Iv. Einrichtungen in den neugermanischen Staaten. 21
nach den keltischen Bojern genannt, deren Name an ihrem ehemaligen
Heimatlande haften mochte), ein germanisches Volk, welches höchst wahr-
scheinlich aus der Vereinigung der Reste der Heruler, Skyren, Rugier,
Thurselinger und anderer Stämme erwuchs. Ihre Herzoge wählten
sie aus dem Geschlechte der Agilolfinger, die zu Regensburg Die Agilol-
residierten, in welcher römischen Kolonialstadt sich das Christenthum
erhalten hattch wie auch zu Lorch (Laureacum) und Salzburg (Juvavia).
Die Thüringer.
§ 56. Unmittelbar nach Attila erscheint ein Reich der Thürin-
ger (ihr Name wird gewöhnlich von den Hermunduren abgeleitet), das
nordwärts von den Bayern über den Mittlern und obern Main und
zwischen Elbe und Weser bis gegen den Harz hin reichte, aber nur von
kurzer Dauer war.
Wie Friesen.
8 57. Das Küstenland von dem Rheine bis zur Weser und in
einzelnen Strichen bis zur Eider behaupteten oder besetzten in alter
Freiheit die schifffahrtskundigen tapferen Friesen.
Die Lachsen.
§ 58. Ihre Nachbarn, die Sachsen (der Name wird von Sahs,
Sar, dem kurzen Schwerte, abgeleitet), waren ein Kriegsbund wie die
Franken und Alemannen; westlich reichten ihre Wohnsitze bis gegen
den Niederrhein, östlich bis zur Eider und Schlei, wo sie an die
Dänen stießen; jenseits der Elbe gränzten sie an slavische Völker,
südlich an die Thüringer, westlich an die Franken. Sie werden 286
n. Ehr. zum erstenmal genannt, wohnen im heutigen Holstein, erschei-
nen aber bald weitverbreitet und suchen unter den letzten römischen
Kaisern auf ihren leicht gebauten Raubschiffen die gallischen und briti-
schen Küsten heim.
Iv. Einrichtungen in den neugermanischen Staaten.
Grundbesitz und Stand.
8 59. Bei der Ansiedelung in einem eroberten Lande erhielt jeder
freie Kriegsmann je nach seinem Range ein größeres oder kleineres Stück
Land als freies Eigeuthum (Allod), das er mit seiner Familie und seinen
Leibeigenen anbaute oder wenn es großen Umfang hatte, wie die Allode
der Adeligen, in einzelne Höfe (man8u8, Iroda) vertheilte, welche er
seinen Leibeigenen und Hörigen anwies. Die römische Bevölkerung
(Uomani, krovineial68) blieb bei den meisten germanischen Stämmen
im freien Besitze der ihr gelassenen Grundstücke (z. B. bei den Gothen,
Longobarden, Franken, Burgundern) und lebte nach römischem Rechte,
bei andern (z. B. Angelsachsen und Alemannen) war ihr Loos Hörig-
keit oder Leibeigenschaft.
8 60. Bei der Vertheilung des eroberten Landes erhielt der Entstehung
König oder Herzog einen beträchtlichen Theil desselben, so daß er desfeudai-
über einen Grundbesitz von sehr großem Umfange zu verfügen hatte, wefeni*
Wie in alter Zeit die Fürsten ein großes Gefolge unterhalten hatten,
auf welches sich ihr Ansehen hauptsächlich gründete, so verliehen die
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Extrahierte Personennamen: Attila
Extrahierte Ortsnamen: Lorch Salzburg Main Rheine Sachsen Schwerte Holstein Iroda
22
Geschichte des Mittelalters.
Könige von ihrem Krongute kleine oder größere Theile an Adelige oder
Freie entweder als volles Eigenthum oder zu widerruflicher Nutz-
nießung , wodurch sie die Empfänger zur Treue und zum besonderen
Dienste verpflichteten; je mehr sie auf diese Weise Güter verliehen,
um so größer wurde die Schaar, auf welche sie unter allen Umständen
rechnen konnten. So entstand das Lehenwesen oder Feudalwe-
sen, auf welchem der mittelalterliche Staat beruhte; ursprünglich
wurde das Lehen (doneüeium, leudum) auf Lebenszeit gegeben, bald
wurde es jedoch durch die Gewohnheit, im elften Jahrhundert aber
durch das Gesetz erblich und nur durch Bruch der Lehenspflicht (Felonie)
verwirkt. Auch für Hof- und Amtsdienste wurden Lehen als Besol-
dung verliehen, so daß endlich kein königlicher Dienst ohne Lehen war
und beide als nothwendig zusammengehörig betrachtet wurden. Auf
gleiche Weise empfingen Freie von adeligen Herren oder kirchlichen
Stiften Lehen und wurden ihnen dafür zu bestimmten Diensten ver-
Dte Basal-pflichtet (Vasalli hießen später alle Lehenträger, die königlichen ur-
Itn' sprünglich Vassi). Weil der Vasall im Schutze des Lehensherrn war,
so übergaben in unruhigen Zeiten bei überhandnehmender Gewaltthä-
tigkeit der Großen viele freie Männer ihr freies Eigenthum einem welt-
lichen oder geistlichen Herrn, damit er ihnen dasselbe wieder als Lehen
übertrage, daher auch die Zahl der Gemeinen mit vollfreiem Eigen-
thum immer kleiner wurde. (Lehen im weitern Sinne des Worts, z. B.
Bauernlehen, Erb-, Erbzinslehen, Kolonate hießen feudastra.)
§ 61. Zu den unfreien Dienstleutcn gehörten ursprünglich auch die
Diemiui-Ministerialen, denen entweder ein Dienst um die Person des ade-
steriaies. f,gen Herrn oder ein besonderer Kreis von Geschäften angewiesen war.
Später bezeichnet mini8t6iiali8 auch den Adeligen oder Freien, der einen
Dienst hat, selbst den höchsten königlichen Beamten. Aus den Mini-
sterialen des alten Adels entstand hauptsächlich der spätere niedere Adel.
Die Freilassung eines Leibeigenen geschah in dem Frankenreiche
entweder durch den König, der ihm einen dargereichten Denar aus der
Hand schlug (daher hieß der Freigelassene venaríais), oder durch einen
Freibrief (daher Chai-hilaría) oder in der Kirche durch eine Urkunde
(daher Iabulariu8). Der Freigelassene war aber noch kein Vollfreier,
sondern Schutzhöriger des Königs oder eines weltlichen oder geistlichen
Herrn.
König.
s 62. Bei allen germanischen Stämmen (mit Ausnahme der Frie-
sen und Sachsen) treffen wir Könige und Herzoge, deren Würde in
ihrem Geschlechts forterbt, jedoch nicht ohne die Zustimmung der Freien.
Erbthei-Waren mehrere Söhne des verstorbenen Regenten vorhanden, so theil-
lungen. sich bei den Franken (auch bei den Burgundern und Angelsachsen)
die Söhne nicht nur in das Gut, sondern auch in die Würde des Va-
ters, so daß das eine Königreich in mehrere zerfiel. Bei andern Völkern
erhielt ein jüngerer Königssohn von dem Krongute seine Ausstattung
in Land und Leuten, die er unter der Oberhoheit des Königs regierte.
Aus solchen Theilungen entsprangen die vielen Bruder- und Verwandten-
morde in den germanischen Herrscherhäusern, die vielen Verräthereien
und Empörungen.
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8
Geschichte des Mittelalters.
Grabhügel geborgen. Doch war auch die eigentliche Beerdigung
üblich (auf Schlachtfeldern sogar nothwendig, wenn man die Leichen
der Stammgenossen nicht den Wölfen und Raben überlassen wollte)
und es ist kaum glaublich, daß die den unteren Standen Angehörigen
der Ehre eines Leichenfeuers und Grabhügels für würdig gehalten
wurden.
Friedliche Z 19. Die Arbeiten in Haus und Feld überließen die Ger-
^ungn!!* manen den Weibern und Leibeigenen. Ihre Wohnungen waren kunst-
lose große Hütten; eigentliche Städte gab es keine, wohl aber ver-
schanzte Plätze, doch blieben die großen von Bächen, Teichen und
Sümpfen durchschnittenen Wälder die Hauptfestungen der Germanen.
Ackerbau. Ihr Ackerbau war sehr unvollkommen, mit mehrjähriger Brache;
man baute Haber, Weizen und Gerste, aus welcher Bier bereitet
Viehzucht, wurde. Von größerer Bedeutung war die Viehzucht, daher wurde
der Reichthum eines Mannes nach seinem Viehstande geschätzt, auch
wurden die Strafen in Vieh abgetragen. Viehzucht setzt Wiesenbau
voraus mit seinen verschiedenen Arbeiten, sowie Schuppen zur Aufbe-
wahrung des Heus, so daß wir zu der Annahme berechtigt sind, die
Germanen wären ohne die fortdauernden Kriege und Wanderungen in
Bälde zu einem civilisierten Leben übergegangen. Von eigentlichem
Gewerbe. Gewerbe konnte natürlich keine Rede sein; die Frauen spannen und
woben Flachs und zierten ihr Gewand mit einem rothen Saume; auch
Kleidung. Wolle wurde verarbeitet, denn das gewöhnliche Kleid der Männer be-
stand aus einer Art wollenem Mantel. Auch Thierfelle dienten als
Kleidung; eng anliegende Kleider, wie die Gallier, trugen nur die Vor-
nehmen. Die Kunst die Felle zu gerben, scheint den Germanen unbe-
kannt gewesen zu sein, sonst würden sie ohne Zweifel Helm, Schild und
Panzer aus Leder verfertigt haben. Denn sie hatten keinen Bergbau auf
Mangel an Eisen, und eiserne Waffen außer dem Speere und Wurfspieße waren
bei ihnen nach dem Zeugnisse des Tacitus sehr selten, daher müssen
auch die Werkzeuge für den Ackerbau sehr unvollkommen gewesen sein.
In Gallien bauten die Biturigen auf Eisen, das norische war bei den
Römern hochberühmt, es ist aber sehr zu bezweifeln, ob die Römer die
Ausfuhr desselben nach Germanien gestatteten. Die Germanen konnten
es also nur schwer erhalten und wahrscheinlich nur gegen Felle und
Vieh eintauschen; denn was hatten sie sonst anzubieten?
Der germanische Staat.
Die gemei- § 20. Der Kern eines germanischen Volkes bestand aus den ge-
nen Freien, meinen Freien ; nur der Freie hatte echtes Grundeigenthum und
volles Recht. In die Reihe der vollberechtigten Männer wurde der
herangewachsene Sohn eines Freigeborneu durch feierliche Wehrhaft-
machung (die spätere Schwertleite bei dem hohen Adel) ausgenom-
men; als Mitglied einer Verwandtschaft (Sippe) stand er jetzt in deren
Schutz und war seinerseits zur Vertheidigung und Rache jedes Ge-
nossen verpflichtet.
Diege- § 21. Die Gemeinde war eine Genossenschaft freier Männer,
metnde. die eine abgegränzte Fläche von Grund und Boden (Mark) als Eigen-
thum besaßen. Sie wohnten entweder in Einzelnhöfen und hatten ihren
Antheil an dem urbaren Boden durch Gehäge oder Gräben getrennt,
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10
Geschichte des Mittelalters.
Kriege entstanden (;. B. bei den Cheruskern Armin und Segest,
Armin und Jnguiomar; die Ermordung Armins, weil er eine könig-
liche Gewalt ausübe). Die Unterhaltung eines Gefolges, das zudem
bei seinem Herzoge nach Art der Helden bei Odin in Walhalla
schmauste, verursachte einen großen Aufwand, besonders an Schlachtvieh
und Getränke, daher solche Herren außerordentlich große Besitzungen
gehabt haben müssen.
Hörige. § 26. Unter dem Schutze der Adeligen standen wahrscheinlich die
Hörigen (liberti bei Tacitus), welche persönlich frei lebten, auch
Vermögen besitzen konnten, wohl auch kriegspflichtig waren, aber in der
Gemeinde keine Stimme hatten und vor Gericht durch einen vollberech-
tigten Mann (Adeligen) vertreten wurden, dem sie dafür Abgaben und
wahrscheinlich auch Dienste leisteten.
Leibeigene. § 27. Den untersten Stand bildeten die Leibeigenen (861vi),
welche Eigenthum eines Herrn waren und nur von ihm Schutz und Le-
bensunterhalt erhielten. Sie dienten theils am Hofe ihres Herrn als
Handwerker, Hirten, Bauern re., oder sie hausten mit ihrer Familie
auf einem von dem Herrn angewiesenen Grundstücke, von dessen Er-
trag sie bestimmte Theile entrichteten; ihr Loos war also beträchtlich
besser als das der römischen Haus- und Landsklaven. Die Leibeigenen
waren zahlreich und sicher dem geringsten Theile nach germanischen
Ursprungs; der Umstand, daß die Germanen wenigstens im Süden
keltische Völkerschaften überwältigten, welche ihnen an Kultur voraus
waren, sowie verschiedene keltische Worte (z. B. Mark, Karren rc.),
die in der deutschen Sprache unstreitig vorhanden sind, berechtigen zu
der Annahme, daß die Leibeigenen der Germanen zu einem nicht gerin-
gen Theile keltischer Abkunft waren.
Die Angriffe der Germanen auf das römische Reich.
Diccimbern § 28. Die ersten Germanen, denen die Römer begegneten, waren
und Teilte- fct'e Cimb ern und Teutonen, welche sich neue Wohnsitze erobern
ncn’ wollten; da sie von der Ostsee bis in die norischen Alpen, von da bis
an die Pyrenäen und die Schelde vordrangen, endlich mit dem einen
Schwarme an den Mündungen der Rhone, mit dem andern aus dem
tyrolischen Gebirge hervorbrechend an Etsch und Po erschienen, also
Germanien und Gallien, das centrale Europa, nach jeder Richtung
durchzogen, so müssen sie eine gewaltige Bewegung unter den germa-
nischen und keltischen Völkern verursacht haben. Sie wurden von den
Römern vertilgt, aber etwa 50 Jahre später treffen wir abermals
Ariovist in Germanen jenseits des Rheins, nämlich die Schaaren des Ariovist,
Gallien, dxr die vereinigten gallischen Völker besiegt hatte und im Begriffe war
ganz Gallien zu erobern und der germanischen Einwanderung zu über-
lassen; er unterlag aber der Kriegskunst des großen Cäsar und Gallien
wurde römisch anstatt germanisch. Der Rhein wurde jetzt die westliche
Gränze Germaniens, durch Augustus die Donau die südliche; er
und seine Nachfolger bis Hadrian zogen von Vindobona bis Castra
Urfadjen und vetera eine Kette von festen Städten, Lagern, Kastellen und Schanzen,
Erfolge der gegen welche die Germanen lange nichts vermochten.
m""»Ger- § 29. Um das Jahr 100 n. Chr. waren die Germanen der am
6mmam.n' weitesten vorgeschobene Theil der Barbarenwelt, die sich der alten Knl-
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Extrahierte Personennamen: Armin Armin Cäsar Augustus
Extrahierte Ortsnamen: Walhalla Germanien Gallien Europa Rheins Gallien Gallien Gallien Germaniens Donau Castra
Urfadjen
90
Geschichte des Mittelalters.
Freiheiten königlicher Vasallen fallen auch den Vasallen der geistlichen
und weltlichen Herren zu; außerordentliche Steuern können nur mit
Einwilligung des Parlaments (Reichstags) erhoben werden.
Zehntes Kapitel.
Die Kreuzzüge und die mittelalterliche Kultur.
8 269. Die Kreuzzüge sind die größte That des Mittel-
alters und daher waren auch ihre Folgen von der tiefsten Bedeutung.
Alle christlichen Nationen erhoben sich auf den Aufruf des Papstes, des
gemeinschaftlichen geistlichen Oberhaupts, zum Kampfe gegen den Islam,
der das Christenthum im Morgenlande vernichtet oder unterdrückt hatte
und im Abendlande bedrohte. Zwar errang die Christenheit keinen
vollständigen Sieg über den Islam, aber bei dem hohen Streben, das
alle christlichen Nationen ergriffen hatte, entfesselten sich alle Kräfte
und suchten das Feld ihrer Thätigkeit im Dienste jenes hohen Stre-
bens, der Verherrlichung des christlichen Namens. Daher hoben sich
sowohl die christlichen Völker als die Stände, in welche sie sich getheilt
hatten, die Völker traten in den lebendigsten Wechselverkehr, es
bildete sich eine europäisch-christliche Kunst und Wissenschaft heran,
wie auf der anderen Seite das Ritterthum und innerhalb der Stadt-
mauern der reiche, wehrhafte Bürgerstand.
Her Ädcl und Las Uittcrwcjcn.
§ 270. Nach Karl dem Großen schwand die Zahl der freien
Grundbesitzer mehr und mehr und zugleich wurde die schwere
Reiterei der Hauptbestandtheil der Heere, daher konnten die ärmeren
Freien nicht mehr in das Feld ziehen. In Folge dessen bildete sich
ein eigener Stand aus denjenigen Freien, welche so viel Eigenthum
besaßen oder so viel Gut zu Lehen trugen, daß sie den Heeresdienst
zu Rosse thun konnten; sie heißen daher in den Urkunden „milites"
(Soldaten) und nannten sich selbst von ihrem Kriegsdienst zu Rosse
„Ritter". Der Sohn eines Ritters erhielt durch seine Geburt das
Lehenrecht, während Bauern und Bürger dasselbe thatsächlich verloren,
weil sie nicht regelmäßig und nicht zu Rosse Kriegsdienste leisteten.
Nach der Weise des Mittelalters bildeten die Ritter eine Genossen-
schaft, in welcher die Berechtigten feierlich ausgenommen wurden. Als
Muster galt die französische Ritterschaft, deren Regeln und Gebräuche
auch von den Rittern anderer Nationen angenommen wurden, so daß
eine europäische ritterliche Kameradschaft entstand, die ihre Rechte jedem
einzelnen wahrte.
§ 271. Wer als Ritter ausgenommen werden wollte, mußte zuerst
seine Ritterbürtigkeit Nachweisen (der Kaiser konnte sie jedem verleihen),
sowie daß er ritterliche Waffenübung und Sitte erlernt habe. Dann
bereitete er sich vor durch Gebet, Fasten, Beichte und Kommunion, ge-
lobte täglich die Messe zu hören, für den christlichen Glauben zu streiten,
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44
Geschichte des Mittelalters.
spann und freie Herberge. Auch von den gerichtlichen Geldbußen fiel
den Grafen ein Antheil zu.
8 131. Zur Unterhaltung seines Haus- und Hofhalts war ein
Theil des Krongutö als sogenanntes Tafelgut bestimmt, das in
einer großen Anzahl Höfe bestand (ein solcher Herrenhof hieß curlis,
lena dominica; ein abhängiger Hof, von freien oder leibeigenen Bauern
bewirthfchaftet, hieß man8u8, daher mansi ingenui und serviles; hoba,
Hufe, war ein vermessenes eingehägtes Gut von 40 Iucharten).
Karl war ein trefflicher Hauswirth und hielt genau Rechnung, daher
bildeten seine Höfe wahre Musterwirthschaften und übten großen Einstuß
auf die Verbesserung des Getreide-, Obst- und Weinbaus.
Karl als Pfleger höherer Bildung.
8 132. Karl war von seinem Vater zum Kriege erzogen worden,
erwarb sich aber noch im Mannesalter die Bildung seiner Zeitgenossen
und sorgte auch in dieser Hinsicht für seine Völker nach Möglichkeit.
Er hatte an seinem Hose beständig gelehrte Männer um sich (Alkuin,
Angilbert, Eginhart, Peter von Pisa, Paul Warnefried, Adelhard re.),
deren Rath und Dienst er in solchen Angelegenheiten benutzte. Er soll
den Monaten und Winden deutsche Namen gegeben und an die Ab-
fassung einer deutschen Grammatik gedacht haben; er legte auch eine
Sammlung alter Heldenlieder an, die leider bald vernichtet wurde.
8 133. Die Kirche unterstützte er eifrig. Er wohnte den meisten
Synoden bei und veranlaßte manche gute Anordnung; er stiftete Bis-
thümer, Klöster und Pfarreien und wies denselben das nothwendige Ein-
kommen an, das in jener Zeit nur in den Abgaben von Dörfern,
Höfen und Gütern bestehen konnte. Für die Bisthümer suchte er den
Zehnten allgemein einzuführen, konnte aber nicht überall durchdringen.
Auf seinen Gütern gründete Karl Schulen für die Söhne seiner Dienst-
leute und beförderte die Kloster-, Dom- und Pfarrschulen; er ließ aus
Italien Sänger zum Unterrichte seiner Franken kommen, erbaute Kirchen,
z. B. in Aachen, wo er am liebsten refidierte, und es war nicht seine
Schuld, daß die nordischen Völker in Kunst und Wissenschaft den Ita-
lienern und Griechen nicht frühzeitig gleich kamen.
Karls Tod den 28. Januar 814 n. Ehr.
8 134. Karl wurde noch bei Lebzeiten von allen Völkern als der
größte Mann seiner Zeit anerkannt; ihm war keine seiner großen Un-
ternehmungen mißglückt, seine Macht hatte beständig zugenommen, aber
am Ziele seines Lebens angekommen sah er sein Haus fast verödet.
Von seinen Söhnen waren Karl und Pipin früh gestorben und nur
Ludwig übrig (geb. 778), dem er im November 813 die Krone über-
gab und dadurch zu seinem Nachfolger einsetzte; er selbst starb 28. Ja-
nuar 814 zu Aachen, in dessen Dom er begraben liegt.
Kaiser Ludwig I. der Fromme (814—840 n. Ehr.).
8 135. Ludwig war wohlunterrichtet, andächtig und mild, aber
er besaß weder die Kraft noch den Scharfblick seines Vaters und war
darum nicht im Stande, dessen Reich zu regieren. Gleich anfangs gab
er zahlreichen Stiften Abgabenfreiheit und entband ihre Lehenöleute von
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Extrahierte Personennamen: Karl Hauswirth Karl Karl Karl Karl Peter_von_Pisa Paul_Warnefried Karl Karl Karls Karl Karl Karl Ludwig Ludwig Ludwig_I. Ludwig Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Italien Aachen Karls Aachen
Das Mittelalter geht zu Ende.
113
stützten, geriethen darüber in Streit, in welchem die ersten vollständig
obsiegten; denn der von ihnen erwählte Regent Georg Podiebrad Georg Po-
behauptete sich bis zu des Ladislaus Tod (1457), wurde dann zum ^kbrad.
Könige erwählt und regierte mit Klugheit und Kraft bis zu seinem
Tode (1471). Ungarn, das von den Türken bedroht wurde, übertrug
während der Minderjährigkeit des Thronfolgers Ladislaus die Krone
dem König Ladislaus Vi. von Polen, der 1444 bei Warna gegen Johannes
die Türken siel, woraus der Held Johannes Hunyad als Statthal- Hunyad.
ter Ungarn bis zu seinem Tode gegen die Türken vertheidigte. 1456.
§ 339. König Ladislaus von Böhmen und Ungarn starb 1457; von
seinem Erbe siel das Herzogthum Oesterreich au Friedrich Iii. und
dessen Bruder Albrecht, die Böhmen wählten den Regenten Podiebrad
zum Könige, die Ungarn Hunyads Sohn Mathias Korvinus (1458
bis 1490). Dieser schlug die Türken mehrmals zurück, richtete aber seine
Waffen nicht vorzugsweise gegen diese Barbaren, sondern entriß dem Nach-
folger Podiebrads Mähren, Schlesien und die Lausitz, dem Kaiser
Unterösterreich mit Wien, wo er 1490 an einem Schlagflusse starb.
Auf diese Weise kam Friedrich Iii. wieder zu seinem Herzogthum
und beerbte auch seinen Bruder Albrecht; 1456 hatte er die erledigte
Grafschaft Cilly eingezogen und als Herzog Sigismund 1490 Friedrichs
Sohne Maximilian Tyrol übertrug, sah der alte Kaiser das ganze
habsburgische Erbe wieder vereinigt, aber seit 1480 auch
die verwüstenden Streifzüge der Türken nach Kärnthen und Steyermark.
Die osmanischen Türken. Eroberung Konstantinopels
(29. Mai 1451).
8 340. Die türkischen Fürstentümer in Vorderasten warfen das
mongolische Joch frühe ab, worauf sich unter ihnen die Dynastie der
Osmanen rasch zur herrschenden erhob. Osman, der Sohn Er-
to^ruls, kam 1296 an die Spitze der von ihm benannten Horde und
gründete seine Herrschaft am trojanischen Olymp. Sein Sohn Orchan Reg. 1326
eroberte Brusa, Nikäa und Ni komedia und nahm den Titel Pa- bis 1359.
dischah an (Herr des Thrones). Er errichtete ein stehendes Fußvolk,
die Janitscharen (Jenitscheri, d. h. junge Leute), und die Reiterei
der Späh i. Ein Spahi, der im Dienste des Sultans einen glücklichen Die Späht.
Feldzug gemacht hatte, erhielt von diesem ein Lehen (Timar), das ihn
zum Auszuge auf das Gebot des Sultans verpflichtete; das Lehen war
aber nicht erblich, sondern die Spahisöhne mußten sich durch Kriegsdienst
erst Lehen erwerben, daher waren alle voll Kriegslust. Orchans Sohn
So lim an setzte 1356 über den Hellespont und eroberte Gallipoli;
Murad I. bemächtigte sich Adrianopels (1361), wo er seine Re-Reg. 1359
stdenz aufschlug, sowie Thessalonikas (1386) und umspannte da- bis 1389.
durch das byzantinische Reich, auch unterwarf er sich die kleinen türki-
schen Reiche in Vorderasieu.
§ 341. Er vollendete die Organisation der Janitscha-Die Janit-
ren, die er vorzugsweise aus kräftigen Christenknaben heranzog; sparen,
dieselben wurden entweder in Kriegszügen erbeutet, oder aus den unter-
worfenen Christenfamilien von Zeit zu Zeit (wie etwa der Zehnten)
ausgehoben und auf Kosten des Sultans zum Christenhasse und Waffen-
dienste nach spartanischer Weise erzogen. Dieses Fußvolk, welches an die
Bumüller, Wkltg. Ii. o
TM Hauptwörter (50): [T11: [Reich König Land Stadt Jerusalem Jahr Syrien Sohn Aegypten Zeit], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
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Extrahierte Personennamen: Georg_Podiebrad_Georg_Po- Ladislaus Ladislaus Ladislaus Ladislaus Johannes_Hunyad Ladislaus Friedrich_Iii Friedrich Albrecht Albrecht Mathias_Korvinus Friedrich_Iii Friedrich Albrecht Sigismund_1490_Friedrichs Friedrichs Maximilian_Tyrol Maximilian Brusa
Verbreitung des Christenthums in Germanien. 25
(Sie waren immunes (Immunität); insofern es sich nämlich um Sachen
der Gutshörigen und Leibeigenen unter sich handelte, so richtete der
Herr oder sein Beamter nach dem Hosrecht.) Die spatere Ausbildung
des Lehenwesens hatte ein eigenes Lehenrecht und Lehengericht zur
Folge; den Vorsitz desselben führte der Lehensherr, das Urtheil
sprachen die Lehcnträger oder Vasallen als Schöffen.
Die Gesetze der germanischen Völker wurden erst spater schriftlich
abgefaßt, die meisten im sechsten Jahrhundert, und zwar mit Aus-
nahme des angelsächsischen in der lateinischen Sprache.
Wehr wesen.
K 68. Bei einem feindlichen Einfalle war jeder freie Mann zum
Auszuge verpflichtet, zu Nationalkriegen jeder mit einem bestimmten
Vermögen; andere Kriege oder Fehden führten die Könige mit ihren
Dienstleuten. Die Rüstung war sehr verschieden; nur reiche Leute
waren mit Schild, Panzer, Beinharnisch, Helm, Lanze oder Hellebarde,
Schwert oder Streitart bewaffnet, denn alle Metaüarbeiten waren noch
sehr theuer. Ein Feldzug dauerte nur den Sommer hindurch und wurde
gewöhnlich durch eine Feldschlacht entschieden; vor derselben sangen die
christlichen Germanen ein frommes Lied oder beteten mit ausgebreiteten
Armen. Zwar lag die Kraft des Heeres noch immer im Fußvolke,
doch fochten die Herren schon meistens zu Pferde. Im Kriege wurden
Felder und Gärten verwüstet, Hütten und Häuser verbrannt, Vieh,
Kleider und Geräthe geraubt, die Gefangenen fortgeführt und in der
Regel nur gegen Lösegeld freigegeben.
Drittes Kapitel.
Verbreitung des Christenthums in Germanien.
8 69. Die in Germanien zurückgebliebenen Volksstämme sowie die
Angelsachsen blieben ihren Göttern noch lange getreu, während die ausge-
wandelten sich fast durchgängig zu dem Arianismus bekehrten. Chlode-
wigs Eintritt in die katholische Kirche brachte eine ent-
scheidende Wendung, denn die arianischen Westgothen, Burgunder
und Longobarden wandten sich jetzt ebenfalls der Kirche zu, und Chlode-
wig sowie seine Nachfolger schützten die Glaubensboten, welche zu den
noch heidnischen, aber von den Frankenkönigen bezwungenen Stämmen
pilgerten. Diese Glaubensboten kamen hauptsächlich von den britischen
Inseln. In Irland, welches von der Völkerwanderung unberührt blieb,
hatte St. Patricius um die Mitte des fünften Jahrhunderts das
Christenthum verbreitet; die Iren brachten es den stammverwandten
Schotten (die Iren selbst wurden damals Schotten genannt), deren
Nationalheiligthum auf der Insel Jona (jetzt Jkolmkill, zu den Hebri-
den gehörig) war. Auch bei den Briten in England erhielt sich das
Christenthum und auch bei ihnen blühte wie in Irland ein Kloster
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Extrahierte Personennamen: Jona
Extrahierte Ortsnamen: Germanien Germanien Germanien Irland England Irland
Die Germanen.
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während das sogenannte Unland, d. h. Wasser, Wald und Weide den
Nachbarhöfen gemeinschaftlich blieb; oder die Wohnungen waren zu
einem Dorfe zusammengerückt, das urbare Land aber mit Rücksicht auf
seine Güte und Entfernung in größer» Abtheilungen (Zelgen, Oesche)
getheilt und in kleinen Stücken den Gemeindegenvssen zugeschieden.
Gleiches Nutzungsrecht hatte jeder Gemeindegenosse an Weide und
Wald (gemeine Mark).
§ 22. Eine größere Anzahl von Gemeinden bildete einen Gau Gau-
(pagus von den Römern genannt); an der Spitze der gleichberechtig- Verfassung,
ten Gaugenossen stand ein Oberer oder Fürst (prinoep8, der spatere
Graf), der mit ihrer Hilfe Frieden und Recht wahrte. Wer den Frie-
den durch Gewaltthat (Mord, Verwundung) brach, verfiel der Blut-
rache, wenn er ihr nicht durch die gerichtliche Sühne (Wergeld, Das Wcr-
von Wer, d. h. Mann) zuvor kam. In dem Gerichte entschied der
Gaufürst nach den Grundsätzen des hergebrachten Rechtes, wie diesel-
den durch die Gaugenossen bezeugt wurden.
§ 23. Das ganze Volk, d. h. sämmtliche vollberechtigte Freie, Volksver-
verfammelte sich an festgesetzten oder besonders angesagten Tagen als
Landsgemeinde und richtete über Feigheit und Verrath, über Streitig-
keiten zwischen den Genossen verschiedener Gaue, und beschloß über
Krieg, Frieden und Verträge. Die Gausürsten hatten die Vorberathung
und ihre Anträge wurden durch Zuruf und Waffengeräusch angenommen
oder durch Murren verworfen.
8 24. Zur Zeit des Tacitus treffen wir bei manchen germanischen Wahlkönige.
Völkern, besonders bei den östlicher wohnenden, Könige, bei andern
nur Gaufürsten; die Gewalt eines Königs im ganzen Lande war aber
schwerlich eine größere als die des Gaufürsten in seinem Gaue; über-
dies wurden die Könige gewählt, jedoch aus dem edelsten Geschlechte,
dem vorzugsweise königlichen.
8 25. Edle Geschlechter (Adel) kommen bei allen germani-Der Adel,
schen Völkern vor, jedoch waren mit dem Adel keine eigentlichen
Vorrechte, sondern nur größere Ehren verbunden. Dem Adel ge-
hörten die Gaufürsten an, und aus dem Adel wurde der Herzog Der Herzog,
oder Heerführer gewählt, wenn die Landsgemeinde einen Kriegszug be-
schloß. Ohne Zweifel hatte der Adelige auch ein höheres Wergeld als
der gemeine Freie und einen größeren Grundbesitz. Einzelne Adelige,
die einem hochberühmten Geschlechte angehörten oder als besonders
tüchtige Anführer galten, unterhielten auch während des Friedens ein
Gefolge von Kriegern verschiedenen Ranges, die sich ihnen auf Comitatus.
Leben und Tod verpflichteten. Mit ihnen und den Freiwilligen, die
sich anschloßen, zogen solche Herren in fremde Kriege (z. B. Ariovist
ließ sich von den Sequanern zu Hilfe rufen) oder sie unternahmen Kriege
auf eigene Faust und vertheilten das eroberte Land unter ihre Krieger (so
bekriegte Ariovist die Sequaner und Aeduer und verlangte ein Drittel
des Bodens für seine Leute). Ein Herr mit einem Gefolge von Krie-
gern, die sich seinem Dienste ganz widmeten, mußte im eigenen Lande
auch während des Friedens außerordentlich viel gelten, sowie er auch
bei den Nachbarn in größtem Ansehn stand und durch Gesandtschaften
mit Geschenken geehrt wurde. Eine natürliche Folge war die gegen-
seitige Eifersucht solcher Herren, aus welcher Fehden und einheimische
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I. Die germanischen Reiche auf ehemals römischem Gebiete. 13
in eine Bergfeste ein und nöthigte ihn durch Hunger zur Ergebung. 534.
Er starb auf einem Landgute in Galatien in Vergessenheit; die streit-
baren Vandalen wurden theils unter das römische Heer gesteckt, theils Untergang
kamen sie in Aufständen um; ihr Raubstaat verschwand spurlos. sche/°Raub-
staates.
B. Ostgothisches Reich in Italien (493—553 n. Ehr.).
König Theodorich (493—526 n. Chr.).
§ 33. Nach der Auflösung des Hunnenreiches (Th. I. S. 209)
saßen die Ostgothen in Pannonien und Mösien und beunruhigten
das byzantinische Reich, daher Kaiser Zeno !. den jungen Ostgothcn-
könig Theodorich (Dietrich, d. h. reich an Volk) zum Abzug nächst"« von
Italien bewog, welches Odoaker beherrschte. Im Herbst 488 brach er .133.
aus, schlug die stammverwandten Gepiden, die sich ihm an der Save
eutgegenstellten, und betrat im Frühjahr 489 bei Aquileja den Boden 439.
Italiens. Am Jsonzo schlug er Odoakers Heer, zum zweitenmal Odoakcrs
bei Verona, im folgenden Jahre noch einmal an der Adda, worauf Niederlagen.
Odoaker sich nach Ravenna warf und erst im März 493 zur Erge- 493.
bung genöthigt und treulos ermordet wurde.
8 34. Theodorich war jetzt Herr von ganz Italien und gab dem- Gothcnher»
selben einen vieljährigen Frieden. Für seine Gothen, deren Anzahl lchastmita-
(wohl übertrieben) auf 200,000 streitbare Männer angegeben wird, 1 '
nahm er ein Drittheil der Ländereien und Sklaven in Anspruch, wie
schon Odoaker gethan hatte. Die Römer (Italiener) sollten Ackerbau,
Gewerbe und Handel treiben, den Künsten und Wissenschaften obliegen,
während die Gothen auf Ackerbau und Viehzucht beschränkt blieben
und zum Waffendienste verpflichtet waren; sie bildeten also ausschließ-
lich die italienische Heeresmacht und Landesvertheidigung, eine förmliche
Kriegerkaste. Die Verwaltung des Landes geschah nach der römischen,
von Konstantin dem Großen eingeführten Weise, und auch die Gothen
waren der Grundsteuer unterworfen; in Streitigkeiten zwischen Gothen
wurde nach gothischem Rechte entschieden, in Streitigkeiten zwischen Go-
then und Italienern richtete ein gothischer Graf mit Beiziehung eines
römischen Richters nach den von Theodorich zu diesem Zwecke erlasse-
nen Gesetzen. Seine Minister und Gesandten waren meistens Römer,
z. B. Kassiodor, ein sehr reicher und gebildeter Mann, sein Reichs- Kassiodor.
kanzler; er unterstützte die Schulen in den Städten, verwandte große
Summen auf die Wiederherstellung und Erhaltung altrömischer Bau-
werke, und gab in Rom während seines sechsmonatlichen Aufenthaltes 500.
Feste und Spenden wie ein römischer Kaiser.
8 35. Theodorich sicherte Italien nicht nur gegen die Einbrüche der Dietrich ge-
Barbaren, sondern trat auch außerhalb Italiens mit Macht auf. Mit winnt Hcrr-
den königlichen Geschlechtern der Vandalen, Westgothen, Burgunder, M^außec-
Franken und Thüringer trat er in Blutsverwandtschaft und suchte ein halb Ita-
friedliches Verhältniß zwischen diesen germanischen Reichen zu erhalten. 1<cn0,
Die Vandalen traten ihm freiwillig Sicilien, Malta, Korsika und
Sardinien ab, welche Inseln immer zu Italien gerechnet wurden;
nachdem die Alemannen durch den Frankenkönig Chlodewig besiegt 49g.
worden waren, nahm er die südlichen Alemannen in Schutz und dehnte
dadurch seine Herrschaft über Rhätien bis Oberschwaben aus. Als
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Extrahierte Personennamen: B._Ostgothisches Zeno_! Jsonzo Theodorich Konstantin Theodorich