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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 13

1847 - Berlin : Reimer
der Religion, d. i. in der Art und Weise aus, wie er sein Ver- hältniß zu Gott auffaßt. 2. In dieser Beziehung sind zu unterscheiden: das Heiden- thum, oder die von Menschen erfundene, der heimathlichen Natur entnommene, der Art und Weise des gesellschaftlichen Daseyns an- gepaßte, darum verschieden ausgeprägte Vorstellung von Gott und der damit verbundene Kultus; — das Iudenth um, die Reli- gion des alten Bundes; — das Christenthum, die Offenbarung des wahren und einigen Gottes durch Jesum Christum, — und die Lehre Muhamed's, der Islam, eine der Eigenthümlich- keit des Stifters und seines Volkes angepaßte Verstümmelung jü- disch-christlicher Vorstellungen. — 3. Alle heidnischen Religionen sind, weil sie nicht von Gott stammen, weil sic allein aus der Eigenthümlichkeit menschlicher Vor- stellungsweisen entsprungen sind, natürliche, oder, weil sie die Idee der Einheit Gottes aufgegeben haben, polytheistische Re- ligionen genannt worden, — wogegen man die jüdische oder mo- saische, die christliche und muhamedanische Religion, ungeachtet ihrer großen Verschiedenheiten, als monotheistische zusammenzufassen pflegt. — 4. Iudenthum und Islam welken dem sichern Untergange ent- gegen. Jegliches Heidenthum führt, als ein offenbarer Abfall von Gott, nothwendig zu immer größerer Entfremdung, zu immer tieferem Verfall, zuletzt zu thierischer Rohheit. — Das wahre, wohlver- standene Christenthum verbürgt dagegen die Veredlung und Ver- klärung, die Erlösung des Menschengeschlechts, verheißt die tröstliche Wiedervereinigung mit Gott, — und trägt, im Gegensatz mit jeder Art von Heidenthum, die Fähigkeit der Weltverbreitung in sich. — 5. Da jede heidnische Religion durchaus lokal und nationell ist, so haben sich auch innerhalb einer jeden Varietät besondere Formen des Heidenthums ausgebildet, die, — weil sie bei den ausgebreitet- sten, mächtigsten oder kultivirtesten ihrer Völker entstanden sind, u. dann zuweilen auch bei anderen benachbarten und verwandten Völ- kern und Stämmen Eingang gefunden haben, — für die Charakte- ristik der Varietät im Allgemeinen von Bedeutung sind. — 6. Das Heidenthum der kaukasischen Menschheit hat sich in solcher Art vorzugsweise in zwei Hauptformen ausgebildet: Das Brahmanenthum, die verbreitetste Religion der indischen Völ- ker, auf der Halbinsel diesseit des Ganges, — und der Dualis- mus, der Feuerdienst oder die Zend-Religion, — von

2. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 92

1847 - Berlin : Reimer
92 tenmandschu, ein eigenthümlicher (660 vor Ehr.), durch Kung-Fu-Dsü oder Konfu-tse (Confucius) gegründeter, auf Moralität und maaßrechten Wandel, die Verehrung der Natur und des Staatsoberhauptes, als eines Himmelssohnes, berechneter Kultus, der daher mehr eine politische, als religiöse Tendenz hat. — 29. Seit der Eroberung des durch seine berühmte „große Mauer" (275 Mln. lang) nicht geschützten „Reiches der Mitte" ist die Rolle des „Sohnes des Himmels", den die Fremden „Kaiser" nennen, in die Hände der Mandschu-Dy- nastie übergegangen. — Despotische Negierungsweise unter patriarchalischen For- men;— Korea und die Lieu-Khieu-Inseln, die mongolischen Nomaden u. die Türken-Stämme haben eigene, mehr oder minder unterthänige Erbfürsten; — in Tibet eine durch chinesische Statthalter beaufsichtigte Priesterherrschaft; — im eigentlichen China M a nd arin cn-D e S po t i smu s. — Die ganze Staatseinrichtung, in Folge der allgemeinen Entsittlichnng, des politischen Drucks und des moralischen und physischen Elendes des Volkes, im tiefsten Ver- fall; — willkürliche, daher auch ungedeihliche Verwaltung der Finanzen; — Verwahrlosung und Verweichlichung des ungeheuren, doch übel bewaffneten und fast unerzogenen Kriegsheeres, in welchem die irregulaire Reiterei der No- maden wahrscheinlich die meiste Beachtung verdient. — Die als politischer Grund- satz bisher sestgehaltene strenge Abschließung gegen alle Fremden (Barbaren), die den Handelsverkehr (Thee, Baumwolle, Gewebe, Rhabarber, Porzellan und verschiedene andere Kunst-Produkte, gegen Reis, Pelzwerk, Opium u. a. Artikel) nur als eine „Wohithat" gestattet, und bisher mit Briten, Portugisen, Spaniern, Holländern und Nord-Amerikanern auf den Hafen von Kantong, mit Rußland auf den einzigen Punkt Malmatschin und die Peking-Karavanc beschränkt war, u. alle Christen im Reiche mit dem Tode bedroht, ist neuerdings, durch die Erfolge der Engländer, wesentlich gemildert worden, indem außer Kantong noch vier andere Häsen dem europäischen Handel geöffnet worden sind. — Ix. Das japanische Reich. 30. Bestandtheile, — Lage derselben u. s. w. Flächeninhalt = 10000 —11000 □». Hauptstädte: Jeddo (2 Mill. Einw.) und Miako (-£ Mill. Einw.), beide auf Nipon; Nangasaki, H.; — viele an- dere bedeutende Städte. — 31. Die Einwohnerzahl ist unbekannt; die Inseln Nipon und Kiusiu sollen zum Theil sehr stark bevölkert scyn. Religions- und Gesittungs- Verhältnisse zum Theil wie in China. — Unter den Nahrungszweigen steht Ackerbau obenan; auch die Industrie sehr bedeutend; der Handel mit dem Aus- lande beschränkt sich auf den Hafen von Nangasaki (Kiusiu), wohin auch nur Chinesen und Niederländer kommen dürfen, welche Metall-, Glas-, Porzellan-, Seiden-, lackirte und Baumwollenwaaren einhandcln. — Die Staatsverfas- sung ist despotisch und feudal; Fremde werden nicht geduldet. —

3. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 52

1847 - Berlin : Reimer
52 2. Abstammung und Sprache. Die Mehrzahl der Einw. Hindu mit vielen verschiedenen, doch verwandten Sprachen. Außerdem Türken (Mon- golen), Araber, Malayen, Parsen, Armenier, nur etwa 70000 Eng- länder. Verkehrssprachen der höheren Volksklassen sind die persische und eng- lische. — 3. Religion der Hindu ist meist die brahmanischc (verschiedene Sek- ten), der Mongolen, Araber, Malayen die muhamedanische, der Europäer, Armenier und einer kleinen Zahl von Eingeborncn die christliche, ans Ceylon und in Hinter-Jndien die buddhistische. Die Hindu, mit ihrer abgeschlosse- nen, aber auch abgestorbenen Kultur, geben der eigenthümlichen Völkermischung den Grundton. 4. Nahrungszweige. Landwirthschast, Handel und Gewerbe blühen. Die Bestrebungen der eigenthümlichen einheimischen und der englischen In- dustrie begegnen sich. Die Erzeugnisse derselben (Gewebe aller Art, Metall- waaren n. s. w.) und der Reichthum an kostbaren Landesprodukten (Kolonial- waaren aller Art, Gewürzen, Früchten, Reis, Getreide, Sago, Assam-Thce, Baumwolle, Seide, Tiek-, Sandel- und Ebenholz, Edelsteinen, Metallen re.) ge- währen einen äußerst wichtigen Handel. — 5. Staci tsverh ält nisse. — Die Besitzungen der eng lisch-oftindi- schen Compagnie, — einer Handelsgesellschaft, welche zwar unter dem Schutz und der Oberhoheit der englischen Krone steht, aber, kraft eines von dieser von Zeit zu Zeit erneuerten Privilegiums, fast alle Souvcrainetäts-Rechte ausübt,— sind größtentheils durch Eroberung erworben worden. Durch die Aufhebung des Monopols der Compagnie ist die Kolonie seit Kurzem europäischen Ansiedlern zugänglicher; die Compagnie hat es vorgezogen, lieber die Herrschaft zu bewahren, die ihr fast zufällig geworden, als den Alleinhandel, für welchen sie gegrün- det worden. — Eigenthümliche Verhältnisse zwischen der Regierung und den Eingebornen, die man seit Kurzem an der Civil-Verwaltung und Rechtspflege thätigen Antheil nehmen zu lassen beabsichtigt, während sie schon seit lange, wenngleich unter europ. Ofsieieren, die Hauptmasse des Krieg sh cere s der Com- pagnie ausmacheu (Seapoys). — Der Sitz des General-Gouverneurs ist Kalkutta; Provinzial-Regierungen in den angeführten Präsidentschafts-Sitzen. — Die mittelbaren Besitzungen bilden zwar eigene Staaten unter einheimischen Fürsten; diese aber haben keine größere Gewalt, als die Compagnie ihnen zu lassen für gut findet; sie sind Beamte mit dem Fürstcntitel. — b. Australische Kolonien. A. Topische Verhältnisse. 1. Bestandteile und Flächeninhalt. a) Auf dem Kontinent.................... 14530 sszmln. Neu-Süd-Wales (mit d. Insel Norfolk)................... 1634 sumln. Van Diemens-Land . . . 1200 - Schwanenfluß od. West-Austr. 4700 -

4. Leitfaden der alten Geographie - S. 91

1879 - Berlin : Reimer
Libyen. Kyrenaika. Punisches Africa. 91 122. Kyrenaika (Griechisches Libyen). Zwischen den Steppenländern der Marmarika in Osten und der grossen Syrte in Westen tritt gegen Norden ins Mittelmeer mit steilem Küstenabfall ein durchschnittlich 5 — 700m hohes Tafelland vor, ohne perennirende Flüsse, aber reich an Quellen und ausreichendem Winterregen, daher schon von den libyschen Bewohnern, den Stämmen der Auschisen, Asbysten, Kabalier angebaut. Seit dem 7. Jahrh. wurde es von dorischen Griechen aus der Peloponnesos und den Inseln (namentlich Thera) besetzt, die hier ausser mehreren Küstenstädten: Euhesperidae, Taucheira, Apollonia, auf dem Hochlande selbst die Stadt Kyrene (dor. Kyrüna, j. Ruinen Krenna) gründeten; nach ihr, als Sitz der noch unter persischer Oberhoheit regierenden Dynastie der Battos und Arkesilas, wurde gewöhnlich die ganze Landschaft Kvqrjvaicc oder Rvqijva'cxtf benannt. Die Westhälfte derselben bildete seit etwa 540 v. Chr. eine besondere Herschaft mit der von griechisch-libyscher Mischbevölkerung bewohnten Hauptstadt B ark a, deren Name im Mittelalter auf die ganze Landschaft übergegangen ist. Unter Oberhoheit der aegyptischen Ptolemäer bildeten später diese Griechenstädte einen Bund von fünf Freistaten (Pentapolis), davon Taucheira und Euhesperidae unter den neuen, von Fürstinnen des ptolemäischen Hauses entlehnten Namen Arsinoe und Berenike (j. Tökra und Benghazi); als fünfte trat die Hafenstadt des zerstörten Barka unter dem Namen Ptolemais (j. Ruinen Dolmeta) ein. Von einer ptolemäischen Nebenlinie (117—96), kam das Land 67 v. Chr. unter römische Herschaft und wurde mit Kreta zu einer Provinz vereinigt. Phoenikisclies (punisches) Africa. 123. Syrten-Landschaft (Tripolis). Der grösste gegen Süden einschneidende Busen des Mittelmeeres, bekannt unter dem Namen der grossen Syrte (fj ^sydlri 2vqtiq), bespült eine zumeist öde wasserlose Küstenstrecke, in der im Altertum, wie heut, meist, nomadische Stämme wohnten, darunter der bedeutendste der der Nasamonen. Sie wurden Untertanen Karthago’s zur Zeit seiner grössten Macht, dessen Handelsverkehr nach Inner-Africa von hier aus die kürzeste und zugleich bequemste Verbindungslinie gewann, wie sie im wesentlichen noch heut vom Karawanenhandel benutzt wird. In dem vom libyschen Stamme der Maken bewohnten nordwestlichen Teile dieses Küstengebietes, der am Abhange einer zu 6—800m Höhe ansteigenden Berglandschaft fruchtbares Ackerland enthält, hatten die Phoenikier von Sidon in sehr alter Zeit mehrere Pflanz-

5. Leitfaden der alten Geographie - S. 92

1879 - Berlin : Reimer
92 Westliches Libyen. Städte angelegt. Die reichste derselben, Leptis (zum Unterschiede von einer gleichnamigen westlicheren Stadt gew. „die grosse“ zubenannt, j. Ruinen Lebda), erhielt sich lange von Karthago unabhängig, ebenso ihre westlichen Nachbarstädte Oea und Sabratha (gr.'Aßgovovov). Diese drei Stadtgebiete wurden gemeinschaftlich von den sicilischen Griechen die Tripolis genannt, ein Name der auf die von K. Sept. Severus constituirte Provinz und später auch auf deren Hauptstadt, das alte Oea, heutige Tripoli der Europäer (Taräbulus der Araber) überging. Emporia „die Handelsplätze“ wurde von den Griechen die Uferlandschaft der kleinen Syrte genannt, welche mit ihren alt-phoenikischen Hafenstädten (die bedeutendsten darunter Takape, j. Gabes und die Insel Girba oder Meninx, j. Djerba) ebenfalls von Karthago unabhängig blieb und nach dessen Untergang dem numidischen Reiche, dann der römischen Provinz Africa nova einverleibt wurde.1) *) Im Binnenlande, vom Strande der kleinen Syrte nur durch einen schmalen niedrigen Hügelzug geschieden, dehnen sich 50 d. M. weit nach Westen frühere Seebecken aus, die jetzt grösstenteils ausgetrocknet und nur salzerfüllt, mit ihrer Oberfläche tief unter dem Spiegel des Mittelmeeres liegen. Die in den älteren griechischen Berichten ebendahin gesetzten Seen Tritönis und Pallas wurden damals für schiffbar, sogar in Zusammenhang mit dem Mittelmeer stehend gehalten. 124. Karthagisches Gebiet (Byzakion und Zeugis). Der Name Afri für die Bewohner, Africa für das Land, bezeichnete zuerst, bevor er im italischen Sprachgebrauche auf den ganzen Continent ausgedehnt wurde, dessen Italien und Sicilien am nächsten gegenüberliegenden Küstenstrich mit seinem unmittelbaren Ilinterlande, ein von mässigen Bergreihen durchzogenes, grossenteils gut bewässertes, weite überaus fruchtbare Ebenen und Hügel einschliessendes Gebiet. Schon dessen ältere libysche Bewohner werden als Ackerbauer von den nomadischen Libyern der Syrten und Marmarika’s unterschieden; nach ihren Stammnamen der Zaueken im Norden und Gyzanten oder By-z an ten im Süden wurden die einzelnen Landschaften des später im engeren Sinne der karthagischen Herschaft unterworfenen Gebietes Bv^axiov oder Bv&xig und Zsvyig (lat. Zeugitana) benannt. Die Küste wurde seit dem 12. Jalirh. v. Chr. von Tyros aus mit einzelnen, durch die später verstärkte Auswanderung aus dem Mutterlande und ganz Syrien mit sehr zahlreichen Coloniestädten besetzt; allmälig verbreiteten sich die semitischen Einwanderer auch über das Binnenland und bildeten mit der von alters ansässigen Bevölkerung ein Mischvolk, welches die Griechen Aißv(fouvr/.eq nannten.1) Mit Ausnahme weniger selbständig gebliebener Städte das engere Stats-

6. Leitfaden der alten Geographie - S. 94

1879 - Berlin : Reimer
94 Westliches Libyen. 126. Numidia. Die westlich vom engeren karthagischen Gebiete gelegene Küstenlandschaft enthält zwischen höheren Gebirgszügen (bis über 2000m) nur beschränktere fruchtbare ebene Täler, dagegen viel felsiges und im Altertum waldiges Hügelland und gegen Süden weit ausgedehnte Hochebenen, welche mehr zur Viehzucht als zum Anbau geeignet sind. Der Cultur gewonnen ist der grösste Teil dieses Landes erst unter der fast 8 Jahrhunderte dauernden römischen Herschaft; die zahlreichen ureinwolmenden libyschen Stämme, unter welchen die Massylier und Massaesyler als die bedeutendsten genannt werden, lebten weit überwiegend als Hirten und wurden deshalb auch von den sicilischen Griechen mit dem Gesammtnamen Nofiaösc, belegt, der lat. in Numidae überging und von dem der bei den Fremden gebräuchlich gewordene Landesname abgeleitet ist. Derselbe erhielt politische Bedeutung, als Gala, Fürst der Massylier und römischer Bundesgenosse gegen Karthago, nach dessen Fall die phoenikischen Küstenstädte und den Titel König der Numidier erhielt. Sein Sohn Massinissa erhob eine jener Städte, das westliche Ilippo (daher von den Römern Ii. Regius zubenannt, j. Bona), dessen Sohn Micipsa das im Binnenland neugegründete Cirta (phoen. Kartha „Stadt“, später und noch j. Constantino) zu seiner Residenz. Verkleinert wurde dieses ausgedehnte Land nach Jugurtha’s Besiegung 104 v. Chr. durch Abtretung der Westhälfte, 46 v. Chr. noch eines weiteren Landstriches bis zum Flusse Ampsaga an die Fürsten von Mauretanien; der kleine östliche Rest, dem im gewöhnlichen Sprachgebrauch der Name Numidia blieb, erhielt mit Einschluss der Syrtenlandschaft den officiellen Titel Nova Africa.1) !) Bedeutendste Städte des Innern mit ausgedehnten Resten römischer Bauwerke: Sicca, j. Kef, Theveste, j. Tebessa und Lambaesis, j. Tezzüt, neuerdings wieder angebaut und Lambese benannt. Die libyschen Bewohner des südlichen Hochgebirges Audus oder Aurasius (noch j. Aures) sind durch wiederholte Aufstände gegen die römische Herschaft bekannt. 127. Mauretania. Dieser von dem Volksnamen der Mauri (Maurusii) abgeleitete Landesnamen bezeichnete bis zum 1. Jahrh. v. Chr. den nordwestlichsten Teil des africanischen Küstenlandes in der Nähe der gaditanischen Meerenge und am atlantischen Ocean, im Binnenlande aufwärts bis zu den höchsten Ketten (Gipfel gegen 4500m) des Gebirges Atlas, wie die Griechen, oder Dy rin, wie die Einheimischen es nannten, also das heutige Reich von Marokko. Die Fürsten jenes Volkes erhielten für Hülfe gegen Jugurtha nach dessen Besiegung vom römischen State mit dem Königstitel die Westhälfte Numidiens; die darin gelegene phoenikische Hafenstandt Iöl wurde von Juba Ii., dem letzten Könige von Mauretanien zu seiner Residenz gewählt und Augustus zu Ehren

7. Leitfaden der alten Geographie - S. 95

1879 - Berlin : Reimer
Numidien. Mauretanien, West-Aethiopien. 95 Caesarea benannt (j. Scherschel). Sie blieb die Hauptstadt der seit der Einverleibung in das römische Reich 42 n. Chr. wieder gesonderten Osthälfte der neuen Provinz (des früheren numidischen Anteils), welche davon den Namen Mauretania Caesariensis erhielt, wie die Westhälfte, das ursprüngliche Maurenland Maur. Tingitana genannt wurde nach ihrer Hauptstadt Tingis (j. Tandja, vulg. geschr, Tanger), ebenfalls einer altphoenikischen Hafenstadt,1) 1) Andere bedeutende, noch bestehende Städte Mauretaniens in M. Caes. Sitifi, j. Setif, Igilgili Djidjeli, Saldae Budjaja (vulg. Bougie), Icosium Alger, Cartenna (phoen. Karthaim „Doppelstadt“) Tenez; in M. Ting.: Russaddir Mlila, Zilis Arzilla, Lixus Ruinen am Fl. Lukküs. Die zahlreichen mit Büs- beginnenden phoenikischen Seestädte sind benannt von ihrer Lage an Vorgebirgen (hebr. rösch „Kopf“). Westliches Aethiopia. 128. Küste. Ueber die weitere, von den Römern nur vorübergehend überschrittene, von ihren Ansiedelungen aber nie erreichte Südgrenze Mauretaniens am Atlas hinaus ist nur die Küste von den Karthagern erforscht und nur an einzelnen Stellen zu Handelszwecken besiedelt worden.1) So erreichten sie über den an Krokodilen und Flusspferden reichen Fluss Chremetes oder Stachir (j. Senegal) die von einer dichten Negerbevölkerung2) bewohnten Tiefländer.3) Durch diese Fahrten wurden auch die mit ihren hohen Berggipfeln selbst von der Continentalküste aus sichtbaren Inseln bekannt, welchen das Altertum wegen ihres herlichen Klima’s und der Ueppigkeit der Vegetation den Namen der „glücklichen“ (Mcckuqwv vijgov, Insulae fortunatae) gab; phoenikische Niederlassungen auf ihnen sind höchst wahrscheinlich, obwohl nicht bezeugt; spätere römische Colonisations-pläne kamen nicht zur Ausführung, dass aber zwischen ihnen und dem römischen Hispanien lebhafter Verkehr bestand, bewiesen die ausschliesslich in lateinischer Form uns überlieferten Namen der einzelnen Inseln, unter denen Canaria seit der neuen Entdeckung im 14. Jahrh. wieder angewendet und auf die ganze Gruppe übertragen worden ist, J) Namentlich das Inselchen Kerne (phoen. Keren „Horn“, j. Agadir) am Vorgebirge des grossen Atlas. 2) Als Mischvölker auf der Grenze der schwarzen (aethiopischen) und der libyschen Race sind die in den alten Berichten in diese Gegend gesetzten sogen, „hellen und roten Aethiopen“ (Asvxcu&ionsg, Äid-.nvoqcuou), als Vorfahren des jetzt als Pulo, Fulbe oder Felläta bekannten Volkes von braunroter Hautfarbe anzusehen. 3) Der Berg ©fwj/ o/rj^a (Götterwagen), letzter von der karthagischen Flotte unter Hanno (um 500?) erreichter Punkt, über den auch die Kenntnisse der römischen Periode nicht hinausreichen.

8. Die ersten Elemente der Erdbeschreibung - S. 358

1830 - Berlin : Reimer
— 358 gion: jeder Mensch, selbst im rohesten, wildesten Zustande hat das Gefühl von dem Dasein unsichtbarer Kräfte, welche die Natur und die Schicksale regieren. Die verschiedenen Weisen, vermittelst deren die Völker dieses Gefühl kund ge, bcn, haben eben so viele verschiedene Religionen hervorge, bracht. Doch lassen sie sich auf zwei Hauptgesichtspunkte zurückführen, auf den Polytheismus, welcher mehrere Gottheiten annimmt, und auf den Monotheismus, der riur an einen einzigen wahren Gott glaubt, den Schöpfer «nd Regierer der Welt, der sich dem Menschengeschlecht ge, offenbaret hat. Erlaüterung 1. Unter den Formen des Polytheismus sind folgende die verbreitetsten; 1) Der Fetisch»Glaube, der jede Art belebter oder lebloser Dinge als mit göttlicher Kraft versehen, annimmt. 2) Der Bra h ma - G lau b e, der Glaube an eine Drei-Gottheit, an Brahma den Schöpfer, Wischnu den Erhalter, und Schiwa den Zerstörer der Welt. Zweige des Brahmiömus sind: der Buddha-Glaube, oder das von Buddha umgestaltete und gemilderte System des Brahmaglaubens, in andern Gegenden unter der Form des Sch «Manismus, dessen Haupt der Dala: Lama ist, ♦ von dem angenommen wird, daß er niemals sterbe, oder un» ter dem Namen der Fo Religion. 3) Die Lehre des Confuciuö (Kon-fu-tse), welche voraussetzt, das alles was vorhanden, von einem göttlichen Geiste durchdrungen sei; ihre Anhänger beten den Himmel und die Erde an, die Sonne, Mond und Sterne, die Geister der Verstorbenen; sie ist ein veredelter Fetischismus. Die Tao-szü und Ssin- too Religion, Abzweigungen der vorigen, gegründet auf den Glauben an Geister, Dämonen und vergötterte Menschen. Erlaüterung 2. Der Monotheismus giebt sich in drei Haupt, formen zu erkennen, 1) durch die mosaische Relig ion, in der zuerst die Einheit Gottes ausgesprochen ist; 2) durch die christliche Religion, welche im Schooße der mosai» schen, und 3) durch die muhamedische Religion, oder den Islam, die neben der christlichen als Mischung dieser und der mosaischen entstanden ist. Christi Lehre beglückt die Menschheit noch nicht seit zweitausend Jahren, dennoch glaubt an Jesum Christum, den Heiland der Welt, fast ein Drittel der Gesammtheit der Menschen (siehe unten §. 227.); seine Lehre, der Inbegriff aller Tugend und höchsten Entwickelung des Menschen in moralischer und intellektueller Beziehung, ist durch alle Erdtheile verbreitet; alle Völker, die an Jesum als höchsten Gesandten Gottes, glauben, haben die höchste Stufe der Gesittung erstiegen. Rur der Form nach Gott

9. Die ersten Elemente der Erdbeschreibung - S. 366

1830 - Berlin : Reimer
— 366 — tischen Race, und einige davon sind bis auf die indischen In- seln verschlagen worden. b) Adamische (östliche) Race. Sie ging von dem 'Alpenlande Habesch aus, stieg an den Strömen und Flüssen ' in die Ebenen von Sennaar herab, ging zum Theil über den weißen Nil westlich nach dem Innern von Afrika, und ließ sich im Sudan nieder; zum Theil über das rothe Meer gegen die Straße Babelmandeb, in diesen Theil Arabiens und von Wüste zu Wüste bis zu dem persischen Meerbusen, dem Ufer des Euphrat, Orontes und Jordan; zum Theil in dem Nilthal herab bis nach Aegypten, kam (Hebräer), ange- zogen von der Ehre, welche ihr Landsmann Joseph daselbst genoß, bis zum Delta rc., zog aber, von den Aegyptern an- gefeindet, später, um ihr ursprüngliches Vaterland Habesch wieder aufzusuchen, aus, kam aber nicht weiter alö in das gebirgige Palästina, dessen sie sich bemächtigte. Erlaüterung 3. Diese Juden, so wie der übrige Theil der arabischen 2crt glauben an einen ewigen, einzigen Gott, wel- cher sich ihnen durch Offenbarung kund gegeben, und haben diesen Glauben bisher ungestört erhalten. Durch Vermischung mit mancherlei Racen mögen sie aber wohl ihren Urvätern nicht mehr gleichen. Dieser Race verdankt man es, daß Dromedare und Esel Hausthiere geworden sind. Auch brachte sie uns die Hiero- glyphenschrift. Sie hat Colonien bis in den Osten von Afrika, bis über den Aequator hinaus vorgeschoben; man fin- det sie noch an der Küste von Zanguebar und im Norden von Madagaskar. Die Comoro Inseln und Socotora sind durch sie bevölkert worden; auf dem Hochlande Iran nahm sie so überhand, daß dadurch die ursprüngliche Physionomie der Einwohner verändert wurde, und sich noch adamische Fa- milienzüge bió, in den entferntesten Gegenden Indiens und selbst des asiatischen Archipelagus finden. §. 213. Die hindu'sche Art. Die Individuen dieser Art sind, kleiner als die der bei- den vorhergehenden, ihre mittlere Größe, gewöhnlich 5 Fuß 2 Zoll oder etwas niedriger; ihre Gesichtszüge ähneln mehr denen der japetischen, als denen der arabischen Art; aber ihre Farbe ist dunkelgclb, etwas ins Rußschwarze oder Bron- zirte ziehend; ihr Wuchs zierlich, die Schenkel zart, der Fuß wohlgebaut; ohne sehr dick zu werden, sind sie doch nicht mager und fleischlos; die Haut ist ziemlich fein und läßt die Blässe, eine Wirkung der Leidenschaft, leicht durchschim- mern. Sie verbreitet keinen Geruch, besonders bei den

10. Die Geschichte des Alterthums - S. 61

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
20. Das Kastenwesen Der Inder. 61 Diese letzteren mögen die Qüdräs gewesen sein, welche in der nach der Trennung der östlichen und westlichen Arier festgestellten indischen Kastenverfassung die vierte Kaste constituirten. Erst nach der Trennung der arischen Volksmasse scheinen sich aucht die Priester zu einer Kaste abgeschlossen zu haben. So war denn eine Einthei-lung des indischen Volkes in vier Stände entstanden, von denen, den indischen heiligen Schriften gemäß, die Brahmanäs die erste Stelle einnahmen ; die zweite die Kshaträs; die dritte die eigentlich Arjäs genannte Masse, welche aber auch als Haupttheil des Volkes den allgemeinen Namen für Mensch, vig (im Plural vig-äs), führten; die vierte bildeten ursprünglich die Unterworfenen, zu denen aber in älteren Zeiten, ehe die Kastenverfassung noch streng abgeschlossen war, auch die verarmten oder sonst herabgekommenen arjäs gedrängt wurden. Den B rahm anen allein, mit Ausschluß der übrigen Kasten, steht zu die'erklärung der Vedas, der Beistand bei Anderer Opfer und das Empfangen von Almosen aus reinen Händen. Dem Wesen nach sollten sie aber die Repräsentanten und Förderer des ganzen geistigen Lebens des indischen Volkes sein; aus ihren Reihen traten die Lehrer, die höheren Staatsbeamten, Richter, Gelehrten, Weisen, Dichter u. s. w. hervor. Ihre Lebensweise soll streng und tadellos sein; sie sollen keine Schätze sammeln, sondern nur so viel zu erwerben suchen, als für ihre Lebensbedürfnisse genügt. Natürlich ward diese Vorschrift schon seit den ältesten Zeiten nicht sonderlich beobachtet. Die Brahmanen, im Besitze der einträglichsten Aemter, benutzten ihre Stelle auf recht orientalische Weise, so weit wir die Geschichte verfolgen können; zum Zweck des Lebensunterhalts darf schon nach dem Gesetzbuche des Manu der Brahmane auch Kriegsdienste, Ackerbau, Kaufmannschaft, Viehzucht u. s. w. treiben. Ihre Ländereien sollen frei von Abgaben sein. Wollten die Brahmanen die höchste Ehre genießen, zu welcher ihre Geburt sie befähigte, so mußten sie sich dem Studium der Vedas insbesondere widmen und dem damit verknüpften Anachoretenleben. In diesem Falle war höchste Sittenreinheit und Tugend, letztere in dem stärkst-ascetischen Sinne, ihr Hauptrequisit. Ehrgeiz sowohl als auch heilige und würdige Motive haben von je her und selbst jetzt noch Brahmanen in diese reine und ehrenvolle Bahn geführt; allein eben so häufig, oder vielmehr noch häufiger, trieben sie sich an den verderbten indischen Höfen der Fürsten und anderer Großen herum, wie insbesondere die indischen Dramen zeigen. Die Kriegerkaste, ursprünglich Kshatra {Sd&Qoi bei Arrian als Volksname), später Kshatrija, deren Beschäftigung der Kriegsdienst ist, hatte der Theorie nach das Vorrecht, daß die Könige aus ihr stammen mußten, wiewohl dies im Leben wenig beobachtet wurde. Manu's Gesetzbuch erlaubt aber den Kshatrijas im Fall der Noth auch die Betriebsamkeit der Vaisjas. Die Kaste der Ackerbauer und Handelsleute, Vaigjäs, ursprünglich vigäs,
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