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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 20

1877 - Braunschweig : Vieweg
20 Zweite Periode, von 3000 bis 555 v. Chr. d. i. das zweite Gesetzbuch im 5. B. Mose). Am Sinai gab Moses die zehn Gebote", durch welche die Grundlagen jedes menschlichen Vereins geheiligt werden (Achtung vor dem Gottesdienst, der Ehe, den Eltern, dem Eigenthume und den Rechten des Nchsten berhaupt). Indem einige Ge-schlechter ihren Stammbaum bis auf Jakob und dessen Shne zurckzuleiten vermochten, wurde nach dem Vorbilde derselben das ganze Volk nebst manchen anderen auf der Wanderung in dasselbe aufgenommenen Schaaren in Geschlechter (etwa 70) getheilt und mehrere solcher je zu einem Stamme ver-Kunden, die Zahl der Stmme auf 12 bestimmt und diese nach den Shnen und Enkeln Jakobs benannt. Neben den Stammfrsten standen Achefte, welche mit jenen die Selbstverwaltung des Volkes leiteten. Gesetzliche Bestimmungen, die eine geregelte Verth eilung des Grundeigenthums bezweckten, traten wohl erst bei spterer Ausbildung des Ackerbaues ins Leben. Damit das Gesetz unter dem rohen Volke aufrecht erhalten und die Bildung (an reinere Auffassung der Religion geknpft) von einer hherstehenden Klasse all-mhlich unter der ganzen Nation verbreitet wrde, erhob Moses den Stamm Levi" zu einer Priesterkaste; sorgte aber mit Umsicht dafr, da diese die Freiheit nicht unterdrcken knnte. Die Leviten durften kein Grundeigen-thum erwerben und muten unter den brigen Stmmen zerstreut von Opfer-gaben leben; das Richteramt bten Priester und Aelteste gemeinsam. Der Gottesdienst bestand in Opfern und vielen anderen uerlichen Gebruchen; die Stiftshtte" bildete den Mittelpunkt derselben, und so wurde allmhlich, besonders durch gemeinsame Feier der groen Feste, die Nationaleinheit be-frdert. Propheten, Männer von hherer Begabung, gleich Moses selbst, sollten im Namen Gottes die im Laufe der Zeit nthig werdenden Abnderungen im Religious- und Staatswesen bestimmen (5. Mos. 18, 16). Josna, der als Kriegsfhrer an die Spitze des Volkes trat, begann die Er-obernng von Kanaan, als Moses an der Grenze desselben (auf dem Berge Nebo) gestorben war. Zunchst drngte hierzu wohl das Bedrfni einer Erweiterung des Weidegebiets; der Angriff begann gegen die getheilten und minder streitbare kanaanitischen Stmme im Osten des Jordan und die Be-sitznahme verbreitete sich von hier aus bald der das fruchtbare Jordanthal bis in das westliche Gebirgsland. Doch blieben mehrere der einheimischen Völker, vor Allem aber die streitbaren Philister im Sdwesten noch unbezwungen, und unter den Israeliten selbst lockerte sich in der nchsten Zeit, indem einige Stmme am Nomadenleben festhielten, andere sich nach und nach zum Ackerbau wandten, unter vielen Zwistigkeiten, das Band der Einheit immer mehr auf. Etwa 200 Jahre kmpften mehrere Stmme nur vereinzelt mit nachbarlichen Feinden unter den sogenannten Richtern (der Heldin Debora im Norden, wie Gideon's im Sden, dessen Sohn Abimelech, auf einen Stdtebund gesttzt, ein Knigthum zu begrnden versuchte, Jephta's im Osten). Seitdem aber von den Philistern die Gefahr vlliger Unterwerfung drohete, begann das Nationalgefhl zu erwachen, das sich bei dem sagenhaften

3. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 75

1877 - Braunschweig : Vieweg
Palstina. 75 Volkes glcklich hinaus. Der Sohn des jngsten, Johannes Hyrkanus I., herrschte als Oberpriester und weltlicher Fürst. Seit dieser Zeit erhielt inde das Sectenwesen auch groe politische Be-beutung. Whrend die Phariser und die noch strengeren (einsiedlerischen) Esser die Tradition benutzten, um durch eine Menge von Satzungen die Absonderung der Juden von anderen Vlkern zu befrdern, und dadurch zu hohem Ansehen bei der groen Masse gelangten, faten die Sadducaer das mosaische Gesetz mit freierem (staatsmnnischem) Geiste auf. Den echteren schlssen sich schon seit Hyrkan I. selbst die Makkaberfrsten an und seitdem bildeten die Phariser eine Opposition gegen dieselben; die Pharisaer hielten aber den Particular ism us um so starrer fest, seitdem durch die ^uden in der Fremde (Diaspora"), die zu den groen Nationalfesten tn Jerusalem zusammenstrmten, immer mehr griechische Bildung und freiere Religionsansichten unter dem Volke verbreitet wurden. Unter religisen und Thronzwistigkeiten riefen die Inden erst die gyp-tische, dann die rmische Einmischung herbei. Pomp ejus eroberte Jeru-salem als Schiedsrichter in dem Zwiste zweier makkabischer Brder und setzte einen derselben, Hyrkan Ii., als zinsbaren Fürsten ein. Dessen Rath-geber war der zweideutige Antipater (vom Volke der Jdumer, das durch die Makkaber zur Annahme des Judenthums gezwungen war); der Sohn desselben, Herodes der Groe, erlangte durch Antonius (39) das 39 Knigthum und wute sich spter durch Uebertritt zu Augustus zu befestigen. Erst die Abhngigkeit von den Rmern gab dem Messias glauben eine berwiegende Bedeutung; doch wurde derselbe von der groen Masse in eng-herzig jdischem Sinne gefat, während durch die begonnene Verbrderung der Völker (mittels des Hellenismus) die Zeit fr eine freiere Auffassung her-beigekommen war. Sitten und Bildung des hellenistischen (alexandrinischen) Zeitalters. Die Zeit der hellenischen Freiheit war mit Alexander dahin, und das Vlkergemisch, das mit der hellenistischen Bildung entstand, konnte nur durch monarchische Gewalt in Ordnung gehalten werden. Aber gerade die Monarchien dieser Zeit und der gesteigerte Weltverkehr fhrten zu einer immer greren Gleichstellung der Angehrigen eines Volkes (die Frei-gelassenen werden hufiger, Gewerb- und Handelsttigkeit erhebt auch die nicht grundbesitzenden Klassen zu Brgerrechten zc.) und zur nheren Verbindung der bis dahin einander entfremdeten Nationen, die ein untugbarer Fortschritt der menschheitlichen Entwickelung ist. Die Lebensansicht der Gebildeten dieser Zeit gab sich besonders in der epikurischen und stoischen Philosophie kund; jene suchte den ruhigen (auch geistigen) Lebensgenu, den die befestigte monarchische Ordnung begnstigte, Ii

4. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

5. Lehrbuch der Erdkunde für höhere Lehranstalten - S. 133

1885 - Braunschweig : Vieweg
Staatenkunde. 133 Entwickelung der Menschheit eingreifen. Man unterscheidet im Organismus eines Staates zwei Hauptteile: Verfassung und Verwaltung.. Erstere bestimmt die Anordnung der Regierungsgewalt, letztere die Ausübung derselben durch die Behörden. Je nach der Form der obersten Regierungsgewalt unterscheidet man: a. Republik oder Vielherrschaft, in welcher die höchste Gewalt der Gesamtheit oder einem Teile der Staatsbürger zusteht. Die Republik ist demokratisch, wenn das gesamte Volk die Gewalt ausübt, aristokratisch, wenn dieselbe in gewissen Familien durch Volks- oder Selbstwahl verharrt. Die demokratische Republik ist, wie die Erfahrung gelehrt hat, die praktisch ungeeignetste aller Staatsformen; sie artet bisweilen in Pöbelherrschaft (Ochlokratie) aus, doch kann letztere naturgemäß nie lange Bestand haben. b. Monarchie oder Einherrschaft (Erb- oder Wahlmonarchie), in welcher eine Perfon die höchste Gewalt ausübt. Ist hierbei der Wille des Herrschers alleinige Quelle der Gesetzgebung, so heißt die Monarchie unumschränkte (absolute); steht dagegen dem Volte Mitwirkung an der Gesetzgebung zu, so entsteht die beschränkte Monarchie. Letztere erscheint als konstitutionelle Monarchie, wenn die Gesamtheit des Volkes durch Vertreter repräsentiert wird, denen eine Mitwirkung bei der Gesetzgebung und der Kontrolle der Verwaltung zusteht. B. S t a a t e n k u n d e. §. 35. Europa. 9 900 000 qkm (180 000 Q.-Meilen, 330 Millionen Einwohner.) Europa, an Größe nächst Australien der kleinste Erdteil, überragt alle übrigen durch die geistige und materielle Wohlfahrt seiner Bewohner. Es ist der Mittelpunkt der menschlichen Thätigkeit, sofern dieselbe höheren Gesichtspunkten eingeordnet erscheint; der Sitz der fortschreitenden Bildung und das Zentrum der irdischen Macht. Bei keinem anberat Erdteile ist ein verhältnismäßig gleich großer Teil der Oberfläche anbaufähig und wirklich bebaut; keilt anberer Erbteil hat im ganzen ein ungehemmter menschlicher Thätigkeit und Entwickelung gleich günstiges Klima; keiner ist so leicht von allen Seiten zugänglich und allen anberen so nahe gerückt als Europa. Anberseits sinb die Produkte, welche die Natur ohne besondere menschliche Thätigkeit liefert, in Europa weder zahlreich noch wertvoll und in dieser Beziehung steht unser Erdteil hinter Asien, Amerika und selbst Afrika sehr zurück. Allein gerade der Umstand, daß auf europäischem Boden der Natur nur durch angestrengte Arbeit

6. Lehrbuch der Erdkunde für höhere Lehranstalten - S. 179

1885 - Braunschweig : Vieweg
Die Österreichisch - Ungarische Monarchie. 179 der Donau und Theiß und stehen in bezug auf Bildung und Bedeutung für den Staat den Deutschen am nächsten, mit denen sie auch vielsach verschmolzen erscheinen. Verhältnismäßig zahlreich sind die Juden vertreten (N/3 Million), sie wohnen besonders unter den Slaven zerstreut in Galizien, Böhmen und Mähren. Die Zigeuner (etwa 150 000), hauptsächlich in der Bukowina und Oberungarn sich aushaltend, streisen meist unter den Magyaren umher. Geistige Bildung und Unterrichtswesen stehen in den einzelnen Teilen der Monarchie auf sehr ungleicher Stufe. Die meisten Volks- und Bürgerschulen haben die vorwiegend von Deutschen bewohnten Kronländer, die wenigsten Dalmatien und die Bukowina. Ähnlich stellt sich das Verhältnis für die höheren Schulaustalteu. Neben (10) Universitäten bestehen zahlreiche Fach-Lehranstalteu und Akademien, landschaftliche und polytechnische Institute. Dem religiösen Bekenntnisse nach gehört der größte Teil der Bewohner-Österreichs der katholischen Kirche an (25 Millionen römische Katholiken, 4 Millionen nniert-griechische), dann folgt die protestantische (4 Millionen) und die griechisch-orientalische Kirche (3 Millionen). Die Österreichisch-Ungarische Monarchie ist ein (im Hause Habsburg-Lothringen) erbliches Kaiserreich, das aus zwei Reichshälsten (den im Reichsrate vertretenen Ländern und den Ländern der Ungarischen Krone) mit besonderen Verfassungen besteht. Beide Reichshälsten sind durch die Person des Monarchen und gewisse gemeinsame Angelegenheiten (Kriegswesen, auswärtige Vertretung) miteinander verbunden. Der Reichsrat besteht aus dem Herrenhause und dem Hause der Abgeordneten; der Ungarische Reichstag aus der Magnaten- und Deputiertentasel. Reichsrat und Reichstag ent- senden Delegationen zur Beratung der gemeinsamen Angelegenheiten. Für die einzelnen im Reichsrate vertretenen Kronländer bestehen außerdem Landtage. Die im Reichsrate vertretenen Länder werden durch vom Kaiser ernannte Statthalter (Landespräsidenten) verwaltet. Ungarn zersällt administrativ in Komitate (und freie Distrikte), an deren Spitze Obergespane stehen. Der Kaiser von Österreich ist König von Ungarn. a. Are im Weichsrate vertretenen Länder. ,, 19 800 qkm 1. Das Erzherzogtum Österreich unter der Enns (360 D.-Metlen, 2 330 000 Einwohner) wird von der Donau in zwei Hälften getrennt. Die nördliche bildet eine größtenteils bewaldete und rauhe Hochfläche; die südliche, welche «och zum Teil dem Gebiete der nördlichen Kalkalpen angehört, ist ebenfalls meist bergig, aber in den Thälern fruchtbar und mild. Hier liegt an einem Arme der Donau die Residenzstadt Wien (mit den Vororten 1 Million Einwohner), das Zentrum der Industrie, des Handels und des wissenschaftlichen Lebens der Monarchie. Wien, lange Zeit das Bollwerk Deutschlands vor dem Eindringen der barbarischen Horden des Ostens, ist im Gegensatze zu Berlin schon durch seine Lage zu einem wichtigen Zentrum der Kultur bestimmt. Nicht nur der Wasserweg der Donau, sondern nicht minder die durch das Zurücktreten der Gebirge hier im „Wiener Becken" zusammenlausenden bequemen Landwege sichern der Stadt eine hervorragende Bedeutung (die sich auch in den zahlreichen in ihrer Umgebung gelieferten Schlachten ausspricht). Rur die Verbindung mit dem Adriatischen Meere war durch die Ausläufer der Ostalpen Wien erschwert. Dort ist es jedoch der modernen Technik gelungen, eine Schienen- 12*

7. Lehrbuch der Erdkunde für höhere Lehranstalten - S. 194

1885 - Braunschweig : Vieweg
194 Das Königreich der Niederlande. Kein Land hängt rücksichtlich seiner Existenz so sehr von der Aufmerksamkeit und Thatkraft seiner Bewohner ab als Holland, der Ausgangs- und Mittelpunkt der niederländischen Macht. Seine Küsten liegen fast überall unter dem mittleren Niveau des Meeres. Die Dünen, welche die Natur zum Schutze des Tieflandes selbst ciuf-geworsen, sind unzureichend und gerade Die wichtigsten Teile des Königreiches werden nur durch die zähesten Anstrengungen vor den Wogen der unermeßlichen See geschützt. Deiche umsäumen die Inseln und begleiten die User der Flüsse, Schleusen verhindern an gewissen Flußmündungen das Eindringen der Flut und das Ablausen der Wasser zur Zeit der Ebbe. Ohne die festen Schutzwehren der Deiche würde mehr als y3 des Landes der See zum Raube werden. Das in sechshundertjährigem Kampfe dem Wasser abgerungene Land (Polder genannt) ist außerordentlich fruchtbar und herrlich angebaut, besonders zwischen dem Zuidersee und den Scheldemündungen. Das Weideland überwiegt jedoch im allgemeinen und liefert die Grundbedingungen der überaus wichtigen Viehzucht (vor allem in Friesland). Zahlreiche Kanäle durchkreuzen das Land nach allen Richtungen, ja im eigentlichen Holland stehen die Städte durch Kauäle miteinander in Verbindung wie in anderen Ländern durch Landstraßen; Fahrzeuge, von Pferden gezogen (holländisch: Trekschuiten), vermitteln nach Art der Posten einen großen Teil des Verkehrs. Von größter Bedeutung ist die Seesisch erei (besonders der Heringsfang); durch sie wurden die Niederländer mit dem hohen Meere vertraut, Meister in der Schiffbaukunst, Handel treibend, und eine der reichsten Nationen Europas. Das von Natur aus arme Land kam lediglich durch die Kraft und Ausdauer seiner Bewohner in den Besitz großer und reicher Kolonien, von denen es noch heute einen sehr wertvollen Teil beherrscht. Die Bevölkerung der Niederlande ist germanischer Nationalität und gehört zum größten Teile (%) dem holländischen Stamme an, weit weniger zahlreich sind die Friesen (%), die den N bewohnen, und die Flamänder (in Nordbrabant und Limburg). In konfessioneller Beziehung gehören % der Bevölkerung der protestantischen, 2/ der katholischen Kirche an. Der Volksunterricht ist teilweise noch mangelhaft; für höhere Bildung gibt es Lateinschulen, Gymnasien, Gewerbeschulen, (2) Athenäen und (3) Universitäten. . Das Königreich der Niederlande ist eine konstitutionelle Monarchie. Der König teilt.das Recht der Gesetzgebung mit den aus zwei Kammern bestehenden „Generalstaaten". Das Land zerfällt (außer Luxemburg, das eigene Verfassung und Verwaltung unter einem vom Königgroßherzog eingesetzten Statthalter hat) in 11 Provinzen. Die Hauptstadt ist Amsterdam (320 00^ Einwohner), am 3{ auf torsigem Boden, der eiue (16 m) tiefer liegende Saudschicht bedeckt. ^ Die Gebäude ruhen infolgedessen aus eingerammten Pfählen (das königliche Palais allein auf 13 600). Zahlreiche übelduftende Kanäle (oder „©rächten“) durchziehen die Stadt. Der gewaltige Hafen am Jj liegt stets voller Seeschiffe, die nicht den Weg durch den (wegen Stürmen und Sandbänken verrufenen) Zuidersee, sondern teils durch den großen (1819 bis 1825« angelegten) Nordkanal nehmen, der die Halbinsel Nordholland durchschneidet, teils durch den neuen weit kürzeren Kanal, der in westlicher Richtung direkt nach der Nordsee fuhrt. Die Hauptthätigkeit Amsterdams konzentriert sich auf Handel und Schiffahrt, doch hat die Stadt auch bedeutende Industrie und Fabrikthätigkeit (darunter als eigenartig Diamantschleifereien). Residenzstadt des Landes ist Haag (100 000 Einwohner)'. Die alte große Stadt Leyden hat eine ehemals berühmte Universität. . Eine mächtige, ununterbrochene Dünenkette erhebt sich längs der Küste von der Maasmündung bis zum Helder, nur an zwei Stellen Öffnungen darbietend,

8. Lehrbuch der Erdkunde für höhere Lehranstalten - S. 236

1885 - Braunschweig : Vieweg
236 Das Türkische Reich. lichen Angelegenheiten durch den Großvezier, in geistlichen durch den Mufti (oder Scheikh til Islam). Seit dem 23. September 1876 ist das Reich durch Einführung einer gemeinsamen Versassung und Volksvertretung nominell in die Reihe der konstitutionellen Monarchien getreten. Die Türkei ist in Generalstatthalterschaften eingeteilt. Man unterscheidet bei der Europäischen Türkei unmittelbare und mittelbare (nicht unter türkischer Verwaltung stehende) Besitzungen. a) Unmittelbare Besitzungen. 165 000 qkm (3000 Q.-Meilen, 4y2 Millionen Einwohner.) Dieselben umfassen das Land südlich vom Rhodopegebirge, ferner das alte Macedonien, Thessalien und Albanien, sowie die Insel Kandia, fruchtbare Länderstrecken, die jedoch zum Teil verödet sind. Die Hauptstadt des Reiches ist Konstantinopel oder Jstambul (600 000 Einwohner). Die Stadt dehnt sich in unvergleichlich herrlicher Lage auf einer hügeligen Landzunge am Bosporus aus, da wo Europa und Asien sich einander aus Flussesbreite nähern. An der äußersten Spitze der Halbinsel liegt der ungeheure Palast (Serail) des Großherrn und an dessen Eingänge die „Hohe Psorte", der Palast des Großveziers. Das Innere der Stadt macht den abstoßendsten Eindruck; überall schmale, kotige Gassen und Holzhäuser, nur wenige Plätze, aber zahlreiche Moscheen, unter denen die Aja Sofia die herrlichste. Auf der Landseite ist die Stadt stark besestigt. Nördlich bildet die tief einschneidende Bucht des Goldenen Horns einen der besten Häfen der Welt. Jenseits derselben liegen Galata und Pera, die Quartiere der „Franken" (Europäer), ersteres Hauptsitz des Handels, letzteres vorzugsweise Wohnort der sremden Gesandten. Aus der asiatischen Seite liegt Skutari. Der schmale Strich zwischen dem Ägäischeu Meere und dem Rhodope-gebirge ist, besonders im Thale der Maritza, sehr fruchtbar. Hier liegt Adrianopel (Edinte) mit ansehnlicher Industrie und lebhaftem Handel, im Inneren aber fast nur ein Haufen von Lehmhäusern. Gallipoli an der malerischen Dardanellenstraße, mit einem Kriegs- und Handelshafen, hat bedeutenden Seeverkehr. Das fruchtbare Macedonifche Terrassenland, meist von betriebsamen Griechen bewohnt, besitzt in dem aufblühenden Saloniki einen wichtigen Seehandelsplatz mit herrlichem Hafen. Anf dem östlichen Finger der felsigen Halbinsel Chalkis (Chalcidice) erhebt sich der gewaltige Athos, mit zahlreichen, festungsähnlichen Klöstern bedeckt, in welchen griechische Mönche ein beschauliches und arbeitsames Leben führen. Den westlichen, das Adriatische Meer begrenzenden Teil der Türkei bildet das wilde, noch immer unvollkommen bekannte Bergland Albanien. Die Bewohner (von den Türken Arn aut e n genannt) sind ein halb wildes, fanatisches, treuloses Volk, das von den Osmauen niemals vollständig unterworfen worden ist. Hauptorte sind im N Skutari, im 8 Janina, beide an kleinen Seen liegend. Unter den zur Europäischen Türkei gerechneten Inseln ist Kandia (Kreta) weitaus die bedeutendste. Ihre Küste fällt fast allenthalben steil ins Meer, besitzt

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit

10. Abriß der Geschichte des Altertums - S. 11

1882 - Braunschweig : Vieweg
Asien. 2. China. Japan. 11 Sdens. Die Eroberer (die sog. 100 Familien) standen auf einer niedrigeren Kulturstufe, als die bisherigen Bewohner der Ebene, welche bereits die Bearbeitung Hes Eisens kannten. Eine grere Gemeinschaft (Staat) wurde vorzugsweise ntig, um das vom gelben und blauen Flu angeschwemmte Doppeldelta gegen die Strom- und Meerfluten zu sichern und so fr den Ackerbau zu gewinnen. Bei dem fortdauernden Kampfe mit der Natur ist der nchterne Verstand bei den Chinesen (den asiatischen Hollndern) vor-herrschend geworden; Phantasie und Gefhl treten dagegen zurck1). Die Religion hlt sich an das Aeuerliche, und dient besonders zur Befrderung der Staatsordnung; der Himmel wird als der hchste Gott verehrt; der Kaiser, Sohn des Himmels," soll die Ordnung des Himmels zum Vorbilde fr die menschliche Gesellschaft nehmen. Selbst der Lauf der Gestirne kommt in Unordnung, wenn aus des Menschen Brust das rechte Ma" verschwunden ist; wenn die Fürsten nicht die Vter des Volkes sind, erfolgt Mi-wachs, Aufruhr k. .19. Schon von dem Grnder des chinesischen Reichs (Fohi) soll die Ver-ehrung des Himmels, die Ehe, Musik und Schreibkunst (Wortschrift) eingefhrt sein, von dem zweiten Kaiser der Ackerbau (statt des Fischfangs), von der Gemahlin des dritten der Seidenbau. Unter der Dynastie Tscheu (1122249 v. Chr.) 1122 bis wurden auf Grundlage der lteren heiligen Bcher, der Kings, insbesondere 249 des Schuing, durch den Prinzen Tscheuoug die wichtigsten Verordnungen der die Staatseinrichtung gesammelt. China, damals das Gebiet des Hoangho, war ein Feudalreich, das durch die Fehden und bergriffe der groen Lehns-trger arg zerrttet war. Die Regierung und Verwaltung des Landes wurde dann unter der Dynastie Tfing (249210) so geordnet, wie sie noch heute 249 bis ist. Auch das Schiepulver (zu Feuerwerken), Papierbereitung (aus Bambus- 210 bast?) und Druckerei (mit Holztafeln), wie der Kompa waren in China weit frher, als in Europa bekannt. Ein rasches Fortschreiten der hier schon frh entstandenen Kultur wurde besonders durch die Absperrung von anderen (da-mals noch rohen) Vlkern verhindert, die durch die ganze Natur des Landes befrdert wurde. Denn das weite Reich kann sich selbst versorgen, der Ver-kehr ist nach der Meeresseite durch furchtbare Strme, nach der Landseite durch hohe Gebirge oder ruberische Völker erschwert. Um 240 v. Chr. fand man 240 es ntig, die Grenzen gegen das innere Hochasien durch eine 300 Meilen lange Mauer (in der Lcke des Randgebirges nordstlich vom Hoangho-Durch-bruch) zu schtzen. Unter mehreren, auch spteren, Herrscherhusern fand keine Absperrung Statt; ein vlliger Stillstand" der Entwicklung hat auch hier niemals geherrscht^). .20. Als Reformator trat (gegen500 v. Chr.) Kong fu tse (Cou- 500 fucius), aus einem altberhmten Geschlechte, auf, der die Kings ordnete, die alte J) Recht im Gegenstze zu den Indern; vgl. o. S. 8. 2) Die hermetische Abschlieung Chinas wie Japans ist erst eine Folge der Missionsthtigkeit der Jesuiten, die, gerade wie in Europa, politische Umtriebe ansingen. Japan ging 1638 voran,
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