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1. Römische Geschichte - S. 21

1896 - Dresden : Höckner
— 21 Klienten gegenüber der noch mäßigen Anzahl wohlhabender und ehrgeiziger Plebejer noch lange das entscheidende Übergewicht. Comitia curiata. Die Kuriatkomitien wurden, seit sie ihre Hoheitsrechte an die Centnriatkomitien abtreten mußten, für das Staatsleben in Wirklichkeit völlig bedeutungslos, zumal da die wenigen ihnen verbliebenen politischen Rechte mit der Zeit immer mehr zu bloßen Formen herabsauken. Demnach verblieb ihnen nur die Entscheidung über rein patricische Standesangelegenheiten: arrogatio eines Mündigen durch -einen Patricier, Ausschließung aus dem Verband der Kurien, Genehmigung der transitio ad plebem u. a. Abgestimmt wurde innerhalb jeder Kurie nach Köpfen und darnach der Gesamtwille durch die Mehrheit der Kuriatstimmen festgestellt. d) Nene Tribuseinteilnng. Mit der Neuordnung der politischen Volksgemeinde verband sich auch eine Umänderung der von Servius überkommenen Tribuseinteilnng. Die bisherigen 4 städtischen Tribus, an welche das ganze Landgebiet angeschlossen war, wurden auf die Stadt beschränkt (tribus urbanae) und das unterdessen durch Eroberung vermehrte Landgebiet für sich nach der Überlieferung in 17 Bezirke geteilt (tribus rusticae). Von den letzteren haben 16 die Namen patricischer Geschlechter, offenbar solcher, welche den bedeutendsten Besitz darin hatten; die 17. aber ist nach dem eroberten Crustumerium Oustu-mina benannt worden. 2. Die Befestigung der Republik nach außen. 1. Der vertriebene König Tar quin ins soll mehrere Versuche gemacht haben, seine Herrschaft in Rom wieder zu erlangen. Zuerst wird eine Verschwörung junger Patricier zu gnnsten des Königtums entdeckt (Hinrichtung auch der Söhne des Brutus). Die Königshabe wird dem Volke preisgegeben, das königliche Ackerland zwischen Kapitol und Tiber dem Kriegsgott geweiht und sortan daselbst die Heeresmusterung gehalten (campus Martins). Darnach bestimmt der König die etruskischen Städte Veji und Tarqninii zum Kriege gegen Rom: in der Schlacht am Walde Arsia fallen Ar uns, sein Sohn, und Brutus im Zweikampfe. 2. Ein zweiter Versuch des Tarquinius, mit Hilfe der Etrusker und zwar des Lars Porfena von Clnfinm, seine Wiederherstellung in Rom zu erzwingen, endet zwar mit einem Siege der Etrusker, doch ohue daß jene eingetreten wäre. Der Anlaß des Zuges ist daher vielmehr zu suchen in dem

2. Römische Geschichte - S. 23

1896 - Dresden : Höckner
— 23 — 2, Nach mehrfachen vergeblichen Versuchen, Abstellung ihrer Not durch Verweigerung des Kriegsdienstes während der Kämpfe mit den benachbarten Feinden zu erzwingen, zogen die noch vor der Stadt im Heere vereinigten Plebejer 494 über 494 den Anw und lagerten sich aus einer der Anhöhen, welche stch am rechten Ufer desselben hinziehen, 3 r. Meilen von Rom m der Crusturninischen Felbrnark (1. secessio plebis in rnon-tem sacrum). Zur Wiedervereinigung mit den Patriciern ließen sie sich erst dann bestimmen (Menenius Agrippa und die Parabel vom Magen und den Gliedern), als ihnen durch einen feierlich beschworenen Vertrag Amnestie für den militärischen Ungehorsam, eine wenn auch nur vorübergehende Erleichterung der brückenbsten Schulbverhältnisse, vor allem aber die Einsetzung des Volkstribunates zugestanden worden waren 493. 493 3, Die von der Plebs zu wählenben tribuni plebis hatten das Recht, innerhalb der Stadt und des Bannkreises die einzelnen Plebejer aus ihren Anruf gegen die Übergriffe der patricischen Magistrate (bei der Aushebung, der Umlage des tributum und vor Gericht) zu schützen (ius auxilii) und genoffen zu biedern Behnse für die Dauer ihres Amtes Unver-i etztich feit der Person (sacrosanctitas). Unter dem Schutze der letzteren entwickelte stch dann im Anschluß an den weiteren Stänbefarnpf allmählich nicht nur das Recht, Sonderversammlungen der Plebs (concilia plebis) z u berufen (ius cum plebe agendi), und sie daselbst in ihren eigenen Angelegenheiten Beschlüffe faffen zu lassen, sondern auch das Recht der Jntercesfion (ius intercedendi), fräst dessen die Tribunen auch allgemeine magistratische Handlungen, sei es der Verwaltung oder der Gesetzgebung, zum Schutze der ganzen Plebs vereiteln und welches sie im Falle des Widerstandes der Magistrate mit Gewalt geltend machen sonnten (ms pren-sionis). Außerdem erhielten die Tribunen in den beiden von ihnen selbst ernannten und ebenfalls unverletzlichen t bi len Gehilfen, welche zunächst zu ihnen in einem ähnlichen Verhältnisse standen, wie die Quästoren zu den Konsuln. 4. Innere Kämpfe bis zur lex Pablilia 471. 1. Die wirtschaftliche Lage der Plebs war durch die jüngste Verftänbigung über die Schnlbensrage nur für den Augenblick gebessert; die Ursachen der früheren Verarmung bauerten fort, zumal ba die Grenzfehben mit den Nachbarvölkern fein ©nbe fanden und feineswegs immer glücklich ver-

3. Griechische Geschichte - S. 72

1896 - Dresden : Höckner
— 72 — Den mannigfachen Erleichterungen der ärmeren Bürger, welche außerdem auch durch Kolonisationen (S. 73) versorgt wurden, standen kostspielige Ehrenleistungen der Reichen, Leiturgien, gegenüber, welche dem Staate Ausgaben ersparten. Unter den regelmäßigen, sämtlich zur Feier von Festlichkeiten und zur Ergötzung des Volkes bestimmten Leiturgien war die bedeutendste die Choregie, die Bezahlung, Beköstigung und Ausstattung des Chores für die theatralischen Aufführungen. Die vorzüglichste und kost-spieligste Art der Gymnasiarchie war die Lampadarchie, die Bestreitung der Kosten für die Fackelläufer. Hierzu kam noch die Hestiasis, die Bewirtung der eigenen Phyle an Staatsfesten. Die außerordentliche Liturgie der Trierarchie verlangte von dem durch die Strategen bestellten Trierarchen die Ausrüstung und die Besehligung eines vom Staate samt der Löhnung für die Schiffsmannschaft gestellten Kriegsschiffes. Direkte Vermögenssteuern erhob der Staat nur im Kriegsfälle, deren Ausschreibung dann durch Volksbeschluß angeordnet wurde. 3. Seine äußere Politik stützte Perikles, seitdem er den festländischen Bund und notgedrungen auch seine panhelle-nischen Bestrebungen aufgegeben hatte, auf den großen athenischen Seebund, welcher seit 445 etwa 300 Staaten unfc) Städte umfaßte und in 5 Steuerbezirke (den ionischen, hellespontischen, thracifchen, karischen und Jnselbezirk) gegliedert war. Aus der Vorstandschaft Athens war infolge der Lässigkeit der meisten Verbündeten (S. 66) eine wirkliche Herrschaft geworden, namentlich nach der Verlegung des Kriegsschatzes von Delos nach Athen (454). Die regelmäßige Verfassungsform der Bundesstädte war die Demokratie; auch hatten die Athener in vielen derselben stehende Besatzungen, deren Befehlshaber auf die Verwaltung nicht ohne Einfluß waren. Am bittersten aber empfand man in nicht wenigen Staaten die Entziehung der Gerichtshoheit in allen wichtigen Rechtshändeln. Doch galt die athenische Herrschaft für unerschütterlich, seitdem eine Erhebung von Samos 440 durch Perikles energisch niedergeworfen worden war. 4. Unter athenischer und spartanischer Führung standen die beiden Hälften Griechenlands, der festländische und der Seebund, mit gesteigerter Eifersucht einander gegenüber. Deshalb erblickte Perikles die nächste Aufgabe Athens in der Sammlung und Organisation seiner Kräfte für den bevorstehenden unvermeidlichen Kampf. Um die Stadt vollständig gegen die Peloponnesier zu sichern, setzte er den Bau einer dritten mittleren Verbindungsmauer zwischen Athen und Piräus durch, durch welche die Vereinigung beider zu einer gewaltigen Doppelstadt vollendet wurde (Baumeister Kallikrates). Eine Flotte von 60 Trieren kreuzte während des größten Teiles des Jahres

4. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 80

1891 - Dresden : Höckner
— 80 — Reichsgesetzgebung aus den in lateinischer Sprache aufgezeichneten Beschlüssen der Reichsversammlungen (Capitularia). Der namentlich in den Pfalzen des alten Anstrasiens und am Rhein regelmäßig zusammentretenden Reichsversammlung (seit Pippin „Maifeld") ging nicht selten tm Herbst eine kleine Versammlung der Großen voraus, welche die Beschlüsse der größeren vorbereitete. 2. Der einreißenden Erblichkeit im Beamtentum trat Karl überall entschieden entgegen und bestellte außerdem zur Aufsicht über die gesamte Reichsverwaltung, insbesondere die Rechtspflege, alljährlich je zwei Königs boten oder Gewaltboten (missi dominici), einen Bischof und einen vornehmen Laien, für je einen ausgedehnten Bezirk, welche als seine Stellvertreter viermal im Jahre denselben bereisend, auf besonderen Landtagen die Amtsführung der Grafen und Bischöfe zu beaufsichtigen und zu ergänzen, Klagen der Unterthanen entgegenzunehmen und in freieren Formen selbst Gericht zu halten hatten. Durch ihre Berichte an den König sicherten sie diesem eine durchgreifende persönliche Einwirkung auf alle Teile des Reiches. 3. Auch die Kirchenverfassung wurde, dem Charakter der karolingischen Monarchie entsprechend, vom Kaiser in römischhierarchischer Weise und zwar so geordnet, daß sür Deutschland Köln, Trier und Mainz als erzbischöfliche Sitze galten (für Baiern das Erzbistum Salzburg). Die Bischöfe und die Abte der Reichsklöster wurden unmittelbar durch den König ernannt; selbst das erzbischöfliche Pallium erteilte der Papst nur auf den Antrag des Königs. Ebenso verfügte der König nicht selten eigenmächtig über das Kirchengut, zog die Bischöfe zur Reichsverwaltung und die Vasallen von Kirchen und Klöstern wie seine eigenen zum Dienst heran, berief nicht nur Synoden, sondern ließ auch zuweilen durch sie dogmatische Streitigkeiten entscheiden. 4. Mittelpunkt des Reiches war der Hos, dessen Beamte zu den wichtigsten Reichsgeschäften des Friedens und des Krieges verwendet wurden. Unter den höheren Hofbeamten gewann der Hausgeistliche des Königs, der Vorsteher der „Kapelle", der königlichen Betkammer, mit der Ausdehnung seines Geschäftskreises auf die Kanzlei und die kirchlichen Angelegenheiten des Reiches besondere Bedeutung (primus capellanus, archicapellanus) Der Unterhalt der umfänglichen Hofhaltung, also im Grunde die Staatswirtschaft, welche mit dem König von Pfalz zu Pfalz

5. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 92

1891 - Dresden : Höckner
— 92 — 2- Vermöge einer solchen Selbstbeschränkung gelang es ihm, sowohl die Herzöge Bnrkard von Schwaben und Arnulf von Baiern, diesen freilich nur gegen Überlassung des königlichen Rechtes, die Bischöfe seines Landes zu ernennen, wie durch kluge Benutzung der westfränkischen Wirren 926 auch den Herzog Giselbert von Lothringen zur Anerkennung seiner Oberhoheit zu bringen und dadurch die Einheit des Reiches wiederherzustellen (Giselberts Vermählung mit Heinrichs Tochter Gerberge). 3. In seinem sächsischen Stammlande übernahm Heinrich mit Energie die Abwehr der äußeren Feinde. Als 924 die Ungarn ins Land brachen, mußte er sich freilich zunächst noch begnügen, durch einen jährlichen Tribut einen 9jährigen Waffenstillstand zu erkaufen. Doch die so gewonnene Frist benützte er eisrig zur Anlage oder zum Ausbau fester Plätze in den Grenzgegenden (Merseburg, Quedlinburg, Goslar) mit stehender Besatzung (jeder 9. Mann der benachbarten königlichen Vasallen) und zur Ausbildung einer stattlichen Lehnsreiterei. 4. Diese erprobte er zunächst in dem Grenzkriege gegen die Slawen. Zuerst unterwarf er 928 die Heveller auf beiden Seiten der Havel und an der unteren Spree (Brennabor—brandenburg), dann die Dalemiucier durch die Einnahme ihres Hauptplatzes Jana bei Lommatzsch (Burg Meißen) und zwang durch einen Zug bis vor Prag den Böhmenherzog zur Huldigung (Tribut). Unterdessen unterjochten die sächsischen Grenzgrafen die Redarier zwischen Havel und Peene, die Obotriten und Wilzen nordwestlich und westlich von jenen bis zur Ostsee. 929 Ein allgemeiner Aufstand der Unterworfenen wurde 929 in der blutigen Schlacht bei Lenzen niedergeworfen und später auch die Lausitzer (Lebusa) und Milzener im Gebiete der Spree zur Anerkennung der sächsischen Herrschaft gezwungen, die beim Ablauf des ungarischen Waffenstillstandes das ganze Land zwischen Elbe und Oder umspannte. 5. Als nunmehr die Ungarn in 2 Haufen abermals in Sachsen einbrachen, wurde der eine von dem sächsischen Aufgebot in die Sümpfe des Drömling gejagt, der andere vom König selbst mit 933 seiner Reiterei 933 bei Ri ade (Dorf Rietheburg a. d. Unstrut) zersprengt und vernichtet. — Aber auch die alte Nordgrenze stellte Heinrich wieder her, indem er 934 die Eider überschritt und die Dänen (Gorm der Alte) aus dem Gebiete nördlich derselben

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 96

1891 - Dresden : Höckner
— 96 — rische Ostmark aufs neue; denn die Baiern dehnten ihre Macht allmählich wieder von der Enns die Donau abwärts aus. Zwei ^sahre nach der Ungornfchlcicht starb auch ßubotf, nachdem er seine Schuld durch tapfere Thaten gegen bte Slawen und in Italien gesühnt hatte. 4. Während dieser Bürgerkriege hatten sämtliche Slawenstämme des Norbens sich gegen bte deutsche Oberherrschaft erhoben. Nach langen und Mutigen Kämpfen (Schlacht an der Reckenitz 955) der beiben Markgrafen Hermann Billung und 960 Gero vollendete Otto selbst auch hier (bis 960) die Unterwerfung. Später bezwang Gero auch noch die aufständischen Lausitzer und machte Polen bis zur Warthe tributpflichtig. Mit herzoglicher Gewalt gebot Graf Hermann Billung zur Sicherung der Gebiete der Wagrier und Obotriten über den östlichen Teil Sachsens und verband damit auch die dänische Markgrafschaft an der Eider. Aus den südlichen slawischen Landen erwuchsen nach Geros Tode die Nordmark, Ostmark und Thüringische Mark. In diesen slawischen Gebieten wurden nach und nach Bistümer gegründet: Havelberg,Brandenbnrg-Merseburg, Zeitz (später Naumburg), Meißen, außerdem Posen für Polen (Herzog Mieczy-jlatn), alle unter dem 967 errichteten Erzbistum Magdeburg; dazu kamen in Dänemark (König Blaatand) Schleswig, Ripen, Aarhus, diese wie Oldenburg (spater Lübeck) in Wagrien unter dem Erzbistum Bremen. d. (Dttos I. Bund mit der Kirche und die Herstellung des abendländischen Kaisertums. 1. Nachdem selbst die Banbe der Verwanbtschaft sich nicht stark genug erwiesen hatten, das Herzogtum und den trotzigen Laien-abel fest an das Königtum zu ketten, schloß Otto I. um so enger den Bunb mit der Kirche, die ihrerseits selbst auch des königlichen Schutzes gegen die Übergriffe der weltlichen Großen be-bürste. Daher verstärkte er die Macht der Bischöfe durch massenhafte Landschenkungen, durch Übertragung des Markt-, Zoll- und Münzrechtes, vor allem aber durch Verleihung einer erweiterten Immunität. • Damit räumte er ihnen freilich auch obrigkeitliche (gräfliche) Rechte ein, verfügte aber auch frei über ihre Ernennung (sein Bruder Bruno Erzkanzler und Erzbischof von Köln, sein Sohn Wilhelm Erzbischof von Mainz) und zog sie als die Träger der damaligen Bildung im höchsten Maße zum Hof-

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 55

1891 - Dresden : Höckner
— 55 — der 3 Teilreiche unter Chlotar Ii. von Nenstrien (613—628), 613 dem Enkel des ersten, und eine entschiedene Beschränkung der königlichen Gewalt herbei. Denn das vom König auf der großen geistlich-weltlichen Reichsversammlung zu Paris 614 be- 614 stätigte Reichsgrundgesetz (constitutio perpetua) beschränkte das Recht des Königs, die Grafen zu ernennen, auf die in dem betreffenden Gau angesessenen Großgrundbesitzer und erkannte die freie Wahl der Bischöfe durch Geistlichkeit und Volk unter Vorbehalt der königlichen Bestätigung an. 2. Das merowingische Staätswesen. a) Wirtschaftsleben. 1. Nach wie vor blieb fast ausschließlich die Naturäl-wirtschaft die Grundlage des fränkischen Wirtschaftslebens. Auch die römisch-keltischen Städte verloren mit dem Rückgang von Handel und Gewerbe ihr bisheriges Übergewicht über das platte Land oder wurden von den Germanen in Dörfer verwandelt. Nur hier und da am Rhein (Straßburg, Köln, Worms, Mainz), im Innern Nordgalliens und noch mehr im Süden erhielten sich einigermaßen Handwerk und Handelsverkehr. 2. Der Grundbesitz Galliens war hauptsächlich in den Händen des Staates, d. h. des Königs (vgl. S. 58), der Kirche und einer nicht sehr zahlreichen, aber mächtigen Grundaristokratie, d. H. der alteingesessenen senatorischen Geschlechter und der vornehmen Franken, die der König für geleistete Dienste mit Grund und Boden belohnt hatte. Die großen Güter wurden meist von Kolonen und Sklaven bebaut; doch gab es auch Pacht- und Leihverhältnisse, welche freie Leute namentlich der Kirche gegenüber eingingen (S. 56). Diese gallischen Zustände wirkten allmählich auch auf das Wirtschaftsleben der deutschen Stämme ein. 3. In den deutschen Stammlanden hatte sich inzwischen die Landwirtschaft bedeutend gehoben. Nicht mehr die Weidewirtschaft, sondern der Ackerbau stand im Mittelpunkte, und neben dem Getreidebau wurde auch bereits Wiesenkultur, Garten-und Weinbau getrieben. Das Ackerland war jetzt von dem Wald- und Weideland (Almende) grundsätzlich geschieden und allmählich dauernd in Sonderbesitz und Eigentum übergegangen. Da aber die Feldstücke jedes einzelnen Besitzes in der ganzen Dorfflur zerstreut lagen (Gewanneinteilung), so ergab sich daraus

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 119

1891 - Dresden : Höckner
— 119 — insgeheim dahin, den König zu entsetzen, falls er sich nicht bis zum Jahrestage des Bannes von demselben gelöst habe. 5. Heinrich entschloß sich die Zusammenkunft des Papstes und der Fürsten zu vereiteln und den Bund beider zu sprengen. Mitten im strengsten Winter eilte er deshalb, begleitet nur von seiner treuen Gemahlin und geringem Gefolge, von ©Peter, die von den süddeutschen Fürsten besetzten Alpenpässe vermeidend, durch Burgund und Savoyen unter unsäglichen Beschwerden über den Mont Cenis nach Italien. Hier erzwang er durch dreitägige Buße im inneren Schloßhofe des Felsenschlosses Canossa (oberhalb Reggio) am 28. Jan. 1077 die Absolution des wider- 1077 strebenden Papstes, der schon auf der Reise nach Deutschland vor der drohenden Bewegung der lombardischen Großen hier bei seiner Freundin, der Markgrüfin Mathilde von Tuscien, der Tochter der Beatrix (S. 107), Zuflucht gesucht hatte. 6. Nichtsdestoweniger wählten die enttäuschten Fürsten und Gregorianischen Bischöfe in Gegenwart päpstlicher Legaten 1077 zu Forchheim den Herzog Rudolf von Schwaben zum Gegenkönig, indem sie zugleich ihr freies Wahlrecht gegenüber dem König und die Unabhängigkeit der Wahl der Bischöfe von diesem im Sinne des Papstes feststellten. Jetzt aber trat Heinrich Iv., im Unglück rasch zum Manne gereift, mit der ganzen genialen Kraft seines Geistes für die Unabhängigkeit des entwürdigten deutschen Königtums mit Hilfe der Bürgerschaften der rheinischen Städte und der Bauernschaften Schwabens, sowie vieler Bischöfe und des Böhmenherzogs aufs neue in den Kampf ein. Rudolf dagegen stützte sich insbesondere auf die fchwäbischen Geschlechter der Welfen und Zähringer, sowie auf den sächsischen Adel und die freien Bauernschaften Sachsens und Thüringens. Da es in dem nun entbrennenden greulichen Bürgerkriege für Heinrich besonders galt, die Vereinigung der sächsischen und schwäbischen Heereskräfte des Gegners zu verhindern, übertrug derselbe die schwäbische Herzogswürde 1079 an Friedrich von Staufen, den Stammvater der Hohenstaufen, der durch seine Burgen eine beherrschende Stellung am Nordrande der Rauhen Alp behauptete (dessen Vermählung mit Heinrichs Tochter Agnes). 7. Erst nach einem entschiedenen Siege Rudolfs 1080 (bei 1080 Flarchheim unweit Mühlhausen i. Th.) stellte sich Gregor Vii-offen auf dessen Seite und erneuerte auf der Fastensynode 1080 feierlich den Bann über Heinrich, indem er zugleich binnen

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 121

1891 - Dresden : Höckner
— 121 — ein tiefes Friedensbedürfnis und> in Verbindung mit ihm die von den Bischöfen von Lütüch nnb Köln toieberaufgenommene Bewegung für den „Gottesfrieden" entgegen. Indem er nun dieselbe unterstützte (Synode von Mainz) und zugleich den Sachsen die Wahrung ihres alten Lanbrechts zusicherte, entzog er seinen Feinben immer mehr den Boben. 2. Der Gegenkönig verlor am Ende alle Bebeutung. Mit seinem Tode (1088 im Kampf um den ererbten Besitz in seiner Heimat) und dem des treulosen Ekbert von Meißen 1090') war im Norden der Frieden hergestellt; nur im ©üben setzten Welf und der Zähringer den Kampf noch fort. Da brachte der neue Papst Urban Ii. (1088—1099), ein französischer Clunia-censer von großer Weltklugheit, der nicht mehr die Unterwerfung der weltlichen Fürsten unter päpstliche Lehnshoheit, sondern nur noch die Unabhängigkeit der Kirche von jeber weltlichen Macht erstrebte, durch die Vermählung der Markgräfin Mathilde mit dem jugendlichen Sohne Welfs die päpstliche Partei diesseits und jenseits der Alpen in eine gefährliche Verbinbung (1090). 3. Um sie zu sprengen, unternahm Heinrich Iv. seinen 2. Römerzug (1090 —1097). Jnbessen der entschlossene Wiber-fianb Mathilbens, das Wiebemusteben der Pataria, vor allem aber die Empörung seines ältesten Sohnes Konrab (Krönung zu Monza 1093) erschütterten die italienische Machtstellung des Kaisers aufs schwerste und gaben seinen Feinben in Deutschland neue Kraft. Während er aber im Nordosten des Polandes 4 Jahre hilf- und thatenlos verbrachte, übernahm das Papsttum triumphierend ans den Concilien von Piacenza und Clermont 1095 an der Spitze der romanischen Nationen die Führung der 1095 gewaltigen Kreuzzugsbewegung (S. 128). e) Heinrichs Iv. letzte Kämpfe 1095 — 1106. 1. Die dem Papst nunmehr entbehrlichen Welsen erkannten, daß sie nur ein Werkzeug der päpstlichen Politik gewesen waren. Darum löste der junge Welf seine Ehe mit der „großen Gräfin" die ihre Erbschaft dem heiligen Petrus vermacht hatte, und ') Die Mark Meißen (aber ohne die Oberlausitz) erhielt 1089 Heinrich von Eilenburg, der Markgraf der sächsischen Ostmark, aus dem schon seit der Mitte des 10. Jahrh, hervortretenden Geschlechte der Wettiner, das aus dem südlichen Schwabengau (südlich der unteren Bode) stammte.

10. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 136

1891 - Dresden : Höckner
— 136 — Demnächst gewann er seinen Oheim, den unruhigen Welf Iii,, durch Übertragung Tusciens, Spoletos und Sarbiniens, Heinrich den Löwen durch Bestätigung seines Erbrechts auf Baiern und für die Verzögerung der Belehnung durch das Zugestänbnis der Investitur für seine slawischen Bistümer; den Herzog Heinrich Jasomirgott entschädigte er später durch die Mark Österreich, welche er zum Herzogtum erhob (1156); seinem jungen: Neffen Friedrich von Rotenburg, dem Sohn Konrads Iii., trat er das Herzogtum Schwaben ab. 3. In kurzem hatte er das königliche Ansehen (auch durch Unterbringung des Raub- und Fehbewefens) berartig gesteigert, daß er nun auch im ftanbe war, die beutfche Oberhoheit den aujgerbeutschen Lehnsstaaten gegenüber zur Geltung zu bringen (Entscheibung des bänischen Thronstreites auf dem Reichstage zu Merseburg 1152, Felbzug gegen den Polenherzog Boleslaw). Durch seine Vermählung mit Beatrix, der Erbtochter des Grasen Raimnnb von Hochburgunb, befestigte er das Verhältnis bieses für seine italienischen Pläne besonbers wichtigen Landes zum Reiche. 4. yn Italien selbst freilich begegnete er großen Schwierigkeiten. Der mächtige Aufschwung des Verkehrs- und Erwerbslebens nach dem Beginn der Kreuzzüge hatte in den Städten des fruchtbaren Polandes mit seinem reichverzweigten Flußnetz die alte Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft verdrängt und dadurch auch die bisher abhängigen Schichten der Bevölkerung mit dem Streben nach Selbständigkeit und Anteil am öffentlichen Leben erfüllt (S. 134). Die bisher herrschenben -Ltänbe, die Eapitane und Valvassoren, hatten sich infolgedessen während des Jnvestiturstreites mit dem aufstrebenden Bürgertum unter jährlich gewählten „Consuln" zu selbständigen, streitbaren (Carroccio) Gemeinben zusammengeschlossen und die bisher von den Bischösen im Namen des Königs geübten Hoheitsrechte selbst in die Hand genommen. Doch hielt der sofort auch erwachenbe stäbtische (Bonbergeist die Stabte in ununterbrochenem gegenseitigen Kampfe; insbesondre ftanben sich Mailanb, die alte kirchliche Hauptstadt Oberitaliens, und Pavia, die lom-barbifche Königsstabt, mit ihren Verbünbetert unversöhnlich gegenüber. Mailanb hatte vermöge feiner günstigen Lage zwischen Ticino und Abba, Comersee und Po seine Herrschaft über die ganze Lanbfchaft ausgedehnt, Como und Lobi zerstört und die benachbarten Grafschaften am Sübfnß der Alpen mit feinen Burgen bebeckt.
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