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Geschichte des Mittelalters.
konnten. Da durchbrachen die unbändigen Bewohner des schottischen
Gebirges, die Kaled onier (Pikten und Skoten), die von den römischen
Kaisern aufgeführten Gränzwalle und erfüllten die britischen Ebenen
mit allen Gräueln der Barbarei. In dieser Noth, erzählt die Sage,
nahm Vortigern, einer der britischen Könige, sächsische Seeräuber
Hengifl und in Dienst, welche gerade in drei Schiffen unter den Häuptlingen Heng ist
Horsa. airt) Horsa an die britische Küste gekommen waren, und räumte ihnen
449, die Insel Th anet (an der Mündung des Stour) ein. Sie schlugen
die Kaledonier zurück, bemerkten die Schwäche und Uneinigkeit der
Briten und riefen Brüder und Stammverwandte herbei: Friesen und
Sachsen von der Nordseeküste zwischen Ems und Elbe, Angeln
und Jüten von der cimbrischen Halbinsel.
Angelsächsi. § 45. Sie entrissen in ungefähr 150 Jahren den Briten den
sche Hcptar- schönsten Theil des Landes und gründeten sieben Königreiche: die
lf' Nachkommen des Jüten Hengist Kent; der Sachse Ella 477 Sussex
(Südsachsen); 494 der Sachse Kerdik Messer (Westsachsen); 527
der Sachse Erkenwin Essex (Ostsachsen); der Angle Uffa 527 O fi-
an gl ien, das sich in North- und Southfolk theilte; 547 Ida Ber-
uikien, Aella 560 Deira, die später durch Edwin zu Northhum-
berland vereinigt wurden; Krida eroberte 586 Merkten (Mark),
das 626 durch Penda zum Königreich erhoben wurde. Die tapfersten
Briten flüchteten sich zu ihren nie romanisierten Brüdern in das Ge-
birge, daher erhielten sich kleine britische Reiche von Kumberland bis
Kornwallis, z. B. Gwynedd, Deheubarth, Powis, Gwent. Noch andere
Briten wanderten schaarenweise nach der gallischen Halbinsel Armorika
aus, die von ihnen bis zur Stunde den Namen Bretagne trägt. Die
unterworfenen Briten wurden hörig oder leibeigen und verloren sich unter
den Sachsen. Diese trugen ihre heimischen Einrichtungen auf britischen
Boden über; sie verehrten noch die germanischen Götter, wurden aber um
Christiani- 600 n. Ehr. namentlich durch die Bemühungen des Papstes Gregor des
sierung. Großen bekehrt, welcher 40 Benediktiner unter dem Abte Augu-
stin zu ihnen schickte. Am Christtage 597 taufte dieser den König
Ethelbert von Kent und wurde Erzbischof von Kanterbury; 628
bekehrte sein Genosse Paulinus den König Edwin von Northhum-
berland und den spätern heidnischen Rückschlag überwand 635 der
König St. Oswald; 631 gewann der Burgunder Felix die Ost-
auglier für die Kirche; um 660 folgten die Könige von Merkien und
Esser diesem Beispiele, 678 endlich der von Sussex.
§ 46. Diese sieben Königreiche (die Heptarchie; einigemal waren
es aber mehr als sieben) befehdeten sich fast unaufhörlich; einige Zeit
hatte Merkien die Oberhand, bis sie Messer gewann, dessen König
827. Egbert 827 sich zum Alleinherrscher aller sächsischen Ge-
biete emporschwang; unter ihm soll der Name Angellarid (England)
allgemein geworden sein.
Schottland § 47. Im Norden der Insel Britannien, im heutigen Schott-
christlich. land, bestanden die zwei kleinen Königreiche der Pikten (auf der
östlichen Seite) und der S ko ten. Sie erhielten das Christenthum aus
Irland. Irland, dessen keltische Bevölkerung in vier Königreiche: Ulster,
Leinster, Munster und Konnaught, unter einem Oberkönige von
Meath zu Teamor oder Tamora, getheilt war.
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TM Hauptwörter (100): [T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T62: [Insel Stadt Hafen England Hauptstadt Einw. See London Handel Schottland], T74: [Frankreich England Spanien Krieg Frieden Rußland Italien Holland Preußen Deutschland], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
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Extrahierte Personennamen: Vortigern Heng Horsa Ella Kerdik Ida_Ber- Edwin B._Gwynedd Gregor Kent Kanterbury Edwin_von_Northhum- Oswald Felix Felix Esser Egbert Meath
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Geschichte des Mittelalters.
ordentlichen Richter gerichtet werde. Dies war für die Freien das
Gau- oder Centgericht, welches von dem Grafen oder dessen Stell-
vertreter (vicarius, missus) unter freiem Himmel, auf einem offenen
Platze (Mahal-, Mahlstätte, mallus publicus), der gewöhnlich mit
Linden besetzt war, abgehalten wurde. Das Gericht war entweder
ein ordentliches zu einer bestimmten Zeit abgehaltenes (achtes Ding,
pjaoilum legitimum), oder außerordentliches (gebotenes). Zum Gerichte
entbot im Namen des Königs der Graf (er hatte den Bann; später
bezeichnet dies Wort Gerichtsbezirk, Strafe, Acht); er führte den Vor-
sitz , fällte aber das Urtheil nicht selbst, sondern bei einigen Völkern
(Alemannen, Bayer) ein von dem Herzog mit Uebereinstimmung der
Freien bestellter Richter (judex), bei andern (Franken, Burgundern)
ein Ausschuß freier Männer (Rachinburgen, Deputati). Allgemeiner
Grundsatz war: wo kein Kläger, da ist auch kein Richter; weigerte sich
aber ein Beklagter trotz wiederholter, zuletzt königlicher Mahnung vor
Gericht zu erscheinen, so verfiel er der Acht, oder er wurde rechtlos,
wenn er nicht später Genugtuung leisten konnte. Den Beweis führte
man bei fast durchgängig mangelnden Urkunden durch Zeugen, Eid und
Eideshelfer (Männer, welche die Wahrhaftigkeit des Schwörenden be-
schworen). Ein besonderes Beweismittel waren die Ordalien oder die
sogenannten Gottesurtheile; diese bestanden z. B. in Eintauchen der Hand
in einen Kessel siedenden Wassers (Kesselfang), Durchschreiten zwischen
zwei brennenden Holzstößen (Feuerprobe), Hinweggehen über glühende
Pssugschaaren rc.; das gewöhnlichste Mittel war der Zweikampf, wenn
durch Zeugenaussage rc. kein Theil sein Recht zu beweisen vermochte.
§ 66. Die Blutrache war noch immer gesetzlich erlaubt, wenn
der Thäter die Verwandtschaft nicht durch das Wergeld (eomposilio)
versöhnte; überdies bezahlte er für den Bruch des gemeinen Friedens
eine Strafe an den König (fredum). Das Wergeld war nicht bei
allen Stämmen gleich; bei den Alemannen bestimmte es für das Leben
eines Edeln 240 Schillinge, eines Mittelfreien 200, eines gemeinen
Freien 160, eines Freigelassenen 80, eines Leibeigenen 15—50 Schil-
linge. Verletzungen wurden nach ihrer Bedeutung und dem Stande
des Beschädigten gebüßt mit 1—40 Schillingen. Entsprechende Geld-
bußen sind ausgesetzt für das Ausgraben von Leichen (zur Zauberei),
Menschenraub und Menschenverkauf, Entführung, Raub, Diebstahl, Be-
schädigung von Thieren, Brandstiftung rc. Zur richtigen Würdigung
dieser Strafen bemerken wir: Zur Zeit der Merowinger rechneten die
Alemannen nach Silberschillingcn — 12 Denaren oder Saigen (die
salischen Franken nach Goldschillingen — 40 Silberdenaren), 1 Denar
aber hatte ungefähr 7 Kreuzer rheinisch (2 Sgr. preuß. C.) inneren
Gehaltes. Ein Leithund kostete damals 12 Schillinge, ein Schafhund 3,
ein gewöhnliches Pferd 6, ein Ochse 3 und weniger Schillinge, ein
Schwein 4 Denare.
Die Todesstrafe (gewöhnlich durch Enthauptung) kommt bei
den meisten germanischen Völkern nur in wenigen Fällen vor, z. B.
Landesverrath, wiederholte Empörung, häufiger bei den romanisierten
Burgundern und Westgothen.
§ 67. Ueber die geschlossenen Herrschaftsgüter (des Königs, der
Adeligen, der Kirche) erstreckte sich die Gerichtsbarkeit des Grafen nicht.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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Die Germanen.
7
drängt, und dienten in alter Zeit jedenfalls weder für den schriftlichen
Verkehr, den die alten Germanen nicht kannten, noch für historische
oder andere Aufzeichnungen, welche ihnen gleichfalls fremd waren.
Lebensweise und Sitten der Germanen.
§ 16. Die Germanen waren nach römischem und griechischem Be- Licht- und
griffe Barbaren, aber sie waren Barbaren von edler Anlage. Einfache
Lebensweise und Abhärtung ist allen Barbaren gemeinschaftlich, kriegen- Bolkscharak-
scher Muth den meisten, allein die Germanen zeichnete überdies ein ters.
hohes Ehrgefühl aus, welches die Flucht von dem Schlachtfelde
verbot, Treue bis zum Tod gegen Freunde und Anführer zur Pflicht
machte, und den offenen Zweikampf als Sitte einführte, wenn sich
Landsleute verfeindeten. Ein Vorzug der Germanen war ferner Hoch-
achtung vor dem weiblichen Geschlecht, keusche Strenge der
Sitten bei Vornehm und Gering, i^id was Tacitus ebenfalls betont,
Menschlichkeit gegen die Leibeigenen, Thatendrang und Wiß-
begierde. Als Schattenseite heben die Römer die germanische Trink-
und Spielsucht hervor, Jähzorn und Rauflust, daher blutige
Händel an der Tagesordnung waren.
K 17. Die freien Germanen lebten in ihrer Weise ähnlich den Das Leben
Äsen und Helden in Walhalla. Statt Dämonen und Riesen bekämpfen der freien,
sie die Feinde ihres Stammes, vertheidigen Familie und Eigenthum
oder suchen eine neue Heimat zu erobern, oder sie fechten um Beute
und Sold, jedenfalls immer für den eigenen Ruhm und den ihres
Stammes. Heldenmuth ist daher die erste Tugend des Mannes,
Kampf seine höchste Lust. Vor der Schlacht wurden den Göttern Opfer
und Gelübde dargebracht; die Krieger riefen sie in einem furchtbar
hallenden Gesang herbei zum Feste der Schlacht; denn für sie und die
Helden Walhallas ist die „Mannschlacht" das schönste Schauspiel,
daher eilt Odin mit seinem Gefolge durch die Lüfte herbei (Wuotans
Heer). Die Stärke des Heeres lag im Fußvolk, das sich keilförmig Kampfweift.
aufstellte und durch einen wüthenden Angriff den Feind zu werfen
suchte; gelang der erste Angriff nicht, so war die Kraft gewöhnlich er-
schöpft und die Schlacht verloren. Die germanische Reiterei zeigte
sich der römischen fast durchgehends überlegen, obwohl sie unansehnliche
Pferde hatte; oft sprengte ein germanischer Reiterschwarm an, der mit
erlesenen Fußgängern untermischt war, die sich mit einer Hand an der
Mähne festhaltend mit den Pferden gleichen Schritt hielten und im
Handgemenge die besten Dienste leisteten. Außer dem Kriege beschäf-
tigten den Germanen die Versammlungen der Genossen-
schaften: die Mark-, Gau- und Landsgemeinden, Gelage und be-
sonders die Jagd. Denn in dem Urwalbe, welcher den größten Theil
des Landes bedeckte, hausten neben dem scheuen Wilde der Wolf, Bär
und Luchs, Auer- und Wiesantstier, der Elch (Ellenthier), der wilde
Eber, welche der Germane nur mit Speer und Wurfspieß bekämpfen
konnte.
§ 18. Erreichte den Germanen das gemeinschaftliche Loos der Todtenbe-
Menschen, der Tod, so wurde er von seiner Verwandtschaft feierlich st""ung.
bestattet; die Vornehmen, scheint es, wurden in der Regel verbrannt,
ihre Reste in eine kunstlose Urne gesammelt und dieselbe in einem
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26
Geschichte des Mittelalters.
Ban gor, wo über 2000 Mönche der Arbeit, den Wissenschaften und
religiösen Uebungen lebten. Von Irland und Schottland gingen seit
dem sechsten Jahrhundert Glaubensboten zu den Heldnischen Germa-
nen: Fridolin, Kolumban, Gall, Sigisbert u. s. w., wo
sie segensvoll wirkten und neue Herde des Christenthums gründeten
(Säckingen, St. Gallen, Disentis re.). Die Palme in diesem heiligen
Wettkampfe errangen jedoch die kaum bekehrten Angelsachsen durch
Winfried, Bonifacius (Wohlthäter) genannt, den Apostel von Hessen,
Thüringen, Bayern und Friesland.
Die Klöster.
8 70. Fast alle diese Glaubensboten lebten, wo sie sich nieder-
ließen, in tiefer Einsamkeit, aus der sie nur hervortraten um zu lehren
oder zu helfen. Schon zu ihren Lebzeiten ließen sich gleichgesinnte
Männer neben ihrer Hütte nieder, lichteten den Wald und bauten den
Boden für ihren dürftigen Lebensunterhalt an. Bald vereinigten sich
die meisten dieser Einsiedler zu einer religiösen Gesellschaft nach der
Ordnung, die St. Benedikt von Nursia in Unteritalien 529 gründete.
Die Benediktinermön che gehörten theils dem priesterlichen Stande
an, theils waren sie Laien; zum Gebet und zu Uebungen der Enthalt-
samkeit waren alle gleichmäßig verpflichtet, dagegen waren ihnen nach
ihren Fähigkeiten sehr verschiedene Arbeiten angewiesen. Die einen
bebauten Garten und Feld, andere trieben Handwerke und Künste,
noch andere widmeten sich wissenschaftlicher Thätigkeit. Sie bereiteten
sich das Pergament selbst, auf welches sie die Werke der Kirchenväter
sowie der Griechen und Römer abschrieben und banden dieselben kunst-
voll ein. Andere arbeiteten in Holz und Erz und schmückten ihre
Kirchen aus, sowie sie auch die ersten Glocken jenseits der Alpen goßen.
Dom-u.klo- 8 71. In diesen Klöstern waren die berühmtesten Schulen,
sterschulen. zu jener Zeit neben den Domschulen die einzigen auf germanischem
Boden, daher von unschätzbarem Werthe. Die damalige wissenschaft-
liche Bildung umfaßte das seit Kassiodor aufgekommene sogenannte
Trivium und Quadrivium. Ersteres, für die unteren Klaffen bestimmt,
begriff Grammatik, Rhetorik, Dialektik; das andere, in den oberen
Klassen gelehrt, Arithmetik, Musik, Geometrie und Astronomie. Die
Schulzucht war sehr streng und die Ruthe wurde oft angewendet.
8 72. Später entstanden auch Klöster von anderer Ordensregel,
die nicht die gleiche Bestimmung wie die der Benediktiner hatten, und
die meisten gelangten wie die alten Benediktinerklöster zu großem Be-
sitzthume. Dieses geschah aus verschiedenen Ursachen: Reiche Grund-
besitzer stifteten oder begabten ein Kloster zur Ehre Gottes und zum
Heile ihrer Seele; andere vergabten Güter an dasselbe mit der Be-
dingung, daß jedem ihrer Nachkommen das Recht zustehe in das Kloster
einzutreten; viele gemeine Freie übergaben ihr Gut einem Kloster und
nahmen es als Lehen gegen eine Abgabe zurück, um den Schutz des
Klosters zu genießen, und endlich wurde auch manches Gut durch Kauf
erworben.
8 73. Stifte, die auf solche Art Herrschaften wurden, mußten
für Angelegenheiten, mit denen sich nach den Kirchengesetzen die
Geistlichen nicht beschäftigen durften, weltliche Beamten avsteüen. Ein
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12
Geschichte des Mittelalters.
Ei,. Grund Diese Ehrfurcht vor der Majestät Roms leistete dem Christenthume
Christianiste" bei den Germanen mächtigen Vorschub. Sie hatten ihre heiligen Berge,
rung gcrma-Haine, Opferstätten, Donnereichen und Quellteiche, an welchen ihr
Stämme ^uli Astete, verlassen, sie kamen in Länder, in welchen sich keine Er-
innerung an die heimischen Götter fand, wo die Religion waltete, zu
welcher sich die Welthauptstadt Rom bekannte, daher hatten sie vor
dieser Religion eine unwillkürliche Achtung und nahmen sie (Oft- und
Westgothen, Burgundionen, Vandalen) frühe bei sich auf.
313-388. (Ulfila, Bischof bei den Westgothen, übersetzt die Bibel in das West-
gothische.)
Zweites Kapitel.
I. Die germanischen Reiche auf ehemals römischem
Gebiete.
A. Das vandalische im nördlichen Afrika (429—534 n. Chr-).
§ 31. Die Vandalen, ein suevisches Volk, wohnte um 100
n. Chr. an der Ostseeküste, später in Schlesien und der Oberlausitz
(daher das Riesengebirge als mont68 Vandalici erscheint); sie nahmen
an dem Markomannenkriege Antheil und rückten im 4. Jahr-
hundert hinter den Burgundern an den Main vor, während ein Theil
von ihnen in Dacien unter der Oberherrschaft der Gothen lebte. Im
406. Jahr 406 brachen sie unter König Godegiskl mit Alanen und
Sueven in Gallien ein, und zogen verheerend nach Spanien, in
dessen südwestlichem Theile sie sich gegen die Angriffe der Westgvtheu
Gensericher-und Römer behaupteten. Unter Geiserich setzten sie 429, von dem
43"^ ^Nord- Statthalter Bonifacius gerufen (Thl. I. S. 207), nach Afrika über,
afrika. und eroberten bis 439 die ganze Provinz von den Säulen des Herku-
les bis zur großen Syrte. Unter allen Germanen waren sie die wilde-
sten Barbaren (Vandalismus), denn sie zerstörten selbst in Afrika, ihrer
neuen Heimat, Städte und Dörfer, Obstgärten und Felder, marterten
Geistliche, um sie zur Anzeige versteckter Kirchenschätze zu zwingen, zer-
schmetterten Kinder an den Mauern re., obwohl sie bereits Christen
(arianische) waren. Geiserich gründete auch eine Seemacht, ver-
heerte die Küstenländer, eroberte einen Theil Siciliens, Korsika
und die Balearen (Plünderung Roms, Th. I. S. 209).
Hilderich § 32. Sein vierter Nachfolger Hilderich wandte sich dem
523-530. f a t ^ 0 j j en Glauben zu und erregte dadurch die Unzufriedenheit
der arianischen Vandalen; dies benutzte sein Vetter Ge lim er, um
ihn vom Throne zu stürzen, und als sich Kaiser Justinian I. für ihn
533. verwendete, ließ Gelimer den Hilderich mit dessen Söhnen ermorden.
Belisar bc-Darauf sandte Justinian unter dem großen Feldherrn Belisar ein
hjot 53t H^kr; dieser schlug die Vandalen vor Karthago, eroberte die Stadt
'ao° mit Hilfe der Einwohner, schloß nach einer zweiten Schlacht Gelimern
TM Hauptwörter (50): [T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal]]
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Extrahierte Personennamen: Bonifacius
Extrahierte Ortsnamen: Roms Christenthume
Christianiste" Rom Afrika Schlesien Main Dacien Gallien Spanien Afrika afrika Afrika Korsika Roms Karthago
36
Geschichte des Mittelalters.
Childebert I. hatte auch Gelegenheit gefunden, den Westgothen einen
Theil ihrer Besitzungen diesseits der Pyrenäen zu entreißen und der
Austrasierdietrich besiegte 529 den Thüringer Hermanfried an der
Unstrut und ließ ihn bei einem Besuche in Zülpich ermorden, worauf
er sich des größten Theils von Thüringen bemächtigte und den nörd-
lichen Landstrich an die Sachsen, damals seine Verbündeten abtrat.
Der ostgothische Antheil von Gallien und Alemannien, den der große
Theodorich erworben hatte, war bei dem Verfall seines Reichs an die
Franken abgetreten worden, und da sich unter Chlodewigs Söhnen auch
Bayern der austrasischen Oberherrschaft unterworfen zu haben scheint,
so umfaßten die fränkischen Reiche das ganze Gallien und Helvetien
so wie einen beträchtlichen Theil von Germanien.
§ 104. Weil Chlotar 1. alle andern Merowinger überlebte, so ver-
einigte er 558 alle Frankenrciche unter seinen Scepter, aber nach ihm
wiederholten sich die Theilungen des Reichs und die blutigen Frevel
in dem königlichen Hause, wobei besonders zwei Frauen, die austrasische
Königin Brunehild sowie Fredegunde, die Gemahlin Chilperichs I.
613—628. von Soifsons, thätig waren. Fredegundens Sohn und Rächer (er ließ
628—638. Brunehilden grausam hinrichten) Chlotar Ii. vereinigte abermals das
ganze Reich, aber schon Dagobert 1. mußte den Austrasiern in seinem
Sohne Siegbert lll. einen eigenen König geben, während sein Bruder
Charibert Aquitanien (das Land zwischen Loire und Pyrenäen) als
selbstständiges Herzogthum behauptete. In Siegberts Iii. Namen regierte
656. der edle Franke Pipin von Landen das Reich, sein Sohn Gri-
moald aber wurde von den Großen ermordet, als er seinem eigenen
Sohn die königliche Krone aufsetzen wollte; Palastrevolutionen und
Bürgerkriege waren wieder an der Tagesordnung, bis Pipin von
Heristal (er war von mütterlicher Seite ein Enkel Pipins von Lan-
Schlachtbei den und führt seinen Beinamen von einer Burg bei Lüttich), der aufira-
Testrt 687. sische Hausmeier 687 bei Teftri (unweit St. Ouentin) die Neustrier
711. besiegte und seit er auch neustrischer Hausmeier war, im Namen Diet-
richs Iii. das ganze Frankenreich mit Kraft und Klugheit regierte. Er
gründete die Macht seines Hauses, welches von seinem großen Urenkel
Karl das karolingische genannt wird.
Me Hausmeier.
Karl Martell (716-741 n. Chr.).
§ 105. Nach Pipins Tod erkämpfte sein ältester Sohn Karl
Martell die Würde eines Hausmeiers oder vielmehr Vicekönigs
(„üux et princeps Francorum“) gegen die Ränke seiner Stiefmutter
und die Abneigung der Neustrier. In fast jährlich wiederkehrenden
Feldzügen bekriegte er Alemannen und Bayer und zwang deren
Herzoge zum Gehorsam, sicherte auch gegen die unbeugsamen Frie-
sen und Sachsen wenigstens die Gränze. Daher war es ihm
möglich, die ganze Macht des Reichs gegen die Araber zu führen,
i und bei Tours den ewig denkwürdigen Sieg zu erringen (§ 98).
Tours732. Was wäre aus Europa geworden, wenn 732 Chlotare, Chilperiche,
Childeriche und Dietriche das Frankenreich zerrüttet hätten?
sier«?°der Nach 732 unterwarf er die Friesen, die sich mit furchtbarer
Friesen." Hartnäckigkeit vertheidigten, endlich auch zum größten Theile das Chri-
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien]]
TM Hauptwörter (100): [T83: [Karl Heinrich König Otto Sohn Reich Kaiser Sachsen Ludwig Herzog], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser]]
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Extrahierte Personennamen: Siegbert Franke Karl Karl Karl_Martell Karl Karl
Martell Karl
Extrahierte Ortsnamen: Sachsen Gallien Gallien Helvetien Germanien Siegberts Sachsen Europa
Die Zeit der Kreuzzüge.
89
Grafschaftsgerichte appelliert werden konnte, welche im Namen des
Königs abgehalten wurden. Er unterwarf seine Vasallen einer starken
Besteuerung, und da er das Einkommen aller erledigten Bisthümer
einzog, Zölle, Weg- und Strafgelder sowie eine Judensteucr erhob, auch
manche Konsiscation verhängte, so ist es begreiflich, daß er einer der
reichsten Monarchen seiner Zeit war. Er hielt ein Söldnerheer (größten-
theilt aus Niederländern geworben, Brabanzonen) wie seine despotischen
Nachfolger Wilhelm Ii. (1087—1100), Heinrich I. (1100 — 1135).
§ 266. Letzterer hinterließ nur eine Tochter, Mathilde, welche
als kinderlose Wittwe Kaiser Heinrichs V. den Grafen Gottfried
von Anjou ehelichte, der von seiner Helmzier, einem Ginsterzweige ^
(planta genesta), den Beinamen Plantagenet führte. Nach Hein- ®anue®
richs I. Tod wollte Mathilde die Rechte ihres Sohnes Heinrich geltend *
machen, wurde aber durch Heinrichs I. Schwager, den Grafen Ste-
phan von Blois, daran verhindert. Erst nach dessen Tod bestieg
der Plantagenet Heinrich Ii. den Thron, der sein väterliches Erbe Reg.^1154
durch Heirath mit Gupenne und Poitou vermehrte, die Ostküste 1
Irlands eroberte und den König von Schottland sowie den Für-
sten von Wales zur Huldigung zwang. Er griff tief in die kirchlichen
Rechte ein, gerieth deßwegen mit dem Erzbischof von Kanterbury,
Thomas Decket, in Streit und veranlaßte durch einen zornigen ^omas
Ausruf dessen Ermordung in der Kirche (29. Dezember 1170). In f e‘
Folge dieses Frevels sah er sich zu einer strengen Kirchenbuße und der
Zurücknahme seiner Verordnungen in Betreff der Kirchenrechte genöthigt.
8 267. Sein Sohn und Nachfolger Richard Löwenherz ist "93
durch seinen Kreuzzug berühmt. Nach seiner Rückkehr bekriegte er den 1
französischen König Philipp Ii. August und wurde zuletzt vor der Burg
Chalus durch einen Pfeilschuß getödtet. Sein Bruder und Nachfolger
Johann ließ (1202) seinen Neffen Arthur, den Erben der Bre-
tagne, umbringen, wurde deßwegen von Philipp Ii. August bekriegt und i"i99 us
verlor alle Besitzungen in Frankreich mit Ausnahme des Erbgutes 1216.
seiner Mutter. Auch mit Papst Innocenz Iii. gerieth er in Streit,
der immer erbitterter wurde, worauf der Papst 1212 den König bannte
und dessen Unterthanen vom Eid der Treue lossprach. Als Johanns
Vasallen abzufallen drohten und der französische König den Krieg er-
klärte, söhnte sich Johann mit dem Papste aus, anerkannte dessen Ober-
lehensherrlichkeit über England und Irland und gelobte jährlich 1000
Mark Silbers zu entrichten. Als er seiner Tyrannei wieder freien
Lauf ließ, zwang ihn 1215 ein allgemeiner Aufstand zur Unterschrei-
bung des Freiheitsbriefes „Magna Charta libertatum“, zu Runnymead
bei Windsor.
§ 268. Der Hauptinhalt ist: Bestätigung der Rechte der Kirche; Magna
Beschränkung der willkürlichen Besteuerung der Vasallen und der könig- charta’
lichen Vormundschaft über minderjährige Vasallen; Zurückführung der
königlichen Gerichtsbarkeit und des königlichen Schatzkammerhofes auf
Kriminal- und Regaliensachen; Bestätigung eines höchsten Gerichtshofes
in Civilsachen; Schutz der Freiheit und des Eigenthums gegen will-
kürliches Gericht; Bestätigung der alten Rechte und Freiheiten der
Städte, Flecken, Seehäfen und fremden Kaufleute; Einführung gleichen
Maßes und Gewichts; Beschränkung der drückenden Forstgesetze; die
TM Hauptwörter (50): [T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin], T56: [Papst Kaiser Rom Heinrich König Kirche Gregor Bischof Italien Papste], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Heinrich_I. Mathilde Heinrichs_V. Heinrichs_V. Gottfried
von_Anjou Mathilde Heinrich Heinrich Heinrichs_I. Heinrich_Ii Heinrich Kanterbury Thomas_Decket Richard_Löwenherz Philipp_Ii Philipp August Johann Johann Arthur Philipp_Ii Philipp August Innocenz_Iii Innocenz Johanns Johanns Johann Johann
Extrahierte Ortsnamen: Hein- Irlands Schottland Wales Frankreich England Irland
96
Geschichte des Mittelalters.
ihres meistens durch Wucher erworbenen Reichthums, sodann wegen
ihrer eigentümlichen Lebensweise und endlich standen sie im Verdachte
mit dem Blute ermordeter Christenkinder Zauberei zu treiben. So
wurde ihnen die Aufregung des ersten Kreuzzuges verderblich; blie-
den sie bei verheerenden Seuchen verschont, wozu ihre Mäßigkeit und
Vorsicht zweifelsohne viel beitrug, so wurden sie beschuldigt die Brun-
nen vergiftet zu haben und massenhaft ermordet.
§ 286. Noch schlimmer aber erging es denen, welche von dem
Glauben der Kirche absielen, den Häretikern oder Ketzern (von dem
griechischen Katharoi, d. h. Reine, weil sie die Kirche von Jrrthü-
mern zu reinigen behaupteten). Diese wurden, sobald sie von der
Geistlichkeit ihres Irrglaubens schuldig erfunden wurden und sich nicht
bekehrten, von dem weltlichen Arme ergriffen und dem Tode, ge-
wöhnlich dem Feuertode überliefert. Diese Justiz war aus dem
Heidenthume (man erinnere sich an die Verfolgung der Philosophen,
an die Christenverfolgungen von Nero bis Diokletian) in das christliche
Cäsarenreich übergegangen und hatte sich auch frühe in das Abendland
übersiedelt. Jedoch ist cs eine falsche Behauptung, daß die mittelalter-
lichen Häretiker harmlose Leute gewesen seien, die gerne in der Stille
ihrer Ueberzeugung gelebt hätten, aber dem spürenden Glaubenshasse
zum Opfer sielen; die Geschichte beweist im Gegentheil, daß fast
alle Häresien mit dem größten Eifer Anhänger warben,
und die Kirche mit glühendem Hasse verfolgten, dem es nur
an der Macht zu einem Religionskriege fehlte. Die Kirche durfte dem
Abfalle nicht ruhig zusehen, und die damaligen Staaten waren so innig
mit der Kirche verbunden, daß ein Abfall von der Kirche zugleich als
eine Empörung gegen die Staatsordnung betrachtet wurde.
Die Albi- § 287. Die bedeutendste Häresie war die der Albigenser (von
genfer. £er Stadt Albi so genannt) in dem südlichen und südwestlichen Frank-
reich. Sie lehrten nicht nur, daß der Besitz weltlicher Macht in den
Händen der Geistlichen unchrifilich sei, sondern hatten in ihren Glauben
auch manichäische Elemente ausgenommen; ihr Beschützer war ihr Lan-
desherr, der mächtige Graf Raymund von Toulouse. Die Be-
kehrungsversuche waren bei ihnen vergeblich, 1208 erschlugen sie sogar
einen päpstlichen Legaten; darauf ordnete Papst Innocenz Iii. in
Uebereinstimmung mit Ludwig Viii. von Frankreich einen Kreuzzug
gegen sie an, in welchem Simon von Montfort der Anführer
war, der Städte und Schlösser erstürmte und ein fürchterliches Blutbad
anrichtete. Ihm war es wie dem König von Frankreich wenigstens
ebenso viel um die Eroberung der Grafschaft als um den wahren
Glauben zu thun, daher kam König Peter von Aragonien, dem
die Grafschaft einmal als Erbtheil zufallen konnte, seinen Verwandten
zu Hilfe, fand aber in der Schlacht den Tod. Selbst als der Papst
den reuigen Grafen schützte, konnte er ihm nur einen Theil seines Be-
1227. sitzeö retten, der andere siel an Montforts Sohn Amalrich, der ihn
später dem französischen König abtrat. Damals führte der Papst die
Dieinqui-Inquisition (Nachforschung) ein, d. h. er verordnete, daß jeder Bi-
sition. in den Pfarreien seiner Diöcese zuverlässige Männer auswähle
und eidlich verpflichte den Ketzereien nachzuspüren und dem Bischöfe zu
berichten; später wurden die Dominikaner mit dieser Inquisition hetraut.
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Extrahierte Personennamen: Innocenz_Iii Innocenz Ludwig_Viii Ludwig Simon_von_Montfort Peter_von_Aragonien
Extrahierte Ortsnamen: Frank- Toulouse Frankreich Frankreich
Von der Zeit des Zwischenreiches bis auf Kaiser Friedrich Hl. 97
Das Gericht hatte auf glaubwürdige Anzeige hin der Thatsache
nachzuforschen, Anklage und Vertheidigung zu Horen und nach dem
aktenmäßigen Erfunde das Urtheil zu fällen.
Gilstes Kapitel.
Von der Zeit des Zwischenreiches bis auf Kaiser
Friedrich Iii.
Das Interregnum (1254—1273).
§ 288. Nach dem Tode Wilhelms von Holland wählte der eine
Theil der Kurfürsten (bei dieser Gelegenheit erscheint zum erstenmal
ein Kurkollegium: Mainz, Trier, Köln, Sachsen, Brandenburg,
Böhmen, Pfalz) 1257 den reichen englischen Prinzen Richard von Richard von
Kornwallis, der andere den König Alfons X. von Kastilien. Kornwallis,
Letzterer hatte sich diese Wahl viel Geld kosten laffen, betrat aber den 9et’i272. '
deutschen Boden niemals, Richard dagegen, der noch mehr bezahlt hatte,
stellte sich mehrmals ein, zog am Rheine umher und kehrte wieder
heim, wenn sein mitgebrachtes Silber aufgebraucht war. Königliche Die „kaiser-
Gewalt zu üben gestatteten ihm die Fürsten nur selten, Deutschland lose, schreck-
war daher ohne Oberhaupt und alle Ordnung hörte auf. Die Großen lld;e
bekriegten einander, die kleinern Herren befehdeten sich, ihre Knechte
aber schwärmten als Räuber und Mörder umher. Viele Burgen
wurden zu Raubnestern, neue an Straßen und schiffbaren Flüssen er-
baut, so daß die Kaufleute ihre Maaren nur mit bewaffnetem Geleite
versenden oder sicheres Geleite mit schwerem Gelde erkaufen mußten;
überdies legten die Herren willkürliche Weg- und Flußzölle an. Das
wehrlose Landvolk verzweifelte fast, die Städte dagegen schloßen große
Bündnisse, im deutschen Norden z. B. schon 1241 Lübeck und Ham- Stävtc-
burg, denen bald Braunschweig, Münster, Soest, Dort- buntf‘
mund u. a. beitraten; 1255 den rheinischen Bund, der sich von
Köln bis Basel erstreckte und zunächst gegen das Unwesen der neuen
Zölle und Räuberei gerichtet war. Diesem Bunde traten auch mehrere
Laudesherren bei, er war jedoch zu weit ausgedehnt und seine Städte
lagen zu sehr auseinander, als daß er zu Festigkeit und Dauer hätte
gelangen können.
Uudols von Habsdurg (1273—1291).
§ 289. Die Kurfürsten brauchten lange, bis sie sich zur Erwäh-
lung des Grafen Rudolf von Habsburg verständigt hatten; die
Besitzungen desselben, zerstreut in den heutigen Kantonen Aargau, Lu-
zern, Zürich, Thurgau, im Elsaß und in Schwaben herumliegeud, waren
ansehnlich, ohne ihm jedoch eine für die Großen furchtbare Hausmacht
zu gewähren; er schien daher stark genug die Ordnung im Reiche eini-
germaßen wieder herzustellen, ohne den Großen gebieten zu können.
Rudolf hatte sich aber durch Gottesfurcht, Gerechtigkeit und Leutselig-
Bumiillrr, Weltg. Ii. 7
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Hl Friedrich Gilstes Friedrich_Iii Friedrich Wilhelms_von_Holland Wilhelms Richard_von_Richard_von
Kornwallis Alfons_X Rudolf_von_Habsburg Rudolf Rudolf Rudolf
Die Dänen in England.
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daher zwang er den furchtbarsten Wikinger Hastings (Haddin) nach
harten Kämpfen zu Land und See England zu verlassen und sein Glück 893—897.
anderswo zu suchen.
§ 163. Wie Karl der Große war Alfred nicht nur Krieger und Alfreds
Staatswirth, sondern auch Gesetzgeber und Förderer höherer Staatsre-
Bildung. Er stellte die altgermavische Eintheilung in Gaue (Shires),
Hunderte und Zehnten wieder her, und während die Adeligen (die
Thane und Carle) die höchsten Aemter begleiteten und den Reichstag
(Witenagemot) bildeten, gab er den gemeinen Freien (Keorlen) in den
Gauen und Hunderten die alte Gerichtsverfassung zurück; er machte
auch die Bewohner eines Bezirks für die in seinem Umfange begange-
nen Verbrechen verantwortlich und dadurch wachsam. Er stellte die
zerstörten Kirchen und Klöster wieder her, beschäftigte sich mit den da-
mals betriebenen Wissenschaften, sammelte alte Heldenlieder, dichtete
selbst, übersetzte des Bosthius Schrift über den Trost der Philosophie,
die Weltgeschichte des Orosius, des ehrwürdigen Beda Kirchengeschichte
vop England, das Hirtenbuch Papst Gregors I., die Psalmen rc. in das
Angelsächsische, beschrieb die Fahrten, welche englische Seemänner auf
seinen Befehl nach Archangel und Danzig unternahmen und verlangte
von den Edlen, daß sie ihren Söhnen eine ihrer Stellung angemessene
Bildung geben ließen. Er starb 901.
England von einer dänischen Dynastie beherrscht (1013—1043).
§ 164. Ueber ein halbes Jahrhundert regierten Alfreds Nachfolger
nach seinem Beispiele, daher blieben sie auch Sieger in ihren Kämpfen
mit Normannen, rebellischen Briten, Dänen, mit den Schotten (um
850 war das Königreich der Pikten mit dem der Schotten vereinigt
worden) und den Walisern. Aber König Ethelred Ii. war des Ethelred h.
Thrones in jeder Beziehung unwürdig; er erkaufte von dänischen und
norwegischen Seekönigen den Frieden und ließ dennoch am 13. Novem-
der 1002 die in England längst angesessenen Dänen meuchlerisch
überfallen. Mehrere tausend wurden umgebracht, die in Ostanglien
und Northhumberland setzten sich aber zur Wehre und riefen den
König Sueno (den Glücklichen) zu Hilfe, welcher Ethelred zur Flucht
in die Normandie, zu seinem Schwager, dem Herzoge Richard Ii.
nöthigte. 1013.
§ 165. Sueno starb zwar schon 1014, sein Sohn Kanut gewann Kanut der
jedoch 1017 die Oberhand, und da er auch Dänemark erbte und Norwe- Große,
gen eroberte, da ferner Irland und Schottland seine Oberherrlichkeit an-
erkannten, so war dieser nordische König einer der mächtigsten Herrscher
seiner Zeit, daher er sich auch „Kaiser" nennen wollte. Seine Herr-
schaft durch Krieg und Meuchelmord zu sichern hatte er nicht verschmäht;
nachdem es ihm aber gelungen war, waltete er gerecht, weise, kräftig
und unparteiisch über seine Völker und verschaffte dem Christeuthum den
vollständigen Sieg über Odins Religion im europäischen Norden und
auf Island; unter ihm hörten auch die Fahrten der Wikinger auf.
Seine Dynastie starb in England mit seinem Sohne Hardikuut
schon 1043 aus und die angelsächsische gelangte noch einmal auf den
Thron, erlosch aber 1066, worauf die Großen den Grafen Harald,
von dänischer Abkunft, zum Könige wählten.
TM Hauptwörter (50): [T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien]]
TM Hauptwörter (100): [T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin]]
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Extrahierte Personennamen: Hastings Karl_der_Große Karl Alfred Alfreds
Staatswirth Carle Beda_Kirchengeschichte Gregors_I. Gregors_I. Sueno Kanut Harald
Extrahierte Ortsnamen: England England England Danzig England Ostanglien Irland Schottland Christeuthum Odins Island England