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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 61

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
20. Das Kastenwesen Der Inder. 61 Diese letzteren mögen die Qüdräs gewesen sein, welche in der nach der Trennung der östlichen und westlichen Arier festgestellten indischen Kastenverfassung die vierte Kaste constituirten. Erst nach der Trennung der arischen Volksmasse scheinen sich aucht die Priester zu einer Kaste abgeschlossen zu haben. So war denn eine Einthei-lung des indischen Volkes in vier Stände entstanden, von denen, den indischen heiligen Schriften gemäß, die Brahmanäs die erste Stelle einnahmen ; die zweite die Kshaträs; die dritte die eigentlich Arjäs genannte Masse, welche aber auch als Haupttheil des Volkes den allgemeinen Namen für Mensch, vig (im Plural vig-äs), führten; die vierte bildeten ursprünglich die Unterworfenen, zu denen aber in älteren Zeiten, ehe die Kastenverfassung noch streng abgeschlossen war, auch die verarmten oder sonst herabgekommenen arjäs gedrängt wurden. Den B rahm anen allein, mit Ausschluß der übrigen Kasten, steht zu die'erklärung der Vedas, der Beistand bei Anderer Opfer und das Empfangen von Almosen aus reinen Händen. Dem Wesen nach sollten sie aber die Repräsentanten und Förderer des ganzen geistigen Lebens des indischen Volkes sein; aus ihren Reihen traten die Lehrer, die höheren Staatsbeamten, Richter, Gelehrten, Weisen, Dichter u. s. w. hervor. Ihre Lebensweise soll streng und tadellos sein; sie sollen keine Schätze sammeln, sondern nur so viel zu erwerben suchen, als für ihre Lebensbedürfnisse genügt. Natürlich ward diese Vorschrift schon seit den ältesten Zeiten nicht sonderlich beobachtet. Die Brahmanen, im Besitze der einträglichsten Aemter, benutzten ihre Stelle auf recht orientalische Weise, so weit wir die Geschichte verfolgen können; zum Zweck des Lebensunterhalts darf schon nach dem Gesetzbuche des Manu der Brahmane auch Kriegsdienste, Ackerbau, Kaufmannschaft, Viehzucht u. s. w. treiben. Ihre Ländereien sollen frei von Abgaben sein. Wollten die Brahmanen die höchste Ehre genießen, zu welcher ihre Geburt sie befähigte, so mußten sie sich dem Studium der Vedas insbesondere widmen und dem damit verknüpften Anachoretenleben. In diesem Falle war höchste Sittenreinheit und Tugend, letztere in dem stärkst-ascetischen Sinne, ihr Hauptrequisit. Ehrgeiz sowohl als auch heilige und würdige Motive haben von je her und selbst jetzt noch Brahmanen in diese reine und ehrenvolle Bahn geführt; allein eben so häufig, oder vielmehr noch häufiger, trieben sie sich an den verderbten indischen Höfen der Fürsten und anderer Großen herum, wie insbesondere die indischen Dramen zeigen. Die Kriegerkaste, ursprünglich Kshatra {Sd&Qoi bei Arrian als Volksname), später Kshatrija, deren Beschäftigung der Kriegsdienst ist, hatte der Theorie nach das Vorrecht, daß die Könige aus ihr stammen mußten, wiewohl dies im Leben wenig beobachtet wurde. Manu's Gesetzbuch erlaubt aber den Kshatrijas im Fall der Noth auch die Betriebsamkeit der Vaisjas. Die Kaste der Ackerbauer und Handelsleute, Vaigjäs, ursprünglich vigäs,

2. Die Geschichte des Alterthums - S. 196

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
196 Ix. Die Griechen. Staates den Göttern gegenüber. Als solche hatten sie alle Staatsopfer entweder selbst zu verrichten oder doch zu beaufsichtigen. Als Oberpriester bekamen sie bei allen öffentlichen Opfern, auch die sie nicht selbst verrichteten, die Felle der geschlachteten Opferthiere, und im Kriege auch die Rückenstücke; ferner wurde von allen Würfen der Säue im Lande ein Ferkel für die Könige abgegeben, damit es ihnen nie an Opferthieren fehlen möchte. Mit dem priesterlichen Charakter des Königthums hängt es auch zusammen, daß körperliche Gebrechen dazu unfähig machten; denn die Priester mußten überall vollkommen und makellosen Leibes sein. Als Kriegsherren hatten die Könige in früherer Zeit die Macht, das Heer zu führen, gegen wen sie wollten, und sie darin zu hindern, war mit einem Fluche belegt. Doch ist anzunehmen, daß nicht jedem einzelnen Könige, sondern nur beiden gemeinschaftlich eine solche Macht zugestanden-habe, wie denn auch vormals das Heer beide gemeinschaftlich zu führen pflegten, wogegen man es späterhin zweckmäßig fand, die Anführung jedesmal nur Einem zu überlassen. Von der Kriegsbeute gebührte dem Könige ein Antheil, und zwar, wie es scheint, ein Drittel. Die richterliche Function konnten natürlich die Könige nicht allein ausüben, sondern mußten Gehülfen dazu haben, als welche die Ephoren und andere Beamte anzusehen sind. Einnahmen von der Rechtspflege bezogen die spartanischen Könige eben so wenig als die homerischen; dagegen aber genossen sie reiche Einkünfte anderer Art, außer den schon oben erwähnten, die ihnen als Oberpriester oder als Feldherren zuflössen. Im Periökenlande waren ihnen beträchtliche Bezirke angewiesen, von denen die Periöken steuern mußten; in der Stadt wohnten sie in einem auf öffentliche Kosten unterhaltenen, freilich nur einfachen und bescheidenen Hause, gewiß aber jeder in einem besondern: ihr Tisch wurde auf Staatskosten versorgt und zwar mit doppelten Portionen. Daß ihr Privatvermögen nicht gering gewesen sein müsse, läßt sich namentlich aus der Größe der Geldbußen schließen, die einigen auferlegt wurden. d. Die Gerufia. In Ausübung der berathenden und beschließenden Gewalt waren die Könige an die Mitwirkung eines Rathes von Geronten gebunden. Etwas Aehnliches ist auch früher schon herkömmlich gewesen. Wie die Könige des heroischen^ Zeitalters mit den Angesehensten des Herrenstandes, die ebenfalls Geronten hießen, Rath pflogen, so werden es auch die spartanischen Könige gethan haben, nur mit dem Unterschiede, daß, da es-keinen bevorrechteten Herrenstand unter den Spartanern gab, die Auswahl derer, die sie in ihren Rath berufen wollten, mehr von persönlichem Vertrauen oder von anderen durch die Verhältnisse bedingten Rücksichten abhing, und eine feststehende Regel hierüber, sowie über das ganze Verhältniß zwischen den Königen und ihren Rathgebern, nicht vorhanden war. Eine solche gab erst Lykurg, welcher die Zahl der Geronten auf 28 bestimmtere

3. Die Geschichte des Alterthums - S. 313

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
87. Der Krieg zwischen Theben und Sparta 378—362. ^ 313 hergestellt, vortrefflich geeignet, den Cithäronpaß für Sparta offen und Theben im Zaume zu halten. Als Theben so völlig umstellt, der böotische Bund so sicher ausgelöst war, daß daher keine Gefahr zu drohen schien, versuchte Sparta nunmehr, auch Nordgriechenland und die thracische Küste mit der Halbinsel Chalcidice in den Bereich seiner Herrschaft zu ziehen, natürlich, wenn irgend möglich, unter dem Vorwande, die Länder autonom, d. h. unter dem Scheine der Freiheit sie alle schwach und ohnmächtig zu machen. In der Chaldice bemühte sich Olynth, am Halse der westlichen Halbinsel Pallene, ein Sammelpunkt griechischer Macht zu werden durch gezwungenen Anschluß kleinerer griechischer Städte und Eroberung makedonischer Städte. Als nun Acanthus und Apollonia die Hülse Spartas gegen Olynth anriefen, verleitete hier Herrschsucht und Furcht vor jeder aufstrebenden Macht zu dem Entschlüsse, die Vormauer Griechenlands gegen die Macedonier, das mächtige Olynth, niederzuwerfen und die Unterjochung Griechenlands durch die Barbaren vorzubereiten. 2. Vergewaltigung Thebens. Dem im Frühling 382 voraufgesendeten Eudamidas folgte sein Bruder Phöbidas im Sommer nach. Bis nach Theben gelangt, lagerte er sich außerhalb der Stadt um das Gymnasium. In Theben müssen die aristokratische und die demokratische Partei damals an Zahl ziemlich gleich gewesen sein, da die Anführer der beiden politischen Vereinigungen (Hetärien), Jsmenias von Seite der demokratischen, Leontiades von der oligarchischen Partei, gleichzeitig zu Polemarchen gewählt wurden. Wahrscheinlich hatte ein Kompromiß stattgefunden, wie um dieselbe Zeit in Rom zwischen Patriziern und Plebejern über die Theilung des Consulates. Doch gewann die demokratische Partei, für welche auch Epaminondas Anhänger warb, bald die Majorität und setzte den Volksbeschluß durch, daß kein Thebaner sich dem Zuge gegen Olynth anschließen dürfe. Das Haupt der Oligarchen aber, Leontiades, ging zum Phöbidas und stellte ihm vor, welche Wirkung der Besitz der Kadmea auf die Sicherung spartanischer Herrschaft über Theben, auf die Machtverstärkung der oligarchischen Partei und auf die Kriegführung gegen Olynth haben würde. Phöbidas ward leicht überredet oder er hatte schon geheimen Auftrag von Agesilaus dazu. Am Feste der Thesmophorien, wo die Kadmea der ausschließlichen Benutzung der Frauen übergeben war, führte Leontiades, nachdem er den zum Schein schon abmarschirenden Phöbidas eingeholt hatte, diesen mit seiner Schaar durch die in der Nachmittagsschwüle menschenleeren Straßen nach der Kadmea und händigte ihm die Schlüssel der Burg ein, dazu sämmtliche thebanische Frauen als Geisel, und damit die Herrschaft über seine eigene Vaterstadt. Dann nahm er den Jsmenias mitten in der Rathsversammlung gefangen und ließ an dessen

4. Die Geschichte des Alterthums - S. 388

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
388 X. Die makedonischen Reiche. war jeder Bürger einer Bundesstadt berechtigt. Dagegen gab es einen engern Bundesrath, aus Deputirten der einzelnen Städte bestehend, welche Apokleten hieben. Der Bundesrath war permanent, seine Sitzungen scheinen aber bald in dieser, bald in jener Stadt gewesen zu sein. Er entschied über dringende oder weniger wichtige Angelegenheiten allein; andere brachte er an die allgemeine Versammlung, die er deswegen auch außerordentlich berief. Die Bundesbeamten wurden in der Herbstversammlung zu Thermum gewählt, die Wahlart wird nicht angegeben. Der oberste Beamte war der Strateg, dessen Name auch allen Urkunden zur Bezeichnung des Jahres vorgesetzt zu werden Pflegte. Er stand nicht bloß als Feldherr an der Spitze des Bundesheeres, sondern hatte auch in den Versammlungen, sowohl den allgemeinen als denen der Apokleten, den Vorsitz. Der nächste nach dem Strategen war der Hipparch, dessen Titel ihn als Befehlshaber der Reiterei bezeichnet, der aber auch in anderen Functionen als Gehülfe oder Vertreter des Strategen eintreten konnte. Seine größte Bedeutung entwickelte der ätolifche Bund in den Kämpfen gegen die Macedonier, namentlich unter Philipp Iii.; aber eine Vereinigung aller Griechen zu gemeinschaftlichen Anstrengungen für die Freiheit war jetzt eben so wenig oder noch weniger möglich als in früheren besseren Zeiten. Der Geist des Volkes war erschlafft, seine Kräfte erschöpft; dazu kam der alte, den Griechen nun einmal im Blute liegende Particularismus, der sie beständig in Hader und Streit unter einander verwickelte, und die Abneigung der ferneren und gebildeteren, sich mit dem zwar kräftigen aber rohen Volke der Aetoler zu verbinden. Vielen, wie den Achäern, schien es leidlicher, sich der^macedonischen Suprematie zu fügen, als sich mit jenen ihren Widersachern zu vertragen. So theilte sich denn Alles in eine ätolifche, eine achäifche und neben diesen eine neutrale Partei, die sich von beiden fern hielt. 104. Der achäifche Lund. (Nach 'S. F. Schoernann, griechische Staatsallerthnmer.) Die Achäer, einst der bedeutendste Volksstamm im Peloponnes, wurden durch die Dorier theils zur Unterwerfung, theils zur Auswanderung genöthigt. Einige gingen nach Klein-Asien, ein anderer Theil zog sich an die Nordküste des Peloponnes zu den Ioniern und verdrängte diese, die nach Attika und von dort später ebenfalls nach Klein-Asien zogen. Das Land, früher Aegialus oder Aegialea, hieß seitdem nach ihnen Achaja. ' Dessen zwölf Hauptorte bildeten eben so viele kleine Staaten unter Fürsten aus dem Pelopiden-geschlecht, von denen einer als Oberkönig an der Spitze gestanden zu haben scheint. Nach dem Aufhören des Königthums entstand in den Städten keine

5. Die Geschichte des Alterthums - S. 421

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
115. Numa Pompilius. 421 115 Nilma Pompilius. (Nach Fr. Do r. Gerl ach und I. I. Bachofen, Geschichte der Römer.) Mit Romulus' Tode trat eine neue Stufe der Entwicklung in der Verfassung des römischen Staates ein. Sei es, daß Romulus feine männlichen Leibeserben hinterließ, fei es, daß der Gedanke eines Erdreiches überhaupt dem Zeitalter fern lag, es erhoben sich unmittelbar nach dem Tode des Königs Streitigkeiten über den erledigten Thron, und diese führten zum Wahlreich. Die hundert Senatoren aus dem Stamme der Ramnes beanspruchten die königliche Würde als ein Anrecht ihres Standes, wogegen die Sabiner, welche nach dem Tode des Tatius geduldig die Alleinherrschaft des Romulus ertragen hatten, jetzt um so mehr besondere Berücksichtigung ihres Volkes verlangten. Zunächst ward folgender Ausweg ergriffen: die hundert Väter des romulischeu Senats wurden in zehn Dekaden eingetheilt, deren jede fünf Tage die höchste Gewalt bekleidete, indem Einer, mit allen Abzeichen der königlichen Würde geschmückt, die Herrschaft übte. Unter diesem beständigen Wechsel der Regenten verfloß ein Jahr, das Zwischenreich (Interregnum) genannt. Aber dem Volke erschien die Vielherrschaft weit drückender, als eines Königs unumschränkte Macht, woraus man sich dahin verständigte, daß die Stellvertreter des einen Stammes die Wahl treffen, dagegen der Gewählte dem anderen Stamme angehören follte. Die Wahl ward von den Sabinern den Römern überlassen, und diese wählten einen Sabiner, den Numa Pompilius, den Schwiegersohn des Königs Tatius. Mehr noch als Abstammung und Geburt, hatte der Ruf der Gerechtigkeit und Frömmigkeit ihn empfohlen. Nach dem Tode feiner Gattin mochte er gerne im Thal von Aricia verweilen, wo im dunkeln Walde Egeria, eine den Mnfen befreundete Göttin, den frommen Mann durch ihren Rath leitete und ihm die Kunst offenbarte, selbst die Götter seinem Willen dienstbar zu machen. Dadurch wuchs die Bewunderung des Volks; alles was Numa sagte und that, schien die Weihe des Göttlichen zu tragen. Numa, an die Spitze eines Volkes gestellt, welches, aus verschiedenartigen Bestandtheilen erwachsen, unter beständigen Kämpfen gegen Außen noch nicht zur innern Eintracht und Festigkeit gelangt war, erkannte die Nothwendigkeit, den wilden, unbändigen Sinn des Volkes durch Gesetz und Recht zu zügeln und durch die Macht des Glaubens zu bezwingen. Daher hat er nicht nur Tempel gebaut, Feste und Opfer gegründet, Priester bestellt und ihre Verrichtungen geordnet, sondern ^alle Lebensverhältnisse hat er unter den Schutz der Götter gestellt. Zugleich aber bestätigte er, um das Volk des Romulus zu versöhnen, dessen göttliche Verehrung als Quirinus, indem er, wie für den Dienst des Jupiter und des Mars eigene Priester (Flamines) geordnet waren, auch für den Romulus einen solchen ausstellte, welcher den

6. Die Geschichte des Alterthums - S. 431

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
119, Servius Tullius. 431 Wunde fei nicht tödtlich und Genesung zu hoffen, die Regierungsgewalt, angeblich im Aufträge und als Stellvertreter des verwundeten Königs. Auf dem Königsstuhle sitzend, sprach er Recht und übte fürstliche Freigebigkeit. Als es endlich Zeit war, den Tod des Tarquinius bekannt werden zu lassen, hatte er seine Stellung so befestigt, daß er es wagen konnte, Mt^ Umgehung des Senats, der nach dem Herkommen das Vorschlagsrecht hatte, vor dem Volke unmittelbar als Bewerber aufzutreten, und mit vollständigstem Erfolge. Die Thaten, durch die sich Servius Tullius ein unvergängliches Andenken in der Geschichte gestiftet hat, waren nicht Kriege und Eroberungen, sondern Werke des Friedens: die Vollendung der Stadt und die Stiftung der Eenturien-Verfassung. Er zog noch den Esquilin und Viminal zur Stadt und um diese sämmtlichen sieben Hügel eine neue, regelmäßige Quadermauer: ein mächtiger Wall hatte die Bestimmung, die leicht angreifbare Ostseite der Stadt zu decken. Und wie die servischen Befestigungsmauern den äußern Umfang der Stadt vollendet hatten, so vollendete er durch die Eenturien-Verfaffung (f. Nr. 120) den innern Ausbau des Staates. Mit Recht hat ihn daher die dankbare Nachwelt dem Numa zur Seite gestellt; denn wie dieser der Stifter des Gottesdienstes und des geistlichen Rechts, so war Jener dem römischen Volke der Stifter seiner bürgerlichen Ordnung und seines öffentlichen Rechts. Auch die auswärtige Politik des Servius trägt einen vorherrschend friedlichen Charakter. Er hat zwar, wie fast alle feine Vorgänger, auch Kriege geführt: nämlich gegen die Etrusker, die nach Tarquinius' Tode die römische Vorstandschaft nicht mehr anerkennen wollten, und die nun Servius Tullius in wiederholten Feldzügen so demüthigte, daß die zwölf Staaten Etruriens auf einer Tagsatzung beschlossen, sich der römischen Hegemonie wiederum zu unterwerfen. Eine Frucht friedlicher Politik dagegen war die Stellung, die er dem römischen Staat im latinifchen «Staaten-bunde zu verschaffen wußte. Es war eben um jene Zeit, daß die Städte des ionischen Bundes auf gemeinsame Kosten den Artemistempel in Ephesus bauten. Diesen Gedanken ergriff Servius, indem er den latinifchen Fürsten und Edeln, mit denen er sich in dieser Absicht theils persönlich befreundet, theils von Staatswegen Gastfreundschaft geschloffen hatte, den Vorschlag machte, der Diana ein ähnliches Bundesheiligthum zu erbauen, und zwar in Rom; ein Vorschlag, in dessen Annahme die stillschweigende Anerkennung der römischen Vorstandschaft lag. Auf wiederholtes Anbringen des Servius willigten die Latiner enblich in biefen Vorschlag ein, und der Dianentempel auf dem Aventin würde als gemeinsames Bunbesheiligthum aus gemeinschaftlichen Beiträgen sämmtlicher Buubesstaaten erbaut. Die latinifchen Völkerschaften versammelten sich hier zu jährlicher Festfeier. Servius' Ende war tragisch, mit Recht hat es Livius den tragischen

7. Die Geschichte des Alterthums - S. 436

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
436 Xi. Die Römer. Servius der Gemeinde verliehen hatte, wurden abgeschafft, die Gleichheit der bürgerlichen Rechte -wieder aufgehoben und das Recht der körperlichen Verpfändung wieder hergestellt; die reichen Plebejer würden von willkürlichen Schatzungen getroffen, die armen mit kümmerlichem Tagelohn und spärlicher Kost zu Frohnbiensten angehalten, deren Trübsal viele trieb, sich zu entleiben. Die Senatoren und Vornehmen waren, wie für die griechischen Tyrannen, der nächste Gegenstand der Besorgnisse und der Habsucht des Usurpators; er hatte sich, nach der Weise jener Tyrannen, eine Leibwache gebildet, mit der er nach Gelüsten herrschte. Viele Vornehme verloren das Leben, andere wurden verbannt und ihr Vermögen eingezogen; die erlebigten Stellen im Senate blieben unbesetzt; und dieser selbst durch seine geringe Zahl unbedeutende Senat ward nicht berufen. Tyrann so arg, als irgend ein griechischer jener Epoche, war Tarquinius so sehr als irgend einer fähig, Großes zum Glanz seines Staates zu unternehmen, und das Glück war ihm lange treu. In Latium hatte er weitverbreiteten Einfluß durch Octavius Mamilius von Tusculum, dem er eine Tochter zur Ehe gegeben, und Turnus Herdonius von Aricia, welcher die Latiner beschwor, sich ihm nicht zu vertrauen, ward von ihrer Landsgemeinbe selbst auf Tarquinius falsche Anklage zum Tode verurtheilt, weil Waffen, die durch verrätherische Sclaven in seine Wohnung geschafft waren, ihn der Schuld zu überführen schienen. Latium beugte sich unter Roms Hoheit, und der römische König^opferte fortan für alle Verbündete an den latinischen Ferien auf dem Albaner Berge vor dem Tempel des Jupiter Latiaris den Stier, von dessen Fleisch jede Stadt einen Antheil empfing. Jede brachte zum Opferfest ihr angewiesenes Theil, Lämmer, Milch, Käse, Fladen: es waren Festtage voll altvaterischer Lustbarkeiten, wofür späte Thorheit einen symbolischen Sinn erklügelte; so sollte das Schaukeln andeuten, wie der verschwundene Latinus in den Lüsten und auf der Erde gesucht werbe. Auch die Her-niker hulbigten dem König und vereinigten sich zu biefem Feste; aber ihre Eohorten begleiteten gefonbert die Legionen, welche aus römischen und latini-scheu zu Manipeln vereinigten Centurien gebilbet waren. Diese Heeresmacht zog zuerst gegen Suessa Pometia, die blühendste Stadt der Volsker, reich durch den Besitz weitläufiger und üppig fruchtbarer Gefilbe, der Kornkammer Roms in Mißjahren. Sie warb eingenommen, die Einwohner, Freie und Knechte, würden mit aller Habe verkauft, und der Zehnte des gewonnenen Gelbes zur Erbauung des capitolinischen Tempels geweiht, welchen des Königs Vater im fabinischen Kriege gelobt hatte. Von Tatius' Zeit her war der Berg voll Altäre und Capellen gewesen, enger geweihter Räume, von wenigen Fußen ins Gevierte, aber einzeln vielen Gottheiten geweiht, beren Besitz ohne zusagenbe Auspicien nicht verrückt werben konnte. Alle wichen den brei vereinigten höchsten Wesen der etruskischen Religion, Jupiter, Juno, Minerva, außer Juventas und Termi-

8. Die Geschichte des Alterthums - S. 444

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
444 Xi. Die Römer. Als Tarquinius seine Sache von Porsenna aufgegeben sah, flüchtete er sich zu seinem Eidam Octavius Mamilius nach Tusculum und betrieb von hier aus den Krieg gegen Rom. Es gelang dem Mamilius die latinischen Staaten zu einem Bund wider Rom zu vereinigen. Im Angesicht dieser Gefahr griff Rom zur Diktatur. Die Schlacht beim See Regillus ist, wie die Sage schildert, nicht ein Treffen zweier Heere, sondern eine Reihe von Zweikämpfen, in denen sich die Anführer begegnen, wie bei Homer. Gegen den römischen Dictator Postumius, der im Vordertreffen kämpft, sprengt der greise Tarquinius an, muß aber verwundet sich zurückziehen. Schon weichen die Römer auf dieser Seite, als M. Valerius, Poplicola's Bruder, den jungen Tarquinius an der Spitze seiner Schaar gewahr wird. Mit eingelegter Lanze sprengt er gegen ihn los, wird aber, während er unvorsichtig vordringt, von der Seite her durchbohrt und sinkt entseelt zur Erde. Endlich befiehlt der Dictator, die Reiter sollten absitzen und zu Fuße kämpfen. Dies geschieht, und die Reihen der Latiner, dem stürmischen Angriffe nicht gewachsen, wenden sich zur Flucht. Nun sitzen die römischen Reiter wieder auf, die Fliehenden zu verfolgen. Das latinifche Lager wird im ersten Anlauf erobert, die Niederlage der Latiner war vollständig, der Dictator und sein Magister Equitum kehrten im Triumph zur Stadt zurück. Der vertriebene König begab sich zum Tyrannen Aristodemus nach Cumä, wo er bald daraus starb, der letzte seines Geschlechts. 123. Die neue Verfassung. (Nach Theodor Mommsen, römisches Staatsrecht, und Wilhelm Adolph Becker, Handbuch der römischen Alterthümer, bearbeitet vom Herausgeber.) Die Collegialität war recht eigentlich das Princip, welches bei der Einführung der Republik an die Stelle des monarchischen trat und von nun an die ganze Verwaltung des Staates, sofern sie in den Händen der Beamten lag, durchzog. Ihr Wesen besteht darin, daß für jedes zu vollziehende Amtsgeschäft (mindestens) zwei Beamte, jeder für sich allein, competent sind. Mochte auch von Anfang an eine factifche Geschäftstheilung zwischen den Berechtigten stattfinden, so blieb diese Theilung doch nur private Vereinbarung der Eollegen, die weder sie selbst noch dritte Personen rechtlich binden konnte. Die Schwierigkeiten, welche sich der Durch- rum Ackerbau. Hierin liegt, daß Porsenna die Römer zu vollständiger Entivassnung gezwungen hat. Rom hat also damals einen schimpflichen Frieden unter sehr erniedrigenden Bedingungen mit dem etruskischen König abschließen müssen.

9. Die Geschichte des Alterthums - S. 638

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
638 Xl Die Römer. römischen Waffen siegreich bis an die Elbe trugen, auf den Gedanken, auch hier eine Provinz zu errichten, aber die Niederlage des Varus im Teutoburger Walde (9 nach Chr.) vereitelte diese Pläne gänzlich, und wenn Augustus nichts desto weniger durch Drusus' Sohn Germanicus den Krieg fortsetzen ließ, so geschah es mehr, nm die Scharte auszuwetzen, als um eine Eroberung zu machen, die der römischen Habsucht nicht der Mühe werth scheinen mußte. *) Der geringe Zuwachs ues Reiches im Orient durch den Heimfall von Galatien und Judäa kostete keinen Schwertstreich: den anderen Königen jener Gegenden gegenüber begnügte sich Augustus mit dem Schutzrechte, das man ihm einräumte. Selbst das Partherreich war so schwach, daß es seine Thronstreitigkeiten zwischen Phraates und Tiridates von dem römischen Senate entscheiden ließ und die von Erasius erbeuteten Siegeszeichen ohne Widerstand zurückgab. Für die bestehenden Provinzen sorgte Augustus auf's Nachdrücklichste; außer Africa und Sardinien war keine, die er nicht persönlich bereifte; zahlreiche römische Colonieen sicherten nicht nur allenthalben die Herrschaft Roms, sondern verbreiteten auch römische Cultur unter den Provinzialen. Von dem Weltmeer bis an den Euphrat, von der Donau und Nordsee bis zu den Wasserfällen des Nils waren alle Länder und Völker dem römischen Volke und seinem Kaiser unterthänig; wohl hat es größere Reiche gegeben und gibt es noch jetzt, aber eine schönere und reichere Herrschaft hat die Zeit nicht gesehen. Ein Gesetz, ein Recht, gleiche Grundsätze der Verwaltung herrschten von einem Ende zum andern, dasselbe Heerwesen, dieselbe Besteuerung, dieselben Verhältnisse von Stadt und Land waren in allen Theilen des Reiches, inmitten desselben aber lag die gebietende Hauptstadt, die Stadt ohne Gleichen. Zu Augustus' Zeiten barg Rom eine Bevölkerung von mehr als zw^ei Millionen Menschen, die Stadt strahlte von Gold und Marmor, sie leuchtete von Denkmalen menschlicher Kunst und Erfindungsgabe, wie sie die Welt zuvor nicht gekannt hatte und wie sie noch heute in ihrem Verfall als unerreichte Muster angestaunt werden. Alle Kraft und alle Fülle des weiten Gebiets sammelte sich hier, die unermeßlichen, mannich-faltigen Schätze des Weltalls strömten hier zusammen, und doch diente alles, was das Reich und die Stadt in sich hegte, zuletzt wieder nur dem Willen des einen Mannes, der, scheinbar ein Bürger unter Bürgern, vom pala-tinischen Hügel aus Rom und mit Rom fast die ganze damals bekannte Welt beherrschte. *) Diese Kriege werden ausführlicher im zweiten Bande behandelt.

10. Die Geschichte des Alterthums - S. 606

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
606 Xi. Die Römer. willen fremde Hülfe anruft oder annimmt, und solche Partei nicht sofort zermalmt und zernichtet wird von dem allgemeinen unwiderstehlichen Unwillen der ganzen Nation, da steht es böse,, da steht es gefährlich, und das Allerschlimmste, der Untergang solcher Nation, ist nicht unverdient. Jenes Gallien im Alterthum, das unglückliche Polen in der Neuzeit gehören zu den furchtbarsten Denkmälern dieser ernsten Wahrheit in der Geschichte. Die Aeduer waren seit etwa einem Menschenalter die „Bundesgenossen" des römischen Volkes, und unzweifelhaft hatten sie es zum Theil dieser Bundesgenosienschaft zu verdanken, daß ihre Nebenbuhler, die Se-quaner, sich ihnen nicht gewachsen fühlten. Deßhalb hatten letztere etwa vor 12 Jahren, 72 v. Chr., den Sueven Ariovist, unter Anerbieten von Sold und Beute, bewogen, über den Rhein zu kommen und thrten gegen die Aeduer zu helfen. Er war an der Spitze von 15,000 Mann gekommen, hatte im Dienste der Sequaner die Aeduer schlagen helfen, war zum Lohn von den Sequanern mit Land belehnt worden, hatte dann immer mehr Freifchaaren herübergezogen, immer mehr celtisches Land zwischen Vogesen und Rhein occupirt und stand schließlich an der Spitze von 120,000 schlagfertigen Männern diesfeit des Rheines. Da endlich, freilich zu spät, erhoben sich die Aeduer von Neuem; es scheint, daß sich ihnen ein großer Theil der eigentlichen celtischen Staaten anschloß, wahrscheinlich auch die Sequaner. Aber der Germane schlug die schlecht disciplinirten Heeresmassen der Gallier in einer blutigen Schlacht und zwang sie zu Tributzahlung und Stellung von Geiseln, mit einem Worte: zur Unterwerfung. Von Jahr zu Jahr zog er neue Germanen heran, es war Gefahr vorhanden, daß ganz Gallien ger-manisirt mürbe. Diese Gefahr also abzuwenben, aber freilich nur baburch, daß man sich im römischen Volke einen andern Herrn erbat, war der Druibe Divitiacus vom Stamm der Aebuet nach Rom gekommen, während gleichzeitig jener germanische Heerkönig Ariovist seine Gesandten mit dem Gesuch an Senat und Volk von Rom geschickt hatte, ihm den Königstitel zu gewähren und ihn als Bundesgenossen aufzunehmen. Die Entscheidung zwischen den beiden einander diametral entgegenstehenden Gesuchen stand bei Cäsar, dem souverainen Consul des Jahres 59. Vom Stanbpunkte der internationalen Politik Roms konnte diese Entscheidung wohl nicht zweifelhaft sein; die Sache war vollkommen klar: ein Barbarenfürst hatte römische Bundesgenossen vergewaltigt; diese baten Rom um Hülse; es hatte nur Eine Wahl: dem Barbaren mußte der Krieg erklärt werden. Aber diese Entscheidung wäre vom politischen Standpunkte aus äußerst gefährlich gewesen. Gleichzeitig drohte ein anderer Feind in derselben Richtung von Osten her, wie Ariovist, die römische Provinz zu überschreiten. Es war dies der celtische Stamm der Helvetier, welcher seit drei Jahren zu einer vollständigen Völkerwanderung nach dem Westen gerüstet und den Antritt derselben auf das Frühjahr 68 festgesetzt hatte.
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# Name Treffer  
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