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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Heimatkunde - S. 47

1907 - Kempten [u.a.] : Kösel
— 47 — Heidebächlein. Gewitter auf der Heide. Im Nebel aus der Heide. — Das Haus im Moor. Bei den Tors- gräbern. Aus der Moorwiese. Von der Kreuzotter. Die Schnepfen. Vom Kiebitz. Moorwasser. Die Weiden im Moor. Moorselder. Die Straße durch das Moor. — Das Waldkirchlein. Das Bergkirchlein. Am Feldkreuz. Am Marterl. Die Linden von x. Die Eichen bei y. Die Dorflinde.

2. Heimatkunde - S. 55

1907 - Kempten [u.a.] : Kösel
Iii. Iie Keimatgememde. 1. Lage, Grenzen und Größe. /Qin Fremder hat den Namen unserer Gemeinde noch nie ^ gehört und will wissen, wo sie liegt. Bestimmung: (Im Lande Bayern, im Kreise Ober- bayern, im Bezirksamte N.) — Bei größerem, bekannten Orte, auf der Straße von M. nach N., am Flusse, am See, gegenüber, ober-, unterhalb, Stunden entfernt nach Ost :c., am Berge. (Auf die Grenzen wird schon gelegentlich der Schul- spaziergänge hingewiesen; hier wird zusammengefaßt.) Unsere Gemeinde grenzt im O. an die Gemeinde R. :c. 1. Unsere Gemeindeflur umfaßt 1420 ha. Sie ist lang, breit, hat die Form eines länglichen Viereckes, und man braucht 6 Stunden, bis man die Grenzen umgeht. 2. Auf dieser Fläche stehen: das Pfarrdorf N., das Filialdorf Z., 3 Weiler und 5 Einöden. Diese heißen: —. 3. Diese Ortschaften werden bewohnt von 840 Menschen. 4. Wir haben 117 Anwesen in der Gemeinde. Schloß, Gut. Die Bewohner treiben fast alle Ackerbau und Viehzucht. In der Gemeinde sind aber auch 3 Gast- wirte, 2 Schmiede, 2 Wagner, 3 Krämer, 2 Bäcker,

3. Heimatkunde - S. 13

1907 - Kempten [u.a.] : Kösel
— 13 — 5. Gang durch den Wohnort. (Ein wirklicher Gang mit Meßzeug, Bleistift und Papier.) Die Schritte geben das Maß an, es wird aber auch geschätzt und nachgemessen. Auf der Hauptstraße am Dorfanfang. Bezeichnung der Himmelsgegenden und Notierung auf dem Papier an den vier Enden. Fest- stellung des Maßes, in welchem gezeichnet wird, z. B. 10 oder mehr Schritte bedeuten aus dem quadrierten Zeichenpapiere 1/2 oder 1 cm, je nach der Größe des Ortes. Hauptrichtung der Dorfstraße. Breite. Name und Lage der Häuser, die Gärten, Mündung der Gassen, Brücken und Stege, Dorfplatz, Kirchplatz, der Bach, der Weiher. Darstellung des Beobachteten aus der liegenden Schul- tafel in gemeinsamer Arbeit. Die stehende Schultafel in Übereinstimmung mit den Himmelsgegenden. Vergleich der Zeichnung mit dem Ortsplan. Verbesserungen. (Es schadet gar nicht, wenn die Schüler bei dem ersten Versuche grobe Fehler machen. Sie sollen nur wissen, daß die Arbeit nicht ganz leicht ist und große Aufmerksamkeit erfordert. Desto größer ist die Freude beim nachfolgenden Gelingen.) Ausgabe: Zeichne auf ein Quartblatt den Ortsplan!

4. Kleine Bürgerkunde - S. 2

1914 - Kempten [u.a.] : Kösel
2 Die sozialen Lebensgemeinschaften ihrem Leben selbst Leben, wie etwa die Schriftsprache aus der Volkssprache sich erneut und vor Erstarrung hütet. Indem wir also diese Verbände betrachten, gewin- nen wir einen von selbst sich darbietenden Einblick in die natürlichen Grundlagen des Staates und in seine ordnende Tätigkeit. Die ursprünglichste dieser sozialen Lebensgemein- schaften ist nun:

5. Kleine Bürgerkunde - S. 51

1914 - Kempten [u.a.] : Kösel
Das gleiche Wahlrecht, Kritik und Urteil 51 zufällig auch sechs bunt zusammengewürfelte Wahl- berechtigte zusammenhausen? Grund und Boden er- heischt auch Berücksichtigung, er bildet ja das Vater- land. Eine rein mechanische Berücksichtigung des Grund und Bodens, also etwa nach dem Flächenmaß, wäre aber auch einseitig. Ein paar hundert Morgen Heideland oder Moorboden bilden gewiß auch ein be- trächtliches Stück des Vaterlandes, aber doch ein ziem- lich wertloses. Etliche Quadratmeter der Großstadt sind nur ein winziges Stück des vaterländischen Bodens, aber das Kaufhaus, das darauf steht, stellt einen großen Wert dar und gewährt vielen Leuten Nahrung und Verdienst. Es hat für das wirtschaftliche Leben ganz andere Bedeutung als meilenweites Heideland. Es müßten also bei der Wahlberechtigung berücksichtigt werden die Bevölkerungszifser, die Bodensläche, der Wert der Bodensläche und der darauf ansässigen Bevölkerung, soweit er wirtschaftlich erfaßbar ist, also der Steuerkraft. So bestimmt auch die französische Verfassung von 1791 im ersten Abschnitt des ersten Kapitels: Die Volks- vertreter sollen unter die 83 Departements nach dem dreifachen Verhältnisse des Flächeninhaltes, der Volks- menge und der direkten Abgaben verteilt werden. Und diese französische Revolutionsverfassung war gewiß nicht reaktionär! Ob bei der Bevölkerung auch noch Unterschiede ge- macht werden sollen, etwa nach dem Bildungsgrade, ist viel umstritten und hier, weil zu weit führend, nicht zu erörtern. Was sich dafür und dagegen sagen läßt, ist übrigens so ziemlich alles gesagt worden in der Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49, na- mentlich von den Abgeordneten Bassermann und Vogt; man vergleiche die Stenographischen Berichte Band Vii S. 5250 f. 4*

6. Kleine Bürgerkunde - S. 64

1914 - Kempten [u.a.] : Kösel
Vi. Der Rechfsschui} im Unnern; die Rechts- ordnung. Der Schutz nach außen ist die erste Aufgabe jedes staatlichen Gemeinwesens, eine andere über ist ihr gleich: der Schutz nach innen. Das Nebeneinander der Menschen, ihr Streben nach demselben Ziel der Selbst- und der Arterhaltung bedarf einer festen Regelung, weil ohne eine solche die ein- zelnen Bemühungen sich hemmen, durchkreuzen und auf- heben würden. In einfachen Verhältnissen schassen Religion und Sitte diese Regelung. „Mehr als ander- wärts die Gesetze, vermögen dort die guten Sitten", rühmt Tacitus von den Germanen. Bei entwickelteren Verhältnissen, wo sich die Menschen fremder gegenüber- stehen, reicht die Sitte nicht mehr aus, da müssen Ge- setze und die nach den Gesetzen urteilende Rechtsprechung festere Richtlinien schaffen. „Ein Oberhaupt muß sein, ein höchster Richter, wo man das Recht mag finden in dem Streit." Doch darf auch die Rechtsordnung ihre tiefere Begründung nicht verleugnen, und mit weisem Bedacht führen die alten Kulturvölker das Recht zurück auf göttlichen Ursprung. „Themis selber führt den Reigen, und mit dem gerechten Stab mißt sie jedem seine Rechte, setzet selbst der Grenze Stein, und des Styx verborgene Mächte ladet sie zu Zeugen ein." Und bedeutungsvoll sagt Rösselmann im Tell: „Doch Gott ist überall, wo man das Recht verwaltet." Man unter-

7. Kleine Bürgerkunde - S. 28

1914 - Kempten [u.a.] : Kösel
Direkte und indirekte Wahl, Wählbarkeit, Legislaturperiode In Hessen haben die Wähler mit 50 Jahren zwei Stimmen. In B ayern, Württemberg und Baden ist das Wahlrecht gleich, ohne Rücksicht auf Steuer, Bil- dung oder Alter. In Preußen ist die Wahl indirekt. Die Wähler wählen Wahlmänner, diese erst den Abgeordneten. Ter Gedanke, der dem indirekten Wahlrecht zugrunde liegt, ist folgender: Man sagte sich, wenige können besser unter sich überlegen, beraten und den richtigen Ab- geordneten finden als die große Menge der Wähler. Tatsächlich aber haben die Wahlmänner gar nichts mehr zu erwägen, die Abgeordneten sind schon aufge- stellt und die Wahlmänner von den Parteien verpflich- tet, diese Abgeordneten zu wählen. Darum hat man das indirekte Wahlrecht in den übrigen Staaten auch abgeschafft. Auch ist die Stimmenabgabe in Preußen öffentlich, in den anderen Staaten geheim. Wer wahlberechtigt ist, ist in der Regel auch w ä h l- b a r. Doch ist in Preußen für die Wählbarkeit das 30., für das Wahlrecht das 24. vollendete Lebensjahr vorgesehen, ebenso in Baden und in Elsaß-Lothringen für die Wählbarkeit das 30. Lebensjahr. Militärper- sonen sind nirgends wahlberechtigt. Gewählt werden die Abgeordneten auf eine be- stimmte Zeit (Legislaturperiode): auf 4 Jahre (in Baden), 5 (Preußen und Elsaß-Lothringen), 6 (Bayern, Sachsen, Württemberg und Hessen); in Hessen scheidet alle 3 Jahre die Hälfte der Abgeordneten aus. Die Zahl der Abgeordneten ist verschieden; in Preußen 443, in Bayern 163, in Württemberg 92, in Sachsen 43 städtische, 48 ländliche — 91, Hessen 15 städtische, 43 ländliche — 58, Baden 73, Elsaß-Loth- ringen 60 Abgeordnete.

8. Kleine Bürgerkunde - S. 21

1914 - Kempten [u.a.] : Kösel
Iii. Der Bundesifcislf. Wie die Gemeinde, so war auch der Stamm ur- sprünglich geeint durch Blutsverwandtschaft. Aus dem Stamm und dem von ihm besetzten Gebiet erwuchs das Landesfürstentum. In den Staatenbezeich-- nungen Sachsen, Bayern, Hessen, thüringische Staaten leben die alten Stammesbezeichnungen weiter. Doch decken sich im Laufe der zweitausendjährigen Entwick- lung die heutigen Staaten nicht mehr überall mit dem alten Stammesgebiet. Immerhin bilden die Stämme noch den Kern der Bevölkerung, auch da, wo der Staat nicht mehr den Namen des Stammes trägt. Die Be- völkerung Hannovers ist niedersächsischen, die Württem- bergs alemannischen oder schwäbischen Stammes. Die Dialektunterschiede in Deutschland bewahren noch die Stammesunterschiede. So gehen die deutschen Bundesstaaten zurück auf die alten Stammesherzogtümer. Die deutschen Bundes- fürsten sind die legitimen Nachfolger der alten Grafen, Gau- und .Landgrafen und der Herzoge. Die alten Stammesfürsten waren Heerführer im Kriege, Richter im Frieden; ihre Macht aber war beschränkt durch die Rechte der freien Männer. Im modernen Verfassungsstaat lebt diese Beschrän- kung der Fürstengewalt wieder auf, und der Schutz nach innen und außen, die Verwaltung des Rechtes und die

9. Kleine Bürgerkunde - S. 159

1914 - Kempten [u.a.] : Kösel
Xi. Die geistige Sülerberoegung: 668 Kll6ung8- loeleu. Wenn wir im vorigen Abschnitt eine Ahnung be- kamen von dem gewaltigen Güterumlauf und den hier- für geschaffenen Einrichtungen, so waren es materielle, körperlich greifbare, sinnlich wahrnehmbare Güter, die wir im Umlauf sahen; es gibt aber auch großartige g e i st i g e Güter, die in ähnlicher Bewegung sind. Solche geistige Güter eines Volkes sind seine Sprache und Literatur, die darin niedergelegten Er- fahrungen, Urteile und Anschauungen, geistige Güter sind die Wissenschaften und die in ihnen errungenen und festgehaltenen Erkenntnisse und Ergebnisse, ferner Sitten und Gebräuche und die hierin sich offenbarende Denk- und Anschauungsweise. Generationen haben an diesem geistigen Güterbestand gearbeitet, jede sucht ihn zu mehren, eine überliefert ihn der andern, und durch diese Überlieferung gliedert die lebende Generation die Heranwachsende ihrem Kulturleben ein. Umgang und Verkehr, Versammlungen und Reisen, Rede und Schrift und die mannigfachen Veranstaltungen zum Festhalten und Verbreiten des gesprochenen und geschriebenen Wortes setzen ein geistiges Geben und Nehmen in Bewegung, das wohl verglichen werden kann dem Angebot und der Nachfrage, dem Kauf und Verkauf der materiellen Güter auf dem wirtschaftlichen Gütermarkt.

10. Die Neuzeit - S. 67

1915 - Kempten : Kösel
Die niederlndischen Städte im 16. Jahrhundert. 67 12. Die niederlndischen Städte Im le>. Jahrhundert. Felix Rachfahl, Wilhelm von Oranien und der Niederlndische Aufstand. (Halle a. d. ., Max Niemeyer.) Im 16. Jahrhundert gab es in Europa kaum ein. Land, dessen Kultur eine so ausgeprgt stdtische war wie die Niederlande. Das kam schon in der Verteilung der Bevlkerung zum Ausdruck. Es gab 1514 in Holland etwa 400000 Einwohner, von denen 190000 in Stdten, der Rest auf dem Lande wohnte. In einigen der sdlichen Provinzen drfte sich das Verhltnis noch mehr zu Gunsten der stdtischen Bevlkerung gestaltet haben; denn hier gerade lagen die groen Städte: Antwerpen und seine Vororte mit 150000, Lttich mit der 100000, Brssel mit 75000, Gent mit 70000 Einwohnern. Dahinter kam die grte Stadt des Nordens, Amsterdam, erst mit 40000 Seelen. Mehr als 200 ummauerte Städte wurden gezhlt sowie 150 offene Flecken, die so ansehnlich wie Städte waren und dieselben Vor-rechte genossen. Nirgends in ganz Europa drngten sich aus einem Stck Landes so viele und volkreiche, durch Handel und Gewerbeflei ausgezeichnete Städte zusammen. Fr ihren Umsang waren die Niederlande das am dichtesten be-vlkerte Land Europas. Von auen gesehen, muten diese niederlndischen Städte schon wegen ihrer weiten Ausdehnung Bewunderung erregen. Die in hellen Farben gehaltenen Fernansichten, denen man auf den Gemlden der flandrischen Meister des 15. und 16. Jahrhunderts immer wieder begegnet^), stellten die ein-heimischen Städte dar mit ihren hochragenden Kirchen und Klstern, mit ihren stolzen Kuppeln und ihren vom Kreuze gekrnten Trmen, mit ihren stufen-frmigen Giebeln. Hatte man die Tore durchschritten, so zeigte sich freilich manches, was die Mauern vorher schonend verhllt hatten. Die Straen waren oft genug enge, winklig und ungepflastert. Nicht mit jeder Stadt war es so gut bestellt wie mit Antwerpen: dieses besa 22 groe und kleine Pltze sowie 212 groe und kleine Gassen; den meisten von ihnen wurde nachgerhmt, da sie breit und sauber angelegt seien. Am schlimmsten stand es im Norden; hier fand man noch im 16. Jahrhundert meist kleine, fast ungangbare Gassen, in der Regel in dickem Kole starrend; die Huschen waren meist hlzern, mit Stroh und Schilf gedeckt; der die schmutzigen und stinkenden Grachten, die das Innere durchzogen, fhrten schlechte Holzbrcken. Aber auch im Sden fand sich manches in noch recht ursprnglichem Zustande. Bis zum Ende des Mittelalters war der Holzbau in den Stdten die Regel; erst die groen Stadtbrnde im 15. und T----- l) So auf dem berhmtesten, spter noch zu erwhnenden Werke der altnieder-lndischen Schule, auf der Anbetung des Lammes" der Gebrder van Eyck.
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