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1. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 101

1906 - München : Oldenbourg
24. Die Residenzen der bayerischen Herzoge. 101 burgs Mauern leistete Herzog Arnulf den Königen Konrad I. und Heinrich I. Widerstand. Mit der Erstarkung der Macht des deutschen Königtums verschwindet wie in den übrigen deutschen Herzogtümern auch in Bayern das Volksherzogtum. Fürsten ans sächsischem und fränkischem Geschlecht, meist nahe Verwandte des jeweiligen Königs, zum Teil dessen Söhne, werden mit Bayern belehnt. Sie stehen dem Volke, über das sie gesetzt sind, mehr oder weniger als Fremde gegenüber; über ihre Tätigkeit in und für Bayern haben sich denn auch sehr wenige Nachrichten erhalten. Mit den Welfen erhält 1070 wieder ein süddeutsches, wenn auch nicht einheimisches Geschlecht die Herrschaft über Bayern, die sie mit einer kurzen Unterbrechung über ein Jahrhundert innehaben. Heinrich der Stolze erbaut zu Regensburg die berühmte steinerne Brücke. Eben dieser Herzog wird aber von Kaiser Lothar auch mit dem Herzogtum Sachsen belehnt und sein Sohn Heinrich der Löwe widmet seine Sorgfalt vorzugsweise diesem Herzogtum, während er in Bayern nur vorübergehend sich aufhält. Im Jahre 1180 kam endlich wieder ein einheimisches Herrschergeschlecht zur Regierung, die Wittelsbacher, die Nachkommen der alten Volksherzoge. Regensburg war damals durch seinen Handel und seine Gewerbtätigkeit nicht bloß die erste Stadt Bayerns sondern eine der bedeutendsten Städte ganz Deutschlands. Im Bewußtsein ihres Ansehens und Reichtums strebten die Bürger der Stadt mehr und mehr nach Selbständigkeit; es beginnt die allmähliche Entwicklung Regensbnrgs zur reichsunmittelbaren Stadt. Die ersten Freiheiten scheint die Stadt von Kaiser Friedrich Barbarossa erhalten zu haben. Die Urkunde hierüber ist nicht mehr erhalten, doch nimmt das Privileg König Philipps vom Jahre 1207 darauf Bezug. Die Bürger erhalten das Recht der Selbstverwaltung und Selbstbesteuerung. Allerdings besaßen auch die bayerischen Herzoge noch verschiedene Rechte in der Stadt: die oberste Gerichtsbarkeit, Münze, Zölle gehörten ihnen; sie hatten dort auch ihren eigenen Hof. Daneben machte aber auch der Bischof von Regensburg manche Liechte geltend. Zwischen ihm und dem zweiten wittelsbachischen Herzog, Ludwig I. (dem Kelheimer), kam es sogar zum Krieg; in den Friedensverträgen von 1205 und 1213 wurde unter andern bestimmt, daß Bischof und Herzog verschiedene Rechte in Regensbnrg gemeinsam ausüben sollten. In der Folgezeit aber wußten die Bürger Regensbnrgs mit kluger Benützung der Geldverlegenheiten der Herzoge und Bischöfe immer mehr Rechte, meist auf dem Wege der Verpfändung, an sich zu bringen. Außerdem begünstigten die deutschen Kaiser, besonders Friedrich Ii. und später Ludwig der Bayer, die aufstrebende Stadt und erteilten ihr wichtige Privilegs. So erscheint denn im 14. Jahrhundert die Entwicklung Regensbnrgs zur freien Reichsstadt bereits vollendet. Nur vorübergehend (von 1486 bis 1492) stellte sich die Stadt freiwillig nochmals unter die Regierung Herzog Albrechts Iv. von Bayern, in der Erwartung hierdurch einen neuen Aufschwung ihres damals darniederliegeubeu

2. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 233

1906 - München : Oldenbourg
42. Charakterbild des Kurfürsten Maximilian I. 233 freilich schon vorher sehr geschwächten altlandstündischen Wesen in Bayern den Todesstoß gab. Was er für das Heerwesen geleistet, zeigte der Sieg, der über ein Jahrzehnt den bayerischen Fahnen als treuer Genosse folgte. Vielleicht das Beste tat hier die Menschenkenntnis und die sorgfältige Prüfung bei der Auswahl seiner Generale. Seine unverdrossenen Bemühungen für die Landwehr allerdings erwiesen sich im Ernstsalle ziemlich fruchtlos; bei der ersten Überflutung durch die Schweden hat die Landwehr sehr wenig für die Verteidigung des Landes geleistet. Wie ließ sich aber voraussehen, daß man je mit einem so zahlreichen, wohlgeübten und gefährlichen Feinde zu kämpfen haben werde! Im letzten Feldzuge war auch die Beihilfe der Landwehr nicht zu unterschätzen, und wenn Bayern in der zweiten Hälfte des Krieges durch Werbungen, die jetzt zum größten Teil nur mehr im eigenen Lande angestellt werden konnten, noch so treffliche Heere aufbrachte, wäre dies ohne den im Volke neu belebten kriegerischen Geist wohl nicht möglich gewesen. Als Oberbefehlshaber verfolgte er von Tag zu Tag mit schärfster Aufmerksamkeit alle Vorgänge beim Heere und überwachte, unterstützt von den fortlaufenden Berichten seiner Kriegskommissäre, die Anordnungen der Generale ebenso sorgfältig wie er dies gegenüber der Amtsführung seiner Beamten gewohnt war. Der Prätensionen und Insolenz der höheren Offiziere, wie sie bei solchem Übergewicht des Kriegswesens üppig emporschießen, verstand er sich energisch zu erwehren. In seinem Dienste hätte ein Wallenstein nicht aufkommen können. Keine Kleinigkeit entging seinem Späherblick; er wies Tilly an sich mehr auf Feldbefestigungen zu werfen, er kannte und kritisierte die Menge der verschossenen Munition, die Zahl der abgängigen Pferde. In keinem Punkte war der Kontrast dieser Regierung zu der der Vorgänger so grell wie in den Finanzen. Während es vorher auch die sparsamsten Fürsten nicht bis zur Ansammlung eines Kriegsschatzes gebracht hatten, trat er mit wohlgefüllten Kaffen in den großen Krieg ein und die ans Unerschöpfliche grenzende Nachhaltigkeit seiner Geldmittel gab den Zeitgenossen stets neuen Stoff zur Bewunderung. In der Tat lag hierin ein guter Teil von dem Geheimnis seiner Erfolge begründet. Sehr bezeichnend für seine politische Auffassung beginnt er die seiner Gemahlin und den Erben hinterlassenen Mahnungen mit dem Kapitel der Finanzen. Er stellt den Grundsatz an die Spitze, daß an einer verständigen, klugen Ökonomie und „Wohlhausen" hauptsächlich Reputation und Wohlstand des Landesfürsten und der Untertanen gelegen sei, und schließt mit dem Urteil: Das gute Vermögen ist nervus rer um agendarum et conservandarum. In der Form von Lehren für seine Nachfolger hat er auch hier sein eigenes Verfahren besser geschildert, als ein dritter es schildern konnte. Zu wohl bestellten Finanzen, sagt er, braucht man treue und verständige, fleißige, eingezogene und erfahrene Räte, deren nützlichen Ratschlägen man folgen soll. Man muß ost nachfragen, wie den

3. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 354

1906 - München : Oldenbourg
354 66. Der Übergang des Kurfürstentums Pfalz-Bayern an das Haus Pfalz-Zweibrücken. bezwecke nichts als das Los seiner Untertanen zu erleichtern und auch Frankreich zum Protest gegen die Auslieferung Bayerns an Österreich zu bewegen. Die Lage Bayerns sei ja so traurig wie denkbar. „Gänzlich besetzt von österreichischen Truppen, die darin wie in einer Provinz ihres Staates schalten und walten, die Untertanen erschöpft durch Frondienste und Lieferungen aller Art, entmutigt, beunruhigt, voll Abneigung gegen eine Regierung, gegen die man sie unablässig gehetzt hat und die sich nicht mehr halten kann." Das ganze Land sei mit kaiserlichen Truppen so überspannen, daß es, wenn heute der Kurfürst stürbe, ganz ins Belieben der kaiserlichen Befehlshaber gestellt wäre, ob sie den Nachfolger zum Regiment gelangen lassen wollten oder nicht. Die eigene Regierung ohne Ansehen, der Staatsschatz leer, die Schulden in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, aber alles mit einem dichten Schleier verhüllt um dem Kurfürsten zu verbergen, wie ein großer Teil der Einnahmen in den Taschen feiler Beamten verschwinde. Die Steuern ungerecht verteilt, fast ausschließlich auf Bürger und Bauersmann lastend. Die Armee schwach, auch mangelhaft verteilt und aller Zucht entwöhnt, das Volk zurückgeblieben unter geistlichem und weltlichem Druck. „Die Leiden Bayerns," schreibt Heymann am 28. Januar 1799, „wachsen mit jedem Tage; schon im vorigen Monat waren die Ausgaben für die einheimischen und fremden Truppen auf 1400 000 Gulden gestiegen und die Summen mußten von den Einnahmen für das kommende Jahr vorweggenommen werden" .... „Alle Berichte, die aus dem Lande kommen, sprechen nur vom Verlust des Eigentums, von der Unzufriedenheit des Volkes, vom Ruin, der alles bedroht, wenn es nicht gelingt die Österreicher zur Zurückziehung ihrer Truppen bei gleichzeitiger Räumung der Rheinuser durch die Franzosen zu bewegen." Der Herzog erwarte Hilfe gegen die einen, wie gegen die anderen nur von Preußen. „Man wird mich vermutlich," sagte Max Joseph zu Heymann, „der Hinneigung zu Frankreich zeihen; ich weiß, daß viele sich diese gewagte Behauptung erlauben, aber man erwäge nur meine Lage und beurteile dann, ob ich mich geradsinniger und offenherziger verhalten konnte!" Zu Beginn des Jahres 1799 waren österreichische Truppen über das ganze bayerische Gebiet verteilt, Erzherzog Karl stand an der Grenze. Herzog Wilhelm von Birkenseld machte seinem Vetter Max Joseph wenig tröstliche Mitteilungen über eine Unterredung mit dem Führer der österreichischen Truppen. Der Erzherzog sprach ganz offen von einer zwischen den Höfen von Wien und München getroffenen Vereinbarung, wonach 15000 Bayern in die österreichische Armee eingeteilt werden sollten. In Bezug aus die Erbfolge äußerte sich der Erzherzog mit erschreckendem Freimut. „Es unterliegt keinem Zweisel," sährt Herzog Wilhelm fort, „wenn der Wiener Hos beabsichtigt sich Ihrer Besitzergreifung nach dem Tode des Kurfürsten zu widersetzen und wenn seine Truppen so wie gegenwärtig über das Land verteilt sind, so sehe ich kein Mittel, das verhindern könnte, daß wir dem Gesetz des Stärkeren uns beugen

4. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 315

1906 - München : Oldenbourg
59. Kulturelle Zustände während der Regierung des Kurfürsten Max Iii. Joseph. 315 treffliche Abhandlungen hervor über die Brache, den Hopsen-, Reps-, Maisund Rübenbau, über Stallfütterung und Viehzucht, Wiesenbau, Gipsdüu-guug 2c. Zur Pflege und Verbreitung der Bienenzucht wurden Bieneumeister angestellt und Schriften über Bienenzucht herausgegeben. Die von der Akademie gestellten Preisfragen über deu Getreidehandel, Vorsorge gegen Teuerung und die beste Obstbaumzucht wurden zur allgemeinen Befriedigung gelöst. Den Abhandlungen war auch ein belehrender Kalender über alle in der Landwirtschaft aus jeden Monat treffenden Verrichtungen beigefügt und in der akademischen Zeitschrift „Bayerisch-ökonomischer Hausvater" auf wichtige wiffen-fchaftliche Arbeiten des Auslandes und landwirtschaftliche Erfindungen, namentlich die neuen, verbesserten Ackerbaugeräte'und Maschinen, aufmerksam gemacht. Die Burghauseuer Akademie erfreute sich besonders der Gunst des Kouserenz-ministers Grafen von Berchem, der sie über die Münchener Akademie stellte, weil sie, wie er in einem Briese an Freiherrn v. Hartmann bemerkte, dem Lande %u größerem Nutzen gereiche. Während der napoleonischen Kriegszeit mußte der Verein (1802) seine ersprießliche Tätigkeit aussetzen, unter König Max I. gingen (1810) aus demselben die landwirtschaftlichen Vereine hervor. Während die Naturwiffenschasten mit immer größerem Eifer und Erfolge gepflegt wurden, beherrschte die deutsche Literatur mit wachsender Macht das geistige Lebeu. Wie in Frankreich unter Ludwig Xv. und in England unter Karl Ii. der Widerstand des Bürgertums gegen die Despotie der Regierung und die privilegierten Klassen und die Anhänglichkeit an das häusliche und familiäre Leben in der Literatur lebhaften Ausdruck fand, so nahm auch die deutsche Literatur zu gleicher Zeit eine neue Richtung, welche in der Leipziger und Hallenser Dichterschule durch Reibener, Gellert, Gleim, Uz, Kleist und Klopstock vertreten war. Rabener sprach in seinen vertrauten Briefen mit Hohn und Schmerz von der Verschwendung der Höfe, dem Steuerdruck und Elend der Untertanen. Mit seinen eifrig gelesenen und in viele Sprachen übersetzten Satiren regte er bei den Deutschen das Selbstbewußtsein und die Erkenntnis des eigenen Wertes au und geißelte die Ungerechtigkeit im Handel und Wandel und im Richteramte. Auch Gellert begann seine schriftstellerische Tätigkeit mit der Satire, inbein er in feinen „Fabeln" und „Erzählungen" die Gebrechen der Gesellschaft und die Mißstünbc bcs öffentlichen Lebens schilberte. Als Lehrer an der Universität Leipzig (1744—1769) wirkte er auf das sittliche Gefühl und die Erhöhung der Frömmigkeit besonbers unter bcn bürgerlichen Klassen. Seine geistlichen Lieber würden in die lutherischen und reformierten Gesangbücher aufgenommen und selbst in katholischen Ländern mit Beifall gelesen. Auch in den Kirchen Bayerns fand (1772) der Volksgesang allmählich Eingang; doch ward er vom Landesherrn nicht begünstigt; Kurfürsten Max Iii. gab der figurierten Musik den Vorzug mit der Erklärung, die Figuralmusik stimme auch zur Andacht und durch den allgemeinen Gesang verlerne das Volk das Beten. Durch Gellerts vielseitige Wirksamkeit

5. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 353

1906 - München : Oldenbourg
66. Tci Übergang des Kurfürstentums Pfalz-Bayern an das Haus Pfalz-Zweibrücken. 353 Durch das unerwartete Ableben seines älteren Bruders (1. April 1795) wurde Max Joseph regierender Herzog von Zweibrücken; doch er war nur ein Fürst ohue Land, denn die Sansculotten hielten sein ganzes Gebiet besetzt. Auch das bayerische Erbe war gefährdet. Der französische Emigrant General Heymann, der das besondere Vertrauen des Herzogs genoß und deshalb vom Berliner Kabinett zum Geschäftsträger an dem kleinen Hofe in Mannheim und Rohrbach ausersehen worden war, berichtet eine Menge von Zügen, die das eifrige Werben des Wiener Hofes um den Prinzen beweisen. Schon zwei Tage nach dem Tode der ersten Gemahlin Max Josephs, Augusta von Hessen, erschien ein höherer österreichischer Ossizier um dem Witwer die Hand einer Erzherzogin anzubieten, erntete jedoch für seine Bemühungen keinen Dank. Für die Erleichterung des Loses seiner in Feindeshand geratenen pfälzischen Untertanen wie für die Existenz und Unabhängigkeit Pfalz-Bayerns war der Herzog unermüdlich tätig. Seine stärkste Hoffnung setzte er nach wie vor auf Preußen, doch suchte er sich vorsichtigerweise auch von Frankreich Schutz seiner Rechte zu sichern. Die unverkennbare Hinneigung Max Josephs zu Frankreich erklärt sich aus seiner früheren Stellung wie ans dem Wunsche mit Hilse der Republik für seine elfäßifchen Herrschaften ausgiebigen Ersatz zu gewinnen. Da aber immer deutlicher zutage trat, daß das Berliner Kabinett ans Grund der Abmachungen zu Basel noch weiter mit Frankreich unterhandle, sandte Max Joseph seinen Minister Cetto nach Paris um auch für sich die Gunst des Siegers zu erwirken. Als in Rastatt ein Kongreß zur Ordnung der Reichsangelegenheiten auf Grund der offenen und geheimen Abmachungen zu Bafel und Berlin eröffnet wurde, galt der Herzog von Zweibrücken schon als Mittelpunkt der Franzosenfreunde in Deutschland. Doch gab er die Fühlung mit Berlin nicht auf. „Der Moment," fchrieb er an Graf Haugwitz, „wo der Raftätter Kongreß zusammentritt um die Dinge Deutschlands zu ordnen, ist auch der Zeitpunkt, wo man offene Farbe bekennen muß, um die französische Regierung zur Einlösung ihres Versprechens zu veranlassen und die ehrgeizigen Pläne Österreichs zu vereiteln, das fortwährend bereit ist die großen Staaten zu schwächen um so das Corps Gerraanique zu beherrschen." Im Winter 1798 tauchte das erste Projekt eines Rheinbundes auf Das preußische Ministerium schrieb am 14. Dezember an Heymann, er werde wohl schon gehört haben, daß deutsche Fürsten ein Bündnis mit Frankreich zu schließen gedächten um sich willkommene Entschädigungen zu erwirken. „Ein ruchloser Plan, dessen Ausführung schließlich nichts anderes zur Folge haben würde, als daß alle diese Fürsten zu Vasallen herabsinken würden, zu gehorsamen Dienern des französischen Despotismus." Auf die Anfrage Heymanns bestätigte Max Joseph, daß ihm das Anerbieten gemacht worden sei an die Spitze des Bundes zu treten; doch — so versicherte er — seine Unterhandlung mit Frankreich, die er nicht ohne die Zustimmung Preußens angeknüpft habe, Sronseber, Lesebuch zur Geschichte Bayerns. 23

6. Gesamtbeschaffenheit der Erde, Das Deutsche Reich - S. 24

1911 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
24 A. Gesamtbeschaffenheit der Erde. Die Menschenwelt. Tie Zahl der Menschen aus der ganzen Erde beträgt in runder Summe 1600 Millionen. Menschenrassen. Mit Rücksicht auf die Hautfarbe der Menscheu unter- scheidet mau gewöhnlich fünf R äffen: 1. die Kaukafie r — weiß, vorzugsweise in Europa; 2. die M ongolen — gelb, namentlich in Asien: 3. die Neger — fchwarz, in Afrika, auch in Nord-Amerika; 4. die Indianer (Rothäute) — rötlichbraun, in Amerika: 5. die Malaie n — braun, aus den Inseln des Großen Ozeans. Lebensweise und Beschäftigung. Tie Menschen haben nicht alle die gleiche Lebensweise und Beschäftigung; sie lassen sich hiernach in drei Klaffen teilen: 1. Tie Jäger - und Fischervölker leben von dem, was sie gerade finden oder erbeuten, und haben keine festen Wohnsitze, sind roh und unwissend. Tie gehören meist der heißen oder kalten Zone an. 2. Die Hirtenvölker oder N omaden stehen auf einer höhereu Gesittungsstufe. Zwar sind sie nicht seßhast, aber sie besitzen bereits Herden von gezähmten Tieren: von Rindern, Schasen und Kamelen. 3. Die seßhaften Völker haben seste Wohnsitze und bebaueu deu Boden. Zum Ackerbau gesellen sich dann bald Gewerbe aller Art, Bergbau, Industrie, Handel, Künste und Wissenschaften. Wohnplätze der Menschen. Den wilden Völkern genügen Höhlen, Laub- dächer und einfache Hütten zun: Schutz gegen Wind und Wetter und zur Pflege der nächtlichen Ruhe. Die Nomaden haben Zelte. Die gebildeteren Völker fühlen das Bedürfnis nach dauerhafteren Zufluchtsstätten, in denen sie auch arbeiten können, und die ihnen die Aufnahme von Haustieren und das Ansammeln von Vorräten gestatten. Religion. Nach der Religion scheiden sich die Völker in solche, die nur e i u e u Gott anbeten, und solche, die mehrere Götter verehren. Erstere heißen M o n o t h e i st e n, letztere Heiden oder P o l y t h e i st e n. Zu den M o n o t h e i st e n gehören: die Christen, die Jude n und die M o h a in m e d a n e r. Land und Ttaat. Einen von der Natur deutlich abgegrenzten Erdraum nennt man ein L a n d. Natürliche Ländergrenzen können Gebirge, Meere, Seen und Flüsse bilden. Ein von der Natur scharf begrenztes Land ist z. B. die Pyrenäen- Halbinsel. — Ein Staat ist die Vereinigung eines Volkes unter einem Oberhaupte. Staaten, i n welchen die H e r r s ch e r g e w a l t in einer F a - mi li e erblich ist, heißen Monarchien. Diese sind wieder s) absolute — der Herrscher gibt unbeschränkt Gesetze und leitet den Staat; b) beschränkte (konstitutionelle) — Vertreter des Volkes wirken bei der Gesetzgebung mit. Staaten, in denen das Oberhaupt nur aus eine be- st i m ?n t e Zeit gewählt wird, sind Republiken.

7. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 133

1900 - München : Oldenbourg
Germanische Rechtspflege. 133 Berufs- und Standesverhältnisse hineindenken als der gelehrte Berufsrichter, der diesen Verhältnissen ferne steht und auf Sachverständige angewiesen ist, die sich aber gar häufig widersprechen. Alles das begreift der Schüler, wenn es ihm an fasslichen Beispielen erörtert wird. Aber auch auf die Schattenseiten wird der ehrliche, objektive Lehrer hinweisen. So können z. B. bei Standesgenossen leicht persönliche Voreingenommenheit, Brotneid, Konkurrenzrücksichten, bei Laien herrschende Tagesmeinungen, mangelndes Verständnis u. dgl. den »Spruch« nach dieser oder jener Seite ungünstig beeinflussen, was bei Berufsrichtern weniger zu fürchten ist. Ein fernerer Nachteil der germanischen Rechtspflege war die Auffassung, dass der Beklagte seine Unschuld beweisen müsse, während nach römischer Auffassung der Kläger die Schuld des Beklagten zu beweisen hatte. Letztere Auffassung ist humaner und für den Beklagten günstiger. Denn ein Alibi war oft schwer nachzuweisen, besonders wenn Zeugen fehlten oder nicht aussagen wollten. Umgekehrt konnten einflussreiche Leute oft leicht Eideshelfer zusammenbringen. Auch die uralten Gottesurteile (ordal, Urtel, Urteil) nahmen nicht immer den Verlauf, der gerade dem Recht und der Wahrheit entsprach. Doch werden die Vorteile die Nachteile wohl überwiegen. Dies behandelt man im Anschluss an das »Sendgrafengericht aus der Zeit Karls D. Gr.«. Man kann dann darauf zurückverweisen, dass die Unzufriedenheit mit der römischen Rechtspflege gar sehr viel zu dem Aufstande der Germanen unter Arminius beitrug. Manchem scriba wurde nachher die Zunge herausgeschnitten u. s. w. Bei der Geschichte des 16. Jahrhunderts weist man darauf hin, wie allmählich das römische Recht im Dienste der Territorialherren das altgermanische überwucherte; bei der Geschichte der neueren Zeit zeigt man den Schülern der Oberstufe, wie man bei allen Reformen der Rechtspflege sofort auf die altgermanische Rechtsprechung zurückgrifif. Man erklärt den Unterschied zwischen Schwurgericht (reines Laiengericht) und Schöffengericht (Laien und Berufsrichter gemischt) und zeigt, dass letzteres wohl das Idealgericht der Zukunft sein wird, weil es naturgemäfs die Vorzüge beider Arten der Rechtsprechung verbindet. Doch genug! Dass der moderne Mensch, der ins Leben hinaustritt, einige solche Kenntnisse recht wohl brauchen kann, ist selbstverständlich; denn: vitae discimus.

8. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 63

1900 - München : Oldenbourg
Römische Kolonialpolitik. 63 An einen solchen Aufsaugepunkt strömen natürlich die Menschen von allen Seiten zahlreich zusammen. (Die Sage, dass man die Bevölkerung unterworfener Städte teilweise nach Rom verpflanzte, deutet darauf hin). Rom wächst gewaltig und überflügelt, zwar ganz allmählich aber sicher, alle seine Nachbarn. Für die anschwellende Bevölkerung genügt der alte Ackerboden (ager) nicht mehr, deshalb beginnt die Expansionspolitik mit agrarischen Tendenzen. Auch der Kampf zwischen den älteren, erbeingesessenen Geschlechtern (patres) und den neuhinzutretenden Bevölkerungsmassen (plebs) erklärt sich von selbst, ebenso die Thatsache, dass natürlich die sich stets vermehrende und verjüngende Plebs schliesslich Sieger bleibt. Sehr interessant ist dabei der Vergleich mit Südafrika, wo sich gegenwärtig ein ähnlicher Kampf zwischen dem alten, erbeingesessenen Holländertum und dem neuen, ungestüm vorwärtsdrängenden Engländertum abspielt (nur dass hier eine äussere Macht, das Mutterland der letzteren, eingreift, was bei Rom auch in einzelnen Fällen nachweisbar ist). So treten die merkantilen Interessen immer mehr hinter die agrarischen zurück, und nun beginnt die grossartige Kolonisationspolitik der Römer. Im Gegensatz zu den phönizischen und griechischen Kolonien tritt bei den römischen das merkantile Interesse in den Hintergrund. Die römischen Kolonien haben einerseits den Zweck, die überschüssige Bevölkerung aufzunehmen, andererseits waren sie militärisch-politische Stützpunkte in den neuangegliederten Gebieten. Diese Politik war äusserst glücklich. Der Kinderreichtum der altrömischen Familien sowie der fortwährende neue Zuwachs brachten eine gewisse Übervölkerung hervor; dazu verarmten viele Familien durch die fortwährenden Kriege, bei denen sich der Soldat selbst verpflegen musste und oft auf längere Zeit seinem Berufe entzogen wurde. Eine Anhäufung solcher Elemente kann, ja muss auf die Dauer für den Staat bedenklich werden. Wer sich beengt, enterbt fühlt und nichts zu verlieren hat, ist leicht für innere Unruhen u. dgl. zu gewinnen. So nimmt man denn den unterworfenen V ölkern einen 1 eil ihres Grundbesitzes ab (ager publicus) und parzelliert ihn unter die ärmeren Bürger; auch in unterworfene Städte verpflanzt man römische Bürger, die sich dann mit den besseren Elementen derselben zu einem Grundstock zuverlässiger Bevölkerung verschmelzen. (Auf den staatsrechtlichen Unterschied zwischen colonia, municipium und oppidum wird man bei den Schülern wohl

9. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 69

1900 - München : Oldenbourg
Warum konnte sich in Deutschland keine Eibmonarchie entwickeln ? 69 le roi/« Ausserdem beobachten wir in Westfranken unter dem hohen Adel ein auffallend zahlreiches Aussterben der grossen Familien (das sogenannte »Geschlechtersterben«), das den Königen wiederholt Gelegenheit gab, bedeutende Gebiete als erledigte Kron-lehen einzuziehen. Nun noch zwei sehr wichtige Punkte. Die französischen Könige traten für die eingesessene Bevölkerung einfach an die Stelle der römischen Imperatoren, bezw. deren Stellvertreter (Prokonsuln, Statthalter). Waren sie also auch ihren Germanen gegenüber auf die Nutzniessung ihrer Domänen und die Naturalabgaben bei den Rundreisen angewiesen, so empfingen sie doch auch die Abgaben der römischen Bevölkerung in barem Gelde, und das ermöglichte ihnen, mehr an einem Platze sitzen zu bleiben und von hier aus das Land zu regieren. Dazu kam noch die Art und Weise der Rechtspflege. Hielt sich auch noch jahrhundertelang die germanische Rechtsprechung bei den grundbesitzenden Adeligen und Freien, so gewann doch die römische Rechtsprechung durch einen Richter, der womöglich Fachmann war, so sehr die Überhand (oder richtiger gesagt; behielt sie), dass auch dieser Umstand es den Königen möglich machte, mehr an einem Platze sitzen zu bleiben und sich in den Provinzen im allgemeinen durch Beamte vertreten zu lassen. So wurde Paris, das überdies auch ein schon von der Natur geschaffener geographischer Mittelpunkt ist, allmählich Hauptstadt und der Thron durch Gewohnheitsrecht erblich. Alles das ist in Deutschland umgekehrt. Bei Beginn des Sonderdaseins gibt es kein Staats- oder Nationalbewusstsein; es gibt keine Deutschen, es gibt nur Franken, Schwaben, Bayern, Sachsen u. dgl. Auch gibt es keine Hauptstadt, auch keine natürliche, wie etwa in Frankreich. Die Zusammenfassung unter Karl d. Gr. und seinen schwachen Nachfolgern war nicht nachhaltig genug, um den Deutschen das Gefühl, dass sie eine einheitliche Nation seien, einzuflöfsen. Im Gegenteil, alle uralten Traditionen wiesen auf Stammesbewusstsein und -eigenart hin. Diese Traditionen wurden neu belebt, als bei der Schwäche der späteren Karolinger die einzelnen Stämme gegen die Ungarngefahr im Osten und die Normannengefahr im Norden mehr oder minder auf sich selbst angewiesen waren. Die zusammenhaltende Macht der Kirche war nicht gross genug, um das Stammesbewusstsein zu unterdrücken. So musste ein kraftvolles Stammesfürstentum immer wieder aufleben, und alle Versuche der Kaiser, eine Erbmonarchie zu errichten,

10. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 72

1900 - München : Oldenbourg
72 Genetische Behandlung. Soviel über die genetische Entwicklung allgemeinerer Gedanken. Nun die genetische Behandlung einer bestimmten Persönlichkeit. d) Otto der Grosse. Genetisch betrachtet stellt sich die Geschichte Ottos D. Gr. dar als ein Abschnitt aus dem Kampfe zwischen den zentralistischen Bestrebungen der Kaiser (bezw. Könige) und den territorialen Sonderbestrebungen der einzelnen Stämme und ihrer Stammesfürsten. Man weist darauf hin, dass unter den schwachen Nachfolgern Karls D. Gr. bei der von aussen drohenden Gefahr die Stämme meist auf sich angewiesen waren, und dass sich daraus das Wiederaufleben der uralten Stammeseigenarten und Stammesfürstentümer naturgemäfs vorr selbst ergab. Der gewaltsame Versuch Konrads I., dies wieder zu beseitigen, scheitert. Der friedliche Versuch Heinrichs I. gelingt nur scheinbar, indem Heinrich nur den Schein und Namen rettet, das Wesen des Einheitsstaates aber preisgibt. Nicht einmal gegen den äusseren Feind (Ungarn) helfen ihm die übrigen Stämme. Doch ist es immerhin eine grosse Leistung, dass Heinrich wenigstens den Namen der Zusammengehörigkeit und Reichseinheit rettete, damit war einstweilen dem Auseinanderfallen Deutschlands in auch dem Namen nach selbstständige Teile vorgebeugt. Rettete er aber so wenigstens den Schein, so konnte vielleicht ein glücklicherer Nachfolger auch zum Schein und Namen das Wesen, den Inhalt gewinnen. Mit dieser letzteren Absicht bestieg der junge, hochstrebende, begabte und willensstarke Otto den Thron. Schon die Krönungszeremonien verrieten das Kommende. Die Stammesfürsten sollten königliche Beamte werden, weiter nichts. Dagegen erhoben sich sofort im erbitterten Kampfe die Stammesfürsten Eberhard von Franken, Giselbert von Lothringen und andere. Die eigenen Brüder Ottos, Thankmar und Heinrich, verbündeten sich mit ihnen. Obwohl Otto sie alle einzeln besiegte, sah er doch ein, dass er auf die Dauer nicht durchdringen werde. Also kam er auf einen neuen Gedanken. Er suchte die Herzogswürden an Mitglieder seiner Familie zu bringen, die Herzöge in sein Familieninteresse zu ziehen und womöglich sie in solche Gebiete zu versetzen, wo sie nicht seit Jahrhunderten im Volke wurzelten und also auch an den Unterthanen keinen so festen Rückhalt hatten. So kam Ottos Bruder Heinrich nach Bayern, Ottos ältester Sohn Ludolf, bereits zum Nachfolger bestimmt, nach Schwaben,
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