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1. Europa (Oberstufe), Mathematische Erdkunde, Verkehrs- und Handelswege - S. 12

1896 - Breslau : Hirt
12 Europa, 5. Bevölkerung. a) Abstammung und Charakter. Die ältesten Bewohner der britischen Inseln waren die den Galliern stammverwandten Kelten, die heute nur > der Bevölkerung des britischen Jnselreiches ausmachen und in Wales, in N.-Schottland und vornehmlich in Irland wohnen. Die dem Festlande znge- kehrte ebene O.- und S.o.-Seite der Hauptinsel lockte oft Einwanderer und Eroberer dorthin. Julius Cäsar führte die Römer hinüber, die bis zum Eden jtd'n] vordrangen, wo sie das Land gegen die räuberischen Einfälle der keltischen Seoten und der wahrscheinlich germanischen Picten durch den Pictenwall sicherten. In der Mitte des 5. Jahrhunderts n. Eh. wanderten die germa- uischen Angeln und Sachsen ein, machten sich zu Herreu des Landes und verdrängten die keltischen Briten aus den ebenen Gegenden in die Gebirge des W. und nach der Bretagne, die von ihnen den Namen erhielt. In England d. i. Angelnland, gründeten die germanischen Volksstämme die 7 angelsächsischen Reiche, die Egbert von-Wessex 827 zu einem vereinigte. 1066 mußten sich die Angelsachsen den französierten Normannen unter Wilhelm dem Eroberer beugen. Den Grund zur Herrschaft über Irland legte England 1171, über Schottland machte es seit dem 10. Jahrh. seine Lehnshoheit geltend. Unter der Königin Elisabeth (1558—1603) begann sich im Verteidigungskampfe gegen Spanien die Seemacht zu entwickeln, durch die der Inselstaat, der seit Beginn des 17.'Jahrh. die 3 Reiche: England, Schottland und Irland nm- faßte, im 18. Jahrh. und in den napoleonischen Kriegen zur Herrschaft über die Ozeane und zum Besitze großer Reiche in allen Erdteilen gelangte. Aus dem Angelsächsischen und dem Französischen der Normannen entstand die englische Sprache, und aus der Verschmelzung der Germanen mit den Kelten und Normannen der Bretagne entstand der heutige englische Volksstamm, in dem das praktische Geschick des Franzosen sich mit dem Ernst und der Gründ- lichkeit des Germanen vereinigt, und an dem man Besonnenheit, Unternehmnngs- geist, Familiensinn, Freiheits- und Vaterlandsliebe rühmt, dagegen Kälte, Ver- schlossenheit, Neigung zu Überhebung und Mißtrauen tadelt. Die Schotten sind gut begabt, aber nicht mehr so kämpf- und fehdelustig, wie sie Walter Scott, einer ihrer größten Dichter, geschildert hat, sondern nüchtern, arbeitsam und sehr lernbegierig. Nur die Bewohner des n. Hochlandes bewahren noch die bekannte alte Kleidertracht und die alten Sitten. Der Ire ist gutmütig, tapfer, an- stellig, aber leichtsinnig, unwissend, roh und sehr arm. b) Religion und Unterricht. Die englisch-bischöfliche Kirche herrscht in England und Wales, aber alle protestantischen Sekten, Dissen- ters genannt, zusammen an 2±°l0l haben, wie die übrigen Bekenntnisse, freie Religionsübung; •M°/o Katholiken. In Schottland ist die presby- terianische die Landeskirche; 5°/o Kath. In Irland sind 75% römisch-katholisch. In Bezug auf Schulbildung zeigt sich ein großer Unterschied zwischen dem ärmeren und dem reicheren Teile der Bevölkerung. Bei dem niederen Volke erfährt dieselbe erst seit knrzer Zeit eine bessere Pflege. Noch hente giebt es im britischen Reiche Millionen Unterthanen, die weder lesen noch schreiben können. Für den höheren Unterricht dagegen ist durch zahlreiche und zum Teil ausgezeichnete Schulanstalten gesorgt; daher findet sich bei den höheren Volksklassen meist ein hoher Grad von Bildung. Eine ganz besondere Pflege erfahren die Naturwissenschaften durch zahlreiche gelehrte Gesellschaften.

2. Landeskunde der Provinz Westfalen und der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck - S. 20

1894 - Breslau : Hirt
20 Verwaltung und Rechtspflege. Präsidenten, der im Einvernehmen mit den Räten der drei Abteilungen: 1. der präsidialen (für allgemeine Landesverwaltung), 2. der Abteilung für Kirchen- und Schulsachen, 3. der Abteilung für direkte Steuern, Domänen (Krön- und Staatsgüter) und Forsten — den Bezirk verwaltet und die ge- troffenen Verordnungen im Amtsblatte der Königl. Regierung bekannt macht. Unter dem Regierungspräsidium besteht für besondere Angelegenheiten (Konzessionswesen, Enteignungen :c.) als Instanz für die Kreisausschüsse ein Bezirks-Ausschuß. welcher zugleich Verwaltungsgericht ist und unter dem Vorsitze des Regierungspräsidenten oder des Verwaltungsgerichts-Direktors tagt. Dieses Verwaltuugsgericht, unter dem Oberverw altnn gsgericht in Berlin stehend, entscheidet bei bestimmten Beschwerden und Streitigkeiten im Steuer- und Verwaltungswesen der Gemeinde-, Amts-, Kreis- und Stadtver- bände innerhalb des Regierungsbezirks. Die drei Regierungsbezirke Westfalens bilden die Provinz. Früher standen mit Ausnahme der militärischen^) und richterlichen Dinge alle öffent- lichen Angelegenheiten der Provinz unter direkter Aufsicht und Leitung des Oberpräsidiums, bezw. des Oberpräsidenten, der der Vertreter des Königs in der Provinz ist. In der neuesten Zeit ist für die Wahrnehmung und Leitung einer be- stimmten Anzahl von Provinzial-Angelegenheiten! der Unterhaltung und Anlegung von Kunststraßen (Chausseen), des Landarmenwesens, der Irren-, Blinden-, Taubstummen- und Besserungs-Anstalten, der Provinzial-Feuerver- sicherung, Alters- und Invalidenversicherung :c. eine eigene Pr ovinzial-Ver- waltnng eingerichtet, an deren Spitze der Landeshauptmann, unterstützt durch verschiedene Landesräte und Beamte, nach den Beschlüssen eines Provinzial- Ausschusses und Landtags die provinzielle Selbstverwaltung leitet. Neben, bezw. unter dem Oberpräsidium stehen außer den Bezirksregie- rungen auch das Provinzial-Schulkolleg ium**) für das höhere Schul- Wesen der Provinz, das Medizinal-Kollegium, die General-Kommis- sion (für Ablösungen :c.) und die Provinzial-Steuerdirektion zur Ver- waltung der indirekten Steuern. Zölle und Stempelgebühren. 2. Kirchliche Verwaltung. Der staatlichen Gemeinde bezw. dem Amtsbezirk entspricht auf kirch- lichem Gebiete der Pfarrbezirk, die Pfarre, unter dem Pfarrer oder Pastor. In den katholischen Gemeinden arbeiten in der Seelsorge neben dem Pfarrer Kapläne, bezw. Vikare. Aus mehreren Pfarren setzt sich ein Dekanat zusammen, dem einer der Pfarrer als Dechant vorsteht; dieser hält mit der Pfarrgeistlichkeit regelmäße Dekanatsversammlungen ab. Weihe und Anstellung der beruflich ausgebildeten Theologen geschieht durch den Bischof, dem als Vertreter in Ausübung kirchlicher Amtshand- hingen (Firmung, Priesterweihe :c.) ein Weihbifchof zur Seite steht. Bi- schöfliche Behörde für Verwaltung äußerer Angelegenheiten ist, von einem vom Bischof bestellten Generalvikar geleitet, das General-Vikariat, das unter *) Die militärischen Einrichtungen, Garnisonen :c. s. unter den Tabellen. **) Die Gymnasien und sonstigen höheren Bildungsanstalten s. unter Viii (Tabellen).

3. Landeskunde der Provinz Westfalen und der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck - S. 21

1894 - Breslau : Hirt
Rechtspflege. 21 dem Vorsitze des Bischofs seine Verfügungen trifft. Die Katholiken im Reg.- Bezirk Münster gehören zum Bistum oder zur Diözese Münster, die der Reg.- Bezirke Minden und Arnsberg zur Diözese Paderborn. Die Bischöfe werden unter gewissen Beschränkungen gewählt von den Domkapiteln. Auch in der evangelischen Kirche bildet die Pfarrgemeinde die Ein- heit. Mehrere Pfarren bilden eine Kreis gemeinde (Sprengel oderdiö- zese) unter einem Superintendenten, der alljährlich mit den Pfarrern und den Gemeinde-Ältesten eine Kreissynode abhält. Alle drei Jahre tritt eine Provinzial-Synode zusammen, bestehend aus den Superintendenten der Provinz und Abgeordneten der Kreissynoden. Der General-Superiu- tendent hat seinen Sitz in Münster, wo anch die oberste kirchliche Behörde, das Provinzial-Konsistorinm, sich befindet, dessen Mitglied der General- Superiuteudeut, dessen Spitze der Präsident des Konsistoriums ist; diese Behörde hat auch die Beschlüsse der Provinzial-Synode zu bestätigen. Die evangelische Kirche in Westfalen zählt 30 Kreisgemeinden. B. Rechtspflege. Zur friedlich-schiedlichen Beilegung von geringeren Rechtsstreitigkeiten, insbesondere Beleidigungen, besteht in den einzelnen Gemeinden das Ehrenamt des Schiedsmannes. Rechtsstreitigkeiten um kleiuere Werte (bis zu 3w Mark), leichtere Ver- gehen und Übertretungen, Feststellung und Regelung des Grundbuchs (Hypo- thekenbnchs), des Handelsregisters, der Testaments-, Erbschafts- und Konkurs- Angelegenheiten beschäftigen das Amtsgericht, mit welchem für Strafsachen ein aus einem Richter und zwei aus der Bürgerschaft berufenen Schöffen bestehendes Schöffengericht verbunden ist. Es bestehen in Westfalen 94 Amtsgerichte. Rechtsstreitigkeiten um größere Eigentums-und Vermögens-Gegenstände, sowie Ehe- und Stempelsachen gehören vor die Zivilkammern, größere Bergehen und geringere Verbrechen vor die Strafkammern der Laudge- richte, von welchen zur Aburteilung fchwerer Verbrechen Gefchworne zeit- weilig einberufen werden, deren zwölf mit einem Kollegium von drei Richtern ein Schwurgericht bildeu. Die Gefchworueu erkennen über Schuldig und Nichtschnldig, die Richter über das Maß der Strafe. Berufungen von Schöffengerichten gehen an die Strafkammer der Landgerichte. Das Landgericht besteht ans einem Präsidenten, mehreren Direktoren und aus einer hier größern, dort geringern Anzahl von Landrichtern, bezw. Landgerichtsräten. Westfalen hat sieben Landgerichte! zu Münster, Pader- born, Bielefeld, Arnsberg, Dortmund, Bochum, Hagem Berufungen gegeu die Entscheidungen der Zivilkammern der Landgerichte, sowie Revisionen gegen die Bernfnngsnrteile der Strafkammern werden ver- handelt vor dem obersten Gerichtshofe der Provinz, dem Oberlandesgerichte. Dasselbe, bestehend aus mehreren Senaten, unter Senatspräsidenten und einem Oberlandesgerichts-Präsidenten, hat seinen Sitz in Hamm, der alt- preußischen Hauptstadt der frühern Grafschaft Mark. Revifionssachen gegen die erstinstanzlichen Urteile der Schwurgerichte und Strafkammern, sowie gegen die Berufungsurteile des Oberlandesgerichts

4. Landeskunde der Provinz Westfalen und der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck - S. 16

1894 - Breslau : Hirt
•f6 Geschichtliche Entwicklung. falens solche errichtete. — Seit dieser Zeit konnten auch Nichtwestfalen aus dem Reich sich bei einem westfälischen Femgericht als Schöffen einschwören; der Schöffenbund dehnte sich über das ganze Reich aus; freie Städte, große Herrn und Fürsten wurden vor die westfälischen Gerichte geladen. — Schließ- lich mißbrauchten diese ihre Gewalt und wurden den Fürsten sowohl, wie dem Reichsoberhaupt unbequem; das Reichskammergericht mit der Kreisein- teilnng, das römische Recht und das erstarkende Reichsfürstentum hat ihnen im 16. Jahrh. ein Ende bereitet. Später kamen an einzelnen Stühlen wohl noch Schöffen zusammen, erhoben die alten Gebühren, hielten ein Mahl und sagten sich die Losung. »Reinir dor feweri« und „Strick Stein Gras Grein" waren solche geheimnisvolle Losungsworte. Gehalten werden durfte das Gericht nicht auf kultivierter Erde, nicht auf Garten- und Pflugland, nicht in Gebäuden, sondern auf „wilder, roher, d. i. roter Erde", an uralter Malstatt, unter dem Linden-, Eichen-, Hollnnder- oder wilden Birnbaum. Deshalb hieß und heißt das Gesamtgebiet dieser nur auf „wilder roter Erde" abzuhaltenden Gerichte, also Westfalen, noch heute das Land der roten Erde. Großartigere Geschichtsereignisse aus der Zeit des Mittelalters hat West- falen sonst nicht zu verzeichnen. Im Ganzen ruhiges Stillleben unter den Krummstäben, viel heldenhafte Kreuzritter, unter ihnen hervorragend Bernard von Horstmar. Dann auch sattsam Fehden und Raubrittertum; (noch Götz von Berlichingen hat in Südwestfalen und Waldeck mit west- fälischen Raubrittern im Buude die Wucht der eisernen Hand erprobt). Da- neben aber blühendste Städteentwickelung in den Zeiten der Hansa, vom 13. bis 16. Jahrhundert. Zum kölnischen Quartier der Hansa mit reichem Export von Salz, Geweben, Holz- und Metallwaren vornehmlich nach Rußland (Nowgorod) und England (der hansische Stahlhof in London) gehörten die Städte! Dortmund, Münster, Minden, Herford, Bielefeld, Waren- dorf, Soest (das sich 1445 nach gewaltigem Kampfe von Köln loslöste und unter die Herzöge von Kleve trat), Attendorn, Paderborn, Warburg, Unna, Lippstadt, Koesfeld u. a. Auch an den Ritterorden und Kauf- mannsgilden in Preußen, Kurland und Livland find westfälische Ge- schlechter stark beteiligt gewesen, wie es noch heute die gleichen Namen und Wappenzeichen erweisen. 3. Neuzeit. Im 16. Jahrhundert nahmen die Bewohner des Bistums Minden, der Grafschaften Ravensberg und Mark in überwiegender Mehrheit die Refor- mation an. Im Bistum Paderborn, im kölnischen Westfalenlande (Graf- schast Arnsberg und Best Recklinghausen) blieb die katholische Konfession. In Bistum und Stadt Münster teilte sich die Bewohnerschaft konfessionell; die Wiedertäufer aus Holland (Jan Bockelsohn von Lehden, ihr König), verdrängten zeitweilig beide Konfessionen aus der Stadt; nach ihrer Vertrei- bung 1535 stritten sich noch länger die Katholiken und Protestanten um die Vorherrschaft, bis die Berufung der Jesuiten und gegen Ende des Jahr- Hunderts der Sieg des bayrischen Prinzen und Erzbischoss Ernest von Köln über den protestantischetl/Gegenbischos Gebhard Trnchseß von Waldburg

5. Die Provinz Posen - S. 12

1898 - Breslau : Hirt
— 12 — die zahlreichen Hauländereien, welche in allen Teilen der Provinz zerstreut liegen; auch viele Städte und Dörfer, namentlich längs der schleichen Grenze, verdanken ihnen ihre Entstehung. Zu süd- preußischen Zeiten begann ein dritter Abschnitt deutscher Einwände- rung, der bis auf die heutige Zeit fortdauert. Damals rief die preußische Behörde deutsche Kolonisten aus Württemberg und Bayern ins Land, um den vernachlässigten Ackerbau zu heben und entwässerte Bruchgegenden urbar zu machen. Ihre Nachkommen leben heute noch als sogenannte „Bamberger" unter uns; sie haben bis jetzt ihre eigentümliche Tracht und ihre Sprache beibehalten. In letzter Zeit sind auf Veranstaltung unsres fürsorglichen Staates eine An- zahl bisher im polnischen Besitz gewesene größere Rittergüter durch eine staatliche Behörde, die Ansiedelungskommission, angekauft und in kleinere Bauerngüter zerstückelt worden. Es ist dadurch vielen Landleuten aus den westlichen Provinzen unsres Vaterlandes Ge- legenheit geboten, sich unter sehr günstigen Bedingungen hier Grund und Boden zu erwerben und einen dauernden Familiensitz zu gründen. Die Bewerbungsgesuche um derartige Liegenschaften bei der „An- siedelungskommission" gehen so zahlreich ein, daß bei weitem nur ein kleiner Teil Berücksichtigung finden kann. In Bezug aus das religiöse Bekenntnis gehört fast 1/3 der Bewohner der evangelischen Landeskirche an; rund 2/3 sind katho- lisch, mehr als 50 000 sind jüdisch und etwas über 1000 gehören anderen Bekenntnissen an. Die inneren Angelegenheiten der evan- gelischen Kirche der Provinz werden von dem königlichen evange- tischen Konsistorium zu Posen geleitet; die Katholiken gehören zum Erzbistum Gnesen-Posen, an dessen Spitze der Erzbischof von Posen steht, mit Ausnahme des Dekanats Fordon, das dem Bistum Kulm unterstellt ist. Die Hauptmasse der Bevölkerung beschäftigt sich mit Acker- bau. In den Teilen der Provinz, welche vorwiegend deutsche Be- völkerung haben, wohnen in einzelnen Dörfern recht wohlhabende Bauern. In den Dörfern mit polnischer Bevölkerung ist seit preußischer Zeit ein großer Fortschritt wahrnehmbar. Die früher leicht gebauten, aus Lehm und Fachwerk hergestellten und mit Stroh gedeckten Wohn- und Wirtschaftsgebäude haben einfachen, aber festen Bauten Platz gemacht; die ehemals planlos und zerstreut liegenden

6. Die Provinz Posen - S. 21

1898 - Breslau : Hirt
— 21 — Hrtskunde der Movinz ^osen. I. Der Regierungsbezirk Posen. 1) Stadtkreis Posen. Posen, die Hauptstadt der Provinz, liegt zu beiden Seiten der schiffbaren Warthe, über welche hier mehrere Hauptbrücken führen. Sie ist der Sitz des Oberpräsidenten, des Erzbischoss, des General- kommandeurs des V. Armeekorps, der königlichen Regierung, des Oberlandesgerichts und der Oberpostdirektion. Die eigentliche Stadt liegt an dem linken Wartheufer; die von ärmeren Volksklassen be- wohnten Vorstädte, unter denen die Wallischei die größte ist, liegen auf dem rechten Ufer der Warthe. Der schönste und vornehmste Stadtteil ist die Neustadt. Unter den meist schönen und breiten Straßen der eigentlichen Stadt zeichnet sich vor allen die mit einer Lindenallee bepflanzte Wilhelmsstraße aus, unter den Gebäuden das im gotischen Stile erbaute Rathaus mit einem ansehnlichen Turme, die Raezynskische Bibliothek, das Realgymnasialgebäude, das Stadt- theater, die Post und das neue Justizgebäude. Unter den öffentlichen Plätzen sind hervorzuheben: der Wilhelmsplatz mit dem im Jahre 1870 errichteten Löwendenkmal zur Erinnerung an die im österreichischen Kriege Gefallenen des V. Armeekorps, der Sapiehaplatz, der Neu- städtische Markt und der Kanonenplatz. Die Stadt hat vier evange- lische und 17 katholische Kirchen, unter denen der mit zahlreichen Grabdenkmälern, Kostbarkeiten und Kunstwerken ausgestattete Dom, die im italienischen Stil erbaute katholische Stadtpfarrkirche, die Marienkirche, die evangelische Petrikirche und die Paulikirche be- merkenswert sind. Auch mehrere Wohlthätigkeits- und Heilanstalten (städtisches Krankenhaus, Diakonissen-Krankenanstalt, Krankenanstalt der grauen Schwestern, Militärlazarett, Hospitäler und Waisen- Häuser), vortreffliche Bildungsanstalten und Sammlungen besitzt die Stadt. An Vergnügungsorten und Spaziergängen sind zu ueuuen: der Luisenhain, der Viktoriapark und der zoologische Garten. Die Einwohnerzahl betrug nach der letzten Volkszählung 73 239. Posen ist eine Festung ersten Ranges. Und in der That ist es seiner Lage nach von großer Bedeutung für die Kriegführung, da es die von Osten kommenden Straßen nach Berlin und Breslau deckt, die Herrschaft über die Provinz sichert und Knotenpunkt vieler Eisen-

7. Die Provinz Posen - S. 30

1898 - Breslau : Hirt
— 30 — Bahn, an welche sich hier die Öls-Gnesener und Gnesen-Nakeler Bahn anschließen, zählt 20 500 Einw. und hat ein königl. Land- gericht und Gymnasium und ein bischöfliches Priesterseminar. Zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt gehört die altertümliche Dom- kirche mit zwei sehr hohen Türmen. Sie birgt eine Menge Kost- barkeiten und Heiligtümer, u. a. das Grab des hl. Adalbert, des Apostels der Preußen, dessen Gebeine der polnische Herzog Boleslaus der Tapsere von den heidnischen Preußen losgekauft und hierher gebracht haben soll. Aus einem Altar von Marmor befindet sich ein silberner Sarg, der die Überreste des glaubenseisrigen Prager Bischofs enthält; das Haupt desselben wird in einem reichverzierten Reliquienschrein besonders ausbewahrt. Außerdem ruhen in der Domkirche die Gebeine der mit dem Herzog Miesko oder Mieces- laus vermählten frommen böhmischen Prinzessin Dombrowka, der die Einführung des Christentums in Polen und Schlesien zu ver- danken ist. Gnesen ist der Sitz eines Domkapitels und der bischöflichen Behörden für die gleichnamige Diözese; in dem Priesterseminar erhalten die angehenden katholischen Geistlichen ihre praktische Aus- bildung. — Auch diese Stadt hat seit der Zeit, in der sie preußisch ist, einen bedeutenden Ausschwung genommen. Sie besitzt eine Maschinenbauanstalt und andre industrielle und gewerbliche An- lagen; berühmt ist der im April jeden Jahres stattfindende Pferde- markt. — Kletzko, zwischen zwei Seen gelegen, hat 1700 Einw. 9) Kreis Witkowo. 59 181 ha, 25330 Einw. Witkowo, Ackerstädtchen in fruchtbarer Umgegend, zählt 1500 Einw. — Powidz, an dem gleichnamigen See, dicht an der russischen Grenze gelegen, 1100 Einw. — Mieltschin, 500 Einw. — Schwarzenau, mit 1400 Einw., in fruchtbarer Gegend an der Ols-Gnesener Bahn. 10) Kreis Mogilno 73 328 ha, 41281 Einw. Mogilno, 3300 Einw., an der Posen-Thorner Bahn, ist Sitz der Kreisbehörden. — Tremessen, 4800 Einw., in einer hügeligen Gegend, mit einem königl. Progymnasium; die katholische Pfarrkirche ist nach dem Muster der St. Peterskirche in Rom gebaut und besitzt wertvolle Kirchengeräte. — Gembitz, mit 1000 Einw., ist ein kleines Ackerstädtchen. — Pakosch, am Austritt der Netze aus dem langgestreckten Trlongsee, hat 2500 Einw. und

8. Führer bei dem Unterrichte in der Heimatkunde - S. 110

1897 - Breslau : Hirt
110 Anleitung zur gründlichen Erteilung des Unterrichts in der Heimatkunde. lernen oft auch gar uicht möglich. Besonders am 15. Mai und am 15. Oktober «oder zu andern Zeiten) finden alljährlich zahlreiche Umzüge statt. Die Familien, die ein eignes Haus besitzen und immer nebeneinander wohnen bleiben, lernen sich schon näher kennen. Aber niemals ist das Nachbar- Verhältnis ein so enges wie auf dem Lande in den Dörfern, wo die Nach- barn gewöhnlich viel mit einander verkehren und sich gegenseitig in vielen Lebenslagen beistehen. An der Spitze unserer Stadt steht der Oberbürgermeister. Aus seine Amtstätigkeit und die gesamte städtische Verwaltung werden wir näher ein- gehen, wenn wir das ganze Stadtgebiet kennen gelernt haben. Wir können aber schon jetzt, bei der Besprechung unseres Wohnbezirkes, viele städtische Einrichtungen und ihren nützlichen Zweck betrachten. In der X-Straße wohnt der Polizeikommissar. Auf seiner Amtsstube müssen sich die zu- ziehenden und die wegziehenden Bürger an- bezw. abmelden; ebenso muß daselbst jeder Wohnungswechsel innerhalb des Wohnbezirks angezeigt werden. Diese Einrichtung ist nötig, weil die Behörde den genauen Auf- enthalt eines jeden Einwohners kennen muß. Schul-, Steuer-, Heerespflicht und viele andere Pflichten der Bürger müssen von ihr überwacht werden können; auch die Überwachung der öffentlichen Sicherheit wäre ohne jene Kenntnis nicht möglich. Auf der Straße sehen wir viele Schutzleute steheu. Sie haben dafür zu sorgen, daß überall Ruhe, Ordnung und Sicherheit herrscht. Nachts treten an ihre Stelle andere Schutzleute oder Nachtwächter. In nnserm Wohnbezirke können wir noch andere öffentliche Einrichtungen und ihre segensreiche Wirkung betrachten. An der Z-Straße steht das Gotteshaus unserer Pfarre, die N-Kirche. Sie ist ein alter, ehrwürdiger Bein, von den Vorfahren zur Ehre Gottes errichtet. (Näheres Eingehen auf die Geschichte der Kirche.) Die Sorge für die Unterhaltung des Gotteshauses und der kirchlichen Bedürfnisse der Pfarrei ist neben dem Pfarrer dem Kirchenvorstande und der Gemeindevertretung übertragen, in die achtenswerte Bürger gewählt sind. Ein anderes öffentliches Gebäude könnt ihr noch nennen, das auch eine wichtige Bestimmung hat, unsere Schule, in der ihr Belehrung über viele Dinge findet, deren Kenntnis euch fürs Leben nötig ist. Auch an der Sorge für die Schule nehmen die Bürger großen Anteil; einige angesehene Bürger, die den Schulvorstand bilden, beraten mit der Stadtbehörde über die Angelegenheiten derselben. Zum Schlüsse wollen wir uoch einer Einrichtung gedenken, die ein edles Menschenwerk fördert. Wir haben in nnserm Wohnbezirk viele Arme. Zum Teil mögen sie nicht ohne eigne Schuld in Armut geraten sein, zum größteu Teil aber haben Krankheit und Unglück sie dahin gebracht. Es ist Pflicht der be- güterten Bürger, die zu unterstützen, denen es am Nötigsten fürs Leben fehlt. Dies thnn auch viele, ohne daß wir etwas davon erfahren. Aber wie

9. Führer bei dem Unterrichte in der Heimatkunde - S. 112

1897 - Breslau : Hirt
112 Anleitung zur gründlichen Erteilung des Unterrichts in der Heimatkunde. leicht könnte trotzdem mancher Arme ohne solche Mildthäter bleiben, weil man von seinem Elende nichts weiß! Deshalb hat sich die städtische Ver- waltung der Armen angenommen. Für unsern Wohnbezirk sind zwei Armen- Väter gewählt worden, die die Notleidenden auskundschaften und sie, soweit die Mittel reichen, unterstutzen. Außerdem bestehen noch freiwillige Unterstützungsvereine und Unterstützuugseinrichtuugen, wie der Milchverein, die öffentliche Suppenküche, das Jnvalidenhaus, der Waisenkinderverein u. s. w., die alle die guten Werke der Nächstenliebe üben. Wenn ihr später erwachsen seid, so helfet auch mit, die Not eurer Mitmenschen lindern! 4. Der Entwurf einer Zeichnung des Wohnbezirks. Es hat im allgemeinen dasselbe Geltung, was S. 102 gesagt ist. Der vorstehend abgebildete Plan eines Städtchens kann als Muster dienen, wie eine städtische Ansiedelung skizziert wird. Der Lehrer wird vor -allem sein Bestreben darauf richten müssen, die Zeichnung möglichst zu vereinfachen. Es genügt, wenn die Straßenverbindungen in ihrer Haupt- richtung eingetragen werden und die Lage der öffentlichen Gebäude bezeichnet wird. Gute Dienste wird für genauere Orientiernngsübnngen ein in großem Maßstabe und farbig auf Papier gezeichneter Stadtplan thnn. Beobachtuugs- und Übungsaufgaben. Die meisten der S. 105 gegebenen Aufgaben passen auch hierhin; außer- dem mögen noch folgende gestellt werden: Auf welchen verschiedenen Wegen kann man vom P-Platze zur T-Straße gelangen? Schüler M und N sollen abschreiten, welcher Weg der kürzeste ist! Aus welchen Bäumen besteht die Allee der T-Straße, aus welchen die der Z-Straße u. s. w.? Achtet auf Denkmäler, Gedenktafeln u. f. w. und merkt euch die auf den- selben angebrachten Inschriften! Besucht auf dem Friedhofe die Gräber berühmter Männer und merkt euch, wann und wo sie geboren und gestorben sind! Zeichnet einen Plan des Wohnbezirks! Bb. Der Oerkehrskreis der Bewohner. (Zweite Lehrstufe.) Die Kennzeichnung des Stoffgebietes. Über die Gemarkung des Wohnortes, in großen Städten über den engern Wohnbezirk kommt das Kind selten hinaus; ja auch für die größere Zahl der Bewohner gehört der Besuch von außerhalb jener Grenze liegenden

10. Führer bei dem Unterrichte in der Heimatkunde - S. 168

1897 - Breslau : Hirt
168 Anleitung zur gründlichen Erteilung des Uuterrichts in der Heimatkunde. deuten zur Seite. Die Aufsicht über die höheren Schulen und die Lehrer- seminare der Provinz führen die Provinzialschnlräte. Dem Oberprasidenten ist die Sorge für das Wohl der Provinz an- vertraut. Ju seiner Wirksamkeit wird er unterstützt durch deu Provinzial- landtag. Dieser sorgt für den Ban und die Unterhaltung der Landstraßen, für die Flußbauten, für die Einrichtung von Irren-, Blinden- und Tanb- stummenanstalten u. s. w. Übungsaufgaben. Die Übungen und Aufgaben für die Schüler siud ähnlich wie die beim Gebiete des Regierungsbezirks augegebeueu zu wählen. In der Ausführung der Arbeiten muß wieder ein bedeutender Fortschritt zu er- kennen sein. Druck von Carl Marquart in Leipzig
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