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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 26

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
26 843 Der Vertrag von Verdun wird geschlossen. Lothar erhält Nord-italren, das Land östlich der Rhone und Sa6ne. das Elsaß, das Maasgebiet bis zur Scheldemündung, die Mosellande, Ripuarien, Friesland, Karl der Kahle Frankreich, Ludwig erhält Deutsch land, rechts vom Rhein außer Friesland, links vom Rheine Mainz, Worms und Speier. «na Das Frankenreich umfaßte die ganze früher römische Provinz Gallien und das alte Germanien mit Ausnahme des nördlichen Teiles (Sachsen und Friesland). Jtrl Die germanische Bevölkerung des Reiches hatte ihre heidnische rung. Religion, ihre Tracht und Sitte beibehalten; die in romanische Länder eingedrungenen Germanen gaben dem unterworfenen Teile germanisches Gepräge, weil die ursprüngliche Bevölkerung meist getötet oder vertrieben war; wo sie sich indes im Kriegssturme erhalten hatte, bewahrte sie ihre romanische Eigenart. Namentlich trat dies in den Städten hervor; während der germanische Charakter den nördlichen und östlichen Teil des Reiches fast ausschließlich beherrschte, behielt der romanische im Süden und Westen die Oberhand. Sprache. Auch die Sprache erlitt bedeutende Veränderungen. Die Sprache der Beamten, des Hofes, der Geistlichen und im Süden auch die der Richter war die lateinische; es fehlte der fränkischen Volkssprache (lmgua theodisca) an Schriftzeichen, daher mußten alle Kapitularien oder Verordnungen in lateinischer Sprache abgefaßt werden. Aus verdorbenem Latein und germanischen Elementen entstand das Romanische oder das Französische. Wie die Franken, so verloren allmählich auch die Goten, die Langobarden und die Burgunder ihre Volkssprachen. Ja, die Franken int Osten gaben freiwillig ihre Sprache preis und nahmen die alemannische an. Dieses erschien von nun an dem Sächsischen und Friesischen gegenüber als hoch- oder oberdeutsch, während jene Sprachen die niederdeutschen genannt werden. 843 schwört Karl d. K. in fast rein alemannischer Sprache. Weil diese nun die herrschende wurde, so bezeichnete man sie nach dem Reiche, in welchem sie gesprochen wurde, als die fränkische. (Otfried. Ver-sger ^Q^‘er ^er "^vangelienharmonie" sagt, er dichte »in franzisca zungün«.) häitnis Anfangs standen sich Sieger und Besiegte schroff gegenüber, da je-Sieger doch die Franken milde Herren waren, die den Unterworfenen wenig

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 27

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
27 von ihren Gütern nahmen, ihnen auch ihre Gesetze und ihre Freiheit ließen, so hatten sie alle diejenigen bald zu Freunden, die untersten, einer härteren Herrschaft geseufzt hatten, namentlich die stammverwandten Kelten. Der Übertritt des Königs und der meisten Franken zum katholischen Christentume führte auch die Geistlichkeit mit ihrem gewaltigen Einflüsse auf das Volk in das Lager der Sieger, die ihr dafür manche Vorteile zuwandten. Ganz selbstverständlich verlieh ferner die höhere Bildung den Romanen ein Übergewicht über die Franken, die im Hof- und Staatsdienste bald vor den klügeren Römern zurücktreten mußten. Endlich trug auch der Umstand, daß der König in Paris wohnte, also inmitten der romanischen Bevölkerung, viel dazu bei, die Gegensätze auszugleichen. In der westlichen Reichshälfte vollzog sich die Ausgleichung zu Gunsten der romanischen Volkselemente, in der östlichen behaupteten die germanischen das Übergewicht. — Das Frankenreich bestand ans drei Teilen: Anstrasien (Ostreich),Bestaa»-Neustrien (Wesireich) und Burgund. Einzelne große Teile, wie Alemamiien und Bayern, standen unter eigenen Herzogen. Der ganze Staat zerfiel in Gaue, die von Grafen verwaltet wurden. Mehrere Gaue standen manchmal unter der Oberaufsicht eines Herzogs. Das germanische Königtum hatte sich bei den Franken allmähliche®"^ umgewandelt; die einzelnen Stämme dieses Volkes wurden durch Fürsten regiert, die man als Gaukönige bezeichnet. Aus ihnen ging |’J^n der Herrscher für das ganze Volk hervor. Die Auffassung, welche in rums, der Urzeit vorherrschte, daß der Führer des Stammes nicht unbeschränkter Herr desselben sei, außer im Kriege, hatte sich im Laufe der Zeit in die geradezu entgegengesetzte umgewandelt: Der König ist nicht der Beauftragte des Volkes, sondern der ganze Staat ist persönliches Eigentum des Herrschers, und die Verpflichtung desselben seinen Unterthanen gegenüber besteht einzig und allein darin, daß er sie schützt, indem er für die Erhaltung des Friedens sorgt. In seiner Hand liegt die Ausführung richterlicher Urteile, er allein verhängt den Bann, entzieht den Königsschutz oder verleiht ihn Einzelnen besonders. Er ist der Kriegsherr, er entscheidet über Krieg und Frieden, er ernennt die Beamten, läßt die Polizei ausüben, Gericht halten; ihm gehören alle Einkünfte des Staates, er übt feine Hoheit auch über die Kirche aus. Seine Person ist eine geheiligte; wer ihm die Treue bricht, indem er Hochverrat und Landesverrat begeht, oder ohne Erlaubnis zu einem andern Könige übertritt, wird mit dem

3. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 37

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
37 alles herrenlose Land, besonders die nicht zum Besitz des Dorfes gehörenden Wälder und die Wasserstraßen zu. Von dem übrigen Besitztum empfing der Herrscher seinen Anteil ebenso wie seine Volksgenossen. Infolgedessen ward er der reichste Großgrundbesitzer. Er erteilte indes den Anwohnern der öffentlichen Wälder wohl das Recht zu roden und vergab auch sonst von seinem Eigen an seine Freunde. Dergestalt erworbene Ländereien schieden aus dem Verbände der Markgenossenschaft und bildeten in Verbindung mit dem Privateigentum den Anfang der großen Güter, die ihren Besitzer für einen bedeutenden Teil derselben von dem Zwange der Dorfgemeinde befreiten. Jemehr aber die Güter an Zahl und Größe zunahmen, desto mehr ging der Besitz der freien Bauern zurück. Der Grund für diese Erscheinung lag zunächst darin, daß den Landmann mancherlei öffentliche Pflichten beschwerten, die ihn an der regelmäßigen und sorgfältigen Feldarbeit hinderten. Er mußte gegen wilde Tiere und Räuber kämpfen, im Herren-(Fron-)dienste an der Herstellung öffentlicher Wege und Brücken arbeiten, dem Aufgebot des Königs zum Kriege wie zum Gerichte (Dinge) folgen u. s. w. Übertrat er die Gesetze, so waren Geldbußen die nächste Folge, und erfreute er sich einer zahlreichen Familie, so zerfiel das Erbe bei seinem Tode in viele kleine Teile. Schlimmer aber als alle diese Hindernisse einer gedeihlichen Entwicklung des Bauernstandes war die Zuchtlosigkeit der Großen. Was die vielen Kriege der Franken mit äußern und innern Feinden dem Landmann noch übrig gelassen hatten, das verwüstete der Übermut der hohen Herren und ihrer Krieger oft mitten im Frieden. Da konnte es denn nicht ausbleiben, daß eine Menge freier Bauern schließlich ohne Besitztum war, und daß viele im Drange der Not ihr Gut und Eigen einem mächtigen Herrn als Geschenk Übergaben und es dann als Zinsleute und Hörige von diesem pachtweise, meistens auf fünf Jahre, zurückempfingen. Trotz all' dieser Übelstände, deren schlimmster die Vermehrung der großen Guter und die Verminderung der kleinen Höfe war, blühte die Landwirtschaft auf. Sie empfing besondere Förderung durch die Großgrundbesitzer und die Klöster, die sich die Pflege des Obst- und Weinbaues, der Vieh- und Bienenzucht, der Forstwirtschaft u. s. w. eifrig angelegen sein ließen. Während der Großgrundbesitz mehr von den tieferen Waldgebirgen ausging, breiteten sich die Niederlassungen der Bauern von den breiten

4. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 64

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
64 Er war von starkem Körperbau und maß sieben seiner eigenen Fußlängen. der obere Teil seines Kopses war rund, seine Augen groß und lebhaft, die Nase stark, der Nacken dick und kurz, sein Leib etwas vorhängend. Sein Gang war fest, seine ganze Haltung zeugte von männlicher Kraft, hell und hoch erklang seine Stimme. Das freundliche Gesicht umrahmte im Alter weißes Haar. In den letzten vier Jahren seines Lebens plagte ihn das Fieber, und in der allerletzten Zeit hinkte er auf einem Fuße. Böse Ahnungen erfüllten seine Seele, als er, am Ufer des Meeres stehend, die Meerdrachen der Normannen gewahrte, deren Raubzüge seinem Reiche bald verhängnisvoll werden sollten, aber solange er selbst lebte, wußte er die gefährlichen Feinde fernzuhalten. 810 und 811 erlebte er noch eine furchtbare Pest unter dem Vieh und eine Hungersnot unter den Menschen. In ebenderselben Zeit verlor er seine älteste Tochter und seine beiden ältesten Söhne Karl und Pippin, Männer, die zu den schönsten Hoffnungen berechtigten, durch den Tod. Seinem letzten Sohn, Ludwig von Aquitanien, ließ er 813 die Kaiserkrone und die Herrschaft, dann legte er sich und hauchte am 28. Januar 814 seine Seele aus. An demselben Tage noch ward er im Dom zu Aachen bestattet. Nicht „auf goldenem Stuhle sitzend", wie die Sage berichtet, sondern in einem noch erhaltenen Marmorsarkophage (Steinsarg), den eine Darstellung des Raubes der Proserpina ziert, fand der Körper des mächtigen Herrschers seine Ruhestätte. Die Inschrift über seinem Grabe lautet folgendermaßen: „Unter diesem Steine ruht der Körper Karls des Großen und rechtgläubigen Kaisers, welcher das Reich der Franken herrlich erweitert und durch siebenundvierzig Jahre glücklich regiert hat. Er starb, da er siebzig Jahre zählte, im Jahre des Herrn 814, in der siebenten Jndiktion*), am 28. Januar. (Nach Erl er und Freytag.) *) Die Jndiktion giebt an, die wievielte Stelle ein Jahr in einem Cyklus von 15 Jahren einnimmt.

5. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 78

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
78 feine weltbewegenden Thaten gezogen hatte; im Kampfe um fremde Völker fanden sie, fern der Heimat, in der Blüte ihrer Jahre ein rühmloses Ende. Aber der Stern der Sachsen flammt noch einmal am Himmel aus: Heinrich Ii., kraftvoll, klug und besonnen, kehrt zu den Wegen seines Urgroßvaters. Heinrichs I.. zurück. Zwanzig Jahre hindurch ringt er mit seinen trotzigen Großen; dreimal kämpft er mit dem polnischen Helden Boleslaw Chrabry; dreimal führt ihn sein Weg nach Italien. Endlich wird feine Ausdauer belohnt, friedlich verlaufen die letzten Jahre feiner ruhmreichen Regierung und — vom ganzen deutschen Volke beweint — sinkt er ins Grab (13. Juli 1024). Schon am 8. September desselben Jahres erhebt die einmütige Wahl der Fürsten und des Volkes mit Konrad Ii. ein neues Herrschergeschlecht auf den Thron. Unter ihm erreicht Deutschland seine größte Macht. Die Synode zu Sutri zeigt den deutschen Kaiser als den Statthalter Ehristi, dem Weltliches und Geistliches unterworfen ist. Da trifft den gewaltigen Herrscher der Pfeil des Lobes, sein Nachfolger ist ein Knabe von 6 Jahren. Tage des Jammers, Jahre des Elenbs folgen. Geistliche und weltliche Fürsten beflecken sich mit Dem Raube des deutschen Reichsgutes und branbmarken sich für einige Zeiten, inbem sie den reichbegabten jungen Herrscher auf die Irrwege der Sünbe führen. Verraten und verkauft von seinen Erziehern, ein Spielball seiner Leibenschaften, erregt der unglückliche Heinrich Iv. fürsten und Völker gegen sich. Dem glanzvollen Tage von Sutri gegenüber erscheinen die Bußtage von Kanossa: der Glanz der Kaiserkrone erbleicht vor der rotglühenben Fackel priefterlichen Hochmuts. Mit Heinrich Iv. beginnt der Verfall des Reiches. Wohl haben große Männer auf dem Throne mit Einsetzung ihrer ganzen Kraft versucht, die alte Bebeutung Deutschlands im Kreise der Völker zu erneuern, doch umsonst. Was in Kanossa begonnen war. führte die ii22 zähe Ausdauer der Päpste im Konkorbat zu Worms zu Ende. An die Stelle der Kaiser traten die Bischöfe von Rom als Statthalter Christi, und selbst ein Barbarossa hat ihnen den Pantoffel geküßt. Dank ihrer arglistigen Staatskunst kam Deutschland seit Friedrich Ii. nicht mehr Zur Ruhe. Unaufhörlich traten Gegenkönige hervor, die, selbst ohne ausreichend Machtmittel, boch die Bestrebungen der rechtmäßigen Herrscher hemmten und den Frieden ins Reich der Sage verwiesen. Die Krone Dentfchlanbs fiel mit Wilhelm von Hollanb in den Staub; kein beutscher Fürst mochte die verachtete aufheben, ja, auch die Fremb-

6. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 123

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
123 Man hätte glauben sollen, daß^eine so vorsichtig den Verhält-G-sese. niffen angepaßte Rechtspflege jedem Bedürfnisse des Volkes vollauf genügt hätte. Aber die Klagen über Selbsthilfe belehren uns eines andern. Es kam immer häufiger vor. daß Leute, die in Streit gerieten oder sich geschädigt glaubten, zu den Waffen griffen und sich mit Gewalt Recht zu verschaffen suchten. Der Friede wurde dadurch so oft gestört, daß die Reichstage sich immer von neuem mit der Frage beschäftigen mußten, wie diesem Übel zu steuern sei. Zwar standen die alten Volksrechte und die karolingischen Kapitularien noch überall in gesetzlicher Geltung, nur waren sie der Eigenart der verschiedenen Stämme mehr angepaßt worden und hatten somit einige Veränderungen erlitten, aber ihre Bestimmungen gegen Landfriedensbrecher schienen nicht scharf genug mehr zu sein. Wiederholt verkündete daher der Reichstag sogen. „Land- und Gottesfrieden" und setzte auf die Störung derselben die schwersten Strafen. Auch wurde bestimmt, daß solche Verordnungen ausgezeichnet, den Gesetzen der früheren Kaiser und Könige eingereiht und als immerwährendes Recht gehalten werden sollten. Nichtsdestoweniger klagte man zu Anfange des dreizehnten Jahrhunderts, daß die Deutschen sich wenig an die geschriebenen Reichsgesetze kehren. Die Weiterbildung des Rechtes geschah durch die praktische Rechtsübung und Urteilsfindung. Erst Eike von Reppichau unternahm es. die im Sachsenstamme leben- 1230 digen Rechtsgewohnheiten in umfassender Darstellung zusammenzuordnen. Sein „Sachsenspiegel" erwarb sich bald ein außerordentliches Ansehen. „Er wanderte in alle Gebiete der deutschen Zunge, von Livland bis in die Niederlande, von Bremen und Hamburg bis nach Straßburg und Salzburg, ja über sie hinaus in den slavischen Osten." Während der „Sachsenspiegel" vorzugsweise das in Norddeutschland geltende Recht zusammenstellte, bot der „Schwabenspiegel", eine 1273 entstandene Erweiterung desselben, auch süddeutsche Rechtsbräuche. Das gebotene Gericht wurde beläutet und beschreit. Die Glocke rief alle Freien und die Urteiler insbesondere zu ihrem fad£ren-Rechte, wie die Kirchenglocke zum Gottesdienst, die Sturmglocke gegen Feind, Mörder und Feuer aufrief. Der Gegner dagegen wurde in der ältesten Zeit ohne Einmischung des Richters gerufen; der Kläger selbst sortierte feinen Schuldner, im Beisein von Zeugen, vor Gericht

7. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 131

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
131 Für die Kolonisation im Südosten des Reiches ist Bayern der Ausgangspunkt geworden. Heinrich, Ottos d. Gr. Bruder, brach mit unerschütterlicher Ausdauer deutschem Wesen Bahn. Seine Arbeit führten in späterer Zeit die babenbergischen Herzöge (seit 1156) von Österreich weiter, sie sind die eigentlichen Verbreiter deutscher Kultur im Südosten. Der Strom der deutschen Einwanderung flutete bis in die östlichen Alpenthäler, bis an den Karst und bis nach Istrien, die äußersten Grenzen erreichte sie wohl in Siebenbürgen und am Südabhange der Karpathen. Aber hier blieb das slavische Element mitbestimmend, es bildete sich eine Mischung von deutschen und slavischen Elementen, während im Norden eine rein-deutsche Bevölkerung entstand. (Meist nach Müller.) Alles staatliche Leben hat seine Grundlage im Familienleben, dieses ist der Keim, aus welchem jenes sich entwickeln muß, und die Ent- le6cn-Wicklung wird schneller oder langsamer, gedeihlich oder kümmerlich von statten gehen, je nachdem das Familienleben seinen eigenen Gesetzen folgt oder dieselben verleugnet und somit der Vernichtung entgegentreibt. Daß deutsche Kultur so hoch geschätzt wurde, erfolgreich in die fernsten Länder eindrang und deren schlummernde Kräfte zu mächtiger Entfaltung und hoher Blüte zu bringen wußte, ist jedenfalls nur eine Folge der gesunden Erziehung, welche das deutsche Kind im Elternhause empfing und die es befähigte, die größten körperlichen Anstrengungen zu ertragen, klaren Blickes auch in der Fremde sofort die Anknüpfungspunkte zu finden, welche leibliches wie geistiges Wohlergehen forderten, und mit unerschütterlicher Ausdauer die als richtig erkannten Wege stetig zu verfolgen. Schon im Altertume waren die deutschen Frauen wegen ihrer Keuschheit berühmt, und die Treue deutscher Ehegatten fand in ergreifenden Liedern die schönste Verherrlichung. Im wesentlichen gilt das auch von dem Eheleben in dieser Periode. „Auf Grund einer Eheberedung der beiderseitigen Verwandten ge-1s-|erä schah die Verlobung von Braut und Bräutigam vor Zeugen. Der nächste männliche Verwandte der Jungfrau führte sie herzu. Sie sprach ihre Zustimmung aus. Der Bräutigam küßte sie und wechselte mit ihr die Ringe. Die Vermählung wurde unter gleichen Förmlich- Ber-keiten vollzogen. Die Verwandten versammelten sich. Man bestimmte Iu"a-das Heiratsgut. Das Brautpaar trat in den Kreis, welchen Geschlechtsgenossen und Freunde schlossen. Ein des Brauches kundiger 9*

8. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 137

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
137 die Gewappneten scharweise aufeinander. Es galt mehr, geschickt aneinander vorbeizureiten, als den Gegner aus dem Sattel zu werfen. Darauf war es vielmehr im Einzelkampfe, in der Tjost, abgesehen. Kostbare Spielpreise wie der Ruhm ritterlicher Kraft und Geschicklichkeit lockten zur Teilnahme am Turniere. Trotz kirchlicher Verbote und Strafen wurde das Waffenspiel häufig geübt, und lange erhielt sich die Erinnerung an besonders glänzende Ritterfeste. Frauen wie Männer reisten zu Pferde. Nur wer krank und schwach war oder möglichst unbehelligt von der dienenden Reisebegleitung seinen Weg zu machen wünschte, bestieg den Wagen, der nach unsern Begriffen freilich nicht gerade bequem war. Wenn es anging, wählte man die Wasserstraße, deren weite Krümmungen weniger schreckten, als die holprigen, schmutzigen Landwege. — In den meisten Fällen war der Reisende auf die Gastlichkeit fremder Leute angewiesen. Fand er hier und da freundliche Aufnahme, so mußten ihn die Gesetze doch auch gegen die Böswilligkeit schützen, wie sie andererseits das gastfreundliche Haus gegen die Gewaltthat des fremden Mannes sicherten' Im Laufe der Zeit mangelte es immer seltener an Wirtshäusern, die jedem Reisenden gegen Bezahlung Unterkunft boten. — Bei der dauernden Unsicherheit der Wege war es geraten, bewaffnet einherzuziehen. Bessern Schutz gewährte das Geleit des Lanbesherrn, für welches eine bestimmte Abgabe entrichtet würde. Wer einen Brief abzuschicken hatte, ober sonst eine Bestellung ausrichten lassen wollte, war genötigt, seinen eigenen Boten zu senben. Kaum anders als zu unserer Zeit staub man beim Gruße tiom&j^’ Sitze auf, verbeugte sich und entblößte das Haupt. Abgesehen von dem altertümlichen ,Heil!' klangen auch die Grußworte wie die unsern. Eigentümlich ist nur, daß man sich so häufig zur Begrüßung küßte. Scheidende tranken einander noch einmal zu. Wer in ein fremdes Gemach treten wollte, klopfte an die Thür und begehrte Einlaß. In den Städten hatten nicht bloß die Thore, Viertel und Straßen^zeich-besondere Namen, sondern auch die einzelnen Häuser. Awdt- Bei Feuersbrünsten war man auf die allereinfachsten Löschvorrich-tungen angewiesen. Daraus und aus dem leichten Holzbau der Häuser W&-erflärt sich, daß die Quellen so oft von der Einäscherung großer Häusermassen zu berichten haben. Von Anbruch des Tages bis Sonnenuntergang ertönte in Zwischen- Seit* räumen von je drei Stunden Glockengeläut, welches die kanonischenteilunfl-

9. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 139

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
139 geändert. Wie früher baute man erst Winter-, dann im folgenden Jahre Sommersrucht und ließ im dritten Jahre das Feld brach liegen (Dreifelderwirtschaft). Das Pflügen besorgte man mit Hilfe der Ochsen, zum Mähen bediente man sich der Sensen. Wiesen wurden meistens nur einmal gemäht und dienten dann dem Vieh zur Weide. Die Hauptfrüchte waren Weizen und Roggen, Gerste und Hafer, Gemüse, Hülsenfrüchte und Flachs. Um Acker- und Gartenbau machten sich einige Orden verdient, namentlich die Cistercienser und Prämonstra-tenser, aber auch manche Burgherren legten einen Ziergarten und Baumgänge an. Allmählich steigerte sich die Nachfrage nach den Erzeugnissen der Ackerwirtschaft und des Gartenbaues. In den Städten wuchs die Gewerbethätigkeit, Handel und Verkehr entzogen die Bürger der bis dahin betriebenen Landwirtschaft immer mehr und zwangen sie dadurch, von den Bauern zu kaufen, was sie brauchten. Hierdurch wurden letztere veranlaßt, ihrer Arbeit mehr Aufmerksamkeit und größeren Fleiß zu widmen, um reichlichere und bessere Erzeugnisse des Bodens liefern zu können. Die Viehzucht blühte auf, die Pferdezucht gewann durch den Reiterdienst, die Schafzucht stieg infolge des Wollengewerbes in den Städten, die Bienenzucht lieferte den Klöstern und Kirchen Wachs zu Kerzen, der Honig wurde als Würze der Speisen und Getränke statt des später hergestellten Zuckers verwendet, auch diente er zur Bereitung des Met. Die vielen Fasttage, welche die Kirche vorschrieb, zwangen zum Betriebe der Fischzucht und des Fischfanges. Die immer zahlreicher werdenden Bierbrauereien förderten den Anbau von Hopsen und Gerste. Nach und nach waren auch die Preise gestiegen. „So kostete ein Huhn im zehnten Jahrhundert noch i/2 Pf. — 18 im elften schon 1 Pf. — 36 Denselben Preis hatte eine Mandel Eier, das Doppelte und Dreifache eine Gans. Ein fettes Schwein kostete 20—24 Pf. — 7—8,40 Ji nach unserm Gelde, ein Schaf 10 Pf. — 3,50 Ji“ Daß auch der Weinbau weit verbreitet war, ist an anderer Stelle bereits ausgeführt worden. „Umfänglichere Weinberge gab es namentlich bei den größeren geistlichen Stiftungen; sie wurden durch Hörige bestellt, die außerdem von ihrem eigenen kleinen Besitztum ihren Herren einen Weinzehent abliefern mußten." Großen Nutzen gewährten die ungeheuren Waldungen, die allerdings eifrig gelichtet wurden, wodurch ein Steigen der Holzpreise entstand. Auf den Waldblößen herrschaftlicher Forsten durften die

10. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 149

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
149 „Annolied" um die Mitte des zwölften Jahrhunderts) in großer Zahl. Die Krone aller poetischen Erzeugnisse aber ist das wahrscheinlich auch dieser Zeit angehörende Nibelungenlied, dem sich die Gudrun würdig anschließt. Ersteres, dessen einzelne Lieder durch einen österreichischen Ritter, „der Kürenberger", zu einer einzigen Dichtung vereinigt sein sollen, schildert die Kämpfe der Burgunden mit den Hunnen zur Zeit der Völkerwanderung, letzteres schildert das bewegte Leben der alten Seekönige an der Nordsee und verherrlicht die stiüduldende Treue des Weibes, während im Nibelungenliede mehr die beharrlich ringende hervortritt. In dem dichterischen Ausgestalten der Stoffe, welche die Phantasie des Volkes so nachhaltig erregten, daß die herrlichsten Lieder (Nibelungen und Gudrun) unmittelbar aus dem Gemüte hervorgegangen zu sein scheinen und keinem einzelnen Dichter angehören, sondern das ganze Volk gleichsam zum Verfasser haben, offenbart sich das gewaltige Ringen des deutschen Geistes nach Befreiung von den Fesseln der fremden Sprache. Letztere ward verdrängt, als sich die eigene Sprache mehr und mehr dem reicheren Geistesleben anschmiegen lernte. Sie ward beweglicher in ihren Wandlungsformen, die volltönenden Endsilben wichen immer mehr den tonlosen, die nur das e noch beibehielten; an die Stelle des „Althochdeutsch" trat das sogenannte „Mittelhochdeutsch". Letzteres erwuchs aus der schwäbischen Mundart und errang bald die ausschließliche Herrschaft in der Mitte und im Süden unseres Vaterlandes, sie herrschte von 1150—1500. Während die lateinische Dichtung ganz in den Händen der Geist- ^uz-lichen gelegen hatte, erfaßte die Begeisterung, welche von den Kreuzzügen ausging, jetzt auch die Laien. Namentlich war es der Stand der Ritter, den das Wehen einer großen Zeit zu poetischen Schöpfungen drängte, in denen sich das Geistesleben der damaligen Welt getreulich abspiegelt. Man bezeichnet diese Periode als die erste Blüte unserer Sprache, sie war eine höfisch-ritterliche und zog nicht nur deutsche, sondern auch ausländische Stoffe in ihr Bereich, denen sie aber stets den Stempel deutschen Geistes aufprägte. — Der erste Kreuzzug (1096—1099) unter Gottfried von Bouillon fiel in die unglückliche Zeit der Regierung Kaiser Heinrichs Iv. und ging fast spurlos an Deutschland vorüber, erst an den folgenden unter Konrad Iii. (1147— 1149) und unter Friedrich I. Barbarossa (1189 — 1192) haben sich die Deutschen in großen Scharen beteiligt. Viele trieb jeden-
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