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1. Die mittlere und neue Welt - S. 37

1873 - München : Lindauer
37 -eüums auf, und von 717-730 wirkte der Hl. Korbknian teils zu Freising, teils zu Matjes an der Etsch für die Verbreitung das Christentums. Als der eigentliche „Apostel Deutschlands" wrrd der Benediktinermönch Winfried aus Westsex angesehen, der als Bischof Bonisazins genannt wurde. Er traf 716 in Deutschland ein, bekehrte die Friseu, Hessen (deren heilige Donnereiche bei Geismar durch seine eigene Hand gefällt wurde) und Thüringer, teilte Boioarien mit des Herzogs Odilo Zustimmung ht sechs Bistümer und stiftete allenthalben Kirchen, Klöster und Schulen. Vom Papste ursprünglich zum Bischof, dann zum Erzbischof von Germanien ohne bestimmten Sitz, und schließlich (748) zum Erzbischof von Mainz erhoben, legte er, nachdem er das Christentum in Deutschland zureichend begründet glaubte, seine Würde nieder und saud bei den Frisen, die er sämtlich für das Christentum zu gewinnen hoffte, den Martvrertod (755). Nach dem Hinaanae des hl. Bonifazins hat sich Kaiser Karl der Große um die Befestigung und Ausbreitung des Christentums m den germanischen Landen unsterbliche Verdienste gesammelt. Er bewog die Sachsen zur Annahme des Christentums und gründete zur Befestigung desselben acht Bistümer: Münster und Osnabrück-für die nördliche Hälfte von Westfalen (das südliche Westfalen kam zur Erzdiözese Köln), Paderborn und Minden für dreengern, Bremen, Verden und Hildesheim für die Ostfalen, und ^ alberstadt für die thüringischen Sachsen. Mit dem Christen-tume verbreitete sich das Klosterleben, das der hl. Antonrns um 305 in der ägyptischen Wüste ins Leben gerufen und dessen Schüler Pacho'mius fester begründet hatte, nach dem Abendlande, wo dasselbe durch den hl. Benediktus, Abt des von ihm gestifteten Klosters Mo nte-Kafsi^no bei Neapel, eine neue Gestaltung erhielt und in dieser bei den Deutschen willige Aufnahme fand. — Die Verfassung erfuhr zunächst durch das von den merovingischen Königen eingeführte Lehenswefen eine Änderung. Für Geschenke, anfangs bewegliche, später unbewegliche, verpflichtete sich der Freie einem Fürsten oder andern weltlichen oder geistlichen Großen zur unbedingten Ergebenheit, d. H. er wurde der Mauu oder Soldat des Fürsten oder Großen. Dieses Verhältniß hieß das Lehens-verhältniß, das Gut hieß Lehengut, der Verleiher war Lehensherr, der Empfänger Lehensmann (Basse, Vasalle). Anfangs erlosch der Lehens vertrag mit dem Tode des Lehensherrn oder Lehensmannes, und das Lehen fiel wieder zurück. Später gingen die Lehen auf Kinder, Kindeskinder und Verwandte über, anfänglich in männlicher Linie (Mannslehen), bald auch in weiblicher Linie (Kunkel- oder Rockenlehen). Eine weitere Umgestaltung erlitt die Verfassung unter den Karolingern vornehmlich durch zwei Maßregeln. Die erste dieser Maßregeln war das Svnodalgericht, ein geistliches Rüge-

2. Die mittlere und neue Welt - S. 38

1873 - München : Lindauer
38 oder Sitteng ericht, vermöge dessen der seinen Sprengel bereisende Bischof auch über die weltlichen Personen Nachfrage hielt und selbe für Vergehen mit geistlichen Strafen belegte. Da eine von diesen Strafen, der Kirchenbann, unter Karls. Nachfolger auch die weltliche Acht, d. i. Verlust der Güter und Würden, nach sich zog, so wurden diese Synodalgerichte folgenschwer. Die zweite Maßregel bestand in der Verleihung von Jmmuuitäts-briefen, vermöge welcher geistliche und weltliche Personen den königlichen Richtern entzogen und der Gerichtsbarkeit der Bischöfe oder Äbte unterstellt waren. —Die richterliche Gewalt handhabten in den mitunter sehr ausgedehnten Gauen einzelne von den Herzögen, später von dem deutschen Könige oder Kaiser eigens ermächtigte Edle, Graue oder Grafeu genannt, denen je ein rechtskundiger Richter zur Seite stand. Neben den Gaurichtern (Gaugrafen) „schalteten in der karolingischen Zeit mehrere von Bischöfen oder Äbten mit landesherrlicher Genehmigung ernannte Schirmvögte. Bei den Gaugerichteu führte der Gaugraf den Vorfitz, das Urteil aber sprachen Freie ohne Unterschied, bis Karl der Große hiezn eigene Männer, die sogenannten Schöffen, bestellte. Die Amtsthätigkeit der Gau grafen ließen die einzelnen Herzöge, später der deutsche König oder Kaiser, durch eigene Abgesandte überwachen. Bis um die Mitte des 5. Jahrhunderts blieb das Recht der germanischen Stämme ein ungeschriebenes, in den drei folgenden Jahrhunderten entstanden bei allen Stämmen geschriebene Gesetze. Bei Civilsachen galten Zeugen und Urkunden, bei peinlichen Sachen der Eid, Eideshelfer und Gottesurteile (Ordmen) als Beweise. — Das Volk war noch immer in Freie (adelige und nicht adelige), Freigelassene und Unfreie geschieden; auch die Einteilung des Landes in Gaue war der Hauptsache uach geblieben, neigte aber dem Ende zu, seit Karl der Große einige Bistümer und Klöster der Gerichtsbarkeit der Gaugrafen entzogen und dadurch die Einteilung des Landes in unmittelbares und mittelbares Reichsgut angebahnt hatte. Städte gab es außer den aus römischer Zeit stammenden nur wenige, dagegen war das offene Land mit einer Menge von Einzelhöfen bedeckt, wo der freie Mann auf seinem Eigengute (Allo'be — Allodium von a l oder all — ganz, und dem althochdeutschen ot = eigen, also ganz eigen) Landbau und Viehzucht treiben ließ, während er selbst der Jagd sich ergab, Kriegsdienste leistete und den gemeinsamen Angelegenheiten bei Gerichten und Volksversammlungen anwohnte. — Das Heerwesen hing mit dem Grundbesitze innigst zusammen. Der freie Besitzer eines Eigen gutes (Allodiums) war zur He er folge, wenn sie gebannt, d. H. geboten wurde, verbunden, und dies hieß man den Heerbann. Der Heerbannsoldat mußte sich selbst ausrüsten und für den Felddienst auf drei

3. Die mittlere und neue Welt - S. 49

1873 - München : Lindauer
er auch Lothringen an sich. Am längsten nahm ihn die Erreichung des dritten Zieles in Anspruch. Nachdem er von den Ungarn gegen Auslieferung eines ihrer mächtigen Fürsten, den man in Sachsen gefangen hatte, und gegen einen jährlichen Tribut einen neunjährigen Waffenstillstand erlangt hatte, legte er in Sachsen und Thüringen feste Burgen an, schuf eilte leicht bewaffnete Reiterei und übte sie gegen die slavischen Völker, die sich der Zinsbarkeit entzogen hatten.^- Die Vorteile, welche er über die Slaven errang, bestimmten ihn, den Ungarn den Tribut zu verweigern. Als diese deshalb in Thüringen und Sachsen einsielen, erlitten sie ander Unstrut (935) eiue gräßliche Niederlage. .Auch im Norden des Reiches waren Heinrichs Waffen glücklich. Er drang über die Eider bis nach Jütland vor, entriß den Dänen die Mark Schleswig (zwischen Eider, Treene und Schlei)^und stellte so die alte Reichsgrenze im Norden wieder her. Sein Sohn Otto I (936—973), der „Große" zugenannt, war ebenfalls nur vou den Franken und Sachsen zum Könige gewählt, wußte aber die Gemüter so einzunehmen, daß ihm schon bei seiner Krönung zu Aachen die Großen aus allen deutschen Landen huldigten. Bei dem Kröuuugsmahle versahen die Herzöge von Franken, Baiern, Alemannien und Lothringen zum erstenmal die Hofdienste als Mundschenk, Kämmerer, Truchseß und Marsch all. Seit dieser Zeit nahmen die Inhaber dieser Hofoder Erzämtcr eine hervorragende Stellung ein, und es kam nach Verlaus vou ungefähr 300 Jahren so weit, daß die deutschen Könige von den Erzbeamten allein, mit Ausschließung der übrigen Reichsstände, gewählt wurden. Otto I entfaltete die ihm innewohnende Kraft hauptsächlich tu den Kriegen, die er nach Außen führte. Züge gegen die Wenden und Vänen. Die Wenden, ein Teil der im Osten des deutschen Reiches gelagerten Slaven, wurden aufs neue zinspflichtig gemacht (938), und die Dänen, welche die von Heinrich I hergestellte Reichsgrenze überschritten hatten, wurden nach Jütland zurückgedrängt (948). Ester Vng nach Italien, 951. ^ Das nächste Augenmerk Otto's war?ans Italien gerichtet, welches feit Arnulfs Tode wieder von Deutschland getrennt war. Dort hatte nach dem Tode des Königs Lothar aus dem bnrgnn-difchen Haufe Berengar Ii nach der Krone gegriffen und hielt seines Vorgängers Witwe Adelheid in schmählicher Gefangenschaft. Otto drang ohne Widerstand in Berengars Hauptstadt Pavia ein, nahm den Titel eines „Königs der Lombarden" an und heiratete die mißhandelte Adelheid. Berengar unterwarf sich und erhielt das italienische Königreich als deutsches Lehen.

4. Die mittlere und neue Welt - S. 87

1873 - München : Lindauer
87 Grad in Dunkel gehüllt. - Die Städteverfaffung, in Deutschland das Weichbild genannt, kam durch Vereinigung mehrerer kleinerer Gemeinden zu einer.h^adtgemeinde und durch die den Städten all-mählig gewährten Exemtionen 'und Hoheitsrechte zur Ausbildung. In Deutschland stellte der Stadtherr, z. B. der Bischof, für bte Civilgerichtsbarkeit einen Schultheiß, für bte Kriminal- und Polizeigewalt einen vom Kaiser mit dem Blutbanne, d. i. dem Rechte über Leben unb'tob, beliehenen Vogt an, der Burggraf hieß, wettn er zur Verteidigung einer nahen Burg gehalten war. Betbe, der Schultheiß und der Vogt, waren durch Schöffen beschrankt, welche der Vogt unter Zuziehung der in Freu und in gewerb-treibende Leibeigene geschiedenen Bürger aus der Zahl der frete n Grund eigen tümer wählte. Aus den Schöff en, mitunter auch aus den freien Bürgern, bildete sich da und dort ein Senat oder Ratsherrenkollegium, welches unter dem Vorsitze etnes oder zweier Bürgermeister allmählig die Gewalt der Schultheiß e und Vögte an sich brachte und diese ganz verdrängte. Das im 12. Jahrhundert begonnene Sammeln der St ädte g ewohn-het tut gab Veranlassung, daß auch Landesgewohnheiten oder sogenannte Landrechte schriftlich abgefaßt wurden. Dte erste größere Sammlung deutscher Rechte, Sachsenspiegel genannt, legte der sächsische Edelmann Eicke von Repgow zwischen 1215 und 1218 an; die zweite Sammlung der Art, wahrscheinlich von David aus Augsburg angelegt, ist das schwäbische Landrecht oder der Schwabenspiegel, der 1255 begonnen und 1290 vollendet wurde. Das Ritterwesen entstand durch die Absonderung derer, welche durch einen größeren eigenen Besitz oder durch größere Lehen in den Stand gesetzt waren, den Kriegsdienst zu Rosse zu letsten. Seine Ausbildung erhielt das Ritterwesen zunächst durch dte am Hose der Karolinger entstandenen Kriegsspiele, die allmahltg zu Reichsturnieren umgeschaffen wurden, und weiterhin durch die Kreuzzüge, aus welchen die drei geistlichen Ritterorden (s. S. 64) hervorgingen. Zur Aufnahme in den Rttt erst and mit den drei Abstufungen des Edelknaben oder Pagen (vom 7.—14. Jahre), des Knappen (vom 14.—21. Jahre) und des Ritters waren freie eheliche Geburt und Enthaltung^- -von bett mechanischen Beschäftigungen der gemeinen Leute erforderlich; auch mußte sich jeder zum Schutze der Ktrche und der Unterdrückten, zur Heilighaltung seiner Ehre und ztr einem höflich en Benehmen gegen die Frauen verpflichten. Schöffen genannt wurden. Als die Freien in der Folge fast überall einen Teil ihrer Rechte, darunter das Recht, im Namen des Kaisers oder Komgs zu richten, verloren, erhielt sich die Gewalt des alten Kaisergerichts nur m Westfalen, und zwar in den alten Mahlstätten, besonders zu Dortmund und Arnsberg, die Freistüle genannt wurden und ihre Befugmsse ttt gewissen Fällen über ganz Deutschland ausdehnten.

5. Die mittlere und neue Welt - S. 109

1873 - München : Lindauer
109 für einen Einfall in fein Gebiet züchtigen wollte. Er erhielt denselben bewilligt, vermuthlich gegen die Zusage, seine Tochter Maria dem kaiserlichen Prinzen Maximilian zur Ehe zu geben. Der Herzog von Lothringen war schon nach drei Monaten bezwungen, aber er eroberte, als Karl der Kühne 1476 bei Grans on und bei Murten (frzf. Morat) von den Schweizern besiegt worden war, fein. Land wieder und wurde in der Behauptung desselben von den Schweizern unterstützt. Karl der Kühne suchte dem Herzoge Renatus die Stadt Nancy „wieder zu ent: Teilen, ward aber zur Flucht genötigt und beim Ubergange über einen zugefrornen Sumpf erschlagen (1477). Kurz daraus vermählte sich Maximilian mit Maria vvn Enrgnnd, gelangte aber erst durch den Sieg, den er 1479 hei Gninegate über den König Ludwig Xi von Frankreich gewann, in den Besitz der bnrgnitdifchen Länder mit Ausnahme des eigentlichen Herzogtums Burgund, welches Frankreich als erledigtes Lehen eingezogen hatte. Als Maria 1482 starb, schlossen Me deutfchburgun-difchen Stände auf eigene Hand zu Arras mit Frankreich einen Vergleich, erkannten aber die _ vormundschaftliche Regierung Maximilians für seinen Sohn Philipp an. Des Kaisers Freude über die Erwerbung seines Lohnes trübten zwei Kriege mit dem Ungarnkönige Mathias Korvinns, der schließlich (1485) die Stadt Wien einnahm und den Kaiser aus Niederösterreich verjagte. Der Flüchtige begab sich nach Schwaben und lebte dort von den Anleihen und Geschenken, welche ihm die Reichsstädte und Klöster zukommen ließen. Nach dem Tode des Mathias Korvinns (1490) eroberte des Kaisers Sohn Maximilian Niederösterreich zurück, mußte es aber geschehen lassen, daß die Ungarn ihre Krone nicht ihm, sondern seinem Vetter Wladislaw Ii, der 1471 dem Georg' Podebrad als König Böhmens gefolgt war (f T. Viii), übertrugen. Nach Friedrichs Iii Tode bestieg fein Sohn Maximilian I (1493—1519) den deutschen Tron. Dieser strebte vornehmlich drei Dinge an: Schwächung der türkischen Mackt, Wiederherstellung des königlichen Ansehens in Deutschland und Italien und Vermehrung der österreichischen Hausmacht. An der Erreichung des ersten Zieles ward er teils durch die in Italien herrschenden Wirren, teils durch die mangelhafte Unterstützung der deutschen Reichsstände gehindert. Um das königliche Ansehen in Dentfchla nd herzustellen, hob er auf dem Reichstage zu Worms (1495) das Fehderech t unbedingt auf und gebot bei Strafe der Reichsacht ewigen Land-frieden. Zugleich fetzte er in Frankfurt ein Reichskammergericht ein, welches in allen Streitigkeiten der Reichsgüeder die erste und letzte Behörde für alle unmittelbaren, und die zweite

6. Die mittlere und neue Welt - S. 120

1873 - München : Lindauer
120 der Katholiken zu unterliegen fürchteten, in dem ehemaligen Benediktinerkloster Anhausen (bei Waffertrüdingen im Ans-bachischen) zusammen und erneuerten am 4. Mai 1608 die schon im Jahre 1572 gegründete Union zur Verteidigung ihres Glaubens und Besitzes. Zum Haupte derselben wurde Friedrich Iv von der Pfalz erwählt. Diesem Bunde stellten die Katholiken im Jahre 1609 einen andern entgegen, welcher den Herzog Maximilian von Baiern an der Spitze hatte und vom Jahre 1619 an den Namen Liga führte. Beinahe wäre schon beim Aussterben des Hauses Jülich (25. März 1609) ein Zusammenstoß des katholischen Bundes mit der Union erfolgt,' indem für die Länder jenes Hauses (Jülich, Berg, Kleve, Mark, Raveusberg und Ravenstein) mehrere Prätendenten auftraten. Doch wurde die Spannung noch beseitigt und die streitigen Länder bis zur endgültigen Entscheidung (die erst 1666 erfolgte) von den Haupterben gemeinsam besetzt. Kaiser Rudolf kümmerte sich wenig um die Verwaltung des Reiches und mußte, von allen Seiten bedrängt, Ungarn, Mähren und Österreich seinem Bruder Mathias abtreten. Um Böhmen nicht ebenfalls einzubüßen, erließ er 1609 für dieses Land den sogenannten Majestätsbrief, worin er den drei Ständen der Herren, Ritter und der königlichen Städte samt ihren Unterthanen freie Religionsübung zusicherte. Aber die Böhmen setzten in das kaiserliche Wort kein Vertrauen und gingen, als Mathias mit einem Heere aus Ungarn anrückte, zu diesem über. Rudolf überlebte diese Schmach nicht lange; er starb 1612 und hatte seinen Bruder- Mathias (1612—1619) auch in der kaiserlichen Würde zum Nachfolger. Unter der Regierung des Mathias entbrannte der dreißigjährige Krieg (1618—1648), der Deutschland länger als ein Jahrhundert unglücklich gemacht hat. 3)er ööhmjfch.pfüszische Hrieg, 1618—1623. In Rudolfsii Majestätsbriefe war den drei weltlichen Ständen in Böhmen/ aber nicht den protestantischeil Unterthanen der geistlichen Stände die Erbannug protestantischer Kirchen auf ihren Gütern gewährt worden. Als dessen ungeachtet die Unterthanen der dem Erzbischof von Prag gehörigen Stadt Klostergrab und die des Abtes zu Brauuau auf dem Gebiete dieser ihrer geistlichen Herren protestantische Kirchen erbauten, ward die Kirche zu Kl oft er grab niedergerissen und die zu Braunau geschlossen (1618). Graf Thnrn, dem kurz vorher der kaiserliche Minister Khlesel das Bnrggrafenamt des Karlstein (an welches die Verwahrung der Reichsinsignien geknüpft war) abgenommen hatte, wodurch dieser ehrgeizige Mann wider den Kaiser Mathias aufgebracht war, stellte sich an die Spitze des auf' rührerischen Adels und suchte, als er gegen sich eine Untersuchung eingeleitet sah, die ebeu obschwebende Kirchenangelegenheit in eine

7. Die mittlere und neue Welt - S. 122

1873 - München : Lindauer
122 weißen Berge Ö st erreich ob der Enns für seine Kriegskosten (13 Millionen Gulden) verpfändet worden war, die pfälzische Kur würde mit dem Erztruchsessenamte für seine Person auf Lebensdauer, der Kurfürst von Sachsen bekam die Lausitz. 3)er dänische Hrieg, 1625—1629. Das harte Geschick Friedrichs V bewog dessen Schwager, den König Christian Iv von Dänemark, an der Spitze eines Heeres in D e n t s ch l a n d einzufallen, wo inzwischen Albrecht von W a l d -stein oder Wallenstein, später Herzog von Friedland in Böhmen, für den Kaiser ein Heer von 40,000 Mann geworben und über dasselbe den unbeschränkten Oberbefehl erhalten hatte. Wall enstein schlug den Grafen Mansfeld bei der Dessauer Brücke, folgte dem Flüchtigen bis nach Ungarn und vereinigte sich nach seiner Rückkehr mit Tilly, der mittlerweile den König Christian Iv bei Lutter am Barenberge 1626 geschlagen hatte. Beide eroberten Holstein, und Wallenstein allein Schleswig und Jütland. Die beiden Herzöge von Mecklenburg, welche den Dänen Hilfe geleistet, wurden aus ihren Ländern verjagt und das Gebiet des Herzogs von Pommern durch die Truppen Wallensteins geplündert; nur die Hansestadt Stralsund schlug alle Stürme Wallensteins glücklich ab. Für die aufgewandten Kriegskosten erhielt der Kurfürst M ari -milian gegen Rückgabe des noch immer verpfändeten Oberösterreichs die Oberpsalz mit der Grafschaft Cham, dann die Ämter der Unterpfalz rechts des Rheines mit Heidelberg und Mannheim und, weil A mb erg in der Oberpfalz und Heidelberg das Kurpräcipuum (das zur pfälzischen Kurwürde gehörige Gebiet) ausmachten, stillschweigend auch die erbliche Kurwürde (1628). Um den König Christian Iv von einer Vereinigung mit den Schweden zurückzuhalten, wurden ihm alle seine verlornen Länder im Frieden zu Lübeck 1629 vom Kaiser zurückgegeben. Dem Katholizismus suchte der Kaiser das Übergewicht tut Reiche dadurch zu sichern, daß er 1629 durch das Restitutionsedikt alle von den Protestanten seit dem Passauer Vertrage (1552) eingezogenen geistlich eit Güter (gegen 120 an der Zahl) zurückforderte und verordnete, daß die Vorteile des Augsburger Religionsfriedens vom Jahre 1555 (s. S. 114) nur für die Bekenner der Augsburger Konfession gelten sollten. Als Wallenstein dieses Edikt mit großer Härte vollzog, wurden wider ihn auf dem Reichstage zu Regens bürg, wo des Kaisers Sohn Ferdinand zum römischen König gewählt werden sollte, so heftige Klagen geführt, daß ihn der Kaiser entlassen mußte. Die Mehrzahl seiner Soldaten nahm bei den Schweden Dienst; die Minderzahl ward unter Tilly's Befehl gestellt.

8. Die mittlere und neue Welt - S. 23

1873 - München : Lindauer
23 und sich um die Verbreitung des arianischen Christentums bemühte, welches balb bei beu Westgoten, Ostgoten, Burgunbern, Vanbalen und Songobar bett herrschenb würde. — Dte älteste Verfassung Deutschland beruhte auf der Sonberung des Volkes in ©erneutbett, welche die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen'personen (Fürsten uttb Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheibnng über Krieg und Fricben in Hanben hatten. Eine Gern ei übe bestaub aus einer Anzahl von Hosen großer ttitb kletuer Gutsbesitzer; mehrere Gemeinben bitbeten eine Genossenschaft des Gaues, der seinen Namen entwcber von einer bebeuteubeu Ortschaft ober vou einem Flusse hatte. Das Königtum bestaub ursprünglich nur bei bett germanischen Stammen Im Osten (Markomannen , Qnaben, Goten), später sattb es überall Eingang, ausgenommen bei bett Sachsen. — Das Volk bestanb ans vier Stänben: 1. beut Abel, welchen die bnrch tapfere Vorfahren ober durch großen Grunbbesitz hervorragenben Familien bitbeten; 2. den nicht abeligen Freien, welche den Hauptteil des Volkes ausmachten; 3. beu Freigelassenen, („Liti" ober „Lassen"), welche Grunbeigeutum nur als Pächter besitzen bürsten; und 4. den Knechten, tetls Kriegsgefangene, teils gekaufte, teils im Hause geborene. — Vom Kriegsdienste waren nur die Knechte ausgeschlossen. Dte Hauptstärke des Heeres bitbete das Fußvolk. Die Angriffswaffett waren Kenten, Streitaxt, Sper, Schwert, die Schteuber, der Wurfspieß (Ger), die Frame (zum Zerspatteu des feittblichett Schtlbes), Bogen nnb Pfeil. Die Sch irrn waffe war ein Schitb aus Weib ut-qeftecht ober Brettern. War ein Krieg von der Volksversammlung beschlossen, so erfolgte ein Aufgebot sämtlicher Waffenfähigen ober der Heerbauu. Neben biesem bestaub das Geleite (die Gefolgschaft), inbein junge Leute sich um einen Führer scharten uttb selbstänbig Streifzüge unter nahmen, y & 7. Die Deutschen vor der großen Wölkerwandernng bis zur Gründung des deutschen Weiches, 375—843. Auslosung des Gotenreiches durch die Hunnen, 375 — 378. Das Reich der Goten, welches sich vom schwarzen bis zum baltischen Meere erstreckte (s. 21 die Entstehung der germanischen Völferoereiue), warb balb nach seiner Grünbung durch die Hunnen bebrobt, die ihren Sitz jenseit der Wolga am Ural verlassen hatten und auf neue Wohnsitze ausgingen (875). Sie rissen die zwischen Wolga uttb Don wohttettbett Ala'nen mit sich fort, besiegten bte Osigoten unter ihrem (110 Jahre alten) König He'manytch uttb warfen sich mit den Besiegten auf die Westgoten in D aci en. Diese wichen vor der Übermacht zurück und würden vom Kaiser Valens in Mösien aufgenommen. Aber der Druck, den sie durch die römischen Statthalter erfuhren, bestimmte sie, mit den Oftgoten Alanen und Hunnen, welche gleichfalls über die Donau ge-

9. Die mittlere und neue Welt - S. 35

1873 - München : Lindauer
35 und zum Schutze gegen sie bald darauf die Nordmark und_ die slavische Mark errichtet. Gegen den Dänenkönig Gottfried, der sich 808 mit den Milzen und anderen Slaven verband, zog der hochbejahrte Kaiser selbst und nötigte ihn, sich zurückzuziehen und seine Grenzen durch einen Erdwall, das Da^nawirk, zu sichern. Als Gottfried nach einem unglücklichen Angriff auf Frisland von einem seiner Dienstleute erschlagen wurde, kam zwischen seinem Nachfolger Hem min g und Karl 811 ein Friede zu Stande, der dem fränkischen Reiche das nordalbingische Sachsen bis zur Eider sicherte. Die Milzen wurden 811 und 812 von Karl aufs neue gedemütigt. Harls Staatsverwaltung und Lebensende. Die Verwaltung des Staates besorgte Karl durch die von ihm ernannten Gaugrafen; dabei gewährte er einigen Bistümern und Klöstern eine von den Gaugrafen unabhängige Gerichtsbarkeit, und an den bedrohten Grenzen waren mehrere Gaue oder Grafschaften zu einer sogenannten Mark vereinigt, die ein Markgraf verwaltete. Zur Ermittlung der allerwärts bestehenden Zustände schickte Karl Sendgrafen oder Sendboten, jedesmal einen geistlichen und einen, weltlichen aus; die wichtigsten Reichsangelegenheiten wurden aus den jährlichen Reichstagen mit den geistlichen und weltlichen Großen beraten. Wokeine geschriebenen Gesetze vorhanden waren, ließ Karl die Rechtsgewohnheiten aufzeichnen, anderwärts ließ er die früher abgefaßten Gesetze durch Zusätze ergänzen; die fränkischen Gesetze, welche in den Kapitularien der Reichsversammlungen zu Stande kamen, waren für alle verbindlich. . Als Karl die Abnahme seiner Kräfte fühlte, erklärte er 813 auf einer Reichsversammlung zu Aachen seinen Sohn Ludwig zu seinem Nachfolger in der königlichen und kaiserlichen Würde, verfügte aber, daß Bernhard, den Ludwigs verstorbener Bruder Pippin hinterlassen hatte, das Königreich Italien unter der Oberhoheit seines Oheims verwalte. Am 28. Januar 814 starb Karl zu Aachen und wurde dort in der von ihm gegründeten Domkirche beigesetzt. Ludwig der Fromme (814-840) gab noch im Jahre 814 Boioarten an seinen ältesten Sohn, Lothar, erhob diesen aus dem Reichstage zu Aachen (817) zum Mitregenten und wies den beiden jüngeren Söhnen, Pippin und Ludwig, nur einzelne Landschaften an. Bojoarien kam bei dieser Gelegenheit an den noch unmündigen Ludwig, der 825 die Huldigung der bojoarifchen Großen entgegennahm und 827 über die in die Ostmark und in Kärnthen eingefallenen Theiß-Bulgaren einen glänzenden Sieg davontrug. Inzwischen war Ludwig der Fromme von seiner zweiten Gemahlin, Judith, mit einem vierten, Sohne,

10. Die mittlere und neue Welt - S. 86

1873 - München : Lindauer
86 Mit der Verbreitung des Christentums hielt die des Klosterlebens gleichen Schritt. Aus der Klosterpforte gingen die größten Heiligen, ja ging beinabe alles hervor, was die Zeit Großes aufzuweisen hat: Philosophen, Theologen, Geschichtsschreiber, Dichter, Lehrer der Jugend, Missionäre, Pfleger der Kunst, der Landwirtschaft und der Gewerbe. Seit dem 10. Jahrhundert wurden die Mönche, die früher durchgängig Laien waren, meistens zugleich Priester, und in jedem Kloster hielt mau seit dieser Zeit nur einige Laienbrüder zu den gewöhnlichen Diensten. Von da beginnen die vielen Zusätze zu der von dem Hl. Benedikt entworfenen Ordensregel, woraus ebenso viele neue Mönchsorden hervorgingen, so der Ordert der Kluniacenser (910 in Burgund von Beruo gestiftet), der Kart hä ns er (1084'von dem Kanonikus Bruno von Rheims in der Einöde La-Chartrense gegründet), der Cisterciens er (1098 vom Abte Robert zu Citeaux gestiftet und in der Folge durch den Abt Bernhard von Clairvaux zum höchsten Ansehen gebracht) und der Prämonüratenser oder Norbertiner (1120 von Norbert aus Lauten auf einer ihm vom Himmel gezeigten Weise, pratum monstratum, bei Laon gegründet). Dazu kamen die vier Bettelorden, der Dominikaner (1216 von-em'spanier Dominikus de Guzman zu Toulouse gestiftet), der Franziskaner (1223 durch Franz von Assi'si gestiftet), der Karmeliter (1156 auf dem Berge Karmel in Palästina gestiftet und zwischen 1238 üttitt2i4 nach Europa verpflanzt) und der Augustiner (1244 durch den Papst Innocenz Iv gestiftet), endlich der Orden der Servilen (1233 durch Kaufleute aus Florenz gestiftet). Neben den Mönchsklöstern entstanden viele Frauenklöster, deren Mitglieder mit dem ägyptischen Worte Nonnen, d. h. Mütter, bezeichnet wurden. Ein Streit zwischen dem Papste Nikolaus I (858—867) und dem byzantinischen Kaiser Michael Iii (842—867), welcher 858 den Patriarchen Ignatius von Konstantinopel unrechtmäßig entsetzt und an dessen Stelle den gefügigen Photius erhoben hatte, gab die Veranlassung zur Treuuuug der griechischen von der lateinischen Kirche, welche im 11. Jahrhundert durch die wechselseitigen Bannflüche des Papstes Leo Ix (1049—1054) und des Hofpatriarchen Michael Cärularius so tief wurzelte, daß alle folgenden Versöhnungsversuche scheiterten. — Die Staatsverfassung entwickelte sich in Deutschland und England in anderer Weise als in Frankreich. Während die Macht der französischen Könige durch die dem kapetingischen Hause und seinen Nebenlinien gesicherte Tronfolge wuchs, sank die der englischen und deut scheu Herrscher durch die vielen Zugeständnisse, die sie teils zur Erlangung, teils zur Behauptung des Trons den geistlichen und weltlichen Großen machen mußten (die magna charta libertatum Johanns von England, der Freiheitsbrief Königs Andreas Ii von Ungarn). Vor Gericht wurden die Gottesgerichte (Or d a^lien) in dieser Zeit seltener, dagegen der Gebrauch der Folter gewöhnlich; jdct! Prozeßverfahren blieb in Deutschland durch die westfälischen Femgerichte*) bis zu einem gewissen *) Die Femgerichte (von Feme —Ding, Gericht) waren ursprünglich germanische Volksgerichte, bei welchen jeder Freie Recht sprechen konnte (Freigerichte). Karl der Große schuf diese Volksgerichte zu kaiserlichen Landgerichten um, indem er aus den Freien eine bestimmte Anzahl erkor, die unter dem Vorsitze eines Fürsten oder Grafen zu Gericht saßen und
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