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dach, am Fuße schön bewaldeter Berge und an der
Eisenbahnlinie Straßbnrg-Saargemünd-Metz gelegen,
ist berühmt dnrch seine zahlreichen Eisenwerke und
die sehr besuchte Heilquelle. Südlich auf dem Berge
die Ruine Wasenburg.
Re'ichshofen (3050 Einw.). Bei Reichshofen-
Werk bedeutende Maschinenwerkstäiten im Besitze
der Familie von Dietrich, die mit den derselben Fa-
milie gehörigen Eisenwerken von Niederbronn, Merz-
Weiler, Mutterhausen, Zinsweiler and Jägerthal ein
Ganzes bilden; ferner Holzschneidefabriken und eine
Papierfabrik.
Vii. Der Kreis Weißenburg.
58,800 Einwohner. 603 □ km.
1. Weiße«bürg * (5840 Einw.), früher Reichs-
stadt, am Fuße der Vogesen, an der Lauter, an
der Eisenbahnlinie Straßbnrg-Weißenburg-Landan
und an der Straße von Lauterburg nach Bitsch,
liegt an der nördlichen Grenze des Elsaß. Die Stadt
hat ein Gymnasium. Garnison.
Die beachtenswerten Gebäude sind: das Stadt-
Hans am Marktplatze, die katholische Kirche von St.
Peter und St. Paul, schöne gotische, ehemalige Stifts-
kirche, die evangelische Kirche, das Spital, die neuen
städtischen Schulen, die Kreisdirektion und das alter-
tümliche Haus Vogelsberger.
Die Industrie ist nicht sehr verbreitet zu Weißen-
bürg; die Einwohner beschäftigen sich viel mit Acker-
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
TM Hauptwörter (100): [T80: [Rhein Stadt Festung Mainz Maas Straßburg Frankreich Metz Elsaß Deutschland], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T13: [Kirche Dom Zeit Bau Denkmal Kunst Tempel Bild Werk Stadt], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
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Extrahierte Personennamen: Merz-
Weiler Weiße«bürg Bitsch Hans Peter
102
Alberschweiler (1400 Einw.), an der roten
Saar. Endpunkt der Eisenbahn von Alberschweiler.
Zu Vallerysthal gehörige Glasschleiferei, S t. Q n i r i n
(.1000 Einw). Beide Orte treiben ebenfalls starken
Holzhandel.
4. R i x i n g en [Rechicourt] (800 Einw.), besitzt
schöne ausgedehnte Waldungen.
Avrieourt (1040 Einw.), deutsche Grenzstation
an der Linie Straßburg-Paris.
5. P s a l z b u r g* (4400 Eiuw.), auf einer Hochebene,
am Eingang der Vogesen, war bis 1870 Festung.
Der Ort ist mit der an der Eisenbahnlinie Straßburg-
Deutsch-Avrieourt (Paris) liegenden Station Lützelburg
durch eine Straßenbahn verbunden. Progymnasium.
Lehrerseminar. Laudesarbeitshaus für Männer.
Lützelburg (640 Einw.), Station an der Eisen-
bahuliuie Straßburg-Deutsch-Avrieourt und an dem
Rhein-Marne-Kanal, treibt starken Holzhandel. Be-
deutende Oelmühle und Seifenfabrik. Oberhalb des
Ortes die Ruine gleichen Nameus.
Dagsburg [Dabo] (2800 Einw. mit den An-
nexen), am Fuße des Schloßfelseus. Auf demselbeu
an Stelle des verschwundenen Schlosses der Graseu
von Dagsburg, steht jetzt eine Kapelle, die Leo Ix.
geweiht ist, der hier geboren sein soll. In den um-
gebenden Wäldern zahlreiche Spuren alter starker
Besiedelnng, die bis in Die römische Zeit hinaufreicht.
Anfertigung vou Holzschuheu und audereu Gegen-
ständen von Holz, wie Harken (Rechen), hölzerne
Schaufeln n. f. w.
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T32: [Vgl Stadt Aufl Frankreich fig Maas Sch. Einw. Vergl Festung]]
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Extrahierte Personennamen: Alberschweiler Leo_Ix Leo
Extrahierte Ortsnamen: Paris Lützelburg Lützelburg Rhein-Marne-Kanal Dagsburg Dagsburg
8
Geschichte des Mittelalters.
Grabhügel geborgen. Doch war auch die eigentliche Beerdigung
üblich (auf Schlachtfeldern sogar nothwendig, wenn man die Leichen
der Stammgenossen nicht den Wölfen und Raben überlassen wollte)
und es ist kaum glaublich, daß die den unteren Standen Angehörigen
der Ehre eines Leichenfeuers und Grabhügels für würdig gehalten
wurden.
Friedliche Z 19. Die Arbeiten in Haus und Feld überließen die Ger-
^ungn!!* manen den Weibern und Leibeigenen. Ihre Wohnungen waren kunst-
lose große Hütten; eigentliche Städte gab es keine, wohl aber ver-
schanzte Plätze, doch blieben die großen von Bächen, Teichen und
Sümpfen durchschnittenen Wälder die Hauptfestungen der Germanen.
Ackerbau. Ihr Ackerbau war sehr unvollkommen, mit mehrjähriger Brache;
man baute Haber, Weizen und Gerste, aus welcher Bier bereitet
Viehzucht, wurde. Von größerer Bedeutung war die Viehzucht, daher wurde
der Reichthum eines Mannes nach seinem Viehstande geschätzt, auch
wurden die Strafen in Vieh abgetragen. Viehzucht setzt Wiesenbau
voraus mit seinen verschiedenen Arbeiten, sowie Schuppen zur Aufbe-
wahrung des Heus, so daß wir zu der Annahme berechtigt sind, die
Germanen wären ohne die fortdauernden Kriege und Wanderungen in
Bälde zu einem civilisierten Leben übergegangen. Von eigentlichem
Gewerbe. Gewerbe konnte natürlich keine Rede sein; die Frauen spannen und
woben Flachs und zierten ihr Gewand mit einem rothen Saume; auch
Kleidung. Wolle wurde verarbeitet, denn das gewöhnliche Kleid der Männer be-
stand aus einer Art wollenem Mantel. Auch Thierfelle dienten als
Kleidung; eng anliegende Kleider, wie die Gallier, trugen nur die Vor-
nehmen. Die Kunst die Felle zu gerben, scheint den Germanen unbe-
kannt gewesen zu sein, sonst würden sie ohne Zweifel Helm, Schild und
Panzer aus Leder verfertigt haben. Denn sie hatten keinen Bergbau auf
Mangel an Eisen, und eiserne Waffen außer dem Speere und Wurfspieße waren
bei ihnen nach dem Zeugnisse des Tacitus sehr selten, daher müssen
auch die Werkzeuge für den Ackerbau sehr unvollkommen gewesen sein.
In Gallien bauten die Biturigen auf Eisen, das norische war bei den
Römern hochberühmt, es ist aber sehr zu bezweifeln, ob die Römer die
Ausfuhr desselben nach Germanien gestatteten. Die Germanen konnten
es also nur schwer erhalten und wahrscheinlich nur gegen Felle und
Vieh eintauschen; denn was hatten sie sonst anzubieten?
Der germanische Staat.
Die gemei- § 20. Der Kern eines germanischen Volkes bestand aus den ge-
nen Freien, meinen Freien ; nur der Freie hatte echtes Grundeigenthum und
volles Recht. In die Reihe der vollberechtigten Männer wurde der
herangewachsene Sohn eines Freigeborneu durch feierliche Wehrhaft-
machung (die spätere Schwertleite bei dem hohen Adel) ausgenom-
men; als Mitglied einer Verwandtschaft (Sippe) stand er jetzt in deren
Schutz und war seinerseits zur Vertheidigung und Rache jedes Ge-
nossen verpflichtet.
Diege- § 21. Die Gemeinde war eine Genossenschaft freier Männer,
metnde. die eine abgegränzte Fläche von Grund und Boden (Mark) als Eigen-
thum besaßen. Sie wohnten entweder in Einzelnhöfen und hatten ihren
Antheil an dem urbaren Boden durch Gehäge oder Gräben getrennt,
TM Hauptwörter (50): [T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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TM Hauptwörter (200): [T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T123: [Haar Mann Kopf Frau Hand Fuß Kleidung Mantel Hut Schuh], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
44
Geschichte des Mittelalters.
spann und freie Herberge. Auch von den gerichtlichen Geldbußen fiel
den Grafen ein Antheil zu.
8 131. Zur Unterhaltung seines Haus- und Hofhalts war ein
Theil des Krongutö als sogenanntes Tafelgut bestimmt, das in
einer großen Anzahl Höfe bestand (ein solcher Herrenhof hieß curlis,
lena dominica; ein abhängiger Hof, von freien oder leibeigenen Bauern
bewirthfchaftet, hieß man8u8, daher mansi ingenui und serviles; hoba,
Hufe, war ein vermessenes eingehägtes Gut von 40 Iucharten).
Karl war ein trefflicher Hauswirth und hielt genau Rechnung, daher
bildeten seine Höfe wahre Musterwirthschaften und übten großen Einstuß
auf die Verbesserung des Getreide-, Obst- und Weinbaus.
Karl als Pfleger höherer Bildung.
8 132. Karl war von seinem Vater zum Kriege erzogen worden,
erwarb sich aber noch im Mannesalter die Bildung seiner Zeitgenossen
und sorgte auch in dieser Hinsicht für seine Völker nach Möglichkeit.
Er hatte an seinem Hose beständig gelehrte Männer um sich (Alkuin,
Angilbert, Eginhart, Peter von Pisa, Paul Warnefried, Adelhard re.),
deren Rath und Dienst er in solchen Angelegenheiten benutzte. Er soll
den Monaten und Winden deutsche Namen gegeben und an die Ab-
fassung einer deutschen Grammatik gedacht haben; er legte auch eine
Sammlung alter Heldenlieder an, die leider bald vernichtet wurde.
8 133. Die Kirche unterstützte er eifrig. Er wohnte den meisten
Synoden bei und veranlaßte manche gute Anordnung; er stiftete Bis-
thümer, Klöster und Pfarreien und wies denselben das nothwendige Ein-
kommen an, das in jener Zeit nur in den Abgaben von Dörfern,
Höfen und Gütern bestehen konnte. Für die Bisthümer suchte er den
Zehnten allgemein einzuführen, konnte aber nicht überall durchdringen.
Auf seinen Gütern gründete Karl Schulen für die Söhne seiner Dienst-
leute und beförderte die Kloster-, Dom- und Pfarrschulen; er ließ aus
Italien Sänger zum Unterrichte seiner Franken kommen, erbaute Kirchen,
z. B. in Aachen, wo er am liebsten refidierte, und es war nicht seine
Schuld, daß die nordischen Völker in Kunst und Wissenschaft den Ita-
lienern und Griechen nicht frühzeitig gleich kamen.
Karls Tod den 28. Januar 814 n. Ehr.
8 134. Karl wurde noch bei Lebzeiten von allen Völkern als der
größte Mann seiner Zeit anerkannt; ihm war keine seiner großen Un-
ternehmungen mißglückt, seine Macht hatte beständig zugenommen, aber
am Ziele seines Lebens angekommen sah er sein Haus fast verödet.
Von seinen Söhnen waren Karl und Pipin früh gestorben und nur
Ludwig übrig (geb. 778), dem er im November 813 die Krone über-
gab und dadurch zu seinem Nachfolger einsetzte; er selbst starb 28. Ja-
nuar 814 zu Aachen, in dessen Dom er begraben liegt.
Kaiser Ludwig I. der Fromme (814—840 n. Ehr.).
8 135. Ludwig war wohlunterrichtet, andächtig und mild, aber
er besaß weder die Kraft noch den Scharfblick seines Vaters und war
darum nicht im Stande, dessen Reich zu regieren. Gleich anfangs gab
er zahlreichen Stiften Abgabenfreiheit und entband ihre Lehenöleute von
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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TM Hauptwörter (200): [T72: [Kloster Kirche Jahr Bischof Kaiser Karl Otto Dom Grab Leiche], T118: [Karl Ludwig Reich Sohn Lothar König Lothringen Frankreich Herzog Tod], T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch]]
Extrahierte Personennamen: Karl Hauswirth Karl Karl Karl Karl Peter_von_Pisa Paul_Warnefried Karl Karl Karls Karl Karl Karl Ludwig Ludwig Ludwig_I. Ludwig Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Italien Aachen Karls Aachen
Von der Zeit des Zwischenreiches bis auf Kaiser Friedrich Hl. 97
Das Gericht hatte auf glaubwürdige Anzeige hin der Thatsache
nachzuforschen, Anklage und Vertheidigung zu Horen und nach dem
aktenmäßigen Erfunde das Urtheil zu fällen.
Gilstes Kapitel.
Von der Zeit des Zwischenreiches bis auf Kaiser
Friedrich Iii.
Das Interregnum (1254—1273).
§ 288. Nach dem Tode Wilhelms von Holland wählte der eine
Theil der Kurfürsten (bei dieser Gelegenheit erscheint zum erstenmal
ein Kurkollegium: Mainz, Trier, Köln, Sachsen, Brandenburg,
Böhmen, Pfalz) 1257 den reichen englischen Prinzen Richard von Richard von
Kornwallis, der andere den König Alfons X. von Kastilien. Kornwallis,
Letzterer hatte sich diese Wahl viel Geld kosten laffen, betrat aber den 9et’i272. '
deutschen Boden niemals, Richard dagegen, der noch mehr bezahlt hatte,
stellte sich mehrmals ein, zog am Rheine umher und kehrte wieder
heim, wenn sein mitgebrachtes Silber aufgebraucht war. Königliche Die „kaiser-
Gewalt zu üben gestatteten ihm die Fürsten nur selten, Deutschland lose, schreck-
war daher ohne Oberhaupt und alle Ordnung hörte auf. Die Großen lld;e
bekriegten einander, die kleinern Herren befehdeten sich, ihre Knechte
aber schwärmten als Räuber und Mörder umher. Viele Burgen
wurden zu Raubnestern, neue an Straßen und schiffbaren Flüssen er-
baut, so daß die Kaufleute ihre Maaren nur mit bewaffnetem Geleite
versenden oder sicheres Geleite mit schwerem Gelde erkaufen mußten;
überdies legten die Herren willkürliche Weg- und Flußzölle an. Das
wehrlose Landvolk verzweifelte fast, die Städte dagegen schloßen große
Bündnisse, im deutschen Norden z. B. schon 1241 Lübeck und Ham- Stävtc-
burg, denen bald Braunschweig, Münster, Soest, Dort- buntf‘
mund u. a. beitraten; 1255 den rheinischen Bund, der sich von
Köln bis Basel erstreckte und zunächst gegen das Unwesen der neuen
Zölle und Räuberei gerichtet war. Diesem Bunde traten auch mehrere
Laudesherren bei, er war jedoch zu weit ausgedehnt und seine Städte
lagen zu sehr auseinander, als daß er zu Festigkeit und Dauer hätte
gelangen können.
Uudols von Habsdurg (1273—1291).
§ 289. Die Kurfürsten brauchten lange, bis sie sich zur Erwäh-
lung des Grafen Rudolf von Habsburg verständigt hatten; die
Besitzungen desselben, zerstreut in den heutigen Kantonen Aargau, Lu-
zern, Zürich, Thurgau, im Elsaß und in Schwaben herumliegeud, waren
ansehnlich, ohne ihm jedoch eine für die Großen furchtbare Hausmacht
zu gewähren; er schien daher stark genug die Ordnung im Reiche eini-
germaßen wieder herzustellen, ohne den Großen gebieten zu können.
Rudolf hatte sich aber durch Gottesfurcht, Gerechtigkeit und Leutselig-
Bumiillrr, Weltg. Ii. 7
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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TM Hauptwörter (200): [T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T157: [Friedrich Wilhelm Iii Kaiser König Karl groß Preußen Kurfürst Jahr]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Hl Friedrich Gilstes Friedrich_Iii Friedrich Wilhelms_von_Holland Wilhelms Richard_von_Richard_von
Kornwallis Alfons_X Rudolf_von_Habsburg Rudolf Rudolf Rudolf
Die Germanen.
9
während das sogenannte Unland, d. h. Wasser, Wald und Weide den
Nachbarhöfen gemeinschaftlich blieb; oder die Wohnungen waren zu
einem Dorfe zusammengerückt, das urbare Land aber mit Rücksicht auf
seine Güte und Entfernung in größer» Abtheilungen (Zelgen, Oesche)
getheilt und in kleinen Stücken den Gemeindegenvssen zugeschieden.
Gleiches Nutzungsrecht hatte jeder Gemeindegenosse an Weide und
Wald (gemeine Mark).
§ 22. Eine größere Anzahl von Gemeinden bildete einen Gau Gau-
(pagus von den Römern genannt); an der Spitze der gleichberechtig- Verfassung,
ten Gaugenossen stand ein Oberer oder Fürst (prinoep8, der spatere
Graf), der mit ihrer Hilfe Frieden und Recht wahrte. Wer den Frie-
den durch Gewaltthat (Mord, Verwundung) brach, verfiel der Blut-
rache, wenn er ihr nicht durch die gerichtliche Sühne (Wergeld, Das Wcr-
von Wer, d. h. Mann) zuvor kam. In dem Gerichte entschied der
Gaufürst nach den Grundsätzen des hergebrachten Rechtes, wie diesel-
den durch die Gaugenossen bezeugt wurden.
§ 23. Das ganze Volk, d. h. sämmtliche vollberechtigte Freie, Volksver-
verfammelte sich an festgesetzten oder besonders angesagten Tagen als
Landsgemeinde und richtete über Feigheit und Verrath, über Streitig-
keiten zwischen den Genossen verschiedener Gaue, und beschloß über
Krieg, Frieden und Verträge. Die Gausürsten hatten die Vorberathung
und ihre Anträge wurden durch Zuruf und Waffengeräusch angenommen
oder durch Murren verworfen.
8 24. Zur Zeit des Tacitus treffen wir bei manchen germanischen Wahlkönige.
Völkern, besonders bei den östlicher wohnenden, Könige, bei andern
nur Gaufürsten; die Gewalt eines Königs im ganzen Lande war aber
schwerlich eine größere als die des Gaufürsten in seinem Gaue; über-
dies wurden die Könige gewählt, jedoch aus dem edelsten Geschlechte,
dem vorzugsweise königlichen.
8 25. Edle Geschlechter (Adel) kommen bei allen germani-Der Adel,
schen Völkern vor, jedoch waren mit dem Adel keine eigentlichen
Vorrechte, sondern nur größere Ehren verbunden. Dem Adel ge-
hörten die Gaufürsten an, und aus dem Adel wurde der Herzog Der Herzog,
oder Heerführer gewählt, wenn die Landsgemeinde einen Kriegszug be-
schloß. Ohne Zweifel hatte der Adelige auch ein höheres Wergeld als
der gemeine Freie und einen größeren Grundbesitz. Einzelne Adelige,
die einem hochberühmten Geschlechte angehörten oder als besonders
tüchtige Anführer galten, unterhielten auch während des Friedens ein
Gefolge von Kriegern verschiedenen Ranges, die sich ihnen auf Comitatus.
Leben und Tod verpflichteten. Mit ihnen und den Freiwilligen, die
sich anschloßen, zogen solche Herren in fremde Kriege (z. B. Ariovist
ließ sich von den Sequanern zu Hilfe rufen) oder sie unternahmen Kriege
auf eigene Faust und vertheilten das eroberte Land unter ihre Krieger (so
bekriegte Ariovist die Sequaner und Aeduer und verlangte ein Drittel
des Bodens für seine Leute). Ein Herr mit einem Gefolge von Krie-
gern, die sich seinem Dienste ganz widmeten, mußte im eigenen Lande
auch während des Friedens außerordentlich viel gelten, sowie er auch
bei den Nachbarn in größtem Ansehn stand und durch Gesandtschaften
mit Geschenken geehrt wurde. Eine natürliche Folge war die gegen-
seitige Eifersucht solcher Herren, aus welcher Fehden und einheimische
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T56: [Römer Rhein Varus deutsche Armin Jahr Hermann Land Deutschland Tiberius], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
140
Geschichte der alten Welt.
den. Die Landtn'bus dagegen, deren Zahl allmälig von 17 auf 31
stieg, also die weitaus überwiegende Majorität der Stimmabtheilungen,
wurde den sämmtlichen ansässigen freigebornen Bürgern sowie den an-
sässigen Freigelassenen der beiden ersten Klassen gesetzlich Vorbe-
halten ; in den Centurien wurden die Freigelassenen, mit Ausnahme der
Ansässigen der beiden ersten Klassen, des Stimmrechts beraubt."
§ 410. Später wurden noch mehrere gesetzliche Bestimmungen wegen
der Freigelassenen getroffen, denn da jeder unter der gesetzlichen
Form freigelassene Sklave (libertus, libertinus) römischer Bürger wurde,
so gab es in späterer Zeit, wo die Reichen zahlreiche Sklaven besaßen,
bei den Freilassungen Mißbräuche, die in alter Zeit nicht möglich waren.
Gründe der römischen Kriegstüchtigkcit.
§ 411. In den Tagen des Licinius Stolo und noch über ein Jahr-
hundert später bestand der weitaus größere Theil der römischen Bür-
gerschaft (wie bei den Latinern und Sabellern) aus Kleinbauern, die
mit ihrer Familie ihr Grundstück anbauten und in der Regel keine
Sklaven hatten, deren nur die großen Güterbesitzer und zugreifenden
Okkupatoren des Gemeinlandö für Bestellung der Aecker und Gärten
sowie zur Hut der Heerden, die vornehmen Familien für den Dienst
im Hause, die Gewerbsleute als Arbeiter bedurften. Die Existenz der
meisten römischen Bürgerfamilien hing demnach davon ab, daß ihnen
ihr Grundstück blieb; verloren sie eö, so sielen sie dem Bettel anheim,
daher konnten die Römer mit einem siegreichen Feinde nie Frieden
schließen, weil sie das den besiegten Städten entrissene Gemeinland
hätten zurückgeben und dadurch zahlreiche Bürger zu Grunde richten
müssen. Deßwegen schlug sich auch der römische Soldat in der alten
Zeit immer für Haus und Hof, für Weib und Kind, und da seine Mus-
kelkraft durch die Feldarbeit gestählt war und es ihm an zureichender
Waffenübung nicht fehlte, so mußte er Ausgezeichnetes leisten. Der Sinn
für Soldatenehre, der Stolz aus die Majestät der Republik beseelte die
Römer so sehr als je die Athener und Spartaner, die fast dieselbe Be-
waffnung und Taktik hatten, jedoch wählten die Römer bald das kurze,
schwere, zweischneidige, zu Stoß und Hieb geeignete Schwert zur
Hauptwaffe für das Handgemenge. Ihr kriegerischer Verstand bewies
seine (Überlegenheit auch darin, daß der Oberbefehlshaber mit unbe-
schränkter Vollmacht den Feldzug leitete, und vor allem durch ausgezeichnete
Diöciplin; der römische Soldat, der Bürger einer demokratischen Re-
publik, durste im Felde keinen eigenen Willen haben, sondern mußte un-
bedingt dem Befehle gehorchen und zwar bei Todesstrafe, ja er mußte
sich bei geringeren Vergehen körperliche Züchtigungen durch die Ofsiziere
gefallen lassen.
Ginsälle der Gallier (367-348 v. Chr.).
8 412. Während der Umgestaltung der Verfassung und der Ver-
suche durch Aenderung der Schuldgesetze die Existenz des gemeinen Man-
nes zu sichern, hatte Rom, welches etwas über 150,000 Bürger zählte,
nicht nur mit einigen Nachbarn, z. B. Tarquinii, Tibur, den Hernikern
re. zu thun, sondern wurde mehrmals durch gallische Heerzüge
überrascht, die keinen andern Grund als die wilde Kriegslust des nor-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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Zweites Buch.
Die Griechen.
Das Land.
§. 1. Griechenland ist der südliche Theil der osteuropäisch eil
Halbinsel, die sich vom Hämusgebirge südwärts in das mittelländische
Meer erstreckt, westlich von dem adriatischen Meer, östlich von dem ägäi-
schen Meer begränzt und nördlich durch das Pindusgebirge (jetzt Mezzovo)
von dem alten Jllyrien und Makedonien geschieden wird. Griechenland ist
von Gebirgen durchzogen säst wie ein Baumblatt mit Rippen und von
Meerbusen und Buchten eingeschnitten wie kein anderes Land der Erde,
daher hat es verhältnißmäßig die ausgedehnteste Küste, welcher sich zahl-
reiche Inseln anreihen. Das Gebirge überragt nur in wenigen Gipfeln
7000' Höhe und hält sich in der Regel zwischen 2000'—4000'; wegen
seiner vielfachen Berzweigung und der tief eindringenden Meerbusen haben
die Flüsse nur einen kurzen Lauf und ist kein einziger griechisch er Fluß
schiffbar. Die Gebirgsgegenden haben trotz ihrer südlichen Lage empfind-
liche Winterkälte, dagegen tritt in den Thälern und an den Küsten selten
Frost ein. Der Boden ist mit Ausnahme einiger Niederungen von
keiner besonderen Fruchtbarkeit und muß sorgfältig augebaut wer-
den; obwohl im Alterthum die Berge noch nicht so von Wäldern entblößt
waren wie heutzutage, und daher Quellen und Bäche reichlicher stoßen,
so galt doch schon damals der griechische Boden als ein hitziger, daher
wurde als Getreidefrucht hauptsächlich Gerste gebaut, und gediehen der
Qel- und Feigenbaum sowie der Weinstock vortrefflich. An den
Bergen weideten zahlreiche Schaf- und Z iegenheerden; wo für den
Ackerbau Raum war, wurde auch die Rindviehzucht mit Sorgfalt be-
trieben; Rosse wurden vorzüglich in fetten Triften Thessaliens und Böotiens
gezüchtet und fast ausschließlich für den Krieg und die Wettrennen, daher
sie den reichen Grundbesitzern gehörten.
Die Jagd war nur in waldreichen Gegenden von einiger Bedeutung,
um so wichtiger aber der Fischfang im Meere. Griechenland verlockte
demnach seine Bewohner nicht zu einem üppigen trägen Leben; sie mußten
vielmehr mit Anstrengung und Umsicht den Boden anbauen, als Hirten
und Jäger die schroffen Gebirge durchwandern, als Fischer und Schiffer den
Mühen und Gefahren trotzen, welche von den Meeren unzertrennlich sind.
TM Hauptwörter (50): [T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T17: [Meer Fluß Gebirge Land Hochland See Halbinsel Osten Norden Süden]]
TM Hauptwörter (100): [T11: [Wein Getreide Boden Viehzucht Weizen Land Pferd Obst Kartoffel Ackerbau], T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T2: [Athen Stadt Sparta Griechenland Insel Krieg Korinth Peloponnes Theben Staat], T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee]]
TM Hauptwörter (200): [T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T138: [Meer Insel Stadt Küste Halbinsel Kleinasien Griechenland Name Bosporus Land], T193: [Meer Halbinsel Gebirge Norden Süden Osten Westen Küste Insel Europa], T185: [Jagd Viehzucht Bewohner Ackerbau Jäger Fischfang Wald Fischerei Krieg Land], T6: [Berg Fuß Höhe Gipfel Gebirge Schnee Meer Fels Ebene See]]
86 Die Römer von Romulus bis Augustus.
werden konnte, sie ließen sich sehr viel schenken und mancher griff auch ge-
radewegs zu.
Verpachtung der Stenern, Gefälle, Zölle.
§. 39. Die römische Republik erhob die Steuern, Gefälle und
Zölle nicht durch eigene Beamte, sondern verpachtete sie in runden
Summen ail den Meistbietenden, und dieser war in der Regel eine Ge-
sellschaft römischer Ritter. Dieselben nahmen für einzelne Bezirke
Unterpüchter an oder stellten mich eigene Leute, gewöhnlich Freigelassene,
als Kassiere auf; diese „Zöllner" waren von Anfang an als Blutegel
der Provinzen verhaßt. Die Ritter wurden die eigentliche Geldmacht
im römischen Staate und so gewissermaßen ein eigener Stand.
Die großen Herrengiiter und die Sklavenarbeit.
§.40. Die Senatoren durften keine Handelsgeschäfte be-
treiben, daher trachteten sie besonders nach Grundbesitz und Kapitalien.
Das licinische Ackergesetz (s. S. 72) war längst außer Kraft; die Vor-
nehluen hatten nicht bloß den größten Theil der Staatsdomänen (ager
publicus) an sich gebracht, sondern kauften auch in ganz Italien die klei-
neit Bauerngüter zusammen, auf denen sich meist ehrsame plebejische Fa-
milien genährt hatten; so entstanden die großen Güter (latifundia),
deren Umfang oft nach Meilen berechnet wurde. Die Herren ließen die-
selben aber nicht durch Pächter oder Taglöhner bearbeiten, sondern durch
Sklaven, deren sie ganze Schaaren besaßen. Dadurch litt die Wehrkraft
der Republik, denn die Sklaven konnten nicht als Soldaten ansgehoben
werden, und die Zahl der freien Bauernfamilien, der Kern der Bevölke-
rung, wurde immer geringer. Auch die öffentliche Sicherheit wurde ge-
fährdet; den Sklaven nämlich, welche als Hirten das Vieh auf den großen
Weiden hüteten, mußte mehr Freiheit gelassen werden, und diese trieben
gelegentlich nebenher das Räub erh andw erk. Außerdem wurden die Acker-
bausklaven von den römischen Gutsherren mit schonungsloser Härte
behandelt; sie wurden nachts in einen unterirdischen Zwinger eingesperrt,
arbeiteten untertags zum Theil in Ketten auf dem Felde, immer von
der Riemenpeitsche oder der schrecklichen Geißel der Aufseher bedroht, daher
brachen sie in der Verzweiflung oft aus und bildeten Räuberbanden, ob-
wohl die Strafe des Kreuzes darauf gesetzt war. Auf Sicilien, wo
reiche Römer den größten Theil des Landes an sich gebracht hatten und
durch Sklaven bebauen ließen, entstand ein Sklavenkrieg, welcher con-
sularische Heere drei Jahre lang (135 —132) beschäftigte und von un-
menschlichen Grausamkeiten begleitet war, denn es sollen nicht weniger als
20,000 gefangene Sklaven gekreuzigt worden sein. Sklavenverschwö-
rungen waren an der Tagesordnung und wurden schauderhaft bestraft;
so wurden z. B. bald nach dem sicilischen Sklaveukriege in Rom selbst auf ein-
mal 150, in Minturnä 450, in Sinuessa 4000 Sklaven hin gerichtet.
Das Stadtvolk. Entsittlichung.
§. 41. Die reichen Römer nahmen nach dem zweiten punifchen Kriege
griechische Bildung an, aber mit derselben auch griechische Genuß-
sucht und Schwelgerei, und wie die Römer in allem groß waren, so
trieben sie es auch in dieser Beziehung am weitesten, Sie hielten sich
nicht nur Sklaven zur Verrichtung der gemeinen und gewöhnlichen Ar-
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Extrahierte Personennamen: Romulus Augustus
Extrahierte Ortsnamen: Italien Sicilien Rom Minturnä Sinuessa
Rom cine aristokratische Republik.
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deutung (s. 0/64); die wichtigsten Rechte des römischen Bürgers:
Wahlen, Beschlüsse über Krieg und Frieden, Bürgerausnahme, Criminal-
gericht über Bürger wurde in den Centuriatcomitien geübt. Nach-
dem aber die Plebejer die Gleichheit mit den Patriciern errungen hatten,
setzten sie auch noch durch, daß die Beschlüsse der Tribu re o mitien
gleiche Gesetzeskraft haben sollten wie die der Centuriatcomitien. In
den Tribus waren die Plebejer weitaus in der Mehrheit; wenn demnach
in den Comitien nach Tribus abgestimmt wurde, waren die Plebejer-
Meister, oder mit anderen Worten: der zahlreichere plebejische Theil des
römischen Volkes hatte die gesetzliche Entscheidung über alle wichtige An-
gelegenheiten in seiner Hand, Rom mar aus einer aristokratischen eine rein
Demokratische Republik geworden. Die Stadt Rom war in 4 Tribus,
das Land in 17, später in 31 getheilt; in den Tributeomitien hatte
daher die ländliche Bevölkerung über die städtische die Oberhand.
Tas Ackergcsetz (Lex agraria).
§. 15. Das römische Landvolk bestand hauptsächlich aus plebeji-
schen Kleinbauern, welche auf ihren Gütchen lebten und dieselben mit
eigenen Händen bebauten. Sie kamen nur in die Stadt, wenn sie zum
Kriegsdienste aufgeboten wurden, zum Census, zu den großen Festen, zu
den Centuriat- und Tributcomitien, wenn ihnen ein Gesetzesvorschlag oder
eine Wahl wichtig genug erschien, um wenigstens zwei Tage lang die Ar-
beit zu versäumen. Wenn der Feind einfiel, flüchteten sie sich mit ihren
Familien, mit Hab und Gut in die Stadt, denn Rom war die große
Landesfestung und zugleich der Sammelplatz für die ganze kriegspflichtige
Bevölkerung.
Die Kriegslasten drückten den plebejischen Kleinbauer hart. Zwar
wurde nur bei sehr gefährlichen Kriegen die gesammte waffenfähige Bürger-
schaft aufgeboten, bei gewöhnlichen Kriegen aber mit der Aushebung ge-
wechselt. Da jedoch selten mehrere Jahre nach einander ohne Krieg vergingen,
so kam die Reihe bald wieder an den gleichen plebejischen Kleinbauer und ent-
zog ihn für den Sommer der Feldarbeit. Er mußte nothwendig bei den
reichen Bürgern Schulden machen, daher dauerte der Streit wegen der
S chuldgesetze Jahrhunderte lang fort und erzwangen die Plebejer mehr-
mals die Milderung dieser Gesetze. Die Römer beendeten ihre Kriege
glücklich, obgleich sie auch manchmal ein Treffen verloren; ohne dieses
Kriegsglück wären die Mehrzahl der plebejischen Familien zu Grunde ge-
gangen, d e n n e i n e zumfrieden g e n ö t h^g t e Stadt mußte wenigstens
ein Drittheil ihrer Markung an die Siegerin ab treten, und hätte
Rom einmal einen solchen Frieden schließen müssen, so wären viele Fami-
lien der plebejischen Landbevölkerung um ihre Grundstücke gekommen und
Bettler geworden. Daher kämpfte in der alten Zeit der römische
Soldat immer für Haus und Hof, für Weib und Kind und aus
demselben Grunde leisteten Veji und andere Städte einen so hartnäckigen
Widerstand.
Der dem Feinde abgenommene Grund und Boden wurde
entweder in kleinen Loosen unter die Plebejer als Eigenthum ver-
theilt (assigniert) oder er blieb Grundbesitz des Staates (ager
publicus, Staatsdomäne) und wurde in großen Stücken von den vorneh-
men Bürgern in Erbpacht genommen. Meistens geschah das Letztere,
und so gelangten die vornehmen Familien zu einem sehr großen
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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