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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 12

1847 - Berlin : Reimer
12 Vi. Von der Verschieden heit des gesellschaftlichen Zustandes und den Staatsverbindungen. Die Wandervölker leben in dem engen Kreise der Familie oder des Stammes, unter der pratriarchalischen Leitung des natürlichen Familienältesten, des Stammeshäuptlings; für sie bedarf es keiner weiteren, mächtigeren Verbindungen. Was außer der Familie oder dem befreundeten Stamme, ist feindlich; — alle Berührungen mit Fremden daher gewöhnlich kriegerische; sie führen unter Jäger- u. Fischer-Völkerschaften zum Vernichtungs- kampfe, unter Nomaden zunächst zu dem durch den Sieg festge- stellten Verhältniß von Herren und Sklaven, welches zuletzt auszuarten pflegt in die willkührliche Alleinherrschaft eines Einzi- gen — des Despoten, — dem gegenüber alle Uebrigen Skla- ven sind. — (Gründe aller dieser Erscheinungen!) Die ansäßigen, ackerbauenden Völker sind an die Heimath, an die Felder, die ihr Fleiß baute, an ihre Vorräthe gebunden; sie be- dürfen für ihr unbewegliches Eigenthum eines kräftigen Schutzes gegen Außen, eines nach gegenseitigen Rechten und Pflichten ab- gewogenen, durch Gesetze festgestellten gesellschaftlichen Zustandes nach Innen, — überhaupt eines geordneteren Daseyns, als die rohen Familien- oder Stammvereine gewähren; — sie bedürfen des Staates. Die Art und Weise, die Form, in welcher sich dieser Zustand, durch historische Verhältnisse, durch Herkommen oder Uebereinkunft ausgeprägt hat, bildet im Allgemeinen die „Verfassung" oder „Konstitution" des Staates. — Große Verschiedenheit der Staatsverfassungen: Einherrschaft oder Monarchie (die Autokratie, die absolute, wahre oder reine, dieständische Monarchie), — Viel herrsch« ft (Polyarchie), entweder mit monarchischen Formen (sogenannte konstitutionelle Monarchie) oder mit republikanischen, die ans verschiedene Weise ausgeprägt seyn können (Aristokratie und Demokratie mit ihren Ausartungen: Oligarchie und Ochlokratie). — Vii. Von den Religionen und ihrer Verbreitung. 1. Das innere Leben, der Charakter der Völker spricht sich nicht allein in der Verschiedenheit der Sprache, der Lebensweise und des gesellschaftlichen Zustandes, oder — mit andern Worten — nicht allein in dem Verhältniß des Menschen zur heimathlichen Na- tur und zu den Mitmenschen, sondern noch viel bezeichnender in

2. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 20

1847 - Berlin : Reimer
20 verschiedenen äußeren Lebensbedingungen. Daher auch in dieser Beziehung, bei großer Einartigkeit, die entschiedenste Mannigfaltig- keit der Erscheinungen. Das Christenthum schließt despotische, die gesteigerte Kultur patriarchalische Staatsformen aus, und wenn man die in jeder Beziehung Asien angehörenden Türken nicht berücksichtigt, so findet man in Europa nur monarchische oder republikanische Staatsformen. Die letzteren sind'indeß in ihrer vollen Ausprägung nur Staaten von geringer Bedeutung eigen; die ersteren haben sich, bei einer gewissen allgemeinen Gleichartig- keit, im Einzelnen auf das Verschiedentlichste ausgebildet. — 11. Unter den Völkern indisch-europäischen Stammes sind nur slavische, germanische und griechisch-lateinische zu eigenem po- litischen Daseyn gediehen, da die celtischen, lettischen, baskischen Stämme den Staaten jener einvcrleibt sind. Den letzten Schein eines eigenen nationellen Daseyns nehmen unter ihnen allein noch die Basken und Iren in Anspruch. — Nur eins der tatarischen Völker — die vsmanischen Türken — und nur eins der tschudischen — die Magyaren — sind in Eu- ropa zu einer eigenen Staatsbildung gelangt, aber der Türken- Staat ist der Auflösung nahe und der magyarische ist nur ein Theil einer größeren Monarchie. — In sehr großer Mannigfaltigkeit und Zahl haben sich die Staaten der griechisch-lateinischen und germanischen Völker-Famili e ausgebildet.— Die Slaven sind theils diesen, dem türkischen oder dem magyarischen Staate einverleibt, theils zu einem einzigen großen Ganzen, zum russischen Staate, ver- einigt worden, welcher letztere den ganzen Osten (fast £) des Erd- theils, je doch nur etwa 1 seiner Bevölkerung umfaßt; außerdem nur Trümmer von Slaven-Staaten. — Zahlreicher sind die selbststän- digen Staatswesen der griechisch-lateinischen, am zahlreichsten die der germanischen Völker. Am mächtigsten unter jenen der französische, unter diesen der britische, nächstdcm zwei deut- sche Staaten, der österreichische und der preußische. (Auf- zählung der übrigen romanischen und germanischen Staaten zwei- ten und dritten Ranges.) — Ein Drittel aller Slaven, ein Neun- tel der Romanen, aber nur ein Zwanzigstel aller Germanen ist stammfremden Staaten einverleibt. — Auf der andern Seite be- stehen sämmtliche Germanen-Staaten bis zu einem Drittel ihrer Gesammtbevölkerung aus einverleibten Stammfremden, während solche Einverleibungen den slavischen und romanischen Staaten nur

3. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 79

1847 - Berlin : Reimer
79 Ausbeute an Gold, Platin, Silber und Edelsteinen gewährt. — Pflege der Bienen (Baschkiren) und Seidenraupen (Süd-Nußland). — Die auf Kosten des Landbau's künstlich belebte Industrie Rußlands ist vorzugsweise in der 3. Zone, namentlich in den Gouvernements Moskau, Wladimir, Kaluga und Tula heimisch, und liefert besonders Leder, Taue, Seife, auch Metallwaaren u. Gewebe aus Wolle, Baumwolle, Leinen, selbst aus Seide, aber diese Erzeugnisse, meist mittelmäßig und theuer, haben nur mit Hülfe der strengen Grenzsperre im Jn- lande und bei den asiatischen Nachbarn Absatz. — Wichtiger der durch die über- seeische und binncnländische Schifffahrt (aus den zahlreichen,'natürlichen und künstlichen Wasserstraßen) und die winterliche Schnecbahn begünstigte, zugleich aber durch strenge Zollgesetze re. beengte Handel, besonders der asiatische, dessen Stapelorte Tiflis, Orenburg, Kiachta re. geworden sind (Peking-Karawanen); — Pelzhandel (russisch- amerikanische Handelsgesellschaft); Menschenhandel im Kaukasus. — 11. Staatseinrichtung. Die Verfassung des kolossalen Reiches ist absolut monarchisch. Der nach dem Erstgeburtsrechte zum Thron gelangende Kaiser (Czar), der „Selbstherrscher aller Reußen", steht selbst an der Spitze der Staatsverwaltung, ihm zur Seite der Reichsrath, dirigirende Senat, dirigirende Synod und das Staats-Ministerium. Unter diesem Civil- und Militair-Gouverneure an der Spitze der Provinzial- Berwaltungen. In Polen ein Statthalter und Provinzial-Ständ e, de- nen indeß, nach dem organischen Statut, keine gesetzgebende Gewalt zusteht. Fast eben so bedeutungslos die finnischen Stände. — Das ursprünglich orienta- lische Gepräge des Staates (nur 2 Stände, leibeigene Knechte und Herren, diese ihrerseits dem Czar knechtisch unterthan) ist durch die Tendenz der Herrscher zur Europäisirung des Volks einigermaßen verwischt worden. Die willkürliche Ein- theilung der zahlreichen Beamtenwelt in 14 Rangklassen ersetzt nur unvollkom- men die fehlende organische Schichtung nach Ständen, und der Versuch den fast fehlenden Bürgerstand zu stärken (Ehrenbürger) soll noch Früchte tragen. Freie bäuerliche Grundbesitzer ebenfalls nur in geringer Zahl. — Desto stärker die un- terste Volksklasse, die der Leibeigenen, die große Mehrzahl der Landbauer (23—24 Mill.), d. i. — da die Bauern in Finnland, den Ostseeprovinzen, in Polen ic., und ebenso die Tataren- und die nomadischen Stämme (welche eigene Stammhäupter, besondere Berechtigungen, und zum Theil blos den Charakter von schutzverwandten Bundesgenossen haben) nicht leibeigen sind — die größere Hälfte des herrschenden russischen Volkes. Auf den Krön- und mehreren Privatgütern hat indeß die Leibeigenschaft aufgehört, und die Regierung begün- stigt die Aufhebung derselben, so wie die Ansiedelung freier Kolonisten. — Die Verwaltung ist in allen Zweigen fast militairisch organisirt, aber die Weite der Räume erschwert den Gang der Staatsmaschine, und begünstigt die Willkür der Beamten, die im Allgemeinen übel berufen sind. Sehr achtbar die Kriegs- macht und Kriegsverfassung: Rekrutirung der regulairen Landmacht vorzugsweise aus den leibeigenen und freien russischen Bauern — Dienstzeit von 15 Jahren — allgemeine Wehrpflichtigkeit der Kosacken sowie der nomadischen Stämme. — Die Weite der Räume und die Länge der Grenzen führen indeß nothwendig Kraftzersplitterung mit sich. Daher die Einrichtung der Militair-

4. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 83

1847 - Berlin : Reimer
83 Nord- und Mittel-Asien ab. — Vegetirende Völkerschaften im Innern der süd-asiatischen Gebirge. — 5. Die asiatischen Staaten sind fast ohne alle politische Bedeutung, weil sie sich entweder von jeder Berührung ausge- schlossen haben, wie China und Japan, oder weil sie zur Ohn- macht herabgesunken sind, wie Persien, Indien und die Lürkenherr- schaft, oder weil die Staatsverhältnisse noch wenig entwickelt sind, wie bei allen Nomaden und Halb-Nomaden. Die Staatsform der asiatischen Reiche ist von jeher despotisch gewesen; sie ist cs noch bei allen ansäßigen Völkern Asiens. Die patriarchalische Form der Gesellschaft finden wir dagegen bei allen Nomaden, sofern sie nicht zu einem festeren Staatsverbande und damit auch zum Despotis- mus gelangt sind. 6. Alle wichtigeren Religionen der Erde sind in Asien entstan- den; aber die monotheistischen haben sich dort entweder, wie die christliche und mosaische, nur kümmerlich, oder, wie die muhameda- nische, nur durch das Schwert und ihre orientalischen Formen behaup- tet. Herrschend sind, außer dem Islam, nur polytheistische Reli- gionen: der Brahma- und Buddha- (Lama-) Dienst und die Lehren des Konfu-tse. Ihnen gehört der Osten, der Süden und die Mitte, dem Islam der Westen und theilweise der Süden des Erdtheils; im Norden rohes Heidenthum. — Nur in Armenien, Syrien, Kurdistan und Indien finden sich wenige Bekenner ureinheimischer christlicher Sekten, in Indien, den asiatischen Inseln u. a. O. we- nige, durch europäische Missionen Bekehrte, und in Sibirien breitet sich die griechische Kirche aus. — Zoroasters Lehre hat nur noch wenige Anhänger in Persien und den Nachbarländern. — Die Ge- sittun g und Volksthümlichkeit der Asiaten steht mit ihren religiösen Zuständen in engster Verbindung. Ii. Das Reich der osmanischen Türken. A. Topische Verhältnisse. 7. Lage, Bestandtheile und Flächeninhalt: а. Europäische Türkei...................... 9300 idmln. Unmittelb. Besitz . . . 6700 fmln. Vasallen-Länder . . . 2600 - б. Asiatische Türkei...................c. 25000 - c. Afrikanische Vasallenländer . . . . c. 30000 - Das türkische'reich c. 64300 sumln. 6 *

5. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 42

1847 - Berlin : Reimer
42 berne „Aufklärung," Kultur der auf materiellen Gewinn gerichteten Wissens- zweige; vorwaltenb realistisches Streben (sowohl in den Volksschulen als in den höheren Lehranstalten); enge, selbstsüchtige Teubenzeu im erfolgreichen Kampfe mit der alten Schweizer-Tugend und Herzeusgesundheit; bedrohliche Gährung in allen gesellschaftlichen u. politischen Beziehungen u. Verhältnissen. — 54. Nahrungszweige. Fast J/4 des Schweizer Bodens ist llnland. Daher in allen Alpen-Kantonen und den höheren Jura-Gegenden der Ackerbau aus geringe Strecken beschränkt; aus den Alpen dagegen ein eigenthüm- liches, auf Rinderzucht und Milchwirthschaft und die Natur des Hochgebirges gegründetes Hirieulebeu, — Jagd und Fischerei; — Gewerbthätigleit nur in Glarus, St. Gallen und Appenzell, so wie in den Jura-Thälern. — Dagegen in der Schweizer Ebene sorgfältiger, sehr gesegneter Ackerbau, der indeß das Getreidebedürsniß der Schweiz noch nicht zum dritten Theil deckt, — Weinbau an den nördlichen See- und Flußufern, allgemein sehr blühender Obstbau und eine große industrielle Thätigkeit in den Kantonen Thur- und Aargau, Zürich, Basel und Gens. — Sehr gewinnreicher Handels - und Reiseverkehr, begünstigt durch eine große Zahl trefflicher Land- und Wasserstraßen. — 55. Politische Verhältnisse. — Die 22 Kantone bilden einen Bund (die Eidgenossenschaft) souverainer Staaten mit vorherrschend demokratischer Ver- fassung; nur Vienenburg erkennt die Oberhoheit eines Fürsten. Mehrere Kan- tone (Unterwalden, Appenzell, Basel) zerfallen in sich wiederum in zwei, Grau- bündeu in drei selbstständige Staaten, welche jedoch bei der „Dagsatzung, " der ans den Abgeordneten der Kantone zusammengesetzten Behörde für die Lei- tung der gemeinsamen Angelegenheiten, nur je Eine gemeinschaftliche Stimme haben. — Die Tagsatzung versammelt sich abwechselnd in einem der drei „Vor- orte" (Zürich, Bern, Luzern), dessen Abgeordneter daun die Leitung der Ver- sammlung übernimmt. — Kein gemeinsames Finanzwesen, doch eine gemein- same Krlegs verfassu ii g (Bundesheer, Landwehr), gegründet aus die allge- meine Wehrpflichtigkeit jedes waffenfähigen Schweizers. Vi. Die skandinavischen Königreiche Dänemark, Schweden und Norwegen. A. Topische Verhältnisse. 56. Lage, Grenzen, natürl. Beschaffenheit dieser Län- der (wie oben!). — 57. Bestandtheile und Flächeninhalt: I. Die dänische Monarchie umfaßt in Europa 2851 lumln., und besteht aus a. b. Königreich Dänemark, dieses aus den dänischen Inseln — 235 sumln.) w und Jütland . . . = 426 - J U ¿ b. d. Herzogthum Schleswig . . . 164 -

6. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 45

1847 - Berlin : Reimer
45 den Bewohnern der größeren Hafenstädte und in d. Küstengegenden gefunden wird« — Aehnlichkeiten und Verschiedenheiten der skandinavischen und deutschen, — der dänischen, schwedischen und norwegischen Volksthümlichkeit. — 63. Nahrungszweige. Die Laudwirthschaft ist in Dänemark, ebenso in den südlichen Gegenden, doch auch in geschützten nördlichen Thälern d. skandinavischen Halbinsel Haupterwcrbsquelle; sie ist indes nur in den deutschen Herzogthümern, im östlichen Schleswig und im südlichen Schweden einigermaßen vorgeschritten, wird nur hier und auf den dänischen Inseln durch den Boden be- günstigt. In dem westlichen größeren Thcile der jütischen Halbinsel verweisen weite Sand- und Haideflächen auf die Schafzucht, das Marschland der Küsten dagegen auf die der Rinder und Pferde, welche letztere beide jedoch nur im Holsteinischen von besserer Art sind. Auf der skandinavischen Halbinsel wird die Ausbreitung des Ackerbaus durch die eigenthümliche Bodenbeschaffenheit (selbst der ebeneren Gegenden), durch klimatische Verhältnisse und den Mangel an Menschenhänden und Kommunikationen erschwert. Hier großartige, doch ungere- gelte Waldw irthschaft, namentlich in Schweden (da das ganze Land ein un- geheurer Wald mit wenigen beackerten Lichtungen); — außerdem gewähren Vieh- zucht, Bergbau und Jagd (auf Pclzthiere und Eidergänse) im Gebirge, Seehandel (vorzüglich mit Holz, Eisen, Kupfer), R Hede re i und Fischerei an den Küsten die Aushülfe, die der Boden versagt. — Die Lappen weiden Rcnnthier-Heerden, fischen, jagen, und treiben seltener auch Acker- und Berg- bau. — Auch N. - Jütland nährt sich vorzugsweise von Viehzucht und Fische- rei. — Dies sind gleichfalls die ersten Erwerbsquellen auf den noch ärmeren Färöer und Island, wo Ackerbau fast ganz fehlt, und der Handel mit dem Er- trag des Fischfanges und Robbenschlages, mit Eiderdauncn und Moos nur küm- merlichen Gewinn bringt. — Die Industrie ist in allen drei Staaten von ge- ringem Belang; am vorgeschrittensten in Seeland und Holstein und den großen Städten Skandinaviens; der einst blühende Handel Dänemarks jetzt nur von mäßiger Erheblichkeit, von größerer die Rhederei. Es fehlen dem Innern aller drei Staaten gute Straßen und den Küsten Jütlands und Rorrlands gute Häsen. (Wichtigkeit der großen Wasserstraßen des Götha- und Eyder-Kanals.) 64. Staatseinrichtung. — In Dänemark hat der (in männl. und weibliche Linie erbliche) König den Provinzial-Landständen Einfluß auf die Gesetzgebung eingeräumt. Die Verwaltungsweise ist sehr zusammenge- setzt. Das Land he er steht an innerer Güte der Seemacht nach, welche letz- tere indeß an allgemeiner Bedeutung sehr verloren hat. — Schweden und Norwegen haben Einen König, bilden aber zwei getrennte Gemeinwesen. Die monarchische Gewalt des Königs ist in Schweden durch die Neichsstände, in Norwegen durch den Stört hing sehr beschränkt. — Geordnete Verwaltung. — Die Kr ieg s v er fass» ng in beiden Ländern den Bedürfnissen und ökonomischen Verhältnissen wohl angepaßt. In beiden Ländern nur wenige 1000 M. stehenden Truppen; in Schweden Militair-Kolo- nien (Jndelt-Rgmtr.) und die National-Reserve; in Norwegen Beurlaubungs- und Landwehr-System, allgemeine Dienstpflichtigkeit mit Ausnahme der Hand- werker und Kaufleute. Die Seemacht ist in beiden Ländern, mittelst einer großen Zahl von kleinen Fahrzeugen (Skären-Flotte), mehr auf die Vertheidigung der Küsten, als auf auswärtige Erpcditionen berechnet. —

7. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 49

1847 - Berlin : Reimer
49 Daneben in den höheren Volksklassen, besonders in England und Süd «Schott- land, ein hoher Grad von Bildung und Humanität, befördert durch eigenthüm- lich eingerichtete Schulanstalten und die Universitäten zu London, Orford, Cambridge, Dublin, Edinburgh, Glasgow, St. Andrews und die katholische zu New-Abcrdeen. — Merkwürdiger und heilsamer Gegensatz entschieden humanistischer Schul-Tendcnzxn und eben so entschieden realistischer Lebcnsrichtungen. — Der durchaus praktische und unternehmende, zugleich aber ebenso spekulative und be- sonnene Volksgcist der Briten hat sehr wesentlich dazu beigctragen, ihnen, in al- len Beziehungen des äußeren Lebens, vor allen anderen Nationen, eine Welt- bedeutung und den ersten Rang unter den Industrie- und Handelsvölkern der Erde zu. verleihen. — Verschiedenheit in. National - Charakter der Engländer, Schotten und Iren. — 73. N ahrun g s g uelle n. Es gibt kein Volk, welches alle Hülfsquellen seines reichen Landes in höherem Grade auögcbcutet, und zugleich kaum ein Land, welches den verschiedenartigsten Bestrebungen seiner thätigcn Bewohner in reicherem Maaße entsprochen hat. Ueber- und unterirdischer Reichthum des Bo- dens. Daher hier alle Zweige der physischen wie der technischen Kultur auf der höchsten Stufe der Ausbildung. Englische Landw irthschaft und Industrie und die Produkte der einen wie der andern sind fast gleich berühmt. — Vor- zügliche Pferde, Schafe, Rinder und die Erzeugnisse jeder Art von Gcwcrbthä- tigkeit haben einen Weltmarkt, begünstigt durch den Welthandel der Englän- der (Handels-Marine zählt über 25,000 Schiffe und beschäftigt mehr als 170000 Seeleute). — Doch neben diesem hellen Lichte tiefer Schatten. Die Erzeugnisse des Bodens reichen in der Regel für die dichte Bevölkerung nicht aus; der Be- sitz des beweglichen wie des unbeweglichen Kapitals ist in verhältnißmäßig wenigen Händen; der Erwerb der Mehrzahl entspricht nicht der Menge der Bedürfnisse. Daher, neben ungemeffenem Reichthum die bitterste Armuth, namentlich in den Manufaktur-Bezirken und großen Städten, vorzüglich aber in Jreland. — 74. Staatseinrichtungen. Die englische Verfassung ist eine Frucht von Jahrhunderten, ist mit der Nation erblüht und gereift, — gealtert und er- neuert. Der König (oder die Königin), dem die ausübende Gewalt zusteht, theilt die gesetzgebende mit dem Parlament (Häuser der Gemeinen und der Peers). Neben bedeutenden, fast republikanischen Gerechtsamen des Geringsten, strenge Bewahrung der Privilegien jedes Höherstehenden bis hinauf zum Throne. Ein großer Neichthu», organischen Lebens in allen öffentlichen Verhältnissen be- seitigt alles Erstorbene. Beständiger Partheienkampf begünstigt hier nicht bloß egoistische Tendenzen, sondern auch das öffentliche Wohl. Das Verwaltungs- System, die Justiz- und Kriegsverfassung: jegliches ist auf die Landesge- schichte, aus Herkommen und Praxis, nicht auf Theoreme gegründet. Daher, un geachtet eines gewissen Mechanismus, ungemeine Mannigfaltigkeit aller Erschei- nungen und Verhältnisse des öffentlichen Lebens. — Die Finanzen zeigen eine unerschöpfliche Fülle von Hülfsmitteln neben einer unerschwinglichen Schuldenlast. — Das Land Heer, nicht zahlreich (c. 100000 M.), ohne systematische Orga- nisation, großentheils aus Brodlosen und Arbeitsscheuen gebildet, entspricht den- noch, vom Nationalgeiste getragen, den allerverschiedensten und schwierigsten An- forderungen, während die Blüthe des Volkes den Dienst verschmäht und die alte Milizverfassung (Beomanry) fast bedeutungslos geworden ist. — Die Seemacht, Iii. 7tk Aufl. 4

8. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 105

1847 - Berlin : Reimer
105 B. Staats- und Volksverhältniffe. 9. Einwohnerzahl wenig über 17 Millionen, daher im Durchschnitt nur 147 M. u. in den eigentlichen Staaten 215 auf 1 sshml.; einzelne Ge- genden (Rhode-Jsland, Neu-York) sind indeß viel dichter bewohnt. 10. Abstammung und Sprache der Einwohner. Die große Mehr- zahl, über 14 Mill., Weiße, mehrentheils britischen, doch auch irischen, hollän- dischen, deutschen, französischen u. spanischen Ursprungs, fast ^/^Mill. Schwarze und Mulatten, unter denen beinahe 2^M. Sklaven (in den südl. Staaten); und 342000ureinwohner, von denen % im W. des Missisippi umherschwei- sen, während die Cherokees u. a. Volkstrümmer in den Staaten angesiedclt, ge- tauft und enropäisirt sind. — Die englische Sprache ist die vorherrschende. 11. Religion und Gesittung. In kirchlicher Beziehung findet sich dieselbe, ja eine größere Mannigfaltigkeit, als in nationeller. — Römisch-Ka- tholische, vielleicht über 1 Million, vorherrschend in Louisiana, Florida, Ken- tucky; — mehr als 25 protestantische Kirchen-Parth. und Sekten, darunter die Baptisten und Methodisten am zahlreichsten, alle übrigen (bekannte und un- bekannte) mehr oder minder vertreten. Die meisten Gebildeten gehören der an- glikanischen oder presbyterianischen Kirche an. — Sitten und Lebens- art der Weißen sind in den östl. Staaten ganz europäisch. Gegensatz in Sitte und Lebensart zwischen den südlichen (Sklaven-) und nördlichen Staaten. Das Unterrichtswesen hat, in Folge des vorherrschenden Handelsgeisies und der durch- aus materiellen und selbstsüchtigen Tendenzen, die im Volke, namentlich der süd- lichen Staaten, vorherrschen, eine einseitige Richtung, und Schulen sind nicht überall hinreichend vorhanden. 12. N ahrungszweige. Der Landbau ist, ungeachtet der gleichzeitig bedeutenden Handels- und Gewcrbthätigkeit, die vorzüglichste Grundlage des herr- schenden Wohlstandes, und wird in den nördl. und südl. (Sklaven-) Staaten sehr verschiedenartig betrieben. — Außerdem Fluß- und Seefischerei, großartige Waldwirthschast, einiger Bergbau, rüstige Gewerbthätigkeit, beson- ders in den nordöstl. Staaten, und Handel mit allen Theilen der Erde, begün- stigt durch die Lage des Staats, durch zahlreiche Land- und Wasserstraßen, die ungemein reiche Landcsnatur u. d. unternehmungskräftige Tüchtigkeit d. Volks. 13. Staats einricht ung. Jeder der genannten Staaten regiert sich selbst nach eigenen Gesetzen, und hat eine eigene Verwaltung und besondere de- mokratische Verfassung, wonach allen Freien gleiche Rechte zugesichert werden; dieser Gleichheit widerspricht die faktische Aristokratie des Geldes und der Haut- farbe. — In gemeinsamen Angelegenheiten hat ein aus Abgeordneten be- stehender Kongreß die gesetzgebende, der auf je 4 Jahr gewählte Prä- sident die vollziehende Gewalt. Der Sitz dieser Behörden zu Washington, in dem zu keinem der Staaten gehörigen Distrikt Columbia. Zur Bildung eines neuen Staats ist eine Bevölkerung von 60000 freien Bürgern erforderlich. Diese fehlt noch den genannten Staatsgebieten, weshalb sie unmittelbar unter dem Präsidenten und dem Kongreß stehen. — Die Kriegsmacht besteht aus zahlreichen Milizen, indem jeder waffenfähige Bürger nöthigenfalls zum Kriegs- dienste verpflichtet ist, und nur c. 100000 Dt. stehender Truppen. Größere Fe-

9. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 109

1847 - Berlin : Reimer
109 Unter den Ureinwohnern sind aber etwa 1'/, Millionen Indios bravos, und unter den Negern fast die Hälfte Sklaven, meist in Venezuela, während die meisten andern Staaten die Sklaverei abgcschafft haben. — Die allgemein verbreitete Sprache ist die spanische; außerdem wird auch das Quichua in beiden Peru ic., selbst von Weißen, vielfach gesprochen. 26. Religion und Gesittung. — Die katholische Religion ist un- ter den Kreolen allgemein; die Ureinwohner sind, mit Ausnahme der Indios bravos, mehrcntheils getauft; eben so die anderen Farbigen und Neger. Die Gesittung steht leider auch hier, wie-in den niittel-amerikanischen Staaten, auf einer sehr niedrigen Stufe, denn die Geistlichkeit ist im Allgemeinen weder ge- achtet noch achtungswerth, das Schulwesen sehr vernachlässigt und der gesell- schaftliche Zustand fortwährend unsicher. — 27. Nahrungsquellen. Die überall durch Boden und Klima begün- stigte Landwirthschast liefert, ungeachtet des allgemein höchst nachlässigen Betriebes, sehr reiche Erndten an tropischem und europäischem Getreide, sowie, mit Ausnahme der peruanischen Staaten, an Kolonialwaren aller Art, an Baumwolle, Indigo, Tabak u. s. w. Auch spielt überall die Viehzucht eine sehr bedeutende Rolle, ganz besonders in den Pampas, wo verwilderte Heerden von Rindern und Pferden von ihren ebenfalls verwilderten kreolischen Hirten (Gauchos) mehr gejagt als gehütet werden; in Peru und Chile Zucht der ein- heimischen Hausthiere (Llama, Vicuña, Paco). — Der einst so wichtige Berg- bau ist in den süd-amerikanischen Staaten fast eben so gesunken, als rn Meriko; doch bildet er in den Anden-, besonders in den peruanischen Staaten, noch im- mer einen sehr bedeutenden Erwerbszweig, und die Masse der dort (meist durch Fremde) gewonnenen edlen und unedlen Metalle ist sehr ansehnlich. — Der Handel mit den überflüssigen rohen Produkten ist, ungeachtet der vielfachen Fesseln, welche ihm die politische Zerrüttung dieser Staaten und der Mangel an guten Kommunikationen anlegen, noch immer sehr bedeutend, doch wegen des fast gänzlichen Mangels an Gewerbthätigkeit kaum vvrtheilhaft. 28. Staatseinrichtungen. Die politischen Verfassungen dieser Länder sind durchgängig republikanisch, dem Namen nach sogar meist mehr oder minder demokratisch; da indeß die Aristokratie der Farben und der Selbstsucht, hier wie in Meriko, nicht abgeschafft ist, so ist die republika- nische Tünche nur höchst oberflächlich, — und da der politische Gährungsprozeß nirgend, am wenigsten am La Plata und Uruguay, beendigt scheint, so läßt sich auch über die Form des gesellschaftlichen Zustandes nichts Bestimmtes bei- bringen. Am festesten scheint derselbe in Chile, wo eine der nord-amerika- nischen ähnliche Verfassung eingeführt ist. 6) Die ehemals portugisischen Besitzungen: Das Kaiserthum Brasilien. A. Topische Verhältnisse. 29. Lage, Grenzen, Beschaffenheit (wie oben!). 30. Flächeninhalt -- 125000 ssmln.

10. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 58

1847 - Berlin : Reimer
58 von Flamländern und anderen Deutschen, die westlichen und südlichen mehr von dem celtisch-französischen Mischlingsvolle der Wallonen bewohnt sind. — Die höheren Stände Belgiens sprechen französisch, — was zugleich die ofsi- zielle Sprache des Staats ist, — die unteren wallonischen Volöklafsen ein eigen- thümliches Gewalsch, welches weder von Franzosen noch von Deutschen verstan- den wird. — Der herrschende Dialekt des niederländischen Königreichs ist der, auch als Schriftsprache ausgebildete holländische, dem eine nicht ganz unbe- deutende Literatur angehört. — 80. Kirchliche Verhältnisse. — Im nördlichen Theile der Nieder- lande ist die resormirte Kirche die entschieden vorherrschende; ihr gehört im holländ. Königreiche nur etwa die größere Hälfte der Einwohnerschaft an. In Nord- und Süd-Brabant, Limburg, Luremburg und ganz Belgien ist die ka, tholische Kirche die fast ausschließliche und die Zahl der Nicht-Katholiken äu- ßerst gering. — Jansenistische „Kirche von Utrecht." — 81. Volksthümlichkeit und Gesittung. — Der Charakter der Nord- Niederländer (Holländer) eine durch die Lage, Physik und Geschichte des Landes modifizirte Schattirung des deutschen. Auch in Betreff der Gesittung stehen sie nicht hinter den übrigen Deutschen. Zahlreiche, wohleingerichtete Volksschulen. Universitäten zu Leyden, Utrecht, Gröningen und Franeker. — In Belgien da- gegen vernachlässigte Volkserziehung, besonders in den wallonischen Provinzen; Bigotterie in den unteren, Freidenkerei in den oberen Schichten der Gesellschaft, für deren Bildung mehr, wenngleich wohl nicht durchweg aus die rechte Art, gesorgt ist. Universitäten zu Brüssel, Löwen, Gent und Lüttich. Uebrigens sind die Belgier, Flamländer wie Wallonen, ein regsames, erwerbrüstiges Geschlecht, welches für die Kultur der materiellen Interessen stets sehr geschickt und streb- sam gewesen ist. — 82. Nahrungs quellen. In Belgien daher großer Reichthum an na- türlichen und industriellen Produkten; gartenmäßige Bodenwirthschaft, na- mentlich in Flandern, Hcnncgau, Brabant, Antwerpen; bedeutender Eisen- und Kohlengewinn in und an den Ardennen; berühmte Gewerbthätig keit in fast allen Zweigen der technischen Kultur, namentlich in leinenen und allen anderen Geweben, Spitzen, Papier, Tapeten, Leder, Waffen u. a. Metallwaaren; lebhaf- ter, durch die Lage und alle Mittel der sorgfältigsten Pflege begünstigter Han- del.— Nord-Niederland ist dagegen mehr auf Handel und Schiff- fahrt, Viehzucht und Gartenkultur, weniger auf Ackerbau im Großen angewiesen. Daher weniger Getreide-, nichr Gemüse- und Blumenbau, wichtige Käsebereitung, Fischfang und (in den westl. Provinzen) Industrie in Leinen- und Seidenwaaren, Papier, Leder rc. — In Holland wie in Belgien großer Reich- thum neben großem Eiend. — 63. Staatöeinrich tung. Holland und Belgien bilden beschränkte Mo- narchien. Dort haben die „General- und Provinzialstaaten," hier zwei aus er- wählten Deputirten bestehende Kammern (Senatoren und Repräsentanten) groß- ßen Theil an der Gesetzgebung; verantwortliche Minister; — die Kronen sind erblich. — Belgiens Kriegsverfassung aus französischem Fuße, seine See- macht unbedeutend; eine große Zahl von Festungen und die durch Staats- verträge garantirte Neutralität versprechen die Fortdauer politischer Selbst- ständigkeit. — Holland ist ein Handels-, kein Militair-Staat, daher nur eine
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