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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 15

1888 - Berlin : Hertz
Otto I. ; Heinrich der Löwe; Brandenburg wird zur Hauptstadt. 15 3. Albrecht's Nachfolger aus dem Hause Saltenstiidt. (1168—1320.) Albrecht's Fürsorge für die brandenburgischen Lande wurde von seinen Nachfolgern in gleichem Sinne fortgesetzt, wodurch der Segen, welchen er über die Mark zu verbreiten gestrebt, ein dauernder und wahrhaft fruchtbringender wurde. Keinem unter den Ballenstädtern fehlte es an Kraft und Muth, um die eingeschlagene Ruhmesbahn zu verfolgen, sie alle waren darauf bedacht, die Grenzen des aufstrebenden Staates weiter auszudehnen, die Stellung der neuen brandenburgischen Fürstengewalt im deutschen Reiche zu befestige», und gleichzeitig durch wohlthätige Einrichtungen das innere Gedeihen ihrer Länder zu fördern. Otto I. (1168—1184) — Kriege gegen Däneuiark. Unter Albrecht's des Bären erstem Nachfolger, seinem Sohne Otto I., wurde die Macht des ballenstädtischen Hauses durch deu frühen Untergang des baierschen Löwen, des langjährigen Nebenbuhlers Albrecht's, befördert. Heinrich der Löwe, das Haupt der Welfen, war von dem hohenftaufischen Kaiser Friedrich I. mit Macht und Ehren ausgezeichnet worden, wie nie ein Fürst im deutschen Reich; als nun Friedrich nach Italien zog, um in dem großen Streit der deutscher? Kaiser mit den Päpsten die Entscheidung herbeizuführen, rechnete er vor Allem auf die Hülfe jenes mächtigen Herzogs. Heinrich aber hielt in Ehrgeiz und Undank den Augenblick für günstig, um den Untergang der Hohenstaufen zu fördern und auf den Trümmern ihrer Macht die seines eigenen welfischen Hauses noch zu erhöhen. Er ließ seinen Kaiser ungeachtet der gegebenen Versprechen im Stich, und so geschah es, daß Friedrich in dem Kampf gegen den Papst und die lombardischen Städte erlag. Kaum war der Kaiser mm nach Deutschland zurückgekehrt, so zog er den übermüthigen Herzog zur Rechen« schast, und alle Fürsten des Reichs, welche durch Heinrich's Stolz längst verletzt waren, sahen mit Freuden seinem Sturz entgegen. Vergeblich forderte ihn der Kaiser drei Mal vor das Fürstengericht; da er allen Befehlen trotzig Widerstand leistete, wurde er in die Acht erklärt, das Herzogthum Baiern dem Grafen Otto von Wittelsbach, Sachsen aber dem Grafen Bernhard von Anhalt, Bruder des Markgrafen Otto von Brandenburg, zugesprochen. Zwar nicht ohne Kampf ließ sich der Löwe aus seinem Besitz vertreiben; aber der vereinigten Macht der deutschen Fürsten vermochte er nicht zu widerstehen; der Kaiser selbst erschien an der Spitze des Reichsheeres und Heinrich bequemte sich nun, die kaiserliche Gnade anzuflehen, damit ihm nicht Alles genommen würde. Auf den Knieen bat er den Kaiser um Aufhebung des Bannes und um Rückgabe seiner Güter. Friedrich hob ihn, tief gerührt mit den Worten auf: „Du bist das eigene Werkzeug Deines Unglücks." (1181.) Seine Erbgüter allein wurden ihm gelassen; seine Nachkommen zu Herzögen von Braunschweig erhoben, sollten später dem großbritannischen Thron seine Fürsten geben. Die brandenburgischen Markgrafen hatten zwar keinen unmittelbaren Ländergewinn bei der Theilung der bairisch-sächsischen Herzogthümer, aber ihre Stellung wurde seitdem eine unabhängigere. Bis dahin war der Markgraf von Brandenburg in Bezug auf das Land am linken Elbufer, welches zur

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 27

1888 - Berlin : Hertz
Ludwig von Baiern; Wiederherstellung der Ordnung. 27 darauf (1320) starb dieser letzte Sprößling des ballenstädtischen Hauses, und nun stieg die allgemeine Verwirrung auf den höchsten Punkt. Rudolph von Sachsen nahm als nächster Verwandter der bisherigen Markgrafen ihre Nachfolge in Anspruch, obwohl derjenigen Seitenlinie, welcher er angehörte, niemals eine Mitbelehnung über Brandenburg ertheilt worden war. Für die Behauptung seiner Ansprüche schienen ihm jedoch die Verhältnisse in Deutschland günstig, wo die beiden Gegenkaiser, Ludwig der Baier und Friedrich von Oesterreich, im Streite lagen: in der That gelang es ihm, durch kühues Auftreten und große Verheißungen einen Theil des branden-burgischen Landes zur Huldigung zu bewegeu. Nicht lauge aber kounte er sich dieser angemaßten Herrschaft erfreuen; denn kaum war Ludwig der Baier durch die Schlacht bei Mühldorf (1322) zum unbezweiselten Besitz der höchsten Gewalt in Deutschland gelangt, so erklärte er auf dem Reichstage zu Nürnberg die Mark Brandenburg für ein eröffnetes Reichslehen und übertrug dasselbe mit Zustimmung der Fürsten seinem ältesten Sohne Ludwig. Auf diese Weise gebachte er vor Allem seine Hausmacht zu vermehren und sich eine kräftigere Stütze im Reiche zu verschaffen, weil er sich noch immer gegen bic Eifersucht seiner österreichischen Wibersacher nicht sicher hielt. Der neunjährige Herzog Ludwig von Baiern würde benn mit der Mark Branbenburg, der Erzkämmererwürbe und allen Länbern, Grafschaften und Herrschaften, die bttrch Walbemar's Tod erle« bigt waren, feierlich belehnt (1324). König Ludwig selbst übernahm die Vormunbfchaft über beu jungen Markgrafen und ergriff mit kräftiger Hand die Verwaltung in dem unglücklichen Laube, in welchem feit Walbemar's Tode auf allen Seiten Unorbnung und Willkür eingerisfen war. Befonbers hatten die Schrecken des Fanstrechts, welches unter den Ballenstäbtern in der Mark weit weniger, als in anderen Theilen Deutschlands gewaltet, jetzt auf entsetzliche Weise um sich gegriffen: kühne Raubritter belagerten die Landstraßen und erbaueten feste Burgen, von denen aus sie die Umgegend in Schrecken fetzten. Vergeblich schlossen sich viele Städte und Ritter zusammen, sie vermochten biesem Unwesen nicht wirksam zu steuern. Der neuen Regenten erste Sorge mußte es daher sein, Orbuung utib Sicherheit in dem bebrängten Laube wieberherznstellen: in den Urkunben, welche der fcaierifchc Fürst den Ständen zur Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten ausstellte, versprach er ihnen sofort „die Vesten zu brechen, die nach Walbemar’s Tode im Lanbe erbauet waren." Zu größerer Sicherheit in dem neuen Besitz würden mit dem Herzog von Braunschweig, dem Markgrafen von Meißen und dem König von Dänemark Familiettverbinbungen und Freunbschaftsverträge geschloffen. Rubolph von Sachsen sah sich von seinen Anhängern balb verlassen, machte nun keine Anstrengungen weiter, den unrechtmäßigen Besitz zu behaupten und würde später durch die Nieberlausitz zufriebengeftellt. Den Herzögen von Mecklenburg und Glogatt und dem König von Böhmen mußte bagegen ein Theil der Länber überlassen werben, welche sie nach Walbemar's Tode an sich genommen hatten, und die Herzöge von Pommern weigerten sich gleichfalls, die Uckermark herauszugeben, und verbanden sich zu bereu Behauptung mit dem König Wlabislaus dem Kleinen

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 40

1888 - Berlin : Hertz
40 Raubzüge des Erzbischofs von Magdeburg. Die Quitzows. und verwegen ihr Haupt, sonbcrn auch bic benachbarten Fürsten, bic Herzoge von Pommern, Mecklenburg und Lüneburg, besonbers aber der Erzbischof von Magbeblirg, angelockt bnrch die Schwäche des kaum vertheibigteu Laubes, ober gereizt durch Raubzüge bcr märkischen Ritter, fielen ranbenb und plüuderub iu die Marke» ein. Der Erzbischof von Magbeburg hatte au der Greuze des Havellaubes eine Raubveste Mylow erbaut, von wo aus er die Städte und Lanbschaftcn ringsum durch stete Raubzüge belästigte. Jobst's Statthalter, Ritter Lippolb vou Brebow, beschloß, biefe Burg zu brechen, und führte ein ansehnliches Kricgshccr gegen bieselbe; aber er gerieth selbst in Gefangenschaft. Nun schloß der Erzbischof noch ein Bünbniß mit dem Fürsten von Anhalt; vereint zogen bieselben plünbernb und verwüstenb in bcr Gcgcnb von Branbcnbnrg umher. Am schrecklichsten erging cs der armen Stadt Rathenow; bnrch Verrath kam bieselbe in bic Hänbc des Fürsten von Anhalt, welcher sein rohes Kriegsvolk ungezügelt rauben, morben nnb alle thierische Wuth und Lcibcnschast üben ließ. Als die Bürger ihm schon bcn Hulbigungscib geleistet, gebot er ihnen, die Panzer wieber anzulegen, um dem Erzbischof entgegen zu ziehen. Kaum aber hatten die wehrhaften Bürger die Stadt verlassen, so befahl der unmenschliche Fürst, die zurückgebliebenen Weiber, Greise nnb Kinder aus bcn Hänscrn und aus bcn Thoren der Stadt zu jagen, nnb so mußten bic Unglücklichen, mitten im Winter, ohne alles Hab nnb Gut ihren Hcab verlassen und am Bettelstab in die Frembe wanbern. Was in der Stadt noch zu plünbern war, würde fortgeschafft, die räuberischen Horben aber setzten sich bort fest, um von ba ans das Land rings herum weiter zu verheeren. Nachbem bet Greuel nur allzuviel schou verübt worben, vereinigten sich die Stabte der Mittelmark zu einem Schutzbüubniß und vergalten dem Erzbischof ihrerseits durch Einfälle tu das Magbcburgische bic Unbill, die sic von ihm erfahren hatten. Einen Augenblick schien es, als sollten die schwer Heimgesuchten bei einer kräftigen Obrigkeit selbst wieber Schutz erhalten, ba der ehrenwerthe Markgraf Wilhelm von Meißen als Statthalter in den Marken eingesetzt würde (1396). Er verbanb sich mit mehreren benachbarten Fürsten und besonbers mit Lübeck und bcn übrigen Hansastäbten, um bic Ranbbnrgen zu zerstören und die Sicherheit bcr Grenzen wieber herzustellen, aber nur zu balb legte er sein Amt nieder und an seine Stelle trat wieber Lippolb vou Brebow, kurz baraus bessen Schwiegersohn, Hans von Quitzow (1400). Die Quitzows. — Der Raine bei* Quitzows ist einer der verrufensten in bcr branbenburgischeu Geschichte; beult iu jener Zeit oer Schmach und bcr Zerrüttung war es vor allen andern Geschlechtern das der Quitzows, auf welches das Volk mit Zittern und Schrecken blicken mußte. Unter allen Raubrittern waren keine so verwegen, wie biefe, keine übten das Raubhanbwerk in so großem Maßstabe aus. Die beiben Brüder Hans und Dietrich von Quitzow waren die Söhne eines geachteten Ritters Kuno von Quitzow auf Quitzhövcl iu der Pricgnitz. Haus heirathete die Tochter des Statthalters Lippold von Bredow und erhielt dabei die Burg Platte bei Brandenburg, balb barauf das Statthalteramt. Er, wie sein Bruder Dietrich, war von wildem, rohem Wesen, ein Feind ruhigen, friedlichen Lebens, ein Verächter der Bürger und Bauern und zu jeder Gewaltthat bereit, und seine Macht und seinen Reichthum zu vermehren. Seine Laudesoerwaltung begann er bamit,

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 53

1888 - Berlin : Hertz
Huldigung tn der Altmark und Priegnitz; Landfriede. 53 und verbarg sich in deren Rohr. Sein Roß wurde ihm dahin nachgebracht. Als er aber aus dem Rohr hervorkam und dem Roß in die Zügel greifen wollte, scheute dasselbe auf und lief davon. Das sah ein Bauer aus dem feindlichen Belagerungsheer, lief eilig zur Stelle und erkannte den Qnitzow. Sofort eilte er in's Lager, Anzeige davon zu machen, und alsbald wurden die Flüchtigen verfolgt. Durch die Brüche der Havel mannichfach gehindert, konnten sie nicht entkommen. Hans von Quitzow wurde festgenommen und nach Kalbe in strengen Gewahrsam gebracht. Schloß Plaue aber ergab sich am folgenden Tage (26. Februar), und die reiche Beute, welche die Quitzow's vou ihren Raubzügen vornehmlich in dieser Burg aufgehäuft hatten, theilten die Belagerer. Nach dem Falle dieser festesten der Burgen konnte sich auch Schloß Benthen nicht länger halten, sondern ergab sich gegen freien Abzug der Mannschaft. So war denn der nächste Zweck des Burggrafen und seiner Verbündeten erreicht, die Quitzow's und ihre Genossen in der Mittelmark vollständig ge-demnthigt. Um aber nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, brach Friedrich sofort nach der Altmark auf, um nunmehr auch die dortige Ritterschaft zur Huldigung zu bringen. Nach den Erfolgen, deren Kunde ihm vorausging, konnte von thätlichem Widerstand nicht mehr die Rede sein: die Mitglieder der ersten altmärkischen Familien erschienen jetzt dienstwillig in Friedrichs Gefolge und gaben dem gefürchteten Herrn, als er von der Altmark weiter nach der Priegnitz zog, das Ehrengeleit. Ebenso ging es jetzt in der Priegnitz, wo ihm die Ritterschaft gleichfalls willig huldigte. Ueberall war der Widerstand gebengt und somit einem allgemeinen Landfrieden eine neue Stätte bereitet. Friedrich säumte nicht, nunmehr die Mitwirkung aller Stände für einen solchen ehrlichen Frieden in Anspruch zu nehmen: er berief die Bischöfe, Herren, Ritter und Städte der Mark, sowie die Grafen von Lindow und Ruppin nach Tangermünde, um „mit Rath, Vollwort und Wissen Aller und Jeglicher" ein Gesetz für die Landessicherheit zu verkünden und gleichzeitig über die Besiegten Gericht zu halten. Durch Urtheil der Landstände wurden die Quitzow's aller Lehen- und Pfandgüter verlustig erklärt, alle ihre Habe fiel als rechtlich erledigt dem Burggrafen zu. Dann wurde unter Zustimmung der Stände der Landfriede zu Tangermünde verkündet, welcher für die Mark seit langer Zeit zum ersten Male wieder eine vollständige Aufrichtung des schwer gebeugten Rechts und öffentlichen Friedens in Aussicht stellte. Jetzt konnte der Bauer wieder seine Hütte bauen, der städtische Handel wieder die sichern Straßen beleben, der tief zerrüttete Landbau fand den Muth, sich zu erneuen. „So guten Frieden hatte der Burggraf dem Lande verschafft," sagt eine alte Chronik, „wie dasselbe seit Karl's Iv. Zeiten nicht mehr genossen hatte, daher man es als eine besondere Schickung der Gnade des Allmächtigen pries." Nicht blos in der Mark wurde Friedrich's Werk gerühmt, weit umher in den angrenzenden Ländern machte sein ebenso kräftiges, wie besonnenes und umsichtiges Auftreten das größte Aufsehen. Der Ruf der gefürchteten Quitzow's war so weit verbreitet, daß ihr jäher Fall Ueberraschuug und Staunen hervorrief und in den Gedenkbüchern jener Zeit, wie in den Liedern fahrender Sänger als ein hochwichtiges Ereigniß gefeiert wurde.

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 114

1888 - Berlin : Hertz
114 Das Geheimerathscollegium. eröffnete die meisten Sachen, welche schriftlich eingingen, hielt ihm Vortrag darüber und besorgte die Ausfertigung der Bescheide; er hielt auch die Landtage im Namen des Fürsten ab, erstattete demselben Bericht über die Verhandlungen und ertheilte in Auftrag des Landesherrn alle Befehle und Anordnungen. Meistens handelte er, ohne den Rath Anderer einzuholen, blos nach Rücksprache mit dem Fürsten und nach eigener Ansicht. Im Fall einer längeren Abwesenheit des Fürsten war es nun öfter geschehen, daß zur Besorgung der Geschäfte die Räthe desselben mit anderen angesehenen Männern aus dem Adel und der hohen Geistlichkeit zu einer Art Regentschaft oder Geheimerathscollegium vereinigt wurden, welches jedoch bei der Rückkehr des Landesherrn sich wieder auflöste. Allmälig mochte man die Vorzüge einer solchen gemeinschaftlichen Behandlung der Geschäfte erkannt haben, nach und nach wurde darauf ein um so größeres Gewicht gelegt, als die Sorgen des Fürsten sich im Laufe der Zeiten immer mehr erweiterten. In Folge der Reformation war die Macht und das Ansehen der evangelischen Landesfürsten überhaupt, besonders aber ihr Einfluß auf Regelung der kirchlichen Dinge und auf Gründung der Schulen bedeutend gestiegen. Dazu kam, daß das Kriegswesen allmälig eine ganz andere Einrichtung erhalten hatte: statt des Aufgebots der Lehensritter und ihrer Reisigen hatte man sich mehr und mehr gewöhnt, Söldnerheere anzuwerben, und in allen Staaten wurden bald stehende Truppen gehalten. Hierdurch, wie auch durch die Zunahme der auswärtigen Verhandlungen in Folge der Religionswirren und bei dem Herannahen des dreißigjährigen Krieges war die Nothwendigkeit einer strengen geregelten Landesverwaltung mehr hervorgetreten, und dieselbe wurde noch lebhafter empfuuden, als die brandenburgifchen Fürsten ihre Fürsorge zugleich dem Herzogthum Preußeu und bald auch der Auwartschaft auf die jülich-clevesche Erbschaft im westlichen Deutschlaude zuweuden mußten. Die Häufung wichtiger Geschäfte in den verschiedenen, zum Theil sehr entlegenen Landestheilen veranlaßte daher den Kurfürsten Joachim Friedrich, ein st e -hendes Geheimerathscollegium zur schleunigen Bearbeitung der Geschäfte einzurichten. Die geheimen Räthe sollten des Fürsten Briefwechsel führen und seine Obliegenheiten gegen das deutsche Reich wahrnehmen; ihrer Leitung wurden, nach der Stiftuugsurkunde, ferner auch die Kammergüter und die Finanzen untergeben „zur Erhaltung Treu und Glaubens in gehöriger Leistung der Zahlungen" (also zur strengereu Ueberwachuug der regelmäßigen Zahlungen), sodann die Sorge für Gewerbe und Handel, wobei sie die Bedenken der vornehmsten Städte und der Verständigen aus der Ritterschaft hören sollten, endlich das gesammte Kriegswesen mit Zuziehung der Obersten und Kriegsverständigen. Das Kirchenwesen dagegen gehörte vor das Konsistorium, die Rechtspflege unter das Hof- und Kammergericht, in welchem der Kanzler den Vorsitz führte, der auch die Landtagsverhandlungen nach wie vor allein leitete. Der Geheimerath hielt nun im kurfürstlichen Schlosse wöchentlich zwei Sitzungen, in welchen gewöhnlich der Kanzler die zu berathenden Gegenstände vortrug; doch stand auch jedem Mitgliede frei, solche zur Sprache zu bringen. Der Vorsitzende unter den Räthen selbst war der Oberst-Kämmerer. War der Geheimerath in einer Sache einstimmig derselben Ansicht, so pflegte der Kurfürst nach derselben zu handeln;

6. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

7. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

8. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 8

1886 - Berlin : Hertz
8 diesem Gebiet herrschten die Markgrafen unabhängiger, als die meisten andern Fürsten des deutschen Reichs, sie 'zahlten dem Kaiser keine Abgaben und übten die Gerichtsbarkeit nicht in des Kaisers, sondern in ihrem eigenen Namen. Ihre Einkünfte flössen teils ans den Erbgütern, teils von den Erträgen der Wälder, Bergwerke, Zölle it. f. w. (Regalien). Oft verkauften oder verpfändeten sie dieselben, und gerieten dadurch später in Geldverlegenheiten; alsdann wandten sie sich an die Stände, um von diesen außerordentliche Beisteuern (Beden) zu erhalten, bis später statt dieser einzelnen Beden eine regelmäßige Abgabe festgesetzt wurde. In der aus Wenden und Deutschen gemischten Bevölkerung hatte deutsche Sitte mit dem christlichen Glauben und dem deutschen Recht die Oberhand gewonnen. Die deutschen Ansiedler, teils die Krieger Albrechts des Bären, teils fremde Einwanderer,' erhielten ihren Grund und Boden erbeigentümlich, ein Vorzug gegen die Bauern anderer Gegenden. Die Anlegung von Dörfern wurde meist einzelnen Rittern übertragen, welche dann zugleich erbliche Gerichtsherren des Ortes wurden. In den Städten, welche meist von gewählten Ratsmännern unter einem Rats- oder Bürgermeister verwaltet wurden, blüheten Handel und Gewerbe auf, besonders auch durch die Märkte. Mehrere Städte schlossen sich dem Hansabund an. Die Geistlichkeit gewann in der Mark keinen großen Einfluß auf die weltlichen Dinge, weil die Markgrafen ihr Herrscheramt mit großer Selbständigkeit führten; doch förderten die Ballenstädter mit regem kirchlichem Sinn alle frommen Stiftungen, besonders zahlreiche Klöster, welche nicht nur Pflanzstätten christlichen Glaubens, sondern auch Asyle der Mildthätigkeit, der Armen-und Krankenpflege und oft zugleich Vorbilder für erfolgreichen Landbau waren. Für die Pflege der Bildung leisteten sie dagegen nicht viel. Die einzigen Schulen waren von der Geistlichkeit begründet. Im allgemeinen gab der Zustand der Mark bei Waldemars Tode ein rühmliches Zeugnis für das Streben der Ballenstädter.

9. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 9

1886 - Berlin : Hertz
4. Die baierschen Markgrafen (1324—1878). Ludwig von Baiern (1324—1351). Mit dem Tode 1324 w Waldemars und vollends dem bald darauf folgenden Tode des 1351 letzten Sprößlings des ascanischen Hauses (1320) begann für Brandenburg eine trübe Zeit; die benachbarten Fürsten fielen über die Markgrafschaft her, um einzelne Landesteile für sich loszureißen. Herzog Rudolf von Sachsen nahm als nächster Verwandter der bisherigen Markgrafen die Nachfolge für sich in Anspruch und wußte einen Teil des Landes zur Huldigung zu bewegen, Kaiser Ludwig der Baier aber erklärte die Mark als ein eröffnetes Reichslehen und übertrug dasselbe seinem neunjährigen Sohn Ludwig (1324). Er selbst übernahm die Vormundschaft über den jungen Markgrafen und ergriff mit kräftiger Hand die Verwaltung in dem unglücklichen Laude, in welchem seit Waldemars Tode Unordnung, Willkür und das Unwesen der Raubritter ein* gerissen war. Er suchte alsbald Ordnung und Sicherheit wieder herzustellen. Zunächst gelang es ihm, den größten Teil der von den Nachbarn in Besitz genommenen Landesteile wieder zu gewinnen. Die Pommern jedoch wollten die Uckermark nicht herausgeben und verbanden sich mit Wladislaus dem Kleinen von Polen, der mit einem großen Heer in Brandenburgs Grenzen einfiel. Unter allen Gräueln der Verwüstung, des Mords und der schändlichsten Frevelthaten drangen die barbarischen Horden bis tief in die Mittelmark hinein, überall steckten sie die Häuser und Hütten in Brand, verwüsteten und zerstörten Kirchen und Klöster; gegen zweihundert Dörfer wurden von ihnen vernichtet, über 6000 Männer als Sklaven fortgeschleppt. Endlich erhob sich das schwer heimgesuchte Land mit Ludwig zu kräftiger Gegenwehr, und Wladislaus zog es vor, sich mit der gemachten Beute zu begnügen und über die Oder zurückzugehen. — Nun erhielt Ludwig die Uckermark von den Herzögen von Pommern gegen Erlegung von 6000 Mark Silbers zurück. 1345 Margaretha Maultasch. Neue schwere Bedrängnis entstand für Brandenburg durch die Verheiratung des Markgrafen Ludwig mit Margaretha, der Erbin von Kärnthen und Tyrol, von einem Schloß in Tyrol Margaretha Maultasch genannt, einer übermütigen, launischen Frau. Dieselbe war vorher mit dem

10. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 65

1888 - Berlin : Hertz
Friedrich's Erwerbungen; Friedrich lehnt die polnische Königskrone ab. 65 gütlichen Verhandlung und der gewinnenden Milde, ehe er die Schärfe des Schwertes entscheiden ließ, aber auch das Schwert hat er oft und mit Nachdruck geführt, um seine ererbten Rechte zu behaupten und zu befestigen. Friedrichs Erwerbungen; seine weile Mäßigung. Friedrich's ausdrückliches Bestreben war darauf gerichtet, alle die Länder wieder zu gewinnen, welche früher zu Brandenburg gehört hatten, durch Veräußerung oder Gewalt aber in andere Hände gekommen waren. Er bat, um hierzu die förmliche Berechtigung zu erlangen, den Kaiser auf dem Reichstage zu Nürnberg (1444), ihm eine Urkunde auszustellen, durch welche ihm die Wiedererwerbung aller jener Landestheile von Reichswegen gestattet wurde. Seitdem war er unablässig bemüht, jenes Ziel wirklich zu erreichen. Zunächst gelang ihm nach kurzer Fehde die friedliche Beilegung der Streitigkeiten mit Mecklenburg; er verzichtete auf den sofortigen Besitz des zunächst streitigen Landes Wenden, wogegen ihm für den Fall des Erlöschens des Mannesstammes der mecklenburgischen Herzöge die Erbfolge in ganz Mecklenburg zugesichert wurde. Außerdem schloß er mit den Herzögen ein enges Bündniß zur Erhaltung des Landfriedens. In ähnlicher Weise beendigte er mehrere Streitigkeiten mit Sachsen durch den Abschluß einer engeren Erbeinigung, in welche auch das hessische Haus ausgenommen wurde. Auch mit dem Erzbischof von Magdeburg brachte es der Kurfürst zu einer endlichen Beilegung der seit Otto Ii. immer erneuerten Streitigkeiten um die Lehenshoheit in der Altmark. Gegen die Abtretung einer Anzahl von Ortschaften entsagte der Erzbischof für immer auf feine Ansprüche. Die wichtigste Erwerbung aber, welche Friedrich zu erlangen wußte, war die Wiedervereinigung der Neumark mit dem Kurfürstenthum Brandenburg. Der deutsche Orden, welchem dieser Landestheil von den Luxemburgern überlassen worden, hatte während seiner unaufhörlichen Kriege gegen Polen die Unterstützung Friedrich's durch Geldvorschüsse in Anspruch genommen, und ihm dafür die Neumark zuerst zum Schutz übergeben, dann aber gegen eine Summe von 100,000 Gulden verkauft, jedoch unter der Bedingung, dieselbe wieder einlösen zu können. Der Kurfürst erhielt sofort die Huldigung der Stände der Neumark und trat in die ganze Landeshoheit und alle Gerechtsame derselben ein. Endlich wußte er auch in der Lausitz, welche unter Karl Iv. mit Böhmen vereinigt worden war, durch gütliche Verträge feine Herrschaft von Neuem auszudehnen, so daß er in allen Richtungen die alten Grenzen Brandenburgs, wie sie in den glücklichsten Zeiten der Ballenstädter Markgrafen gewesen, fast vollständig wieder erreichte. Weit glänzendere Aussichten aber sollten ihm noch eröffnet werden, Aussichten, welche einen schwächeren Fürsten gewiß verblendet hätten. Während der Streitigkeiten und Spaltungen, welche nach dem Tode des Wladislaus, Königs von Polen und Ungarn, in dessen Ländern entstanden, boten die Stände Polens unserem Kurfürsten, als Schwiegersohn des Verstorbenen, die polnische Königskrone an; er aber, überzeugt, daß Herzog Kasimir vonlitthauen zur Nachfolge in Polen berufen sei, und mit weiser Besonnenheit erwägend, wie schwierig seine Stellung unter den Parteiungen in dem fremden Lande sein würde, lehnte das Anerbieten ab. Der polnischen Gesandtschaft, welche H-chn, preuß. @«[C6. 20. Aufl. 5
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