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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Geschichtsrepetitionen für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. VI

1885 - Berlin : Vahlen
Vi Vorwort. von der Art der Klasse, die er vor sich hat, abhängen, denn die Jahrgänge sind verschieden. Vf. würde sich von Herzen freuen, wenn der Gedanke, der ihn zur Zusammenstellung des Büchleins bewogen hat, Anklang fände bei seinen Fachgenossen und bei den Gebildeten unseres Volkes überhaupt, dürfte er doch dann hoffen, dafs die Mängel der Durchführung, deren er sich gar wohl bewufst ist, durch den Rat und die Teilnahme erfahrener Männer Abhülfe fänden. Greiz, im September 1884. F. Junge.

3. Geschichtsrepetitionen für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 82

1885 - Berlin : Vahlen
82 Iii. Die Neuzeit. Maximilian I. in Italien ohne Erfolge, den Kaisertitel hatte er schon 1508 ohne Krönung angenommen. 2. Deutschland. Der Kurfürsten (Ber-thold v. Henneberg, Erzb. v. Mainz, Friedrich d. Weise v. Sachsen, Joachim I. v. Brandenburg [1499—1535]) Bestrebungen, das Reich in eine ständische Monarchie umzuwandeln — Maximilian in ablehnender Haltung — nachgiebig nur aus Gründen seiner äufseren Politik. 1495 Reichstag zu Worms: ewiger Landfrieden, Reichskammergericht (Frank-furt, Speyer, Wetzlar), gemeiner Pfennig. 1500 Einsetzung des Reichsregiments. 1512 Deutschland in 10 Kreise geteilt (Österreich., bayerischer, schwäbischer — oberrhcin., kurrhein., burgund., westfäl. —niedersächs., obersächsischer) — ausgeschlossen Schweiz (thatsächlich selbständig), Böhmen und seine Nebenländer, Preußen. 1519-1556 (1558) Karl V., geb. 1500, der Erbe Burgunds, seit dem Tode seines Grofsvaters Ferdinands d. Kathol. (1516) als Karl I. König von Spanien und Neapel, 1519 gegen Franz I. v. Frankreich zum König von Deutschland gewählt (Krfrst. Friedrich d. Weise), (1520) in Aachen gekrönt, der mächtigste Herrscher der Zeit — sein Ziel: die Weltmonarchie. (1520—1522) Aufstand der spanischen Städte (Communeros) unterdrückt — Herstellung der absoluten Monarchie in Spanien: die Granden ziehen sich zurück oder werden Hofadel, die Cortes bedeutungslos. — Karls Aufenthalt in Spanien (1521—1529) entfremdet ihn den dtsch. Verhältnissen — sein Vertreter in Dtschl. 3. Beginn der Reformation in der Schweiz. Iiuldrich Zwingli (geboren 1484), Humanist (seine kritische Richtung), beginnt seit 1518 als Prediger in Zürich seine reformatorische Thätigkeit. 4. Fortgang der Reformation in Dtschld. 1520 Luthers Schriften: „An den christlichen Adel dtsch. Nation” und „Von der babylon. Gefangenschaft derkirche” — Verbrennung der Bannbulle, die Eck in Rom erwirkt. 1521 Reichstag zu Worms — Luther vor Kaiser und Reich (18. April) — das

4. Geschichtsrepetitionen für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 1

1885 - Berlin : Vahlen
I. Das Altertum. A. Die orientalischen Völker. 1. Hamiten. Ägypter. , ' Religion. Polytheismus: Phra (Rä), Hapi (Apis) — Ammon, Osiris, Isis, Typhon. Verfassung. Despotisches Königtum. — Kasteneinteilung. — Übergewicht der Priester. Kultur. Ackerbau, Gewerbe. — Exakte Wissenschaften. — Steinbauten. — Schrift (Hieroglyphen). Um 2500 Das Reich von Memphis. (Pyramiden). v, -Um 2300 Das ältere Reich von Theben (See Möris/La-byrinth, Obelisken). Fremdherrschaft der Hyksos — Israeliten in Ägypten. Um 1350 Das jüngere Reich von Theben — der Eroberer Ramessu (Sesostris). Fremdherrschaft der Athioper — der Assyrer — Dodekarchie. Um 650 Psametik Alleinherrscher. 605 Der Eroberer Neko (der Suezkanal begonnen, Afrika umsegelt) bei Karkemisch geschlagen. y' Um 550 Amäsis, des Polykrates von Samos Freund, König. 525 Schlacht bei Pelusion. Ägypten kommt unter persische Herrschaft. 2. Semiten. a. Babylonier und Assyrer. Religion. Polytheismus: Assur, Bel (Baal). Verfassung. Despotisches Königtum. Bevorzugter Priesterstand der Chaldäer. Kultur. Ackerbau, Handel, Gewerbe. — Mafs, Münzen, Zeitrechnung. — Backsteinbauten. — Schrift (Keilschrift). ---------------- C ' Iful ' ' Babylon, uralte Weltstadt (Turm des Bel). Assyrien (Hauptst. Ninive), lange Babylon unter-than (Sage von Ninos und Semiramis), dann Babylons Beherrscher. Junge, Geschichtsrepetitionen. j

5. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit

7. Geschichte des deutschen Volkes - S. 442

1905 - Berlin : Vahlen
442 Der Wiener Kongre. 698700. Knigreiche der Niederlande auch noch das ehemalige Erzstift Lttich zu-gewendet wurde, das noch bis 1794 Reichsland gewesen war. Auch das Groherzogtum Luxemburg ward an diesen auerdeutschen Staat geknpft. 699. Die brigen Vernderungen waren unbedeutend. Die freien Städte wurden bis auf vier, Hamburg, Lbeck, Bremen und Frank-furt a. M., nicht wiederhergestellt, ebenso nicht die reichsunmittelbaren kleineren frstlichen, grflichen und ritterschaftlichen Gebiete. Es blieben im ganzen 39 deutsche Staaten, von denen freilich zwei, die beiden Gromchte Osterreich und Preußen, da sie auch auerdeutsche Ln-der mit umfaten, sich ihre europische Stellung ausdrcklich vorbehielten, und drei, Hannover, Luxemburg und Holstein, gar nur Nebenlnder der frem-den Kronen England, Holland und Dnemark waren. Die Volksstimme ver-langte Herstellung einer deutschen Reichsverfassung, die stark sei zu Schutz und Trutz, und Preußen, dessen Interessen eins waren mit den deutschen, suchte mit Ernst eine Form zu finden, die den gerechten Forderungen des Volks, das sich eben seine Freiheit heldenmtig erkmpft hatte, gengte. Aber wenn auch die kleinsten Staaten, schutzbedrftig wie sie waren, der preuischen Vorlage meist zustimmten: sterreich und die Mittelstaaten waren mit einer straffen Reichsgewalt und einem starken Reichsregimente wenig einverstanden. Die Mittelstaaten wollten vor allem die schne Souvernitt der Rhein-bundzeit nicht wieder verlieren, und sterreich wollte wohl seinen Einflu in Deutschland wahren, aber keine Opfer fr Deutschlands Wohl bringen, am wenigsten sich einer andern Macht unterordnen. Metternich hatte eine Zeitlang wirklich daran gedacht, jede Einigung der deutschen Staaten als unntz abzuweisen, Kaiser Franz aber war anderer Meinung, und so fand denn auch Metternich, da in der Mitte des Kontinents keine Leere, viel-mehr eine Flle sein msse". Dank seiner diplomatischen berlegenheit und der krftigen Untersttzung der Mittelstaaten wurde anstatt des preuischen Entwurfs ein sterreichischer durchgesetzt, der einen vlkerrechtlichen Bund unabhngiger und gleichberechtigter Herrscher unter sterreichs Vorsitz schuf. Der Deutsche Bund, der so an die Stelle des ehemaligen Reichs trat, umfate auer den beiden Gromchten sterreich und Preußen 4 Knigreiche, 1 Kurfrstentum, 7 Groherzogtmer, 10 Herzogtmer, 10 Frstentmer, 1 Landgrafschaft und 4 freie Städte. Alle verbundenen Staaten waren souvern. Nur selbstndige Kriegsfhrung und Schlieung von Bndnissen gegen die Interessen des Deutschen Bundes und seiner Glieder sollten untersagt sein, innere Streitigkeiten der Bundesstaaten von einem Austrags- (Austrgal-) Gericht geschlichtet werden. Landstndische Verfassungen in allen Staaten, Freizgigkeit der Untertanen, Gleichberechti-gung der Bekenntnisse waren in besonderen Artikeln der Wiener Bundes-akte ( 696) in Aussicht gestellt. 700. Wenn schon die Mehrzahl der deutschen Regierungen mit dem geschaffenen Bunde unzufrieden war, so konnte das deutsche Volk die Bundesakte erst recht nicht als die Grundlage des neuen Zustands, den es fr Deutschland herbeigesehnt hatte, ansehen. Selbst hinter dem alten Reiche blieb der Deutsche Bund weit zurck. Ein Bundesgericht, eine oberste Kriegsleitung, eine gemeinsame Vertretung beim Auslande, einheit-liche Mae, Gewichte und Mnzen blieben den deutschen Staaten versagt. Der Trost, da der Bundestag die Verfassung ausbauen werde, sah bei der Gestaltung dieser Bundesversammlung, von der wir noch unten reden werden, fast wie Hohn aus. Wahrlich, die vaterlandsliebenden Männer

8. Geschichte des deutschen Volkes - S. 518

1905 - Berlin : Vahlen
518 Kaiser Wilhelm Ii. 805-806. und zu strken war und ist Kaiser Wilhelm aufs ernstlichste bemht. Diesem Zweck dienten die Militrgesetze von 1890, 1893 und 1899 und die Flottengesetze von 1898 und 1900. Die Friedensstrke des Reichsheeres (Gemeine und Gefreite ohne die Einjhrig-Freiwilligen) beluft sich jetzt auf 495 500, die Kriegsstrke auf 4 Millionen Mann, und die Flotte soll bis zum Jahre 1917 in angemessener Weise vergrert werden. Mochten nun aber der Kaiser und seine Regierung ihre friedlichen Absichten noch so oft und noch so nachdrcklich betonen das Ausland sah doch die Vermehrung der deutschen Streitkrfte und das immer entschiedenere Einlenken Deutsch-lands in die Bahnen der Weltpolitik nicht ohne Besorgnis. Vor allem gilt das von England, wo seit dem Tode der Knigin Viktoria (1901) ihr ltester Sohn Eduard Vii. regiert. Zwar hat das stolze Jnselreich, ge-fhrt von seinem Kolonialminister Chamberlain, dem Hauptvertreter der imperialistischen, in letzter Linie auf die Schaffung eines britischen Welt-reichs gerichteten Politik, im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts gewaltige Erwerbungen gemacht und zuletzt in einem opferreichen und nicht gerade ruhmvollen Kriege (18991902) auch die beiden Burenrepubliken in Sdafrika unterworfen es besitzt jetzt ein Fnftel der ganzen Erdober-flche und gebietet der den vierten Teil aller Menschen , aber trotzdem oder vielleicht gerade deshalb will es nicht dulden, da nun auch Deutsch-land sich zu einer bedeutenden Seemacht entwickle. Da im Burenkriege das deutsche Volk, wenn auch die Regierung sich vllig neutral verhielt, mit groer Entschiedenheit fr die Buren Partei nahm, hat das Seine dazu beigetragen, das Verhltnis der beiden Staaten zu einem ziemlich gespannten zu machen, während andrerseits Frankreich sich England nherte: der Friede wird trotzdem hoffentlich erhalten bleiben. 806. Auch den gesellschaftlichen Frieden herbeizufhren ist der Kaiser, den Wegen seines Grovaters folgend, eifrig bemht. Mit groem Eifer wurde gleich im Beginn seiner Regierung das Gesetz der die In-validitts- und Altersversicherung gefrdert und endlich nach heiem parlamentarischen Kampfe vom Reichstag am 23. Mai 1889 angenommen: mit dem 1. Januar 1891 trat es in Kraft. In demselben Jahre noch kam es zu gesetzlichen Bestimmungen, durch die die Sonntagsarbeit stark eingeschrnkt und Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter vor berlastung geschtzt wurden (Arbeiterschutzgesetz). Spter wurden dann alle drei groen Versicherungsgesetze ( 797 a. E.) verbessert und weiter ausgebaut, und endlich ward im Frhling 1903 auch ein Kinderschutzgesetz vom Reichstag angenommen: am 1. Januar 1904 hat es seine segensreiche Wirksamkeit begonnen. Die Sozialdemokratie ist freilich dadurch nicht bekehrt und nicht besiegt worden: nach wie vor arbeitet sie mit aller Kraft darauf hin, alle Pro-duktionsmittel zu vergesellschaften und die ganze bestehende Staatsordnung zu beseitigen. Aber manche Zeichen sprechen doch dafr, da die Bewegung ihren Hhepunkt bereits berschritten hat. Die deutschen Regierungen sind bereit Preußen hat es im Jahre 1905 den Bergarbeitern im Ruhrgebiet gegenber wieder gezeigt , wirklich vorhandenen Notstnden, an denen es ja gewi nicht fehlt, nach Krften abzuhelfen; zugleich aber sind sie fest entschlossen, fr Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe mit Um-ficht und Tatkraft zu sorgen: so lt sich denn hoffen, da die innere Entwicklung Deutschlands sich auch ferner im Frieden vollziehen wird. Diese Hoffnung erscheint um so berechtigter, als der allgemeine Wohlstand

9. Geschichte des deutschen Volkes - S. 446

1905 - Berlin : Vahlen
446 Deutschland bis zum Jahre 1840. 704706. in der fremden Freiheit die eigene zu lieben. Aber wie Metternich die Stimmen der freigesinnten Männer in Deutschland verstummen machte, so war es sein Einflu, der berall in Europa dem Freiheitsdrange der Völker entgegentrat. In Spanien schlugen franzsische, in Italien sterreichische Truppen die Aufstnde nieder, und die Kongresse zu Aachen (1818) Troppau (1820), Laibach (1821) und Verona (1822), auf denen Fürsten und Diplomaten gegen die revolutionren Ereignisse in Europa gemeinsame Maregeln trafen, lieen dann die Heilige Allianz immer mehr als nur zur Unterdrckung jeder freiheitlichen Bewegung bestimmt erscheinen. 705. Ernster als der Widerstand schwankender, unklarer Stimmungen war in Deutschland derjenige, der gegen das Metternichsche System allmhlich in den Klein- und Mittelstaaten heranwuchs. Die Wiener Bundesakte hatte verheien, da in allen deutschen Lndern stndische Verfassungen eingefhrt werden sollten. Whrend beide Gromchte mit der Erfllung dieses Versprechens zgerten, gingen die brigen Staaten damit vor. Am frhesten (schon 1814) tat es Nassau, dann folgte (1816) Weimar, noch immer unter dem trefflichen Karl August ( 532), Bayern und Baden (1818), Wrttemberg (1819), spter die meisten anderen. Zugleich kamen in einigen von diesen Staaten nicht unbegabte, volksfreundliche Herrscher auf den Thron, so in Wrttemberg König Wilhelm I. (18161864) und in Bayern König Ludwig I. (1825 1848). Diese zeigten sich, wie auch manche Fürsten kleinerer Lnder, der konstitutionellen Entwicklung weniger abgeneigt als die beiden Gromchte, und so kam es, da die kleineren Staaten als die freieren erschienen, die von den greren durch Vermittlung des Bundestags zu allem, was Verhates geschah, nur gezwungen wrden. Einst Rheinbunds-mchte, hatten diese meist sddeutschen Staaten auch jetzt noch eine Vorliebe fr das Andenken Napoleons, fr Frankreich, fr die Kmpfe der torgen Volksvertreter gegen die Bourbonen. So entwickelte sich, auf die konstitutionellen Bestrebungen der eigenen Volksvertretung gesttzt und auf-merksam auf alle derartigen Kmpfe, die in den greren Reichen Europas, besonders in England und Frankreich, stattfanden, jene allgemein freisinnige Richtung, die an gewissen Idealen freiheitlicher Verfassung festhielt, mit den bestehenden Verhltnissen und der historischen Begrndung des wirklichen politischen Lebens ungern rechnete und im ganzen einen mehr weltbrgerlichen als nationalen Charakter trug. Dieser sogenannte Liberalismus beherrschte besonders das sdliche und westliche Deutschland. 706. Bei solchen Stimmungen war es erklrlich, da die Juli-revolution in Frankreich (1830), durch welche die Bourbonen entthront wurden und der Herzog von Orleans, Ludwig Philipp, König der Franzosen ward, die Geister auch in Deutschland in Aufregung versetzte. Wieder < 539) geschah dies mehr in den kleineren Lndern als in den groen: fter= reich und Preußen blieben von der Revolution unberhrt. Besonders in den rheinischen Staaten, in Baden, Darmstadt, Rheinbayern, gab sich eine revolutionre Aufregung kund, die in dem sogenannten Hambacher Fest <1832) und in dem unsinnigen, bald darauf gegen die Bundesversammlung unternommenen sogenannten Frankfurter Attentat (3. April 1833) ihren Gipfel erreichte. Auch in Braunschweig, Hessen und Sachsen kam es zu Unruhen. Alle diese Bewegungen suchte Metternich durch neue Bundes-Beschlsse niederzuhalten, und uerlich kehrte wirklich bald die Ruhe berall zurck. Ja es konnte sogar 1837 in Hannover, als hier der König Ernst August die Regierung bernahm, die bisherige Verfassung umgestrzt

10. Geschichte des deutschen Volkes - S. 448

1905 - Berlin : Vahlen
448 Preußen unter Friedrich Wilhelm Iii. 707-709. nicht als das Land der starren Reaktion in dem liberalen Sddeutschland ausgeschrieen werden knnen. Es war neben dem Widerspruch der hohen Beamten, die eine Strung der straffen Ordnung frchteten, und der adligen Heisporne, die am liebsten die alten Stnde aus der Zeit vor dem Groen Kurfrsten ( 456) wiedergehabt htten, vor allem Metternichs Einflu der den König mit den schlimmen Erfahrungen in Sddeutschland, mit der Gefahr, die in jeder Verfassung liege, so weit schreckte, da Friedrich Wil-heim Iii. die Berufung von Reichsstnden vertagte und nur Provinzial-stnde zugestand. Ihre Gestaltung, die das knigliche Gesetz vom 5. Junr 1823 ordnete, gab der Ritterschaft bei den Abstimmungen ein entschiedenes-bergewicht, aber freilich waren die Befugnisse der Stnde berhaupt nur sehr gering. Nur fr die Verwaltung der eigenen Provinz war ihnen eine gewisse Mitwirkung eingerumt, jede Verffentlichung der Verhandlungen streng unter-sagt. Wer fr Preußen in der Gewhrung einer Verfassung groe Gefahren sah, der konnte zufrieden sein mit dem, was geschehen war, und Metternich konnte sich sagen, da wieder einmal sterreich der Gefahr entgangen war, von Preußen in Deutschland berholt zu werden; aber die Preußen und Deutschen, die von dem preuischen Staate das Heil fr Deutschland er-hofften oder auch nur an Preuens Stellung im Befreiungskriege dachten, die waren schwer enttuscht. Es war damals (1824), als der zweite Sohn des Knigs, der sptere Kaiser Wilhelm I., schrieb: Htte die Nation (gemeint ist Preußen, wie das Folgende zeigt) 1813 gewut, da nach elf Jahren von einer damals zu erreichenden und wirklich erreichten Stufe des Glanzes, Ruhmes und Ansehens nichts als die Erinnerung und keine Realitt brig bleiben wrde, wer htte damals wohl alles aufgeopfert, solchen Resultates halber?" 708. Blieb so die nationale Aufgabe Preuens noch unerfllt, so pflegte es doch sonst den Fortschritt auf allen Gebieten, und dadurch gelang es ihm, die so verschiedenen Stmme, die ihm einverleibt waren, schnell zu einem Ganzen zu verschmelzen. Handel und Industrie, Acker-bau und Gewerbe wurden begnstigt. Daneben freilich bedurfte Preußen, um seine Stellung unter den europischen Mchten zu bewahren, einer sehr gesteigerten Kraftanspannung und deshalb eines groen stehenden Heeres, dessen Kriegstchtigkeit mit allem Eifer auch im Frieden erhalten werden mute. Deshalb waren die allgemeine Wehrpflicht und die Land-wehr schon 1814 durch Gesetz zu dauernden Einrichtungen gemacht worden. Aber auch fr die geistige Bildung ward rastlos gearbeitet. Fr den Volksunterricht wurde in umfassender Weise gesorgt: Preuens Schulwesen ward damals mustergltig fr fast alle gebildeten Völker. Eben-so wurde der hhere Unterricht gefrdert; zu den alten Universitten ward am Rhein Bonn neu gegrndet, und die Berliner Universitt erfreute sich fortwhrend einer hohen Blte. Die Residenz schmckte sich mit neuen schnen Bauten und Bildsulen. Im Geiste edler Vershnlichkeit auf religisem Gebiet ward auf des Knigs eigensten Betrieb beim dritten Reformationsjubilum die evangelische Union zwischen Lutheranern und Reformierten gestiftet (1817). 709. I. Von grerer Wichtigkeit aber war es, da Preuens Regierung zunchst fr den Handel und Verkehr eine Einheit in dem ganzen Deutsch-land auer sterreich, das seiner besonderen Verhltnisse wegen nicht beitreten konnte, herzustellen begann. Preußen hatte schon 1818 im eigenen Lande alle Binnenzlle aufgehoben, dagegen seine bisher offene Landesgrenze zu einer
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