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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Charakterbilder aus Australien, Polynesien und den Polarländern - S. 29

1893 - Leipzig : Hinrichs
Südaustralien. 29 der große, wenig bekannte Teil w. der großen Salzseen, welche sich in südnördlicher Richtung gegen die Grenze hinziehen. Was Südaustralien vprnehmlich mangelt, das ist fließendes Wasser. Den allgemeinen dürren Charakter teilt aber die südöstlichste Ecke der Kolonie, eine von dem übrigen Gebiet völlig verschiedene Gegend, durchaus nicht. Vulkanischer Natur, ist dieser begünstigte Strich so reich bewässert, daß man ausgedehnte Arbeiten aus- führte, um den fruchtbaren schwarzen Boden trocken zu legen und der Kultur zu gewinnen. Man hat diesen Bezirk nicht mit Unrecht als den „Garten Südaustraliens" bezeichnet. Da- gegen ist die Känguruhinsel, fast ganz aus Wüstensandstein bestehend und mit nutzlosem Skrub bedeckt, das Bild trostloser Unfruchtbarkeit. — c) Die Gründung Südaustraliens vollzog sich in ganz anderer Weise als die der übrigen australischen Kolonieen. Niemals nämlich genoß es die Vorteile und Nach- teile kostenloser Sträflingsarbeit; bielmehr geschah die Gründung wie die Neuseelands aus freiem Willen durch freie Männer und aus den eigenen Mitteln derselben. Der britische Staat beanspruchte nur das Oberaufsichtsrecht, welches er durch den von der Krone ernannten Gouverneur ausübte. Auch gewährte er in der Folge der jungen Kolonie keine Unterstützung; man legte ihr die Verpflichtung auf, sich aus eigenen Mitteln zu er- halten. Deshalb war das Wachstum der Kolonie anfangs ein sehr langsames. — d) In Südaustralien ist die Viehzucht von ihrer Stellung als wichtigste Erwerbsquelle, als welche sie ja sonst in ganz Australien gilt, durch den sich mächtig ausbreitenden Ackerbau verdrängt worden. Der Getreidebau (in Südaustralien fast ausschließlich Weizenbau) breitet sich in ungeahnter Weise über Gegenden aus, welche man früher kaum für die Viehzucht tauglich hielt. Unter den Ackerbauern finden wir den bei weitem größten Teil unserer in Südaustralien ansässigen Landsleute, welche sich durch die Sorgfalt, mit der sie ihr Besitztum bebauen, sehr vorteilhaft, namentlich vor den Iren, auszeichnen, deren vernachlässigte Farmen sie häufig ankaufen. Glänzend ist die Lage der Farmer aber keineswegs. Neben Getreidekrankheiten machen ihnen Heuschreckenschwärme nicht selten zu schaffen; dazu kommen die sengendheißen Winde, in manchen Gegenden die Kaninchenplage. Übrigens ist der südaustralische Weizen von ganz besonderer Güte, seinschalig und mehlreich. — e) Die Hauptstadt der Kolonie, Adelaide, liegt an beiden Ufern

3. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 46

1829 - Leipzig : Hinrichs
4lì Erster Zeitraum. zcn der in der Geschichte aller Urvölkcc vorkommenden großen Fluthen und Ueberschwcmmungen, über die älteste Zeitrechnung bei den Völkern der Vorzeit- und über die ersten Begebenheiten dieser Völker während des einfachen Hirten-, Jäger- und Troglodyten-Lebens die Ansichten der Geschichtsforscher noch so verschieden und die Meinungen der Gelehrten noch so sehr gethcilr seyn; so führen doch selbst die unvollkommenen und lückcnvollen Sagen, die sich aus dem Mythcnalter bei den ältesten Völkern erhalten haben, auf das Resultat: daß die Bevölkerung des Erdbodens von dem möglichst kleinsten Anfangeausgi n g, und daß die Entstehungsgeschichte unsers Geschlechts zunächst auf Asien hinleitet. Was die ersten Familienstämme in der dunkeln Vorzeit, welche durch keine Ueberlieferung völlig aufgeklärt werden kann, wahrscheinlich waren, können wir noch jetzt an den Horden wahrnehmen, die in den asiatischen, afrikanischen und amerikanischen Steppen- ländern streifen, oder die Inseln des fünften Erdtheils bewoh- nen; die ohne den Gebrauch der nöthigstcn Bedürfnisse des Lebens, beinahe ohne Sprache, vegctiren, und, neben den mäch- tigen Fortschritten der gesitteten Reiche und Staaten in der Cultur, auf den niedrigsten Stufen eines menschlichen Dafeyns stehen. Die steigende Bevölkerung unter einem milden Klima, die natürlichen Beschränkungen der Ausbreitung und Vereinze- lung der ältesten Stämme durch große Gebirge und bedeutende Flüsse, und die allmähligegewöhnung an einen festen Wohn- sitz, ohne welchen kein sicherer Anbau des Bodens möglich ist, so wie die inncrn Bande des Familienlebens selbst, welche durch das Vcrhältniß der Familiengliedee zu dem Stammvater und Oberhaupte derselben bestimmt wurden, mußten allmahlig die erste Entwickelung der Eultur unter den Menschen und den ersten bestimmten Schritt zur Gesittung veranlassen. Die ersten Städte entstanden durch das Zusanunenlcbcn der Menfchen, die einen benachbarten Boden anbautcn; bald mußten sie sich durch Mauern und Wälle vor reißenden Thieren und vor den Einfällen der rohen Jagerhorden sichern; und bald ging die patriarchalische häusliche Gewalt in eine öffentliche und auf einen g e m e i n sch a ft l i ch e n Anführer des ganzen Stammes, auf das Oberhaupt einzelner Städte über, welches entweder

4. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 51

1829 - Leipzig : Hinrichs
Asien überhaupt. Zi Chstph. Me iners, allgemeine kritische Geschichte der Religio/ nen. 2 Thle. Hannover, 1806. 8. 3. lieber Asien im Allgemeinen. Die ältesten Sagen der Geschichte, die ersten Entwicke- lungen des menschlichen Geschlechts durch bestimmte Staats- formcn, durch Religionen (welche im Alterthume mit der bürgerlichen Gesetzgebung und Staatsverwaltung innig verbunden waren, und unter der Leitung einer selbstständigen mächtigen Priesterschaft standen), durch Eroberungen, und durch einen weit verbreitenden Handel (der aber im Alterthume, seiner Natur nach, in Ermangelung des Kom- passes, zunächst Land-, d. i. Karavanen-Hand el seyn mußte, und nur an Küstenländern durch Schiffahrt betrie- den werden konnte,) führen uns gemeinschaftlich hin auf Asien. Ein ungeheures, in sich zusammenhängendes, durch keine Meere zerstücktes, aber von großen Strömen bewässertes Festland mit einem Flächeninhalte von 700,000 Quadrat- meilen, wogegen Afrika nur 530,000, und Europa sogar nur 160,000 Quadratmeilen umschließt, ist dieser Erdtheil, der, nach seiner geographischen Lage, unermeßliche Steppen für Hirtenvölker, rauhe waldige Gebirge für Jäger- horden, fruchtbare lachende Ebenen für Ackerbauer, un- zählige kleine und mehrere große Ströme für den Handel, die reichsten Erzeugnisse für die verschiedenartig- sten Bedürfnisse des Lebens, und eine unübersehbare Thierwclt in'sich enthält. Durch große Gebirgsketten hat die Natur selbst von Nor- den nach Süden diesen Erdtheil in drei Theite getheilt. Nordasien begreift das Land nördlich vom Altai bis ans Eismeer; Mittelasien das Land zwischen dem Altai und Taurus; Sü da sien das Land südlich vom Taurus bis an den indischen Occan. Das erste dehnt sich aus vom /Osten bis zum 50sten Grade nördlicher Breite; das zweite, das die sogenannte große Tatarei und Mongolei (Scythia et Sar- matia asiatica der Alten) in sich faßt, reicht vom 50sten bis zum 40sten Grade; das dritte, der Schauplatz der Thätig- 4 *

5. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 92

1829 - Leipzig : Hinrichs
Erfter Seitraum. Personlichkeit im Fnnern und in den Kriegen mit den Nach- barn zu bcwirken vermochtcn, und alle Ankampfe gegcn die konigliche Macht, so wke die Aufhebung derselben, ging nicht von den Plcbejern, sondcrn von den Patriciern und von dem machtigcn Senate aus. Bei dieser Verfassung war es mog- lich, dast ctn Staat, dcr als Kolonie viellcicht kaum drci Meilen Umfang halte, endlich, nach langen innern und autzern Sturmen, weltbeherrschend, und cine streng be- rechnete Stadt verfassung die Staatsverfassung des machtig- sten Reiches des Alterthums werden konnte. Lange blieben diesem Staate die Wissenschasten und die Kunste fremd; sie und die ersten Gesetze Roms waxen keine einheimische, son- dcrn cine aus dcr Fremde geholte Pflanze. Nach den gewohnlichen (altern) Angaben, stand Nom nicht ganz drittchalb Zahrhunderte (bis 509 v. C.) untcr Konigcn. Dem Stifter Romulus folgte der Sabincr N u m a P o m p i l i u s (bis 679 v. C.); Tullus Host i- lius (679—640 v. C.), der Alba zcrstorte, und dessen Be- wohner aus den albanischen Huge! nach Rom versetzte, so wie er ganz Latium behcrrschte; Ancus Marti us (640 — 617), der die Kolonie und den Hafen von Ostia anlegte, und dadurch die Schiffahrt Roms bcgrundete; der Etruskcr Tarquinius Priscus (617—579), unter welchem Roms Macht erweitert, und Rom selbst vcrfchonert ward; Ser- vius Tullius (579 — 539), der zuerst das Volk nach dem Vermogen schatzte, und es zu diesem Zwecke in Classen und Centuricn eintheilte; und Lucius Tarquinius Super- bus, der durch cine Vcrschwdrung gegen semen Schwieger- vatcr und Borganger zur Regierung gelangte. Rollin, histoirs romaine. 9^. (T. 10—14 von Cre- vier). Teutfch, Lpz. u. Brest. r6thle. i/Zgff. 8. tie ^1ont6l<^ui6u, considerations 5 nr les causes de la grandeur des Romains et de leur decadence. Par. 1734. N. E. Lausanne, 1750. 8. Oliv. Goldsmith, roman history, from the founda- tion of the city of Rome to the destruction of the western Empire. 2 T. Lond. 1769. 8. Teutfch (von Benzler), N. A. ^Thle. Leipz. 1782. 8. Adamf erguson, the history of progress and termi-

6. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 364

1829 - Leipzig : Hinrichs
304 Achter Zeitraum. derselben an Kraft geschwächt und in Hinsicht ihres Länder- umfangcs vermindert wurden; so fand doch auch selbst der mindermächtige Staat, gewöhnlich in Bündnissen mit den ersten Reichen Europens, die hinlängliche Garantie für die Fortdauer seines Dafcyns. Sogar das in sich durch Par- thcien zerrüttete und.nach feiner Verfassung veraltete Polen war damals nur durch die erste Thcilung vom Jahre 1772 in seinem Gebiete vermindert, aber noch nicht aus der Reihe der europäischen Staaten vertilgt worden, und eben so hatte man durch feierliche Bündnisse und Verträge der fernere Be- stehen der europäischen Türkei zu sichern gcsiicht, obgleich dieses Reich seit dreihundert Jahren seine asiatischen Formen bcibehalten, und im Ganzen nur sehr wenig von den Grund- sätzen des europäischen Völkerrechts in seinem Verkehre mit den übrigen Mächten unscrs Erdtheils angenommen hatte. Dieses System des politischen Gleichgewichts in Europa ward aber durch die französische Revolution erschüttert, und durch die neue,Stcllung Frankreichs gegen die übrigen Reiche und Staaten, seit den Siegen der französischen Waffen über die Nachbarstaaten, zuletzt ganz vernichtet. Doch diese Revo- lution ist nicht blos deshalb wichtig, weil sie eine völlige Umbildung der innern Verfassung und der äußern Verhält- nisse Frankreichs zu dem übrigen Europa bewirkte; sondern' auch, weil die Einfiüssc der von Frankreich ausgehenden poli- tischen Grundsätze, und die Machtschläge der französischen Siege fast alle europäische Reiche mit einer Umbildung ihrer bisherigen Verfassung bedrohten, und thcils die Veränderung der Verfassung und der Regentenhäuser in mehrern europäi- schen Reichen herbeiführten, thcils mehrere mächtige und mindermächtige Staaten ganz in der Mitte des europäischen Slaatcnsysicmö vernichteten. Nicht aber blos das aufgclösele politische Gleichgewicht im europäischen Staatensystcme bedurfte, nach der kräftigen Vernichtung der französischen Ucbcrmacht, einer neuen Be- gründung; cs mußte auch das innere politische Leben der meisten europäischen Reiche und Staaten auf ganz neue Be- dingungen zurückgeführt werden. Denn wie vor 300 Jah- ren, im Zeitalter der Kirchcnvcrbcsscrung, das System der

7. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 366

1829 - Leipzig : Hinrichs
Achter Zeitraum. 366 feste Grundlagen zurückführen sollte, für die Zukunft! Die politische Wiedergeburt der europäischen Mensch- heit hat also seit der französischen Revolution begonnen; ihre Vollendung erwartet sie aber im Innern der Staaten durch zeitgemäße Fortbildung der Verfassungen zu einer stell- vertretenden Form, und in den äußern Verhältnissen der europäischen Reiche und Staaten gegen einander durch Be- gründung eines neuen politischen Gleichgewichts. 136. Frankreich. Die Revolution. Der erste europäische Staat, bei welchem es, nächst Po- len, sichtbar ward, daß seine Staatsverfassung und Staats- verwaltung veraltet war und einer Verjüngung bedurfte, war Frankreich. Zwar wollte der König Ludwig 16, der im Jahre 1774 seinem Großvater in l^cr Negierung folgte, die Wohlfahrt seines Reiches in jeder Rücksicht; allein die persönlich guten Eigenschaften, die seinen Charakter bezeich- nctcn, reichten nicht hin, die Gährung zu dämpfen, welche während seiner Regierung ausbrach; ja er schien selbst die ersten Kennzeichen derselben seit dem Pariser Frieden (1783), in welchem die nordamerikanischen Freistaaten ihre Selbststän- digkeit zugesichert erhielten, nicht gehörig erkannt zu haben. Denn nicht nur, daß eine ungeheure Schuldenlast (von 5000 Mill. Liv.) Frankreich drückte, daß die jährliche Erhöhung der Abgaben die untern und Mittlern Stände des Volkes fast ganz erschöpfte, und doch das Deficit in den Finanzen mit jedem Jahre höher stieg'; cs war auch während der bei- den letzten Iahrzchende in der Denkungsart und öffentlichen Meinung der Franzosen eine mächtige Veränderung bewirkt worden; thcils durch einige allgemein gelesene Schriftsteller (Montesquieu, Voltaire, Rousseau, Diderot u. a.), theils durch das ansprechende Beispiel der neuen stell- vertretenden Staatsform in Nordamerika, wo viele ausge- zeichnete französische Officiere während des letzten Krieges für die Sache der Freiheit der Amerikaner gefochten hatten, die, nach dem Frieden, mit jenen veränderten politischen An- sichten in ihr Vaterland zurückgekchrt waren. — Bei der

8. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 493

1829 - Leipzig : Hinrichs
Der nordamcrikanische Bundesstaat. 493 Diese Unabhängigkeit ward auch im Fahre 1825 förmlich von dem Könige Karl 10 von Frankreich anerkannt. — Brasi- lien, wohin im Fahre 1807 die portugiesische Könkgsfamilit, bei dem Vordringen eines französischen Heeres gegen Lissabon, sich begeben hatte, ward bereits am 16. Dcc. 1815 von dem damaligen Prinz-Regenten, nachmaligen König Fohann6 von Portugal, zu einem Königre iche erhoben, und trat dadurch aus den bisherigen Kolonialvcrhaltnissen zu dcnr europäischen Mutterlande. Da nun auch, als Folge der politischen Erschütterungen Spaniens seit dem Fahre 1808, sammtliche vormalige spani- sche Koloniccn auf dem Fcstlandc des vierten Erdtheils ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit ausgesprochen, und sie thatsachlich, thcils durch die Vertreibung allerspanischen Regierungsbehörden, thcils durch die Besiegung dcc spanischen Truppen, behauptet haben, und diese bereits von mehreren europäischen Regierungen, so wie von dem nordamerikanischen Bundesstaate, durch Zusendung diplomatischer Personeil und durch abgeschlossene Verträge mir denselben, als selbststän- dige Staaten anerkannt worden sind; so har in neuester Zeit der Begriff des amerikanischen Staatcnsystems eben so an politischer Bedeutung, wie das neue Staaten- fyftem selbst an innerer und äußerer Erweiterung und Hal- tung gewonnen. Es geschah sogar auf dem zu Panama (1825) versammelten Kongresse mehrerer amerikanischen Staarcn der Versuch, die Gcsammrhcit der neuen amerikanischen Staaten zu gemeinsamen politischen Interessen zu vereinigen, was aber, bei der baldigen Auslösung dieses Eongresses, nur theilweise erreicht ward. 180. Der nordamcrikanische Bundesstaat. Die nordamerikanischcn Freistaaten erhielten ihre politische Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Frieden zu Paris (1783), und ihre innere politische Gestaltung durch den Bundesvertrag vom Fahre 1787. Zwölf Fahre stand der Be- gründer und Verthcidigcr dieses Freistaates Washington, alcich umsichtig im Kampfe, wie als Gesetzgeber und Regent,

9. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 494

1829 - Leipzig : Hinrichs
494 Achter Zeitraum. als Präsident an der Spitze desselben (biö 1797). Seinf Nachfolger ln der höchsten Staatöwürde (Adams 1797— 1801, Iefferson 1801 — 1809, Madison 1809 — 1817, Monroe 1817—1825, und Quincy Adams seit 1825) wirkten im Ganzen im Geiste seines politischen Systems fort, so daß dieser junge Freistaat, während der ersten 50 Jahre seines politischen Daseyns, zu einer Kraft im Innern, und zu einer Macht nach außen gelangte, die selbst auf die An- gelegenheiten Europa's nicht ohne Rückwirkung blieb. Mit Würde behauptete sich der junge Freistaat wahrend des fortdauernden Kampfes zwischen Großbritannien und Frankreich, und erweiterte in dieser Zeit seine Handelsver- bindungen zur Unzufriedenheit der Britten. Mit der Er- weiterung des Handels stiegen auch seine Bevölkerung, sein Gcwcrbsfleiß und seine Finanzen. Von Frankreich ward (30. Apr. 1803) Louisiana für 60 Mill. Franken erkauft. Die erste Sitzung des (Kongresses in der neuerbaulcn Stadt Washington geschah am 22. Nov. 1800. Bald aber ward der neutrale Handel der Amerikaner thcils durch die strengen britlischen Blokadebcfehle, theils durch die Dccrcte Napoleons (1806 und 1807) bedeutend bedroht. Unter diesen Verhältnissen sprach der Congrcß (22. Dec. 1807) ein Embargo auf b t c eigenen Schiffe aus, um weder den Handelsgesetzen anderer Mächte zu ge- horchen, noch auch durch Widerstand gegen dieselben einen Krieg zu veranlassen, oder die amerikanischen Schiffe dec Wegnahme auszusetzcn. Erst am 1. März 1809 ward die Strenge dieses Embargo durch die Frcigebung des Handels mit Spanien, Holland, und Neapel gemildert; doch sollten alle britlische und französische Schiffe von den Häfen Nord- amerikas ausgeschlossen bleiben. Nach den Unterhandlungen darüber nn't beiden Mächten, in welchen Frankreich Nachgiebigkeit zeigte, der brittische Ab- geordnete Jackson aber durch seinen stolzen Ton die Ame- rikaner beleidigte, erklärte (17. Iun. 1812) Nordamerika an Großbritannien den Krieg, und eröffncte ihn mit dem Angriffe des Generals Hüll auf Canada. Allein dieser Angriff mißlang, und obgleich die amerikanischen Kaper

10. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 7

1829 - Leipzig : Hinrichs
Einleitung. 7 Reiche und Staaten des Erdbodens, nach dem nothwendigcn Zusammenhänge dieses Lebens, in dem Umkreise der Vergan- genheit dargestellt wird; die Staatenkundc hingegen verzeichnet die politische Form der Reiche und Staaten des Erdbodens nach den nothwendigcn Bedingungen ihres inncrn und äußern Lebens im Kreise der Gegenwart. Zu den Bedingungen des innern politischen Lebens der Reiche und Staaten gehören aber: ihre geographische Lage; ihr Boden; ihr Klima; ihre Bevölkerung; der erreichte Grad der Cultur dcs Volkes in Hinsicht auf Ackerbau, Gewerböfleiß, Handel, Kunst, Wissenschaft und Sitten; der dadurch gebildete Volkscharakter; die Verfassung, Regierung und Verwalt» ng, mit steter Rücksicht dar- auf, ob d^e Verfassung auf Grundgesetzen und schriftlichen Grundverträgcn beruhe; ob die Negierungsform monar- chisch, republikanisch, oder thcokratisch sey, und in welchem Geiste die vier Hauptgegenstände der Verwa ltu ng — Ge- rechtigkcitspfiege, Polizei, Finanzen und Kriegswesen — gestal- tet sind. — Das äußere politische Leben der Reiche und Staaten hingegen wird bestimmt durch die Rücksicht darauf, ob sie zunächst ackerbauend, oder handeltreibend, oder erobernd, ob sie zahlreich oder schwach, roh oder gesittet sind; ob sie zu den Mächten des ersten und zweiten, oder zu den Staaten des dritten und vierten Ranges gehören; und ob sie, nach der Staatskunst (Politik) ihrer Regierungen, theils mit den Nachbarstaaten, theils mit den übrigen Rei- chen und Staaten des Erdbodens durch Verträge in friedli- chen und freundschaftlichen, oder in feindseligen Verhältnis- sen stehen. Aus diesen Bedingungen des innern und äu- ßern Lebens der Staaten lassen sich in der Staatenkunde die richtigen Standpunkte für die Würdigung der Macht und Kraft der bestehenden Staaten, und in der Geschichte die Ursachen der Blüthe, des Verfalls und des Untergangs der Reiche des Erdbodens mit Sicherheit ableiten *). *) Schlözer: „Geschichte ist eine fortlaufende Statistik, und Statistik eine stillstehende Geschichte." — Herder: „Geographie ist die Basis der Geschichte, und die Geschichte nichts, als eine in Bewegung geseifte Geograplste."
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