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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 19

1824 - Bonn : Weber
19 Kriegsgefangene ober deren Nachkommen, mußten ge- gen ein gewisses Eigenthum, das ste erblich besaßen, ihren Herren Abgaben entrichten, und gewisse Dienste leisten. Als die Germanen ihre ursprünglichen Wohnsitze verließen, und in den eroberten Landern des zertrüm- merten Nömerreiches neue Staaten gründeten, ent- wickelte sich aus dieser Verfassung und dieser Eintheilung des Volkes, so wie aus dem Verhaltniß der Eroberer zu den unterjochten Einwohnern, eine bisher nicht be- kannte Einrichtung des staatsbürgerlichen Lebens, welche den Namen des Lehen (Feudalwesens) führt. Edle hatten sich nämlich unter die Anführung eines Fürsten und die Freien unter die Leitung von Edlen be- geben, wenn ein Volk zur Eroberung eines Landes^ aus- zog. Die Eroberung des Landes selbst führte zur Thei- lung unter die Sieger, nach Verhaltniß des Ranges und der Dienste, die ein jeder geleistet hatte, wobei jedoch den Unterjochten ein Theil ihres Eigenlhums, wie zwei Drittheile bei den Ostgolhen, und ein Drit- theil bei den Burgundern und Westgothen, blieb. Der Fürst, in den eroberten Landern König genannt, er- hielt natürlicher Weise den größten Theil, darauf ein jeder der Edlen den seini'gen nach der Größe seines Ge- leites. Dieses durch das Loos erhaltene Gut war völlig freies Grundeigenthum und wurde O dal gut (von all ganz und obd Gut) aljodium genannt, zu ihm gehörte das Land nebst seinen Bewohnern, die bald bei dem größeren oder geringeren Druck der Sieger in das Verhaltniß der Freigelassenen oder Leibeigenen versetzt wurden. Aus dieser Theilung ging eine zweite hervor, indem Könige und Edle auch die ihnen gefolgten Freien versorgen und ihnen deßhalb Stücke ihres Allodiums abtreten mußten, welche sie gleichfalls als völliges Ei» genthum besaßen, und wodurch ste freie Gutsbesttzec wurden, wie die Edlen, nur mit geringerer Macht. Aber in dem größeren Allodium des Königes und der Edlen erössnete sich ihnen eine Quelle zur Ausdehnung ihres Einflusses. Es geschah, d.:ß sie swas bei dem Mangel an baarem Gelde nicht anders geschehen konn- te) denen, welche in ihre Dienste traten, gewöhnlich jüngere Söhne der Grundeigenthümer, einzelne Theike

3. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 20

1824 - Bonn : Weber
20 ihrer Besitzungen verliehen und ihnen so den lebens, länglichen Genuß derselben zukommen ließen. Ein sol- ches , auf lebenslänglichen Genuß geliehenes Gut, nannte man anfangs beneficiuui, späterhin feudum Lehen, den Verkheiler Lehensherrn, den Empfän- ger Lehens mann oder Aasallen. Die Lehen verpflich- teten zu persönlicher Treue und persönlichen Diensten, besonders im Kriege, sie wurden anfangs nur auf Le- benszeit ertheilt, und fielen mit dem Lode des Vasallen wieder an den Lehensherrn zurück. Mir der Zeit gingen die Lehen aber auch auf die Nachkommen über, indem sie gleiche Verpflichtungen, wie die ersten Besitzer über- nahmen, und so wurden dw Dienstleistungen, die sonst an die Personen geknüpft waren, vom Gute selbst ab- hängig. Die Lehenkverhältnisse bildeten sich jetzt iminer weiter aus, und selbst die mindermächtigen, freien Grund- kigenthümer verwandtsten, um durch den Schuh eines mächtigen Lehensherrn sich ihr Eigenthum zu sichern, ihre Allodien in Lehen, welche übertragene Lehen sseucla oblata) genannt wurden. Hierin lag ein Hauptgrund, daß das Lehenswesen auch bei jenen ger- manischen Völkern Wurzel faßte, welche ihre ersten Wohnsitze nicht verlassen hatten, und daß sich die Lehen allmählig in erbliche Besttzthümer verwandelten. Die Lehen beschrankten sich in der Folge nicht bsos auf Län- dereien, sondern geistliche und weltliche Aemter, selbst Titel, Wappen, Leibeigne ;c. wurden als Leben aus- gegeben. Je fester sich das Lehensspstem gestaltete, um so mehr änderte stch die ursprüngliche Verfassung der Volker. Die meiste Gewalt, welche anfangs die Volks- versammlung aller Freien geübt hatte, ging allmählig in die Hände der Könige und der Großen geistlichen und weltlichen Standes über. Die Königewürde wurde meist erblich, der Hofstaat glänzender, und zahlreiche Beamten, worunter die Herzoge, Grafen, Pfalzgcasen und Markgrafen die vornehmsten ivaren, umgaben den Thron. Auf den Volksversammlungen erschienen die Freien mehr, um den Willen des Königes und der Großen zu vernehmen, als um selbst eine entscheidende Stimme zu geben. Die Völker, welche ihre Verfassung nach diesen Verhältnissen am meisten ausbildeten, waren die Longo«

4. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 92

1824 - Bonn : Weber
92 Der Einfall der Mongolen wurde jedoch von ihnen be- nutzt, um das Joch der Russen abzuschütteln, und ihr Gebiet bis zur Düna und Prypetz auszudehnen. Ihr Land war unter mehrere Herzoge getheilt, die gleich dem ganzen Volke noch Heiden waren, und die Preußen im Kampfe gegen den deutschen Orden, obwohl fruchtlos, unterstützten. D. Geschichte der Ungarn. Die Ungarn blieben gleich allen rohen Völkern, die ihre Bildung nur von außen her erhielten, lange für die wohllhatigen Einrichtungen des Ehristenthumes und der aus Deutschland gekommenen Cultur unempfänglich, und dadurch, so wie durch die wegen der Lhrcnfolge noch immer fortdauernden, inneren Unruhen, auf einer niedern Bildungsstufe stehen. Wegen der Bürgerkriege gelangte ihr Staat zu keiner inneren Stärke, und ob, gleich sein Umfang durch Siebenbürgen, Eroatien, Ga- lizien, Lodomerien und Theile von Dalmatien, Ser- vicn und Bosnien vergrößert wurde, so hatten doch diese Erwerbungen, bis auf Siebenbürgen, keinen festen Be- stand. Wichtiger als sie waren für Ungarn die Ein- wanderungen fremder Völker, der Komanen, Nie- derländer und Deutschen, vorzüglich der Sachsen, <die unter Bewilligung großer Vorrechte in Siebenbürgen sich niederließen), wodurch die Anlegung von Städten befördert, und der Berg- und Landbau mit Fleiß betrie. bcn wurde. Der blühende Zustand, welchen das Reich diesen Fremdlingen verdankte, wurde durch den schreckli- chen Einfall der Mongolen vernichtet, die unter Bela Iv. seit 1s2h das ganze Land durchzogen, und fast in eine Einöde verwandelten. Ungarns Verfassung erhielt ln d. P. ihre wichtigsten Bkstandthei'e durch das von Andreas 1!. der Nation ertheilte goldene Privilegium 1222, das anfangs nur die Vorrechte des hohen Adels erweiterte, svätec aber durch die ihm beigefügte Erweiterung, der Geist- lichkeit Unabhängigkeit von weltlichen Gerichten, den Bürgern eine unpactheiii-che Gecechtigkeitspflege, und der ganzen Nation Lapenfreiheü bewilligte.

5. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 18

1824 - Bonn : Weber
18 Hilderich cm seinem Mörder und Nachfolger Ge l i m e t zu rächen, seinen Feldherr» Belisacius mit geringer Heeresmacht nach Afrika sandte. Dieser bezwang, von den alten Einwohnern kräftig unterstützt, die Vandalen in kurzem Kampfe, führte den König Gelimer als Ge- fangenen nach Constantinopel, und machte sein Land zu einer oströmischen Provinz. So endigte nach einer hun- dertjährigen Dauer die Herrschaft der Vandalen in Afrika (534>, und das ganze Volk wurde bis auf den Namen vertilgt. Die Verfassung, die Rechtspflege und das Kriegswesen der germanischen Völker. Sämmtliche germanische Völker hatten bei ihrem Auftreten in der Geschichte eine freie, und zwar eine demokratische Verfassung- denn alle freien Männer waren einander gleich , und nahmen an den Volksversammlungen Thcil, wo über Krieg und Frieden verhandelt, Gesetze gegeben und die wichtigsten Rechts, fälle entschieden wurden. In der Regel hatten sie jedoch dabei Oberhäupter, Fürsten im Frieden und Her- zoge im Kriege (bis spater die höchste Leitung im Kriege wie im. Frieden in einer Person, dem Könige, vereiniget ward), deren Macht zu Haufe sehr beschränkt, und nur im Felde bedeutend war, und die von dem Volke erwählt wurden. Bei dem Volke unterschied man gewöhnlich vier Stände, nämlich: 1. Edle, 2. Freie, 3. Freigelassene und 4. Leibeigene. Die (Sti- len sfpaterhin der hohe Adel) bestanden aus den Nach- kommen der Fürsten und ausgezeichneter Männer des Volks. Aus ihnen wurde des Volkes Oberhaupt erwählt, und sie bildeten dessen nächste Umgebung. Die Freien (späterhin der niedere Adel) bildeten den Kern des Vol- kes , und nahmen mit völlig gleichen Rechten wie die Edlen an der Entscheidung aller wichtigen Gegenstände in den Volksversammlungen Theil. Sie beschäftigten sich gleich den Edlen nur mit den Waffen. Die Frei- g elassenen trieben Ackerbau und Gewerbe, und waren pon den Volksversammlungen, so wie von dem Kriegs- dienste ausgeschlossen. Die Leibeigenen, gewöhnlich

6. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 16

1824 - Bonn : Weber
Ig tiefen sie die Sachsen zum Beistände herbei; und diese zogen auch unter Heng ist und Horst in zahlrei- chen Schaaren nach dem, ihnen durch alte Seefahrten schon bekannten, Britannien, vertrieben die Picten und Sco ten, suchten aber dagegen flähelbst zu Herren des Landes zu machen. Dieß erzeugte einen höchst furchtbaren, mehrere Jahrhunderte dauernden Kamps, in dem ein großer Theil der alten Einwohner vertilgt wurde, bis endlich die Sachsen, durch immer neu anziehende Schwarme ver- stärkt, die Oberhand behielten. Viele Britten, welche die Freiheit dem Vaterlande vorzogen, wanderten nach Galliens nördlicher Küste, und ließen sich in Armorica nieder (nach ihnen Bretagne spater genannt); der größte Theil aber flüchtete in die Gebirge von Wales, Corn- wales und C u m b e r l a n d , wo es es ihm unter fort- währenden Kriegen gelang, seine Unabhängigkeit gegen die Sachsen zu behaupten. In dem eroberten Lande bil- deten die Sieger 7 Königreiche: 1, K e n t, 2, N orthu in- berland, 3, Ostangeln, 4, Mercia, 5, Cssex, 6, Sussev und 7. Westsrx. Sammtliche Reiche soll- ten, obgleich ein jedes seinen bejonderen Herrscher und seine eigene Verfassung hatte, einen Bundesstaat bilden und gemeinschaftliche Versammlungen der Könige und Edlen sollten diesen Bund befestigen, was aber so wenig gelang, daß fle gewöhnlich sich einander befehdeten. Unter allen deutschen Völkern, die ins römische Reich eindrangen, waren die Sachsen das roheste; aber, da fle sich nicht mit den Römern vermischten, wurde deutsche Sitte und Verfassung bei ihnen am reinsten erhalten. Als Heiden hatten die Sachsen die Insel betreten, und sie blieben als solche auf einer tiefen Stufe der Cuktur, bis es gegen Ende des 6ten Jahrhunderts dem Papste Gregor dem Großen durch eine Mission römischer Mönche gelang, das Christenthum zu verbreiten, daö hierauf schnell in allen Königreichen den alten Glauben verdrängte. Die ersten heilsamen Wirkungen der neuen Lehre waren geschriebene Gesetze, »pelche König E t h e l be r t von Kent von Geistlichen abfassen ließ (um 600), die spateren größeren waren des Volkes steigende Bildung ( die be- sonders von den Klöstern ausgiag), so daß England am Ende dieses Zeitraumes die übrigen Staaten des Abend- landes an gelehrten Männern übertraf, und durch den J N.

7. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 59

1824 - Bonn : Weber
59 alle standen unter einem gemeinschaftlichen Oberhaupts Arpad, dem Sohne des Almus, der diese Würde in seinem Hause zuerst erblich machte. Ais ein wildes Nomadenoolk, das unter Zelten wohnte, meistens von Pferdemilch und P erd stei'ch lebte, und Krieg und Raub über alles liebte, wurden sie bald den benachbar- ten Völkern fürchterlich. Sie kämpften fast nur zu Pferde, mit Harnisch aus Ersen oder dichtem Filze, und mit Lanzen, Bogen und Pfeilen bewaffnet, und dehn- ten ihre verheerenden Streifzüge von Conftantinopel durch Deutschland und Italien bis nach Toulouse aus. Endlich setzten die Niederlagen, welche sie durch Heinrich I. und Otto I. erlitten, ihrem Vordringen feste Schranken, und darauf zähmte die Einführung des Ehristenthumes die ongebohrne Wildheit des Volkeö. Dazu legte schon der Fürst Geisa den Grund, indem er sich 973 taufen ließ, ober erst seinem Sohne, Stephan dem Heiligen, gelang es nach blutigem Widerstande, dasselbe (um 1000) allgemein zu machen. Derselbe, der erste König der Ungarn, (welche Würde ihm der Papst ertheilt haben soll) ordnete die kirchliche und politische Verfassung feines Volkes nach germanischem Vorbilde. Zehn Dischöffe setzte er der Geistlichkeit feines Lande- vor, und über alle einen Erzbifchoff, der zu Gran seinen Sitz hatte. Die Gewalt der mäübn'gen Stammhaupter vernichtete Stephan, der seinem Volke die ersten geschriebenen Gesetze gab, indein er das ganze Land in 7‘2 Gefpannschaften ((Somi- taff) vertheiile, deren jeder ein Graf (co nie s Obers gefpan) als Anführer im Kriege und als Richter und Verwalter der königlichen Kammergütee im.frieden Vor- stand. Aber weder das Ehristenkhmn noch diese Ver- fassung äußerten den wohltätigen Einfluß auf die Enr- wilderung des Volkes, den sie hätten äußern können, weil die Erbfolge unbestimmt und nur festgesetzt war, daß ein Nachkomme Arpads den Thron besteigen sollte. Daraus entstanden über 50 Jahre lang bürgerliche .Kriege, welche der Kaiser Heinrich ill. benutzte, tun Ungarn in ein Lehen des deutschen Reiches zu verwandeln. Mit seinem Tode hörte jedoch dieß Verhältnis der Abhängig- keit vom deutschen Reiche wieder auf.

8. Allgemeine Weltgeschichte - S. 5

1884 - Leipzig : Weber
Erstes Kapitel. Der Orient. 5 die Seele aber kehrt nach Vollendung reinigender Wanderungen durch verschiedene Tier- und Menschenleiber zuletzt in die göttliche Substanz zurück, der sie entstammt. Frühzeitig lud die Ergiebigkeit des Bodens zu Ackerbau, festen Wohnsitzen und geordnetem Besitz ein, brachte die Notwendigkeit des Schutzes gegen die Wüstenstämme ein kriegerisches Königtum empor. Die Pharaonen, zugleich Herrscher, Gesetzgeber, Eigentümer des Grund und Bodens und oberste Priester, genossen göttliche Verehrung. Entsprechend der unverrückten Regelmäßigkeit in der Natur des Landes wurde die Abschließung der Beschäftigung in erblichen Berusskreiseu Sitte. Ein eigner Kriegerstand führte die Waffen; einflußreich war die Stellung des Priesterstandes. Ihm verdankt Ägypten außer der Feststellung der Religion und des Kultus ein strenges Sittengesetz, ein ausgebildetes Nechtswcsen, die Entwicklung der alten Hieroglyphenschrist zu einer Bildzeichen- und Lautschrift und den ausgedehnten Gebrauch derselben zu Inschriften und anderen Aufzeichnungen, sie waren vorzugsweise die Beamten, die Bewahrer einer Fülle wissenschaftlicher Kenntnisse, der Heilkunde, der durch das Steigen und Fallen des Nils geweckten Sternkunde, nicht minder der Dichtung und der Kunst, vor allem der hauptsächlich Festigkeit und Dauer erstrebenden Baukunst, der Skulptur und Malerei. Bodenban, Gartenkunst, Viehzucht waren hoch entwickelt, die Verfertigung von Byssusgeweben und Schmucksachen, die Glasbereitung, der Kupferbergbau im Sinai bezeugen die Blüte des ägyptischen Gewerbfleißes, Handel trieben sie mit den Wanderstämmen Afrikas und auf der Insel Pharos mit den Phönikern. Als Gründer des ältesten Reiches in Ägypten und als Erbauer von Memphis gilt M e n e s. Die Riesenbauten der Pyramiden, [um 3800 v. Chr. welche die Könige von Memphis als ihre Grabstätten errichteten, beweisen ebenso die unbedingte Gewalt, mit der sie über die Kräfte ihres Volkes verfügten, wie die Kunstfertigkeit und Leistungsfähigkeit des letzteren, die Inschriften auf ihren Bauwerken, deren Entzifferung der neuern Forschung gelungen ist, geben Ausschluß über Leben und Geschichte Altägyptens. Die höchsten Pyramiden sind die des Chnfn, 146 m hoch, des Chafra, der auch die 54 m lange Sphinx, das Bild des Horus, aus dem Felsen hauen ließ, und des Meukera. Unter ihren Nachfolgern rückte der Mittelpunkt des Reichs nach Theben in Oberägypten, von wo aus diese nicht bloß über ganz Ägypten sondern auch über das angrenzende Nubien geboten. Es war eine Periode reichen Kulturlebens. Der älteste

9. Allgemeine Weltgeschichte - S. 235

1884 - Leipzig : Weber
Dritte Periode. Vom Beginn der französischen Revolution re. 235 bella die Thronfolge zuzuwenden, sein Bruder Don Carlos [1833-68 aber an der Spitze der apostolischen Partei sein Thronrecht mit den Waffen zu behaupten suchte und besonders unter den um Erhaltung ihrer Fueros besorgten Basken Anhang, an Znmala-carregui und Cabrera tüchtige Generale sand, der Schauplatz eines zerrüttenden Bürgerkrieges geworden. Zwar verbanden sich England und Frankreich zur Aufrechterhaltung der Throne sowohl Jsabellas [1834 in Spanien als auch Maria da Glorias in Portugal, aber erst als die Christinos an Espartero einen tüchtigen Heerführer gesunden hatten, wurde der Carlistenausstaud bewältigt. Da jedoch die Regentin Marie Christine die Liberalen, seitdem sie dieselben nicht mehr gegen die Carlisten brauchte, sich zu Feinden machte, so brachen Unruhen aus, eine konstituierende Nationalversammlung stellte eine neue Verfassung fest, was auch in Portugal die Erteilung einer Konstitution nach sich zog. Der Faktionskampf zwischen Progressisten und Moderados wurde zugleich der zwischen englischem und französischem Einfluß. Espartero, das Haupt der ersteren und zugleich Englands Freund, wurde, nachdem Christine [1840 Spanien verlassen, Regent; sein Sturz durch General Narvaez, die Mündigerklärung Jsabellas und die Zurückberusuug ihrer Mutter brachten die Moderados und damit den französischen Einfluß in Madrid wieder aus Ruder, aber die von Ludwig Philipp seinem ausdrücklichen der Königin Victoria gegebenen Versprechen entgegen zustande gebrachte Doppelheirat zwischen Jsabella und ihrem Vetter Franz, ihrer Schwester Louise und seinem Sohne Mont-pensier entzog dem Julikönigtum das Vertrauen seiner Freunde und trug zum Sturze desselben entscheidend bei. § 123. Deutschland vor 1848. Obgleich unter den Deutschen das Mißbehagen über die politische Zersplitterung, über das Bevormundungssystem der Regierungen immer weiter um sich griff, so fehlte es doch auch den liberalen Parteien nicht nur an der Macht, sondern auch an der praktischen Einsicht, diese Zustände zu ändern. Der Liberalismus in den süddeutschen Kammern strebte demokratischen Idealen nach, über denen ihm das deutsche Nationalgefühl abhanden kam, und erhoffte sein Heil von Frankreich. Thorheiten wie bei dem Fest auf dem Hambacher Schlosse, wo eine Handvoll unschein- [1832 barer Demagogen sich in hochtönenden Phrasen der Republikani-sieruug ganz Deutschlands, ja Europas vermaß, oder wie beim Frankfurter Attentat, das den Bundestag sprengen sollte, kamen [1833 nur der Reaktion zugute. Die Bundestagsbeschlüsse „zur Ausrecht-

10. Allgemeine Weltgeschichte - S. 250

1884 - Leipzig : Weber
250 Drittes Hauptstück. Die neue Zeit. auf, der abermals zum Präsidenten gewählte Lincoln aber fiel durch 14. April] Meuchelmord der Rache der Südländer zum Opfer. Erst nach mancherlei innerem Zwiste wurden die Südstaaten wieder voll-1868] berechtigt in die Union aufgenommen. Bon Rußland kaufte dieselbe dessen amerikanisches Gebiet, die Vollendung der Padficbahn verknüpfte die Enden der großen Republik. England aber mußte den Schaden, den die in seinen Häsen ausgerüsteten Kaperschiffe der Union verursacht hatten, nach dem Spruche des Genfer Schiedsgerichts 1871 mit 151/2 Million Dollars ersetzen. Den amerikanischen Bürgerkrieg hatte Napoleon zu benutzen gedacht, um auch jenseit des Ozeans den Einfluß Frankreichs zur Geltung zu bringen, indem er mit Spanien und England .eine Konvention zum Schutz der durch die Regierung der Republik Mexiko, Juarez, verletzten Interessen ihrer Unterthanen schloß. Die Verbündeten besetzten Veracruz, doch zogen sich Spanien und England zurück, als Napoleons weitergehende Pläne sich enthüllten. Nach der Einnahme der Hauptstadt durch die Franzosen beschloß eine von ihnen zusammengebrachte mexikanische Nationalversammlung die Errichtung einer konstitutionellen Monarchie und Erzherzog 1864] Maximilian von Österreich nahm die angebotene Kaiserkrone an. Aber der nicht erwartete Sieg der Union machte seinen Thron unhaltbar. Eingeschüchtert durch ihre Drohungen überließ Napoleon seinen Schützling seinem Schicksale, der nach dem Abzüge der Franzosen auch von den Klerikalen verlassen wurde, als er ihnen nicht mehr zu Willen war. Durch Verrat siel Maximilian in Queretaro in die Hände seiner Gegner und wurde kriegsrechtlich erschossen; 19. Oct. 1867] ein erster und schwerer Schlag gegen das Ansehen des napoleonischen Kaiserreichs. § 132. Deutschland und Österreich bis 1866. In allen deutschen Staaten herrschte seit dem Tage von Olmütz die politische und kirchliche Reaktion, überall wurden die Märzerrungenschaften beseitigt, der Bundestag hob die Grundrechte aus und versteigerte die Anfänge einer deutschen Flotte. Die Mittelstaaten trieb die immer noch wache Furcht vor Preußens Hegemonie zum Anschluß Dec. 1851] an Österreich, welches, indem es die Reichsverfassung außer Wirksamkeit setzte, zu dem absolutistischen Negierungssystem zurückgekehrt war und durch das (Soncordat vom 18. Aug 1855 sick-ganz der Herrschaft des Klerus überlieferte. Erst als der italienische Krieg die Fäulnis des Staatswesens enthüllt hatte, das jährliche Defizit immer höher stieg, stellte man anss neue Versassungs-
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