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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 45

1889 - Berlin : Nicolai
— 45 — 36. Lehnbrief König Rudolfs von Habsburg für Burg- graf Friedrich Iii*). 1273. (Hon. Ii., Nr. 120; latein.) Wir Rudolf, von Gottes Gnaden Römischer König ?c. Der könig- lichen Erhabenheit Ehre erfordert, daß wir alle und jegliche, die treu und ergeben uus dienen, mit entsprechenden Belohnungen begnaden, auf daß durch die Hoffnung auf Vergeltung die andern zu unseren und des Reiches Diensten vertrauensvoller sich erheben. Wir wollen daher kuud thuu und bekennen öffentlich durch das Gegenwärtige, daß wir in Anbetracht der Ergebenheit und Treue unseres geliebten Friedrich, Burggrafen von Nürnberg, alle nachbenannten Lehen, nämlich: die Burggrasschaft von Nürnberg, die Burg daselbst, deu Schutz des Thores bei dieser Bnrg^) und das Landgericht von Nürnberg, dem er anch an Kaisers Statt alles Recht sprechend vorstehen wird, ihm bestätigt haben. Der Vogt des Burggrafen soll zusammen mit unserm Schultheißen in der Stadt Nürnberg das Ge- richt feiten, und was an Sporteln von diesem Gerichte wegen Tötung oder irgend eines anderen Falles einkommen wird, davon soll der Vogt zwei Teile für sich erheben. Auch soll dem genannten Burggrafen jede Schmiede in Nürnberg jährlich einen Schilling bezahlen, und er wird eine Abgabe erheben von allen Grundstücken an der einen Seite der Brücke, und von jedem zur Zeit der Erute eiueu Schnitter, den dritten Teil des Wildes und der Bänme aus dem Walde und alle liegenden Hölzer in demselben; das Waldrecht ans der anderen Seite der Brücke mit Zubehör, den Hof Werde, den Hof Bnch, die Stadt Schwandt, die Burg Kreufen, die Vogtei über das Kloster (Münch-) Steinach, zehn Psnnd Denare vom Schultheißenamte in Nürnberg und zehn Pfund von der Zollstätte daselbst, samt den übrigen Lehen, welche er und seine Vorfahren von nusereu Vorgängern offenbar nach Lehnrecht haben, übertragen wir zu Lehen nicht allein ihm, sondern auch aus Freigebigkeit und besonderer Gnade seiner Tochter Maria, der Gemahlin Ludwigs des Jüngern, Grafen von Öttingen, und den übrigen Töchteru des Burggrafen: also daß, wenn diese Maria Kinder männlichen oder weiblichen Geschlechts haben und der Bnrggraf selbst ohne Kinder männlichen Geschlechts sterben sollte, diese Lehen verbleiben bei der *) Dieses Hauptdokument über das Burggrafentum Nürnberg wurde von König Rudolf am Tage nach seiner Krönung zum Danke für des Burggrafen, seines Vetters und Freundes, Verdienst um seine Erhebung auf den deutschen Thron ausgestellt und bezeichnet Rudolfs erste Regierungshaudlung. Die Ver- leihung wurde unter goldener Bulle erneuert zu Gmunden am 4. Sept. 1281 (Mon. Ii, Nr. 246). ') Sog. Vestuerthor,

2. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 49

1889 - Berlin : Nicolai
— 49 — mit rechtem Wissen aus kaiserlicher Macht zum Hauptmann in Frankens und geben Dir volle Macht zu thuu und zu beschicken daselbst in Franken alles das, was ein Hauptmann des h. Reiches uach Recht und Gewohnheit thnn, beschicken und begiuueu mag, wie es mit besonderen Worten benannt werden möge: also daß Du dieses Amt versiehst und übst, während wir im Laude nicht anwesend sind, bis daß wir Amt und Hauptmaunschast widerrufen, und wir wollen stets alles das halten, was Du oder Deine Amtleute und Pfleger von Deiner Vollmacht in demselben Amte und der Hauptmannschaft nach Recht und guter Gewohnheit thnt, beschickt und beginnt. Darum befehlen und gebieten wir entschieden und ernstlich allen Bischöfen, Grafen, Landgrafen, Prälaten, Landherren, Freien, Edlen, Rittern und Knechten, Bürgermeistern, Räten und Gemeinden und allen nnsern und des Reiches Unterthanen und Getreuen, die in Franken ansässig sind oder etwas darin besitzen, in welchen Würden, Verhältnissen oder Ämtern sie seien, daß sie Dir in allen Sachen und Dingen gehorsam und nnterthänig siud ohue alle Widerrede, wie einem Hauptmann des h. Reiches, bis zu der Zeit, die oben begriffen ist. Thäte jemand anders, der wisse nnsern und des Reiches Zorn verschuldet zu haben, und wollen wir ihn nm solchen Frevel also strafen, daß andere daran ein Beispiel haben müßten. — Zu Urknnd ist dieser Brief gesiegelt mit unserer kaiserlichen Majestät Jnsiegel: gegegeu zu Nürnberg, nach Christi Geburt 1362, am Mittwoch vor dem Palmentag^), unserer Reiche im 17. und des Kaisertums im 7. Jahre. Erhebung der Burggrafen von Nürnberg in den Reichsfürstenstand *). 1363. (Mon. Iv., Nr. 1—2; Orig, latein. und deutsch.) Wir Karl, von Gottes Gnaden Römischer Kaiser 2c. Wenngleich wir durch das ehrliche Zeugnis glaubwürdiger, trefflicher Männer gänzlich versichert sind, daß die edlen Burggrasen von Nürnberg von alten Zeiten 1) Unterm 28. Februar des folgenden Jahres ernannte der Kaiser den Burg- grasen zum Landvogt im Elsaß, am 31. März 1367 zum Laudvogt in Ober- schwaben (2ion. Iii., Nr. 519, Iv., Nr. 107.). 2) 6. April. *) Schon seit einem Jahrhundert waren die zollernscheu Burggrafen, da sie keinem Fürsten untergeben waren, als „Fürsteugenossen" behandelt worden, jedoch mit Vorenthaltung fürstlicher Ehren und Titel. Ihre Erhebung in den Reichs- fürstenstand war jedoch beeinflußt durch die (13h5 vom Kaiser gelöste) Verlobung des jungen Sohnes Kaiser Karls Iv., Wenzel, mit der damaligen Erbtochter des Burggrafen Friedrich V, Elisabeth (1361). Zurbonseu, Ouellenbuch. 4

3. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 90

1889 - Berlin : Nicolai
— 90 — horsam zu sein, von Seiner Gnaden und deren Erben nicht abzulassen noch jemanden aufzunehmen, es sei denn, daß Seiner Gnaden oder deren Erben diese vierzigtausend Gulden rheinisch zur Genüge und wohl zu Danke entrichtet und bezahlet sein würden. Seine Gnaden mag auch ihr Banner in diesem Lande, Städten und Schlössern, aufhängen und dasselbe nutzen und diese sich dessen bedienen und sich in aller Weise versprechen und ver- geben, wie seine anderen Herren, Mannen und Städte in der Mark Branden- bürg, ohue Gefährde. Zu Urkuud und wahrer Bekenntnis habe ich mein Amtssiegel an diesen Brief thuu und hängen lassen, der gegeben ist zu Kölln au der Spree, am Freitage Kathedra Petri^), nach Gottes Geburt tanfendvierhnndert und darnach im vieruudfünfzigsten Jahr. 68. Huldigung des Landes Kotttms. 1455. (Cod. Iii., 1, Nr. 201; deutsch ) Wir huldigen und schwören dem erlauchten, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich, Markgrafen von Brandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Burggrafen von Nürnberg zc., und Sr. Gnaden rechten Erben eine rechte Erbhuldigung als unseren natür- licheu Erbherren: ihnen getreu, gewärtig und gehorsam zu sein, ihren Nutzeu zu wahren und ihren Schaden zu wenden, ohne Arg und ohne alle Gefährde, so uns Gott helfe und die Heiligen. Geschehen zu Kottbus, am Mittwoch uach Vitus2), uach Gottes Geburt 1400 und darnach im 55. Jahr. 69. Die Stände der Lausch schlagen Friedrich Ii. zum böhmischen Könige vor. 1458 *). (Höfler, Kaiserliches Buch des Markgrafen Achilles, Bayreuth 1850, <B. 4t f.) Nach dem Todesfalle, der leider jetzt an nnfrem gnädigsten Herrn, dem Könige, dem Gott gnade, sich ereignet hat3), haben wir wohl erwogen, wie leicht die würdige Krone Böhmen einem Könige zufallen könnte, der nicht thätig, eifrig noch von gnter Regierung wäre, oder einem Könige, der des Reiches Böhmen Land, Schlösser oder Güter um der Kroue willen nicht innehielte, anch die böhmische Sprache nicht verstände, wodurch dann die auswärtigen Lande, die zu der Kroue gehören, davon getrennt und ferner uoch mehrere ihr entzogen werden könnten, was bisher viel ge- schehen ist, sonderlich in den Landen, in denen wir angesessen sind. Weil wir und das Land, worin wir sitzen, der würdigen Krone ') 22. Februar. — 2) 18. Juni. 3) Ter junge König Wladislaw war, 18 Jahre alt, 1457 gestorben. — Zum Nachfolger wurde übrigens Georg Podiebrad gewählt. *) Von Höfler irrig dem Jahre 1440 zugeschrieben. (Cod. Iii., 1, Nr. 203.)

4. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 30

1889 - Berlin : Nicolai
— 30 — 1356 vom Kaiser Karl Iv. auf dem Reichstage von Nürnberg verkündet; 7 Kapitel -(zusammen 30) wurden am 25. Dezember desselben Jahres aus dem Reichstage von Metz hinzugefügt. Kap. 7. Die Erbfolge der (Kur-) Fürsten. § 1 ... . Gewiß allgemein weit und breit bekannt und fast über den ganzen Erdkreis offenkundig und feststehend ist es, daß die Erlauchten: der König von Böhmen sowie der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog oon Sachsen und der Markgras vou Brandenburgs) kraft ihres Königreiches und ihrer Fürstentümer bei der Wahl eines Römischen Königs und künftigen Kaisers mit ihren übrigen Mitwählern, den geistlichen Fürsten^), Recht, Stimme und Sitz haben und mit ihnen als wahre und rechtmäßige Kur- fürsten des heiligen Reiches geltet: und es sind.3) § 2. Damit nicht unter den Söhnen selbiger weltlichen Kurfürsten über Recht, Stimme und vorbezeichnete Befugnis in künftigen Zeiten An- laß zu Ärgernissen und Zwistigkeiteu hervorgerufeu und so das allgemeine Wohl durch gefährliche Verzögerungen gehindert werden kann, bestimmen wir in dem Wunsche, nach Gottes Willen künftigen Gefahren heilsam vor- Zubeugen, und verordnen mit kaiserlicher Gewalt durch gegenwärtiges Gesetz als gültig für alle Zeiten, daß, wenn selbige weltliche Kurfürsten und irgend einer von ihnen zu leben aufgehört hat, Recht, Stimme und Be- fugnis zu folcher Wahl au seineu erstgeboreueu rechtmäßigen Sohn von weltlichem Stande, wenn aber jener nicht mehr lebt, an desselben Erst- geborenen gleichfalls von weltlichem Stande frei und ohne Widerrede jeniandes falle. § 3. Wenn aber ein solcher Erstgeborener ohne männliche gesetzmäßige Erben von weltlichem Stande von diesem Lichte geschieden ist, so soll kraft gegenwärtigen kaiserlichen Gebotes Recht, Stimme und Befugnis zu vor- genannter Wahl an dett älteren Bruder von weltlichem Stande, der von ') Der erste brandenburgische Kurfürst (der Titel war übrigen damals noch nicht üblich) nach der Goldenen Bulle war Ludwig der Römer (1351—1365). 2) Teu Erzbischöfeit von Mainz, Köln und Trier. 3) Ter Eid der Kurfürsten vor dem Eintritte in die Kaiserwahl lautete wie folgt: (Ii. 2) „Ich schwöre auf diese hier vor mir liegenden heiligen Evangelien Gottes, daß ich gemäß der Treue, mit der ich Gott und dem heiligen Römischen Reiche verbunden bin, uach meinem besten Wissen und Einsehen, mit Gottes Hilse wählen will das weltliche Haupt der Christenheit, nämlich den zum Kaiser zu er- hebenden Römischen König, der dazu geeignet ist: soweit mein Wissen und Ge- wissen mich leitet, und gemäß der erwähnten Treue; und meine Stimme und jene» Wahlvotum werde ich geben ganz ohne Verpflichtung, Löhnung, Sold oder Verspreche« oder wie solches geuannt werden mag, so wahr mir Gott helfe und alle Heiligen !"

5. Von Augustus bis zur Reformation - S. 87

1892 - Berlin : Nicolai
87 wurde er in Mailand und in Rom gefrönt. Eine Macht in Italien zu gewinnen, versuchte er aber nicht. Die goldene Bulle. Auf den Reichstagen zu Nürnberg und zu Metz kam das Reichsgesetz zustande, welches von der vergoldeten Kapsel, in der das Siegel lag, „die goldene Bulle" genannt wird. Es wurde darin festgesetzt, daß die sieben Kurfürsten, die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf, der Markgraf von Brandenburg und der Herzog von Sachsen-Wittenberg das Recht der Königswahl haben sollten. Dieses Gesetz gewährte den Kurfürsten aber auch wichtige Rechte, so das Münzrecht, das Bergwerksregal, den Judenschutz, die höchste Gerichtsbarkeit, so daß es wesentlich beitrug, ihre Selbständigkeit zu befestigen. Es gelang Karl, die Wahl seines ältesten Sohnes Wenzel zu seinem Nachfolger durchzusetzen. Vor dem Tode teilte er sein Erbreich: Wenzel erhielt Böhmen und Schlesien; Sigismund die Mark Brandenburg, Johann das Herzogtum Görlitz (die Lausitz und Teile der Mars Brandenburg umfassend). Mähren erhielten die Söhne Johann Heinrichs, Jobst und Procop. Die Judenverfolgungen, die Pest und die Geißler. Die Juden hatten int Mittelalter keine Bürgerrechte, sie waren nur geduldet und zahlten für den Schutz, den ihnen der König oder der Kurfürst gewährte, einen Zins an die Kammer. Sie hießen deshalb des „heiligen römischen Reiches Kammerknechte". Sie wohnten zusammen in ihnen bestimmten Stadtteilen, trieben jedoch kein Gewerbe, weil ihnen der Eintritt in eine Zunft versagt blieb. Sie waren auf Geldgeschäfte hingewiesen, um so mehr, als Christen verboten war, Zins zu nehmen. Sie wurden vom Volke verachtet und gehaßt. Man beschuldigte sie, den Christen heimlich allerlei Schaden zuzufügen, die Brunnen zu vergiften, um tödliche Krankheiten zu erzeugen. Es entstanden daher von Zeit zu Zeit heftige Judenverfolgungen. So auch jetzt. Es war eine Pest, „der schwarze Tod" genannt, eingeschleppt und fand zahlreiche Opfer. Die Menschen fielen plötzlich um, wurden ganz schwarz und starben hilflos dahin. Da menschliche Hilfe versagte, so faßte man die Krankheit als ein Strafgericht Gottes auf für die Sünde der Menschheit und suchte die Schuld durch Bußübungen zu sühnen. Die Menschen geißelten sich, thaten sich dann zusammen und zogen von einem Orte zum andern, immer neue Büßer an sich ziehend. Endlich auf ein Verbot des Papstes hörten die Fahrten der „Flagellanten" auf; die Pest erlosch von selbst. Auch in der Mark Brandenburg wütete der „schwarze Tod" und vermehrte die Leiden des Landes. Wenzel. Er fand, als er die Regierung antrat, eine bedeutende 1378-1400 Macht in seiner Hand vereint, zeigte auch anfangs Einsicht und guten Willen, später aber hinderten Leidenschaften und Trägheit jeden Erfolg. Die Gefahr, der Gewalt der Fürsten zu unterliegen, brachte die Städte dazu, sich zu gegenseitigem Schutze zu verbinden. So entstanden der

6. Vaterländische Geschichte - S. 78

1898 - Berlin : Nicolai
Reichsfürsten für sich gewonnen; nur Ottokar von Böhmen, der selbst nach der Krone gestrebt hatte, versagte ihm die Anerkennung. In der kaiserlosen Zeit hatte er seinen Erbländern Böhmen und Mähren auch Österreich, Steiermark, Käimten und Krain hinzugefügt. — Durch feinen Ehrgeiz und feine Herrschsucht machte er sich viele Feinde. Des „armen Grafen", der unter feinen Fahnen gegen die heidnischen Preußen mitgefochten hatte, spottete er im Gefühl seiner Macht. Mit Zustimmung der geistlichen und weltlichen Fürsten sprach Rudolf die Reichsacht gegen ihn aus und zog mit dem Reichsheere gegen ihn. Mit Schrecken erkannte Ottokar, wie sehr Rudolfs Macht in der kurzen Zeit gewachsen war. In einem Vertrage verzichtete er auf die neu erworbenen Länder. Nachdem er sich aber hinreichend gerüstet hatte, erhob er sich aufs neue. Rasch zog Rudolf, der sich in Wien aufhielt, feine Streitkräfte wieder an sich. Auf dem Marchfelde, nicht weit von Wien, kam es zur Eutfcheidungsfchlacht 1278. Lange schwankte das Kriegsglück. Rudolf selbst geriet in Lebensgefahr. Zuletzt siegte die Tapferkeit der deutschen Bürger und Ritter. Tieferschüttert stand Rudolf mit Thränen in den Augen vor der Leiche seines königlichen Feindes. Die deutschen Fürsten willigten ein, daß er Öfter-reich nebst Zubehör seinen Söhnen Albrecht und Rudolf übertrug. Ottokars Sohu erhielt Böhmen und Mähren und verlobte sich mit einertochter Rudolfs. Auch feine übrigen Töchter vergab der Kaiser an mächtige deutsche Fürsten und sicherte dadurch seinem Geschlechte eine glänzende Zukunft. t 4. Herstellung der Ruhe und Ordnung im Reiche. Unter schwierigen Verhältnissen hatte Rudolf die Regierung Deutschlands übernommen. Wie Heinrich I., so war auch er der Neubegründer und Wiederhersteller des Reiches. Väterlich sorgte er für die Wohlfahrt des deutschen Volkes; darum erfreute er sich besonders bei den Bürgern und Baueru großer Liebe und Hingebung. Neben feiner Einfachheit, die im Gegensatz zu Ottokars Prachtliebe besonders hervorgetreten war, rühmte man seilte Redlichkeit. „Der hat Rudolfs Redlichkeit nicht", war in jener Zeit, ein geflügeltes Wort. Und von seiner Leutseligkeit berichtet manche schlichte Erzählung. Von besonderem Segen war es für unser Vaterland, daß er seine Thätigkeit ganz auf Deutschland beschränkte. Italien glich nach seiner Meinung der Höhle eines Löwen, in welche viele Spuren hinein-, wenige aber herausführen. In Deutschland gab es genug für ihn zu thun. Er' durchzog das Land nach allen Richtungen, saß selbst zu Gericht und bestrafte unnachsichtlich jeglichen Frevel.

7. Von 102 vor Chr. bis 1500 nach Chr. - S. 250

1880 - Berlin : Nicolai
250 war unumgänglich nöthig, daß etwas für die Sicherung der deutschen Ostgrenze geschah. Der Herzog Boleslav Chrobry von Polen, der sich noch gegen Kaiser Otto als einen Lehensmann des Reichs bekannt hatte, trat nach dessen Tod mit den ehrgeizigsten und für das deutsche Reich gefährlichsten Eroberungsplänen heraus. Er bemächtigte sich der deutschen Ostmarken zwischen Elbe und Oder und sogar des ganzen böhmischen Landes. Ein Feldzug des deutschen Königs verdrängte ihn aus seinem Raube. Er mußte in einem Frieden zu Posen in sein früheres Unterthänigkeitsverhältniß gegen das Reich zurückkehren und Sicherung der deutschen Grenzländer geloben. Doch war er schon damals entschlossen, auch nicht eine der ihm auferlegten Bedingungen zu halten, sobald sich Gelegenheit dazu fände. Schon im Jahre 1007 fand er sie, als der deutsche König in dem äußersten Westen des Reichs durch_ eine sehr gefährliche Empörung feiner nächsten Verwandten, der Brüder seiner Gemahlin Kunigunde aus dem luxemburgischen Hause, mehrere Jahre beschäftigt wurde. Es gelang dem Polen nun, wo die Kräfte des Reichs nach der entgegengesetzten Seite hin gerichtet waren, die deutschen Marken bis zur Elbe mit Raub, Mord und Brand zu erfüllen. Er traf nur auf lässigen Widerstand, und der König selbst gewann nur einmal im Jahre 1010 aus kurze Zeit Muße, ein Heer gegen diesen Feind zu führen. Ein Friede im Jahre 1012 bestimmte zwar von Neuem, daß der Pole dem deutschen Reich unterthänig sei, ließ aber einen großen Theil der Ostmarken als Reichslehen in seiner Hand. Der deutsche König würde an der Ostgrenze wohl andere Erfolge davon getragen haben, wenn er nicht durch die Angelegenheiten Italiens und der römischen Kirche genöthigt gewesen wäre im Jahre 1013 wieder über die Alpen zu ziehen. In Oberitalien gelang es ihm leicht den noch immer nicht ganz besiegten Harduin zu verdrängen und die deutsche Herrschaft zu sichern. Auch in Rom stellte Heinrich die vielfach gestörte Ordnung, wenn auch nur durch einen harten Kampf in der Stadt selbst, wieder her. Am 14. Februar 1014 empfing er aus der Hand des Papstes Benedict Viii. die kaiserliche Krone. Da auch Harduin seiner Rolle als Gegenkönig satt war und in das Kloster Fruttuaria bei Turin ging, so blieb Italien von nun an dem Kaiser so weit gehorsam, als es überhaupt nach dem Charakter der Nation möglich war. Für Deutschland wurde nunmehr das Verhältniß des Kaisers zu dem König Rudolf von Burgund die wichtigste Angelegenheit. In Burgund hatte schon im Jahre 1006 der kinderlose König Rudolf Iii. seinem Neffen, dem deutschen König, die Erbfolge in seinem Reiche übertragen. Indessen traf er dabei auf den hartnäckigsten Widerstand unter seinem einheimischen Adel. Dieser fürchtete von der Verbindung mit dem deutschen Reich eine Schmälerung ferner schrankenlosen Freiheit. König Rudolf glaubte sich endlich am besten helfen zu können, wenn er noch bei feinen Lebzeiten feine Herrschaft auf feinen Neffen übertrüge. 1016 und 1018 that er es in der feierlichsten Form, aber trotz wiederholter Feldzüge konnte der deutsche Kaiser nicht dazu gelangen seinen Besitz anzutreten. Er mußte sich mit der Aussicht auf die dereinstige Nachfolge begnügen. Daß der Kaiser an der Westgrenze des Reiches weniger Kraft entfalten konnte wie früher in Italien, oder in feinem ersten Kriege gegen Boleslav, wurde durch neue mit den burgundifchen Händeln gleichzeitige Friedensbrüche des Polen veranlaßt. Noch zweimal zog der Kaiser trotz seiner körperlichen

8. Von den ältesten Zeiten bis zum Westfälischen Frieden - S. 42

1903 - Berlin : Nicolai
Vermählung seiner Enkel mit den Kindern des Königs von Ungarn und Böhmen gewann Österreich auch noch diese Länder, die unter Friedrich Iii. dem Reiche verloren gegangen waren. 13. Karl V. Seine Wahl und Person. Als Maximilian 1519 gestorben war, bewarben sich zwei mächtige Herrscher um die deutsche Königskrone; der eine war König Franz I. von Frankreich, der andere König Karl von Spanien, der Enkel Maximilians. Beide waren Ausländer, aber Karl war doch wenigstens dem deutschen Königshause verwandt. Auf den Rat des Kurfürsten Friedrichs des Weisen wurde er zum Kaiser gewählt. Freilich betrachtete er sich nicht als Deutschen; wie er sagte, sprach er deutsch nur mit seinen Pferden. Er war ein kluger Herrscher, der seine Pläne mit großer Zähigkeit verfolgte und keine Arbeit und Mühe scheute. Karl war der mächtigste Herrscher seiner Zeit. Von seinem Großvater Maximilian hatte er die österreichischen Länder geerbt, von seinem Vater die Niederlande, von seiner Mutter Spanien und Teile Italiens. Nun hatten die Spanier nach der Entdeckung Amerikas noch große und reiche Gebiete jenseits des Atlantischen Ozeans erworben. So konnte Karl sich rühmen, daß in seinem Reiche die Sonne nicht untergehe. Kämpfe mit Franz I Karls Hauptfeind war König Franz I-von Frankreich. Dieser trachtete wie Karl nach der Herrschaft über Italien. Karl gewann besonders durch die deutschen Landsknechte unter Johann von Frundsberg die Schlacht bei Pavia, nahm Franz gefangen, führte ihn nach Madrid und zwang ihn zum Frieden.. Aber Franz brach diesen, und der Krieg begann wieder. Da es auch der Papst mit Franz hielt, erstürmten die deutschen Landsknechte Rom und plünderten es. Zwar wurde wieder Frieden geschlossen, aber der Krieg begann immer aufs neue. Karl erreichte nicht, daß Frankreich die Alpenlandfchaft Burgund wieder an Deutschland zurückgab. 14 Die Reformation. Die Kirche. Es gab im Mittelalter nur eine christliche Kirche, die katholische, d. h. die allgemeine, die den ganzen Erdkreis und alle Gläubigen umfaffen wollte. Sie erkannte den römischen

9. Die ersten Elemente der Erdbeschreibung - S. 366

1830 - Berlin : Reimer
— 366 — tischen Race, und einige davon sind bis auf die indischen In- seln verschlagen worden. b) Adamische (östliche) Race. Sie ging von dem 'Alpenlande Habesch aus, stieg an den Strömen und Flüssen ' in die Ebenen von Sennaar herab, ging zum Theil über den weißen Nil westlich nach dem Innern von Afrika, und ließ sich im Sudan nieder; zum Theil über das rothe Meer gegen die Straße Babelmandeb, in diesen Theil Arabiens und von Wüste zu Wüste bis zu dem persischen Meerbusen, dem Ufer des Euphrat, Orontes und Jordan; zum Theil in dem Nilthal herab bis nach Aegypten, kam (Hebräer), ange- zogen von der Ehre, welche ihr Landsmann Joseph daselbst genoß, bis zum Delta rc., zog aber, von den Aegyptern an- gefeindet, später, um ihr ursprüngliches Vaterland Habesch wieder aufzusuchen, aus, kam aber nicht weiter alö in das gebirgige Palästina, dessen sie sich bemächtigte. Erlaüterung 3. Diese Juden, so wie der übrige Theil der arabischen 2crt glauben an einen ewigen, einzigen Gott, wel- cher sich ihnen durch Offenbarung kund gegeben, und haben diesen Glauben bisher ungestört erhalten. Durch Vermischung mit mancherlei Racen mögen sie aber wohl ihren Urvätern nicht mehr gleichen. Dieser Race verdankt man es, daß Dromedare und Esel Hausthiere geworden sind. Auch brachte sie uns die Hiero- glyphenschrift. Sie hat Colonien bis in den Osten von Afrika, bis über den Aequator hinaus vorgeschoben; man fin- det sie noch an der Küste von Zanguebar und im Norden von Madagaskar. Die Comoro Inseln und Socotora sind durch sie bevölkert worden; auf dem Hochlande Iran nahm sie so überhand, daß dadurch die ursprüngliche Physionomie der Einwohner verändert wurde, und sich noch adamische Fa- milienzüge bió, in den entferntesten Gegenden Indiens und selbst des asiatischen Archipelagus finden. §. 213. Die hindu'sche Art. Die Individuen dieser Art sind, kleiner als die der bei- den vorhergehenden, ihre mittlere Größe, gewöhnlich 5 Fuß 2 Zoll oder etwas niedriger; ihre Gesichtszüge ähneln mehr denen der japetischen, als denen der arabischen Art; aber ihre Farbe ist dunkelgclb, etwas ins Rußschwarze oder Bron- zirte ziehend; ihr Wuchs zierlich, die Schenkel zart, der Fuß wohlgebaut; ohne sehr dick zu werden, sind sie doch nicht mager und fleischlos; die Haut ist ziemlich fein und läßt die Blässe, eine Wirkung der Leidenschaft, leicht durchschim- mern. Sie verbreitet keinen Geruch, besonders bei den

10. Die ersten Elemente der Erdbeschreibung - S. 71

1830 - Berlin : Reimer
71 Kehren wir aus dem baltischen Meere zurück nach der Nordsee und gehen vom Eingänge des Skagcrracks gerade gegen Süden, so treffen wir an der Nordküste des Vestlandcs, d. i. also an der südlichen Seite der Nordsee D. den Dollart, unter 53^° N. Breite und 24^o £. Länge; cs ist ein Golf von geringer Erstrek- kung, der durch eine weite Oeffnung mit der Nordsee irr Verbindung steht und mehr eine breite Flußmündung als ein Mccrestheil ist. — Westlich vom Dollart, un- gefähr 20 Meilen entfernt, trifft man E. die Zuyder Zee (sprich Saüder Sec, d. h. südliche See), ein Busen, der in der Richtung von N. nach S. 2o Meilen lang ist und in seiner größ- ten Breite Io-Meilen zahlt. Gegen N. wird er von einer Inselrcihe begranzt, die sich längs dem Vestlaude bis in die Gegend der Dollart-Oeffnung erstreckt. So reich an Gliedern die Nordsee auf ihrer Ost- seite ist, so arm darau ist ihre Westseite, da, wo sie von der Insel Großbritannien bcgränzt wird. Hier bemerken wir nur das Peut land Frith (d. h. Meerenge), welches unter etwa 58j° N. Br. gelegen die nordwärts gelegene Gruppe der Orkney Inseln von Großbritannien trennt. Auf der Ostküste der zuletzt ge- nannten großen Insel bildet die Nordsee vier Buchten, die von N. nach S. gezählt folgendermaßen heißen: Murray Bai, Bai von Forth, das Wash (d. h. Sumpf, Pfütze) und die Themse Bucht. In ihrem südwestlichsten Winkel steht die Nordsee durch eine Meerenge, Pas de Calais oder Straße von Dover- genannt, mit einem zweiten Gliede des atlantischen Oceans in Verbindung, mit 2) dem Kanäle., Seine Länge beträgt 75 Meilen in der Richtung von No. nach Sw. D>,e Breite ist sehr- abwechselnd; am geringsten ist sie im Pas de Calais selbst, wo sie nur 21 tausend Fuß beträgt, dann aber nimmt sie schnell zu bis auf 22 Meilen, um abermals abzunehmen bis auf 11 Meilen, was zwischen dem Kap de la Hague, auf der Küste des europäischen Vestlandcs gelegen, und dem 'an der großbritannischen Küste liegenden Portlandspitze Statt v
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