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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 61

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
20. Das Kastenwesen Der Inder. 61 Diese letzteren mögen die Qüdräs gewesen sein, welche in der nach der Trennung der östlichen und westlichen Arier festgestellten indischen Kastenverfassung die vierte Kaste constituirten. Erst nach der Trennung der arischen Volksmasse scheinen sich aucht die Priester zu einer Kaste abgeschlossen zu haben. So war denn eine Einthei-lung des indischen Volkes in vier Stände entstanden, von denen, den indischen heiligen Schriften gemäß, die Brahmanäs die erste Stelle einnahmen ; die zweite die Kshaträs; die dritte die eigentlich Arjäs genannte Masse, welche aber auch als Haupttheil des Volkes den allgemeinen Namen für Mensch, vig (im Plural vig-äs), führten; die vierte bildeten ursprünglich die Unterworfenen, zu denen aber in älteren Zeiten, ehe die Kastenverfassung noch streng abgeschlossen war, auch die verarmten oder sonst herabgekommenen arjäs gedrängt wurden. Den B rahm anen allein, mit Ausschluß der übrigen Kasten, steht zu die'erklärung der Vedas, der Beistand bei Anderer Opfer und das Empfangen von Almosen aus reinen Händen. Dem Wesen nach sollten sie aber die Repräsentanten und Förderer des ganzen geistigen Lebens des indischen Volkes sein; aus ihren Reihen traten die Lehrer, die höheren Staatsbeamten, Richter, Gelehrten, Weisen, Dichter u. s. w. hervor. Ihre Lebensweise soll streng und tadellos sein; sie sollen keine Schätze sammeln, sondern nur so viel zu erwerben suchen, als für ihre Lebensbedürfnisse genügt. Natürlich ward diese Vorschrift schon seit den ältesten Zeiten nicht sonderlich beobachtet. Die Brahmanen, im Besitze der einträglichsten Aemter, benutzten ihre Stelle auf recht orientalische Weise, so weit wir die Geschichte verfolgen können; zum Zweck des Lebensunterhalts darf schon nach dem Gesetzbuche des Manu der Brahmane auch Kriegsdienste, Ackerbau, Kaufmannschaft, Viehzucht u. s. w. treiben. Ihre Ländereien sollen frei von Abgaben sein. Wollten die Brahmanen die höchste Ehre genießen, zu welcher ihre Geburt sie befähigte, so mußten sie sich dem Studium der Vedas insbesondere widmen und dem damit verknüpften Anachoretenleben. In diesem Falle war höchste Sittenreinheit und Tugend, letztere in dem stärkst-ascetischen Sinne, ihr Hauptrequisit. Ehrgeiz sowohl als auch heilige und würdige Motive haben von je her und selbst jetzt noch Brahmanen in diese reine und ehrenvolle Bahn geführt; allein eben so häufig, oder vielmehr noch häufiger, trieben sie sich an den verderbten indischen Höfen der Fürsten und anderer Großen herum, wie insbesondere die indischen Dramen zeigen. Die Kriegerkaste, ursprünglich Kshatra {Sd&Qoi bei Arrian als Volksname), später Kshatrija, deren Beschäftigung der Kriegsdienst ist, hatte der Theorie nach das Vorrecht, daß die Könige aus ihr stammen mußten, wiewohl dies im Leben wenig beobachtet wurde. Manu's Gesetzbuch erlaubt aber den Kshatrijas im Fall der Noth auch die Betriebsamkeit der Vaisjas. Die Kaste der Ackerbauer und Handelsleute, Vaigjäs, ursprünglich vigäs,

2. Bd. 2 - S. 435

1875 - Köln : DuMont-Schauberg
355. Die Bewohner der Berberei. 435 erreichen sie ein hohes Alter. Die Jagd, etwas Ackerbau und Viehzucht sind ihre einzige Beschäftigung; treu und gastfrei für Freunde, sind sie wild und grausam gegen Feinde, Fremden abgeneigt und eifersüchtig auf ihre rohe Unabhängigkeit. Zu den Berbern gehören auch die Kabylen. Bei keinem Volke erscheint wohl der Stolz auf eine uralte, ununterbrochene Unabhängigkeit gerechtfertigter, als bei ihnen. Die römische Weltherrschaft und der Andrang der Vandalen im 5. Jahrhundert vermochten nicht, ihnen ihre Freiheit zu rauben; die gegen Ende des 7. Jahrhunderts hereinbrechende Flut der Araber, welche weder die Meerenge von Gibraltar noch die Pyrenäen auf- zuhalten vermochten, brach sich an der Tapferkeit dieses Volkes und an der Unzugänglichkeit seiner Wohnsitze, und keine Armee der späteren türkischen Machthaber war im Stande, diese Söhne des Gebirges vollständig ihrer Botmäßigkeit zu unterwerfen. Dieser Nationalstolz macht sich denn auch in dem ganzen Wesen des Kabylen bemerkbar; das ihm eigene würdevolle Benehmen verläßt ihn auch bei den geringfügigsten Handlungen seines Lebens nicht und zeichnet ihn vor allen benachbarten Völkerschaften aus das vorteilhafteste aus. Reizbar von Gemüth, versetzt ihn alles in Zorn, was irgendwie seinen Stolz verletzt. Von offenem Charakter, verschmäht es der Kabyle, zu Lügen und Winkelzügen seine Zuflucht zu nehmen. Diese Offenheit beobachtet er auch bei seinen Kriegen; denn während der Araber seinen Feind, ohne ihm den Krieg zu erklären, plötzlich überfällt, schickt der Kabyle immer eine Kriegserklärung voraus, welches auf folgende Art geschieht. Das Unterpfand des Friedens zwischen zwei Stämmen besteht in irgend einem beliebigen Gegenstande, den sie gegen einander austauschen, welcher dann el Mezrag, die Lanze, genannt wird, wahrscheinlich weil früher Lanzen ausgetauscht wurden. Will nun ein Stamm dem andern Krieg erklären, so schickt er den Mezrag zurück, und der Stamm weiß dann, woran er ist. Die Dia oder das Blutgeld als Sühne für den Mord eines Verwandten oder Stammgenossen anzunehmen, gilt bei den Kabylen für schimpflich, und nur das Blut des Mörders oder das eines feiner Anverwandten kann das vergossene Blut sühnen. In dieser Beziehung herrscht zwischen den Sitten der Kabylen und denen der Araber Süd-Arabiens eine merk- würdige Übereinstimmung. Wie bei allen orientalischen Völkerschaften, wird auch bei den Kabylen die Gastfreiheit als eine Haupttugend angesehen: jeder, welcher Religion, welcher Nation er auch angehören möge, kann sicher sein, auf das gastsreieste aufgenommen und behandelt zu werden, und nichts in der Welt würde einen Kabylen bewegen können, einen Flüchtling an seine Verfolger, wären sie auch noch so mächtig, auszuliefern. Die politische Verfassung der Kabylen-Stämme unterscheidet sich auffallend von denen der andern unzähligen Völkerschaften, welche den großen afrikanischen Kontinent bewohnen; denn während jene alle Abstufungen von dem abschreckendsten 28*
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