Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 21

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilung deö fränkischeil Reiches. 21 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 Jahre (558—561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerfiel die Monarchie nach seinem Tode wieder in vier Reiche und nach Cha- ribert's, Königs von Paris, Tode (569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Hauptmassen: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, d) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deutschen: Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald den: einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der beiden Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois- sons, füllen die Geschichte der Nachfolger Clotar's I. aus bis zur zweite:: Vereinigung des Reiches durch Clotar Ii. von Soissons, einen Urenkel Chlodwig's, 613. In dieser Zeit der Zerrüttung brachten die Naioros domus, welche ursprünglich nur Aufseher des königlichen Haus- und Hof- wesens, später Anführer der Lehnsleute (der Leudes) wäre::, all- mälig die ganze Civil- und Militärverwaltung der (nach Dagobert's I. Tode wieder getheilten) fränkischen Reiche in ihre Hände und regier- ten in: Namen der meistens unmündigen und schwachen Könige. Da- her entstand um den Besitz dieser Würde eine Reihe von Kämpfen unter den fränkischen Großen, bis der Austrasier Pipin von Heri- stal (bei Lüttich) durch einen Sieg über den neustrischen König und Ugior domus (bei Testri an der Somme, in der Nähe von St. Quentin, 687) alleiniger Maior domus im gesummten fränkischen Reiche wurde. Die von Pipin begründete, fast unabhängige Herrschaft befestigte sein Sohn Karl Martell (717 — 741) durch eine lange Reihe meist glücklicher Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der fränkischen Herrschaft

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 74

1852 - Koblenz : Bädeker
74 Sigmund römischer Kaiser. Albrecht 1!. Friedrich Iii. böhmischen Reiches durch innere Zwistigkeiten verschwunden war, machte man den Böhmen Zugeständnisse und ließ von dem Verlan- gen unbedingter Unterwerfung ab. Das Baseler Concilium brachte wenigstens mit der gemäßigten Partei oder den Calixtinern (auch Utraquisten) einen Vergleich zu Stande, indem es den Gebrauch des Kelches unter der Bedingung gestattete, daß die Priester lehren sollten, der Empfang des Abendmahls unter einer Gestalt sei eben so vollständig. Als die Taboriten und Waisen sich weigerten, diesem Vergleich beizutreten, wurden sie von den Calixtinern, in Vereini- gung mit den Katholiken, durch zwei Niederlagen genöthigt, ihre festen Plätze zu übergeben und Ruhe zu halten. Darauf folgte die Anerkennung Sigmund's als König von Böhmen. Erst während des Conciliums zu Basel, im 24. Jahre seiner Regierung (1433), empfing Sigmund die Kaiserkrone, und auch er sah, wie sein Vater und Bruder, mehr auf das Wohl der eigenen Länder, als auf das des Reiches. Die Sorge für sein Königreich Ungarn, dessen innere Verwaltung, Beruhigung und Sicherstellung gegen äußere Feinde veranlaßte seine fast beständige Abwesenheit aus den deutschen Landen. e. Könige aus dem Hause Oesterreich seit 1438. 1. Albrecht Ii. von Oesterreich 1438 — 1439. Sigmund's Schwiegersohn, Herzog Albrecht V. von Oesterreich, ward ohne sein Zuthun von den Kurfürsten, die das Bedürfniß eines mächtigen Kaisers fühlten, einstimmig gewählt, und die Kai- serwürde blieb nun bis zu ihrem Erlöschen beim Hause Oesterreich. Er folgte zugleich in Böhmen und Ungarn als König, kehrte aber schon im nächsten Jahre krank von einem unglück- lichen Feldzuge gegen die Türken, welche in Siebenbürgen eingefallen waren, zurück und starb. Auf diese kürzeste aller Kaiserregierungen folgte die längste, indem Albrecht's Vetter, 2. Friedrich Ih. 1440 — 1493, der letzte in Rom gekrönte Kaiser, 53 Jahre, aber meistens unglück- lich regierte. Ein nachgeborner Sohn Albrecht's Ii., Ladislav Post- humus, erhielt die Krone von Böhmen und Ungarn, nach dessen Tode (1457) trennten sich aber beide Länder von dem Hause Habs- burg: die Böhmen wählten ihren bisherigen Statthalter Georg Po- diebrad zum Könige, die Ungarn den Matthias Corvinus, den Sohn

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 190

1852 - Koblenz : Bädeker
1810 Napoleon, von Josephine geschieden, heirathet Maria Louise, Erzherzogin von Oesterreich. 1810—22 Hardenberg, Staatskanzler in Preußen, bewirkt eine Um- gestaltung der Verwaltung. 1810 — 13 Größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs. 1812 Napoleon's Feldzug gegen Rußland. 1813 Der große Freiheitskampf der Verbündeten gegen Napoleon. 1813 Aufruf Friedrich Wilhelm's Ilk. an sein Volk und Heer. Landwehr und Landsturm in Preußen. Napoleon besiegt die Preußen und Russen bei Großgörfchen oder Lützen, dann bei Bauzeit und Wurschen. Waffenstillstand. Oe- sterreichs Theilnahme. Napoleon siegt noch bei Dresden, dagegen seine Feldherren geschlagen: Oudinot bei Großbee- ren von Büloiv, Macdonald bei Wahlstatt von Blücher, Vandamme bei Culm, Ney bei Dennewitz. Entschei- dung in der großen Völkerschlacht bei Leip- zig. Kampf bei Hanau. 1814 Einfall der Verbündeten in Frankreich. Blücher siegt bei la Rochiere und bei Laon. Einnahme von Paris. Na- poleon's Absetzung und Abreise nach Elba. 1815 Napoleon's Rückkehr und Herrschaft während der 100 Tage. — Der letzte Kampf der Verbündeten gegen Napo- leon. Blücher bei Ligny geschlagen, Ney kämpft ohne Erfolg bei Quatrebras. Wellington und Blücher ent- scheiden den Krieg bei Waterloo. Zweite Abdankung Napoleon's. — Der heilige Bund zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen. — Der zweite Pariser Friede. (1817) Vereinigung der lutherischen und reformirten Kirche zu einer evangelischen. 1818 Der Monarchencongreß zu Aachen beschließt die Räu- mung Frankreichs. 1820 Schlußacte des deutschen Bundes. 1823 Provinziallandtage in Preußen eingeführt. 1830—31 Unruhen in Braunschweig, Sachsen, Hessen-Kassel, Han- nover. 1834 Der deutsche Zollverein. 1835-48 Ferdinand I., Kaiser von Oesterreich. 1837 Trennung Hannovers von England. 1840 Friedrich Wilhelm Iv., König von Preußen. 1847 Vereinigter Landtag in Preußen.

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. III

1852 - Koblenz : Bädeker
Vorwort. Dieser besondere Abdruck der deutschen Geschichte aus meinem Grundrisse der Geographie und Geschichte für mittlere Klassen (2. Abtheilung 6. Ausl, und 3. Abtheilung 5. Ausl.) ist für diejenigen Lehranstalten bestimmt, wo die mittlere Bildungsstufe einen zweijährigen Cursus umfaßt und wo der geschichtliche Unterricht in der Weise vertheilt ist, daß die alte Geschichte in die erste Hälfte jenes Cursus (also auf die Quarta) fällt und die zweite Hälfte (in Tertia), nament- lich bei drei oder gar nur zwei wöchentlichen Lehrstunden, nicht ausreicht, um das ganze Gebiet der Mittlern und neu- ren Geschichte aufzunehmen. Bei dieser Organisation wird es zweckmäßiger sein, dem Zöglinge ein vollständig abgeschlos- senes und bis zu einem mäßigen Detail ausgesührtes Bild der Geschichte eines Volkes, und zwar vor Allem des Vol- kes, welchem er selbst angehört, zu geben, als ihn mit einem Haufen von abgerissenen Bruchstücken aus der Geschichte der verschiedenen Völker, die zum Theil auf dem Schauplatze der Weltbegebenheiten nur verhältnißmäßig kurze Zeit eine be- deutende Rolle gespielt haben, zu überladen. Daher erscheint hier die deutsche Geschichte als alleinige Aufgabe für die be- zeichnete Bildungsstufe (Tertia), und von der Geschichte der

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 46

1852 - Koblenz : Bädeker
46 Der erste Kreuzzug. neuen Könige (1081 — 1088) gewählt, der aber kein Ansehen gewin- nen konnte und daher abdankte. ä) Empörung der Söhne Heinrich's Iv. gegen ih- re n V a t e r. Heinrich's ältester Sohn Konrad, der schon zum Nachfolger in Deutschland gekrönt und von seinem Vater als dessen Stellver- treter in Italien zurückgelassen worden war, ließ sich von den Geg- nern Clemens Iii. zur Empörung gegen seinen Vater aufreizen und zum Könige von Italien krönen, wurde aber durch ein Fürstengericht (zu Köln) der Nachfolge verlustig erklärt und diese seinem jüngeren Bruder Heinrich zugesichert, der bei seiner Krönung versprechen mußte, bei Lebzeiten des Vaters sich die Regierung nicht anzumaßen. Doch ließ sich auch dieser zur Empörung gegen den Vater verleiten, nahm ihn gefangen und zwang ihn (auf einer Versammlung zu In- gelheim) unter Androhung des Todes zur Abtretung der Regierung. Der Kaiser entfloh nach Lüttich, wo er starb; seine Leiche wurde aus- gegraben, nach Speier gebracht und erst (1111), als er vom Banne freigesprochen war, bestattet. e) Der erste Kreuzzug 1096 —1100. Sobald das Christenthum sich über die Grenzen Palästinas hinaus verbreitet hatte, wallfahrteten die Christen aus andern Pro- vinzen des römischen Reiches nach Jerusalem zum heiligen Grcke, neben welchem Constantin der Große eine prachtvolle Kirche erbaut hatte. Diese Wallfahrten, begünstigt durch die gastfreie Aufnahme der Pilger und den Handel nach dem Orient, wurden immer häu- figer und dauerten auch nach der Eroberung Jerusalems durch die Araber (636) ungehindert fort. Seitdem aber Palästina unter die Herrschaft der Fatimiden, und noch mehr, als es unter die der Seld- schuken gekommen war, begannen die Mißhandlungen der Christen im Morgenlande, und die Türken erhoben von den Pilgern eine Abgabe für den Besuch Jerusalems. Dennoch ließen die Wallfahrten nicht nach, und der Gedanke, Palästina wieder zu einem christ- lichen Reiche zu machen, ward überall rege. Als die bittersten Klagen der morgenländischen Christen nach Europa kamen, und sowohl der Einsiedler Peter von Amiens, nach seiner Rückkehr aus Jerusalem, Italien, Frankreich und Deutsch- land durchziehend, durch die Schilderung jener Leiden, als auch der Papst Urban Ii. auf der Kirchenversammlung zu Clermont durch

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 91

1852 - Koblenz : Bädeker
Türkenkrieg. 91 der damaligen Welt, wobei die Spanier sich durch Habsucht, wie durch Grausamkeit und Frevel jeder Art hervorthaten. Der Papst wurde in der Engelsburg belagert, bis er sich zur Annahme eines Vertrages entschloß, der ihm schwere Zahlungen und die Berufung eines Concils zur Herstellung der Einheit in der Kirche auferlegte. König Franz I., der im folgenden Jahre das Königreich Neapel schnell erobert, aber auch, bald wieder verloren hatte, erhielt in dem (durch Karl's Tante, Margaretha von Oesterreich, und Franzens Mut- ter, Louise von Savoyen, vermittelten) sog. Damenfrieden zu Cambrai (1529) Burgund zurück, entsagte aber allen Ansprüchen auf Italien. Daraus kam Karl selbst nach Italien und empfing zu Bologna aus den Händen des Papstes die lombardische und die Kai- serkrone. Seitdem hat Italien keine Kaiserkrönung mehr gesehen. Wie der Kaiser durch seine lange (8jährige) Entfernung von Deutschland und die Kriege mit Franz I. und dem Papste, eben so wurde sein Brnder verhindert der Reformation entgegenzutreten durch den Krieg mit den Türken 1529—32. Nachdem der König Ludwig Ii. von Ungarn und Böhmen in der Schlacht bei Mohacz (1526) von den Türken geschlagen und auf der Flucht in einem Moraste unter seinem auf ihu gestürzten Rosse erstickt war, folgte ihm sein Schwager, Erzherzog Ferdinand, Karl's V. Bruder, in den beiden Reichen, die auch schon einmal unter Kaiser Albrecht's Ii. Herrschaft vereinigt gewesen waren. In Böhmen und den dazu gehörigen Nebeuländern: Schlesien, Mähren und der Lausitz ward Ferdinand auch durch eine Wahl der Stände anerkannt, in Ungarn dagegen war ihm Johann von Zapolya, Woiwode von Siebenbürgen, in der Erwerbung der Krone zuvor- gekommen. Zwar vertrieb Ferdinand seinen Nebenbuhler (durch eine Niederlage bei Tokay), aber dieser fand Schutz an Sultan Solyman Ii., welcher 1529 vor dem Abschlüsse des Friedens zu Cambrai den Krieg erneuerte, in der Hoffnung, die Gegner Karl's V. noch in voller Thätigkeit zu finden. Er durchzog (mit 250,000 M.) unter schrecklichen Verheerungen und fast ohne Widerstand Ungarn und be- lagerte Wien. Allein die fruchtlosen Anstrengungen bei wiederholten Stürmen, die Kunde von dem Herannahen eines Entsatzheeres und die vorgerückte Jahreszeit bewogen ihn nach 3 Wochen die Belage- rung aufzuheben. Bei seinem Rückzuge nach Ofen übergab er seinem

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 155

1852 - Koblenz : Bädeker
Versuche zur Umgestaltung der Bundesverfassung. 133 Während der Umgestaltung der Verfassung in den Einzelstaaten hatte eine aus Abgeordneten von ganz Deutschland (einschließlich der Provinzen Ost- und Westpreußen, Schleswigs und des deutschen Theiles von Posen) gebildete „verfassunggebende Versamm- lung" in Frankfurt eine provisorische Centralgewalt für das ge- sammte Deutschland gebildet und den Erzherzog Johann von Oester- reich zum Reichsverweser für Deutschland gewählt. Die Versamm- lung beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Feststellung der Grundrechte des deutschen Volkes und mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige von Preußen angebotene erbliche Kaiserwürde wurde von diesem nicht an- genommen und die Versammlung durch Abberufung der Abgeord- neten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich für die Durchführung der Reichsverfassung sich in Sachsen, der Pfalz und Baden erhebender Aufstand wurde von preußischen Truppen schnell unterdrückt. S- 36. Culturzustand Deutschlands in neuerer Zeit. 1) Kirchliche Verhältnisse. Die Stiftung neuer Orden, wie der Capuziner, Ursulinerinnen u. s. w. uitb die Reform schon bestehender förderte die seit dem Tridentiner Concilium begonnene Verbesserung des Klosterlebens. Am einflußreichsten wirkte die von Ignatius Loyola gestiftete Gesellschaft Jesu (s. S. 97), bis Papst Clemens Xiv. sich von den Bourbonischen Höfen bewegen ließ, den Orden aufzuheben (1773), den jedoch Pius Vh. wiederherstellte (1814). Die Säcularisation der geistlichen Herrschaften, welche seit der Reformation begonnen hatte, durch den westphälischen Frieden , und durch Joseph Ii. erneuert worden war, kam durch den Reichs- deputationshauptschluß vollständig zur Ausführung. — In der pro- testantischen Kirche entstand zu Herrnhut in der Lausitz 1722 durch die Bemühungen des Grafen von Zinzendorf die evangelische Brü- dergemeine der Herrnhuter. Eine Vereinigung (Union) der lutheri- schen und reformirten Kirche zu einer evangelischen erfolgte bei der Feier des dritten Reformations-Jubiläums (31. Oct. 1817) zuerst in Nassau und Preußen, bald darauf auch in andern Staaten. 2) Die wesentlichen Veränderungen, welche die Reichs Ver- fassung durch den westphälischen Frieden, die Stiftung des Rhein-
   bis 10 von 2071 weiter»  »»
2071 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 2071 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 114
1 16
2 53
3 45
4 90
5 358
6 41
7 273
8 35
9 13
10 433
11 27
12 38
13 45
14 47
15 44
16 68
17 51
18 43
19 53
20 53
21 28
22 88
23 54
24 100
25 98
26 28
27 53
28 87
29 205
30 140
31 41
32 6
33 143
34 66
35 44
36 45
37 1071
38 246
39 176
40 25
41 103
42 23
43 74
44 7
45 200
46 41
47 44
48 48
49 87

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 69
1 299
2 11
3 57
4 254
5 29
6 56
7 27
8 32
9 79
10 36
11 83
12 42
13 29
14 43
15 53
16 196
17 986
18 26
19 82
20 43
21 307
22 25
23 157
24 127
25 28
26 47
27 12
28 164
29 45
30 8
31 32
32 17
33 16
34 34
35 15
36 115
37 25
38 81
39 302
40 155
41 43
42 91
43 51
44 56
45 179
46 22
47 34
48 61
49 59
50 73
51 35
52 67
53 5
54 114
55 76
56 25
57 11
58 23
59 37
60 114
61 91
62 23
63 15
64 106
65 42
66 15
67 24
68 71
69 14
70 104
71 95
72 62
73 23
74 36
75 47
76 94
77 610
78 29
79 78
80 29
81 21
82 144
83 31
84 152
85 50
86 39
87 117
88 70
89 12
90 50
91 66
92 614
93 11
94 447
95 98
96 31
97 15
98 239
99 7

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 304
1 436
2 244
3 352
4 103
5 238
6 526
7 156
8 22
9 196
10 142
11 115
12 722
13 646
14 104
15 29
16 77
17 63
18 150
19 197
20 15
21 162
22 60
23 14
24 554
25 240
26 181
27 69
28 585
29 80
30 136
31 41
32 277
33 1424
34 371
35 67
36 84
37 34
38 41
39 523
40 174
41 56
42 651
43 584
44 178
45 30
46 402
47 191
48 63
49 121
50 656
51 1847
52 808
53 25
54 81
55 137
56 92
57 55
58 171
59 1221
60 33
61 132
62 178
63 31
64 95
65 347
66 100
67 115
68 56
69 1
70 63
71 155
72 95
73 43
74 70
75 424
76 75
77 56
78 202
79 54
80 112
81 3325
82 47
83 150
84 423
85 70
86 71
87 47
88 87
89 398
90 38
91 114
92 3
93 98
94 90
95 124
96 47
97 119
98 38
99 130
100 1848
101 73
102 749
103 94
104 55
105 95
106 89
107 430
108 13
109 156
110 258
111 370
112 213
113 162
114 280
115 41
116 399
117 41
118 63
119 242
120 42
121 409
122 177
123 204
124 833
125 449
126 78
127 145
128 37
129 296
130 103
131 959
132 77
133 334
134 33
135 64
136 614
137 152
138 21
139 122
140 88
141 69
142 341
143 425
144 47
145 93
146 54
147 103
148 31
149 6
150 89
151 207
152 749
153 51
154 740
155 164
156 321
157 169
158 69
159 121
160 38
161 142
162 41
163 75
164 392
165 136
166 259
167 98
168 274
169 145
170 85
171 141
172 70
173 337
174 103
175 1864
176 130
177 477
178 32
179 615
180 195
181 61
182 218
183 1143
184 125
185 97
186 28
187 144
188 262
189 74
190 59
191 84
192 86
193 157
194 85
195 318
196 815
197 67
198 115
199 145