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1. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 3

1885 - Berlin : Barth
§ 1—5. Einleitung. 3 Abkunft beruhende, patriarchalische Verfassung des Stammes, welche schon die Keime des Staates in sich trägt und vorzüglich den nomadisierenden Hirtenvölkern eigentümlich ist. In den großen Reichen des Orients herrschte zu allen Zeiten die Despotie, in welcher zwischen dem Fürsten und dem Volke das Verhältnis des Herrn zum Sklaven statt hat. Die Griechen unterschieden drei Grundformen der Staatsverfassung: die Monarchie, die Aristokratie und die Demokratie, deren Ausartungen sie als Tyrannis, Oligarchie und Ochlokratie bezeichneten. Der monarchische Rechtsstaat der Neuzeit, die constitutiouelle Monarchie, versucht die Bestandteile der regelmäßigen Staatsformen, der Monarchie, Aristokratie und Demokratie, in weiser Mischung durch ein höchstes allgemeingültiges Grundgesetz (Verfassung) unter Fernhaltung aller Entartungen zu vereinigen.

2. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 5

1885 - Berlin : Barth
§ 7. Der Orient. Die ostasiatischen Völker. 5 Entwicklung ein, deren Schauplatz neben Vorderasien und Nordafrika das gesamte Europa wird. 1. Der Orient. § 7—13. § 7. Die ostasiatischen Völker. Die am stillen Ocean gelegenen Kulturstaaten der gelben Raffe haben für das Altertum nur eine geringe welthistorische Bedeutung erlangt, da selbst der größte derselben, China, Griechen wie Römern fast nur durch die Seide dem Namen nach bekannt wurde (Serica). Wahrscheinlich am untern Hoang-Ho und dem gelben Meere im dritten Jahrtausend vor Chr. Geb. aus bescheidenen Anfängen entstanden, breitete sich China über Ostasien aus, und nachdem es seine natürlichen Grenzen erlangt und sich außerdem durch die 214 vor Chr. Geb. angelegte, 2000 km lange chinesische Mauer nach Norden hin abgeschlossen hatte, beharrte es bis zur Gegenwart ohne erheblichen Fortschritt auf der erreichten Bildungsstufe, ein verdorrender Zweig am Kulturbaume der Menschheit. Hofgreuel, Empörungen und schreckliche Bürgerkriege erfüllen die chinesische Geschichte, eine weitere Entwicklung des Volkes fand nicht statt. Die Bewohner des Reiches, höchst betriebsam und nicht ohne Bildung (Seide, Porzellan, Schießpulver, Kompaß, Zeichenschrift, Holztafeldruck), am meisten den Ackerbau in Ehren haltend, sind trotzdem nur ein dünkelhaftes Volk von Sklaven, seit 1644 nach Chr. Geb. von den Mandschu-Tataren beherrscht. Um 500 vor Chr. Geb. stellte Kuug-fu-tse (Confucius) die Lehren ihrer alten Religion, hauptsächlich Sittengesetze und Klugheitsregeln, in Denksprüchen zusammen, indem er sorgfältig den Schein jeder Neuerung vermied (King), doch wurde nach Chr. Geb. die Lehre Buddhas (Fo) verbreitet. Die Verfassung des chinesischen Reiches ist patriarchalisch. Der Staat ist eine Schöpfung des Himmels, der Inbegriff der Vernünftigkeit und Vollkommenheit. Der Mensch hat nur als Glied des Staates Wert, persönliche Ehre findet wenig Geltung. Der Kaiser, der „Sohn des Himmels", ist die verkörperte Staatsordnung, feine Regierung vertritt an dem unmündigen Volke Vaterstelle und verdient die Anbetung aller seiner Kinder. Daher giebt es keine Kasten und erblichen Stände, sondern nur einen, durch die Ablegung von streng vorgeschriebenen Staatsprüfungen gebildeten Adel von Gelehrten, aus welchem die Beamten (M and arinen), auch im Heerwesen, hervorgehen.

3. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 77

1885 - Berlin : Barth
§ 45 Justinian I. Theoderich der Große. 77 war. Sie drängten die beiden letzteren Völker nach dem Norden, die Briten, so weit sie nicht untergingen oder auswanderten (Bretagne), nach Wales zurück und stifteten eigene Reiche. So fand der Hunnenkönig Attna (Etzel, die Gottesgeißel), der von Ungarn aus seit 444 alles Land von der Wolga bis zum Rheine beherrschte, die Provinzen des weströmischen Reiches, als er auch dies zu erobern unternahm, meist schon in fremden Händen. Westgoten aus dem südlichen, Franken aus dem nördlichen Gallien und ein im mittleren noch stehendes Römerheer unter Aetius bewahrten durch ihren furchtbaren Widerstand auf den catalaunifchen Feldern (Chalons an der Marne — das Schlachtfeld bei Troyes) Europa vor asiatischer Barbarei^451^Attila machte noch-452 einen Einfall in Italien (Papst Leo I.; die Anfänge Venedigs), kehrte dann nach Ungarn zurück und starb 45z.^-Sein Tod gab den unterworfenen Völkern die Freiheit wieder; in Ungarn entstand ein Ostgotenreiche in Deutschland bildete sich als neuer Stammverband der der Bayern südwärts der Don au,^während nordwärts derselben bis gegen die Elbe hin das mächtige Königreich derj£huiinger,.hervortrat. Endlich fiel Rom selbst und Italien unter die Herrschaft Odova-kars und seiner Herüler und Rugier 476. Kaiser Justinian I. Theoderich der Gr-,,.. Alle diese Neugestaltungen, in welche das weströmische Reich sich ausgelöst hatte, waren innerlich schwach und daher meist von kurzer Dauer. Der deutsche Eroberer, der sich das Recht der Waffen vor- behielt, verachtete die von ihm berau^i Unterthanen wegen ihrer Schwäche und konnte sie dennoch Hvegen ihrer überlegenen Bildung im Staatsdienste nicht entbehren. Er gab seine Sprache für die herrschende römische (Romanen), die Reinheit und Einfachheit seiner Sitten für die Genüsse und Sünden der feineren Kultur dahin und blieb doch gehaßt als der fremde Herr. Selbst das Christentum, welches die Einwanderer teils mitbrachten (Bibel-Übersetzung des westgotischen Bischofs Wulfila [Ulftlas], f 388), teils frühzeitig annahmen, konnte keine Versöhnung bewirken, da die Sieger sich fast sämtlich zur arianischen Ketzerei bekannten, überhaupt aber die christliche Lehre und die Kirche mit ihren Forderungen nur langsam sich in den Gemütern der deutschen Stämme begründete. § 45. Schicksale der neuen Staaten

4. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 27

1885 - Berlin : Barth
§ 16. Die griechischen Kolonieen. 27 nieen, namentlich Halicarnassns, Herodots Geburtsort, und Cnidns. — Diese Staaten führten selbst wieder neue Pflanzstädte aus, Milet allein deren über hundert: Abfdus am Hellespont, dem thracischen Szstus gegenüber (die Dardanellenschlösser), und Cyzicus an der Propontis, — am schwarzen Meere: Heraclsa in Bithynien, Sinöpe in Paphla-gonien (Diogenes), Trapezüs in der Landschaft Pontus. Griechische Pflanzstädte lagen am möotischen (asowschen) Meere (Tanais), auf der taurischen (Krim) Halbinsel (Panticapäum), am Fuße des Kaukasus (Dioskurias, Phasis), auf der thracischen Küste (Tomi, Ovids Verbannungsort), am Bosporus (Byzanz, j. Constantinopel) und auf der macedonischen Küste (Amphipolis, Olynth und Potidäa; Halbinsel Chalcidice mit dem Vorgebirge Athos). In Unteritalien (Großgriechenland) blühten Tarent, die einzige Kolonie Spartas, das üppige Sybäris, Rhegiwu, Krofon "(Pythagoras), das uralte Cuma (Kyme mit dem Ürakel der Sibylle), Parthenope (Neapel); in Sicilien Messz-na, Katäna, Agrigentum und vor allen das korinthische Syraküs ; in Gallien Massilia; in Spanien Sagunt; auf der Nordküste von Afrika Cyrsne, von Thera (Santorin) aus gegründet. Ein gemeinsames Band bei dieser Zersplitterung in eine so große Menge von Städten und Staaten besaßen die Hellenen in dem starken Nationalgefühl allen Nichtgriechen den von ihnen verachteten Barbaren gegenüber, in der Sprache, der Religion und mehreren durch diese bedingten heiligen Einrichtungen. Sie wurden vereinigt: 1) durch die Vorherrschaft größerer Staaten über minder mächtige. Solche Hegemonie über das gesamte Hellas behauptete gegen den gemeinsamen Feind (Persien) Sparta bis 476, Athen 476 bis 404, Sparta wiederum 404 bis 376, Theben 376 bis 362, Macedonien seit 338. Sie wurden ferner mit einander verknüpft 2) durch das delphische und andere Amphiktyonen-Bündnisse, deren Mittelpunkt ein gemeinsames Heiligtum mit wiederkehrenden Festen und Opfern war; 3) durch die pythischen (Apollo), isthmischen (Poseidon), neme'ischen (Zeus) und olympischen (Zeus) Spiele; letztere wurden alle vier Jahre gefeiert und nach ihnen feit 776 (erstes Jahr der ersten Olympiade: Sieger Coröbus) die Jahre gerechnet; 4) durch das Gastrecht der Staaten und der Einzelnen. Um 700 vor Chr. Geb. ging überall die Macht des patriarchalischen Königtums, welches nach Erbrecht im Besitz von Geschlechtern gewesen war, die ihren Ursprung von Zeus selbst herleiteten, und das Amt des obersten Priesters, Richters und Feldherrn in sich vereinigt

5. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 173

1885 - Berlin : Barth
§ 108. 1848—1884. 173 Surften willigen mußten. Nach Auflösung bei Bundestages wurde km 18 Mai 1848 zuf-ankfnrt a M. eiue deutsche Nat.ona -Versammlung eröffnet, welche zum Teil aus den bedeutendsten Männern Deutschlands, zum Teil aber auch aus den Feinden monat, chifcher Ordnung zusammengesetzt war; sie wählte den oftemw Erzherzog Johann zum Reichsverweser und brachte >m Marz 184« eine deutsche Reichsverfassung zustande. Ab-rfrredrtch Wilhelm Xv. von Preußen lehnte die chm angetragene ervltche Kaiserkrone ab. und die Versammlung nahm nach Abberufung ihrer meisten Mitglieder zu Stuttgart ein klägliches Ende. Versuche, die R-ichsversaffung gewaltsam durchzuführen, wurden m Dresden (Mm), A Rheinbayern und Baden (Jnni) 1849 durch preußische und andere deutsche Truppen leicht niedergeschlagen. Auch der Erzherzog Johann dankte ab, und nachdem Preußens Versuche zu «ner (norddeutschen) Union mit Hannover und Sachsen, fnr die auch cm Pa -lttinent zu Erfurt versammelt wurde, wegen der Unlust der meisten deutschen Fürsten hatte aufgegeben «erben müffen, trat Preußen Mit seinen Verbündeten dem wieder eröffneten Bundestage 1851 bei. In Wttfeen selbst hatte Friedrich Wilhelm Iv bet -m tiefes Gemüt mit hohem Sinne und reicher Bildung verband (geb am 15 Oktober 1795, König seit dem 7. Jum 1840), an viele offend) Einrichtuugeu die befferude Hand gelegt, auch die Wamnzmtoanbtage 1847 zu einem vereinigten Landtage zusammenberufen und diesem Periodische Wieberkehr verliehen. Dennoch riefen auch In Berlin Volksversammlungen und Zusammenrottungen am 18. Marz 18^ einen Straßenkampf hervor, der mit dem Ausmarsch der siegenden Truppen beendet ward. Ein »usstaub in Posen wurde durch einige Gefechte bewältigt. Da eine nach allgemeinem Wahlrecht m Berlin berufen Versammlung zur Vereinbarung einet konstitutionellen Verfassung durch wieberholte Pöbel-Exzeffe gestört wurde und ihrer Aufgabe Nicht genügte, io liest der König sie im November durch den Grafen Brandenburg urkunde, welche et nach erfolgter Revision am 31. ^anuar 185« zum Lanbesgefetz erhob. Hohenzollern-Hechiugeu undje£g-motinaen nahm der König, nach einem Vertrage Mit der dortigen Linie seines Hauses, in das preußische Staatsgebiet auf , dagegen n°r-zichtete er 1857, um den Weltfrieden zu erhalten, auf das in einem Aufstande 1848 abgefallene Fürstentum Neuenburg. Infolgeeiner Erkrankung des Königs übernahm sein Bruder, der Prinz (

6. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 178

1885 - Berlin : Barth
178 § 109. Amerika. und den nördlichen, nichtsklavenhaltenden führte endlich zu einem großen Bürgerkriege, in welchem die Unionisten (der Norden) erst nach vierjährigem, entsetzlichem Blutvergießen (1861—1865) der Konsöde-rierten (des Südens) Herr wurden (Abraham Lincoln f 1865). Die Sklaverei wurde im Gebiete der Union aufgehoben. Mexiko und die spanischen Kolonieen in Mittel- und Südamerika rissen (mit Ausnahme von Cuba und Portorico) sich im ersten Viertel dieses Jahrhunderts von ihrem Mutterlande los und bildeten unabhängige Republiken (Simon Bolivar). Alle diese Staaten blieben jedoch in einem ungeordneten, durch den Ehrgeiz einzelner Männer, vornehmlich herrschlustiger Generale, zerrütteten Zustande. Diese Lage benutzte Napoleon Iii., um auch in Amerika seine Macht zu entfalten, indem er (1862—1863) einen Teil von Mexiko mit der Hauptstadt des Landes erobern und den österreichischen Erzherzog Maximilian zum mexikanischen Kaiser wählen ließ. Als aber die vereinigten Staaten europäische Einmischung in amerikanische Angelegenheiten nicht länger dulden wollten, zog Napoleon seine Truppen zurück; Kaiser Max ward von der republikanischen Partei leicht überwältigt und zu Queretaro erschossen 1867. Das portugiesische Brasilien wurde von seinem Könige Don Pedro zu einem Kaisertum erhoben, und während ihm in Portugal seine Tochter Maria folgte (§ 107), überließ er den Kaiserthron seinem Sohne Don Pedro Ii. § 110. Preußen unter König Wilhelm. Schon als Regent hatte König Wilhelm (geb. 22. März 1797, gekrönt 18. Oktober 1861) Sorge getragen, die Armee, welche seit 1816 sich nicht in dem Maße wie die Bevölkerung und der Wohlstand des Landes vermehrt hatte, durch Reorganisation allmählich auf eine angemessene Stärke zu bringen. Seine und seines Ministers Bismarck Bemühungen, auch den deutschen Bund durch eine verbesserte Verfassung zu stärken, scheiterten an dem Widerstreben der deutschen Bundesgenossen. Daher erwies das Einschreiten des deutschen Bundes sich unzureichend, als König Christian Ix. von Dänemark, der nach dem Londoner Protokoll (§ 108) auf Friedrich Vii. 1863 folgte, wider das Recht die Einverleibung Schleswigs in das dänische Reich aussprach. Die preußischen Truppen aber, denen auch Österreich ein Corps beigesellte, besetzten Schleswig und Jütland, erstürmten unter der Führung des Prinzen Friedrich Karl am 18. April 1864 die

7. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 102

1885 - Berlin : Barth
102 § 65. Das Interregnum die Königsmacht nicht mehr. Die Mongolen hatten unter dem Dschingis-Chan Temndschin (f 1227) und seinem Nachfolger die Reiche Asiens von China bis zum Mittelmeer, dann Rußland und Polen überflutet; als sie nun 1241 an den Grenzen Deutschlands erschienen, warfen schlesischeherzoge allein sich ihnen entgegen und erlagen in blutiger Schlacht bei Liegnitz (Wahlstatt); keine geschlossene Kriegsmacht Deutschlands hätte die Mongolen an weiterem Vorgehen verhindert; allein sie wichen zurück. — Nach Friedrichs Ii. Tode blieb Deutschland Herr sch er los. Denn Konrad Iv. weilte in Italien; Wilhelm von Holland übte geringe Macht; nach seinem Tode (1256) wurden zwar König Alfons (X.) von Caftilien und Graf Richard von Cornwallis, des englischen Königs Heinrich Hl Bruder, gewählt; doch hat der erstere Deutschland nie gesehen, der letztere besuchte es nur wie ein Gast. — Die Folge davon war allgemeine Ausübung des Faust rechts, Vergrößerung der Stärkeren auf Kosten der Schwachen; die Femgerichte waren außer Stande, die fehlende Obrigkeit zu ersetzen. Viele Herren und Städte entzogen sich der herzoglichen Obergewalt und wurden reichsunmittelbar. Die Herzogtümer von Franken und Schwaben gingen ein; dafür kamen in diesen Gegenden die wittelsbachische Pfalzgrafschaft am Rhein, die Grafschaft (später Herzogtum) Würtemberg, die zähringifche Markgrafschaft Baden und andere empor. Die Städte, im Innern kräftig aufblühend, schützten sich und ihren Handel gegen raublustige Nachbarn durch eigene Wehrhaftigkeit, die sie durch Bündnisse erhöhten. So entstand im südwestlichen Deutschland der rheinische Städteb und, im Norden die Hanse, welche allmählich zu einem Vereine von 80 größeren Städten anwuchs (Köln, Lübeck, Braunschweig, Danzig) und ein wohlgeordnetes Verkehrsnetz über den ganzen Norden bis nach London, Skandinavien und Rußland hin ausbreitete. 4. Bom Ende des Interregnum bis zur deutschen Kirchenreformation, 1273—1571. § 66—78. Kaiser aus verschiedenen Häusern, 1273—1437. § 66. Die folgenden Kaiser, an Macht und Mitteln immer mehr beschränkt, je selbständiger die Gewalt der Landesfürsten wurde, verzichteten auf den Anspruch einer Oberhoheit über das christliche

8. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 180

1885 - Berlin : Barth
180 8 111. Die Wiederaufrichtung des deutschen Kaisertums. am 14. Juli und ging dann siegreich bis nach Frankfurt am Main, Würzburg und Mannheim vor. Ein Reserve-Corps war nach Böhmen, ein zweites von Sachsen her in Bayern eingerückt. Da schloß Österreich, das die Vermittelung des Kaisers Napoleon angerufen hatte, Waffenstillstand (22. Juli) und am 23. August den Prager Frieden. Die Italiener, von den Österreichern zu Lande bei Custozza und zu Wasser bei Lissa geschlagen, bekamen Venetien; Preußen erwarb Schleswig, Holstein, Hannover, Kurhessen, Hessen-Hombnrg, Nassau und Frankfurt am Main (zusammen 1309 Dm.), so daß es auf 6395 Dm., mit etwa 24 Mill. Einwohner, anwuchs; Österreich schied aus der Reihe der deutschen Staaten. Mit allen nördlich vom Main gelegenen deutschen Ländern bildete Preußen den norddeutschen Bund, dessen Verfassung die Regierungen 1867 mit dem ersten norddeutschen Reichstage vereinbarten. Mit Hessen-Darmstadt, Baden, Würtemberg und Bayern wurden Schutz- und Trutzbündnisse, die für den Kriegsfall die Heere dieser Staaten unter preußischen Oberbefehl stellten, abgeschlossen. Ganz Deutschland aber ward wiederum im Zollverein unter preußischer Leitung verbunden. § 111. Die Wiederausrichtung des deutschen Kaisertums. Neidisch auf Preußens Kriegsruhm und von der erstarkenden Einigung Deutschlands die Beseitigung des eigenen Übergewichts in Europa fürchtend, erklärte Frankreich ohne Grund am 19 Juli 1870 den Krieg an Preußen. Den Vorwand bot die Berufung eines Prinzen von Hohenzollern auf den spanischen Königsthron. Den Verträgen (§ Ho) zufolge traten die süddeutschen Heere unter den Oberbefehl König Wilhelms, der am 19. Juli das eiserne Kreuz für den bevorstehenden Kampf erneuerte; einmütig erhob sich das gesamte Deutschland gegen den Erbfeind. Mit überraschender Schnelligkeit wurden 384 000 deutsche Krieger an der deutsch-französischen Grenze versammelt, im Norden die erste Armee (Steinmetz, 60000 Mann), in der Mitte die zweite (Prinz Friedrich Karl von Preußen, 194 000 Mann), im Süden die dritte, in welche die süddeutschen Truppen eingereiht waren (Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen, 130 000 Mann). Schon am 4. August lieferte der Kronprinz in Feindesland das erste siegreiche Gefecht bei Weißenburg und schlug am 6. den Marschall Mac Mahon bei Wörth in die Flucht; an demselben Tage erstürmten Truppen der ersten und zweiten Armee die Höhen von ©pi ehern bei Saarbrücken. Da nach solchen Schlägen die Franzosen den Angriffs-

9. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 122

1885 - Berlin : Barth
122 § 81. Die Reformation. dem Beständigen, dem Nachfolger des Kurfürsten von Sachsen Friedrichs des Weisen (f 1525), Philipp der Großmütige, Landgraf von Hessen, Albrecht von Hohenzollern, Hochmeister des deutschen Ordens in Preußen, und andere Fürsten und viele Städte bei. Ein frisches geistiges Leben durchdrang alle Kreise (Albrecht Dürer; Hans Sachs). Kaiser Karl V., Zugleich durch seine Kriege mit Franz I. und durch drohendes Vordringen der Türken gehemmt, beunruhigte anfangs die Evangelischen nicht; allein er gedachte noch immer die Einheit der Kirche mit Gewalt herzustellen, und fünf evangelische Fürsten und vierzehn Städte sahen sich genötigt, gegen die ihnen gefährlichen Beschlüsse des Reichstags zu Speier 1529 zu protestieren (Protestanten); ihre Konfession, von Melanchthon verfaßt, auf dem Augsburger Reichstage 1530 verlesen (Luther zu Koburg), hielt Karl für widerlegt durch Ecks Gegenschrift; die Anhänger Luthers wurden mit der Acht und mit gewaltsamer Zurückführung zum Papsttum bedroht. Erst ihr Verteidigungsbund zu Schmalkalden 1581 und die von den Türken drohende Gefahr verschafften ihnen den Nürnberger Religionsfrieden 1532. Leider vermochte Luther nicht, sich mit den Reformatoren in der Schweiz zu einigen. Hier hatte der um ein Jahr jüngere Pfarrer zu Zürich Huldrich Zwingli seit 1519 die Reformation, zunächst auch im Kampfe gegen den Ablaßhandel und zur Herstellung apostolischer Einfachheit, gepredigt; der Landgraf Philipp von- Hessen versuchte vergebens zu Marburg 1529 Luther mit ihm zu vereinigen. Zwingli fiel in einer Niederlage seiner Glaubensgenossen gegen die katholischen Waldstätte bei Kappel 1531. An seiner Statt wurde der strenge Johann Calvin in Genf der Begründer der reformierten Kirche (t 1564). Die lutherische Lehre ward darauf auch im Herzogtum Sachsen und 1539 in Brandenburg eingeführt; als die Protestanten aber an einem Concil zu Trient (1545—1563) sich nicht glaubten beteiligen zu können, da ächtete der Kaiser kurz nach Luthers Tode (t zu Eisleben am 18. Februar 1546) den sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich, Johann des Beständigen Sohn, und den hessischen Landgrafen Philipp und begann den Schmalkaldischen Krieg, welcher Deutschland zerspalten hat. Johann Friedrich ward in der Mühlberger Schlacht 1547 gefangen und rettete sein Leben nur, indem er sein Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg preisgab, welches sein Vetter, Herzog Moritz, im Dienste des Kaisers schon erobert hatte und nun behielt. Danach unterwarf sich auch Philipp von Hessen und mußte

10. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 124

1885 - Berlin : Barth
124 § 82. Philipp Ii. und der Abfall der Niederlande. Die lutherische und die reformierte Kirche hatten in Deutschland fast nur noch an Bayern einen bedeutenden Gegner und breiteten sich aus in Ungarn, Siebenbürgen und Böhmen, in den skandinavischen Landen, in Frankreich, England und Schottland, fanden sogar Anhänger in Polen, Spanien und Italien. Dagegen stiftete Ignatius von Loyöla den Orden der Gesellschaft Jesu, welcher, 1540 bestätigt, in seiner strengen Gliederung bald zur ersten Macht der römischen Kirche und zu einem unversöhnlichen Feinde der evangelischen wurde. § 82. Philipp Ii. von Spanien, 1556—1598, und der Abfall der Niederlande, 1566—1648. Philipp Ii., 1556 —1598, ein äußerst thätiger, aber in den Fesseln der Hierarchie gehaltener Despot, brachte Spaniens Macht auf ihren Gipfel; aber der Handel mit der neuen Welt ward unter ihm zum Monopol, das Gold derselben führte zum Luxus und ließ Ackerbau und Industrie im Mutterlande verkommen. Den Krieg seines Vaters mit Frankreich beendigte er nach den Siegen bei St. Quentin und Gravelingeu (Egmont) durch den Frieden von Cateau - Cambresis (1559), in welchem die Franzosen alle Eroberungen außer Calais zurückgaben. Sein (und seines Sohnes Philipp Iii.) Vertilgungskrieg gegen die Mauren in Granada verödete diese blühende Provinz (Autos da fe); seines Halbbruders Don Juan d’Austria herrlicher Seesieg über die Türken bei Lepanto 1571 blieb unbenutzt, und seinen älteren Sohn Don Carlos ließ er im Kerker sterben 1568. Portugal nahm er als Gemahl einer portugiesischen Prinzessin, nachdem der König Sebastian im Kampfe gegen Marokko bei Alkassar 1578 verschwunden und dessen Nachfolger gestorben war, durch Alba in Besitz. Portugal ward zwar schon 1640 durch Johann aus dem Hause Braganza wieder selbständig; doch hatte es während der Kämpfe Philipps mit den Niederlanden feine Herrschaft in den ostindischen Gewässern eingebüßt. In den siebzehn Provinzen der Niederlande gedachte Philipp das reiche, im Adel, wie im Bürgerstande gleich stolze Volk durch Vermehrung der Bistümer, durch spanische Inquisition und spanische Truppen seiner Privilegien zu berauben, dasselbe gewaltsam beim römischen Glauben zu erhalten und so hier wie in Spanien sein
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