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1. Geschichte des Mittelalters - S. 21

1861 - Freiburg : Herder
Iv. Einrichtungen in den neugermanischen Staaten. 21 nach den keltischen Bojern genannt, deren Name an ihrem ehemaligen Heimatlande haften mochte), ein germanisches Volk, welches höchst wahr- scheinlich aus der Vereinigung der Reste der Heruler, Skyren, Rugier, Thurselinger und anderer Stämme erwuchs. Ihre Herzoge wählten sie aus dem Geschlechte der Agilolfinger, die zu Regensburg Die Agilol- residierten, in welcher römischen Kolonialstadt sich das Christenthum erhalten hattch wie auch zu Lorch (Laureacum) und Salzburg (Juvavia). Die Thüringer. § 56. Unmittelbar nach Attila erscheint ein Reich der Thürin- ger (ihr Name wird gewöhnlich von den Hermunduren abgeleitet), das nordwärts von den Bayern über den Mittlern und obern Main und zwischen Elbe und Weser bis gegen den Harz hin reichte, aber nur von kurzer Dauer war. Wie Friesen. 8 57. Das Küstenland von dem Rheine bis zur Weser und in einzelnen Strichen bis zur Eider behaupteten oder besetzten in alter Freiheit die schifffahrtskundigen tapferen Friesen. Die Lachsen. § 58. Ihre Nachbarn, die Sachsen (der Name wird von Sahs, Sar, dem kurzen Schwerte, abgeleitet), waren ein Kriegsbund wie die Franken und Alemannen; westlich reichten ihre Wohnsitze bis gegen den Niederrhein, östlich bis zur Eider und Schlei, wo sie an die Dänen stießen; jenseits der Elbe gränzten sie an slavische Völker, südlich an die Thüringer, westlich an die Franken. Sie werden 286 n. Ehr. zum erstenmal genannt, wohnen im heutigen Holstein, erschei- nen aber bald weitverbreitet und suchen unter den letzten römischen Kaisern auf ihren leicht gebauten Raubschiffen die gallischen und briti- schen Küsten heim. Iv. Einrichtungen in den neugermanischen Staaten. Grundbesitz und Stand. 8 59. Bei der Ansiedelung in einem eroberten Lande erhielt jeder freie Kriegsmann je nach seinem Range ein größeres oder kleineres Stück Land als freies Eigeuthum (Allod), das er mit seiner Familie und seinen Leibeigenen anbaute oder wenn es großen Umfang hatte, wie die Allode der Adeligen, in einzelne Höfe (man8u8, Iroda) vertheilte, welche er seinen Leibeigenen und Hörigen anwies. Die römische Bevölkerung (Uomani, krovineial68) blieb bei den meisten germanischen Stämmen im freien Besitze der ihr gelassenen Grundstücke (z. B. bei den Gothen, Longobarden, Franken, Burgundern) und lebte nach römischem Rechte, bei andern (z. B. Angelsachsen und Alemannen) war ihr Loos Hörig- keit oder Leibeigenschaft. 8 60. Bei der Vertheilung des eroberten Landes erhielt der Entstehung König oder Herzog einen beträchtlichen Theil desselben, so daß er desfeudai- über einen Grundbesitz von sehr großem Umfange zu verfügen hatte, wefeni* Wie in alter Zeit die Fürsten ein großes Gefolge unterhalten hatten, auf welches sich ihr Ansehen hauptsächlich gründete, so verliehen die

2. Geschichte des Mittelalters - S. 22

1861 - Freiburg : Herder
22 Geschichte des Mittelalters. Könige von ihrem Krongute kleine oder größere Theile an Adelige oder Freie entweder als volles Eigenthum oder zu widerruflicher Nutz- nießung , wodurch sie die Empfänger zur Treue und zum besonderen Dienste verpflichteten; je mehr sie auf diese Weise Güter verliehen, um so größer wurde die Schaar, auf welche sie unter allen Umständen rechnen konnten. So entstand das Lehenwesen oder Feudalwe- sen, auf welchem der mittelalterliche Staat beruhte; ursprünglich wurde das Lehen (doneüeium, leudum) auf Lebenszeit gegeben, bald wurde es jedoch durch die Gewohnheit, im elften Jahrhundert aber durch das Gesetz erblich und nur durch Bruch der Lehenspflicht (Felonie) verwirkt. Auch für Hof- und Amtsdienste wurden Lehen als Besol- dung verliehen, so daß endlich kein königlicher Dienst ohne Lehen war und beide als nothwendig zusammengehörig betrachtet wurden. Auf gleiche Weise empfingen Freie von adeligen Herren oder kirchlichen Stiften Lehen und wurden ihnen dafür zu bestimmten Diensten ver- Dte Basal-pflichtet (Vasalli hießen später alle Lehenträger, die königlichen ur- Itn' sprünglich Vassi). Weil der Vasall im Schutze des Lehensherrn war, so übergaben in unruhigen Zeiten bei überhandnehmender Gewaltthä- tigkeit der Großen viele freie Männer ihr freies Eigenthum einem welt- lichen oder geistlichen Herrn, damit er ihnen dasselbe wieder als Lehen übertrage, daher auch die Zahl der Gemeinen mit vollfreiem Eigen- thum immer kleiner wurde. (Lehen im weitern Sinne des Worts, z. B. Bauernlehen, Erb-, Erbzinslehen, Kolonate hießen feudastra.) § 61. Zu den unfreien Dienstleutcn gehörten ursprünglich auch die Diemiui-Ministerialen, denen entweder ein Dienst um die Person des ade- steriaies. f,gen Herrn oder ein besonderer Kreis von Geschäften angewiesen war. Später bezeichnet mini8t6iiali8 auch den Adeligen oder Freien, der einen Dienst hat, selbst den höchsten königlichen Beamten. Aus den Mini- sterialen des alten Adels entstand hauptsächlich der spätere niedere Adel. Die Freilassung eines Leibeigenen geschah in dem Frankenreiche entweder durch den König, der ihm einen dargereichten Denar aus der Hand schlug (daher hieß der Freigelassene venaríais), oder durch einen Freibrief (daher Chai-hilaría) oder in der Kirche durch eine Urkunde (daher Iabulariu8). Der Freigelassene war aber noch kein Vollfreier, sondern Schutzhöriger des Königs oder eines weltlichen oder geistlichen Herrn. König. s 62. Bei allen germanischen Stämmen (mit Ausnahme der Frie- sen und Sachsen) treffen wir Könige und Herzoge, deren Würde in ihrem Geschlechts forterbt, jedoch nicht ohne die Zustimmung der Freien. Erbthei-Waren mehrere Söhne des verstorbenen Regenten vorhanden, so theil- lungen. sich bei den Franken (auch bei den Burgundern und Angelsachsen) die Söhne nicht nur in das Gut, sondern auch in die Würde des Va- ters, so daß das eine Königreich in mehrere zerfiel. Bei andern Völkern erhielt ein jüngerer Königssohn von dem Krongute seine Ausstattung in Land und Leuten, die er unter der Oberhoheit des Königs regierte. Aus solchen Theilungen entsprangen die vielen Bruder- und Verwandten- morde in den germanischen Herrscherhäusern, die vielen Verräthereien und Empörungen.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 8

1861 - Freiburg : Herder
8 Geschichte des Mittelalters. Grabhügel geborgen. Doch war auch die eigentliche Beerdigung üblich (auf Schlachtfeldern sogar nothwendig, wenn man die Leichen der Stammgenossen nicht den Wölfen und Raben überlassen wollte) und es ist kaum glaublich, daß die den unteren Standen Angehörigen der Ehre eines Leichenfeuers und Grabhügels für würdig gehalten wurden. Friedliche Z 19. Die Arbeiten in Haus und Feld überließen die Ger- ^ungn!!* manen den Weibern und Leibeigenen. Ihre Wohnungen waren kunst- lose große Hütten; eigentliche Städte gab es keine, wohl aber ver- schanzte Plätze, doch blieben die großen von Bächen, Teichen und Sümpfen durchschnittenen Wälder die Hauptfestungen der Germanen. Ackerbau. Ihr Ackerbau war sehr unvollkommen, mit mehrjähriger Brache; man baute Haber, Weizen und Gerste, aus welcher Bier bereitet Viehzucht, wurde. Von größerer Bedeutung war die Viehzucht, daher wurde der Reichthum eines Mannes nach seinem Viehstande geschätzt, auch wurden die Strafen in Vieh abgetragen. Viehzucht setzt Wiesenbau voraus mit seinen verschiedenen Arbeiten, sowie Schuppen zur Aufbe- wahrung des Heus, so daß wir zu der Annahme berechtigt sind, die Germanen wären ohne die fortdauernden Kriege und Wanderungen in Bälde zu einem civilisierten Leben übergegangen. Von eigentlichem Gewerbe. Gewerbe konnte natürlich keine Rede sein; die Frauen spannen und woben Flachs und zierten ihr Gewand mit einem rothen Saume; auch Kleidung. Wolle wurde verarbeitet, denn das gewöhnliche Kleid der Männer be- stand aus einer Art wollenem Mantel. Auch Thierfelle dienten als Kleidung; eng anliegende Kleider, wie die Gallier, trugen nur die Vor- nehmen. Die Kunst die Felle zu gerben, scheint den Germanen unbe- kannt gewesen zu sein, sonst würden sie ohne Zweifel Helm, Schild und Panzer aus Leder verfertigt haben. Denn sie hatten keinen Bergbau auf Mangel an Eisen, und eiserne Waffen außer dem Speere und Wurfspieße waren bei ihnen nach dem Zeugnisse des Tacitus sehr selten, daher müssen auch die Werkzeuge für den Ackerbau sehr unvollkommen gewesen sein. In Gallien bauten die Biturigen auf Eisen, das norische war bei den Römern hochberühmt, es ist aber sehr zu bezweifeln, ob die Römer die Ausfuhr desselben nach Germanien gestatteten. Die Germanen konnten es also nur schwer erhalten und wahrscheinlich nur gegen Felle und Vieh eintauschen; denn was hatten sie sonst anzubieten? Der germanische Staat. Die gemei- § 20. Der Kern eines germanischen Volkes bestand aus den ge- nen Freien, meinen Freien ; nur der Freie hatte echtes Grundeigenthum und volles Recht. In die Reihe der vollberechtigten Männer wurde der herangewachsene Sohn eines Freigeborneu durch feierliche Wehrhaft- machung (die spätere Schwertleite bei dem hohen Adel) ausgenom- men; als Mitglied einer Verwandtschaft (Sippe) stand er jetzt in deren Schutz und war seinerseits zur Vertheidigung und Rache jedes Ge- nossen verpflichtet. Diege- § 21. Die Gemeinde war eine Genossenschaft freier Männer, metnde. die eine abgegränzte Fläche von Grund und Boden (Mark) als Eigen- thum besaßen. Sie wohnten entweder in Einzelnhöfen und hatten ihren Antheil an dem urbaren Boden durch Gehäge oder Gräben getrennt,

4. Geschichte des Mittelalters - S. 10

1861 - Freiburg : Herder
10 Geschichte des Mittelalters. Kriege entstanden (;. B. bei den Cheruskern Armin und Segest, Armin und Jnguiomar; die Ermordung Armins, weil er eine könig- liche Gewalt ausübe). Die Unterhaltung eines Gefolges, das zudem bei seinem Herzoge nach Art der Helden bei Odin in Walhalla schmauste, verursachte einen großen Aufwand, besonders an Schlachtvieh und Getränke, daher solche Herren außerordentlich große Besitzungen gehabt haben müssen. Hörige. § 26. Unter dem Schutze der Adeligen standen wahrscheinlich die Hörigen (liberti bei Tacitus), welche persönlich frei lebten, auch Vermögen besitzen konnten, wohl auch kriegspflichtig waren, aber in der Gemeinde keine Stimme hatten und vor Gericht durch einen vollberech- tigten Mann (Adeligen) vertreten wurden, dem sie dafür Abgaben und wahrscheinlich auch Dienste leisteten. Leibeigene. § 27. Den untersten Stand bildeten die Leibeigenen (861vi), welche Eigenthum eines Herrn waren und nur von ihm Schutz und Le- bensunterhalt erhielten. Sie dienten theils am Hofe ihres Herrn als Handwerker, Hirten, Bauern re., oder sie hausten mit ihrer Familie auf einem von dem Herrn angewiesenen Grundstücke, von dessen Er- trag sie bestimmte Theile entrichteten; ihr Loos war also beträchtlich besser als das der römischen Haus- und Landsklaven. Die Leibeigenen waren zahlreich und sicher dem geringsten Theile nach germanischen Ursprungs; der Umstand, daß die Germanen wenigstens im Süden keltische Völkerschaften überwältigten, welche ihnen an Kultur voraus waren, sowie verschiedene keltische Worte (z. B. Mark, Karren rc.), die in der deutschen Sprache unstreitig vorhanden sind, berechtigen zu der Annahme, daß die Leibeigenen der Germanen zu einem nicht gerin- gen Theile keltischer Abkunft waren. Die Angriffe der Germanen auf das römische Reich. Diccimbern § 28. Die ersten Germanen, denen die Römer begegneten, waren und Teilte- fct'e Cimb ern und Teutonen, welche sich neue Wohnsitze erobern ncn’ wollten; da sie von der Ostsee bis in die norischen Alpen, von da bis an die Pyrenäen und die Schelde vordrangen, endlich mit dem einen Schwarme an den Mündungen der Rhone, mit dem andern aus dem tyrolischen Gebirge hervorbrechend an Etsch und Po erschienen, also Germanien und Gallien, das centrale Europa, nach jeder Richtung durchzogen, so müssen sie eine gewaltige Bewegung unter den germa- nischen und keltischen Völkern verursacht haben. Sie wurden von den Römern vertilgt, aber etwa 50 Jahre später treffen wir abermals Ariovist in Germanen jenseits des Rheins, nämlich die Schaaren des Ariovist, Gallien, dxr die vereinigten gallischen Völker besiegt hatte und im Begriffe war ganz Gallien zu erobern und der germanischen Einwanderung zu über- lassen; er unterlag aber der Kriegskunst des großen Cäsar und Gallien wurde römisch anstatt germanisch. Der Rhein wurde jetzt die westliche Gränze Germaniens, durch Augustus die Donau die südliche; er und seine Nachfolger bis Hadrian zogen von Vindobona bis Castra Urfadjen und vetera eine Kette von festen Städten, Lagern, Kastellen und Schanzen, Erfolge der gegen welche die Germanen lange nichts vermochten. m""»Ger- § 29. Um das Jahr 100 n. Chr. waren die Germanen der am 6mmam.n' weitesten vorgeschobene Theil der Barbarenwelt, die sich der alten Knl-

5. Geschichte des Mittelalters - S. 90

1861 - Freiburg : Herder
90 Geschichte des Mittelalters. Freiheiten königlicher Vasallen fallen auch den Vasallen der geistlichen und weltlichen Herren zu; außerordentliche Steuern können nur mit Einwilligung des Parlaments (Reichstags) erhoben werden. Zehntes Kapitel. Die Kreuzzüge und die mittelalterliche Kultur. 8 269. Die Kreuzzüge sind die größte That des Mittel- alters und daher waren auch ihre Folgen von der tiefsten Bedeutung. Alle christlichen Nationen erhoben sich auf den Aufruf des Papstes, des gemeinschaftlichen geistlichen Oberhaupts, zum Kampfe gegen den Islam, der das Christenthum im Morgenlande vernichtet oder unterdrückt hatte und im Abendlande bedrohte. Zwar errang die Christenheit keinen vollständigen Sieg über den Islam, aber bei dem hohen Streben, das alle christlichen Nationen ergriffen hatte, entfesselten sich alle Kräfte und suchten das Feld ihrer Thätigkeit im Dienste jenes hohen Stre- bens, der Verherrlichung des christlichen Namens. Daher hoben sich sowohl die christlichen Völker als die Stände, in welche sie sich getheilt hatten, die Völker traten in den lebendigsten Wechselverkehr, es bildete sich eine europäisch-christliche Kunst und Wissenschaft heran, wie auf der anderen Seite das Ritterthum und innerhalb der Stadt- mauern der reiche, wehrhafte Bürgerstand. Her Ädcl und Las Uittcrwcjcn. § 270. Nach Karl dem Großen schwand die Zahl der freien Grundbesitzer mehr und mehr und zugleich wurde die schwere Reiterei der Hauptbestandtheil der Heere, daher konnten die ärmeren Freien nicht mehr in das Feld ziehen. In Folge dessen bildete sich ein eigener Stand aus denjenigen Freien, welche so viel Eigenthum besaßen oder so viel Gut zu Lehen trugen, daß sie den Heeresdienst zu Rosse thun konnten; sie heißen daher in den Urkunden „milites" (Soldaten) und nannten sich selbst von ihrem Kriegsdienst zu Rosse „Ritter". Der Sohn eines Ritters erhielt durch seine Geburt das Lehenrecht, während Bauern und Bürger dasselbe thatsächlich verloren, weil sie nicht regelmäßig und nicht zu Rosse Kriegsdienste leisteten. Nach der Weise des Mittelalters bildeten die Ritter eine Genossen- schaft, in welcher die Berechtigten feierlich ausgenommen wurden. Als Muster galt die französische Ritterschaft, deren Regeln und Gebräuche auch von den Rittern anderer Nationen angenommen wurden, so daß eine europäische ritterliche Kameradschaft entstand, die ihre Rechte jedem einzelnen wahrte. § 271. Wer als Ritter ausgenommen werden wollte, mußte zuerst seine Ritterbürtigkeit Nachweisen (der Kaiser konnte sie jedem verleihen), sowie daß er ritterliche Waffenübung und Sitte erlernt habe. Dann bereitete er sich vor durch Gebet, Fasten, Beichte und Kommunion, ge- lobte täglich die Messe zu hören, für den christlichen Glauben zu streiten,

6. Geschichte des Mittelalters - S. 44

1861 - Freiburg : Herder
44 Geschichte des Mittelalters. spann und freie Herberge. Auch von den gerichtlichen Geldbußen fiel den Grafen ein Antheil zu. 8 131. Zur Unterhaltung seines Haus- und Hofhalts war ein Theil des Krongutö als sogenanntes Tafelgut bestimmt, das in einer großen Anzahl Höfe bestand (ein solcher Herrenhof hieß curlis, lena dominica; ein abhängiger Hof, von freien oder leibeigenen Bauern bewirthfchaftet, hieß man8u8, daher mansi ingenui und serviles; hoba, Hufe, war ein vermessenes eingehägtes Gut von 40 Iucharten). Karl war ein trefflicher Hauswirth und hielt genau Rechnung, daher bildeten seine Höfe wahre Musterwirthschaften und übten großen Einstuß auf die Verbesserung des Getreide-, Obst- und Weinbaus. Karl als Pfleger höherer Bildung. 8 132. Karl war von seinem Vater zum Kriege erzogen worden, erwarb sich aber noch im Mannesalter die Bildung seiner Zeitgenossen und sorgte auch in dieser Hinsicht für seine Völker nach Möglichkeit. Er hatte an seinem Hose beständig gelehrte Männer um sich (Alkuin, Angilbert, Eginhart, Peter von Pisa, Paul Warnefried, Adelhard re.), deren Rath und Dienst er in solchen Angelegenheiten benutzte. Er soll den Monaten und Winden deutsche Namen gegeben und an die Ab- fassung einer deutschen Grammatik gedacht haben; er legte auch eine Sammlung alter Heldenlieder an, die leider bald vernichtet wurde. 8 133. Die Kirche unterstützte er eifrig. Er wohnte den meisten Synoden bei und veranlaßte manche gute Anordnung; er stiftete Bis- thümer, Klöster und Pfarreien und wies denselben das nothwendige Ein- kommen an, das in jener Zeit nur in den Abgaben von Dörfern, Höfen und Gütern bestehen konnte. Für die Bisthümer suchte er den Zehnten allgemein einzuführen, konnte aber nicht überall durchdringen. Auf seinen Gütern gründete Karl Schulen für die Söhne seiner Dienst- leute und beförderte die Kloster-, Dom- und Pfarrschulen; er ließ aus Italien Sänger zum Unterrichte seiner Franken kommen, erbaute Kirchen, z. B. in Aachen, wo er am liebsten refidierte, und es war nicht seine Schuld, daß die nordischen Völker in Kunst und Wissenschaft den Ita- lienern und Griechen nicht frühzeitig gleich kamen. Karls Tod den 28. Januar 814 n. Ehr. 8 134. Karl wurde noch bei Lebzeiten von allen Völkern als der größte Mann seiner Zeit anerkannt; ihm war keine seiner großen Un- ternehmungen mißglückt, seine Macht hatte beständig zugenommen, aber am Ziele seines Lebens angekommen sah er sein Haus fast verödet. Von seinen Söhnen waren Karl und Pipin früh gestorben und nur Ludwig übrig (geb. 778), dem er im November 813 die Krone über- gab und dadurch zu seinem Nachfolger einsetzte; er selbst starb 28. Ja- nuar 814 zu Aachen, in dessen Dom er begraben liegt. Kaiser Ludwig I. der Fromme (814—840 n. Ehr.). 8 135. Ludwig war wohlunterrichtet, andächtig und mild, aber er besaß weder die Kraft noch den Scharfblick seines Vaters und war darum nicht im Stande, dessen Reich zu regieren. Gleich anfangs gab er zahlreichen Stiften Abgabenfreiheit und entband ihre Lehenöleute von

7. Geschichte des Mittelalters - S. 113

1861 - Freiburg : Herder
Das Mittelalter geht zu Ende. 113 stützten, geriethen darüber in Streit, in welchem die ersten vollständig obsiegten; denn der von ihnen erwählte Regent Georg Podiebrad Georg Po- behauptete sich bis zu des Ladislaus Tod (1457), wurde dann zum ^kbrad. Könige erwählt und regierte mit Klugheit und Kraft bis zu seinem Tode (1471). Ungarn, das von den Türken bedroht wurde, übertrug während der Minderjährigkeit des Thronfolgers Ladislaus die Krone dem König Ladislaus Vi. von Polen, der 1444 bei Warna gegen Johannes die Türken siel, woraus der Held Johannes Hunyad als Statthal- Hunyad. ter Ungarn bis zu seinem Tode gegen die Türken vertheidigte. 1456. § 339. König Ladislaus von Böhmen und Ungarn starb 1457; von seinem Erbe siel das Herzogthum Oesterreich au Friedrich Iii. und dessen Bruder Albrecht, die Böhmen wählten den Regenten Podiebrad zum Könige, die Ungarn Hunyads Sohn Mathias Korvinus (1458 bis 1490). Dieser schlug die Türken mehrmals zurück, richtete aber seine Waffen nicht vorzugsweise gegen diese Barbaren, sondern entriß dem Nach- folger Podiebrads Mähren, Schlesien und die Lausitz, dem Kaiser Unterösterreich mit Wien, wo er 1490 an einem Schlagflusse starb. Auf diese Weise kam Friedrich Iii. wieder zu seinem Herzogthum und beerbte auch seinen Bruder Albrecht; 1456 hatte er die erledigte Grafschaft Cilly eingezogen und als Herzog Sigismund 1490 Friedrichs Sohne Maximilian Tyrol übertrug, sah der alte Kaiser das ganze habsburgische Erbe wieder vereinigt, aber seit 1480 auch die verwüstenden Streifzüge der Türken nach Kärnthen und Steyermark. Die osmanischen Türken. Eroberung Konstantinopels (29. Mai 1451). 8 340. Die türkischen Fürstentümer in Vorderasten warfen das mongolische Joch frühe ab, worauf sich unter ihnen die Dynastie der Osmanen rasch zur herrschenden erhob. Osman, der Sohn Er- to^ruls, kam 1296 an die Spitze der von ihm benannten Horde und gründete seine Herrschaft am trojanischen Olymp. Sein Sohn Orchan Reg. 1326 eroberte Brusa, Nikäa und Ni komedia und nahm den Titel Pa- bis 1359. dischah an (Herr des Thrones). Er errichtete ein stehendes Fußvolk, die Janitscharen (Jenitscheri, d. h. junge Leute), und die Reiterei der Späh i. Ein Spahi, der im Dienste des Sultans einen glücklichen Die Späht. Feldzug gemacht hatte, erhielt von diesem ein Lehen (Timar), das ihn zum Auszuge auf das Gebot des Sultans verpflichtete; das Lehen war aber nicht erblich, sondern die Spahisöhne mußten sich durch Kriegsdienst erst Lehen erwerben, daher waren alle voll Kriegslust. Orchans Sohn So lim an setzte 1356 über den Hellespont und eroberte Gallipoli; Murad I. bemächtigte sich Adrianopels (1361), wo er seine Re-Reg. 1359 stdenz aufschlug, sowie Thessalonikas (1386) und umspannte da- bis 1389. durch das byzantinische Reich, auch unterwarf er sich die kleinen türki- schen Reiche in Vorderasieu. § 341. Er vollendete die Organisation der Janitscha-Die Janit- ren, die er vorzugsweise aus kräftigen Christenknaben heranzog; sparen, dieselben wurden entweder in Kriegszügen erbeutet, oder aus den unter- worfenen Christenfamilien von Zeit zu Zeit (wie etwa der Zehnten) ausgehoben und auf Kosten des Sultans zum Christenhasse und Waffen- dienste nach spartanischer Weise erzogen. Dieses Fußvolk, welches an die Bumüller, Wkltg. Ii. o

8. Geschichte des Mittelalters - S. 25

1861 - Freiburg : Herder
Verbreitung des Christenthums in Germanien. 25 (Sie waren immunes (Immunität); insofern es sich nämlich um Sachen der Gutshörigen und Leibeigenen unter sich handelte, so richtete der Herr oder sein Beamter nach dem Hosrecht.) Die spatere Ausbildung des Lehenwesens hatte ein eigenes Lehenrecht und Lehengericht zur Folge; den Vorsitz desselben führte der Lehensherr, das Urtheil sprachen die Lehcnträger oder Vasallen als Schöffen. Die Gesetze der germanischen Völker wurden erst spater schriftlich abgefaßt, die meisten im sechsten Jahrhundert, und zwar mit Aus- nahme des angelsächsischen in der lateinischen Sprache. Wehr wesen. K 68. Bei einem feindlichen Einfalle war jeder freie Mann zum Auszuge verpflichtet, zu Nationalkriegen jeder mit einem bestimmten Vermögen; andere Kriege oder Fehden führten die Könige mit ihren Dienstleuten. Die Rüstung war sehr verschieden; nur reiche Leute waren mit Schild, Panzer, Beinharnisch, Helm, Lanze oder Hellebarde, Schwert oder Streitart bewaffnet, denn alle Metaüarbeiten waren noch sehr theuer. Ein Feldzug dauerte nur den Sommer hindurch und wurde gewöhnlich durch eine Feldschlacht entschieden; vor derselben sangen die christlichen Germanen ein frommes Lied oder beteten mit ausgebreiteten Armen. Zwar lag die Kraft des Heeres noch immer im Fußvolke, doch fochten die Herren schon meistens zu Pferde. Im Kriege wurden Felder und Gärten verwüstet, Hütten und Häuser verbrannt, Vieh, Kleider und Geräthe geraubt, die Gefangenen fortgeführt und in der Regel nur gegen Lösegeld freigegeben. Drittes Kapitel. Verbreitung des Christenthums in Germanien. 8 69. Die in Germanien zurückgebliebenen Volksstämme sowie die Angelsachsen blieben ihren Göttern noch lange getreu, während die ausge- wandelten sich fast durchgängig zu dem Arianismus bekehrten. Chlode- wigs Eintritt in die katholische Kirche brachte eine ent- scheidende Wendung, denn die arianischen Westgothen, Burgunder und Longobarden wandten sich jetzt ebenfalls der Kirche zu, und Chlode- wig sowie seine Nachfolger schützten die Glaubensboten, welche zu den noch heidnischen, aber von den Frankenkönigen bezwungenen Stämmen pilgerten. Diese Glaubensboten kamen hauptsächlich von den britischen Inseln. In Irland, welches von der Völkerwanderung unberührt blieb, hatte St. Patricius um die Mitte des fünften Jahrhunderts das Christenthum verbreitet; die Iren brachten es den stammverwandten Schotten (die Iren selbst wurden damals Schotten genannt), deren Nationalheiligthum auf der Insel Jona (jetzt Jkolmkill, zu den Hebri- den gehörig) war. Auch bei den Briten in England erhielt sich das Christenthum und auch bei ihnen blühte wie in Irland ein Kloster

9. Geschichte des Mittelalters - S. 9

1861 - Freiburg : Herder
Die Germanen. 9 während das sogenannte Unland, d. h. Wasser, Wald und Weide den Nachbarhöfen gemeinschaftlich blieb; oder die Wohnungen waren zu einem Dorfe zusammengerückt, das urbare Land aber mit Rücksicht auf seine Güte und Entfernung in größer» Abtheilungen (Zelgen, Oesche) getheilt und in kleinen Stücken den Gemeindegenvssen zugeschieden. Gleiches Nutzungsrecht hatte jeder Gemeindegenosse an Weide und Wald (gemeine Mark). § 22. Eine größere Anzahl von Gemeinden bildete einen Gau Gau- (pagus von den Römern genannt); an der Spitze der gleichberechtig- Verfassung, ten Gaugenossen stand ein Oberer oder Fürst (prinoep8, der spatere Graf), der mit ihrer Hilfe Frieden und Recht wahrte. Wer den Frie- den durch Gewaltthat (Mord, Verwundung) brach, verfiel der Blut- rache, wenn er ihr nicht durch die gerichtliche Sühne (Wergeld, Das Wcr- von Wer, d. h. Mann) zuvor kam. In dem Gerichte entschied der Gaufürst nach den Grundsätzen des hergebrachten Rechtes, wie diesel- den durch die Gaugenossen bezeugt wurden. § 23. Das ganze Volk, d. h. sämmtliche vollberechtigte Freie, Volksver- verfammelte sich an festgesetzten oder besonders angesagten Tagen als Landsgemeinde und richtete über Feigheit und Verrath, über Streitig- keiten zwischen den Genossen verschiedener Gaue, und beschloß über Krieg, Frieden und Verträge. Die Gausürsten hatten die Vorberathung und ihre Anträge wurden durch Zuruf und Waffengeräusch angenommen oder durch Murren verworfen. 8 24. Zur Zeit des Tacitus treffen wir bei manchen germanischen Wahlkönige. Völkern, besonders bei den östlicher wohnenden, Könige, bei andern nur Gaufürsten; die Gewalt eines Königs im ganzen Lande war aber schwerlich eine größere als die des Gaufürsten in seinem Gaue; über- dies wurden die Könige gewählt, jedoch aus dem edelsten Geschlechte, dem vorzugsweise königlichen. 8 25. Edle Geschlechter (Adel) kommen bei allen germani-Der Adel, schen Völkern vor, jedoch waren mit dem Adel keine eigentlichen Vorrechte, sondern nur größere Ehren verbunden. Dem Adel ge- hörten die Gaufürsten an, und aus dem Adel wurde der Herzog Der Herzog, oder Heerführer gewählt, wenn die Landsgemeinde einen Kriegszug be- schloß. Ohne Zweifel hatte der Adelige auch ein höheres Wergeld als der gemeine Freie und einen größeren Grundbesitz. Einzelne Adelige, die einem hochberühmten Geschlechte angehörten oder als besonders tüchtige Anführer galten, unterhielten auch während des Friedens ein Gefolge von Kriegern verschiedenen Ranges, die sich ihnen auf Comitatus. Leben und Tod verpflichteten. Mit ihnen und den Freiwilligen, die sich anschloßen, zogen solche Herren in fremde Kriege (z. B. Ariovist ließ sich von den Sequanern zu Hilfe rufen) oder sie unternahmen Kriege auf eigene Faust und vertheilten das eroberte Land unter ihre Krieger (so bekriegte Ariovist die Sequaner und Aeduer und verlangte ein Drittel des Bodens für seine Leute). Ein Herr mit einem Gefolge von Krie- gern, die sich seinem Dienste ganz widmeten, mußte im eigenen Lande auch während des Friedens außerordentlich viel gelten, sowie er auch bei den Nachbarn in größtem Ansehn stand und durch Gesandtschaften mit Geschenken geehrt wurde. Eine natürliche Folge war die gegen- seitige Eifersucht solcher Herren, aus welcher Fehden und einheimische

10. Geschichte des Mittelalters - S. 13

1861 - Freiburg : Herder
I. Die germanischen Reiche auf ehemals römischem Gebiete. 13 in eine Bergfeste ein und nöthigte ihn durch Hunger zur Ergebung. 534. Er starb auf einem Landgute in Galatien in Vergessenheit; die streit- baren Vandalen wurden theils unter das römische Heer gesteckt, theils Untergang kamen sie in Aufständen um; ihr Raubstaat verschwand spurlos. sche/°Raub- staates. B. Ostgothisches Reich in Italien (493—553 n. Ehr.). König Theodorich (493—526 n. Chr.). § 33. Nach der Auflösung des Hunnenreiches (Th. I. S. 209) saßen die Ostgothen in Pannonien und Mösien und beunruhigten das byzantinische Reich, daher Kaiser Zeno !. den jungen Ostgothcn- könig Theodorich (Dietrich, d. h. reich an Volk) zum Abzug nächst"« von Italien bewog, welches Odoaker beherrschte. Im Herbst 488 brach er .133. aus, schlug die stammverwandten Gepiden, die sich ihm an der Save eutgegenstellten, und betrat im Frühjahr 489 bei Aquileja den Boden 439. Italiens. Am Jsonzo schlug er Odoakers Heer, zum zweitenmal Odoakcrs bei Verona, im folgenden Jahre noch einmal an der Adda, worauf Niederlagen. Odoaker sich nach Ravenna warf und erst im März 493 zur Erge- 493. bung genöthigt und treulos ermordet wurde. 8 34. Theodorich war jetzt Herr von ganz Italien und gab dem- Gothcnher» selben einen vieljährigen Frieden. Für seine Gothen, deren Anzahl lchastmita- (wohl übertrieben) auf 200,000 streitbare Männer angegeben wird, 1 ' nahm er ein Drittheil der Ländereien und Sklaven in Anspruch, wie schon Odoaker gethan hatte. Die Römer (Italiener) sollten Ackerbau, Gewerbe und Handel treiben, den Künsten und Wissenschaften obliegen, während die Gothen auf Ackerbau und Viehzucht beschränkt blieben und zum Waffendienste verpflichtet waren; sie bildeten also ausschließ- lich die italienische Heeresmacht und Landesvertheidigung, eine förmliche Kriegerkaste. Die Verwaltung des Landes geschah nach der römischen, von Konstantin dem Großen eingeführten Weise, und auch die Gothen waren der Grundsteuer unterworfen; in Streitigkeiten zwischen Gothen wurde nach gothischem Rechte entschieden, in Streitigkeiten zwischen Go- then und Italienern richtete ein gothischer Graf mit Beiziehung eines römischen Richters nach den von Theodorich zu diesem Zwecke erlasse- nen Gesetzen. Seine Minister und Gesandten waren meistens Römer, z. B. Kassiodor, ein sehr reicher und gebildeter Mann, sein Reichs- Kassiodor. kanzler; er unterstützte die Schulen in den Städten, verwandte große Summen auf die Wiederherstellung und Erhaltung altrömischer Bau- werke, und gab in Rom während seines sechsmonatlichen Aufenthaltes 500. Feste und Spenden wie ein römischer Kaiser. 8 35. Theodorich sicherte Italien nicht nur gegen die Einbrüche der Dietrich ge- Barbaren, sondern trat auch außerhalb Italiens mit Macht auf. Mit winnt Hcrr- den königlichen Geschlechtern der Vandalen, Westgothen, Burgunder, M^außec- Franken und Thüringer trat er in Blutsverwandtschaft und suchte ein halb Ita- friedliches Verhältniß zwischen diesen germanischen Reichen zu erhalten. 1<cn0, Die Vandalen traten ihm freiwillig Sicilien, Malta, Korsika und Sardinien ab, welche Inseln immer zu Italien gerechnet wurden; nachdem die Alemannen durch den Frankenkönig Chlodewig besiegt 49g. worden waren, nahm er die südlichen Alemannen in Schutz und dehnte dadurch seine Herrschaft über Rhätien bis Oberschwaben aus. Als
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