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1. Das Mittelalter - S. 16

1857 - Koblenz : Baedeker
Das Mittelalter. Erster Zeitraum. Von der Auflösung des weströmischen Reiches bis auf die Thronbesteigung der Karolinger und der Abbasiden 476 — 752 (750). 8- 7. Geographische Uebersicht von Europa am Ende des 3. Jahrhunderts *). 1) Im westlichen Spanien: das Reich der Sueven. 2) In Spanien und Gallien bis zur Loire das Reich der Westgothen. 3) Im nördlichen Gallien und im westlichen Deutschland die ver- schiedenen fränkischen Reiche; bis 486 noch eine römische Statthalter- schaft in Gallien. 4) Im südöstlichen Gallien, der Schweiz und Savoyen das Reich der Burgunder. 5) In England die Briten und die ersten angelsächsischen Reiche. 6) In Schottland das Reich der Pikten und das der Scoten. 7) In: nördliche«: Deutschland die Friesen und Sachsen, in: mittler«: bis zur Donau das Reich der Thüringer (eines aus der Verbindung verschiedener suevischer Stämme hervorgegangenen Volkes); an den: linken Ufer der «nittlern Donau das Reich der Longobarden, nördlich vo«: der unter«: Donau (ii: Ungarn, Siebenbürgen und der Walachei) das Reich der Gepiden. 8) In Italien, de«: Süddonanländer«: und Illyricnm das Reich der Ostgothen. 9) Das Reich der Vandalen ans der Nordküste Afrika's. 10) Z«: dem byzantinischen oder oströmischen Reich gehörten Grie- chenland, Macedonien, Thracien und Mösien. Von dem Nordosten Europa's hatten den südlichen Theil dieslaven einge- nommen, welche von der Elbe bis zum Don wohnten; den nördlichen Theil die Finnen (oder Tschudcn); bis an den Don war schon ein türkischer Stamm (die 0 S. die 2. Karte (Europa im Anfänge des 6. Jahrhunderts) in dem histo- risch-geographischen Wandatlas nach K. von Spruner von C. A. Bretschneider.

2. Das Mittelalter - S. 23

1857 - Koblenz : Baedeker
Theilung des fränkischen Reiches. 23 Westgothenkönigs Alarich zu beschützen, stel er über die Loire in dessen Reich ein und eroberte in Folge des Sieges in der Ebene bei Jf'/f Vonglä das südliche Gallien (mlt Ausnahme des Küstenstriches am Mikelmeer vom Nordfuße der Pyrenäen bis zur untern Rhone). Asein letztes Werk war die Vereinigung der gesummten frän- kischen Macht in Gallien zu einem Reiche, indem er sowohl die andern salischen Könige, deren Gebiete sich an der Schelde und an der standrischeu Küste befanden, als den ripuarischeu König (Sieg- bert) und dessen Sohn durch Verrath und Meuchelmord aus dem Wege räumte. Nach Chlodwig's Tode regierten seine vier Söhne gemeinschaft- lich über das fortwährend noch einige fränkische Reich. Ihre Hof- lager waren in Metz, Orleans, Paris, Soissons. Der älteste und tüchtigste derselben, Dietrich zu Metz, erhielt das sog. austrasische Königreich, d. h. die ältern Sitze der Franken in Deutschland und den Niederlanden, nebst den eroberten alemannischen Ländern, das Uebrige hieß Neustrien oder Neufranken. Die Söhne setzten das Werk des Vaters fort. Dietrich eroberte das thüringische Reich, während seine Brüder das Reich nach Süden hin erweiterten durch Verdrängung der burgundischen Dynastie. /)34 Der jüngste von Chlodwig's 4 Söhnen, Clotar I., überlebte seine Brüder und deren Nachkommen, daher vereinigte er wie- der die ganze fränkische Monarchie, aber nur auf 3 I. (W,L.— 561); denn da er auch 4 Söhne hinterließ, so zerstel die Monarchie nach seinen! Tode wieder in vier Reiche und nach Charibert's, Kö- niges von Paris, Tode/569?) in drei Reiche. Seit dieser Zeit hören die auswärtigen Eroberungen der Fran- ken auf, es folgen Bürgerkriege unter den Enkeln Chlodwig's, in denen die Trennung des fränkischen Reiches in seine beiden Haupt- masten: a) Das westfränkische Reich oder Neustrien mit roma- nischem Charakter, b) Das ostfränkische Reich oder Austrasien mit echt deut- schem Charakter, bestimmter hervortritt, neben welchen Burgund als Mittelreich sich nur eine Zeit lang behauptete und bald dem einen, bald dem andern Reiche zufiel. Beständige innere Zerrüttungen und eine Reihe von Freveln und Verbrechen, vorzüglich erzeugt durch den Haß der bei- den Königinnen Brunehilde in Austrasien und Fredegunde in Sois-

3. Das Mittelalter - S. 38

1857 - Koblenz : Baedeker
38 Kriege mit normannischen u. slavischen Völkern. Karl röm. Kaiser. Donau durch einen Kanal zwischen Rednitz und Altmühl, wovon noch Spuren vor- handen sein sollen. e) Kriege mit normannischen und slavischen Völkern zur Sicherung der nördlichen und östlichen Grenze des Reiches. Durch die Ausdehnung des fränkischen Reiches bis an die Grenze der Slaven und Normannen gerieth Karl der Gr. auch mit ein- zelnen Stämmen dieser beiden Hanptvölker des Ostens und Nordens in Fehde. Die normannische Völkerwelt behauptete ihre Unab- hängigkeit und blieb in ihrer drohenden Stellung an der Nordgrenze des fränkischen Reiches. Dagegen kam ein nicht unbedeutender Theil der Slaven an der ganzen Ostgrenze entlang, von der Halbinsel Jütland am baltischen Meere bis zur Halbinsel Istrien am adriati- schen Meere, in größere oder geringere Abhängigkeit von der frän- kischen Herrschaft. Wiederherstellung des weströmischen Kaiserthums 800. Als Papst Leo der Iii. von einer republikanischen Partei in Rom bei einem feierlichen Aufzuge schimpflich mißhandelt worden war, begab er sich auf den Reichstag zu Paderborn und veranlaßt Karl, die Schuldigen zu bestrafen und selbst nach Rom zu kommen. Nachdem dieser durch Wiederherstellung der Ruhe die (vom griech. Kaiser, längst vernachlässigte Pflicht) eines Schirmvogtes der Kirche ausgeübt hatte, erhielt er am Weihnachtsfeste 800 von dem Papste auch Titel und Krone des römischen Kaisers. Seitdem erschien er nicht mehr blos in seinem Frankenreiche, sondern in der ganzen katholischen Christenheit als oberster weltlicher Machthaber. Karl's Staatsverwaltung. Diejenigen Völker, welche noch keine geschriebenen Gesetze hatten, erhielten nun solche auch, und die schon früher abgefaßten Gesetze wurden durch Zesthe ergänzt. Die Verwaltung des Reiches beruhte ganz auf der Ein- theilung in Gaue; in jedem Gau hatte ein vom König ernann- ter Graf die gesammte Civil- und Militärverwaltung, wozu nament- lich Rechtspflege und Heerbann gehörten. Nur an den bedrohten Grenzen sah sich Karl genöthigt, .einem einzelnen Beamten größere Macht anzuvertrauen und mehrere Grafschaften zu einer sog. Mark zu vereinigen, die ein Markgraf verwaltete. Um fortwährend eine genaue Kenntniß von dem Zustande der einzelnen Provinzen zu er- halten und um Einheit und Ordnung in die Reichsverwaltung zu

4. Das Mittelalter - S. 25

1857 - Koblenz : Baedeker
Einführung des Christenthums in Deutschland. 25 8- 12. Religion und Verfassung in den germanischen Reichen. I. Religion. a) Die Einführung des Christenthums unter den ger- manischen Völkern ist'das wichtigste Ergebniß der großen Wande- rungen im 3. bis 6. Jahrhundert. Die Gothen haben von allen deutschen Völkern zuerst die christliche Religion angenommen. Schon auf dem Concilium zu Nicäa (325) erscheint ein gothischer Bischof (Theophilus), dessen Nachfolger Ulfilas die Bibel in's Gothische übersetzte und sich um die Verbreitung der Lehre des Arius bemühte, welche bald bei den Westgothen, Ostgothen, Burgundern, Vandalen und Longobarden die herrschende wurde; bei den Ostgothen und Vandalen hörte sie erst mit der Auflösung ihrer Reiche auf, die übri- gen bekehrten sich später zur katholischen Lehre. Diese war auch von den Franken nach ihrem Siege über die Alemannen angenommen worden, allein die fränkischen Könige bemühten sich nicht um die Be- kehrung der abhängigen Völker in Deutschland, welchen erst im 7. Jahrh. Glaubensboten oder Missionäre aus Irland das Evangelium verkündeten, so der h. Columban und dessen Schüler Gallus den Alemannen, der h. Kilian den Thüringern, der h. Emmeran den Baiern. Der eigentliche „Apostel der Deutschen" aber war der Be- nedictinermönch Winfried aus Westsex, als Bischof Bonifacius genannt, welcher das Bekehrungswerk in Deutschland (716 — 754), namentlich bei den Friesen und Hessell (Umstürzung der heil. Don- nereiche bei Geismar), mit dem größten Eifer betrieb, Kirchen, Klö- ster und Schulen stiftete und (8) neue Bisthümer errichtete, die un- mittelbar dem römischen Stuhle untergeordnet wurden. Er war Bischof, dann Erzbischof von Germanien ohne bestimmten Sitz bis zur Errichtung des ersten deutschen Erzbisthums in Mainz (745), unternahm aber auch als Metropolit der gesammten deutschen Kirche nochmals eine Reise zu den Friesen, wo er als ein siebenzigjähriger Greis den Märtyrertod fand 754. Die Bekehrung der Angelsachsen wurde durch eine fränkische Prinzessin, Königin von Kent, vorbereitet und durch den vom Pabste Gregor dem Großen dahin gesandten Abt Augustinus vollendet. b) Das Klosterleben ist aus dem durch die Christenverfol- gungen entstandenen Einsiedlerleben hervorgegangen, indem mehrere in der ägyptischen Wüste zerstreute Einsiedler (monaelli) sich mn den h. Antonius (um 305) in Hütten nebeneinander ansiedelten und von

5. Das Mittelalter - S. 27

1857 - Koblenz : Baedeker
Das byzantinische Reich. 27 gehen, ein glühendes Eisen mit bloßen Händen tragen oder mit bloßen Füßen betre- ten), theils in der Wasserprobe, bald mit siedendem (Keffelfang), bald mit kaltem (der Untersinkende war unschuldig und ward berausgczogen), theils in der Kreuz- probe (unbewegliches Stehen mit aufgehobenen Händen an einem Kreuze). Das bei den Freien häufigste Gottesurthcil war der Zweikampf. — S- 13- M fl Das oströrnische oder byzantinische Reich bis zur makedonischen Dynastie 395-867. I. Anwachsen des Reiches bis zu Juftinian's Tode 395 ^565. Arcadius erhielt bei der Theilung des römischen Reiches durch seinen Vater Theodosius die größere östliche Halste vom adriatischen und jonischen Meere im W. bis zum Euphrat und Tigris im Osten, und von der Donau und dem schwarzen Meere im N. bis nach Aethiopien und der libyschen Wüste im S. Unter ihm und seinen (7) Nachfolgern bis auf Justinian war die Nordgrenze des Reiches den hänstgen Einfällen barbarischer Völker, der Hunnen, Gothen, Bulgaren, ausgesetzt, denen Tribut bewilligt oder Ländereien abge- treten werden mußten. Solche Einfälle wurden noch erleichtert durch die innere Schwäche des Reiches, welche der Mangel einer gesetzli- chen Erbfolge und die Theilnahme der Regierung an den religiösen Parteiungen nothwendig herbeiführten. Justinian (527 — 565) begann seine mehr glänzende als be- glückende Negierung mit der Verbesserung"des römischen Rech- tes ,(528), indem er durch 10 berühmte Rechtsgelehrte (unter Auf- sicht des Tribonian) eine Gesetzsammlung (Oockex lustinianeus) ver-, anstalten und die wichtigsten Erklärungen und Entscheidungen (40) berühmter Rechtsgelehrten (Digesta ocker Pandectae) sammeln ließ. Als er die Grenzen des Reiches im Norden gegen die Bulgaren durch eine Reihe von mehr als 80 befestigten Plätzen an der Donau und im O. theils durch Verschanzungen und Bündnisse, theils durch einen von den Persern erkauften Frieden gesichert glaubte, unternahm er die Wiederherstellung des alten römischen Reiches. Er ließ durch Velisar das Vandalenreich (s. §. 9) und nach einem 20jährigen, durch Belisar begonnenen, durch Narses beendeten Kriege das Ostgothenreich erobern (s. 8- 8). Belisar's Eroberungen in Afrika und Italien erregten Neid und Furcht des persischen Königes Kosroks I. (oder Nushirwan), welcher, fl V. l

6. Das Mittelalter - S. 34

1857 - Koblenz : Baedeker
34 Pipin brr Kleine. 6) Auf den britischen Inseln waren die 7 Reiche der Angel- sachsen in drei verschmolzen, die bald darauf (827) ein einziges Kö- nigreich England bildeten; in den westlichen Küstengegenden erhiel- ten sich noch lange einheimische britische Herrscher. Die Reiche der Pikten und Scoten wurden (erst 838) in das Königreich Schott- land vereinigt. Irland zerfiel in 5 Königreiche (Ulster, Connaught, Meath, Munster, Leinster). 7) Das byzantinische Reich südlich von der untern Donau besaß auch noch die italischen Inseln, den Inselstaat Venetia, und auf dem Festlande das Gebiet von Jstria, das Herzogthum Neapel und das südliche Calabrien (vgl. §. 8). Während der europäische Theil dieses Reiches stete Kämpfe mit den bis zur Donau vorge- drungenen und in einzelnen Horden schon über das ganze Reich zer- streuten Slaven zu bestehen hatte, war der asiatische Theil den wiederholten Angriffen der Araber ausgesetzt. Ostwärts vom Reiche Karl's des Großen wohnten die ihm zinsbaren Wen- den, Sorben, die böhmischen Czechen und Moraven. An diese grenzten wei- ter ostwärts die noch unter einheimischen Fürsten stehenden slavischen Völker. - §■ 16. & Das fränkische Reich unter den Karolingern 752 — 887. 1) Pipin der Kleine 752 — 768. Als der Longobardenkönig Aistulf von den Einwohnern Roms einen Tribut verlangte, weil ihm die Oberhoheit über Rom und die dazu gehörige Landschaft zukomme, und Rom selbst bedrängte, begab sich Papst Stephan Ii., da er von dem byzantinischen Kaiser keine Hülfe erlangen konnte, nach Gallien zu Pipin, der mit des vorigen Papstes Genehmigung König der Franken und deshalb ein entschie- dener Freund des römischen Stuhles geworden war. Der Papst ^/salbte ihn zu St. Denis, ernannts^chn zum Patricius von Rom (wodurch er ihm die Schutzherrlichkeit über He Stadt und die öffent- liche Gewalt im römischen Ducat übertrug)/verbot den Franken bei Strafe des Bannes künftig von Pipin's Nachkommenschaft abzuwei- chen und erhielt den verlangten Beistand gegen die Longobarden. Pipin nöthigte durch einen zweimaligen Feldzug nach Italien den Longobardenkönig, die besetzten Theile der römischen Landschaft freizugeben und Ravenna nebst der Umgegend abzutreten, und dies erhielt nicht der byzantinische Kaiser, sondern der päpstliche Stuhl.

7. Das Mittelalter - S. 20

1857 - Koblenz : Baedeker
20 Reich der Vandalen. Einen noch höhern Aufschwung nahm die vandalische Macht mit dem Tode Valentinian's Iii. Als dieser durch Maximus ermordet worden war, und der Mörder die kaiserliche Wittwe Eudoxia ge- zwungen hatte, sich mit ihm zu vermählen, um sich dadurch ein scheinbares Recht auf den Thron zu erwerben, so rief diese den Gei- serich zur Rache, welcher mit einer Flotte nach Italien kam und Rom 14 Tage lang plünderte 455; Maximus wurde vom aufgereg- ten Pöbel gesteinigt, Eudoxia mit vielen Gefangenen und Schätzen nach Carthago geführt. Seit dieser Zeit erscheinen die Vandalen im Besitze der ganzen Nordküste Afrika's von den Säulen des Hercules bis an die Grenzen Cyreue's. Als Odoaker sich Italiens bemächtigt hatte, erhielt Geiserich von diesem Sici- lien (mit Ausnahme des nordwestlichen Theiles) gegen Entrichtung eines Tributes. Sardinien hatte er schon früher dauernd besetzt; auch Corsica, die balearischen und pityusischen Inseln erscheinen nun im Besitze der Vandalen. Mit des Stifters Tode (477) begann auch der Verfall des Reiches, herbeigeführt durch häufige Angriffe der Mauren und durch Verfolgung der Katholiken, wozu Geiserich, ein Arianer, schon das Beispiel gegeben hatte. Dieser Zustand reizte die Eroberungssucht des byzantinischen Kaisers Justinian. Als der letzte Vandalenkönig Ge lim er durch Verdrängung seines schwachen und wegen Begün- stigung der Katholiken verhaßten Vorgängers (Hilderich) den Thron eingenommen hatte, sandte Justinian seinen Feldherrn Belisar mit einer Flotte nach Afrika 533. Nach einer Niederlage der Vandalen ergab sich Carthago ohne Widerstand, der Ueberrest des vandalischen Heeres wurde in einer zweiten Schlacht zerstreut, Gelimer, der sich in ein Castell in den Gebirgen geflüchtet hatte, durch Hunger zur Uebergabe vermocht und darauf schnell das ganze Reich nebst den Inseln erobert 534. Belisar hielt den ersten Triumph in Constantinopel, welchen Gelimer schmücken mußte, der dann aber Ländereien in Kleinasien erhielt; die tapfersten Vandalen wur- den nach Byzanz mitgenommen, der Ueberrest aber nach wiederholten Empörungen gegen die römischen Statthalter theils vertilgt, theils weggeführt. 8- 10. Das Reich der Westgothen 419 — 712. Nachdem die Westgothen Europa vom äußersten Osten bis zum äußersten Westen und bis in die Spitzen der drei südlichen Halbin- seln durchzogen hatten, gründeten sie im bisher römischen Gallien,

8. Das Mittelalter - S. 28

1857 - Koblenz : Baedeker
28 Justinian. Verfall des byzantinischen Reiches. zugleich von den bedrängten Ostgothen zum Friedensbruche aufgefor- dert, den Krieg erneuerte (540), in Syrien einbrach, Antiochia ver- brannte und schon Palästina bedrohte, als Belisar's Erscheinen im Orient ihn zum Rückzuge und Frieden bewog. Die beständigen Kriege, einzelne schimpfliche Friedensschlüsse, die zahlreichen und kost- spieligen Bauten veranlaßten drückende Abgaben, Käuflichkeit der Ehrenstellen wie der Handelsmonopole und dennoch Schulden. Ii. Verfall des Reiches bis zu den macedonischen Kaisern 565 — 867. Schon unter Justinian's nächsten Nachfolgern ging Italien an die Longobarden (vgl. §. 8, 4), Syrien, Palästina und Aegypten erst an die Perser, später an die Araber verloren. Unter den spä- teren Kaisern wurde der Umfang des Reiches noch mehr beschränkt, im W. durch die Longobarden, welche ihre Herrschaft über Italien auf Kosten des Exarchats beständig erweiterten (s. §. 8, 4), im N. durch die wiederholten Einfälle der Bulgaren, welche Mösien erober- ten, im O. und S. durch die Araber, welche nicht nur die bedeu- tendern Inseln des Mittelmeers bis Sardinien einschließlich erober- ten, sondern auch wiederholte Angriffe auf Constautinopel selbst wag- ten, die nur durch die Wirkungen des griechischen Feuers vereitelt wurden. Während so eine Provinz nach der andern verloren ging, ward die innere Ruhe fast beständig sowohl durch bürgerliche als durch religiöse Zwistigkeiten erschüttert. Denn die Thronfolge war gewöhn- lich von Aufständen begleitet, indem die Kaiser bald von ihren herrschsüchtigen Gemahlinnen oder ihren eigenen Söhnen, bald von mächtigen Ministern oder siegreichen Feldherrn verdrängt, geblendet, verstümmelt, ins Kloster geschickt oder hingerichtet wurden. Unter den religiösen Streitigkeiten, welche auch den Kaiser und seinen Hof vielfach beschäftigten, war die wichtigste der mehr als hundertsährige Bilderstreit, veranlaßt durch den Befehl des Kaisers Leo Jsau- ricus (726), die Bilder aus den Kirchen des Orients zu entfernen und zu zerstören. Die Kaiserin Irene that der Bilderftürmerei Ein- halt; das siebente öcumenische Concilium (zu Nicaea) entschied gegen die Anbetung, aber für die Verehrung der Bilder, und die Bestäti- gung dieses Ausspruches durch eine spätere Synode zu Constantinopel (842) beendete den Bilderstreit.

9. Das Mittelalter - S. 45

1857 - Koblenz : Baedeker
Heinrich I. 45 gefordert wurden. Als der kinderlose Konrad von seinem letzten Zuge gegen Baiern verwundet zurückkehrte und sein Tod bevorstand, empfahl er (mit Uebergehung seines Bruders) seinen Gegner Heinrich von Sachsen zum Nachfolger, weil er diesen allein für geeignet hielt, sich allgemeine Anerkennung zu verschaffen und so die Einheit des Reiches herzustellen. Heinrich wurde auch von den Franken und Sachsen zum Könige gewählt, aber Baiern und Alemannien behaup- teten noch eine Zeit lang ihre Selbständigkeit. ^ 9/9 l* 'r s- 19- fj . Otyn V /Oo A - /040^ Das deutsche Reich unter den Königen aus dem Hause Sachsen & 919-1024. , 1) Heinrich I. 919-936. ./0 Heinrich's doppelte Aufgabe war 1) die Wiederherstellung der Einheit des Reiches durch eine allgemein anerkannte königliche Ober- hoheit und 2) die Sicherung der Grenzen sowohl im Westen durch die Wiedergewinnung Lothringens, als im Osten und Norden gegen die feindlichen Nachbarvölker: die Slaven, Ungarn und Dänen. Durch die /Unterwerfung der Herzoge von Alemannien und Baiern vereinigte Heinrich alle deutschen Völker auf der Ostseite des Rheins zu einem gemeinsamen Reiche, und durch geschickte Benutzung der Verhältnisse (in einem Kriege Karl's des Einfältigen wider dessen Gegenkönig Rudolf von Burgund) wußte er auch Lothringen wieder zu gewinnen, welches nun als fünftes Herzogthum bis in's 18. Jahrhundert beim deutschen Reiche blieb. Bei einem Einfalle der Ungar n in Sachsen (924) war einer ihrer mächtigsten Fürsten gefangen worden, für dessen Äuslieferung und einen jährlichen Tribut sie einen 9jährigen Frieden bewilligten. Die Zeit des Friedens benutzte Heinrich//zur Verbesserung des deutschen Kriegswesens durch Anlage von Burgen (zur Aufbewahrung der Lebensmittel) und Befestigung der Städte zunächst in den von ihm unmittelbar beherrschten Ländern: Sachsen und Thüringen (Quedlinburg, Merseburg, Goslar), durch Herstellung des allgemeinen Aufgebotes und durch Bildung einer leicht bewaffneten (gegen die berittenen Ungarn nothwendigen) Reiterei. Um den Un- garn ihre Angriffe auf das Reich zu erschweren, suchte Heinrich die ehemals zinsbaren, aber später abgefallenen slavischen Völker, welche sich zum Theil mit den Ungarn verbündet hatten, wieder zu

10. Das Alterthum - S. 315

1873 - Coblenz : Baedeker
Alleinherrschaft des Octavianus. §. 127. 315 Sieger, nachdem es 7 Tage vergebens auf die Ankunft des Antonius gewartet hatte. Octavianus ging (30) über Syrien nach Aegypten, schlug das Landheer des Antonius, dessen Flotte zum Sieger über- ging, und bewog Cleopatra selbst, ihn von seinem Gegner zu befreien. Aegypten ward nach der Eroberung Alexandria’s eine römische Provinz (30). Cleopatra liess dem Antonius melden, dass sie sich getödlet habe, worauf er sich mit eigener Hand durchbohrte. Als sie ihr Bemühen, mich den Octavianus zu fesseln, vereitelt sah und erfuhr, dass sie für dessen Triumph bestimmt sei, gab sie sich ebenfalls den Tod (wahr- scheinlich durch Gift). Dritte Periode: Rom unter Kaisern1). 30 v. Chr. — 476 n. Chr. a) Bis zur Verlegung der Residenz nach Constantinopel 330 n. Chr. Kampf gegen die Barbaren (germanische Völker und Parther) und gegen das Christenthum. Octavianus kehrte im Sextilis (nach ihm Augustus benannt) 29 nach Rom zurück und feierte einen dreifachen Triumph wegen der Siege in ßßlmatien (und den benachbarten Ländern), bei Actium und in Aegypten, worauf der Ianus abermals (seit dem J. 235) geschlossen wurde. Die Alleinherrschaft, welche er schon factisch besass, suchte er allmählich in eine legitime zu verwandeln und dabei sowohl die republikanischen Formen zu schoneji, als den äussern Prunk des Herrschers zu vermeiden. Schon gleich nach seiner Rückkehr erhielt er durch Senatsbeschluss den bleibenden Imperator-Titel (s. S. 310) und damit die höchste Militairgewalt im Staate, die er sich später alle 5 oder 10 Jahre bestätigen liess. Daneben blieben nicht nur der Senat, sondern auch die republikanischen Aemter bestehen, doch liess Augustus sich selbst die politisch wichtigsten übertragen und deren Gewalt durch Gesetze noch erweitern. Das Consulat bekleidete' er eine Reihe von Jahren nach einander *) *) Römische Geschichte vom Verfall der Republik bis zur Vollendung der Monarchie unter Constantin. Von K. Hoeck. 1. Bd. 1—3. 1841—50. G. R. Sievers, Studien zur Gesch. der röm. Kaiser. 1870. §• 127. G. Iulius Caesar Octavianus Augustus, 30 v. Chr. — 14 n. Chr.
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