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1. Die ersten Elemente der Erdbeschreibung - S. 71

1830 - Berlin : Reimer
71 Kehren wir aus dem baltischen Meere zurück nach der Nordsee und gehen vom Eingänge des Skagcrracks gerade gegen Süden, so treffen wir an der Nordküste des Vestlandcs, d. i. also an der südlichen Seite der Nordsee D. den Dollart, unter 53^° N. Breite und 24^o £. Länge; cs ist ein Golf von geringer Erstrek- kung, der durch eine weite Oeffnung mit der Nordsee irr Verbindung steht und mehr eine breite Flußmündung als ein Mccrestheil ist. — Westlich vom Dollart, un- gefähr 20 Meilen entfernt, trifft man E. die Zuyder Zee (sprich Saüder Sec, d. h. südliche See), ein Busen, der in der Richtung von N. nach S. 2o Meilen lang ist und in seiner größ- ten Breite Io-Meilen zahlt. Gegen N. wird er von einer Inselrcihe begranzt, die sich längs dem Vestlaude bis in die Gegend der Dollart-Oeffnung erstreckt. So reich an Gliedern die Nordsee auf ihrer Ost- seite ist, so arm darau ist ihre Westseite, da, wo sie von der Insel Großbritannien bcgränzt wird. Hier bemerken wir nur das Peut land Frith (d. h. Meerenge), welches unter etwa 58j° N. Br. gelegen die nordwärts gelegene Gruppe der Orkney Inseln von Großbritannien trennt. Auf der Ostküste der zuletzt ge- nannten großen Insel bildet die Nordsee vier Buchten, die von N. nach S. gezählt folgendermaßen heißen: Murray Bai, Bai von Forth, das Wash (d. h. Sumpf, Pfütze) und die Themse Bucht. In ihrem südwestlichsten Winkel steht die Nordsee durch eine Meerenge, Pas de Calais oder Straße von Dover- genannt, mit einem zweiten Gliede des atlantischen Oceans in Verbindung, mit 2) dem Kanäle., Seine Länge beträgt 75 Meilen in der Richtung von No. nach Sw. D>,e Breite ist sehr- abwechselnd; am geringsten ist sie im Pas de Calais selbst, wo sie nur 21 tausend Fuß beträgt, dann aber nimmt sie schnell zu bis auf 22 Meilen, um abermals abzunehmen bis auf 11 Meilen, was zwischen dem Kap de la Hague, auf der Küste des europäischen Vestlandcs gelegen, und dem 'an der großbritannischen Küste liegenden Portlandspitze Statt v

2. Reales Schul-Lexicon - S. 69

1731 - Leipzig : Gleditsch
6- Adverbia Aeaci____________________Aeacide Aeaeus 70 Aduerbia remittendi fini)/ welche eine Nachlas- sung in einem Dinge anzeigen, z. E. Redeten. tim, Fix, Aegre, ||. &. g. Aduerbia reftringendi finí» / welche killk Sache auf ihre gewisse Maaße einschräncken , z. E. Qua, Quatenus, U. d. g- Aduerbia feparandi sind, welche eine Absonde- rung eines von dem andern bedeuten/ z.e. Seorjum, Sigillatim, U. d. g. Aduerbia /iimjitudmis finí)/ welche eine Gleich- heit eines mit dem andern bemercken/ z.e. Qu aß, Timquam , Aeque, l'elut, u. s. f. Aduerbia fimplicia sind , Welche Nicht Mls zwo oder mehr Wörtern zusammen gesetzet sind/ sondern aus einem einigen bestehen, z. E. Lon- ge, Fortiter, Nuper, U. d. g. Aduerbia temporis sind, welche eine Zeit bedeu- ten/ z. E- Heri, Hodie , Cras, U-d. g. Aduerbia temporis definiti sind, welche kitte ge- wisse und bestimmte Zeit, nemlich entweder eine gegenwärtige, vergangene, oder zukünff- tige anzeigen, z. E. ^ Aduerbia temporis futuri sind/ welche kitte ju- künjftige Zeit bemercken, z. E. Cras, Feren- de, Uff. Aduerbia temporis indefiniti sind/ welche keine von den drey Zeiten/nehmlich der gegenwär- tigen/zukünfftigen, oder vergangenen eigent- lich bemereken/ z. E. Aliquando, Numquam , ¿emper Aduerbia temporis prafentis sind/ welche eine ge- genwärtige Zeit bedeute»/ z.e. Nunc, jam, Ho die, W. t). g. Aduerbia temporis prsetcriti sind/ welche eine ver- gangene Zeit bedeuten / j. E. Heri, Dudum» Nuper,u.t>. g. Aduocatio war bey den Römern die Zeit/ welche einem Beklagten von dem Prltore, aufdessen Bitte/ zugestanden wurde/ sich zu bedencken, ob er sich auf des Klägers Vorbringen recht- lichen einlassen, oder ihm alsofort Satisfaäion geben wolle, binnen welcher Zeit er denn auch feine Freunde und Angehörigen aduociren/ oder zusanunen ruffen kunte , sich mit ihnen vbhandener Sache wegen zu berathschlagen/ welche dann daher auch Aduocati genannt wurden. Aduocatio war die Asfiüenr, oder der Beystand eines Rechts-Erfahrne»/ welche er einem Be- klagten vor Gerichte leistete. Aeaci genus ist das Geschlecht und Familie des Aeaci, Königs in der Insul Aegina, welches in einem kurtzem Begriffe dieses ist: Neptunus, I Afopus, Juppiter Aegina» Pfaminathe-y-Aeacus ~v Endeis, I <~--------A---------1 Phocus, Telamon, Peleus, I —S\----—^ rvao I Panopeus, Crifus, > ^Achilles, I I s S I Epeus,Strophius,“* í? Pyrnhus, * ** * ** Pylades, Moloífus, Pidus, Perga- : mus, Tharypus, I Alcetas, Arrybbas, Neoptolemus, I c~------------------•- , Aeacides, Troas, Olympias, Alexan- I I der, Pyrrhus.. Alexander M. r~-------A—--------, Hercules, Alexander. ^?oey aber denn znbehalten/daß zwischen dem Pieio und Tharjpo 14. Personen fehlen/ wie l auiamas angemercket, weil deren Nahmen allerdings unbekannt sind. Aeacid« sind die Nachkommen des Aeaci t von welchen remarquable , daß die meisten amroch vor ihrem zo. Jahre gestorben / oder umge- kommen. Ihre Genealogie, so fern sie zu haben,grebt vorhergehender Artickel, aus wel- cher denn erhellet/ daß juftinus Ub.xi.c.4. irrer, wenn er selbige von dem Hercule verlei- ten will. Aecidarum genus ist mit vorhergehenden epr nerley. Aeacidarum lucus, Gr. ’Aiecmssv xxsoe, ist bky dem Pinäaro Ol. ir. he. 2. die Insul Aegina, m welcher Aeaeus, als König regirel. Siehe hernach Aegina. Aeacides ist zwar ingemein so viel, als der Achilles, so fern es nehmlich ein Patrony- micum von Aeacus ist, kan aber doch auch auf solchen Fall ein ieder Nachkomme des Aeaci tcotu Aeacides, dis Arrybbx Svhli, Wnide König l'm Epiro, als dessen Detter Alexander , des Ne- optolemi Sohn, in Italien a.m. 3621. uin- kaw, verlohr aber auch solches Königrerch wieder,a!s er der oiympiadi, des Alexandri M. Mutter, welche Caflander zu Pydna bela- gert hielte, zu Hülffe gehen wolle, weil die Epiroten ingesamt von ihm abfieien, und sich besagtem Caflandro ergaben. Es geschähe sol- ches a. m. 5634. und mußte er sich nach der Zeit im Exilio behelffen, weil er niemahls wie- der zu seinem Königreiche gelangete, es auch schwer genuug hielt, daß dessensohn/kyrrhus, es wieder überkam. Aeaeus, des louis und der Aeginr, einer Toch- ter des Afopi, Sohn, wurde zwar Körrig in der von seiner Mutter benannten Insul, weil aber doch iuno ihres iuppiters Zius- schweiffung mit der Aegina so schlechter- dings nicht verschmerzen kunte, schickte sie eine grausame Schlange ab, welche das Ge- wässer um solche Insul dergestalt vergifftete, daß in weniger Zeit Menschen und Vieh crepirten. Als aber Aeacus solches Elend nicht länger mit ansehen kunte, bath er den iouem, ihm entweder auch das Leben zu neh- men, oder seine Unterthanen wieder zu ge- C » den,

3. Reales Schul-Lexicon - S. 577

1731 - Leipzig : Gleditsch
577 Britannia Brkkonrarti- m hem Mari Hibernico, hem Occanpdcucale- donio umflossen wird , sonst bey den Allen auch Albion hieß, und unter diesem Nah- men zuförderst der Insul Irrland, oder Hi- bernia: entgegen gestöet wurde, da sonst bey- deinsuln jusamme ingeinein mit dem eint/ gennahmeu bemercket wurden. Es wird aber solches Albion , oder Britannia in fpecie unterschieden in Maiorem und Mino- rem, wovon jenes das heutige Engelland,die, ses aber Schottland ist, wofür Britannia ma- jor unter dem Kayser Leu ero anch auflralis und citerior, Britannia minor aber oder Schottland auch borealis, und vlterior ge- nannt wurde. Nicht minder wurde es auch in Bntanniain Romanam, so fern es nehmlich unter der Römischen Dothmäßigkeit stunde- und B ari ara m, so die alten Einwohner, als annoch unbezwungene Leute, inne hatten, ge- theilet, wovon erstere sich unter dem Claudio Nur bis Ün die Flüsse Aleonara ft Anonam Uttd Sabrinam, oder, wie sie itzo heissen, den Auon und die 8euerne, unter dem Adriano aber bis Nn8olvvay Fyrth und die Tyne, und endlich unter dem 8euero von The Fyrtb o5glyd,0der vielmehr der «iuir ot Clyd bis an The Fyrth o5 Förch, Und solches Britannia Romana wurde denn wiederuni in ftiperiorem und in- feriorem unterschieden, wovon jenes unge- fehr den Theil zwischen dem Canal. dem Ein- fluß der 8enern und dem Boftornveep, die- sis aber den übrigen Theil gegen Schottland zu ausmachte, wiewohl doch einige auch durch Britanniam fuperiorem dñs itzlge Hertzvg- thum Wallis > nebst anliegenden Landern, durch inferiorem aber die Östlicher» Theile von Engelland verstehen. Die Nationen von solchem gantzen Britannien sind im vorher- gehenden Arti cui beygebracht wvrden/die vor- nehmsten Flüsse desselben aber sind die Tame- fis, |go Tems ; die ,itzo Sauerne; die Altona , f. Attuna,ty0 Auon ; btvabus, itzv Humber ; der Vrus, itzv Oufe ; die Tina, jtzo Ty e; die/titna, ifcosoivvay ; der Tauut,tyo Tay; die dota fiue Glota, itzv C!yd . u. s s. Von Städten waren die merckwürdigsten Voliba, jtzo Bodman ; Vxella, jtzo Krcckhor- vvell ; Tamara, jtzo Taneftock; Ij'ca, itzv Excefter; Dunium,tyc Dorcefter; Aqua ca- lida, jtzo Bathe ; Venta, jtzo Briftol ; Magnus Pot tus,ty0 Porchsmouch, ¿ueumagus, itzo Chi- chefter ; Dubris, jtzo Dauer ; Dorouernum, jtzv Canterbury ; Londinum, jtzo Lvndett; Caüeua, itzo Malingford ; Ccnnium, jtzo Glo- cefter ; Verolamium, i^ Verni am ; Carnuto- dunum, jtzv Colchefter -, Camboritum, itzo Cambridge ; Undum, jtzv Lincoln ; Maridu- num, jtzo Caermarden ; Balia:tm, jtzo Buelch; Venta Siiurum,tyo Caerwenc; Mediolanum, nach einigen itzo Manchefter ; Segontium, Ajo Bangor; Detta, ty0 Chefter; Cambodu- num, ehemahls unfern von Airnonbury; Ebo- racum, jtzv Ynrck ; Alone, jtzo Lancafter ; Lu• ¡uuallum, jtzo Carlini Alexedunum, itzy Hcxham ; Segedttnum, jtzv Seton ; Breme- nittm, jtzo Brampton ; Und Vènn ftknek M ^edsetchs Gchul-Lexieoi^ dem itzigen Schottland Caflmaiata, jtzo Edimburg, Tri montium ,n Galloway, Vxel- Ittm , Cclania, Coria, Alauna, Vanduara u. a. welche aber ingefamt um so viel unbe- kannter sind, ie weniger ehemahls die alten Schotten solch ihr Land Fremden genau zu untersuchen verstatteten. Von Gebürgen stehen zu mercken das Promontorium Bole- num f. Antiuejlaum, itzo Lands End ; das Promontorium Ocrinum, jtzo Lizard Point; das Promontorium Cantium, tyo Nort-For- land ; das Promontorium Texalum, f. Taiza- lum , itzv Kynairde ; dñs Promontorium Se- ptemtrionale, jtzo Dungsbyhead; das Pro- montorium Taut di am ft oreas, itzo vel'muth- lich Faro bead; das Promontorium Nouan- tum, itzv nach einigen Ardermnuth head ; das Promontorium Ganganotum , jtzy, tzgch einigen Bangar, und das Promontorium Ofía» pitar:tm,tyo,nad) einigen S.dauid. Übri- gens schätzten die Alten und zwar insonder- heit Plinius, nach dem Agrippa, die Länge von Britannien auf 820000. die Breite auf joooo.unb den gantzcnumfang auf Z825ó00. Schritt, und glaubten, daß es ehemahls an Franckreich mit angchangen, hernach aber erst durch das Fretum Britannicum vvtt sol- chem abgerissen worden. Allein wie dieses auf keine Art zu erweisen, auch nicht einmahl wahrscheinlich fallet; also will auch weder die Lange noch die Breite zutreffen, weil jene anitzo nur auf 150. diese überaus62. Deutsche'meilen geschätzet wird, dahingegen jene nach dem Plinio 200. diese aber 75. Meilen ausmache» würde. Itzv heißt Bri- tanniapropria >Znqtü(inb 1 voll den Aneris oder Engern, einem Nieder-Sächsischen Dolcke, welches sich unter dem Hengft rmd . Horft im 5. sacculo nach Christo Gebührt mit Schiffen dahin begeben, also daß es eigent- lich nicht Engelland, sondern Engerland heissen solté, Schottland aber hat den Nah-, men noch von den alten Scotis qs. Scot- land, beyde aber werden itzv Gcoß-Brr- tannien genannt, um beyde Nationen desto eher in einiger Eintracht zu erhalten. Britomartis, des louis und der Carmes Tochter, Enckelin des Eubuli und Ur-Enckelrn des Carmanoris, erfand die Jäger Netze und er- hielt daher auch von en»N-tz,demna- men Diäynna, nicht aber, daß sie sich unter die Netze eines Fischers verstecket, als .sie der König Minos in Creta, um sie zu seinem Willen zu bringen, verfolgete. Sie war hiemechst eine stete Gefthrtin der Dian*, mit welcher sie daher auch vielfältig für ei- ne Person gehalten wird, und wurde ehe- mahls insonderheit von den Crecenieni gött- lich verehret. ^Nach einigen wird -ö st ihre Mutter auch für eine Tochler des Phmnicis, eines Sohns des Agenoris, und der Callio- peae, einer Tochter des Arabii, angegeben, ^ und soll sie ihres Orts also fort von Jugend > an der Menschen Confemarion gemieden, und erstlich aus Pbarnicien nach Argos zu des Eraüvi Töchtern, der Ly»e, Melita Uttd An- ^ K chirho»

4. Reales Schul-Lexicon - S. 979

1731 - Leipzig : Gleditsch
97- Creon Crepidä Creon Crescens 98v nicht zum besten bewohnet. Ihre Festung ist mittelmäßig, daß aber dieitalianer aus ihrem Schlosse und hohen Thurme, den Fridericus ' Barbaroita bauen lassen, grosse miracula ma- chen, ist was absurdes, weil es mit beyden, in- sonderheit aber doch mit ersterem gantz nichts besonders heisset. A. 1702. wurde der Ort sehr bekannt, indem die Teutschen unter An- führung des Prrntzens Eugenü den Frantzösi- jchen Marechal de villeroy aus dieser Festung wegholeten, sie auch selbst würden behauptet haben, dafem der Printz von Vauäcmonczu rechter Zeit mit anlangen können. Creon, Gr. des Sifyphi Svhn, König Zu Corinth, gab dem lasoni seine Tochter, die Giaucen, oder, wie sie auch andere nennen, Creufam, zur Gemahlin, weil aber solcher Gestalt die Medea, welche lafon bereits zrrr Gemahlin hatte, so gut, als verstossen seyn solle, brachte solches diese dahin, daß, da sie sich nicht anders helfen kunte, sie der neuen Braut eine Krone, oder, nach anderen, ein Kleid znschickte, welches aber durch ihre Aau- berey also zugerichtet war, daß so bald sie das- selbe an den Leib brachte, sie mit samt dem Kleide anzubrennen fieng, welches Feuer denn sofort auch das Königliche Schloß ergriff, Agenor, Cadmus, und solches, Mit samt dem ereonre selbst, in Asche verwandelte. Crebn, beö Mcnoecei Svhn, Wukde Nach des Lccocii;, Königs zu Theben, Tode, Vormund dessen Sohns, des Laodamantis, und reg irrte sehr strenge und grausam. Er erwiese solches insonderheit an des Foiynicis Aiiürten,die er, als sie in der Schlacht gegen ihn geblieben waren, durchaus nicht begraben ließ, auch seinen eigenen Sohn zu sterben zwang, weil er sich in solchem Stück etwas zu mitleidig erwiesen. Seine Tochter, die Megarain, gab er dem Hercuii zur Gemahlin, weil ihn derselbe von der Ober-Herrschaft des Ergini, Königs Ju Orchomeno, befreyete, und, als er nachher von der sphinge, einem besondem grai fanien Monftro, geplaget, von wlchem aber auch dlirch den ocäipum erlöset wurde, gab er selbigem seine Schwester,die iocaftam, zur Gemahlin, unwissend, daß solche des oe- dipi leibltche Mutter war, wodurch denn nichts als Unglück in der Familie geßifftet wurde. Endlich soll er nock von dem xhe- feo erschlagen worden seyn, wird aber auch sonst vielfältig mit vorhergehendem Creome vermenget, und ist seine Lenesiogie übrigens diese: Ino, Polydorus, Agauc, Semele, I I I I Melicertus, Labdacus, Pentheus Bacchus» I I Laius, Clafas, I I Oedipus, Menoeceus, —1 (—— Eteocles, Polynices, locafta, Creon," Laedamus, Therfander, Henioche, Menoeceus, Pyrrha, Megara -------- Hercules, &c. Creonmt Lycomedis, so unter den Griechischen Helden vor Xroia bekannt ist, Vater. Creo», der erste unter den Archontibus annuis zu Achen, kam a. m. 3262. itt solcher Würde, nachdem die Archontes Decennales mit dem Eryxia auägiengen. Ihm folgte sodann A. M. Z26;. Thefias. Creontiades, Gr. K^iovriu^t, ist bey fccitt Ho- mero, Ii. T. v.240. der Lycomedes, des Cre- ontis Svhn. Creontius, Gr. Kg«om©^, tfi beydemkindaro, Nem. f. 1*. ß. 1>. 4. so viel als eines Creontis Sohn, wer aber solcher gewesen, ist un- bekannt- Crepida waren bey den Alten eine Art Schuhe, so aus einer blossen Sohle unter dem Fuffe bestunden, und oberhalb solchen mitriemen befestiget wurden. Sie pflegten unter an- dern insonderheit von den Phiiaibphis getra- gen zu werden, und werden sie im Lateinischen eigentlich soicx genannt. Von einigen wer- den sie für eine Oamsche Tracht gehalten, von t—------"—-----------1 Therimachus, Ophites. andern aber ihrem Ursprünge nach für eine. Griechische, daher sie denn auch den Nah- men von Kgirrif, fundamentum herführen, den aber wiederum andere von Crepo herlet- ten, weil man mit ihnen wenigstens nicht leise gehen kunte, und scheinen denn diese auch dre Quantität der Syllbe Cn für sich zu haben, welche von dem Horatio u. a. kurtz gebraucht wird, da sie von Kg**)« billig lang seyn feite. Crefcens, Gr. Kfww, einer von denen, so das Euangelium tn Galatia, wodurch einig« Gal- lien verstehen wollen, predigte, und sonst von dem Syrischen Dolmetscher unrecht Crijpus, und auf gleiche Art von dem Arabi- schen Oificus genannt wird. Er soll das Euangelium auch zu Mayntz geprediget haben, und zu Vienne in Franckreich selbst Bischof gewesen, folgendlich aber unter dem Nerone, oder auch erst unter dem Traiano mit hinge- richtet worden seyn. Einige machen ihn l auch zu einem Bischöfe zu chaicedon, welches

5. Reales Schul-Lexicon - S. 1089

1731 - Leipzig : Gleditsch
1089 Dentati Depvsitks Iüden vier gewissezettulgen vonpergament, auf welche die Verse E*od. x. z 4 5.6.7.8.9. 10. Exed. Xm. n. u. 13.14 15.16. Deut.4^1. j. Ñ.7. 8-9. Und Deut. Xe iz. 14.15.16.17.18. 19.10, ii. geschrieben/ und auf eine besondere Art in 4. Behältnissen in einen Riem von Kalbs-Leder eingekuüpfet, und sodann um den Kopf gebunden wurden; Allein eben der- gleichen 4.Zettulgen/ so iedoch andere Sprü- che enthielten/ wurden sodann auch in einen noch anderen dergleichen Riem gcknüpfet, und an die linckehand gebunden, welche bey- dp jusamme denn denen mden statt einer ste- ten Erinnerung an das Gesetz dienen folien/ und daher von ihnen sofort von denr 13. Jahre ihres Alters a-> pflegten getragen zu werden. Und wollen sie den Ursprung davon E*odi xili. v. 16. und Deut. vi. v. 8. suchen; allein es ist sicherer/daß solche erst nach der Baby- lonischen Gefangnrß aufgekomlnen, und ob wohl die Absicht damit anfangs gar gut mag gewesen stvn, so wurden ste doch wenigstens hernach sehr gemißdrauchet/ und nicht nur von denen Pharisäern ;ur Prahlerey so breit getragen/ daß sie bis an den Ellenbogen gien- gen/ du sie hingegen die Sadducäer gar schinahl und nur in der stachen Hand hat- ten : sondern selten auch die Kraft haben/ die bösen Geister zu vertreiben, und zu an- deren dergleichen seltsamen und übernatür- lichen Dingen mehr dienen. Es durfte aber insonderheit sich niemand ohne dergleichen finden lassen/ wenn er bethcte; hingegen aber muflen sie auch des Sabbaths über weg geleget werden, item wenn einer mit Tod- ten zu tl>m, hatte,kranck war, trauerte, Hoch- ¡ zeit machte, und was dergleichen Falle mehr! waren. Dcncari sind bey dem Claudiano,;» Eutrtp .lib.i. v. 4j7. so viel, als berühmte wohl mciicirte Leute, dergleichen m, Curius Dentatus war, von dem oben unter M. Curius ein Mehrers nachzusehen. vemicula, ein guter Freund des dt. -Lnconii, allein auch sonderbarer Bret, Spieler zu Rom, so daß -er auch solcher verbothenen Handthierung wegen endlich öffentlich nach den Gesetzen bestraffet wurde. Deponens ist in der Orammacic ein Verbum, welches auf 0r ausgehet, ein Thun, Leiden, oder auch keins von beyden bedeutet, und kein ^Ämnm aufeiu o hat, z. E- Precor,Na- fcor, orior u. s. f. sonst aber seine Benennung daher hat, daß es vorzeiten allemahl ein vcr- bum commune gewesen, und mithin aäiue und pañuc zugleich bedeutet, nach der Zeit aber eine von beyden Bedeutungen nieder- yeleger, und nur die andere behalten hat. vepogcm Vcrlus l'stin der Prosodie, so viel als derausgang eines Verses, nachdem derselbe entweder just die seinem Metro gehörigen Syllben hat/vder auch aus einer,oder; weyen zu viel oder zu wenig bestehet,und mithin ent- Wz'bix cntaleäus,brachycatadßus,acataieß us, oder hypenata'eüus isswelchearten derderse unten unter dem Titul Verfus nachzustheu. Hederichs Tchul-i-cxicon. Deprec Derkona 109a vcprccacio ist il\ der Rhecorica eine Art des Status negotialis in dem Genere iuridiciali, da ein Schuldiger, der nicht weiter kan, sein vciiqum gestehet, der Straffe aber doch durch eine Abbitte zu entgehen suchet. Deprecatio ist in der Orator, e eine besondere Re- de, so zum Genere iuridiciali gehöret, Ulld um die Vergebung eines begangenen Ver- brechens bittet. Derben, Gr.ai(ßu , eine Stadt in Lycaonia, in Klein-Asten, so eine gute Vestung war, und in de» nu'tlern Zeiten ihren besonders Bischofhatte Sie lag unfern von den Pyüs Liiici-e gn demberge ^sauro, und wird viel- leicht nicht unrecht vor den itzigen Ort Der- -i-s/-gehalten. Derbiccs, eine ehemahls berühmte und mäch- tige Marion in Asien, zu beyden Seiten des Einflusses des 0xi in das Hyrcanisthe Meer, welche sonst verbicct,icem vcrccbii u s f. genannt werden. Sie stelleten ehemahls allein 40000. Mann zu Fuß zu des varii Ar- mee,und ist ihreehemahligegegeiid itzo therls in der grossen Tartarey, theils in Persien zu juchen, wo der Fluß Gihun in das Caspische Mecrfället, und aufder einen Seite der Ort Koragan, auf der andern aber Scihfurc lie- get. Ihre ehemalige einige Gottheit war die Erde, und straften sie ihre Verbrecher sonderlich, daß sie dre Acste zweyee Bäume zusamnn beugten, und also wieder anfschnel- lenund die Missethäter also zerreissen liessen, dagegen aber auch alte Leute abschlachreten und frassen, wenn sie nicht vorder Zeit selbst stürben. Ocrcennus soll bey dem Virgiüo»Aen. Xi. v.850» entweder ein alter König der-sborigimun ge- wesen, oder auch vielmehr gar nur ein vom Poeten Lngireter Nähme feyn, wenigstens findet sich von ihm in der Historie nichts. Vcrcylluslst bey döm biepocc jn Pboc. c.i d(k Statthafter über die Landschaft Acticam, welchen .Vnciparer aus Macedonien einse- tzete. Ocriuacio istdieableituug eines Worts von d«ttt andern. Deriuatio Grammatica ist, wenn ein längers Wort von einem kürtzern abgeleitet wird, l E. Iuflitia L0n foßus, Leelto von Le El um, u.sf. Deriuatio Logica ist, wenn Ct« Wort, so Möhr als einerley zugleich bedeutet, von einem an- dern abgeleitet wird, so nur einerley bedeu- tet, z. E- Iufius von luftitia, weil jenes nicht nur die Gerechtigkeit, sondern auch zugleich einen anmercket, bey dem sich die Gerechtig- keit findet, da hingegen iuftida nichts mehr, als die Gerechtigkeit allein bedeutet. vciiuamm ist ein Wort, so von einem hergelei- tet wird / als Prudentia , vvu Prudeas, Deru vatum , V0n Deriuo u. s s. Dertona, eine Stadt in dem ehemahligen Ligu- rien , welche nach einigen von den Gaiiis, nach andern aber von den Liguriern erbauet, worden seyn/ und erstlich Anciiia geheisst» Haber« soll. Slnitzo heißt ste Torte»*.., und M M tabu-

6. Reales Schul-Lexicon - S. 1659

1731 - Leipzig : Gleditsch
»659 Jünger Judkce- ein ebenes Land fassen können. Wenigstens aber waren sie doch voller Biene«/ und flössen also gleichsam vonhvnige, sind ihrer auch hiernechst keinesweges sovich daß sie in son- derbare Confideration zu jic^en, und gaben den Juden zu Kriegs-Zeiten eine sichere Au, flucht für ihren Feinden/ die sie denn auch da- her mit Holen und unterirrdi sehen Gangen fast gantz durchgrabeu haben. Hingegen aber war das andere so genannte Gebirge durch und durch wohl angebauet und bewohnet, so daß auch die schönsten Stadte,als Jerusalem, Hebron u.d. g. selbst auf solchem mit lagen. Jünger, Cr. , fmt> in dem Neuen Te- stamente soviel, als Schüler, oder Nachfol- gerund Zuhörer eines Lehrers, dergleichen dann Christus insonderheit u. so die Apostel waren, und noch 70. andere hatte, die an Glauben und Macht Wunder zu thun, gerin- ger, als benannte zwölsse waren,indessen aber von andern der Rabbinen, oder auch Lehrer insgesamt so fern diñerirten, daß sie allzumahl erwachsene männliche Leute waren, da hingegen diese vor unser» Schü- lern und Studenten nichts voraus hatten, sonst aber auch viel strenger, als wohl itzo ge- schieht, gehalten wurden, indem sie in der Schule nichts anders, als aufder Erde sitzen, oder auch für ihren Lehrern stehen durften, und diesen durchgehends mit der größten Ehre und Veneración begegnen mnsten, wor- aufdenn für andern die Pharisäer steif und fest zu halten wüsten. Iudex tacalis ist Hey hem horario, Hb. Iii. Otl, v. 19. der Paris, des Priami Sohn, st an sei- nem Orte nachzusehen. iudices waren bey den Römern diejenigen, wel- che nach den Gesetzen erkieset wurden, eine streitige Sache zu untersuchen und auszuma- chen. Sie wurden anfangs bloß aus dem Rache,hernach dem Lege Sempronia, aus den Rittern, st dann nach dem Lege 8eruiiia aus dem Rath, und Rittern zugleich, ferner nach dem Lege Giaucias wieder allein aus den Rit- tern,so dann nach dem Lege Lima wieder aus dem Rathe, weiternach dem Lege piauda aus dem Rache, Rittern und Plebe zusammen, so dann wiederum nach dem Lege Cornelia aus dem Rache allein, und nach dem Lege Aurelia uviedemm aus allen drey Ständen, endlich denn nach dem Lege luiia nur wieder aus dem Rache und Rittern erwehlet, und zwar in ziemlicher, doch eben nicht beständi- ger Anzahl. Müssen nach dem Lege Clauci-e threr bis 450. erwehlet wurden, welche Zahl aber bald vermehret, bald vermindert wurde. Keiner aber durfte jünger, als 30. Jahr seyn, Und wurden sie jährlich V0n dem Pr-etore Vr- bano, oder auch peregrino» nachdem er ge- schwohren, erwehlet, worauf denn auch sie schwehren muflen, nicht anders, als nach den Gesetzen, zu urtheilen, und war so dann ihre Pflicht, daß, wenn der Pr*tor Gericht halten wolle, und sie fordern ließ, sie erschei- nen, sich aufdie Bancke unten an dem Tribu- naii setzen, und ihm aimiren mußten, wobey sie aber sich auch unter einander selbst in kei- Inger Jugur «Mo 1 neu Difputat einlassen durften, weil aber die Pmores selbst unmöglich bey allen vorfallen- den Streitigkeiten prrñdiren kunten, fobor- diairte er einen von solchen iudicibus au seine Stelle, welches aber doch nur in geringeru und Priuac-Dingen geschähe, wobey aber auch ein solcher iudex im geringsten nicht von den Legibus abgehen durfte. Allein ob auch schon der Praetor selbst pr-ñdirete, st hatte er dennoch auch seinen besonder» st genannten ludiccm Quaeftionis, welcher so wohl in dessen Abwesenheit das ludiemm fort sctzete, oder doch sonst die geringer» Dinge darbey ver- sähe, die der Praetor entweder für sich zu schlecht achtete, oder auch sie zu versehen nicht Zeit hatte. Und dergleichen iudex Quseftionis war ordentlicher Weise ein Mann, st wenigstens auch schon ein Aediiis gewesen. Wo aber denn bey dergleichen ludiclis ein Iudex vorsetzltch falsch geurtheilet hatte, war er selbst gehalten, das gefällete Ur- theil zu pr-elliren, und zwar stelleten sie ihre Urtheile also, daß, wenn die Sacke von dem Kläger und Beklagten behörig abgehandelt worden, sic st denn ihre Tabellas, oder klei- nen Täfelgen hatten, worauf entweder ein A. oder c. oder M l. geschrieben stunde, wel- che sie in die aufgesetzeten vrnas, oder Töpfe warfen. Fände so dann der Praetor. daß aufden meisten Täselgen ein stund, stab- loiuirete er den Beklagten, fand sich aufden meisten ein c. so condemnitte, oder erkannt er denselben für schuldig; stund auf den mei- sten N. L. i. e. . Non liquet, st Muste die Sache noch besser untersuchet werden. lugerum war ein Stück Land u.d.g. welcher in seiner Länge 240. Fuß, und in der Breite i2o. und mithin im Umfange 720. Fuß, an Quadrat - Inhalte aber 288c«. Fuß hielt. Den Nahmen hat es von dem . weil man mit einem Paar Ochsen des Tages or- dentlicher Weise soviel Land gar wohl um- ackern können. lugum war bey den Römern und andern Völ- ckern in Italien eine Art einer sonderbaren Beschimpfung, da 2. Spiesse ein zwey oder drey Schritte weit von einander in die Erde gesteckct, und so dann ein dritter ungefehe eins Manns hoch qver über an vorige beyde angemacht wurde, daß sie alle drey die Ge- stalt eines Thür-Gerüsts pr-elend reten, durch welches st dann diejenigen, welche sich auf viicrecion ergeben müssen, nach ihrer Obsieger Will-Kühr und niedergelegten Waffen, hinweg gehen musten, st mittifub iugum hjeß, und st viel bedeutete, als daß sie st gut, als Leibeigene Knechte wären. Iugurtha, des Manaftabalis und einer Concubu nen Sohn, wurde A. k»r. Z832. von dem Mi- cipfa, Könige in Numidien, als feines Va- ters Bruder, zugleich mit dessen beyden Söh» Nen, dem Adherbale und Hiempfale , Zum Erden seines Reichs eingefetzet, weil er aber ein sehr ehrgeitziaer und unruhiger Kopf war, gcrieth er gar bald mit seinen beyden Mit- Erben znsammev, da er denn a, m, 3835.

7. Reales Schul-Lexicon - S. 2401

1731 - Leipzig : Gleditsch
2401 Rkötus Rvboam gieng, allein auch endlich von dem kaiiante erleget wurde Sonst stammele solcher Rhce- tus von deur Meer, Gotte dem i'horco her, daher denn auch virgiüus sein Geschlecht, üligentem vetußam rühmet. Rlm£tus,zin Runder, welchen Euryalus caputi- rete, da er mit dem Nifo bey Nacht-Zeit ihn nebst andern in ihrem eigenen Lager über- fiel, er auch zwar wachte, allein vor Furcht sich hinter ein groß Triuck - Geschirr »erste- ckete, und nicht einmahl die Con>age zu schreyen und Lermen zu machen hatte, zu geschweigen, daß er mit seinen Feinden an- binden sollen. Rbxtus,cinci' von den Centauren,welche aufdes krncdoi Hochzeit so blutige Handel mit den Lapichis anfienaen, allein auch nebst andern mit erleget wurde. kdosaces, cm Perser, welcher in der Schlacht an dem Gran co dem Ä’exandro M. nach den»Kopfe hieb, und ihn unfehlbar erleget habeir würde, weil er ihm bereits den Helm durchgehauen, wo nicht ciitus dar;» gekom- men, und ihm, ehe er mit dem andern Hiebe fertig werden kunte, die Hand vom Arme weggehauen. Rhytium, Gr. rsr»ov, eitle Stadt In Crcra vdek Candlen, unfern von der Stadt Gorryne, als unter welche sie wenigstens chemahls mit gehörete, allein auch bey guter Zeit wieder unbekannt geworden. Richr-Hc.ug, Gr. n^irii^ov, befand sich an dem grossen Stadio zu Jerusalem, und pflegte Pilatus selbst auf dieses seinen Nicht,Stuhl setzen zu lassen. Anitzo soll es des Bafien ju Jerusalem Küche feyn, an der aufder Seite ein Gewölbe sichet, so zu einem Pferde- Stalle gebrauchet wird, so.-ssr aber das Ge- fangniß sey» soll, wvrinne Christus von dem Pila.'o aufbehalten worden. Rlcht-platz, 6r. "azikx vuyof, siche oben Areopagus« Ripe, Gr.p,Tif, (ine Stadt in Arcadien, wel- che sonst auch geschrieben wird, allein bereits zu des strabonis feiten vergangen gewesen. Ripheus, ein Troianer, welcher sich bey dem Übergänge der Stadt mit zu dem Aenea schlug, um ihr letztes Heil zu versuchen,allein darbey auch mit umkam, sonst aber das Lob hat, daß er gewesen - - jußtjjlmus vnus, Qui fuit in Teueris £7 feruantißmus ¿Lqu'n -Roboam, Gr. rs/3a£j,, des Salsmons Svhn/ heißt sonst auch Rebabeam, und kam A. Rj< 2969. nach seines Vaters Tode zur Regi- rung, weil er aber denr Vvlcke nicht nur nichts von den Lasten/ welche ihm fein Va- ter aufgeleget, erlassen wolte, sondern sol- che auch noch zu vergröffern drchete, fielen io. Stämme von ihm ab, und blieb er mit- hin nur König über Juda und Benjamin. Er suchte zwar die Abtrünnigen wieder mit Gewalt zum Gehorsam zu bringen, allein Gott ließ ihm solches durch den Propheten Schemaiam untersagen, worauf s? den» sich Hederichs Gchuht^xicss. Robur Rogus 2402 zwar zufrieden gab, allein auch von Gotl selbst abseyete, worauf er A. m. 2974. von dem sefäc, Könige aus Egypten überzogen und aller seiner Schatze beraubet wurde. Er starb A. m. 2985. als er fast 17. Iahe regjrct hatte, und ließ zu seinem Nachfol- ger seinen Sohn, den Afam, so zwar ta- pferer und klüger, allein nichts frommer/als er,war. Robur, Gf. Kfatof, war des i-allanns, eines Riesens/ und der stygis Svhri/wie die Poe- ten dichten. Robuftus, ein Römischer Ritter/ welcher mit dem Acilio 8cauro nach Ocriculum reifete, sich aber darbey verlvhr, daß niemand wüste, wverhingekvmmem y Xomcc, Gr {iel)t Romanii Rogatio war bey den Römern iucriminal- Sachen/wenn der Kläger nach seiner drey- mahl wiederholeten Klage/ endlich eine Frage an das Vvlck stellete/ worrnne sowohl das Verbrechen des Beklagten, als die Stra- fe nach den Gesetzen enthalten war. Und solche Rogatio wurde so denn dreymahl neun Tage, ftey ausgefttzet, damit sie jeder von dem Vvlcke sehen und lesen kunte. Wenn aber denn solche Zeit vorbey war,ließ die ver- ordnete Obrigkeit so wohl den Beklagten durch den vrtconem citiren, als auch das ge, jamke Dolck durch denselben zusaiume ruffm, und wenn solches sich augtsunben, und eine Und andere Cserimonie noch obferuifet wor- den, wurde endlich des Klägers Rogatio durch einen Scribam laut abgelesen, worauf denn der i*ra:fes des (Smcßtä das Vvlck fta- dete: Rogo vos, velitis , iubeatisne, vtbuic$ vel Uli aqua £7 ignis interdicatur, quod e.g. falfum /enatus confultum retulerit, quod Clues Rímanos indira ca ufa necandos cura- nt ? woraufdenn das Volck seine suffragia aufden gewöhnlichen Täfelgen gab, und ent- weder den Verklagten verdammeto,oder loß- sprach, oder auch diesache weiter untersucht wissen wolte. Rogauo legis war, wenn einer, dem es zükam- ein Gesetz geben wolte, und solches z. Nun- dinas, oder 27. Tage lang öffentlich ausge- stellet hatte, dainit es das Dolck sehen und untersucheil kunte, hernach in de» angestel- leten Comitiis solches fragete, velit iubeamet vt /ex firatu?,und wann deren der meisten 8utfragla waren, Volosiiileo,vti rogas ; wurde das Gesetz approbiret, und für gut er kannt/ daher denn anch rogat o zum öfter» so viel als ein Gesetz selbst heisset. Rogus war ein Haussen jnsgevierte aufgefühk- ter dürrer Scheite, worauf die Rom. r ihre Leichen zu verbrennen pflegten. Und zwar mochten solche Scheite so gerade seim als sie wollen, doch durften sie nach denr Lege der Xii. Tabularum Ne facito tegum áfiia,. neue poiito.wifyt erst bearbeitet oder durch . Inürumente zugerichtet werden. Es hieß aber vergleichen Scheiter-Hauffen erst Ro- gus, wenn er mit den Fackeln angesteckel wsk/ darr, che er noch augebrauat wurde, Gz gfc Py«

8. Reales Schul-Lexicon - S. 1439

1731 - Leipzig : Gleditsch
i439 Häred Häres Hages Haliart 144s v genommen fü werden, welches denn selbst auch von dem Virgilio geschiehst, da er die Philippifchen Felder Hami Campos nennet, da doch zwischen Phiüppis und demhxm« erst der kang-eul darzwi scheu ist- Wenn aber übri, gens denen Poeten nachzugehen, soll dieser »«lim; ein ehemahligerkönig in Lhracien gewesen seyn, dessen Gemahlin Rhodope ge, heissen, weil er sich aber aus Hvchmuth nur louom, sie aber iunonem genannt, sollen sie beyderseits von dem rechten loue in Berge ihres Nahmens verwandelt worden seyn. Harreditas war bky den Römern fuccelllo in ins vniuerfum, quod defunelus habuit, oder, eine Eintretung in alle das Recht, welches ein Verstorbener gehabt, und sonst ansichzwey, erley, nehmlich, teßamentaria und legitima. Harreditas teßamentaria Nm, Wsnn Cítlct rechtmäßiger und feyerlicher Weise erklärete, X wem er sein Vermögen, Rechte und alles, worüber er zu difpomren hatte, woltezuge, wendet wissen, welches er denn bis auf die andern und dritten Erben hintereinander er- strecken kunte: hingegen Haereditas legiti- ma, wenn einer ohne Testament starb, und also dessen Rechte und Vermögen nach denen Gesetzen andern zufielen, unter denen dann die nächsten die Kinder waren, nach diesen aber die Agnati u. s. f. folgeren. Ww aber bey den Hatrcditatibus legitimis zuförderst der Pretor ein und das andere gegen die l.e- / ges xii. Tabb. ändern kunte; also.hatten hingegen über die Teftamentarias die Ccn- tumuiri zu richten, welche denn von ihnen entweder bestätiget, oder, da sich erhebliche Ursachen der Ungültigkeit funden, auch wohl verworfen zu werden pflegten. Uber, Haupt aber kunte niemand einige Erbschaft angehen oder erhalten, so nicht ein Römi- scher Bürger war, worüber denn so steiff éehaltcn wurde, daß es auch als eine sichere wbe des habenden Römischen Bürger- Rechts angesehen wurde, wo jemand einige Erbschaft angehen dürfen. Siehe den fol, genden Titul Hares. »-ere; war bey den Römern, nachdem, was in vorhergehendem Articul gesaget worden,ent, weder teflamentarius, oder legitimus, und dieses denn, wenn entweder gar kein Testa- ment gemacht worden, oder auch solches nicht gültig gewesen, auf welchen doppelten Fall er denn auch Han-es ab inttjiato hieß.so, dann ist ein »-re; nach den Theilen des Aflis, entweder Ha:res ex affe * wenn er alles allein erbet; »rre; ex dodrante, wenn er f. erbet r Hanes exfemijp, wenn er die Jpelfte bei Erbschaft bekam; »«res ex mente, wenn er J. bekam; Haeres ex qt/adrante,tvctin er E' bekam ; »irre; exfextante, wenn er den sech, sten Theil von der Erbschaft bekam, und h*- res ex vnda, wenn er den zwölften Theil der- selben überkam; allein auch entweder ph- mus, wenn er eine Erbschaft unmittelbar be- kam, oder fecundas, wenn erst ein anderer noch vor ihm war, und er also erst erben kunte, wenn solcher starb, oder sonst ab- gieng, tertius, wenn zwey vor ihm waren, u.s.f. Hage;, des Königs Pori in Indien Bruder, wel- cher den Vortrab von dieses Armee wider den Alexandmm M. commandirts» Hagefamus, oder, wie andere lieber wollen geschrieben haben, Hegefaretus , von Larifla, ein guter Freund desgiceronis, den er dem 8eruin gar nachdrücklich recommendiret, sonstaber nicht bekannt ist, Hakeidama ist der Acker, welchen die Juden für dre zo. Silberlinge, wofür ludas Chri- stum verrietst und sie hernach wieder in den Tempel warst, zum Begräbniß der Pilger kaufften. Er soll gegen Mittag an dem Ber- ge Sion gelegen, und die Art gehabt haben, daß, wenn ein todter Cörper daselbst begra- den worden, er also, die ersten 24. Stunden von der Erde verzehret worden, so aber noch seinen Erweiß erfordert. »allñna ciuitas, siehe bald hernach Haltfina ci- vitas. Halaefus, siehe hernach Halefus. Halcyone , siehe oben Alcyone. Haies, oder, wie andere schreiben, Heles, ein kleiner, doch gar berühmter Fluß in Luca, nien, welcher anitzo Haiente heisset, und in dem Prenciparo cicra im Neapolitanischen oberhalb des Orts c. Maro della Jbruca in die See gehet. Haleñna ciuiras ist bey dem Licerone, ad Fam. lib. xiii. Ep.11. so viel, als die Stadt Haiefa, f. Haiefa, f. Alafa, f. Aleja, in Sicilien, st» an dem Flusse Halefo, acht Stadia von dem Meere, auf einem ziemlichen Hügel lag, und sich ehemahls in einem gar ñoriñantem Zu- stande befände, allein itziger Zeit bis auf ei- nige Rudera, so annvch an dem Flusse Furia- no, in dem Val dl vemonq., auf der Seite ge- gen Mitternacht zu sehen sind, vergangen ist, ob wohl sonst auch einige wollen, daß sie an- noch der itzige Ort dasiger Gegend, cwo«/<* oder Catoniafet). Halefus war, nach einigen, des Agamemnonir Gefehrte, nach andern aber gar dessen un- ächrer Sohn, welcher mit seiner Flotte irr Italien Mándete, und sich daselbst nieder- ließ, Hernachmahls auch, als Aeneas eben- falls in Italien ankam, sich mit dem Tum« gegen solchen in Krieg einließ. Er wird sonst für den Erbauer der Haupt -Stadt der Fa- Ufcier gehalten, und von ewigen auch Hala- /«i, ober auch gar Ala fus geschrieben. Halia, Gr. *Aa/«, des Nerei und Doridos Toch- ter, eine von den 50. biereldibus» oder Meer- Nymphen. Siehe Nereides. Haliacmon, siehe Oben Aliacmon. Haüartus, Gr. , eine Stadt tn Vöv- tien, aufder Süd-Ostlichen Seite des Sees Copaidis, wurde von dem Haliarco, des 'Fberfandri Sohne, welchen Arhamas mit dessen Bruder, dem Corono, an Kindes- Statt angenommen, erbauet, und stund in so mäßigem Zustande, bis Xerxes jn Grie- chenland einficl, der sie denn, weil sie seine Par»

9. Reales Schul-Lexicon - S. 1743

1731 - Leipzig : Gleditsch
174? 1744 Lex ttisnten darju spielettn, diese aber hatten im ersten Tempel die Oerter zu verwahren, so i. ehren, xx ji bemercket werden, im an- dern Tempel aber musten sie in allen 21. Oer- ter bewachen, als die; Thore des Tempels, dl'e^Wiuckel von innen, die 4. Ecken von aussen, und vre Thore des Atrii magni, nebst dem Conolau» oblationis Veli, und hin- ter dem Sando Sandorum. Hiernechst aber lehreten sie auch das Volck, als deswegen sie auch meist durch alle Stämme gttheilet wa- ren, gaben auch Richter desselben ab, und was dergleichen mehr war. Ihre Kleidung be- stund aus klarer und schöner weissen Lein- . wand, und, we m sie im Jüdischen Lande rei seten, hatten sie einen Stab, Tasche und das Gesetz-Buch bey sich. Der Städte, die sie be- fassen, waren in allen welche denn so wohl, als der Priester ihre 1 ?. ingesamt Frey-Städ- te waren. ohne diese aber hatten sie auch noch ihre Vor-Städte bey den andern Städten zu bewohnen, und so dann auch den Cibeonitern und Nethinzis ihre Bedienten, die ihnen bey ihren Amts-Verrichtungen in allen mögli- chen Dingen zu Gebothe stehen musten, wel- ches alles aber doch nach der Babylonischen Gefängnis keinesweges in dem Lüe blieb, wie eö vor solcher Gefangniß war. Itx, oder ein Gesetz, war bey den Römern iuf J'um generale pcpuli,aut ptebis, regante ma- gißratu, und wurde denn gegeben entweder von einem Pr-erore, Conful e, Didatore In- terrege, den Decemuiris, Tribunis militum confuían poteftatc, oder auch denen Tribunis ! piebis, welche denn ordentlicher Weise solches ! erst zu Hause entfasseten, und mit gelehrten ! Juristen sich darüber besprachen, damit esj. nicht ekwan das Dolck couebiren könne, ! oder auch nicht wider ein schon gestelletes i Gesetz lieff oderauf des Gesetzgebers Nutzen ; abzuzielen schiene, oder mehr, als einerley zugleich entfasscte,undwas dergleichen mehr ^ war. Welches, wenn es alles wohl «¡xa- ! miniret worden, wurde es dem gesamten; Rache vorgetragen, oder, da der Gesetzge-^ der mit solchem nicht eins war, wurde es > so fort promuigiret, d. j. es wurde öffent- lich aufgestellet, daß es iedermann sehen, le- sen, und erwegen kunte, und also den Legis, latorem entweder wegen corrigirung oder auch gäntzlicher Weglassung desselben ange- hen, oder, wo er etwas einzuwenden fand, sich doch sonst dargegen setzen kunte, ehe es fest gestellet wurde. Und diese Ausstellung desselben wahrete dennj.nundinas ober 27. Lage, damit auch die Römischen Bürger, so sich auf dem Lande befanden, und »man de- nen Nundinis in die Stadt kamen, vorher Nachricht darvo» bekommen möchten. Nach solcher Zeit forderte denn der Gesetzgeber das Volck entweder auf den Marckt, oder auf den Campuin Marcium, oder M das Cvmi- rium zusamme, ließ das Gesetz durch einen Praeconem ablesött, Und recommendircte es dem Volcke bester Massen, worauf denn an- dere solches entweder auch recommendire- ____________ Lex ten, oder diauadirelen. Hierauf wurden si» denn die Nahmen refpedu derer Tribu- vm , oder auch Centuriarum in eine Vrnam, oder 8itenarn gethan, umgeschüttelt, und darauf zum Vociren nach der Ordnung, wie solche Loose wieder heraus kamen, wieder aus dem Geschirr heraus genommen, mit- ler welcher Handlung aber denn nur ein Tribunus piebis auftreten und sagen durfte Vete! so war das Gesetz auf einmahl der» worfen. lnrereeäirete aber kein Tribunus und die Loose,in welcher Ordnung die Tri- bun», oder Centimen ihre Stimmen gebe» solten, waren gezogen, sagte der Legisiato* zu dem Volcke * Si vobis videtur, dfeedit0 Qutrius, welches soviel war, als daß sich eirr jeder in seinen Tribum oder Centuriam geben solte, welches, wenn es geschehen, thei- leten einige einem reden von dem Volcks ». Täfelgen aus, auf deren einem ein /7. R, auf vem andernaberein A stunde, wovon je- nes hieß Ytrogas, bttfäantiqfo, Von diesen wurde so denn von einem reden nach seinem freyen Willen eines in eine aufgestel« lete Kiste gesteckt, und wenn solches von einer Centum oder Tribu geschehen, die Täfelgen gezehlet, und dero Meynung durch den Prsconem bekannt gemacht, und wenn denn alle Centimen, oder Tribus ihre suffra-, gia gegeben, solche 8uffragia dirimiret, odev »rmgezehlettund wenn sich mehr^.K. als^ fanden, das Gesstz gebillrget, wo sich abev mehr Tafelgen mit dem a. fanden, solches verworfen. Wurde es aber probiret,so schwnhr das Volck, daß es über solches Ge- setz halten wvlte, woraufes dann ordentlicher Weise mrfehrinne Tafel geschrieben, und ent- weder öffentlich akrjgestellet/ oder auch in dem Aerario beygeleget wurde, und mithin feine völlige Richtigkeit hatte. Es waren aber dann die Gesetze der Römer dreyerley, als erstlich Leger Regia, welche noch von den Königen gegeben, und von dem alten Juri- sten Papirio zusamme geleftn worden, daher sie denn auch das Ins Papirianum genannt werden,dergleichen z. E. nach damahligen La- terne waren: ltseiparentempuer verberit, aß ela: plora/L finttpuer diueisparentum facer eße,fii nurus facra diueis parentum eßo. 3, Si quis hominem libet um dolo feiens morti duit, Parricida eßo, Sei im imprudens Je dolo malo eccifit, pro capite oteifei & nateis eius in concione arietem fubicito, ?. Qüel terminom exarafit ipfus & bonis fei- eret Junta, u. d. g. So dann waren die Lege; der Xii. Tabula- rurn, welche zu verfassen lo. fürnehme Män- ner in Griechenland geschickt wurden, die Gesetze der Athenienser,Lacedämonier, und andere abzuschreiben, ans denen sie so dann x. Tafeln voll auslasen, und a. v. e. 902. aufstelleten, weil aber solche noch nicht nach dem Römischen Wesen zureichen wollen, wurden das folgende Jahr noch r. Tafeln darzn

10. Reales Schul-Lexicon - S. 367

1731 - Leipzig : Gleditsch
3¿7 Ärelat Avevpag Areopag ;68 Zeit wurde sie von den Gothen ziemlich mit l ' genommen; allein als Conftaminus, wie S man will, sie auch bis an das andere Ufer der Rkä»e erstreckte/ Hub sie sich hernach derge- stalt empor/ daß sie vom Aufonio selbst Gain- tn /?<>«» genannt wird. Wie nach Pudoulcl Ii. Tode sich Carolus Caiuus unter andern auch der Prononce bemächtigte, und darü- der seiner Gemahlin Bruder/Losonem, zum Statthalter verordnen, machte sich dieser/ nach solches Kaysers Tode/ Meister von dem Delphinac Uud Provence «Nd ließ sich mit- hin einen König noa lelttcrer nennen. Werl er aber seine Resident? zu Arelare nahm, wurde solches neue Königreich von solcher Stadt Regnum Ar datenje^ oder dñs Kvm'g- reich Arelar, genannt/und/da es endlich der König Hugo dem Ludoipho Ii. Könige in Burgund/ unter gewissen Bedingungen ab- trat, und es also mit dem Königreiche Bur- gund zustnnme i» eins schmoltze/ wurde sol- ches hernach auch dann und wann Regmim Burgundiacnm mit genannt. Wie aber end- lich Rudolphus Ighauus ums Jahr Christi lozo. starb/verfiel solches gantze Königreich wieder andre Teutschen Koyser; allein un- ter deir unglücklichen Hcnrici; riß sich ein Stück nach dem andern wieder von ihnen loß/ bis endlich Prouence, und mithin auch vorseyendes Arle; von Rudolplio Hadrbur- gico, an den Grafen von Anión, Ludouici sanai, Königs in Franckreich, Bruder/ über- lassen wurde/ von dessen Familie es endlich a. cusí, an ludoukum Xi. und mithin an die Cron Franckreich gekommen. Sie heißt also anido Arles, und ist bis dam noch eine sonderbare Stadt bemcldcten Königreichs/ welche ihren Ertz-Bischof hat/ so aber von seinem ehemahiigen Ansehen auch viel vcr- lohren ; an sich aber ist sie nur mit einer blossen Mauer umgebe»/ hat iedoch ein schö- nes Zeughaus/ sonderbare Brücke über die Rhone, und an der Kirch 5. Honorarii, in wel- cher ihr ehemahls berühmter Bischof/ 8. Hi- larius. begraben liegt, einen Kirchhof, wel- cher la 8aince Gencmillade genannt wird/ und von Christo selbst/ unter der Gestalt eines Bischofs, soll eingeweiher seyu worden / da- her sich denn auch ehedessen viel auswärtige auf solchem haben begraben lassen. Areiiius, ein ehemahls bernffener Geitzhaltz in Rvm/ dessen Horariu; üb. Ii. Sat. 6. v. 78. mit gedeucket. Arena war insonderheit in den Römischen Am- pbkheatrls der Sand/ womit der Boden der- selben überschüttet wurde/ damit so wohl die Kämpfenden desto besser stehen/ als sich auch das Blut von den Verwundeten also fort verziehen kunte. Arene, Græc. ’Af^, eine Stadt in dem ehe- malîlr'gen Llide in denr Peloponnepo, so Un- gefthr in der Gegend gelegen, wo itzv der Ort Heocañro in Morea , und zwar inson- derheit in der Provintz Leluedcre, zu sehen. Ateopagita» waren diejenigen , welche den be- ! rühmten Rath zu Athen, so in dem Arecpa- go gehalten wurde, ausmachten. Sie mu- flen insgesamt bereits Thefinothetæ gewesen styn, und dieses ihramt also verwaltet, wie nicht weniger duàehends so gelebet ha- den , daß, wenn der Præco öffentlich vor dem ga-mm vcrsimimletendolcke, ausricff, ob jemand etwas wider sie wisse, sich nie- mand finden durfte, der das geringste wider sie, mit Bestand der Wahrheit, Vorbringen kunte, widrigen Falls wurde ein dergleichen Candidai so fort abgewiesen. Hiernechst aber nmsten sie sich auch in dem Areopago selbst ohne alle Pa (ñon , oder den geringsten Schein einer Ungerechtigkeit, verhalten, da- her sie denn auch bcy der damahligen Welt in so grossem t' ftime stunden, daß nach dem gemeinen Sprickworte ’aso viel, als ein ernsthafter, allein auch höchst gerechter Richter, hieß. Eiche so gleich Ano. pagus. Areopagus, Gr. "Af*!©- *&?(&, Nm ein Df£ zu. Athen, welcher wegen seiner felsichten Höhe, so viel, als 8copu!us Martis, heißt, nachdem als sich dergleichen Oerter, z. E. nír«»3wv(©< Kfóva fray(&, n«ví< w<i- 7<© u- f. f. mehr fanden. Und an diesem Orte pflegte sich denn derjenige Rath zu ver- sammeln, welcher über Leben und Tod, we- gen Vergiftung, Mord, Brand, Verrathcrey des Vater-Landes und dergleichen wichtige Dinge, also zu urthellen pflegte, daß keine fernereappeiiatlon, oder Ausflucht nrchr statt funde. Nach einiger Meynung soll Mars ftlbst zu erst vor solchem gestände«! haben, als ihn Neptunus beschuldiget, daß er stillen Sohn, Aiifotheum, oder, »vie solchen andere nennen, »ailrrkochlum, Ulngcbracht, und mithin eben von «hin der Ort auch selbst den Nahmen bekoinmen haben. Allein sicherer ist es, daß solches Gericht ceerops ungefehr A. M. 2j98. gestiftet, welches aberhernach- mal)ls erst8oion jn rechte Ordnung gebracht, so, daß auch viele sind, welche dieftn selbst für den Urheber desselben angeben, die aber so Wohl Plutarchus, als Ariftoteles Widerle- get- Wie aber zu solchem lauter unstrafli- che Leute erkieset wurden, und überdiß nicht allein Kläger, und Beklagte sich aller o- ratorifcljcn Erregung einiger Alleâen in ih- ren Reden enthalten mußen; sondern auch, nach einigen, die Richter hinter ei- nem Vorhänge fassen, nach andern aber die Augen verbunden hatten, und, nach den dritten, ihr Gericht bey der Nacht im fin- stern hielten, damit sie keine vorscyende Per- son sehen, und also sich dieselbe anders, als recht und billig zu urtheilen, möchten bewe- gen lassen können : also wurde eine Sache bey ihnen auch in aller Kürtze ausgemacht, weil der gantze Proceß dieser war, daß ein Verklagter gefragt wurde, ob er der Sache geständig, und da er cs leugnete, des Klä- gers Zeugen , oder andere Beweiß - Gründe angehöret wurden, worauf sodann gleich ein unwiderrustliches Urtheil erfolgete, wo- bey jedoch «der auch noch dieses beobachtet wurde/
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TM Hauptwörter (200)200

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