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1. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 6

1904 - Oldenburg : Nonne
— 6 - ii. Die Grafenzeit. A. Dis zur Deformation. 6. Die Bremer Diözesansynode erklärt die Stedinger für Ketzer. 1230 März 17. — Schumacher, Die Stedmger. Bremen 1865. S. 81. — Gerhard, von Gottes Gnaden der heiligen Bremischen Kirche Erzbischof, allen, die diese Schrift vernehmen werden, Heil in Christo! Bekannt sei sämtlichen Christgläubigeu, daß unter unserem Vorsitz auf der Synode der Bremischen Kirche öffentlich und feierlich in folgender Weise das Urteil ist gefragt worden. Dieweil es offenkundig, daß die Stedinger der Kirche Schlüssel und die kirchlichen Sakramente völlig verachten, das; sie die Lehre unserer heiligen Mutter, der Kirche, für Tand achten, daß sie überall Geistliche jeder Regel und jeden Ordens anfallen und töten, daß sie Klöster wie Kirchen durch Brand und Ranb verweilten, daß sie ohne Scheu sich erlauben, Schwüre zu brechen, daß sie mit des Herrn Leib abscheulicher verfahren, als der Mund aussprechen darf, daß sie von bösen Geistern Auskunst begehren, von ihnen wächserne Bilder bereiten, bei wahrsagerischen Frauen sich Rats erholen und ähnliche verabscheuungswürdige Werke der Finsternis üben, daß sie, darob oft und öfters erinnert, der Buße verschlossen, sich nicht scheuen, jede Mahnung zu verlachen — dieweil solches offenkundig, sind sie derwegen für Ketzer zu erachten und zu verdammen? Hierauf erging das Urteil folgenden Inhalts: Dieweil zweifellos feststeht, daß das wider die Stedinger Vorgebrachte gemäß ist der Wahrheit, so lind diese für Ketzer zu erachten und als solche zu verdammen. Und da dies Urteil von allen Prälaten, von allen Geistlichen weltlichen wie klösterlichen Standes gebilligt worden, so haben wir beschlossen, die Stedinger für Ketzer zu erklären. So geschehen zu Bremen aus der Synode am Tage „Laetare Jerusalem". 7. Friesische Willküren. Anfang des 13. Jahrhunderts. — Houtrouw, Ostfriesland. Aurich 1891. Bd. Ii, S. 75. — (Seit dem 12. Jahrhundert traten Abgeordnete aus friesischen Landschaften zwischen Fly und Weser ans dem Upstalsbom bei Aurich zusammen, um Satzungen zu vereinbaren, nach bencn der innere und äußere Friede aufrecht erhalten werden sollte. ü0 entstanden in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die 17 Küren und die 24 Landrechte, die diese noch weiter ausführten, denen sich noch die 7 Überkürcn anschlossen, die wahrscheinlich ans dem „Anfange des 13. Jahrhunderts stammten. Die drei ersten Überküren heißen:) 1. 1 hin forme urkere aller Fresena is, thet hia ense a jera to gadera koma to Upstalsboma, theysdeis and thera pinxtera wikaanda thet ma thene ther birethe alle tha riuchte, ther tha Fresa haelde scolden; ief aeng mon eng riucht betera vviste, thet ma thet lichtere sette anda ma thet betere heelde.

2. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 3

1904 - Oldenburg : Nonne
— 3 — 4. Aus dem Kapitnlarc Karls des Großen von - Krämer, Historisches Lesebuch für das deutsche Mittelalter, Leipzig 1882 S. 101. -(Kapitularien sind die vc>u den fränkischen Königen erlassenen Verordnungen, tote waren ursprünglich in lateinischer Sprache abgefaßt.) Bestimmung en, welche für bct§ Lctnb Sachsen getroffen worb en sinb. 7 «Jbenn einer den Leib eines verstorbenen Menschen nach dem Branche der Heiden durch ba§ Feuer verzehren läßt und seine Gebeine ut Asche brennt, soll er mit dem Tode bestraft werben. , 9 Wer einen Menschen dem Tenfel opfert nnb ihn nach heidnischer Sitte den Götzen als Opfer barbringt, soll des Tobes sterben. 16. Und so warb mit Christi Segen beschlossen, daß von allem, was an den königlichen Schatz entrichtet wirb, als Friebegelb ober Baunbuße, und von jeglicher dem Könige znstehenben Abgabe der zehnte Leu den Kirchen und Priestern gegeben werbe. 17. Ebenso bestimmen wir nach Gottes Gebot, day alle den zehnten Teil ihres Vermögens und ihrer Arbeit den Kirchen und Priestern geben sollen; so bic Abeligen wie die Freien und gleichermaßen bic Siten (Hörigen) sollen nach dem, was Gott jebcm Ehristcnmcnfchcn gegeben hat,' ihren Teil Gott barbringen. 18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Lands-gemeinben abgehalten werben, außer im Falle bringenber Not ober in zwingender Fcinbcsgefahr, sondern alle sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hören und fallen Gebete ober gute Werke verrichten. Ebenso sollen sie an hohen Feiten Gott und der Kircheiigcnuiiibc sich rotbmen nnb weltliche Versammlungen unterlassen. 19. Ferner beschloß man, in diese Satzungen einzufügen, daß alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werben sollen.^ Und wir bestimmen, daß, wenn es jemanb unterläßt, sein Kind im ersten Jahre zur Laufe barzubringen ohne Wissen ober Erlaubnis des Priesters, bei selbc, wenn er von abligem Geschlechte ist, 120, wenn ein Freigeborner, 60, wenn ein Lite, 30 Schillinge an den Schatz entrichten soll. 21. Wer an Quellen ober Bäumen ober Hainen ein Gelübde tut ober etwas nach Brauch der Heiben darbringt und zu Ehren der Götzen spricht, hat, ist er ein Abliger 60, ist er ein ein Freigeborner 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge zu entrichten. Vermögen sie aber nicht btc Zahlung gleich zu leisten, so sollen sie der Kirche als Knechte übergeben werden, bis dieselben Schillinge gezahlt Und. 22. Wir befehlen, daß bic Leiber der christlichen Sachsen auf bic Fricbhöfe der Kirchen und nicht nach den Grabhügeln der Heiben gebracht werben. 34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu tagen, wenn sie nicht etwa unser Senbbote auf unsern Befehl zufammenbernfen heit. Sondern jeder Graf soll in seinem Bezirke Versammlungen halten und Recht sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, daß er nicht anders hanble.

3. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 59

1904 - Oldenburg : Nonne
— 59 — die Orgel begab. Die Kirchtüren waren mit Grenadieren besetzt, und auf dem Markte paradierte die ganze Garnison, Kavallerie und Infanterie. Nachdem der Kaiserliche Herr Kommissar, der Herr General und der Herr Unterpräsekt vor dem Altar an einem dahingesetzten Tische tn der Ordnung, wie sie gekommen, Platz genommen, hielt der Herr Kommissar eine kurze Anrede in französischer Sprache, worin er den Zweck feiner Sendung darlegte, und ließ dann die deshalb erschienenen Kaiserlichen Dekrete nebst seinem Kommissario durch den Generalsekretär verlesen. Nun hielt der Herr Kommissär eine gut ausgearbeitete Rede in deutscher Sprache, worin er die Notwendigkeit dieser Maßregel und die glücklichen Folgen, die sie für die Untertanen haben würde, darzustellen suchte, auch noch ausführte, daß der Kaiser diejenigen Fürsten, welche dadurch gelitten, vollkommen entschädigen würde, wie denn dem Herzog von Oldenburg sämtliche Domänen, die Holzungen mit eingeschlossen, verblieben, und ihm noch das Fürstentum Erfurt überher angeboten fei. (S'i schloß )cini Rede mit einem „Hoch lebe der Kaiser!" welches von einem Teil der Versammlung wiederholt wurde. Hieraus bat der Herr Oberlanddrost von der Decken ums Wort und erklärte, daß die olden burgische Dienerschaft bereit fei, den Eid zu leisten, indem der Herzog sie des Eides gegen ihn entschlafen habe. Dann machte der Kaiserliche Herr Kontmiliar bekannt, daß die Eidesformel vorgelesen werden solle, und am Schluß derselben bloß die Anwesenden mit Aufhebung der Hände zu sagen hätten: Ich schwöre! Der Generalsekretär las dann die Eidesformel französisch und deutsch vor: „Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen Gehorsam und Treue dem Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschirmer des Rheinischen, Vermittler des Schweizerbundes. Ich schwöre ebenfalls, daß ich immer sein größtes Wohl suchen, mich aus allen meinen Kräften gegen alles Übel, so man ihm zufügen wollte, widersetzen, nie, weder durch Worte noch durch Werke, einige Feindseligkeit gegen ihn ausüben, lind wenn ich etwas, so gegen sein Interesse sein könnte, entdeckte, der Regierungskommission aufrichtige Rechenschaft davon geben werde, ^o wahr mir Gott helfe und fein heiliges Wort!" Am Schlüsse hoben wir nebst den oldenbnrgischen Beamten die Hände auf und riefen: „Ich schwöre!" Zwischen diesen verschiedenen Handlungen wurde abwechselnd durch die auf der Orgel befindliche Regimentsmufik musiziert, und der General teilte indes Abdrücke der Eidesformel und des Dekrets, auch einer Proklamation aus, welche er nach geleistetem Eide verlas. (Diese Proklamation lautet:) Franzosen! Mit diesem schönen Namen grüße ich Sie, Bewohner dieser Gegenden, jüngst noch Oldenburger! Das organische Senats-Konfult vom 13. Dezember 1810 hat Sie ein das gemeinschaftliche Vaterland der großen Nation aufgenommen, und es ist:

4. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 114

1869 - Hildburghausen : Nonne
114 Mittlere Geschichte. Orbale. Lebuöwesen Deutschen und Römern gemacht. Für die Ermordung eines Sklaven mußte man 45, eines Franken 200, eines Römers aber nur 100 Schil- linge (solidi) zahlen. Weibermord wurde doppelt so hart gebüßt als Männermord. Auch körperliche Berletzungen und Scheltworte waren ge- nau berechnet. Für einen Arm, den man Jemandem abschlug, mußten 100 Schillinge bezahlt werden: für den Daumen 45, für den Zeigefin- ger 23, für den Mittelfinger 15, ebensoviel für den kleinen Finger; für ein Auge 72, für die Nase 45, für ein Ohr 15, für die Zunge 100 Schillinge. Wer den andern Fuchs schimpfte, zahlte 3, wer ihn Hase schalt, 0 Schillinge. Dieses Strafgeld, „Wehrgeld" genannt, war für damalige Zeit sehr hoch: da man einen Ochsen nur zu 2 und eine Kuh nur zu 1 Schilling abschätzte. Wer die Buße nicht bezahlen konnte, ver- fiel in Leibeigenschaft. Das Gericht geschah auf dem Malberg, den Speer und Schild, an einer alten Linde hängend, bezeichneten. Kleinere Sachen urtheilen die Schöffen und Schnlthei ßen. Bei wichtigeren führte der E entgraf, bei den wichtigsten der Gaugraf den Vorsitz. Als Beweismittel waren Zeugenaussagen und Eidesleistungen üblich; konnte hierdurch die Wahrheit nicht ermittelt werden, so schritt man zum Ordal (Gottesurtheil). Sol- cher Ordale gab es dreierlei: den Zweikampf, die Wasser- und die Feuer- probe. Wer sie als Sieger oder unverletzt bestand, dessen Unschuld war erhärtet: Gott selbst hatte ihn für schuldlos erklärt. Bei Ermordung sollte der Thäter auch daran erkannt werden, daß die Leiche von Neuem blute, wenn derselbe sich ihr nahe (Bahrrecht). 2. Das Wichtigste, was die Germanen in den eroberten Ländern geltend machten, ist das Feudal- oder L eh ns wesen. Nach Erobe- rung eines Landes mußten nämlich die Einwohner alle oder einen Theil der Ländereien an die Sieger abtreten. So eigneten sich die Vandalen und Langobarden allen Grundbesitz, die Westgothen zwei Drittel und die Ostgolhen ein Drittel desselben zu; die Franken hingegen nahmen, da sie die Eroberungen nicht als Volk, sondern als Gefolge des Fürsten mach- ten, gewöhmlich nur die Staatsländereien in Anspruch. Der abgetretene Grund und Boden wurde unter alle Freien, mit Berücksichtigung der von ihnen geleisteten Dienste, vertheilt; was einer erhielt, war freies Eigen- thum und hieß Allodium, d. i. Herrngut. Dem Könige selbst fiel das größte Allod zu. Dieses ließ er nun theils für seine Rechnung verwalten und mit Pfalzen bebauen, theils übergab er es den Großen seines Gefol- ges und legte ihnen dafür gewisse Pflichten auf: entweder Beistand im Kriege oder Dienst a>n Hofe. Die so empfangenen Güter blieben Eigenthum des Königs und konnten von diesem eingezogen und an Andere gegeben werden. Sie waren nur geliehen und führten davon den Flamen Lehen. Die Empfänger hießen Dien st mannen oder Vasallen. Wie hierdurch der König die Großen des Volkes gegen stch verpflichtete, so machten es diese Großen auch. Sie überließen von den ausgedehnten Grundstücken, die sie als Allodium oder als Lehngut besaßen, wieder an Andere bestimmte Theile und bedingten sich dafür deren Dienste. Die Großen waren also Lehnsleute des Königs und zugleich Lehnsherrn für minder Begüterte. Ein Lehnsmann schuldete vor allen Dingen seinem Lehnsherrn getreuen Beistand in Gefahren, besonders im Kriege, woge-

5. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 127

1869 - Hildburghausen : Nonne
Deutschlands Zustand unter den Herrschern des sächs. Hauses. 127 und noch eine geraume Zeit darüber hinaus. Selbst für die Muttersprache, in der Karl der Große ein so schönes Beispiel gegeben, geschah nur wenig. Doch machen ein Sachse und der Mönch Otsried x) in Weißenburg 2) eine rühmliche Ausnahme. Jener schrieb int „Heliand" Heliand und (Heiland) eine poetische Darstellung der evangelischen Geschrchte; dieser Krist. besang (870) in seinem „Krist" denselben heiligen Gegenstand und lieferte damit das erste größere deutsche Gedicht in Reimen. Zudem zeigte sich in jenem Jahrhundert eine bedeutende Abnahme der freien Leute. Wie unter Karl dem Großen treten viele mit ¿ei£> und Gut in den Dienst (Mundschaft) der Kirche oder eines Vornehmen, Abnahme d. weil sie als Unter- oder Aftervasallen ihrem Lehnsherrn nicht so freien Leute, viel Dienste zu leisten brauchten, als dem Könige im Heerbann. Andere wußten gegen die Unordnungen und Plagen des Faustrechts keinen andern Schutz, als sich in die Hörigkeit eines Mächtigen zu begeben. Noch Andere wurden, da man damals nicht daran dachte, Vorräthe zu sammeln, durch Hungersnoth gezwungen, ihre Freiheit an Reichere um Brod zu verkaufen. Wesentlich trugen auch die Einfälle und Verwüstungen der Normänuer, Slaven und Ungarn zur Verminderung der Freien bei, und einige Wenige schenkten aus Frömmigkeit und um ihre Seelen zu erlösen, sich und ihr Besttzthum dem Altar Gottes. Durch das Alles geschah es, daß am Ende dieses Zeitraumes der ganze freie Bauernstand in Deutschland, mit Ausnahme einiger Gegenden in der'schweiz und in Friesland, verschwunden war und ein trauriger Verfall dem Vaterlande drohte. Aber wenn die Noth groß war, fo hat Gott noch immer dem deut- schen Volke eine unerwartete Hülfe gesendet. Diesmal mußte gerade daö Unglück, welches die Ungarn verbreiteten, die Ursache sein, daß zu einem neuen Auskommen der gemeinen freien Leute, zu einem Bür g er ft an de und dadurch auch später zu einem Aufkommen des Bauernstandes der Grund gelegt wurde. 51. Deutschlands Zustand unter den Herrschern des sächsischen Hauses (919—10^4). Deutschland seit Konrad I. du Wahtreich. Erneuerung der römischen Kaiserwürde (951) durch Otto I. Abhängigteil des Königs von deir Wahlfürsten. Hohe Ansicht der sächsischen Herrscher von der Kaiserwürde. Ihre Freigebigkeit gegen Stifter und Klöster. Die geistlichen Eüter erhalten „Immunität^ Bestätigung yjnvchttur) der Bischöfe und Aeble durch den Kaiser. Aufkommen „unmrtletbarer" Reichsvasallen. Begnadigung der Städte mit Freibriefen (Reichsstädte. — freie Städte). Zustand der Künste und Wisseiischaften (Bischof Dümar von Merseburg, Nonne Roswitha, Mönch Notker Labeo). Byzantinischer Baustyl (Rundbogenstyt). Blüthe des Handels (Köln, Hamburg, Schleswig, Bremen). Gute Ausbeute der Silbergruben im Harze (seit 900). Seit Konrad I. war Deutschland-ein Wahlreich. Die Rechte der 1) Otsried war ein Schüler des gelehrten Rhabanus Maurus (Abt zu Fulda, dann Erzbischof zu Mainz). — Die altdeutsche Sprache sener -Zeit erscheint im Hoch- deutschen (Krist) wie im Niederdeutschen (Heliand) volltöneiider uild reicher an For- men als unsere ueudeutsche Sprache. Am dnrchgebildelslen war die westatema- n is che Mundart, weit sie die Karolingische Hossprache und also die allgemeine Sprache der vornehmen Kretse geworden war. Weißenburg, Stadt im Elsaß, nördlich von Straßburg.

6. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 213

1869 - Hildburghausen : Nonne
Folgen deö 30jährigen Krieges. 213 daß alle religiösen und politischen Händel den angebornen Sinn der Deut- schen für fröhliche Lust und Schwänke nicht zu unterdrücken vermochten. Durch die Religionskriege hatten alle Stände eingebüßt, nur die Fürsten gewonnen. Die Geistlichen waren durch die Reformation, der Adel durch die neue Kriegführung, die Bürger durch den Verfall des Handels, die Bauern Erstgeburts- im Bauernkriege unmächtiger und unthätiger geworden. Auch erhob sich recht 1545 die Fürstenmacht durch Abstellung der Theilungen, durch Einführung des und 10^1. Erstgeburtsrechts. Das Haus Habsburg verfügte 1621 die Unteilbarkeit seiner Erbstaaten; Haus Wittelsbach hatte es schon 1545 gethan. Die protestantischen Fürstenhäuser blieben noch längere Zeit — mit Ausnahme von Würtemberg — in mehrere Linien getheilt. Die Macht der Landstände war durch das Elend des 30jährigen Krieges völlig gebrochen. Sie hatten sich durch die Länge der Zeit, während welcher alljährlich die Kriegssteuern aufgebracht werden mußten, an eine regelmäßige Besteuerung ohne Anfrage gewöhnt und hörten entweder gänz- lich auf oder wurden ein blindes Werkzeug der Regierung. Alle Macht Emporkom- war nun bei dem Landesherrn, welcher in feinem Kabinet mit dem Kanzler men der und den Geheimräthen die Angelegenheiten des Staates entschied. Besondere fürstlichen Aufmerksamkeit wandte die Regierung auf sie Kammer, welche die öffent- tst ^ ‘ lichen Einnahmen und Ausgaben zu besorgen hatte. Weil das Geld ge- wöhnlich nicht langen wollte, so war man auf allerlei neue Einnahmen bedacht. Man verderbte das Münzwesen, indem man die Geldstücke viel zu gering ausprägte, was später in den Preisen aller Gegenstände eine große Verwirrung veranlaßte. Man verkaufte Privilegien (den Adel), Aemter und Titel und suchte der Regierung große Monopole vorzubehal- ten. Das Forstregall der Fürsten wurde so erweitert, daß es alle größeren Waldungen umfaßte, die nicht ausschließlich durch einzelne Personen oder Gemeinden benutzt wurden, und von der Jagd behauptete man, daß der Landesherr dieselbe auch auf fremdem Grund und Boden untersagen könne. Auch die Bauern wurden in ihren früheren Rechten, namentlich durch die Uebertragung römischer Begriffe auf die germanischen Eigenthumsverhält- nisse, vielfach gekränkt und beeinträchtigt und ihre Dienste sowohl zum Be- sten der Landesherren als der Gutsherrschaften ungebührlich ausgedehnt. Dabei kamen die allgemeinen deutschen Kaiserrechte in Verfall und Verfall der nicht minder die vielen örtlichen und Personalrechte. An deren Stelle Kaiserrechte, traten die Landrechte der einzelnen Fürstenthümer, welche sich auf Grundlage des römischen Rechts herangebildet hatten. Nicht die Gemeinde durfte län- ger richten, noch ein aus der Gemeinde gewählter Richter, auch nicht mehr die Fehme, sondern die ganze richterliche Gewalt kam in die Hände der Fürsten, welche sie wieder einem eigenen Stande, dem Juristenstande, über- trugen. Da das Volk das römische Recht nicht verstand, so war es ge- zwungen, bei Klagen und Vertheidigungen sich einem Fürsprecher oder Ad- vokaten anzuvertrauen. Das Verfahren war schriftlich und geschah bei verschlossenen Thüren, was ganz und gar der deutschen Volks- sitte widersprach. Zu allem dem kam noch die Barbarei der römischen Gesetze. Schon längst waren die entehrenden und blutigen Strafen, welche die Römer in einer verderbten Zeit für Sklaven erfunden hatten, den freien deutschen Männern zuerkannt worden. Jetzt nahm man aus demselben fremden

7. Die ersten Elemente der Erdbeschreibung - S. 71

1830 - Berlin : Reimer
71 Kehren wir aus dem baltischen Meere zurück nach der Nordsee und gehen vom Eingänge des Skagcrracks gerade gegen Süden, so treffen wir an der Nordküste des Vestlandcs, d. i. also an der südlichen Seite der Nordsee D. den Dollart, unter 53^° N. Breite und 24^o £. Länge; cs ist ein Golf von geringer Erstrek- kung, der durch eine weite Oeffnung mit der Nordsee irr Verbindung steht und mehr eine breite Flußmündung als ein Mccrestheil ist. — Westlich vom Dollart, un- gefähr 20 Meilen entfernt, trifft man E. die Zuyder Zee (sprich Saüder Sec, d. h. südliche See), ein Busen, der in der Richtung von N. nach S. 2o Meilen lang ist und in seiner größ- ten Breite Io-Meilen zahlt. Gegen N. wird er von einer Inselrcihe begranzt, die sich längs dem Vestlaude bis in die Gegend der Dollart-Oeffnung erstreckt. So reich an Gliedern die Nordsee auf ihrer Ost- seite ist, so arm darau ist ihre Westseite, da, wo sie von der Insel Großbritannien bcgränzt wird. Hier bemerken wir nur das Peut land Frith (d. h. Meerenge), welches unter etwa 58j° N. Br. gelegen die nordwärts gelegene Gruppe der Orkney Inseln von Großbritannien trennt. Auf der Ostküste der zuletzt ge- nannten großen Insel bildet die Nordsee vier Buchten, die von N. nach S. gezählt folgendermaßen heißen: Murray Bai, Bai von Forth, das Wash (d. h. Sumpf, Pfütze) und die Themse Bucht. In ihrem südwestlichsten Winkel steht die Nordsee durch eine Meerenge, Pas de Calais oder Straße von Dover- genannt, mit einem zweiten Gliede des atlantischen Oceans in Verbindung, mit 2) dem Kanäle., Seine Länge beträgt 75 Meilen in der Richtung von No. nach Sw. D>,e Breite ist sehr- abwechselnd; am geringsten ist sie im Pas de Calais selbst, wo sie nur 21 tausend Fuß beträgt, dann aber nimmt sie schnell zu bis auf 22 Meilen, um abermals abzunehmen bis auf 11 Meilen, was zwischen dem Kap de la Hague, auf der Küste des europäischen Vestlandcs gelegen, und dem 'an der großbritannischen Küste liegenden Portlandspitze Statt v

8. Für einen einjährigen Unterricht in einer unteren Klasse berechnet - S. 87

1862 - Hildburghausen : Nonne
Instinia u. 87 Noch einmal rafften die Gothen ihre letzte Kraft zusammen. Bei Kumäft kam es (553) zur entscheidenden Schlacht. Mit Löwenmuth fochten die Gothen; vor Allen ragte ihr König Tejas hervor, der wie ein zweiter Lconidas mit hervorgehaltenem Speere und Schilde Alles vor sich niederwarf, dis er nach langem Kampfe durchbohrt dahin sank. Des Königs Tod ent- flammte die Gothen nur noch mehr. Sie fochten bis tief in die Nacht und erneuerten selbst am andern Morgen den Angriff. Endlich, von der blutigen Arbeit ermüdet und überzeugt, „daß der Himmel Italien ihnen nicht beschie- den habe," baten sie den Narses um freien Abzug. Dieser, mit tiefer Achtung für so tapfere Männer, gewährte das Gesuch. Im folgenden Jahre (554) unterwarf Narses noch die letzten Reste der Gothen und endigte so den blutigen Kampf um Italien, nachdem er 19 Jahre (535—554) gedauert hatte. Italien ward eine Provinz des griechi- schen Reiches unter dem Namen Erarchat. Narses wurde Statthalter und nahm seinen Sitz zu Ravenna. — Das ostgothische Reich hatte 61 Jahre, von 493—554, bestanden. Bis zum Jahre 567 verwaltete Narses sein Amt mit Umsicht und Kraft. Da wurde er bei Justinian's Nachfolger verleumdet und von seinem Posten abgerufen. Er starb bald darauf zu Rom. Im Frühling des fol- genden Jahres aber (568) fielen die Longobardeuft unter ihrem Könige Alboin ein und nahmen fast die ganze Halbinsel in Besitz. Pavi a ft wurde die Hauptstadt des neuen Reiches. — Eine spätere Sage erzählt noch Fol- gendes: In dem Abberufungsschreiben des Narses habe es geheißen: „er könne wieder zum Spinnrocken zurückkehren, wo er besser an seiner Stelle sein würde". Entrüstet über solche unverdiente schmachvolle Kränkung habe er mit bitterem Groll gesprochen: „Nun gut, ich will euch einen Faden spinnen, an dem ihr genug abzuwickeln habt". Hierauf habe er die Longo- barden einladen lasten, sich Italiens zu bemächtigen. Der Zug der Longobardcn nach Italien war der letzte in der Völ- kerwanderung, die nahe an zweihundert Jahre (375—568) gedauert hat. Dauernder noch als durch Eroberungen hat Juftinian sein Andenken durch innere Einrichtungen des Reiches begründet. Unter der Aufsicht und Leitung seines Ministers Tribonian wurden die Gesetze früherer Zeit und die neuen Verordnungen Justinian's in ein Gesetzbuch (Corpus juris genannt) im Jahre 535 vereinigt, was noch bis auf unsere Zeit die Grundlage für Entscheidung der Streitigkeiten vor Gericht bildet. — Viele Städte seines weiten Reiches ließ der Kaiser befestigen und mit neuen Gebäuden verschönern. Ein Meisterstück der Baukunst war die von ihm in sechs Jahren durch 10,000 Arbeiter erbaute Sophienkirche zu Konstantinopel, welche zum Theil noch vorhanden, aber von den Türken in eine Moschee H verwandelt ist. Sie war so prachtvoll, daß Juftinian, als er sie am Tage der Einweihung zum ersten Male in ihrem vollen Glanze erblickte, vor Erstaunen ausrief: „Salomo, ich habe dich übertreffen". ft Kumä, S. 5)1. Anm. 1. — Moschee, S. 90. Anm. — Pavia, Stadt in Oberitalien am Ticino. —- Die L ongobarden, ein deutsches Volk, wohnten Ursprung- lrch nördlich von den Cheruskern (S. 76. Aum.) zwischen Weser und Elbe und östlich brs jenseits der Oder. Seit 527 hatten sie sich Ungarn's (S. 86. Aum. 1.) bemächtigt.

9. Für den Unterricht in Unterklassen berechnet - S. 77

1872 - Hildburghausen : Nonne
Oktavian Augustus. 77 Jahre. Dahin kamen die deutschen Fürsten mit ihren Schaaren zur Unter-sttzung der Rmer, oder um zu bitten, oder zu klagen; in demselben war Markt, Tausch und Handel. Varus behandelte die Deutschen wie ein vl-lig unterworfenes Volk: er schrieb Abgaben und Lieferungen aus, er sen-bete hierhin und dorthin Schaaren, um sich Gehorsam zu erzwingen. Der rmische Landpfleger sa zu Gericht und lie die Angelegenheit und Strei-tigkeiten der Deutschen durch rmische Sachwalter in lateinischer Sprache fuhren. Die Verurteilten wrben gegeielt ober hingerichtet. Wie der Knechte schaltete Varus der die bis bah in freien Deutschen. Wohl zrn-ten die Unterworfenen der den unerhrten Frevel, aber sie waren macht-los gegen das wohlverschanzte Lager mit den kriegskunbigen Legionen. Enblich erschien den Rathlosen ein Retter in Hermann oder Ar-min, dem Sohne Sigimer's, des Cherusker - Fürsten. Er hatte frher, wie viele Deutsche, rmische Kriegsdienste genommen, und war sogar mit Brgerrecht und Ritterwrde belohnt worden. Er war auch jetzt als einer der Anfhrer der Hilfstruppen, welche die Cherusker zu stellen ver-pflichtet waren, im Lager des Varus, der ihn Allen vorzog. Hermann war damals, im Jahre 9 nach Chr., ein junger Mann von 25 Jahren, stark an Kraft, klar an Verstand; an Bildung ein Rmer, im Herzen ein Deutscher. Er sah mit Ingrimm die Schmach seines Volkes und fate den Entschlu, dasselbe zu befreien. Ein Volksstamm an der Mnbung der Weser, mbe der Mihandlung durch Frembe, erschlgt die Hermanns fremben Eindringlinge, nnb erschreckte Flchtlinge melben dem sicheren Varus 9 die unerwartete Botschaft. Varus, schnell entschlossen den Aufstand mit aller Macht zu unterdrcken, bricht im Sptsommer (9 nach Chr.) mit seinem ganzen Heere auf. Sein Weg ging abwrts an dem linker Ufer der Weser. Als aber die deutschen Völker in der Nhe den Abzug des rmischen Heeres sahen, als die in der Ferne davon hrten, da brach der langverhaltene Ingrimm hervor. Der Freiheitsruf ging von Stamm zu Stamm, der Racheruf von Gau zu Gau. Das ganze Volk erhob sich wie Ein Mann und von allen Seiten zogen Schaaren herbei, um das Vaterland zu befreien. Inzwischen zogen die Rmer langsam und sorglos ihres Weges. Sie merkten nur die Mhseligkeit des Marsches. Nirgends gebahnter Weg, berall dichter Wald. Dazu kam heftig herabstrmender Regen, schlpfriger, sumpfiger Boden, frchterliche Strme. Da brachen die Deutschen aus den Wldern hervor und griffen die ermatteten Rmer an. Varus lie ein Lager errichten, um das Heer von neuem zu orbnen. In der Nacht verbrannte er alles entbehrliche Gepck und am Morgen wenbete er sich links, um der den Teutoburger Walb nach der Lippe zu marschiren. Aber zwischen den Quellen der Lippe und Ems gerieth das Heer in die Engpsse und Schluchten des Gebirges. Von neuem er-schienen die Deutschen, an ihrer Spitze Hermann. Durch stete Angriffe wurden die Rmer gedrngt, aufgehalten, geschwcht, durch Weg, Wind und Wetter ermdet. Der Abend kam, noch einmal schlugen die Rmer bis zur Aller. Im Sdwesten hatten sie auch auf dem linken Weserufer eine Strecke Land inne. Dort (nrdlich vom heutigen Kassen mag das Lager des Varus gewesen sein.

10. Für den Unterricht in Unterklassen berechnet - S. 87

1872 - Hildburghausen : Nonne
I ustinian. 87 mi) kam es (553) zur entscheidenden Schlacht. Mit Lwenmuth fochten die Gothen; vor Allen ragte ihr König Tejas hervor, der wie ein zwei-ter Leonidas mit vorgehaltenem Speere und Schilde Alles vor sich nie-bewarf, bis er nach langem Kampfe durchbohrt dahin sank. Des K-nigs Tod entflammte die Gothen nur noch mehr. Sie fochten bis tief in die Nacht und erneuerten selbst am andern Morgen den Angriff. Enb-lich, von der blutigen Arbeit ermbet und berzeugt, da der Himmel Italien ihnen nicht beschieben habe," baten sie den Narses um freien Abzug. Dieser, mit tiefer Achtung vorfo tapferen Mannern, gewhrte das Gesuch. Im folgenben Jahre (554) unterwarf Narses noch die letzten Reste der Gothen und enbigte so Den Mutigen Kamps um Italien, nachbem er 19 Jahre (535554) gebauert hatte. Italien warb eine Provinz des griechisch en Reiches unter dem Namen Exarch at. Narses wrbe Statthalter und nahm seinen Sitz zu Raven na. Das ostgothische Reich hatte 61 Jahre, von 493554, bestauben. Bis zum Jahre 567 verwaltete Narses sein Amt mit Umsicht und Kraft. Da wrbe er bei Justinian's Nachfolger verleumbet und von seinem Posten abgerufen. Er starb balb barauf zu Rom. Im Frhling Die Lon-bes folgenben Jahres aber (568) fielen die Longobarben i) unter gobatben. ihrem Könige Ai6oin ein und nahmen fast die ganze Halbinsel in Besitz. Paia1) wrbe die Hauptstabt des neuen Reiches. Eine sptere Sage erzhlt noch Folgenbes: In dem Abberufungsschreiben des Narses habe es geheien: er knne wieber zum Spinnrocken zurckkehren, wo er besser an seiner Stelle sein wrbe." Entrstet der solche uuverbiente schmachvolle Krnkung habe er mit bitterem Groll gesprochen: Nun gut, ich will euch einen Faden spinnen, an dem ihr genng abzuwickeln habt." Hieraus habe er die Longobarben cinlaben lassen, sich Italiens zu bemchtigen. Ende der Der Zug der Longobarben nach Italien war der letzte in der Vl- Vlker-kerwandernng, die nahe an zweihundert Jahre (375568) gebauert hat. wanberung Dauernber noch als durch Eroberungen hat Justini an sein An- 58, denken durch innere Einrichtungen des Reiches begrnbet. Unter der Aufsicht und Leitung seines Ministers Tribonian wrben die Gesetze frherer Das corpus Zeit, sowie die Berorbnungen Justinian's in ein Gesetzbuch (corpus juris juris genannt) im Jahre 535 vereinigt, das noch bis auf unsere Zeit 535-die Grunblage fr Entscheibung der Streitigkeiten vor Gericht bildet. Viele Stbte seines weiten Reiches lie der Kaiser befestigen und mit neuen Gebuben verschnern. Ein Meisterstck der Baukunst war die von ihm in sechs Jahren durch 10,000 Arbeiter erbaute Sophienkirche ^refie. Zu Konstanttnopel, welche zum Theil noch vorhanben, aber von den Trken in eine Moschee 2) verwanbelt ist. Sie war so prachtvoll, ba Justinicin, als er sie am Tage der Einweihung zum ersten Male in ihrem vollen Glnze erblickte, vor Erstaunen ausrief: Salomo, ich habe bich bertreffen." Justinian war ferner der erste, der den Seibenbau in Europa Seibenbau einfhrte. Bisher kamen die feibenen Zeuge aus dem fernen Osten und 555. 1) Kum, S, 52. Anm. 1. Die Longobarben, ein beutsches Volk, wohnten ursprnglich nrdlich von den Cheruskern S. 76. Anm. 3.) zwischen Weser und Elbe und stlich bis jenseits der Ober. Seit 527 hatten sie sich Ungarn's (S. ob Anm. 1.) bemchtigt. Pavia, Stadt in Oberitalien am Ticino. s) Moschee, S. 90. Anm. 1.
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TM Hauptwörter (50)50

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TM Hauptwörter (200)200

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