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1. Die neuere Zeit - S. 223

1872 - Coblenz : Baedeker
Versuche einer Reform des deutschen Bundes. §. 55. 223 Verfassung scheiterte an dem Widerspruche der Ungarn, welche für ihre Verfassung vom J. 1848 die „Rechtscontinuität“ geltend machten, die auch endlich (nach Sistirung der Gesammtverfassung 1865) vom Kaiser anerkannt wurde. Der Dualismus erhielt seine Sanction durch die Krönung Franz Joseph’s zum Könige von Ungarn, durch Einsetzung eines besondern ungarischen Mi- nisteriums und durch Berufung des ungarischen Reichstages (neben dem cisleithanischen). In Preussen, welches durch die Einverleibung der Fürsten- thümer Hohenzollern - Hechingen und -Sigmaringen (gegen Ent- schädigung, 1849) auch eine Stellung in Süddeutschland gewon- nen hatte, folgte König Wilhelm seinem Bruder 1861. Er begann seine Regierung mit einer umfassenden Reorganisation des Heeres, welche sich im deutschen Kriege des J. 1866 (s. S. 224) und noch mehr im Beginn des französischen Krieges 1870 bewährte. Auch nach der Herstellung des Bundestages (1851) ruhten die Bestrebungen nach einer Reform des deutschen Bundes nicht: Kaiser Franz Joseph berief (Aug. 1863) einen deutschen Fürstencongress nach Frankfurt a. M. und legte demselben den Entwurf einer Reform des deutschen Bundes (mit einem Bundes- directorium von 6 Stimmen unter Oesterreichs Vorsitz) vor,, welchem Preussen, ohne sich am Congresse zu betheiligen, die Forderung der Gleichstellung mit Oesterreich im Vorsitz entgegen- setzte. Als nun der Tod des Königs Friedrich Vii. von Däne- mark Preussen eine Gelegenheit eröffnete, durch Einmischung in den dänischen Erbfolgestreit seine Stellung in Norddeutschland zu verstärken, betheiligte sich auch Oesterreich an dem zweiten Kriege wegen Schleswig-Holstein (s. §. 63). Dänemark musste die beiden Herzogthümer nebst Lauenburg abtreten; letzteres fiel an Preussen, wofür Oesterreich eine Entschädigung in Geld er- hielt; die Eroberer theilten sich zufolge der Gasteiner Convention (s. §. 63) in die Verwaltung Schleswig-Holsteins. Indem nun Preussen eine Annexion der Herzogthümer bezweckte, Oesterreich aber das angebliche Erbrecht des Prinzen Friedrich von Augusten- burg begünstigte, stieg die Spannung zwischen den deutschen Grossmächten bis zu beiderseitigen Rüstungen. Plötzlich (April 1866) trat der preussische Ministerpräsident Graf Bismarck mit einem neuen Plane zur Reform des deutschen Bundes hervor, indem er beim Bundestage die Einberufung eines deutschen Par-

2. Die neuere Zeit - S. 224

1872 - Coblenz : Baedeker
224 Der deutsche Krieg 1866. §. 55. lamentes beantragte, welches die Neugestaltung der Bundesver- fassung nach den Vorlagen der deutschen Regierungen berathen sollte. Doch bevor über diesen Antrag entschieden wurde, gab die schleswig-holstein’sche Frage die nähere Veranlassung zum Ausbruche des Krieges. Der österreichische Statthalter (von Gablentz) in Holstein berief nämlich ohne Zuziehung Preussens die holsteinischen Stände, um deren Stimmen über die Geschicke des Landes entscheiden zu lassen, Preussen aber erklärte dieses für einen Bruch der Gasteiner Convention und liess Truppen (unter von Manteuffel) in Holstein einrücken, um die Versamm- lung der Stände zu hindern. Die Oesterr eichet räumten Holstein und zogen sich durch Hannover nach Süddeutschland zurück, Preussen übernahm nun die Regierung auch in Holstein. Der Deutsche Krieg1), 1866. Auf die Nachricht von dem Einrücken preussischer Truppen in Holstein beantragte Oesterreich beim Bundestage die Mobil- machung der nichtpreussischen Bundescontingente. Als dieser An- trag von der Majorität (9 gegen 5, wobei eine Mandatsfälschung der 16. Curie behauptet wurde) angenommen war, erklärte Preussen (welches sich der Abstimmung enthalten hatte) den Bund für aufgelöst und legte die Grundzüge zu einem neuen deutschen Bunde mit Ausschliessung Oesterreichs vor. Nachdem Preussen zuletzt noch den anderen deutschen Bundesstaaten vergeblich Neutralität angeboten hatte, besetzte es rasch die unmittelbaren Nachbarstaaten unter seinen Gegnern: Sachsen (damit es den Oesterreichern nicht als Operationsbasis diene), Hannover und Kurhessen (welche beide Preussens Verbindungen mit seinen westlichen Provinzen bedrohen konnten). Die sächsische Armee räumte eiligst das Land und zog sich nach Böhmen zurück, um sich mit der österreichischen zu ver- einigen; den kurhessischen Truppen gelang es noch, durch schleu- nigen Rückzug nach Hanau sich mit dem süddeutschen Bundes- Armeecorps zu vereinigen; die Hannoveraner aber wurden bei dem Versuche, sich zu den Baiern durchzuschlagen, von den Preussen aufgehalten und, obgleich sie diesen bei Langensalza (27. Juni) durch ihre Uebermacht schwere Verluste beibrachten, ging König Georg nach dem Eintreffen bedeutender preussischer Verstärkungen 1) Der Feldzug von 1866 in Deutschland. 1867.

3. Die neuere Zeit - S. 237

1872 - Coblenz : Baedeker
Pie Bundesreform in der Schweiz. §. 56. 237 Jahre der Landwehr an. Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben des Bundes dienen die aus den Zöllen, den gemein- schaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphen- wesen fliessenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, insofern diese nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Massgabe ihrer Bevölkerung. S- 56. I>ie Schwei*. Gegen die 1815 begründete aristokratische Regierung hatte sich eine Opposition gebildet, deren Ziel Sturz der Oligar- chie und Reform des Bundes war. Die Julirevolution gab den Anlass zur allgemeinen Einführung demokratischer Verfas- sungen, wie solche, in den 8 Urcantonen schon längst bestanden hatten. Nur im Canton Basel gab die Aristokratie nicht nach, sondern erst ein kurzer Bürgerkrieg führte die Trennung in zwei Ilalb-Cantone: Basel-Stadt und Basel-Landschaft (jeder mit einer halben Stimme auf der Tagsatzung) herbei (1832). Neue Unruhen veranlasste einerseits die von der radicalen Regierung im Aargau (1841) verfügte Aufhebung der Klöster und Einziehung ihres Vermögens für den Staat, andererseits der Sturz der radicalen Regierung in dem Vororte Luzern und die Berufung der Jesuiten durch die neue Regierung, um in Luzern den Unterricht zu leiten (1844). Ein misslungener Ueberfall Luzerns durch Freischaaren veranlasste einen Bund der sieben katholischen Cantone, der von der Tagsatzung als verfassungs- widrig („Sonderbund") erklärt und durch eine Executionsarmee unter dem Oberbefehl des Genfer Dufour gesprengt wurde (1847). Die radicale Partei benutzte ihren Sieg zu einer Bundesreform (1848) unter dem Einflüsse der Pariser Februar-Revolution. Durch die neue Verfassung ward die Eidgenossenschaft aus einem Staatenbunde souverainer Cantone in einen Bundesstaat mit einheitlichem Militair-, Zoll-, Post- und Münzwesen umgewandelt. An die Stelle der bisherigen (wandernden) Tagsatzungen trat eine (permanente) Bundesversammlung in Bern mit zwei Abtheilungen: dem Nationalrath , dessen Mitglieder auf 3 J. nach der Seelen- zahl der einzelnen Cantone (1 auf 20,000) gewählt werden, und dem Ständerath, bestehend aus je 2 Abgeordneten jedes Cantons. Die vollziehende Gewalt ward einem auf 1 J. gewählten Bundes- präsidenten übertragen, dein ein Bundesrath von 7 (auf 3 J. er- nannten) Mitgliedern zur Seite steht.

4. Die neuere Zeit - S. 217

1872 - Coblenz : Baedeker
Deutschland. §.55. 217 völlige Gewerbefreiheit) erfahren hatte, veranlasste bei der Be- rathung der Bundesacte die Zusage landständischer Verfassungen für alle Bundesstaaten. Da nun die Hoffnung auf Herstellung einer politischen Einheit (in einem Bundesstaate) durch die Ge- staltung Deutschlands als Staatenbund aufgegeben ward, so richtete sich das Streben der Nation auf die Erfüllung des Versprechens constitutioneller Verfassungen für die Einzelstaaten. Die meisten Regierungen (so: die Könige von Hannover und Sachsen, der Kurfürst von Hessen, die Grossherzöge von Mecklenburg, der Herzog von Braunschweig) glaubten jene Zusage erfüllt zu haben, indem sie die alten Landstände herstellten; der Grossherzog (Karl August) von Sachsen-Weimar war der erste, welcher eine frei- sinnige Verfassung verlieh. Seinem Beispiele folgten die ehe- maligen Rheinbundfürsten in Süddeutschland: Baiern und Baden mit Verleihung, Württemberg und Hessen-Darmstadt mit Verein- barung von Verfassungen nach dem Vorbilde der französischen Charte; auch die kleineren Staaten: Nassau, die sächsischen Herzogthümer, Lippe u. s. w. erhielten Repräsentativ-Verfassungen. Nur die beiden deutschen Grossmächte blieben damit zurück; in Oesterreich war der Staatskanzler Metternich bemüht, die alten Zustände herzustellen und sein Einfluss auf Preussen be- wirkte, dass sich auch hier die verheissene „Repräsentation des Volkes" verzögerte. Dies erzeugte eine Missstimmung, nament- lich in den Turnschulen und auf den Universitäten, die sich bei der Jubelfeier der Leipziger Völkerschlacht oder dem Wartburg- feste (18. Oct. 1817) und in der Ermordung des russischen Staatsrathes von Kotzebue durch den Studenten Ludwig Sand (in Mannheim, 1819) nur zu deutlich kundgab und die sog. .Garlsbader Beschlüsse (1819) veranlasste. Durch diese ward die Pressfreiheit aufgehoben, eine strenge Beaufsichtigung der Universitäten (durch ausserordentliche „Regierungsbevollmäch- tigte") angeordnet und eine Central-Untersuchungs-Commission zur Ermittelung demagogischer Umtriebe (in Mainz) eingesetzt. Doch erwies sich die Furcht vor einer weit verzweigten Ver- schwörung zum Umstürze der Verfassung Deutschlands als un- begründet. Während der Bundestag unter dem vorherrschenden Ein- flüsse Metternich’s jede politische Neuerung abwehrte, that Preus- sen selbständig die ersten Schritte zur innem Entwickelung durch

5. Die neuere Zeit - S. 219

1872 - Coblenz : Baedeker
Die Märzrevolutionen in Deutschland. §. 55. 219 •nordamerikanischem Vorbilde, für die constitutioneile Partei eine Reform des deutschen Bundes mit monarchischer Verfassung war. In den mittlern und kleineren deutschen Staaten wurden die durch „Sturmpetitionen" verlangten Reformen (namentlich Press- freiheit und Volksbewaffnung) von den durch Volkstumulte ein- geschüchterten Regierungen schnell bewilligt, jedoch in den Königreichen Hannover und Baiern erst auf die Nachricht von dem Ausbruche der Revolution in Wien und Berlin. König Ludwig I. von Baiern entsagte zugleich der Regierung zu Gun- sten seines Sohnes Maximilian Ii. (reg. 1848 bis 1864). Die heftigsten Erschütterungen erlitten die beiden grösseren Staaten: Oesterreich und Preussen. In Wien erwirkte ein Volkstumult (13. März) die Flucht Metternich^ (nach England), das Versprechen einer Constitution und die sofortige Bewilligung von Pressfreiheit und Volksbewaffnung. In Berlin stellte der König in Folge zahlreicher Adressen aus allen Theilen der Monarchie und wiederholter Volksaufläufe (durch ein Patent vom 17. März) die Reorganisation der deutschen Bundesverfassung und eine besondere preussische Verfassung in Aussicht. Aber wie in Paris (vor dem Hotel Guizot), so führten auch hier am Abend zwei Schüsse von unbekannter Hand eine Erneuerung des Aufstandes und einen sehr blutigen nächtlichen Kampf mit dem Militair herbei, bis der König den Abzug der Truppen aus der Hauptstadt befahl (18. März). Der (zweite und letzte) ver- einigte Landtag versammelte sich nur, um die Berufung einer constituirenden Versammlung zur „Vereinbarung" der neuen preussischen Verfassung zwischen dieser und der Regierung vor- zubereiten. Zum Zwecke der Umgestaltung der deutschen Bundes- verfassung trat eine aus Abgeordneten von ganz Deutschland (einschliesslich der preussischen Provinzen Ost- und Westpreus- sen, des deutschen Theiles von Posen und Schleswig) gebildete „Verfassunggebende Versammlung" in Frankfurt am Main (unter Heinrich von Gagern’s Leitung) zusammen. Diese stellte eine provisorische Centralgewalt für das gesammte Deutsch- land auf, indem sie den Erzherzog Johann von Oesterreich zum Reichsverweser ernannte, der die Functionen des (sich nun auf- lösenden) Bundestages durch ein dem deutschen Parlamente ver- antwortliches Ministerium (Schmerling, General von Peucker,

6. Die neuere Zeit - S. 199

1872 - Coblenz : Baedeker
Congress zu Wien. §. 50. 199 mit Ausnahme Belgiens zurückerhielt und zur Entschädigung für letzteres das Gebiet von Venedig. Preussen behielt von seinen ehemaligen polnischen Besitzungen (ausser Westpreussen) nur das Grossherzogthum Posen, tauschte den Rest von Schwedisch- Pommern nebst der Insel Rügen von Dänemark gegen Lauen- burg ein, erhielt Neufchatel und Valengin in der Schweiz zurück, und musste sich zur Entschädigung für nicht zurückfallende frühere Besitzungen (in Polen, dann Ostfriesland, Anspach, Bai- reuth) mit der Hälfte Sachsens (mit nur 2/5 der Bevölkerung) und mehreren herrenlosen Ländern am Rhein und in Westfalen begnügen. Dafür hatte es aber den Vortheil, wieder ein wesent- lich deutscher Staat geworden zu sein, während in Oesterreich die deutsche Nationalität zwar die herrschende, die slavische aber durch ihre Zahl die überwiegende war. Von den deutschen Staaten zweiten Ranges erfuhren nur Baiern und Hannover wesentliche Territorialveränderungen: Baiern erhielt für die an Oesterreich zurückgegebenen Länder (Tirol nebst Vorarl- berg, Salzburg, das Innviertel) die Pfalz auf dem linken Rheinufer und mehrere fränkische Besitzungen (Anspach, Baireuth, Würzburg Aschaffenburg). Hannover ward zum Königreich erhoben und durch Hildesheim, Ostfriesland und einige Gebiete Westfalens vergrössert. An die Stelle des deutschen Reiches mit einem Kaiser als Oberhaupt trat der deutsche Bund mit einem von sämmtlichen (38) Regierungen beschickten permanenten Bundestage in Frank- furt am Main. Zu diesem Bunde gehörten Oesterreich und Preussen nur für ihre früher zum deutschen Reiche gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein und Lauen- burg und der König der (aus der Vereinigung Belgiens mit Holland geblideten) Niederlande für das Grossherzogthum Luxem- burg. Der Zweck des Bundes sollte die Erhaltung der äussem und innern Sicherheit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen Staaten sein. In Italien begnügte man sich im Allgemeinen mit der blossen Wiederherstellung der alten Regierungen; nur Parma und Piacenza waren der Gemahlin Napoleon’s, der Kaiserin Marie Louise, für deren Lebenszeit zugesprochen worden, nach ihrem Tode sollten diese beiden Herzogtümer an die jüngste (ehemals spanische) Linie der Bourbonen zurückfallen, welche sich einstweilen mit dem Fürstenthum Lucca begnügen musste, das für jenen Erb-

7. Die neuere Zeit - S. 228

1872 - Coblenz : Baedeker
228 Der deutsch-französische Krieg, 1870 —1871. §. 55. Elbherzögthümer und der ehemaligen Landgrafschaft Hessen- Homburg, sowie der kleinen haierischen und darmstädtischen Gebiete erhielt der preussische Staat nicht nur eine bedeutende Erweiterung (von 1306 □ Meilen mit 4vi Mill. Einwohnern), sondern auch einen ununterbrochenen Zusammenhang seiner öst- lichen mit den westlichen Provinzen und für seine Marine mehrere Häfen theils an der Ostsee, theils an der Nordsee, wo bisher der Kriegshafen am Jahdebusen ein isolirt .vorgeschobener Punkt gewesen war. Dazu übernahm Preussen die diplomatische und militairische Leitung von ganz Norddeutschland durch die Con- stituirung des Norddeutschen Bundes, welcher die sämmt- lichen 21 Staaten des nördlichen und mittleren Deutschlands nebst der Provinz Oberhessen umfasste. Ein aus directen Wahlen mit allgemeinem Stimmrechte hervorgegangener (constituirender) Reichstag (1867) genehmigte den ihm vorgelegten Entwurf einer Verfassung des Norddeutschen Bundes mit geringen Modifi- cationen, welche noch von den Landtagen der einzelnen Staaten bestätigt wurde. Der deutsch - französische Krieg, 1870—1871. Napoleon Iii., welcher von den übrigen Grossmächten Eng- land zum Verbündeten gewonnen, Russland durch den Krimkrieg, Oesterreich durch die Eroberung der Lombardei für das König- reich Italien geschwächt hatte, war im Kriege Preussens gegen Oesterreich (1866) neutral geblieben, in der sichern Voraussetzung, dass die kleinste der Grossmächte ihrem mächtigeren Gegner unterliegen oder dass beide sich gegenseitig erschöpfen würden. Die unerwarteten Erfolge Preussens in jenem Kriege veranlassten ihn nun nicht nur zur Einmischung in die diplomatischen Ver- handlungen über den Frieden (s. S. 226), sondern auch zur For- derung einer Compensation für die ohne Frankreichs Zustimmung erfolgte Erweiterung Preussens, durch Abtretung einer deutschen Bundesfestung (Mainz, später Luxemburg), und zu dem Versuche, Preussen zu einer Allianz mit Frankreich zu verlocken, der zu- folge Preussen für die Ausdehnung des norddeutschen Bundes auf Süddeutschland (ohne Oesterreich) die Franzosen in der Er- oberung des neutralen Belgiens unterstützen sollte. Preussen gab, um den Frieden zu erhalten, sein Besatzungsrecht in Luxemburg auf, wies aber alle übrigen Anträge Frankreichs zurück. Deshalb

8. Die neuere Zeit - S. 220

1872 - Coblenz : Baedeker
220 Die Verfassunggebende Versammlung in Frankfurt. §. 55. Heckscher) ausüben sollte. Die Versammlung beschäftigte sich bis zum Ende des Jahres unter heftigen Parteikämpfen mit der Feststellung der „Grundrechte des deutschen Volkes" und fand, als sie endlich zu ihrer Hauptaufgabe, der Entwerfung der deut- schen Reichs Verfassung, gelangte, die grösste Schwierigkeit an dem dualistischen Interesse der beiden deutschen Grossmächte. Da Oesterreich und die Mittelstaaten ein „Aufgehen in Preussen" entschieden ablehnten, so nahm König Friedrich Wilhelm Iv. die ihm mit keiner bedeutenden Majorität vom Parlamente ange- tragene erbliche Kaiserkrone nicht an, weil dazu „die freiwillige Zustimmung der deutschen Fürsten und freien Städte nöthig sei". Die grosse Mehrzahl der Parlamentsmitglieder gaben den ver- fehlten Versuch einer Einigung Deutschlands auf; ein übrig ge- bliebenes radicales Rumpfparlament verlegte seinen Sitz nach Stuttgart und erwählte an die Stelle des Reichsverwesers eine Reichsregentschaft von 5 Mitgliedern, wurde aber gewaltsam zur Auflösung gezwungen. Ein angeblich für die Durchführung der Reichsverfassung in Sachsen, der baierischen Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand (Mai 1849) wurde, obgleich durch den Abfall der baierischen und badischen Truppen unterstützt, durch preussische Heeresabtheilungen (in Baden unter dem Oberbefehl des Prinzen von Preussen) und einige Bataillone Reichstruppen unterdrückt. Der Erzherzog Johann legte (Oct. 1849) seine Würde als Reichsverweser nieder, und, nachdem mehrfache Ver- suche Preussens zur Begründung eines deutschen Bundesstaates ohne Oesterreich (der „Dreikönigsbund" mit Hannover und Sachsen, später „die Union") ohne Erfolg geblieben waren, be- gann der Bundestag seine seit 1848 unterbrochene Thätigkeit von Neuem, 1851. Wenn auch der Versuch, Preussen die Hegemonie in Deutsch- land zu verschaffen, misslang, so ging es doch aus den Stürmen des Jahres 1848 als eine constitutioneile Monarchie hervor. Zwar wurde die Absicht der Vereinbarung einer Verfassung zwischen der Regierung und der constituirenden Versammlung nicht erreicht, weil in dieser die demokratischen Elemente das Uebergewicht hatten und der Zwiespalt mit der Regierung so weit gedieh, dass diese die Versammlung in Folge beständiger Volkstumulte erst aus der Hauptstadt nach Brandenburg ver- legte (8. Nov.) und bald nachher auflöste (5. Dec.), zugleich
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