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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 13

1847 - Berlin : Reimer
der Religion, d. i. in der Art und Weise aus, wie er sein Ver- hältniß zu Gott auffaßt. 2. In dieser Beziehung sind zu unterscheiden: das Heiden- thum, oder die von Menschen erfundene, der heimathlichen Natur entnommene, der Art und Weise des gesellschaftlichen Daseyns an- gepaßte, darum verschieden ausgeprägte Vorstellung von Gott und der damit verbundene Kultus; — das Iudenth um, die Reli- gion des alten Bundes; — das Christenthum, die Offenbarung des wahren und einigen Gottes durch Jesum Christum, — und die Lehre Muhamed's, der Islam, eine der Eigenthümlich- keit des Stifters und seines Volkes angepaßte Verstümmelung jü- disch-christlicher Vorstellungen. — 3. Alle heidnischen Religionen sind, weil sie nicht von Gott stammen, weil sic allein aus der Eigenthümlichkeit menschlicher Vor- stellungsweisen entsprungen sind, natürliche, oder, weil sie die Idee der Einheit Gottes aufgegeben haben, polytheistische Re- ligionen genannt worden, — wogegen man die jüdische oder mo- saische, die christliche und muhamedanische Religion, ungeachtet ihrer großen Verschiedenheiten, als monotheistische zusammenzufassen pflegt. — 4. Iudenthum und Islam welken dem sichern Untergange ent- gegen. Jegliches Heidenthum führt, als ein offenbarer Abfall von Gott, nothwendig zu immer größerer Entfremdung, zu immer tieferem Verfall, zuletzt zu thierischer Rohheit. — Das wahre, wohlver- standene Christenthum verbürgt dagegen die Veredlung und Ver- klärung, die Erlösung des Menschengeschlechts, verheißt die tröstliche Wiedervereinigung mit Gott, — und trägt, im Gegensatz mit jeder Art von Heidenthum, die Fähigkeit der Weltverbreitung in sich. — 5. Da jede heidnische Religion durchaus lokal und nationell ist, so haben sich auch innerhalb einer jeden Varietät besondere Formen des Heidenthums ausgebildet, die, — weil sie bei den ausgebreitet- sten, mächtigsten oder kultivirtesten ihrer Völker entstanden sind, u. dann zuweilen auch bei anderen benachbarten und verwandten Völ- kern und Stämmen Eingang gefunden haben, — für die Charakte- ristik der Varietät im Allgemeinen von Bedeutung sind. — 6. Das Heidenthum der kaukasischen Menschheit hat sich in solcher Art vorzugsweise in zwei Hauptformen ausgebildet: Das Brahmanenthum, die verbreitetste Religion der indischen Völ- ker, auf der Halbinsel diesseit des Ganges, — und der Dualis- mus, der Feuerdienst oder die Zend-Religion, — von

2. Die ersten Elemente der Erdbeschreibung - S. 358

1830 - Berlin : Reimer
— 358 gion: jeder Mensch, selbst im rohesten, wildesten Zustande hat das Gefühl von dem Dasein unsichtbarer Kräfte, welche die Natur und die Schicksale regieren. Die verschiedenen Weisen, vermittelst deren die Völker dieses Gefühl kund ge, bcn, haben eben so viele verschiedene Religionen hervorge, bracht. Doch lassen sie sich auf zwei Hauptgesichtspunkte zurückführen, auf den Polytheismus, welcher mehrere Gottheiten annimmt, und auf den Monotheismus, der riur an einen einzigen wahren Gott glaubt, den Schöpfer «nd Regierer der Welt, der sich dem Menschengeschlecht ge, offenbaret hat. Erlaüterung 1. Unter den Formen des Polytheismus sind folgende die verbreitetsten; 1) Der Fetisch»Glaube, der jede Art belebter oder lebloser Dinge als mit göttlicher Kraft versehen, annimmt. 2) Der Bra h ma - G lau b e, der Glaube an eine Drei-Gottheit, an Brahma den Schöpfer, Wischnu den Erhalter, und Schiwa den Zerstörer der Welt. Zweige des Brahmiömus sind: der Buddha-Glaube, oder das von Buddha umgestaltete und gemilderte System des Brahmaglaubens, in andern Gegenden unter der Form des Sch «Manismus, dessen Haupt der Dala: Lama ist, ♦ von dem angenommen wird, daß er niemals sterbe, oder un» ter dem Namen der Fo Religion. 3) Die Lehre des Confuciuö (Kon-fu-tse), welche voraussetzt, das alles was vorhanden, von einem göttlichen Geiste durchdrungen sei; ihre Anhänger beten den Himmel und die Erde an, die Sonne, Mond und Sterne, die Geister der Verstorbenen; sie ist ein veredelter Fetischismus. Die Tao-szü und Ssin- too Religion, Abzweigungen der vorigen, gegründet auf den Glauben an Geister, Dämonen und vergötterte Menschen. Erlaüterung 2. Der Monotheismus giebt sich in drei Haupt, formen zu erkennen, 1) durch die mosaische Relig ion, in der zuerst die Einheit Gottes ausgesprochen ist; 2) durch die christliche Religion, welche im Schooße der mosai» schen, und 3) durch die muhamedische Religion, oder den Islam, die neben der christlichen als Mischung dieser und der mosaischen entstanden ist. Christi Lehre beglückt die Menschheit noch nicht seit zweitausend Jahren, dennoch glaubt an Jesum Christum, den Heiland der Welt, fast ein Drittel der Gesammtheit der Menschen (siehe unten §. 227.); seine Lehre, der Inbegriff aller Tugend und höchsten Entwickelung des Menschen in moralischer und intellektueller Beziehung, ist durch alle Erdtheile verbreitet; alle Völker, die an Jesum als höchsten Gesandten Gottes, glauben, haben die höchste Stufe der Gesittung erstiegen. Rur der Form nach Gott

3. Die ersten Elemente der Erdbeschreibung - S. 366

1830 - Berlin : Reimer
— 366 — tischen Race, und einige davon sind bis auf die indischen In- seln verschlagen worden. b) Adamische (östliche) Race. Sie ging von dem 'Alpenlande Habesch aus, stieg an den Strömen und Flüssen ' in die Ebenen von Sennaar herab, ging zum Theil über den weißen Nil westlich nach dem Innern von Afrika, und ließ sich im Sudan nieder; zum Theil über das rothe Meer gegen die Straße Babelmandeb, in diesen Theil Arabiens und von Wüste zu Wüste bis zu dem persischen Meerbusen, dem Ufer des Euphrat, Orontes und Jordan; zum Theil in dem Nilthal herab bis nach Aegypten, kam (Hebräer), ange- zogen von der Ehre, welche ihr Landsmann Joseph daselbst genoß, bis zum Delta rc., zog aber, von den Aegyptern an- gefeindet, später, um ihr ursprüngliches Vaterland Habesch wieder aufzusuchen, aus, kam aber nicht weiter alö in das gebirgige Palästina, dessen sie sich bemächtigte. Erlaüterung 3. Diese Juden, so wie der übrige Theil der arabischen 2crt glauben an einen ewigen, einzigen Gott, wel- cher sich ihnen durch Offenbarung kund gegeben, und haben diesen Glauben bisher ungestört erhalten. Durch Vermischung mit mancherlei Racen mögen sie aber wohl ihren Urvätern nicht mehr gleichen. Dieser Race verdankt man es, daß Dromedare und Esel Hausthiere geworden sind. Auch brachte sie uns die Hiero- glyphenschrift. Sie hat Colonien bis in den Osten von Afrika, bis über den Aequator hinaus vorgeschoben; man fin- det sie noch an der Küste von Zanguebar und im Norden von Madagaskar. Die Comoro Inseln und Socotora sind durch sie bevölkert worden; auf dem Hochlande Iran nahm sie so überhand, daß dadurch die ursprüngliche Physionomie der Einwohner verändert wurde, und sich noch adamische Fa- milienzüge bió, in den entferntesten Gegenden Indiens und selbst des asiatischen Archipelagus finden. §. 213. Die hindu'sche Art. Die Individuen dieser Art sind, kleiner als die der bei- den vorhergehenden, ihre mittlere Größe, gewöhnlich 5 Fuß 2 Zoll oder etwas niedriger; ihre Gesichtszüge ähneln mehr denen der japetischen, als denen der arabischen Art; aber ihre Farbe ist dunkelgclb, etwas ins Rußschwarze oder Bron- zirte ziehend; ihr Wuchs zierlich, die Schenkel zart, der Fuß wohlgebaut; ohne sehr dick zu werden, sind sie doch nicht mager und fleischlos; die Haut ist ziemlich fein und läßt die Blässe, eine Wirkung der Leidenschaft, leicht durchschim- mern. Sie verbreitet keinen Geruch, besonders bei den

4. Die Geschichte des Alterthums - S. 61

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
20. Das Kastenwesen Der Inder. 61 Diese letzteren mögen die Qüdräs gewesen sein, welche in der nach der Trennung der östlichen und westlichen Arier festgestellten indischen Kastenverfassung die vierte Kaste constituirten. Erst nach der Trennung der arischen Volksmasse scheinen sich aucht die Priester zu einer Kaste abgeschlossen zu haben. So war denn eine Einthei-lung des indischen Volkes in vier Stände entstanden, von denen, den indischen heiligen Schriften gemäß, die Brahmanäs die erste Stelle einnahmen ; die zweite die Kshaträs; die dritte die eigentlich Arjäs genannte Masse, welche aber auch als Haupttheil des Volkes den allgemeinen Namen für Mensch, vig (im Plural vig-äs), führten; die vierte bildeten ursprünglich die Unterworfenen, zu denen aber in älteren Zeiten, ehe die Kastenverfassung noch streng abgeschlossen war, auch die verarmten oder sonst herabgekommenen arjäs gedrängt wurden. Den B rahm anen allein, mit Ausschluß der übrigen Kasten, steht zu die'erklärung der Vedas, der Beistand bei Anderer Opfer und das Empfangen von Almosen aus reinen Händen. Dem Wesen nach sollten sie aber die Repräsentanten und Förderer des ganzen geistigen Lebens des indischen Volkes sein; aus ihren Reihen traten die Lehrer, die höheren Staatsbeamten, Richter, Gelehrten, Weisen, Dichter u. s. w. hervor. Ihre Lebensweise soll streng und tadellos sein; sie sollen keine Schätze sammeln, sondern nur so viel zu erwerben suchen, als für ihre Lebensbedürfnisse genügt. Natürlich ward diese Vorschrift schon seit den ältesten Zeiten nicht sonderlich beobachtet. Die Brahmanen, im Besitze der einträglichsten Aemter, benutzten ihre Stelle auf recht orientalische Weise, so weit wir die Geschichte verfolgen können; zum Zweck des Lebensunterhalts darf schon nach dem Gesetzbuche des Manu der Brahmane auch Kriegsdienste, Ackerbau, Kaufmannschaft, Viehzucht u. s. w. treiben. Ihre Ländereien sollen frei von Abgaben sein. Wollten die Brahmanen die höchste Ehre genießen, zu welcher ihre Geburt sie befähigte, so mußten sie sich dem Studium der Vedas insbesondere widmen und dem damit verknüpften Anachoretenleben. In diesem Falle war höchste Sittenreinheit und Tugend, letztere in dem stärkst-ascetischen Sinne, ihr Hauptrequisit. Ehrgeiz sowohl als auch heilige und würdige Motive haben von je her und selbst jetzt noch Brahmanen in diese reine und ehrenvolle Bahn geführt; allein eben so häufig, oder vielmehr noch häufiger, trieben sie sich an den verderbten indischen Höfen der Fürsten und anderer Großen herum, wie insbesondere die indischen Dramen zeigen. Die Kriegerkaste, ursprünglich Kshatra {Sd&Qoi bei Arrian als Volksname), später Kshatrija, deren Beschäftigung der Kriegsdienst ist, hatte der Theorie nach das Vorrecht, daß die Könige aus ihr stammen mußten, wiewohl dies im Leben wenig beobachtet wurde. Manu's Gesetzbuch erlaubt aber den Kshatrijas im Fall der Noth auch die Betriebsamkeit der Vaisjas. Die Kaste der Ackerbauer und Handelsleute, Vaigjäs, ursprünglich vigäs,

5. Die Geschichte des Alterthums - S. 388

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
388 X. Die makedonischen Reiche. war jeder Bürger einer Bundesstadt berechtigt. Dagegen gab es einen engern Bundesrath, aus Deputirten der einzelnen Städte bestehend, welche Apokleten hieben. Der Bundesrath war permanent, seine Sitzungen scheinen aber bald in dieser, bald in jener Stadt gewesen zu sein. Er entschied über dringende oder weniger wichtige Angelegenheiten allein; andere brachte er an die allgemeine Versammlung, die er deswegen auch außerordentlich berief. Die Bundesbeamten wurden in der Herbstversammlung zu Thermum gewählt, die Wahlart wird nicht angegeben. Der oberste Beamte war der Strateg, dessen Name auch allen Urkunden zur Bezeichnung des Jahres vorgesetzt zu werden Pflegte. Er stand nicht bloß als Feldherr an der Spitze des Bundesheeres, sondern hatte auch in den Versammlungen, sowohl den allgemeinen als denen der Apokleten, den Vorsitz. Der nächste nach dem Strategen war der Hipparch, dessen Titel ihn als Befehlshaber der Reiterei bezeichnet, der aber auch in anderen Functionen als Gehülfe oder Vertreter des Strategen eintreten konnte. Seine größte Bedeutung entwickelte der ätolifche Bund in den Kämpfen gegen die Macedonier, namentlich unter Philipp Iii.; aber eine Vereinigung aller Griechen zu gemeinschaftlichen Anstrengungen für die Freiheit war jetzt eben so wenig oder noch weniger möglich als in früheren besseren Zeiten. Der Geist des Volkes war erschlafft, seine Kräfte erschöpft; dazu kam der alte, den Griechen nun einmal im Blute liegende Particularismus, der sie beständig in Hader und Streit unter einander verwickelte, und die Abneigung der ferneren und gebildeteren, sich mit dem zwar kräftigen aber rohen Volke der Aetoler zu verbinden. Vielen, wie den Achäern, schien es leidlicher, sich der^macedonischen Suprematie zu fügen, als sich mit jenen ihren Widersachern zu vertragen. So theilte sich denn Alles in eine ätolifche, eine achäifche und neben diesen eine neutrale Partei, die sich von beiden fern hielt. 104. Der achäifche Lund. (Nach 'S. F. Schoernann, griechische Staatsallerthnmer.) Die Achäer, einst der bedeutendste Volksstamm im Peloponnes, wurden durch die Dorier theils zur Unterwerfung, theils zur Auswanderung genöthigt. Einige gingen nach Klein-Asien, ein anderer Theil zog sich an die Nordküste des Peloponnes zu den Ioniern und verdrängte diese, die nach Attika und von dort später ebenfalls nach Klein-Asien zogen. Das Land, früher Aegialus oder Aegialea, hieß seitdem nach ihnen Achaja. ' Dessen zwölf Hauptorte bildeten eben so viele kleine Staaten unter Fürsten aus dem Pelopiden-geschlecht, von denen einer als Oberkönig an der Spitze gestanden zu haben scheint. Nach dem Aufhören des Königthums entstand in den Städten keine

6. Die Geschichte des Alterthums - S. 431

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
119, Servius Tullius. 431 Wunde fei nicht tödtlich und Genesung zu hoffen, die Regierungsgewalt, angeblich im Aufträge und als Stellvertreter des verwundeten Königs. Auf dem Königsstuhle sitzend, sprach er Recht und übte fürstliche Freigebigkeit. Als es endlich Zeit war, den Tod des Tarquinius bekannt werden zu lassen, hatte er seine Stellung so befestigt, daß er es wagen konnte, Mt^ Umgehung des Senats, der nach dem Herkommen das Vorschlagsrecht hatte, vor dem Volke unmittelbar als Bewerber aufzutreten, und mit vollständigstem Erfolge. Die Thaten, durch die sich Servius Tullius ein unvergängliches Andenken in der Geschichte gestiftet hat, waren nicht Kriege und Eroberungen, sondern Werke des Friedens: die Vollendung der Stadt und die Stiftung der Eenturien-Verfassung. Er zog noch den Esquilin und Viminal zur Stadt und um diese sämmtlichen sieben Hügel eine neue, regelmäßige Quadermauer: ein mächtiger Wall hatte die Bestimmung, die leicht angreifbare Ostseite der Stadt zu decken. Und wie die servischen Befestigungsmauern den äußern Umfang der Stadt vollendet hatten, so vollendete er durch die Eenturien-Verfaffung (f. Nr. 120) den innern Ausbau des Staates. Mit Recht hat ihn daher die dankbare Nachwelt dem Numa zur Seite gestellt; denn wie dieser der Stifter des Gottesdienstes und des geistlichen Rechts, so war Jener dem römischen Volke der Stifter seiner bürgerlichen Ordnung und seines öffentlichen Rechts. Auch die auswärtige Politik des Servius trägt einen vorherrschend friedlichen Charakter. Er hat zwar, wie fast alle feine Vorgänger, auch Kriege geführt: nämlich gegen die Etrusker, die nach Tarquinius' Tode die römische Vorstandschaft nicht mehr anerkennen wollten, und die nun Servius Tullius in wiederholten Feldzügen so demüthigte, daß die zwölf Staaten Etruriens auf einer Tagsatzung beschlossen, sich der römischen Hegemonie wiederum zu unterwerfen. Eine Frucht friedlicher Politik dagegen war die Stellung, die er dem römischen Staat im latinifchen «Staaten-bunde zu verschaffen wußte. Es war eben um jene Zeit, daß die Städte des ionischen Bundes auf gemeinsame Kosten den Artemistempel in Ephesus bauten. Diesen Gedanken ergriff Servius, indem er den latinifchen Fürsten und Edeln, mit denen er sich in dieser Absicht theils persönlich befreundet, theils von Staatswegen Gastfreundschaft geschloffen hatte, den Vorschlag machte, der Diana ein ähnliches Bundesheiligthum zu erbauen, und zwar in Rom; ein Vorschlag, in dessen Annahme die stillschweigende Anerkennung der römischen Vorstandschaft lag. Auf wiederholtes Anbringen des Servius willigten die Latiner enblich in biefen Vorschlag ein, und der Dianentempel auf dem Aventin würde als gemeinsames Bunbesheiligthum aus gemeinschaftlichen Beiträgen sämmtlicher Buubesstaaten erbaut. Die latinifchen Völkerschaften versammelten sich hier zu jährlicher Festfeier. Servius' Ende war tragisch, mit Recht hat es Livius den tragischen

7. Die Geschichte des Alterthums - S. 188

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
188 Ix. Die Griechen. bereit Befolgung sich die Bundesglieber durch feierliche Eide verpflichteten. Eine derselben — die einzige dieser Art, die uns überliefert ist — gebietet, keine amphiktyonische Stadt zu zerstören, keiner das Trinkwasser abzuschneiden, im Kriege so wenig als im Frieden; so weit ein Staat dawider banbelt, sollen die übrigen gegen ihn zu Felbe ziehen und ihn vertilgen. — In der Folgezeit, als die Verhältnisse sich so gestaltet hatten, daß eine politische Wirksamkeit der Amphiktyonen kaum noch möglich war, tritt uns vorzugsweise ihre religiöse Bedeutung entgegen, besonders in Beziehung auf das delphische Heiligthum. Der hierauf bezügliche Theil ihres Eides enthielt das Gelöbniß: fo Jemand das Eigenthum des Gottes beraube, oder Mitwisser und Mitberather zu einer Unternehmung gegen das Heiligthum sei, solchen zu strafen mit aller Macht. Und was uns von Beschlüssen und Maßregeln der Amphiktyonen, von Klagen, die bei ihnen angebracht, von Entscheidungen, die sie gefallt Haben, berichtet ist, bezieht sich benn auch zum großen Theil auf den belphifchen Tempel. Nach altem Rechte sollten die nach Delphi wallfahrtenden Pilger von Abgaben und Zöllen frei fein; biefent Rechte zuwider Hatten die Krijaer von benen, die durch ihr Gebiet zogen, schwere Zolle erhoben, und den Abmahnungen der Amphiktyonen nicht nur kein Gehör gegeben, sonbern sich selbst noch Uitbilben gegen sie und gegen das Eigenthum des Gottes zu Schulben kommen lassen. Deswegen würde Krieg gegen sie beschlossen — der erste sogenannte heilige Krieg —, der um 586, nach zehnjähriger Dauer, mit Zerstörung ihrer Stadt und Weihung ihres Gebietes zum Eigenthum des Tempels enbigte. Als der betphifche Tempel im Jahre 548 abgebrannt war, sorgten die Amphiktyonen für den Wiederaufbau. Als die Phocier von den Dclphern beschuldigt wurden, das Gebiet des Tempels verletzt zu haben, wurde ihnen dafür eine Buße zu zahlen auferlegt, U"d da sie diese nicht zahlten, war dies Veranlassung zu einem zweiten heiligen Kriege, 355 bis 346; und eilten dritten veranlaßte im Jahre 340 ein ähnliches den amphissäischen Lokrern schuld gegebenes Vergehen. In specieller Beziehung zum delphischen Heiligthum steht ferner die Anordnung und Leitung der pythifchen Spiele, die von den Amphiktyonen nach dem ersten heiligen Kriege übernommen würde. Die Versammlungen der Amphiktyonen fanden regelmäßig,, zweimal jährlich Statt, int Herbste und int Frübliofl— Die Versammlungsorte waren Delphi und Anthela; boch scheint es nicht, daß einer biefer beiben Orte ausschließlich für die herbstliche, der anbere für die Frühlings-Versammlung bestimmt gewesen, sonbern vielmehr, daß die Abgeordneten sich jedesmal zuerst nach Anthela und dann nach Delphi begeben haben. Es seltnen aber auch außerordentliche Versammlungen vor. Jede der zwölf Völkerschaften beschickte die Versammlung durch zwei Gesandte, welche den Namen Hiero-mnemones führten, d. h. Besorger der heiligen Angelegenheiten. Unter mehreren zu einer und berfelben Völkerschaft gehörigen Staaten sanb eine

8. Die Geschichte des Alterthums - S. 390

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
390 X. Die makedonischen Reiche. Unter den Beamten des Bundes war der oberste der Strateg. Die Wahl geschah in der regelmäßigen Frühlingsversammlung zu Aegium. Das Amt war einjährig und sollte nach dem Gesetz nicht mehrere Jahre hinter einander fortgeführt werden. Doch finden sich einzelne Ausnahmen hiervon, und Wiedererwählung desselben Mannes nach kurzen Zwischenräumen war sehr häufig, wie z. B. Aratus die Strategie 17 Mal bekleidet hat und meist ein Jahr ums andere gewählt worden ist. Der Strateg war, ebenso wie bei den Aetolern, nicht bloß Befehlshaber des Bundesheeres, sondern auch Präsident des Bundesrathes und der allgemeinen Versammlungen. In seinen Händen befand sich auch das Siegel, so daß keine Staatsschriften ohne ihn gültig ausgefertigt werden konnten. Der nächste Befehlshaber nach ihm war der Hipparch, dessen Functionen sich aber mehr aus das bloß Militärische beschränkt zu haben scheinen, weswegen, wenn der Strateg vor Ablauf des Amtsjahres starb, nicht der Hipparch, sondern der nächste Amtsvorgänger jenes als Stellvertreter eintrat. Für die Verwaltung war dem Strategen zunächst ein Grammateus oder Bundeskanzler beigegeben. Außerdem aber gab es noch ein Regierungscollegium von zehn Daminrgen. Diese Zahl war wohl zu einer Zeit festgesetzt, als nur noch die zehn eigentlich achäischen Städte den Bund aus' machten; nachher behielt man sie bei, natürlich aber ohne die Wahl auf iene zehn Städte zu beschränken. Etwa 30 Jahre lang blieb der Bund auf die eigentlich achäischen Städte beschränkt, da schlossen die Sicyonier sich ihm an, nachdem es ihnen gelungen war, die von Macedonien gestützte Tyrannenherrschaft zu stürzen. Es war Aratus, der Befreier von Sicyon, der diesen Anschluß bewirkte, um dadurch eine größere Gewähr für die wiedererlangte Freiheit zu gewinnen; und ebeiv derselbe war es, der acht Jahre später auch Korinth, welches er durch einen glücklichen Handstreich von der macedonischen Besatzung befreit hatte, dem Bunde zuführte, worauf denn alsbald auch Megara sich von den Macedoniern losmachte und den Achäern anschloß. So gewann der Bund eine höhere Be^ dentnng für alle, denen es darum zu thun war, die Freiheit, zunächst des Peloponnes, gegen die Macedonier zu behaupten. Bald erstreckte sich der Bund wenigstens über die größere Hälfte des Peloponnes. Dagegen blieb Elis ihm fremd und hielt sich lieber zu den Aetolern; ebenso waren die Spartaner viel mehr diesen als den Achäern zugewandt, und Messenien, welches sich sonst wohl dem Bunde angeschlossen hätte, vermied dies aus Furcht, dadurch mit Sparta in Händel verwickelt zu werden. Sparta aber, seitdem es durch Kleomenes verjüngt worden, war dem Bunde beizutreten erbötig, doch nur unter der Bedingung, ihm nicht als gleichberechtigtes Mitglied anzugehören, sondern als leitendes Haupt an der Spitze zu stehen. Dem widerstrebte die Mehrzahl der Achäer, und namentlich die Angeseheneren und Begüterteren, in der nicht unbegründeten Besorgniß, daß mit Sparta's Principiat eine

9. Die Geschichte des Alterthums - S. 387

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
103. Der ätolifche Bund. 387 dessen Lohn dann ein Drittel der Beute war. Man sieht, wie alterthümlich roh dieser Bund noch war; von Politik, von Kriegskunst und Gesetzgebung war da keine Rede; je bunter es im übrigen Griechenland zuging, desto bequemer ließ sich rauben und desto einträglicher war der Sold bald da bald dort. Es gab keine wildere, ungestümere Tapferkeit, als die der Aetoler: das Eisen kam ihnen nicht von der Seite; und wie sie in keckem Wagemnth stets bereit waren, ihr Leben daran zu setzen, so genossen sie es in jeder Art wildesten, ausschweifendsten Genusses. Wie seltsam trat dieser Staat nun in die Verhältnisse jener Zeit voll diplomatischer Förmlichkeiten und macchia-vellistisch schleichender Politik, — jener Zeit, die die Formen um so sorgfältiger beobachtet, je schnöder sie das Recht mit Füßen tritt, und die keine Art von Grausamkeit scheut, wenn sie nur mit der gehörigen Verbrämung völkerrechtlicher Etiquette aufzutreten weiß. Wie seltsam ferner stand dieser Bund jenem achäifchen gegenüber, der, in Allem das Gegentheil, redlich in seiner Klugheit, rücksichtsvoll in seinem umgestaltenden Streben, seine Macht und die Rettung Griechenlands auf die noch übrigen Reste von Vaterlandsliebe, Selbstverläugnung und Glauben an die gute Sache bauen zu können glaubte. Die Vereinigung, welche nun unter dem Namen des ätolischen Bundes eine Zeitlang den Kampf gegen Macebottien führte, erstreckte sich nicht bloß über die benachbarten Lokrer, Phocier, Akarnanen und mehrere thematische Völkerschaften, sondern auch über die Inseln des Jonischen Meeres und im Peloponnes über einen Theil von Arkadien, ja, auch die Insel Keos im Aegäischen Meere, Städte an der kleinasiatischen Küste und an der thracischen Küste Lysimachia finden wir vorübergehend mit ihnen vereinigt. Der Bund vergrößerte oder verkleinerte sich nach den wechselnden Kriegsereignissen. Darüber, vermögen wir keine Auskunft zu geben, ob zwischen allen Verbündeten vollkommene Gleichheit bestanden, oder nicht einige vielmehr nur als abhängig von dem eigentlichen Bunde zu betrachten sein mögen. Die Aetoler selbst erscheinen unverkennbar als der eigentliche Kern des Bundes: sie hielten ihn zusammen, aus ihnen, die ein Volk von lauter Kriegsleuten waren, bestand vorzugsweise das Bundesheer, die übrigen standen an Tüchtigkeit hinter ihnen zurück. Ueber Krieg, Frieden und Bündnisse sollte kein einzelner Staat aus eigener Macht zu beschließen das Recht haben, sondern nur die Gesammtheit, aber in ihren inneren Angelegenheiten blieben sie autonom. Allgemeine Bundesversammlungen wurden regelmäßig einmal jährlich um die Zeit der Herbstnachtgleiche gehalten, wo die Bundesbeamten gewählt wurden. Der Versammlungsort war Thermum, wo zu dieser Zeit auch dem Apollo ein Bundesfest gefeiert wurde. Außerordentliche Versammlungen wurden berufen, so oft es nöthig schien, und zwar nicht bloß nach Thermum, sondern auch nach anderen Orten, zum Theil außerhalb Aetoliens. Zu diesen Versammlungen sich einzufinden und an den Verhandlungen zu betheiligen, 25*

10. Die Geschichte des Alterthums - S. 389

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
104. Der achäische Bund. Adelsherrschaft, sondern Demokratie, aber gewiß eine sehr gemäßigte. Alle zwölf Städte waren zu einem Bunde vereinigt, der wenigstens Frieden und Eintracht zwischen ihnen erhielt, wenn er auch nicht so eng war, daß ganz Achaja als ein Gesammtstaat angesehen werden dürfte. Denn wir finden, daß in auswärtigen Händeln, an denen sich übrigens die Achäer möglichst wenig betheiligten, eine Stadt dieser, eine andere jener Partei beitrat. Als später die Macedonier in Griechenland übermächtig wurden, unterlagen auch die Achäer ihrem Einfluß, so daß sie theils macedonische Besatzungen einnehmen mußten, theils unter die Herrschaft von einheimischen Tyrannen ge-riethen, die den Macedoniern ergeben waren und durch sie gestützt wurden. Der Verein der Städte war damit ausgelöst, und dieser Zustand dauerte bis 280, wo die Verwicklungen, in denen sich damals das macedonische Reich befand, den Achäern eine günstige Gelegenheit boten, ihre Unabhängigkeit wieder zu gewinnen. Zuerst waren es nur vier Städte, die sich zu Schutz und Trutz mit einander verbanden. Bald schlossen sich noch sechs aridere an, so daß der Bund nun aus zehn Städten bestand. An der frühern Zwölfzahl fehlten Helike, welches 383 durch Erdbeben und Überschwemmung untergegangen, und Olenus, welches zwar vorhanden, aber so unbedeutend war, daß es gar nicht in Betracht kam. Dieser jetzt gebildete Verein war etwas mehr.als bloße Erneuerung der vormaligen losern Verbindung, und verdient eigentlich mehr ein Bundesstaat, als ein Staatenbund genannt zu werden. Wie die Aetoler, so sollten auch die Achäer in allen Beziehungen zu auswärtigen Staaten ein unzertrennliches Ganze bilden; Krieg zu führen, Frieden und Verträge zu schließen sollte keinem Einzelnen, sondern nur der Gesammtheit zustehen: unter sich sollten alle gleich berechtigt sein, nur die inneren Angelegenheiten jedes Staates blieben ihm selbst überlassen. Zur Berathung der Bundesangelegenheiten wurden jährlich zwei regelmäßige allgemeine Versammlungen gehalten, die eine im Frühling kurz nach der Nachtgleiche, die andere im Herbst. Außerordentliche Versammlungen wurden berufen, wenn es die Umstände erforderten. Der Ort für die beiden regelmäßigen war in der Nähe von Aegium in einem heiligen Haine des Zeus. Eben dorthin pflegten früher auch die außerordentlichen Versammlungen berufen zu werden, später aber, als der Bund sich weit über das eigentliche Achaja hinaus erstreckte, auch nach anderen Orten, z. B. nach Sicyon, nach Argos. Zutritt zur Versammlung hatten alle Bürger der Bundesstädte, sobald sie das 30. Jahr zurückgelegt hatten, ohne Unterschied des Standes oder Vermögens. Gegenstände der Verhandlungen waren alle Bundesangelegenheiten ohne Ausnahme, also Krieg, Frieden, Verträge mit auswärtigen Staaten, legislative Anordnungen, Wahlen der Bundesbeamten, Gerichte über Vergehungen gegen den Bund. Die Dauer der allgemeinen Versammlungen war regelmäßig ans drei Tage beschränkt.
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