt völlige Freiheit und leben auf; jedoch muß das Land noch größtentheils mit Europäischen Fabrikwaaren versehen wer- den. Die Verfassung hat sich in neueren Zeiten gänzlich umgestaltet. Mexico, der uralte Staat eines einheimischen, schon vor vielen Jahr- hunderten nicht gering ausgebildeten Volks, der Azteken und Tul- teken, wurde in den Jahren 1519 bis 1521 von Ferdinand Cor- te z (tes) für die Krone von Spanien erobert und seitdem durch einen Vicekönig regiert. Die eingewanderten Spanier bildeten eine für die Eingebornen höchst drückende Aristokratie. Handel, Gewerbe, Acker- und Bergbau wurden durch die Monopole und Beschränkungen der Re- gierung sehr niedergehalten; Farbe und Abstammung entschied über die Rechte der E. Da brachen bei dem zerrütteten Zustande Spaniens 1809 Unruhen aus. Es bildete sich eine eigene Regierung, anfangs im Namen Ferdinands Vii.; allein durch die Maaßregeln der Junta in Cadix veranlaßt, ging die Unzufriedenheit in völlige Empörung über, Hidalgo, Torres, Morales u. a. wurden die Häupter der- selben, ein blutiger Bürgerkrieg verwüstete das Land, jene starben als Rebellen auf dem Blutgerüste; aber der Congreß von Chilpan- zingo (tschil) erklärte 6. Nov. 1813 die Unabhängigkeit Mexicos und die Versammlung der Mexicanischen Abgeordneten machte aus den Ge- birgen von Apatzingan am 23. Octbr. 1814 die erste Constitution be- kannt. Der verbannte Mi na trat 1817 an die Spitze der Insurgen- ten, ward aber auch gefangen und erschossen. Die Royalisten schienen die Oberhand zu behalten, das Land aber war von Partheien zerrissen. Da erschien Augustin de Jturbide als Obergeneral und Präsident einer neuen Junta, schloß mit dem Spanischenvicekönigeo'donoju 24. August 1821 einen Vertrag über die Verfassung des Landes, den Ferdinand Vii. beschwören sollte, den aber die Cortes in Spanien nicht billigten. Nun erklärte der versammelte Congreß Jturbide (21. Mai 1822) zum Kaiser von Mexico; dieser gerieth jedoch bald mit dem Congresse in Zwist, lösete ihn (30. Octbr.) auf und erregte da- durch solche Unzufriedenheit, daß er sich genöthigt sah, 20. März 1823

5. Abt. 2 - S. 866

1830 - Hannover : Hahn
866 Nordamerika. die Krpne niederzulegen. Er ging nach Europa, kehrte aber zurück und ward als Hochverräther, 19. Jul. 1824 erschossen. Ein neuer Con- greß hatte sich unterdeß gebildet, der die jetzt bestehende Verfassung, 16. Dec. 1823, proclamirte. Verfassungsurkunde vom 4. Octbr. 1824. Der Staat besteht aus 19 Provinzen, die, wie die Vereinigten Staaten von Nordamerika, durch einen General Congreß verbunden sind, der aus einem Senate und einer Deputirten Kammer besteht. Än der Spitze der Regierung steht ein Präsident. Jeder Staat sendet zum General Congresse 2 Senatoren und von 40 bis 80,000 E. einen De- putirten, ist übrigens in seiner inneren Verwaltung unabhängig. Noch herrscht nicht allethalben Ruhe; mehrmals ist schon Bürgerkrieg aus- gebrochen, durch welche bald diese bald jene Parthei an die Spitze der Verwaltung kam, ja 1829 versuchte Spanien, wiewohl vergebens, Mexico mit gewaffneter Hand wieder zu unterwerfen (Landung eines Span. Heeres 27. Jul.); allein der Staat schreitet immer mehr zur Ordnung fort, ffmd die Regierung sucht den gestörten Handel, Berg- bau und Kunstfleiß neu zu beleben, sorgt auch möglichst für Wissen- schaften und Volksbildung. Es giebt 5 Festungen: S. Juan d'ulloa, Perote, Zkcapulco, San Blas und Campeche, die meistentheils in schlechtem Zustande sind. Das Heer des Staates besteht aus 22,000 Mann stehender Truppen und aus 33,000 Mann Milizen; die Flotte aus 1 Linienschiff, 2 Fregatten, 16 Corvetten und kleineren Schiffen. Die Staatsausgaben berechnet man auf 13 Mill. Piaster (1 Piaster — 11- Rthlr. Conv. Münze). Die Schuld auf fast 67 Mill. Piaster. — Die Staaten der Union sind: a) Staaten an der Ostküste von Xx. nach S. 1) «Lohahuila, ein Theil der alten Jntendantschaft San -Suis po- rosi — 6350 Q. M. 30,000 E. Granzprovinz gegen die Vereinigt. Staa- ten, im Innern vom Nordflusse durchströmt; ein fast ganz unbebaueter Landstrich, in O. sehr eben und fruchtbar; in W. die hohe Gebirgsflache Boston de Mapimi — 1800 Q. M. Große Steinfalzlager. Im Innern wohnen die feindseligen Apaches. Die Hauptstadt ist Montclovez, 3500 E. — Der Hafenort Galveston mit einem Leuchtthurlue. — Die übrigen Orter sind bloße Dörfer oder Presidios, die sehr zerstreuet liegen. Zu be- merken ist noch die Provinz Texas (techas) mit dem Presidio S. Antonio de Bejar, erst 1819 von den Vereinigten Staaten von Nordamerika ab- getreten. Hier legten ausgewanderte Franzosen 1816 eine Colonie, Lhamp d'as'-le genannt, an, die aber 1818 von den Amerikanern zerstört wurde, so wie sich auf die darauf gegründete Republik Texas mit dem Hauptorte Nacogdoches bald wieder auflöfete. Seit einigen Jahren haben sich hier viele Colonisten aus den Vereinigten Staaten niedergelassen, welche starke Viehzucht treiben und die Stadt San Felipe de Austin gegründet haben. 2) Tamaulipas (ma—uli), vorher Santander, Theil der alten In- ' tendantfchaft San Luis potost, zwischen dem vorigen, Neuleon und San Luis Potosi — 1870 Q- M. 60,000 E. Schmales, flaches Küstenland. Mündung des Nordflusses. Hauptstadt puebla Viejo (wiöcho) de Tam-

6. Abt. 2 - S. 575

1830 - Hannover : Hahn
Einleitung. 575 für 7 Universitäten, gelehrte Schulen und wissenschaftliche Anstalten gesorgt, so wie auf die allgemeinere Volkscultur, für die noch Vieles zu wünschen übrig ist, die stete Sorgfalt der Regierung gerichtet ist. Im Durchschnitt kam 1826 auf 296 E. nur Einer der die Schule be- suchte, während man in Deutschland auf 6 bis 8e. einen Schüler rechnen kann. Sehr verschieden ist dies Verhältniß in den einzelnen Provinzen; denn während 1824 in Jngermannland unter 142e. ein Schüler war, zählte man in Saratow unter 4700 E. ebenfalls nur Einen, der Unterricht genoß. Der Landmann lebt großentheils noch in der Leibeigenschaft, die der Wille des menschenfreundlichen Alexander zwar nicht ganz aufheben konnte, aber doch wesentlich erleich- terte, und der Nomade ist zum Theil noch ohne alle Begriffe Euro- päischer Lebensart, während auf den Gütern des Adels und in den Wohnungen der Reichen Orientalische Pracht und die feinste Europäi- sche Cultur herrscht. Die Verfassung ist unumschränkte Monar- chie, nur an einige Grundgesetze, die aber die Macht des Kaisers nicht mindern, gebunden.—- Slavische Nationen, die alten Sarmaten und Scythen, bewohnten seit uralter Zeit das heutige Rußland. Unter ihnen bildeten sich zwei Staaten Nowgorod und Kiew. Je- nen beherrschten seit 862 Nornränner, Waräger, und ihr Anfüh- rer Rurik ward der Stammvater der folgenden Beherrscher des Lan- des, die auch Kiew eroberten. Seit 986 ward das Christenthum von Griechenland aus eingeführt. Es folgten Theilungen und Bürger- kriege. Herrschaft der Tataren von 1237 bis 1481. Rußland be- stand damals aus den beiden alten Hauptstaaten Großrußland und Kleinrußland. Iwan Ii. eroberte 1552 das Tatarische Chanat Kasan, 1557 Astrachan. Seit 1581 wird Sibirien bekannt und erobert. Mit Zaar Michael kam 1613 das Haus Romanow auf den Thron, den 1688 Peter der Große (ff 1725) bestieg, der sein Land zuerst für Europäische Cultur empfänglich machte und die Macht des Staates, der sich seitdem immer vergrößerte, so wie die jetzige Re- sidenz Petersburg (1703) gründete und den Kaisertitel (1721) an- nahm. Er erhielt 1721 Livland, Ehstland, Jngermannland und einen Theil von Finnland — 2100q. M.; die Kaiserin Eli- sabeth 1743 einen anderen Theil von Finnland — 780 Q.m. Wichtiger noch waren die Vergrößerungen unterkatharina Ii. (1762 bis 1796). Sie entriß 1774, 1783' und 1792 der Türkischen Herr- schaft das ganze südl. Rußland bis zum Dnjestr und Kuban — 8000 Q.m. und nahm von Polen 1772, 1793 und 1795 den gan- zen O. Theil dieses Landes bis zum Bug und Niemen — 7700 Q.m., dazu kam 1795 Kurland — 500ol M. Unter Alexan der, ff 1825, erweiterte sich der Umfang des Reichs 1809 durch Finnland — über 5000 Q.m., 1812 durch einen Theil der Moldau und Bessara- bien —900q.m.u. 1815 durch den Kreis B ialystock— 136q.m. (Über die Eroberungen in Asien vergl.kaukasien). Das jetzt regierende Haus Ho lstein Gottorp kam mit Peter Iii. 1761 auf den Thron. Kaiser Paul regiert von 179(5 bis 1801. Alexander!, von 1801 bis 1825. Der jetzige Kaiser Nikolaus!., geb. 1796, reg.seit 1825. Die höchsten Staatsbehörden sind der Reichörath, das Staats mi-

7. Deutschland und die germanischen Nachbarländer - S. 3

1871 - Hannover : Hahn
Vorwort, Ä5as diese Abtheilung des 3. Heftes mit der voran- gehenden und mit ihrem Vorbilde, dem Guthe'schen Lehrbuche, gemein hat, und was sie zusammen von andern geographischen Lehrbüchern unterscheidet, ist das durchgeführte Streben, bei der Betrachtung der physischen Beschaffenheit eines Landes auf natürlichem und einfachem Wege den Zusammenhang von Land und Leuten nachzuweisen und dadurch die Geographie zu einer wirklichen Grundlage der Geschichte zu machen. Statt aller Rechtfertigung dieser Eigenthümlichkeit stehe hier für jeden Lehrer dieses Faches nur ein „komm und siehe!" und sollte es auch etwa durch Ungunst des Geschickes oder in Folge eigener Mängel diesem Büchlein nicht beschieden sein, sich zahlreiche Freunde zu erwerbeu, so wird doch diese Art der Behandlung seines Gegenstandes auf die Dauer unzweifelhaft als die vergleichsweise richtigste sich erweiseu. Nur noch mehr Ergebnisse der Statistik wird künftig die Geographie aufnehmen, um neben der Vergangenheit auch der Gegenwart gebührend Rechnung zu tragen und der Volks- wirthfchaftslehre nachbarlich die Hand zu reichen. Mit diesem letzten Heft erscheint zugleich eine Ausgabe des ganzen Leit- fadens iu einem Bändchen. 1*

8. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 142

1835 - Hannover : Hahn
142 Mannsgesellschaft (ostindische Kompagnie seit 1600) — gegründet. Auch in Nordamerika hatte England sehr ausgedehnte und wichtige Besitzungen, mit denen es gewinnreichen Handelsverkehr unterhielt. Übrigens genossen die sogenannten Nordamerikanischen Kolo- nien, zunächst durch Solche, die wegen religiösen oder bürgerlichen Drucks ihre Heimath verließen, gegründet, viele Freiheiten; sie ver- walteten sich selbst und standen nur in geringer Abhängigkeit von England. Nach dem siebenjährigen Kriege, der England so viel ko- stete, wollte dieses auch von seinen nordamerikanischen Kolonien mehr Gewinn ziehen, und legte denselben Steuern und Taxen auf (seit 1765). Aber die Kolonisten sprachen dem britischen Parlamente das Recht ab, sie zu besteuern, weil man ihnen keine Vertretung in demselben zugestehe. Bald entstanden Unruhen, und zu Boston erkletterten die jungen Leute englische Schiffe und warfen drei Ladungen besteuer- ten Thce in's Meer (18. Dez. 1773). Als nun gewaltsame Maß- regeln ergriffen wurden, traten die Provinzen zu einem allgemeinen Congresse zu Philadelphia (4. Sept. 1774) zusammen, mach- ten ihre Rechte bekannt und rüsteten sich zur Vertheidigung. Jetzt wurden die Nordamerikaner trotz der Warnungen des großen Pitt und des beredten Burke im englischen Parlamente für Rebellen erklärt und der Krieg begann. Nur ausdauernder Muth und festes Vertrauen auf die Gerechtigkeit ihrer Sache konnte den 13 Provinzen, die sich (4. Jul. 1776) für unabhängig erklärten, nach siebenjährigem hartnäckigen Kampfe mit dem übermächtigen England endlich den Sieg verschaffen, den zwei große und edle Männer, George Washing- ton, als Führer im Kriege, und Benjamin Franklin, als vor- trefflicher Staatsmann, der (1778) Frankreich zur Hilfeleistung bewog, vorzüglich herbeiführten. Das stolze England mußte die Unabhängig- keit der vereinigten nordamerikanischen Freistaaten im Frieden zu Versailles (3. Sept. 1783) anerkennen. Seitdem erhoben sich jene immer mehr durch Ackerbau, Handel, Schifffahrt und Industrie, was alles durch die vortreffliche Verfassung und viele die sittlich-religiöse Bildung fördernde Einrichtungen begünstigt wird. Sie bestehen jetzt aus 24 Staaten, von denen jeder, was seine inne- ren Angelegenheiten betrifft, sich selbst regiert. An der Spitze des ganzen Bundes (Union) steht ein aus vier Jahre gewählter Präsi- dent, und ein Generaleongreß, zu dem die einzelnen Staaten die Deputirten senden. Ein Land, der herrlichsten Entwicklungen fähig, wenn es ihm auch ferner gelingen wird, der Quelle alles Ver- derbens, der Selbstsucht der Einzelnen, die sich auf Kosten Aller be- reichern und befriedigen will, entgegen zu arbeiten.

9. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 19

1835 - Hannover : Hahn
19 anderer Stämme mehre Staaten stifteten, unter denen bald Sparta am meisten hervorragte. . §. 14. Was die Bildung der Griechen förderte und die Einheit zwischen den einzelnen Staaten erhielt. Bald nach der dorischen Wanderung schritten die Griechen in der Gesittung schnell voran. An die bisherige sehr eingeschränkte Herrschaft der Stammfürsten traten _ fast allenthalben republikanische Verfassungen mit einer Obrigkeit, welche die vollführende Gewalt übt, einem berathenden Senate und der gesetz- gebenden Versammlung des gesammten Volkes. So reiften die Griechen zu der vielseitigsten geistigen Entwicklung und zu der schönsten Blüthe der Kultur vor jedem andern Volke des Alterthums heran, so daß sie für alle Zeiten in Kunst und Wissen- schaft Lehrer der Menschheit wurden. Die vorzüglichsten Ursachen hievon, von denen einige, wie die Orakel, die Spiele, die Am- phikt ponen, zugleich das Band der Nationaleinheit zwischen den verschiedenen Stämmen und Staaten erhielten, sind folgende: 1) Die natürliche Beschaffenheit des griechischen Landes, das unter dem herrlichsten Himmelsstriche auf 3 Seiten vom Meere umgeben und von demselben allenthalben tief eingeschnit- ten, frühe zum Verkehr, zu Schifffahrt und Handel einlud, was auch durch seine Lage zwischen 3 Welttheilen, und seinen nicht üppig fruchtbaren aber den Fleiß des Anbauers doch reichlich lohnenden Boden befördert wurde. 2) Zahlreiche Einwanderungen von schon gebildeten Völ- kern (zwischen 1600—1300), wodurch die Keime manchfacher Kultur nach Griechenland gebracht wurden. So sollen aus Ägypten Cekrops nach Attika, Danaus nach Argos gekom- men sein; Kadmus, der die Buchstabenschrift mitgebracht haben soll, aus Phönizien nach Lheben; Pelops aus Phry- gien in Kleinasien nach dem Peloponnes, welcher Halbinsel er den Namen gab. 3) Die großen Nationalspiele, die unter den einzelnen Stämmen einen edlen Wetteifer für Entwicklung der geistigen und körperlichen Kräfte erregten. Die vorzüglichsten waren die olympischen, dann die pythischen, isthmischen und nemeischen. 4) Die Orakel, worunter die Griechen Aussprüche ihrer Götter durch den Mund der Priester oder Priesterinnen verstanden. Diese Orakel wirkten lange sehr wohlthätig, indem sie in ge- fährlichen Zeiten guten Rath ertheilten, die Streitigkeiten schlichteten, und den Gesetzen der Gesetzgeber höheres Ansehen ertheilten. Das berühmteste war das Orakel zu Delphi, das älteste das zu Dodona in Epirus.

10. Abth. 1 - S. 21

1830 - Hannover : Hahn
Der Mensch im Staate. Religion. 21 (Hebräisch, Altgriechisch, Lateinisch) und heißen, weil sie ans dem Volksleben verschwunden sind, todt. — In jedem Himmelsstriche hat der Mensch eine Menge Bedürfnisse, die theils die Natur fordert (Nah. rung, Kleidung, Wohnung), theils der dem Menschen angeborne Hang nach Verschönerung seines Daseins erzeugt hat (Musik, Puh). Die Befriedigung dieser Bedürfnisse zwingt den Menschen zur Thätigkeit, der durch Klima, Boden und Lage des Wohnortes die Gränzen ange- wiesen werden und die wieder auf die Ausbildung des Geistes den größten Einfluß äußert. Der rohe Mensch wird einzig und allein von der ihn umgebenden Natur geleitet; erst ein gewisser Grad von Bil- dung befähigt ihn, die Natur zu seiner Dienerin zu machen. Der In- dianer N. Amerikas kann nur jagen und fischen; der Europäer er- scheint, und es schwindet der Wald, der Morast wird ausgetrocknet, die Gewässer werden bezähmt, Städte und Ackerfelder bedecken das Land, selbst das Klima wird milder. Drei Stufen der Bildung werden im Allgemeinen durch drei Hauptnahrungszweige der Erdbewohner bezeich- net: a. Jagd und Fischerei, b. Viehzucht, c. Ackerba u. Jäger und Fischervölker stehen auf der niedrigsten Stufe, verfertigen nur die nothwendigsten Geräthe, leben in elenden Hütten, kleiden sich in Felle, nähren sich von Fischen und Wild, kennen höchstens Tausch- handel und erheben sich mit ihren Ideen von Gott und dem mensch- lichen Geiste wenig über das Sinnliche. Wilde in Amerika und R. Asien. Ihre Wohnplätze sind wald- und wasserreiche Länder, oder die Küsten der kalten Zonen. Von Viehzucht leben hauptsächlich die No- maden in den Ebenen milderer Klimate, die ihrer Dürre wegen zuin Ackerbau nicht passend sind. Sie kennen schon Handwerke, weben, be- reiten Leder, bearbeiten Metalle, treiben ordentlichen Handel mit Mün- zen , haben aber keine festen Wohnplätze, sondern ziehen mit ihren Heerden umher und leben unter Zelten, sind mit Schrift nicht unbe- kannt und haben ein geordnetes Religionssystem; Mongolen, Mauren. , Die fruchtbareren Gegenden hat der Ackerbauer inne. Ackerbau enthält die Möglichkeit und die einzige Bedingung höherer Bildung, bringt sie aber nicht nothwendig hervor; denn viele ackerbauende Völker stehen in der Cultur nicht höher als der Jäger und der Fischer; Neger und Australier. Nur ackerbauende Völker haben Handwerke, Künste und Wissenschaften genährt und vervollkommnet. Jäger und Fischer leben in einzelnen Familien oder Stämmen zusammen, ohne eigentliches Oberhaupt, ohne ordentliche Gesetze; der Nomade kennt zum Theil schon Gesetze, und des Stammes Aeltester ist oberster Rich- ter und Anführer (patriarchalische Verfassung), oder er gehorcht auch schon einer Regentenfamilie. Staaten mit geordneter Verfassung finden sich aber nur unter ackerbauenden Nationen. Die älteste und natürlichste Verfassung eines Staates scheint die gemäßigte Mo- narchie, ausgeartet einer Seits in Despotie, die Asien und Afrika eigen ist, anderer Seits in reine Demokratie, die aber nur in sehr kleinen Staaten lange ohne Einmischung von Aristokratie blieb und gewöhnlich zu der Monarchie zurückkehrte. Nur wo Europäer Staaten gründeten, hat man den Grundsatz herrschend gemacht: Der Regent des Landes ist nicht Zweck des Staates; daher
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TM Hauptwörter (200)200

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