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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Geschichte des Mittelalters - S. 81

1861 - Freiburg : Herder
Die Zeit der Krcuzzüge. 81 empören. Friedrich war jedoch stark genug diese Ränke zu vereiteln, und da Heinrich ihm untreu oder verdächtig blieb, so ließ er ihn gefangen setzen und zuletzt nach Sicilien bringen, wo er 1242 starb; seine zwei Söhne folgten ihm bald im Tode nach, seine Wittwe, Margaretha von Oesterreich, gab ihre goldene Krone den Armen. § 239. Friedrich ertheilte dem Welfen Otto von Braun- schweig - Lüneburg den Herzogstitel und verkündete auf dem Reichs- tage von Mainz einen zehnjährigen Landfrieden sowie eine Reihe von Verordnungen, welche jedem seine hergebrachten Rechte und Freiheiten wahren sollten, im Grunde aber gleich den Beschlüssen des Wormser Reichstags von 1231 gegen die Städte gerichtet waren; denn ihnen wurde verboten Bündnisse zu schließen, Dienstleute einzubürgern, Rittersleute zur Unterwerfung unter ihr Stadtrecht zu zwingen, sowie durch ihre Magistrate die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben. Die Städte Die Städte hoben sich nämlich in Deutschland mehr und mehr; sie waren reich ^en durch Handel und Gewerbe, geschützt durch starke Mauern und eine auf trotz den zahlreiche wehrbare Bürgerschaft, sie strebten nach mehr Freiheiten H»henstau. und waren deßwegen den Dynasten sehr zuwider. Der Kaiser hätte sie unbedenklich für die augenblickliche Gunst der Fürsten geopfert, wie er diese schon früher durch Verleihung von Krongut und hohenstaufischem Famiiiengut sowie durch Privilegien auf Kosten der königlichen Gewalt geködert hatte. Friedrichs H. Krieg mit den Lombarden (1236—1250)/ 8 240. Im Sommer 1236 führte er ein starkes Heer aus Deutsch- land nach Oberitalien, erfocht bei Rivalta einen großen Sieg und eroberte Vicenza, kehrte jedoch bald zurück, um einen ziemlich er- folglosen Krieg gegen den letzten Babenberger Friedrich den Streit- baren zu führen, ließ seinen Sohn Konrad zum deutschen Könige 1237. erwählen und verließ im August Deutschland für immer. 8 241. In seinem Kampfe mit den italienischen Städten rechnete Friedrich am meisten auf die Italiener selbst; denn neben den Städten bestanden noch mächtige Dynastien, in den städtischen Republiken selbst adelige Geschlechter, welchen die überhandnehmende Demokratisierung der Verfassungen zuwider war, daher herrschte in den meisten Städten oft blutige Zwietracht. Durch Begünstigung der Aristokratie und Tyrannie wirkte Friedrich in der That furchtbar ein; seine Anhänger, die Aristo- kraten, nannten sich Ghibellinen (s. 8 211), ihre Gegner, die De-Die Ghibcl- mokraten, Guelphen, und diese Parteinamen dauerten in Italien Guelphen^m fort, als die „Waiblinger" längst untergegangen waren. Italien. 8 242. Der Kaiser war anfangs sehr glücklich; er besiegte am 26. und 27. November 1237 die Mailänder und deren Bundesge- nossen in der großen Schlacht bei Körte Nuova, so daß sie um Frieden baten und sehr harte Bedingungen eingehen wollten; allein Friedrich verlangte Ergebung auf Gnade und Ungnade und zwang da- durch die Mailänder sowie die anderen größeren Städte zu einem ver- zweifelten Widerstande, den er nicht zu brechen vermochte. Einbruch der Mongolen (1241). 8 243. Während des Lombardenkrieges fielen die Horden der Mongolen in Deutschland ein, die es seit Attilas Zeiten nicht mehr Bumüllcr, Weltg. Ii. g

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 113

1861 - Freiburg : Herder
Zeitalter der Revolution. 113 derselben war in der letzten Zeit auch in katholischen Staaten keine kleine; denn Regenten und Staatsmänner, welche die Rechte des päpst- lichen Stuhles schmälern und das Gebiet der Staatsgewalt auf Kosten der Kirche ausdehnen wollten, waren dem Orden feindselig, weil sie in ihm eine Stütze der päpstlichen Macht sahen. Zu ihnen gesellten sich alle, welche den großen Einfluß, den der Orden auf Fürsten und hohe Herren ausübte, mit Argwohn oder Eifersucht betrachteten, die Janse- nist en in Frankreich, welche die kirchliche Lehre von der Gnade ver- unstalteten, endlich auch die Eifersucht von Mitgliedern anderer Orden, von hohen und niederen Weltgeistlichen. Veranlassung zu stürmischen Anklagen boten Schriften einzelner Ordenömitglieder, Vergehen, die sich einzelne zu Schulden kommen ließen, angedichtete Verbrechen, und endlich führte der portugiesische Minister José de Karvalho, Graf von Pombal den ersten Gewaltstreich. Portugal bekam 1750 durch Tausch einen Theil von Paraguay, in welchem die Jesuiten seit 1586 die Indianer civilisiert, in 33 glückliche große Gemeinden angesiedelt und unter der Oberhoheit der spanischen Krone patriarchalisch geleitet hatten. Pombal ließ die Jesuiten und die christlichen Indianer vertreiben und weil die letzter» ihre Heimat nicht gutwillig verließen, so wurden Je- suiten als Anstifter der Empörung angeklagt. Im Jahr 1758 benutzte Pombal einen angeblichen Mordversuch gegen den König von Portugal, um alle Jesuiten aus Portugal gewaltsam zu vertreiben und das Ver- mögen des Ordens einzuziehen. Nach entschlossenem Widerstande des französischen Episkopats bestätigte der König von Frankreich 1764 das 1762 von dem Parlamente zu Paris erlassene Urtheil, welches den Orden als dem Staate und der Kirche verderblich erklärte und hob ihn auf; ihm folgten die bourbonischen Höfe: der spanische 1767, wodurch auch die Reduktionen im spanischen Paraguay zerstört wurden, der neapolitanische und 1768 der parmesanische; sie bedrängten auch Papst Klemens Xiv. so lange, bis er durch das Breve vom 23. Juli 1773 den Orden aufhob. Maria Theresia wollte in die Aufhebung der Ordenshäuser in ihrem Reiche lange nicht einwilligen; Friedrich Ii. that es gar nicht und ebenso wenig Katharina Ii. von Rußland. Siebentes Kapitel. Zeitalter der Revolution. Gründung der nordamerikauischen Republik (1775 — 1783). 8 296. Die Spanier kannten die nordamerikanische Küste von Florida bis zur Mündung des Lorenzstromes, legten aber keinen Werth auf dieselbe und machten das Entdeckungsrecht nicht oder wenig geltend, als andere Nationen Niederlassungen zu gründen anfingen. Im Jahre 1586 nahm Walter Raleigh im Namen der englischen Königin Elisabeth Besitz von Virginien, die ersten Kolonisationsversuche Bumüllcr, Weltg. Ni. o ic Reduk- tionen.

4. Geschichte der Neuzeit - S. 115

1883 - Freiburg : Herder
Katharina Ii. Erste Teilung Polens, 115 Konfderationen (Verbindungen) zur Durchfhrung eines Beschlusses einzugehen; einer solchen Konfderation stellte sich aber in der Regel eine andere gegenber, daher entstanden Fehden und Brgerkriege. Der pol-nische Adel war 120000 Familien stark und besa weitaus den grten Teil des Bodens, den ihm leibeigene Bauern bearbeiteten. In den wenigen Stdten entwickelte sich kein zahlreicher Brgerstand, daher hatte Polen keinen Gewerbflei und blieb trotz seines Reichtums an Getreide und Vieh ein armes Land, das berdies von einer halben Million Juden ausgebeutet wurde, die von den Gutsherren alle Schenken und Branntweinbrennereien pachteten, alle Geldgeschfte machten und den ganzen Kleinhandel in Hnden hatten. Ein solches Reich konnte unmglich einen Kampf mit seinen mchtigen Nachbarstaaten aushalten, obwohl es auf ungefhr 14 000 Quadratmeilen 16 Millionen Einwohner zhlte, der Adel kriegerisch war und eine vortreffliche Reiterei stellte, die rohen Bauern ein ausgezeichnetes Material fr ein regulres Fuvolk htten liefern knnen. Mehr als ein König, z. B. auch der edle Jo-Hannes Sobiesky (f. S. 91), und mehr als ein Staatsmann sagte den Ruin der ganzen Nation voraus, wenn nicht eine feste Staats-ordnung begrndet werde; allein der Adel hrte nicht auf solche war-nende Stimmen, sondern setzte sein Treiben fort, das er die polnische Freiheit nannte. Die nichtkatholischen Polen, nmlich die wenig zahlreichen Prote-1tattten und die Bekenner der byzantinischen Kirche, zu denen der grte Teil der unteren Volksklasse in den sdstlichen Provinzen gehrte, wurden unter dem gemeinschaftlichen Namen Dissidenten begriffen. Sie hatten 1573 alle staatsbrgerlichen Rechte erhalten, die aber wiederholt angegriffen und 1763 wesentlich geschmlert wurden. Nach Gustavs Iii. Tod (1763) lie Katharina Ii. russische Truppen in Polen einrcken, angeblich zum Schutze der polnischen Wahlfreiheit, in der That jedoch, um die Wahl ihres Gnstliugs Stanislaus Poniatowsky durch-zusetzen, was ihr auch gelang (1764). Unter ihrem Schutze verlangten die Dissidenten die Wiederherstellung ihrer alten Rechte, bildeten eine Konfderation und erzwangen auch eine neue Toleranzakte; die russischen Truppen blieben aber dennoch in Polen stehen, und der russische Gesandte Repnin schaltete wie ein Diktator, wobei ihm eine bedeutende Anzahl polnischer Adeligen fr russisches 'Geld oder aus Parteiha als Werk-zeuge dienten. Dagegen bildeten patriotische Adelige eine Konfderation zu Bar (1. Mrz 1767), unterlagen aber nach heldenmtigem Kampfe der russischen bermacht. Unterdessen hatte Friedrich Ii. die Teilung Polens bei Katharina Ii. angeregt und bereitwilliges Entgegen-kommen gefunden, und zuletzt gab auch Kaiser Joseph Ii. dieser Raub- 8 *

5. Geschichte der Neuzeit - S. 120

1883 - Freiburg : Herder
120 sterreich unter Kaiser Joseph Ii. werbsflei und Handel, fhrte ein neues Zollsystem ein und gab der Presse mehr Freiheit. Verderblich und dem sterreichischen Staate selbst schdlich war Josephs kirchliche Thtigkeit, obwohl er nicht, wie Friedrich Ii., die Religion verachtete. Aber bei dem Mangel an tieferer Bildung gab er sich zu viel dem Einflu der Zeitstrmung hin und arbeitete den .Kirchenfeinden, wenn auch unbewut, in die Hnde. Whrend er auf der einen Seite ein Toleranz-Edikt erlie, verletzte er auf der andern vielfach die Rechte der katholischen Kirche. Er hob 700 Klster auf, beschrnkte die Rechte der bestehenden, erlie eigenmchtig Anordnungen fr die Bildung der Geistlichen, eine Gottesdienstordnung it. s. ivv und lie sich selbst durch einen persnlichen Besuch des Papstes Pius Vi. in seinem Verfahren nicht zurckhalten. Als er in Belgien ebenso handelte und gegen die Verfassung die Landeseinteilung und Ver-waltnng abnderte, brach im Sptherbst 1788 eine Rebellion aus, deren Beendigung er nicht mehr erlebte. In Ungarn hob er die Leib-Eigenschaft auf, verbesserte das Gerichtswesen, ordnete eine gleichmige allgemeine Besteuerung an und fhrte die deutsche Sprache als amtliche Geschstssprache ein, mute aber zuletzt alle seine Verordnungen zurcknehmen, da auch in Ungarn der Ausbruch einer Rebellion drohte und sich eine preuische Armee in Schlesien aufstellte. Im Winter 1788 kehrte Joseph krank aus dem trkischen Feldzuge nach Wien zurck; während der besseren Jahreszeit von 1789 schien sich sein Zustand zu bessern, aber mit dem Winter stellte sich das Leiden wieder ein, das dem Kaiser am 20. Februar 1790 in seinem neunundvierzigsten Altersjahre den Tod brachte. Ich wnschte," so uerte er kurz vor seinem Tode, man schriebe auf mein Grab: Hier ruht ein Fürst, dessen Absichten rein waren, der aber das Unglck hatte, alle seine Plne scheitern zu sehen." In der That waren seine Absichten gute, und wenn die Geschichte Friedrich Ii. als den grten Regenten des Jahr-Hunderts rhmt, so kann sie Joseph Ii. den edelsten nennen. Woran seine Entwrfe scheiterten, worin und wodurch er schwer fehlte, haben wir oben kurz angedeutet. Josephs Bruder und Nachfolger, der milde und staatskluge Leopold I. (17901792) unterwarf die trotzigen Belgier mit Waffengewalt, verhngte aber keine Verfolgung und stellte die frhere Ordnung der Dinge wieder her. Mit den Trken schlo er zu Szistowa (4. August 1791) Frieden und gab Belgrad heraus.

6. Geschichte der Neuzeit - S. 131

1883 - Freiburg : Herder
Die englischen Kolonieen in Amerika. 131 verneur; dem englischen Oberhause entsprach ein Rath, dem Unterhause ein von den Brgern gewhltes Reprsentantenhaus. Die Gemeinde-und Bezirksverfassung war so frei wie in England, das Gerichtswesen nach englischem Muster eingerichtet. Die kniglichen mter (Staats-mter) wurden meistens mit geborenen Englndern besetzt, auch befolgte England gegen die Kolonieen in Nordamerika die damals allgemein geltenden Grundstze, denen gem den Kolonieen nur freier Verkehr mit dem Mutterlande gestattet, die Aussuhr vo.n Rohprodukten nach fremden Lndern groen Beschrnkungen unterworfen, die Einfuhr aus fremden Lndern unbedingt verboten war. Selbst die Fabrikation fr den einheimischen Bedarf war den Kolonieen nur fr die ntigsten Artikel er-tubt (z. B. Wollentuch, Leinen, Leder, Papier), fr andere, besonders Metallwaaren, gnzlich untersagt. Streit der Kolonieen mit Krone und Parlament. (17641775.) 2. England hatte dnrch seinen Krieg mit Frankreich und Spanien (17551763) seine Staatsschuld von 74y2 Mill. Pf. Stcrl. auf 146v2 Mill. gesteigert, daher bestrebte sich die Regierung, neue Einknfte zu schaffen und belegte in Folge einer Parlamentsakte mehrere englische Ein-fnhrartikel in den Kolonieen mit Eingangszllen (1764). Auf die Protestation der Kolonialparlamente verwandelte sie diese Zlle (1765) in eine Stempeltare, diese wieder (1767) in einen Zoll auf Thee, Glas, Papier und Malerfarben und setzte auf die abermalige Protestation der Amerikaner den Theezoll auf eine Kleinigkeit herab, wodurch sie eigentlich nur dem englischen Parlamente das Recht, die Kolonieen zu besteuern, behaupten wollte, welches Recht aber die Kolonialparlamente ebenso entschieden bestritten. Darauf verschworen sich die Amerikaner, keinen verzolltes Thee zu kaufen, und zu Boston warfen als Mohawk-Indianer verkleidete Männer eine Schiffsladung verzollten Thees in das Meer (26. Dec. 1773). Die englische Regierung schlo hier-aus den Hafen von Boston, beschrnkte die Verfassung von Massachusetts und rckte die cauadische Grenze sdwrts vor. Dagegen vereinigten sich die Abgeordneten der Kolonialparlamente zu einem allgemeinen Kongresse in Philadelphia und beschlossen (14. September 1774), keine englischen Waren mehr zuzulassen, und sofern den Kolonieen ihr Recht nicht zugestanden wrde, allen Verkehr mit England abzubrechen. Zu-gleich erlieen sie an den König und an das Volk von England die Erklrung, da sie nichts Anderes als ihre Rechte gegen die Eingriffe der kniglichen Regierung und des englischen Parlaments wahren wollten. Zur Antwort wurde Massachusetts in Aufruhrzustand erklrt und die Einfuhr von Waffen und Munition verboten; die Amerikaner verstrkten 9*

7. Geschichte der Neuzeit - S. 201

1883 - Freiburg : Herder
Unruhen in Italien, Deutschland und der Schweiz. 201 Der Herzog Karl von Braunschweig hatte durch despotische Launen den Adel und die Offiziere erbittert und sich die hhern Brgerklassen entfremdet; am 6. September abends fand sich ein Volkshaufen zusam-men, der den aus dem Theater heimfahrenden Herzog mit Geschrei und Steinwrfen begrte, hierauf ungehindert von dem aufgestellten Militr in das Schlo drang und dasselbe anzndete. Der Herzog ent-floh und sein Bruder Wilhelm bernahm mit Genehmigung der Agna-teil (der Angehrigen der Dynastie Hannover) und des Deutschen Bundes die Regierung. In Hannover kam es Anfangs 1831 zu unruhigen Auftritten, die leicht unterdrckt wurden; der Generalgouverneur jedoch, der liberale Herzog von Cambridge, bewog den König Wilhelm Iv. von England, den Landesherrn, mit den Stnden eine neue Ver-fassung zu vereinbaren, durch welche der Brger- und Bauernstand eine angemessene Vertretung auf dem Landtage erhielt. Am 27. Mai 1832 feierten ungefhr 20 000 Menschen bei der Schloruine Hambach in Rheinbayern ein Revolutionsfest und gaben dadurch dem deutschen Bundestage Veranlassung zu scharfen Gesetzen gegen Vereine, Versammlungen und gegen die Zeitungen. Am 3. April 1833 machten einige zwanzig Studenten den wahnsiu-nigen Versuch, den Bundestag in Frankfurt zu berfallen, was nur eine strengere berwachung der Hochschulen zur Folge hatte. Damit endigte in Deutschland das Nachspiel der Juli-Revolutiou, das aber manches Gefngnis mit politischen Verbrechern gefllt hatte. Noch mehrere hatten sich nach Frankreich, Belgien und die Schweiz geflchtet, wo sie, wie die italienischen und franzsischen Flchtlinge, Geheimbnde schlssen. 12. In der Schweiz waren die Verfassungen der kleinen Kantone ttri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug und Appenzell rein demokratisch; die Landesgemeinde (Volksversammlung) whlte nmlich alljhrlich die Landesobrigkeiteu, nderte die Gesetze ab oder beschlo neue, wenn sie es fr gut fand, und bewilligte Steuern und Abgaben; in den andern Kantonen dagegen hatte ein Groer oder Kantons-Nat das Recht der Gesetzgebung, Besteuruug und Be-amtenwahl; in diesem Rate aber war das Landvolk viel schwcher vertreten, als die Stdtebevlkerung. berdies wurden die wenigsten Vertreter frei gewhlt, Reichtum und mter vielmehr berechtigten zum Eintritt in den Ratsal. Nach der Juli-Revolutiou regte es sich in allen diesen Kantonen und die Verfassungen wurden ohne groe Strme im demokratischen Sinne gendert; nur zwischen der reichen Stadt Basel und der Landschaft erhob sich ein erbitterter Streit, der

8. Geschichte der Neuzeit - S. 84

1883 - Freiburg : Herder
84 England von 1603 bis 1689. lste das widerspenstige Unterhaus zuletzt auf und regierte ohne Parla-ment, was sich das Volk auch gefallen lie, da er keine neuen Steuern verlangte. Er starb den 6. Februar 1685, nachdem er auf dem Tod-bette die Trstungen der katholischen Kirche empfangen hatte. Iako Ii. (16851688) durch Wilhelm von Hranien gestrzt. 34. Sein Bruder Jakob Ii. folgte ihm, ohne Widerstand zu finden, auf dem Throne, als er gelobte, die Verfassung zu halten und die Staatskirche zu beschtzen. Er fachte aber bald den Ha der Angli-feiner wieder an, als er mit kniglichem Geprnge in die katholische Kirche ging, die wegen Eidweigerung gefangenen Katholiken freilie und 1200 Quker begnadigte. Doch wurde die Emprung des Herzogs von Monmouth, der sich zum Verteidiger der anglikanischen Kirche auf-warf, schnell unterdrckt und durch die blutige Verfolgung der an der Verschwrung Beteiligten Schrecken verbreitet. Der König benutzte diesen Anla zur Aufstellung eines stehenden Heeres, erregte aber dadurch den Argwohn der Nation, als wolle er England mit Hilfe der Soldaten in eine unumschrnkte Monarchie nach dem Muster Frankreichs umge-stalten, und dieser Argwohn steigerte sich, als der König vorzugsweise katholische Offiziere anstellte und das Heer in Irland von protestantischen Bestandteilen zu reinigen suchte. Er sprach seine Absicht aus, allen christlichen Unterthanen der Krone Englands Glaubensfreiheit zu geben, den Katholiken wie den Difsenters, erbitterte aber dadurch nicht nur die Anglikaner, sondern auch die Difsenters, welche die -ersehnte Gnade den Katholiken nicht gnnten. Jakob Ii. lie mehrere Kirchen fr den katholischen Gottesdienst einrichten, es entstand eine Anzahl Klster, und anglikanischen Geistlichen, welche in die katholische Kirche zurck-traten, wurde der Fortgenu ihrer Pfrnden gestattet. Argwohn und Erbitterung des Volkes stiegen, als Jakobs Ii. Bundesgenosse, der König Ludwig Xiv. von Frankreich, die Hugenotten unterdrckte, von welchen mehrere tausend nach England flchteten und dasselbe mit Klagen der die Tyrannei des franzsischen Knigs und seiner Geistlichkeit erfll-ten. So werden einmal auch in England die Protestanten unterdrckt werden, hie es, sobald der König mit Hilfe Ludwigs Xiv. die unumschrnkte Gemalt aufgerichtet habe. Da Jakob Ii. mit Ludwig Xiv. im engsten Vertrauen stand und von ihm Gelder empfing, war eine bekannte Sache, und daraus er-klrte es sich, da er dem Wachstum der franzsischen Macht nnthtig zusah, obwohl Englands Zukunft bedroht war, wenn Frankreich ber-mchtig wurde. Bisher hatten die Englnder gehofft, da nach Jakobs Tod der englische Thron von einem Protestanten wieder eingenommen

9. Geschichte der Neuzeit - S. 258

1883 - Freiburg : Herder
258 bersicht der Ereignisse von 1815 bis 1870. gebrachter Geschicklichkeit arbeite. Es wurde dabei von dem sogenannten Nationalverein untersttzt, der auch in Sddeutschland sehr viele Mitglieder zhlte und von vielgelesenen Blttern untersttzt wurde. Von diesem Vereine ging der Wahlspruch aus: Das Zollparlament mu ein Vollparlament werden!" Aber dieser Ruf war voreilig und regte nur die Erbitterung gegen Preußen neu auf, daher wurden in Wrttemberg, das 17 Abgeordnete in das Zollparlament zu whlen hatte, lauter Gegner der preuischen Politik gewhlt und in Bayern drangen nur wenige Kau-didaten des Nationalvereins durch. Die Regierungen fanden jedoch bald fr ratsam, die antipreuischen Agitationen nicht zu untersttzen. Sie konnten sich nmlich nicht ver-hehlen, da das Volk ihnen die elende Kriegsfhrung von 1866 schuld gab, da die Soldaten der Meinung waren und sie offen aus-sprachen, sie seien geflissentlich so ungeschickt angefhrt worden, während Brger und Bauern lrmten, das Militr habe heidenmig Geld ge-kostet und ntze doch nichts, wie man gesehen habe; so miserable Staaten verdienten berhaupt nicht zu existiren. Gleichzeitig fing die demokratische Partei an, sich sehr lebhaft zu regen, besonders in Wrttemberg; man sah, da Napoleons Iii. Thron nicht mehr fest stehe, eine franzsische Revolution konnte der Nacht ausbrechen und eine neue franzsische Re-publik den Vlkern ihre uneigenntzige Hilfe zur Erringung der Freiheit anbieten. Die Regierungen befrchteten nahe, groe Erschtterungen, und weil sie sich ihrer Schwche bewut waren und von dem nieder-geworfenen sterreich keine Hilfe zu erwarten hatten, sahen sie sich an das militrisch starke, streng monarchische Preußen gewiesen; daher durften sie demselben in ihren Staaten nicht entgegenarbeiten lassen. Die badische Regierung, welche 1848 bis 49 in tragischer Weise ihre Schwche kennen gelernt hatte, war ohnehin ganz fr Preußen und wre sogleich in den norddeutschen Bund eingetreten, wenn es Preußen nur erlaubt htte. Die Luxemburger Arage. 39. Mit der Auflsung des Deutschen Bundes hrten Limburg und Luxemburg auf, politisch zu Deutschland zu gehren; in betreff Limburgs wurde dies auch alsbald erklrt, bei Luxemburg hingegen gab es Anstnde. Es war ninlich kein Teil des Knigreichs der Nie-derlande, sondern mit demselben blo durch Personalunion verbunden; es war Mitglied des Zollvereins und die Hauptstadt Luxemburg deutsche Bundesfestung, in welcher Preußen das Besatzungsrecht hatte. Die kniglich niederlndische Regierung hatte sich seit 1815 niemals freundlich gegen Deutschland bewiesen und dazu immer sehr mitrauisch gegen x

10. Grundriss der römischen Altertümer - S. 1

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Einleitung*. § 1. Begriff, Einteilung und Quellen der römischen Antiquitäten. 1. Begriff. Unter römischen Altertümern (im abstrakten Sinne) versteht man die wissenschaftliche Darstellung der gesellschaftlichen Zustände und Yerhältnisse des römischen Yolkes in allen seinen Lebensbeziehimgen. Sie schildern den Bestand der Daseins- und Lebensformen des Yolkes innerhalb eines gewissen Zeitraumes, d. i. Wesen und Einrichtung in Verfassudg, Rechtspflege, Krieg, Kultus und Privatleben. Mithin behandeln die Altertümer das nationale Leben der Römer nach seiner öffentlich-staatlichen und seiner privaten oder bürgerlich - geselligen Seite, zwei Lebensformen, die wir in ihrem fertigen, abgeschlossenen Zustande, nicht wie die Greschichte in ihrem Werden betrachten. Antiquitäten nennt man diesen Zweig der Altertumswissenschaft, weil ihr Gegenstand der Yergangenheit (avitiquitas) angehört. Zwar behandelt auch die Greschichte die gleiche Yergangenheit, aber diese in ihrer fortschreitenden Entwickelung, also die Thaten des Yolkes in ihrem inneren, ursächlichen Zusammenhange und äufseren Yerlaufe. Im konkreten Sinn verstand man früher und versteht teilweise jetzt noch unter Antiquitäten Gegenstände des öffentlichen und privaten Lebens, [wie Werkzeuge, Münzen, Geräte, Waffen, die uns erhalten sind. Auch fafste man früher unseren Zweig der Altertumskunde mit dem Worte Archäologie zusammen, während dieser Ausdruck jetzt gewöhnlich auf die Kenntnis und Geschichte der alten Kunstdenkmäler beschränkt ist. Ii 2. Einteilung. Da die Antiquitäten das gesamte nationale Leben umfassen, so zerfallen sie in ihrer systematischen Darstellung in A. Staats- oder öffentliche Altertümer, und zwar a. in Altertümer der Verfassung, b. in Altertümer der Verwaltungy Krieg, röm. Altertümer. 2. Aufl. 1
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