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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit

4. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei

5. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 110

1880 - Essen : Bädeker
r Ho Die neueste Zeit. vor: Statthaltern regiert wurden. Als nun das englische Parlament diesen Kolonieen willkürlich Steuern und Zölle auflegte betrachteten dies die Amerikaner als einen Eingriff in ihre Reckte^ und namentlich verhaßt war ihnen der eingeführte Theezoll.^ Als ihre Beschwerden keine Berüch'ichtigung fanden, erklärte ein Kongreß zu Philadelphia (1776) die 13 vereinigten Pro-vinzen Amerikas für unabhängig von England. In dem nun ausbrechenden Kriege zeichnete sich besonders der amerikanische Anführer Georg Washington aus/wahrend Benjamin Franklin, der Erfinder des Blitzableiters, Frankreich und Spanien zum Beistände bewog. Das bei aller Begeisterung für ihre Freiheit doch ruhige und besonnene Auftreten der Amerikaner fand in ganz Europa, sogar auch teilweis in England (Pitt), Be-1783. Minderung. Endlich erkannte England im Frieden zu Versailles die Unabhängigkeit der nordamerikanischen Freistaaten an. Der nordamerikanische Unabhängigkeitskrieg war das erste Ringen der jungen Freiheit gegen die alten Rechte und Einrichtungen, deshalb hat er für Europa so große Bedeutung. Iv. Abschnitt. P i c neueste e i t. Bis 1871. A. Die französische Revolution. §• 93. Die Anfänge der Revolution öis zur Atuchl Ludwigs Xyi. Durch Ludwig Xv. war das Königtum allgemeiner Verachtung preisgegeben worden; dazu kam noch, daß geistreiche Schriftsteller wie Voltaire, Montesquieu und Roufseau in ihren Schriften, welche gierig gelesen wurden, das Königtum überhaupt als eine unnatürliche Einrichtung angriffen und ebenso die Religion und die bestehenden bürgerlichen Einrichtungen anfeindeten. Dadurch untergruben sie Sitte und Ordnung und verwirrten Glauben und Gewissen. Diese sogenannte „Aufklärung" verbreitete sich von Paris aus nicht nur über Frankreich, sondern über ganz Europa; ihre Wurzel aber hatte keine sittliche Kraft, sondern ihr Streben ging nur auf Zerstörung alles Bestehenden, und darum hat nur weniges von den Einrichtungen jener Zeit steh erhalten können. Die sittliche Kraft und Vaterlandsliebe der Fürsten und Völker trat der französischen Revolution entgegen und vernietete ihren Einfluß.

6. Staats- und Bürgerkunde - S. 157

1910 - Wittenberg : Herrosé
157 sie vor Altersschwäche nicht mehr so viel erwerben zum Lebens- unterhalte, so fielen sie der öffentlichen Armenpflege zur Last. Es schnellten die Anforderungen an die Armenpflege der Gemeinden ganz bedeutend in die Höhe. Diese traurigeil Zustände bewegten das Herz unseres verehrten Kaisers Wilhelms l. Hatte doch unser Volk in- herrlicher Ein- mütigkeit das einige Deutsche Reich sich geschaffen, zusammen- geschmiedet in Blut und Eisen. Hatte doch unser kraftvolles Vaterland nach dem Kriege gleich eine wirtschaftliche Entwicklung ohnegleichen erlebt! Für die Beamten und Militärpersonen sorgte in Fällen der Krankheit und Invalidität der Staat, für die Gemeindebeamten die Gemeinde, für die Arbeiter niemand. Da kam am 17. November 1881 die kaiserliche Botschaft, die es als Aufgabe des Reichs bezeichnete, für das Wohl der kranken, invaliden, verunglückten und alten Arbeiter zu sorgen. Die kaiser- liche Botschaft vom 17. November 1881 lautete: „Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Über- zeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Abwehr sozialdemokratischer Aus- schreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förde- rung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von neuem ans Herz zu legen, und Wir würden mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfs- bedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind Wir der Zustimmung aller ver- bündeten Regierungen gewiß und vertrauen auf die Unterstützung des Reichstages ohne Unterschied der Parteistellungen. In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Tagung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle, mit Rücksicht auf die im Reichstage stattgehabten Verhandlungen über denselben, einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Beratung desselben vorzubereiten. Ergänzend wird ihm die Vor- lage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Regelung des gewerblichen Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter und Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen begründeten An- spruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bis- her hat zuteil werden können. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Grundlagen des christ- lichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen

7. Staats- und Bürgerkunde - S. 1

1910 - Wittenberg : Herrosé
A. Die staatlichen Gemeinschaften. Ihre Verfaffung und Verwaltung. I. Die Familie. 1. Die Familie als Grundlage des Staats. Der kleinste, aber wichtigste Gesellschaftskreis ist die Familie. Sie hat für die Gemütsbildung des heranwachsenden Bürgers grundlegende Bedeutung. Sie ist der Ureis, in den der junge Erdenbürger hineingeboren wird. Hier nimmt er seine ersten Eindrücke auf, die am tiefsten im Gemüte haften, weil sie sich am häufigsten wiederholen und mit den Vorgängen seines Lebens in enge Verbindung treten. So entwickelt sich die Liebe zur eilgern Heimat im Herzen, zuerst als dunkle Ahnung, aber mit großer Macht, dann als klares Bewußtsein. Den größten Einfluß in der Familie haben die umgebenden Personen, in erster Linie Mutter und Vater. Von Natur hilflos, erfährt das Uind von ihnen für lange Zeit Pflege und Er- ziehung. Teils als tätiger Teilnehmer, teils als Zuschauer tritt es zu allen Personen des Hauses in bestimmte Verhältnisse und macht sich bestimmte Bilder von ihrem gegenseitigen Verhältnis. Das ist sehr wichtig; denn diese gewonnene Anschauung über- trägt der Mensch auf alle weiteren Gesellschaftskreise und Lebens- verhältnisse. Der Geist, welcher im Familienleben herrscht, die Ordnung oder Unordnung, die Stellung nach außen, zu Fremden, zu den größeren Lebensgemeinschaften, die Art der Beurteilung der Welt wird von dem heranwachsenden Bürger unbewußt in sein Denken, Fühlen und Streben aufgenommen. Dadurch erhält sein ganzes Denken schon von vornherein eine ganz bestimmte Richtung. Hier wird zugleich der nationale Charakter dem Uinde aufgeprägt, der nächst der Sprache hauptsächlich auf der Art der Familie beruht. Die tägliche Beschäftigung der Eltern wird ihm früh vertraut. Es ahmt dieselbe in seinen Spielen nach. Bei größerem Heran- gewachsenem wird das Uind wohl zur Hilfe bei den elterlichen Bades ohn. Staats- and Bürgerkunde. 1

8. Staats- und Bürgerkunde - S. 48

1910 - Wittenberg : Herrosé
48 Sinnen nur darauf gerichtet, einzig seinen Lohn zu verbessern, sucht er durch vertragswidrige Arbeitseinstellungen den Arbeit- geber zu zwingen, den Lohn unverhältnismäßig in die Höhe zu schrauben, so wird auf der einen Seite das Fabrikat sehr ver- teuert, . aus der andern kann eine Einschränkung, wenn nicht gar eine Einstellung der Fabrikation dadurch hervorgerufen werden, und damit ein bedeutender Schaden für die Gesamtheit, für das Staatsleben. ^ Jeder Beruf arbeitet für sich, aber auch für das Ganze. Diese Grenzen müssen in richtigem Maße innegehalten werden, so daß das Staatswesen gefördert wird. Auch die Rentiers, welche von ihren Zinsen leben, ohne be- sondere berufliche Beschäftigung, können dem Gemeinde- und Staatsleben recht sehr förderlich sein dadurch, daß sie ihre freie Zeit und unabhängige wirtschaftliche Stellung im Dienst und Nutzen der Gemeinde und des Staates verwerten, indem sie ge- eignete Ehrenämter annehmen und im Interesse aller verwalten. Der größte Feind des Gemeinsinns ist der Eigennutz oder die Selbstsucht. Jeder Bürger, der aus selbstsüchtigen Gründen versäumt, die Gelegenheit zur Förderung des Staates zu benutzen, ist ein unnützes Glied der Gesellschaft. Auch der Beamte kann außer seiner amtlichen Tätigkeit noch recht viel im gemeinnützigen Interesse wirken. Ziehen die Bürger ihren eigenen Nutzen dem allgemeinen vor, oder sehen sie in Gleichgültigkeit dem Leben und Treiben zu, ohne zu helfen, so muß ein solches Staatswesen verkümmern, zuletzt untergehen. „Der Bürger, der in Gleichgültigkeit gegen die Auf- gaben des Staates sich von den Staatsangelegenheiten fern hält und nur an seine eigenen denkt und nichts tut, was zur Erhaltung und Stärkung der staatlichen Ge- meinschaft beitragen kann, ladet eine schwere Schuld auf sich." Glücklich ist der Staat, dessen Bürger ihrer Pflichten stets eingedenk sind und dieselben in vollem Umfange erfüllen. Darum hat Gustav Freytag recht, wenn er sagt: „Dein Volk hat dir vieles gegeben, es verlangt dafür ebensoviel von dir. Es hat dir den Leib behütet, den Geist geformt, es fordert auch deinen Leib und Geist für sich. Wie frei du als einzelner die Flügel regst, diesem Gläubiger bist du für den Gebrauch dieser Freiheit verantwortlich." Nach Marinowski und Frommet: Bürgerrecht und Bürgertugend. B.: Unser Vaterland. 21. Die Glieder des Leibes. „Was brauchen wir die Vornehmen und Reichen (die Patrizier) die uns so gewaltsam drücken? Sie sollen merken, wie sehr sie

9. Kaiser Friedrich III. - S. 14

1888 - Wittenberg : Herrosé
14 Auch in dem deutschen Volke hatte sich schon bald nach bett Befreiungskriegen eine Bewegung kundgegeben, welche nach zwei Richtungen eine Änderung der Zustände anstrebte, die von den verbündeten Mächten auf dem Wiener Kongreß geschaffen waren. Man wünschte einmal eine Beteiligung der Vertretung des Volkes an der Gesetzgebung nach dem Muster der englischen Verfassung, und sodann eine schärfere und wirksamere Zusammenfassung des nationalen Lebens und der nationalen Kraft in Deutschland, als sie in dem schwerfälligen Mechanismus des deutschen Bundes ge- boten wurde: des alten Reiches Einigkeit, wie sie im Mittelalter bestanden, schwebte vielen vor der Seele. Diese Bewegung war nach beiden Richtungen hin von idealem Geiste getragen und von freudigem und treuem Patriotismus er- füllt; aber die damals noch ziemlich unklar und phantastisch ge- haltenen Ideen trieben unter der deutschen Jugend unruhig auf- schäumende Blasen, welche der bestehenden Ordnung gefährlich erscheinen mußten und eine scharfe Unterdrückung zur Folge hatten. Als nun der junge König Friedrich Wilhelm Iv. den Thron bestieg, glaubten die nach solchen Neuerungen trachtenden Staats- bürger deutlicher und dringender mit ihren Forderungen hervor- treten zu dürfen, besonders da dieser als Kronprinz durch seine offenen, lebhaften Äußerungen über die Politik und das öffentliche Leben die Erwartungen großer Verbesserungen erweckt hatte. Aber man irrte sich. Friedrich Wilhelm wies anfänglich eine Änderung des Staatsgrundgesetzes, welche eine Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung bezweckte, zurück, besonders, wo mau ihm diese Zugeständnisse abtrotzen wollte. Nach reiflicher Überlegung und eingehenden Verhandlungen aber kam der König doch den Wünschen des Volkes mehr und mehr entgegen, und wohl hätte sich der ganze Streit in Güte beilegen lassen, wenn nicht revolutionäre Wühler um jeden Preis eine Volkserhebung hätten durchsetzen wollen, llttb es gelang ihnen. Am 18. März entbrannte ein heftiger Straßen- kampf zwischen dem treu zu seinem Könige stehenden Heere und dem irregeleiteten Volke, der sich die ganze Nacht hindurch fort- setzte. Die Truppen blieben Sieger, aber gegen sie und ganz besonders gegen den, der die Seele der preußischen Armee war, gegen den Prinzen von Preußen, wandte sich nun die ganze Wut des Volkes; ja, die Aufregung wurde so groß, daß der König seinen Bruder zu dessen Sicherheit nach England schicken mußte.

10. Kaiser Friedrich III. - S. 20

1888 - Wittenberg : Herrosé
— 20 — einst den Thron der preußischen Könige zu besteigen, hat noch nicht genug daran. Der Feldherr und der edle Mensch allein können den Staat noch nicht glücklich machen, es gehört auch die Weisheit des Regenten dazu. Der König sowohl wie der Prinz von Preußen, Prinz Friedrichs Vater, ließen auch dieses notwendige Erfordernis eines tüchtigen Herrschers nicht aus dem Auge und beauftragten ge- eignete Männer, unsern jungen Helden in den praktischen Ver- waltungsdienst einzuführen. So kam es denn, daß der Prinz aus eigener Anschauung zunächst unter Anleitung des Oberpräsi- denten der Provinz Brandenburg, von Flottwell, bei der König- lichen Regierung zu Potsdam, dann aber in den verschiedenen Ministerien und als Mitglied des Staatsrates sich eine durchaus gründliche Einsicht in alle einzelnen Zweige der Verwaltung er- warb, um einst auf diesem Gebiete seine hohen Pflichten als ein rechter Landvater erfüllen zu können.
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